Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / I. Sachverhalt

Der in München wohnhafte Kläger beauftragte in Düsseldorf ansässige Rechtsanwälte (im Folgenden Hauptbevollmächtigte), vor dem LG München I Ansprüche gegen die Beklagte im Zusammenhang mit dem sogenannten "Dieselskandal" geltend zu machen. In der mündlichen Verhandlung vor dem LG trat für den Kläger ein in München ansässiger Rechtsanwalt auf, dem die Hauptbevollmächtigten ei...mehr

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Reisekosten / 20 Auslagen für Reisevorbereitungen (§ 10 Abs. 2 BRKG)

Kommt eine Dienstreise aus nicht vom Beschäftigten zu vertretenden Gründen nicht zustande, werden im Rahmen des BRKG die durch die Vorbereitung entstandenen Auslagen ersetzt. Der Beschäftigte hat das Nichtzustandekommen zu vertreten, wenn ihn ein Schuldvorwurf trifft. Er hat es besonders nicht zu vertreten, dass die Dienstreise wegen Krankheit oder Unfalls des Beschäftigten ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Gerichtskosten

Rz. 471 Gerichtsgebühren für das Aufgebotsverfahren und für den Ausschließungsbeschluss werden in Höhe von 0,5 Gebühren erhoben, Nr. 15212 Nr. 3 KV GNotKG. Kostenschuldner ist der Antragsteller, § 22 GNotKG. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind Nachlassverbindlichkeiten[376] und Masseschulden im Insolvenzverfahren, § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO, und fallen deshalb im Innenverhäl...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / (1) Rheinische Tabelle

Rz. 355 Im Jahre 1925 wurde durch den Verein für das Notariat in Rheinpreußen die sog. Rheinische Tabelle entwickelt. Sie ist die, welche von der Rechtsprechung und Teilen der Literatur überwiegend bevorzugt wurde.[435] Die in dieser Tabelle mit RM angegebenen Beträge wurden früher in DM angenommen. Sie können im Verhältnis 2:1 in Euro umgerechnet werden.[436] Man ist sich j...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Gebührentatbestände

Rz. 275 Neben der Regelvergütung oder auch Abwicklungsvergütung,[513] welche als einmalig zu zahlende Vergütung i.S.d. § 2221 BGB für die normal verlaufende Abwicklungsvollstreckung vorgesehen ist,[514] werden regelmäßig von Literatur und Rechtsprechung auch Sondergebührentatbestände zuerkannt, wenn besondere Umstände, wie z.B. Dauer der Verwaltung oder besondere Arbeitsinte...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 2. Verfahrens- und Terminsgebühr

Ebenso wie das allgemeine Strafverfahren kennt auch das Strafbefehlsverfahren das vorbereitende Verfahren, in dem der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV verdient. Das vorbereitende Verfahren endet nach der Anm. zu Nr. 4104 VV mit dem Eingang des Antrags auf Erlass des Strafbefehls bei Gericht. Damit beginnt dann das gerichtliche Verfahren des ersten Rechtszuges, ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / IV. Auslagen des Testamentsvollstreckers/berufsmäßige Dienste

Rz. 290 Gemäß § 2218 Abs. 1 i.V.m. § 670 BGB hat der Testamentsvollstrecker neben seiner Vergütung einen auf Aufwendungsersatz gerichteten Anspruch. Zu den zu ersetzenden Auslagen gehören die tatsächlichen Ausgaben (Reisekosten, Postgebühren, Telefongebühren etc.) und grundsätzlich die Kosten für Hilfspersonen des Testamentsvollstreckers.[540] Der Anspruch auf Auslagenersatz...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Muster: Beschwerde gegen Festsetzung des Geschäftswerts bei Aufnahme eines Nacherbenvermerks

Rz. 255 Muster 7.53: Beschwerde gegen Festsetzung des Geschäftswerts bei Aufnahme eines Nacherbenvermerks Muster 7.53: Beschwerde gegen Festsetzung des Geschäftswerts bei Aufnahme eines Nacherbenvermerks An das Amtsgericht _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, Az. _________________________, lege ich hier...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / f) Kostenentscheidung

Rz. 613 Im selbstständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich kein Raum für eine Kostenentscheidung;[752] über die Kosten ist im Hauptsacheprozess mit zu entscheiden.[753] Denn im Beweisverfahren wird nicht geprüft, ob der Hauptsacheanspruch besteht oder nicht; der Beweissicherungsbeschluss ist allein auf die Feststellung von Tatsachen gerichtet und nicht auf die Entscheidung...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Grundbuchrechtliche Erfordernisse

