Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 10/2015, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten zu 1) der Antragsgegnerin aus eigenem Recht gegen den Beschluss des FamG, soweit mit diesem der Verfahrenswert für die Folgesache Unterhalt auf 1.000,00 EUR festgesetzt worden ist, ist gem. §§ 59 Abs. 1, 55 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 FamGKG, § 32 Abs. 2 S. 1 RVG zulässig. Gleiches gilt für die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten zu...mehr

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AGS 10/2015, Wertfestsetzun... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist teilweise begründet. 1. Die Anträge zu 1) und 2) aus der Klageschrift, mit der sich der Kläger gegen die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung gewandt hat, sind gem. § 42 Abs. 2 GKG insgesamt mit dem Vierteljahresverdienst des Klägers von 6.000,00 EUR zu bewerten, während sich der weitergehende Wertansatz der Beschwerdeführer als unberechtigt e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Testamentsvollstrecker

Rz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Vergütungen aus der Vollstreckung von Testamenten führen zu Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG); das gilt auch für einen Rechtsanwalt (EFG 1982, 569). Ergänzend > Haftung für Lohnsteuer Rz 151 ff, > Rechtsanwälte. Rz. 2 Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Ob die Aufwendungen für eine Testamentsvollstreckung beim Erbe...mehr

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Jansen, SGB X § 9 Nichtförm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 HammelDas Antragserfordernis nach § 37 SGB II – ein schwieriges Problemfeld, Sozialrecht aktuell 2013 S. 229. Jährling/Rahnefeld, Verfahrensfragen zum bewilligenden Dauerverwaltungsakt im SGB X, SGb 2006 S. 325. Schiller, Erhebung von Beiträgen und Gebühren durch die Kassenärztlichen Vereinigungen, MedR 2004 S. 348. Spiolvek, Vorschuss und Vorwegzahlung – zwei Rechtsinsti...mehr

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Jansen, SGB X § 7 Kosten de... / 2.2 Einnahmen bei Durchführung der Amtshilfe

Rz. 5 Falls die ersuchte Behörde zur Durchführung der Amtshilfe vom Bürger Kosten (Verwaltungs- oder Benutzungsgebühren, Ersatz von Auslagen) erhebt, verbleiben ihr diese Einnahmen. Sie braucht diese nicht an die ersuchende Behörde abzuführen. Die in Abs. 2 enthaltene Regelung besitzt keine praktische Bedeutung, wenn es sich bei ersuchender und ersuchter Behörde um Sozialver...mehr

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Jansen, SGB X § 7 Kosten de... / 2.1 Kosten der Amtshilfe

Rz. 3 Eine Kostenerstattung nach Abs. 1 kommt nur in Betracht, wenn Amtshilfe i. S. d. § 3 vorliegt. Kosten i. S. v. § 7 sind Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und Auslagen, wie sich aus dem Klammerzusatz in Abs. 2 ergibt. Nach Abs. 1 Satz 1 hat die ersuchende Behörde der ersuchten Behörde keine Verwaltungsgebühr (z. B. für Ausfertigungen, Beurkundungen oder bestimmte ...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / D. Gebührenrechtliche Aspekte

Nicht außer Betracht zu lassen sind selbstverständlich die gebührenrechtlichen Aspekte der Durchführung des Adhäsionsverfahrens, wobei dieser Komplex hier nur sehr kurz angesprochen werden kann und die Ausführungen keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wurde der Anwalt dem Angeschuldigten als Pflichtverteidiger beigeordnet, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass...mehr

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FF 9/2015, Kein Verstoß geg... / 1 Gründe:

[1] I. Aus der nichtehelichen Beziehung der Kindeseltern ist die am … 2010 geborene Tochter T hervorgegangen, für die das Sorgerecht der Kindesmutter allein zusteht. [2] Im vorliegenden Verfahren stellte der Kindesvater am 2.4.2014 beim Familiengericht den Antrag auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern für T. Zeitgleich beantragte er beim Familienge...mehr

