Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 53 Gemeingebrauch und str... / b) Untersagung gewerblicher Altkleidersammlungen nach dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG)

Rz. 67 Nach § 17 Abs. 3 KrWG [133] können überwiegende öffentliche Interessen einer gewerblichen Sammlung entgegenstehen. Gewerbliche Altkleidersammlungen können aber nicht schon dann untersagt werden, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für Alttextilien ein hochwertiges Erfassungssystem bereitstellt. Vielmehr bedarf es der Prüfung, ob trotz der Sammlung des gewer...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / d) Lösungsvorschlag: Vertrag über die Einrichtung und Führung eines Bankkontos ("Topfmodell")

Rz. 103 Einer nochmaligen Stellungnahme bedarf es vorliegend nicht. Problem und Lösung sind von der einzelnen Rechtsauffassung nicht abhängig. Rz. 104 Wenn der jeweilige Elternteil nicht immer beim "Topf" sein kann und der Topf nicht zum jeweiligen Elternteil kommen soll, bedarf es einer externen Lösung: der Topf muss an einen dritten Ort, und beide Elternteile müssen leichte...mehr

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§ 45 Abschleppen aufgrund P... / IV. Rechtsfolgen der Sicherstellung; Kosten

Rz. 32 Sichergestellte Sachen sind in Verwahrung zu nehmen (vgl. § 22 Abs. 1 S. 1 MEPolG; § 22 Abs. 1 S. 1 SaarlPolG). Die Verwahrung kann auch einem Dritten übertragen werden (§ 22 Abs. 1 S. 3 MEPolG; § 22 Abs. 1 S. 3 SaarlPolG). Grundsätzlich hat die Polizei dabei Wertminderungen vorzubeugen (§ 22 Abs. 3 S. 1 MEPolG; § 22 Abs. 3 S. 1 SaarlPolG). Unter bestimmten Voraussetz...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Am 1.9.2009 ist das Familienrecht so stark verändert worden, wie seit vielen Jahren nicht mehr. Neben einem neuen Verfahrensrecht traten auch Änderungen des Güterrechts in Kraft und strukturierten das Recht des Zugewinnausgleichs in wichtigen Punkten neu. Bereits vorausgegangen waren tief greifende Änderungen des Unterhaltsrechts, des Personenstandsrechts, des Abstammu...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / 3. Kosten der Begutachtung

Rz. 90 Die Begutachtung erfolgt auf Kosten des Verpflichteten (§ 11 Abs. 6 S. 2 und S. 5 FeV). Ist der Inhaber der FE nicht in der Lage, die Kosten des von ihm beizubringenden Gutachtens aufzubringen, so ist die Verwaltungsbehörde berechtigt, von seiner mangelnden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen.[220] Das Vorbringen eines Kraftfahrers, dass er aufgrund seine...mehr

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AGS 1/2017, Aussetzung und ... / 1 Sachverhalt

Der als Pflichtverteidiger beigeordnete Anwalt hatte beantragt, zwei Terminsgebühren festzusetzen, da am selben Tage zwei Hauptverhandlungen durchgeführt worden seien, an denen er teilgenommen habe. Festgesetzt wurde nur eine Terminsgebühr, mit der Begründung, dass auch, wenn zwei Termine an einem Tag stattfinden würde, es sich um einen Hauptverhandlungstag handeln würde und ...mehr

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AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / 2. § 34 FamGKG (Zeitpunkt der Wertberechnung)

Hinweis Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der den jeweiligen Verfahrensgegenstand betreffenden ersten Antragstellung in dem jeweiligen Rechtszug entscheidend. In Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden, ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Wertberechnung unterscheidet das Gesetz zwischen Verfahren, die auf Antr...mehr

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zfs 1/2017, Kein Versicheru... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt von der Bekl. die Erstattung der Selbstbeteiligung in einem Schadenfall. Die in München ansässige Bekl. vermittelt über das Internet Mietwagen von Drittunternehmen. Der Kl. gelangte im Februar 2013 über ein Internetvergleichsportal auf die Internetseite der Bekl., nachdem er das Suchmerkmal "ohne Selbstbeteiligung" angegeben hatte. Dort buchte er über die Bek...mehr