Rz. 256 Der Erbteil eines Miterben geht mit der notariellen Beurkundung des Erbteilsübertragungsvertrages nach § 2033 BGB auf den Erbteilserwerber über. Gehört zum Nachlass Grundbesitz und sind die originären Miterben bereits im Grundbuch eingetragen, so wird das Grundbuch damit unrichtig, § 894 BGB. Die nach §§ 22, 19 GBO erforderliche Berichtigungsbewilligung des Erbteilsve...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / Leitsatz

Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (hier: 0,65-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV) fallen für einen Terminsvertreter nur an, wenn dieser von der Prozesspartei selbst oder in deren Namen durch den Prozessbevollmächtigten (Hauptbevollmächtigten) beauftragt worden ist, nicht hingegen, wenn letzterer im eigenen Namen den ...mehr

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AGS 07/2023, Vergütungsfest... / II. Voraussetzungen der Vergütungsfestsetzung

Das VG München hat zunächst dargelegt, dass die formellen Voraussetzungen für die Festsetzung der Vergütung gem. § 11 Abs. 1 RVG erfüllt waren. Die Antragsteller hätten als frühere Prozessbevollmächtigte der Klägerin und jetzigen Antragsgegnerin in deren Auftrag das Asylstreitverfahren als Prozessbevollmächtigte geführt. Dementsprechend hätten die Rechtsanwälte die sich nach...mehr

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AGS 07/2023, Grundfälle zur... / I. Überblick

Nach § 17 Nr. 5 RVG gilt das ordentliche Verfahren, das nach Abstandnahme vom Urkundenprozess anhängig bleibt, bzw. das Nachverfahren nach Erlass eines Vorbehaltsurteils als neue selbstständige Gebührenangelegenheit. Dies hat zur Folge, dass sämtliche Gebühren sowohl im Urkundenprozess einerseits als auch im ordentlichen Verfahren nach Abstandnahme oder nach Erlass eines Vor...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 1. Grundgebühr

Auch im Strafbefehlsverfahren wird der besondere Aufwand für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall durch die Grundgebühr Nr. 4100 VV abgegolten.[32] Für ihren Abgeltungsbereich gelten die allgemeinen Regeln.[33] Die Grundgebühr fällt neben ggf. entstehenden Verfahrensgebühren an.[34]mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Muster: Vereinbarung zur Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts

Rz. 211 Muster 15.22: Vereinbarung zur Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts Muster 15.22: Vereinbarung zur Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts I. Die Unterzeichneten sind Geschwister. Ihr Vater, Herr _________________________, ist am _________________________ in _________________________ gestorben. Dem Unterzeichneten, Her...mehr

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AGS 07/2023, Unzulässigkeit... / Leitsatz

Der Gebührenstreitwert ist in einem Klageverfahren einheitlich nach dem Wert eines jeden Streitgegenstandes zum Zeitpunkt seiner Anhängigkeit zu bestimmen. Bei der Wertfestsetzung für die einheitliche gerichtliche Verfahrensgebühr ist deshalb eine nach Verfahrensabschnitten oder Zeiträumen gestaffelte Festsetzung nicht veranlasst. Soweit bei den Rechtsanwaltsgebühren untersch...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Recht auf Kenntniserhalt

Rz. 38 Das Recht auf Kenntnisnahme erstreckt sich auf das gesamte Tatsachenmaterial, das das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will.[14] Dazu gehören vor allem das Vorbringen anderer Beteiligter, das Ergebnis der Anhörung anderer Beteiligter, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, insbesondere ärztliche Atteste, und auch beigezogene Akten. Gewährt wird dieses Re...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Allgemeines zur Vorgehensweise

Rz. 244 Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs im Prozess kann der Berechtigte auf verschiedene Weise vorgehen. Je nachdem, ob der Berechtigte schon Kenntnis über den Nachlass hat (dann kann er sogleich Zahlungsklage erheben) oder ob er erst noch Auskunft benötigt (dann hat er die Möglichkeit, Stufenklage zu erheben), ist die richtige Vorgehensweise von unterschied...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Gerichtskosten

Rz. 334 Gerichtsgebühren für das Aufgebotsverfahren und für den Ausschließungsbeschluss werden in Höhe von 0,5 Gebühren erhoben, Nr. 15212 Nr. 3 KV GNotKG. Kostenschuldner ist der Antragsteller, § 22 GNotKG. Rz. 335 Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind Nachlassverbindlichkeiten[319] und Masseschulden im Insolvenzverfahren, § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO, und fallen deshalb im Inn...mehr