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FF 9/2015, Kein Verstoß geg... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung des OLG Bremen ist uneingeschränkt zuzustimmen. Sie legt in nicht zu beanstandender Form dar, dass eine zunehmend in der Praxis feststellbare Tendenz des Versuchs einer nachträglichen Gebührenkürzung auf der Ebene der Bezirksrevisoren einer kritischen Bewertung zuzuführen ist und diese Handhabung in zahlreichen Fällen einer rechtlichen Überprüfung nicht stan...mehr

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zfs 9/2015, Auslegung einer... / 2 Aus den Gründen:

"Die nach § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch sonst zulässige sofortige Beschwerde hat Erfolg." 1. Mit dem hier geschlossenen Vergleich haben die Parteien unter Zugrundelegung des zivilprozessualen Kostenbegriffs zugleich eine Regelung über die notwendigen Auslagen des Adhäsionsklägers getroffen. Das Kostenfestsetzungsverfahren richtet sich nach §§ 103...mehr

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zfs 9/2015, Die schier unüb... / H. Rechtsanwaltsvergütung

Im Rechtsbeschwerdeverfahren, welches auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde beinhaltet (§ 16 Ziff. 11 RVG), wird das Anwaltshonorar nicht mehr nach der Höhe der verhängten Geldbuße berechnet. Es fällt gem. Nr. 5113 VV-RVG eine durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz geringfügig erhöhte Verfahrensgebühr i.H.v. 80, EUR bis 560 EUR an und für seltene Fälle einer Hauptv...mehr

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zfs 9/2015, Auslegung einer... / Sachverhalt

Der Angekl. und Adhäsionsbeklagte M. verpflichtete sich in einem am 27.3.2014 vor der Jugendkammer des LG Berlin geschlossenen Vergleich unter anderem, an den Adhäsionskläger ein Schmerzensgeld i.H.v. 10.000 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Der Vergleich enthielt folgende Kostenregelung: "Der Angekl. trägt die Kosten des Adhäsionsverfahrens, … , sowie die Kosten dieses Vergleichs...mehr

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zfs 9/2015, Verwarnung nach... / 2 Aus den Gründen:

[15] "… II. Der Senat konnte durch Beschluss nach § 130a VwGO entscheiden, da er die Berufung einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält. Streitgegenständlich sind ausschließlich Rechtsfragen hinsichtlich der Übergangsbestimmungen des § 65 Abs. 3 StVG." [16] Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das VG hat die Klage zu Recht abgewi...mehr

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zfs 9/2015, Ausschluss von ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist zulässig und begründet. Zwar ist die Prozessvollmacht der Kl., wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat, unabhängig vom Vorliegen einer Interessenkollision wirksam (vgl. OLG Brandenburg MDR 2003, 1024; OLG Rostock AnwBl. 2008, 633; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 1. Teil Rn 18). Die Kl. ist jedoch we...mehr

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zfs 9/2015, Auslegung einer... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Sie hat erhebliche praktische Bedeutung, weil zivilrechtliche Ansprüche recht häufig im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens geltend gemacht und hierüber auch gerichtlich entschieden oder – wie hier – ein Vergleich geschlossen wird. Dies führt in der Praxis dann zu einer Kombination von Vorschriften der ZPO und der StPO. Der Beschl. des KG ist d...mehr

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zfs 9/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Rostock / Steigenberger Hotel Sonne Datum: Freitag, 30.10.2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Them...mehr

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Sauer, SGB III § 290 Vergüt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 290 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Bundesagentur für Arbeit kein Monopol auf die Durchführung der Berufsberatung innehat, mithin Berufsberatung durch Dritte rechtlich zulässig ist. Folgerichtig erwägt der Gesetzgeber, dass für eine solche Berufsberatung auch ein Entgelt verlangt werden könnte. Dies wird durch § 290 grundsätzlich zugelassen. Rz. 3a Der Gesetzgebe...mehr