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FoVo 1/2017, EU-Verordnung über die vorläufige Kontopfändung (EuKoPfVO) gilt seit dem 18.1.2017

EU-Verordnung: vorläufige Kontopfändung ohne Titel Die Verordnung Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.5.2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen wurde am 27.6.2014 im Amtsblatt...mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / III. Zur Notwendigkeit von Nachforschungsmaßnahmen/Halteranfrage

Rz. 37 Es entspricht der Rechtsprechung des BVerwG, dass es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gebietet, nach dem Halter bzw. Fahrer des ordnungswidrig parkenden Fahrzeugs zu forschen und ihm Gelegenheit zu geben, sein Kfz freiwillig wegzufahren (Nachforschungsmaßnahmen). Insofern gilt unverändert die Leitlinie, dass bei Unterlassen der Halteranfrage eine Verletzung...mehr

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zfs 1/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des Vl. Zivilsenats des BGJH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar,...mehr

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AGS 1/2017, Bindende Festle... / 1 Sachverhalt

Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung der Urkundsbeamtin. Das zugrunde liegende und unter dem Aktenzeichen L 17 U 16/16 B ER geführte (Hauptsache-)Verfahren, in dem sich der dortige Beschwerdeführer und jetzige Erinnerungsführer (im Folgenden: Erinnerungsführer) als Teil einer Erbengemeinschaft im Weg des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Heranziehung zu Beiträgen...mehr

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§ 10 Kostenrecht / 2. Gerichtskosten

Rz. 51 Für einstweilige Anordnungen in Kindschaftssachen entsteht gemäß Nr. 1410 KV FamGKG eine 0,3 Verfahrensgebühr, soweit es sich nicht um ein Verfahren der Vormundschaft oder Pflegschaft handelt. Die Verfahrensgebühr in Höhe von 0,5 für das Beschwerdeverfahren folgt aus Nr. 1411, wobei sich diese Gebühr bei Beendigung des gesamten Verfahrens ohne Endentscheidung auf 0,3 ...mehr

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§ 10 Kostenrecht / I. Beratung

Rz. 21 Für die anwaltliche Beratungstätigkeit [80] sind zum 1.7.2006 die gesetzlichen Gebührenvorschriften entfallen, so dass der Anwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken muss. Bei fehlender Vereinbarung gilt nach § 612 BGB die ortsübliche Vergütung, wobei die Gebühr für die Beratung eines Verbrauchers oder die Erstellung eines Rechtsgutachtens für diesen auf maximal 25...mehr

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AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / b) Verfahren von Amts wegen

Zeitpunkt der Fälligkeit der Gerichtsgebühr ist maßgebend In Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet worden sind, fehlt es an einer Antragstellung. Das Gesetz stellt in diesem Fall auf den Zeitpunkt ab, zu dem die (Gerichts-)Gebühr fällig wird (§ 34 S. 2 FamGKG). Die Fälligkeit wiederum ergibt sich aus den §§ 9 bis 11 FamGKG, wobei für Amtsverfahren nur eine Fälligkeit nach...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Beiordnung eines Rechtsanwalts, § 78 FamFG

Rz. 22 Unterliegt eine Familiensache dem Anwaltszwang, so ist dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Anwalt beizuordnen (§ 78 Abs. 1 FamFG). Dies ist der Fall, wenn die Kindschaftssache im Scheidungsverbund anhängig ist (§ 114 Abs. 1 FamFG). Rz. 23 Ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich nicht vorgeschrieben – so in isoliert geführten Kindschaftssach...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / B. Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (Haager Kindesentführungsübereinkommen – HKÜ)

Rz. 2 (BGBl 1990 II, S. 206)[2] Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens – in der festen Überzeugung, dass das Wohl des Kindes in allen Angelegenheiten des Sorgerechts von vorrangiger Bedeutung ist; in dem Wunsch, das Kind vor den Nachteilen eines widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens international zu schützen und Verfahren einzuführen, um seine sofortige Rückga...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / aa) Wesentlichkeit wegen Überschreitens bestimmter Wertgrenzen