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Reisekosten / 15.2 Ausschluss von Übernachtungsgeld

Die Gewährung von Übernachtungsgeld (auch in pauschaler Form von 20 EUR) ist nach § 7 Abs. 2 BRKG und Tz. 7.1.2 BRKGVwV ausgeschlossen für die Dauer der Benutzung von Beförderungsmitteln (einschl. eigenem Kfz sowie Flugzeug), bei Dienstreisen an oder zum Wohnort für die Dauer des Aufenthalts an diesem (einschl. der Zwischenheimfahrten bei mehrtägigen Dienstreisen), bei unentgel...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 3. Erweiterung der Beratungshilfe-Mandate – schlecht für Anwälte

Des einen Freud ist des anderen Leid. Durch die Erweiterung des Anwendungsgebietes der Beratungshilfe ist absehbar, dass demzufolge weniger Anwälte in den Genuss normaler Mandate kommen werden. Dies kann sich in Einkommensbußen auswirken. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen: Beispiel Der Rechtsuchende R möchte sich in einem Nachbarschaftsstreit anwaltlich beraten und v...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 4. Steigerung der Beratungshilfe-Mandate – Hürde für die mutwillige Inanspruchnahme steigt

Bereits seit Beginn an wurden im Rahmen der Beratungshilfe sog. Schutzmechanismen etabliert, die die Wertigkeit der anwaltlichen Inanspruchnahme heben und eine mutwillige Inanspruchnahme ausschließen sollten. Hier ist z.B. der sog. Eigenbetrag, die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV zu nennen. Gem. § 44 S. 2 RVG steht der Beratungsperson gegen den Rechtsuchenden, dem sie Berat...mehr

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AGS 07/2023, Fragen und Lös... / I. Gerichtskosten

Der Kläger hatte die gem. § 6 Abs. 1 GKG mit Eingang der Klageschrift angefallene und gleichzeitig fällig gewordene gerichtliche 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 GKG KV zu den Gerichtsakten eingezahlt. Diese Gebühr beträgt nach einem Streitwert von 10.000,00 EUR 798,00 EUR. Diese Gebühr hat sich nicht nach Nr. 1211 GKG KV ermäßigt.mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Auseinandersetzungsgebühr

Rz. 279 Eine Auseinandersetzungsgebühr als zusätzliche Gebühr ist umstritten.[526] Der Anfall einer solchen Gebühr hängt wohl davon ab, inwieweit eine Auseinandersetzung erst nach längerer Verwaltungstätigkeit erfolgt und die im Rahmen der Konstituierung gefundenen Ergebnisse nicht mehr aktuell und damit für den Testamentsvollstrecker nicht mehr verwertbar sind.[527]mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Anspruch des Testamentsvollstreckers für eigene Tätigkeiten

Rz. 343 Nach § 2221 Hs. 2 BGB kann der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen eine bestimmte Vergütung anordnen. Ist eine Regelung über die Vergütung nicht getroffen worden, so kann der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen (§ 2221 BGB). Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, diese aus dem Nachlass zu entnehmen, ohne dass die...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / f) Kosten

Rz. 569 Nach §§ 24 Nr. 5, 64 Abs. 1 GNotKG, Nr. 12310 KV GNotKG entsteht für die Anordnung der Nachlassverwaltung eine 0,5-Gebühr. Für eine länger dauernde Nachlassverwaltung entsteht noch eine Jahresgebühr nach Nr. 12311 KV GNotKG und für einzelne Rechtshandlungen (Genehmigung eines Rechtsgeschäfts) eine Gebühr nach Nr. 12312 KV GNotKG.mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Konstituierungsgebühr

Rz. 277 Es handelt sich um eine Art Grund- oder Kerngebühr zur Abgeltung der Arbeit des Testamentsvollstreckers zu Beginn seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit der Ermittlung und Inbesitznahme des Nachlasses (§ 2205 BGB), der Aufstellung und Mitteilung des Nachlassverzeichnisses (§ 2215 BGB) und der Regulierung der Nachlassverbindlichkeiten.[520] Eine Konstituierungsgebühr ka...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / g) Kosten der Auskunft