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zfs 9/2015, Verwarnung nach... / Sachverhalt

Der Kl. wendet sich gegen die Erhebung von Verwaltungskosten für eine Verwarnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem. Mit Schreiben v. 7.5.2014 teilte das Kraftfahrt-Bundesamt der Fahrerlaubnisbehörde mit, dass für den Kl. aufgrund der folgenden Ordnungswidrigkeiten sechs Punkte im Fahreignungsregister eingetragen seien:mehr

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Sauer, SGB III § 283 Arbeit... / 2.1 Vorlage- und Veröffentlichungspflicht

Rz. 3 Die Bundesagentur für Arbeit hat die von ihr erstellten Arbeitsmarktstatistiken und Ergebnisse der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung initiativ und ohne Rücksicht auf periodische Zeiträume unmittelbar vorzulegen, nachdem die jeweiligen Statistiken erstellt oder Forschungsergebnisse erzielt worden sind. Diese Verpflichtung obliegt der Bundesagentur für Arbeit auch gegenü...mehr

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zfs 9/2015, Fortbestehender... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. gem. § 823 BGB, §§ 18 i.V.m. 7 Abs. 1, 17 StVG einen Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. 996,22 EUR" Der Verkehrsunfall hat steh bei Betrieb des Pkws des Kl. und des durch die Bekl. gefahrenen Pkws ereignet Die tatsächlichen Voraussetzungen eines Ausschlusses der Haftung aufgrund höherer Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG) oder eines unabwendbaren Ereignis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ermittlung und Besteuerung der Einkünfte; Zeitpunkt der Besteuerung

Tz. 13 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Eink aus KapV ergeben sich bis zum VZ 2008 aus den Einnahmen abz der tats WK oder des Sparer-Freibetrags. Ab dem VZ 2009 ist gem § 20 Abs 9 EStG bei der Ermittlung der Eink aus KapV als WK ein Betrag von 801EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten: von 1602EUR) abzuziehen (sog Sparer-Pauschbetrag). Der Abzug der tats WK ist ab 2009 ausgesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Der Kapitalnutzungsgedanke als allgemeingültige Zuordnungsregel?

Tz. 105 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der früheren Rspr des VIII. Senats des BFH (insbes s Urt des BFH v 09.03.1982, BStBl II 1982, 540; v 29.11.1982, BStBl II 1983, 272, 274; v 22.05.1984, BStBl II 1984, 746; v 10.12.1985; BStBl II 1986, 342, 343; v 18.12.1986, BStBl II 1988, 521, 524; v 13.10.1987, BStBl II 1988, 252, 255; v 31.10.1989, BStBl II 1990, 532; v 24.04.1990, B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Zuordnung von Aufwendungen zu den Erträgen, mit denen sie zusammenhängen

Tz. 72 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aufwendungen, die stfreien, zu 40 % (bis VZ 2008: hälftig) stfreien oder voll stpfl Einnahmen einzeln und unmittelbar zuordenbar sind, sind entspr nabzb, zu 60 % (bis VZ 2008: hälftig) oder insges abzb. Direkt zuordenbar sind zB Kosten eines Depots, in dem nur Kap-Anlagen einer einzigen Kategorie enthalten sind, auf Veräußerungsebene insbes di...mehr

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§ 4 Nachlassplanung durch e... / 3. Der Erblasser besitzt ausschließlich eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten, er hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

Rz. 26 Ist der Erblasser Ausländer, so wird er ohne Rechtswahl gem. Art. 21 Abs. 1 ErbVO nur dann nach deutschem Recht beerbt, wenn er beim Erbfall hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (eine Rechtswahl des deutschen Rechts scheidet aus). Wünscht der ausländische Erblasser die Anwendbarkeit deutschen Rechts für die Rechtsnachfolge, so empfiehlt sich u.U. eine "negative" Re...mehr

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§ 7 Anhang / A. ErbVO

Rz. 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Voll­streckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlass­zeugnisses DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN ...mehr