Rz. 28 Die Wertänderung ist nach § 225 Abs. 3 FamFG wesentlich, wenn sie mindestens 5 % des bisherigen Ausgleichswerts des Anrechts beträgt und bei einem Rentenbetrag als maßgeblicher Bezugsgröße 1 %, in allen anderen Fällen als Kapitalwert 120 % der am Ende der Ehezeit maßgeblichen monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV übersteigt. Die Regelung orientiert sich an §...mehr

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§ 44 Abschleppen aufgrund M... / 1. Absolutes Haltverbot (Zeichen 283)

Rz. 9 Ein Verstoß beinhaltet die Gefahr und Störung der öffentlichen Sicherheit i.S.d. polizeilichen Generalklausel.[12] Abschleppen ist rechtmäßig, auch wenn keine konkrete Behinderung vorliegt. Ist das Haltverbot mit einem Hinweisschild auf einen Sicherheitsbereich verbunden (vgl. § 1 Abs. 3 BGSG i.V.m. § 14 BGSG), so darf auch hier abgeschleppt werden.[13] Rz. 10 Ein im ab...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 3. Folgen der fehlenden Ausgleichsreife

Rz. 142 Ist ein Anrecht nicht ausgleichsreif, wird es im Ausgleich bei der Scheidung nicht ausgeglichen. Es handelt sich um eine zwingende Folge. Ein Ermessen seitens des FamG besteht nicht. Der Ausschluss ist aber kein endgültiger. Das Anrecht ist vielmehr im Ausgleich nach der Scheidung (§§ 20 bis 26 VersAusglG) auszugleichen. Rz. 143 Zu beachten ist, dass es sich bei dem A...mehr

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§ 53 Gemeingebrauch und str... / 6. Benutzung einer Bundesfernstraße zum Aufstellen einer "Großanschlagtafel", Werbeanlage am Straßenrand

Rz. 46 Die Benutzung einer Bundesfernstraße zum Aufstellen einer "Großanschlagtafel" stellt auch dann eine Sondernutzung dar, wenn die Anschlagtafel nur geringfügig in den öffentlichen Verkehr hineinragt. Die Annahme einer Sondernutzung auch in Fällen geringfügiger Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs widerspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Auch der Zwang z...mehr

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AGS 1/2017, Zulässigkeit de... / 3 Anmerkung

Alle Kostengesetze lassen eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Werts für die Gerichtsgebühren nur zu, wenn der Wert vom Gericht endgültig festgesetzt worden ist. Der Wert ist endgültig festzusetzen, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streit- oder Verfahrensgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt (vgl. § 55 Abs. 2 FamGKG, § 63 Abs. 2 GKG, §...mehr

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AGS 1/2017, Einigungsgebühr... / 1 Sachverhalt

Die Kläger zu 1) und ihr minderjähriger Sohn, der Kläger zu 2), bilden eine Bedarfsgemeinschaft und standen im Leistungsbezug der Beklagten. Streitgegenstand des vorliegenden Ausgangsverfahrens (S 28 AS 1288/11) waren zwei Änderungsbescheide in Gestalt eines Widerspruchsbescheids, mit welchem den Klägern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bewilligt worden waren. D...mehr

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§ 36 Überblick zur FZV

Rz. 1 Die Zulassung von Fahrzeugen ist grundsätzlich in § 1 StVG geregelt. Danach müssen Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, von der Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen sein. Am 1.3.2007 trat dazu die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) als Ausführungsverordnung i.S.d. § 6 StVG in Kraft. Die Zulassung von Fahrzeugen zum öf...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / I. Wegnahme eines Kindes aus der Pflegefamilie (§ 1632 Abs. 4 BGB)

Rz. 23 Die Pflegefamilie (zu Begriff und Abgrenzung siehe Rdn 29) unterfällt – bei Vorliegen eines länger andauernden Pflegeverhältnisses – dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG [63] und dem des Art. 8 EMRK.[64] Steht daher die Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie in Rede, so muss bereits im Vorfeld sorgfältig geprüft werden, welche Auswirkungen diese Maßnahme auf das Kind ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (zu § 2b UStG)

Überblick Für Umsätze, die nach dem 31.12.2016 ausgeführt werden, bestimmt sich die Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach § 2b UStG. Allerdings ist ihnen noch eine Übergangsfrist von längstens 4 Jahren eingeräumt worden. Im Mittelpunkt der Neuregelung steht die Frage, ob die Nichtbesteuerung einer Leistung zu einer größeren Wettbewerbsverz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duale Studiengänge / 5.2 Lohnsteuerliche Behandlung von Studiengebühren

Studienbeihilfen stellen grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Übernimmt der Arbeitgeber im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses die vom Studierenden geschuldeten Studiengebühren, so liegt ein ganz überwiegend betriebliches Interesse vor, wenn sich der Arbeitgeber arbeitsrechtlich zur Übernahme der Gebühren verpflichtet hat....mehr

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AGS 12/2016, Wiederaufleben verjährter Gebühren bei Fortsetzung des Verfahrens

Leitsatz Ruht das Verfahren und verjährt infolgedessen eine zuvor angefallene Gebühr, so kann, wenn nach Wiederaufruf des Verfahrens eine Tätigkeit entfaltet wird, die wiederum den Gebührentatbestand verwirklicht, die Gebühr erneut entstehen und vom Bevollmächtigten geltend gemacht werden. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.10.2016 – 11 S 1124/16 1 Sachverhalt Der Rechtsstrei...mehr

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AGS 12/2016, Wiederaufleben... / Leitsatz

Ruht das Verfahren und verjährt infolgedessen eine zuvor angefallene Gebühr, so kann, wenn nach Wiederaufruf des Verfahrens eine Tätigkeit entfaltet wird, die wiederum den Gebührentatbestand verwirklicht, die Gebühr erneut entstehen und vom Bevollmächtigten geltend gemacht werden. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.10.2016 – 11 S 1124/16mehr

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AGS 12/2016, Wiederaufleben... / 2 Aus den Gründen

Über die Erinnerung entscheidet gem. § 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 8 RVG der Vorsitzende als Einzelrichter. Die statthaft und im Übrigen zulässige Erinnerung hat Erfolg. Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV wurde zu Unrecht abgesetzt. Nach der Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information des Mandanten. Eine so...mehr

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AGS 12/2016, Wiederaufleben... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsstreit war im Einverständnis der Parteien zum Ruhen gebracht worden. Mehr als drei Jahre später wurde die Sache wieder aufgerufen und abgeschlossen. Der dem Kläger beigeordnete Prozessbevollmächtigte rechnete daraufhin seine Vergütung mit der Landeskasse ab. Die Landeskasse hat die angemeldete Verfahrensgebühr abgesetzt und dies damit begründet, dass die Verfahrens...mehr

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AGS 12/2016, Wiederaufleben... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Nach § 8 Abs. 2 S. 1 RVG wird der Ablauf der Verjährung für eine Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren solange gehemmt, als das Verfahren anhängig ist. Die Hemmung endet erst mit der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des Verfahrens (§ 8 Abs. 2 S. 2 RVG). Kommt es – wie hier – zum Ruhen des Verfahrens oder dessen Aus...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 3. Beiordnung im Berufungsverfahren

Wird der psychosoziale Prozessbegleiter im Berufungsverfahren beigeordnet, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3120, 3121 GKG-KostVerz. um 210,00 EUR (Nr. 3152 GKG-KostVerz.). Beispiel In der Berufungsinstanz ergeht Urteil, mit dem der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wird. Dem Verletzten war im Berufungsverfahren ein psychosozialer Prozessbegleite...mehr

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AGS 12/2016, Keine Hinweisp... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers und Widerbeklagten erscheint unbegründet. Die Prüfung der Berufung durch den Senat zeigt weder auf, dass das angefochtene Urteil auf einer Rechtsverletzung gem. § 546 ZPO beruht, noch dass die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen würden (§ 513 Abs. 1 ZPO). 1. Verurteilung auf die Widerklage Das E...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / c) Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung

Eine Erhöhung der Gebühr nach Nr. 3116 GKG-KostVerz., die entsteht, wenn eine oder mehrere Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordnet wird, tritt jedoch nur dann nach Nrn. 3150, 3151 GKG-KostVerz. ein, wenn ausschließlich die Gebühr der Nr. 3116 GKG-KostVerz. zu erheben ist (Anm. Abs. 1 zu Nr. 3151 GKG-KostVerz.). Fällt die Gebühr der Nr. 3116 GKG-KostVerz. hingegen ne...mehr

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AGS 12/2016, Keine doppelte... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners ist gem. § 11 Abs. 1 RpflG, §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässig. Sie hat in der Sache aber keinen Erfolg. Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss ist richtig. Die zugunsten des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr für das Abmahnverfahren war nicht anteilig auf die Verfahrensgebühr des ...mehr

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AGS 12/2016, Antragsgegner ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, Abs. 3 GKG zulässig, insbesondere wurde das Rechtsmittel formgerecht eingelegt. Sachlich ist das Rechtsmittel indessen nicht gerechtfertigt. Die Beklagte haftet für die 2,5 (Gerichts-)Gebühren, die über die bereits im Mahnverfahren erhobene 0,5 Gebühr nach Nr. 1100 GKG-KostVerz. hinaus mit der Überleitung in das Prozessverfahre...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / a) Erhöhung der Gerichtsgebühren

Ist die Beiordnung für das Vorverfahren erfolgt, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3110–3116, 3118 GKG-KostVerz. um 520,00 EUR (Nr. 3150 GKG-KostVerz.). War die Beiordnung für das gerichtliche Verfahren des ersten Rechtszugs erfolgt, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3110-3116, 3118 GKG-KostVerz. um 370,00 EUR (Nr. 3151 GKG-KostVerz.). Beispiel Der Angeklagte wird zu einer ...mehr

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FoVo 12/2016, Unberechtigte Gebührenforderung bei Übersendung nicht gewollter Vermögensauskunft

Beschränkung des Vollstreckungsauftrags bei VA war rechtmäßig Der BGH hat am 27.10.2016 entschieden, dass der Gläubiger als Ausfluss seiner Dispositionsbefugnis ab dem 1.1.2013 berechtigt war, den Vollstreckungsauftrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft dahin zu beschränken, dass ein bereits vorliegendes und innerhalb der Sperrfrist erstelltes Vermögensverzeichnis nur dann ü...mehr

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AGS 12/2016, Mehrere Nichtz... / Leitsatz

Legen gegen ein Endurteil eines Oberlandesgerichts, in dem die Revision nicht zugelassen wurde, beide Parteien Nichtzulassungsbeschwerde ein und vertritt ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt eine der Parteien sowohl bei der Begründung der eigenen Nichtzulassungsbeschwerde als auch bei der Verteidigung gegen die Nichtzulassungsbeschwerde des Prozessgegners, so...mehr

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AGS 12/2016, Keine Hinweisp... / Leitsatz

Eine in einer Vergütungsvereinbarung, die an erster Stelle das Zeithonorar regelt, enthaltene Vereinbarung des Zweifachen der gesetzlichen Gebühren als Untergrenze des vereinbarten (Zeit-)Honorars, genügt nicht für die Annahme einer überraschenden Klausel. Daraus lässt sich keine Rangordnung entnehmen. Es kann also nicht abgeleitet werden, dass das Zeithonorar im Vordergrund...mehr

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AGS 12/2016, Terminsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung gegen die Prozesskostenhilfevergütungsfestsetzung ist zulässig und hat Erfolg, soweit der Erinnerungsführer eine (fiktive) Terminsgebühr beansprucht, im Übrigen ist sie unbegründet. 1. Zu Unrecht hat die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle eine (fiktive) Terminsgebühr nicht angesetzt. Die Gebühr steht dem Erinnerungsführer nach Nr. 3106 S. 1 Nr. 1 VV zu. Nach die...mehr