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§ 4 Nachlassplanung durch e... / 1. Der Erblasser hat die deutsche Staatsangehörigkeit und hat auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

Rz. 16 Für die Frage, ob eine Rechtswahl (des Heimatrechts, also des deutschen Rechts) sinnvoll ist, kommt es zunächst darauf an, ob der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Ist das der Fall, ist die Wahl des deutschen Heimatrechts an sich überflüssig, wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland bis zum Tode beibehalten wird, weil der Erblasser dan...mehr

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FoVo 8-9/2015, Kosten des u... / II. Die Lösung

Die Gläubigeroptionen nach neuem Recht Gab der Schuldner nach altem Recht keine eidesstattliche Versicherung ab, so konnte der Gläubiger nach § 901 ZPO a.F. einen Haftbefehl beantragen, um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen. Der Schuldner wurde ohne die Beantragung des Haftbefehls, der bis dahin gerichtsgebührenfrei war, nicht im Schuldnerverzeichnis ei...mehr

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zfs 8/2015, Anwaltsvergütun... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… II. Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund der Zulassung nach § 70 Abs. 1 FamFG statthaft und konnte von dem Beteiligten zu 5 nach § 10 Abs. 4 S. 2 FamFG ohne Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden. Sie hat in der Sache keinen Erfolg … ." [17] 2. … [18] a) Nach § 277 Abs. 1 S. 1 FamFG erhält der Verfahrenspfleger Ersatz seiner Aufwendungen...mehr

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FoVo 8-9/2015, Erstattung d... / 2 II. Die Entscheidung

Veranlasserhaftung Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 GvKostG haftet der Vollstreckungsgläubiger als Auftraggeber (§ 3 GvKostG) neben dem Vollstreckungsschuldner für die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Der Regelung in § 13 Abs. 1 Nr. 1 GvKostG liegt das sogenannte Veranlassungsprinzip zugrunde. Danach haftet ein Gläubiger, der zur Durchsetzung eines Titels die Hilfe eines GV ...mehr

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FoVo 8-9/2015, Zwangssicher... / 3 Der Praxistipp

Umgekehrter Lernerfolg: Kosten berücksichtigen Aus der Entscheidung kann zunächst einmal der umgekehrte Lernerfolg erzielt werden, dass der Gläubiger bei seinem Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nicht nur den titulierten Betrag, sondern auch nachfolgend entstandene Kosten berücksichtigt und sich insoweit sichert. Für den Nachweis der Höhe wird § 104 Abs. 2 ...mehr

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zfs 8/2015, Anwaltsvergütun... / Leitsatz

1. Kann in einer Betreuungssache ein Rechtsanwalt, der zum Verfahrenspfleger bestellt worden ist, nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, weil die Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeiten im Bestellungsbeschluss festgestellt wurde oder in dem konkreten Einzelfall die Wahrnehmung anwaltstypischer Aufgaben erforderlich war, bestimmt sich die Höhe seiner Vergütung na...mehr

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FoVo 8-9/2015, Erstattung d... / 3 Der Praxistipp

Da gibt es durchaus mehr zu sagen Die Argumentation des OLG lässt die Auseinandersetzung mit zwei wesentlichen Aspekten vermissen, die in einem weiteren Rechtsmittelverfahren von einem Gläubigervertreter vorzutragen wären:mehr

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zfs 8/2015, Anzahl der Akte... / Sachverhalt

Das BSG hatte die Revision des Klägers als unzulässig verworfen. Hieraufhin hat der Kläger durch seinen Rechtsanwalt Anhörungsrüge erhoben sowie Einsicht in die Gerichtsakten und alle Nebenakten beantragt. Daraufhin sind die vorinstanzlichen Akten erneut beigezogen und dem Anwalt in zwei Sendungen v. 17. u. 26.3.2014 in dessen Kanzlei zur Einsicht übersandt worden Nach Rückg...mehr

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FoVo 8-9/2015, Kosten des u... / I. Das Problem