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AGS 12/2016, Mehrere Nichtz... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Das Rechtsmittel der Klägerin bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. Der angegriffene Kostenfestsetzungsbeschluss ist nicht zu beanstanden. Das Erstgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei den von der Klägerin und der Beklagten gegen das Endurteil des OLG München erhobenen Nichtzulassungsb...mehr

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AGS 12/2016, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

1. Der Gegenstandswert für die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens richtet sich gem. § 61 Abs. 1 GNotKG nach den Anträgen des Beschwerdeführers oder nach dessen Beschwer. Bei deren Bewertung sind die Wertvorschriften des GNotKG heranzuziehen (Korintenberg, GNotKG, 19. Aufl., 2015, § 61 Rn 2). Im Verfahren auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins richtet sich der...mehr

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AGS 12/2016, Mehrere Nichtz... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten im vorliegenden Verfahren über gegenseitige Ansprüche aus einem Bauvertrag v. 17.9./21.9.1999, der von der Klägerin am 3.5.2001 "mit sofortiger Wirkung" gekündigt worden war. Die Klägerin verlangt mit der Klage unter anderem die Rückzahlung von Überzahlungen i.H.v. 6.254.727,71 EUR und 457.533,86 EUR, den Ersatz von Fertigstellungsmehrkosten durch eine ...mehr

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FF 12/2016, Vergütung in Ge... / III. Rechtsmittelverfahren

Im Beschwerdeverfahren gelten die Gebühren der Nr. 3200 ff. VV RVG (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b VV RVG), im Rechtsbeschwerdeverfahren – einschließlich des Verfahrens auf Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde (§ 16 Nr. 11 RVG) – die nach den Nr. 3206 ff. VV RVG (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a VV RVG). Die Einigungsgebühr bestimmt sich hier nach Nr. 1004 VV RVG (Anm. Abs. 1 zu...mehr

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AGS 12/2016, Dieselbe Angel... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Der Beschwerdegegner hat gem. § 45 Abs. 1 RVG i.V.m. §§ 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 RVG Anspruch gegen den Beschwerdeführer auf Vergütung nach dem rechtskräftig festgesetzten Gegenstandswert, deren Höhe sich gem. § 2 Abs. 2 RVG nach dem Vergütungsverzeichnis bemisst. Der Ansetzung von Gebühren in der vom Antragsteller geltend gemachten Höhe steht nicht §...mehr

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FF 12/2016, Vergütung in Ge... / 2. Beschwerdeverfahren

Im Beschwerdeverfahren, das in Gewaltschutzsachen auch gegen eine Entscheidung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich ist (§ 57 S. 2 Nr. 4 FamFG), gelten die Gebühren der Nr. 3200 ff. VV RVG (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b VV RVG). Die Einigungsgebühr beträgt 1,3 (Anm. Abs. 1 zu Nr. 1004 VV RVG).mehr

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zfs 12/2016, Verjährung des... / Leitsatz

Ruht das Verfahren und verjährt infolge dessen eine zuvor angefallene Gebühr, so kann, wenn nach Wiederanruf des Verfahrens eine Tätigkeit entfaltet wird, die den Gebührentatbestand verwirklicht, die Gebühr erneut entstehen und vom Bevollmächtigten geltend gemacht werden. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.10.2016 – 11 S 1124/16mehr

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AGS 12/2016, Antragsgegner ... / 3 Anmerkung

Die gegenteilige Entscheidung des OLG Koblenz ist abgedruckt in AGS 2015, 397. Soweit das Gericht von einer weiteren "2,5 Gebühr" spricht, ist dies unzutreffend. Es wird keine 2,5-Gebühr erhoben, sondern eine 3,0-Gebühr, auf die die im Mahnverfahren angefallene 0,5-Gebühr anzurechnen ist. Das macht dann einen Unterschied, wenn im Mahnverfahren der Mindestbetrag von 32,00 EUR ...mehr