Verweigerte Vermögensauskunft Wir hatten im Herbst 2012 einen Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung noch nach altem Recht gestellt. Weil der Schuldner zum Termin zur Vorlage der eidesstattlichen Versicherung nicht erschien, wurde ein Haftbefehl beantragt und auch erlassen. Zwei Vollstreckungsversuche blieben erfolglos, so dass ein Beschluss nach § 758a Abs. 4 ZP...mehr

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FoVo 8-9/2015, Rechtsanwalt... / 3 Der Praxistipp

Gläubigerfreundlich, aber falsch Die Entscheidung des AG wirkt auf den ersten Blick positiv und gläubigerfreundlich. Der Gläubiger und seine Rechtsdienstleister dürfen sich aber auf diese Entscheidung nicht stützen, weil höchstrichterlich schon anderes entschieden ist. Die Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs sind nach der Rechtsprechung des ...mehr

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Jansen, SGB X § 30 Beglaubi... / 2.8 Kosten

Rz. 12 Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist kostenfrei, wenn sie für einen der in § 64 Abs. 2 genannten Zwecke benötigt wird. Andernfalls bestimmt sich die Gebühren- und Kostenpflicht nach dem im Einzelfall anzuwendenden Landeskostengesetz.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 29 Beglaubi... / 2.6 Kosten

Rz. 16 Die amtliche Beglaubigung ist kostenfrei, wenn sie für einen der in § 64 Abs. 2 genannten Zwecke benützt wird. Andernfalls bestimmt sich die Gebühren- und Kostenpflicht nach dem im Einzelfall anzuwendenden Landeskostengesetz.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 22 Vernehmu... / 2.3 Vernehmung durch das Gericht

Rz. 9 Die Durchführung der Vernehmung richtet sich in einem Verwaltungsgerichtsverfahren nach §§ 180, 98 VwGO, in einem Sozialgerichtsverfahren nach §§ 205, 118 SGG, wenngleich die gerichtliche Vernehmung Bestandteil des Verwaltungsverfahrens, in das sie sich einfügt, bleibt. Danach erfolgen die Vernehmung oder die Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen durch bzw. vor d...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung: Kosten

Leitsatz Die Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung bewirkt eine Änderung des Inhalts des Sondereigentums, deren Eintragung im Grundbuch den Gebührentatbestand der Nr. 14160 Nr. 5 KV GNotKG verwirklicht. Normenkette § 12 WEG; § 1010 BGB; Anlage 1 Nr. 14160 Nr. 5 GNotKG Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen, die zwischen ihnen vereinbarte Veräußerungsbeschränkung aufzu...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / 3. Betroffene Gebühren

Betroffen von der Änderung sind zum einen die Verfahrensgebühren der Nrn. 5101, 5103, 5107 und 5109 VV. Des Weiteren sind die Terminsgebühren der Nrn. 5102, 5104, 5108, 5110 VV betroffen. Ebenso wirkt sich die Änderung auf die Zusätzliche Gebühr der Nr. 5115 VV aus, da diese sich von der jeweiligen Verfahrensmittelgebühr ableitet. Dagegen hat die Änderung keinen Einfluss auf di...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Gebühren in Bußgeldsachen; – Anpassung der Staffelung der Gebührenrahmen in Bußgeldsachen an die neue Punktegrenze –

I. Die gesetzliche Neuregelung In Bußgeldsachen sieht das Gesetz für die Tätigkeit vor der Verwaltungsbehörde und für die Tätigkeit im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren drei verschiedene Gebührenrahmen vor. Je nach Höhe des Bußgelds, hinsichtlich dessen der Anwalt verteidigt, entstehen unterschiedlich hohe Gebühren. Nach der bisherigen Fassung des Gesetzes wurde gestaf...mehr

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FF 7+8/2015 / Kosten und Gebühren

In einer Kindschaftssache sind die Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels wegen § 81 Abs. 3 FamFG nicht dem minderjährigen Beschwerdeführer aufzuerlegen; § 84 FamFG steht nicht entgegen (KG, Beschl. v. 12.6.2015 – 3 UF 191/14). Für die Gehörsrüge nach § 61 FamGKG ist keine Gebühr nach Nr. 1800 KV FamGKG zu erheben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5.11.2014 – 18 UF 350/12(14), FamRZ...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / 6. Trennung

Im Falle der Trennung eines Verfahrens ergeben sich dagegen keine Probleme, da es hier nur einen einzigen Auftragszeitpunkt gibt. Dieser Zeitpunkt bleibt dann auch für die getrennten Verfahren maßgebend, da mit der Trennung kein neuer Auftrag erteilt wird. Beispiel 9 Der Mandant hatte den Anwalt am 7.7.2015 mit der Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren (1/15) wegen zw...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / 9. Zurückverweisung

Wird auf eine Rechtsbeschwerde hin das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen, so bildet das weitere Verfahren nach Zurückverweisung eine neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine zwischenzeitliche Änderung des Gebührenrechts ist daher zu beachten. Beispiel 11 Der Anwalt war im Januar 2015 beauftragt worden, den Betroffenen...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / 12. Wiederaufnahmeverfahren

Wird nach dem 24.7.2015 ein Wiederaufnahmeverfahren wegen eines "alten" Bußgeldverfahrens mit einem Bußgeld zwischen 40,00 EUR und 60,00 EUR eingeleitet, gelten für das Wiederaufnahmeverfahren die geringeren Gebührenrahmen und erst recht für das wiederaufgenommene Verfahren, wenn es dazu kommt. Das Wiederaufnahmeverfahren ist eine eigene Angelegenheit, ebenso das wiederaufge...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / c) Der Anwalt war in beiden verbundenen Verfahren beauftragt

War der Anwalt vor der Verbindung bereits in beiden Verfahren beauftragt, so ist die Rechtslage offen. Es sind mehrere Lösungen möglich, da das Gesetz diesen Fall nicht regelt. Eindeutig ist nur, dass dem Anwalt die bis zur Verbindung verdienten Gebühren erhalten bleiben müssen. Wie sich aber die erst nach Verbindung entstehenden Gebühren berechnen, ist unklar. Beispiel 8 Der...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / II. Auswirkungen

1. Betroffene Verfahren Betroffen von der Änderung sind nur das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Teil 5 Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 VV; Vorbem. 5.1.2 Abs. 1 VV) und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren (Teil 5 Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 VV). Keine Auswirkungen hat die Änderung auf das Rechtsbeschwerdeverfahren und das Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwer...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / 5. Verbindung mehrerer Bußgeldverfahren

a) Überblick Werden mehrere Bußgeldverfahren verbunden, für die unterschiedliches Gebührenrecht gilt, ist die Rechtslage unklar, wenn der Anwalt in beiden Verfahren vor Verbindung beauftragt war, weil dann zwei Auftragszeitpunkte in einer Angelegenheit verschmelzen. Eindeutig ist die Rechtslage dagegen, wenn der Anwalt nur in einem der verbundenen Verfahren tätig war. b) Der A...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / b) Der Anwalt war nur in einem der verbundenen Verfahren beauftragt

War der Anwalt nur in einem der verbundenen Verfahren beauftragt, kann die Hinzuverbindung eines anderen Verfahrens keine Rolle spielen, weil dann nur eine Angelegenheit vorliegt und es folglich nur einen Zeitpunkt der Auftragserteilung geben kann. Beispiel 6 Der Mandant war im Mai 2015 mit der Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren (1/15) beauftragt worden (Bußgeld 20...mehr

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AGS 7/2015, Änderung der Ge... / 1. Betroffene Verfahren

Betroffen von der Änderung sind nur das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Teil 5 Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 VV; Vorbem. 5.1.2 Abs. 1 VV) und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren (Teil 5 Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 VV). Keine Auswirkungen hat die Änderung auf das Rechtsbeschwerdeverfahren und das Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (Teil 5 Abschnitt 1,...mehr