Rz. 83 Die Einsicht in das Grundbuch und in die Grundakten ist gebührenfrei. Rz. 84 Für einen einfachen Ausdruck oder eine unbeglaubigte Kopie aus dem Grundbuch wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG), für eine unbeglaubigte elektronische Übermittlung einer Datei 5 EUR (Nr. 17002 KV GNotKG), für einen beglaubigten Ausdruck oder eine beglaubigte Kopie aus dem...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / r) Kosten der Auskunft

Rz. 88 Die Einsicht in das Grundbuch und in die Grundakten ist gebührenfrei. Für einen einfachen Ausdruck oder eine unbeglaubigte Kopie aus dem Grundbuch wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG), für eine unbeglaubigte elektronische Übermittlung einer Datei 5 EUR (Nr. 17002 KV GNotKG), für einen beglaubigten Ausdruck oder eine beglaubigte Kopie aus dem Grundb...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Die Kosten des Verfahrens deckende Masse

Rz. 562 Nach Bejahung der Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der Nachlassverwaltung hat das Nachlassgericht zu prüfen, ob der bisher bekannte Nachlass ausreicht, um die durch das Verfahren verursachten Kosten abzudecken. Die Einschätzung einer kostendeckenden Masse erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Nachlassgerichts, erforderlichenfalls unter Inanspruchnahme eine...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Kosten der Auskunft

Rz. 91 Die Einsicht in das Handelsregister und in die Handelsregisterakten ist gebührenfrei. Für einfache Ausdrucke oder Kopien aus dem Handelsregister wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG), für eine unbeglaubigte elektronische Übermittlung einer Datei 5 EUR (Nr. 17002 KV GNotKG), für beglaubigte Ausdrucke oder Kopien eine Gebühr von 20 EUR (Nr. 17002 KV G...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 3. Formbedürftige Einigungserklärung des Klägers

Rz. 112 Ist der Beschenkte rechtskräftig zur Auflassung verurteilt, so muss die Einigungserklärung des Erben im Hinblick auf das Formerfordernis des § 925 BGB gleichwohl noch beurkundet werden.[193] Eine reine Beglaubigung der Unterschrift des Erben reicht nicht aus.[194] Die gleichzeitige Anwesenheit der Parteien, wie sie in § 925 BGB vorgesehen ist, ist hier nicht notwendi...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Rz. 271 Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassu...mehr

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AGS 07/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Herbert Schons, The never ending story: Das anwaltliche Erfolgshonorar, AnwBl. 2023, 289 In seinem Beitrag berichtet der Autor zunächst über die Entwicklung des nunmehr in § 4a RVG geregelten und unter bestimmten Voraussetzungen zulässigen Erfolgshonorars. Viele Jahrzehnte war die Vereinbarung eines Erfolgshonorars schlechthin verboten. Erst das BVerfG hat dieses...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 2. Zweck verfehlt? – Schonbetrag

Durch die jüngste Anpassung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch[7] wurde der Bereich des sog. Schonvermögens zum 1.1.2023 angepasst. Der Begriff der "kleineren Barbeträge" wurde deutlich erhöht, was u.U. aus Sicht der Bestimmungen der PKH noch eher zu verstehen sein wird als aus der Sicht der Beratungshilfe, die nur selt...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / p) Elektronisches Grundbuch

Rz. 79 In allen Landesjustizverwaltungen wird die Führung des Grundbuchs derzeit auf das sog. elektronische Grundbuch umgestellt. Die Fortschritte sind je nach Bundesland unterschiedlich. Mittels Datenabrufs können online Abschriften bzw. Abdrucke angefordert und Informationen über gestellte und noch nicht erledigte Eintragungsanträge abgefragt werden. Rz. 80 Für den erbrechtl...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / X. Muster: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Vergütungsfestsetzung mit beziffertem Klageantrag

Rz. 308 Muster 13.55: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Vergütungsfestsetzung mit beziffertem Klageantrag Muster 13.55: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Vergütungsfestsetzung mit beziffertem Klageantrag An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________, in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / Literaturtipps

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AGS 07/2023, Haftaufhebung ... / III. Konkreter Fall

Bei dem hier in Rede stehenden Haftaufhebungsverfahren handelt es sich nach Auffassung des BGH im Verhältnis zum Haftanordnungsverfahren um ein eigenständiges Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen, das mit Blick auf die von Art. 104 GG hervorgehobene Bedeutung des Freiheitsgrundrechts sicherstellen soll, dass eine angeordnete Haft aufgehoben wird, wenn die Haftanor...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Erbauseinandersetzungsvertrag (vollständige Auseinandersetzung)

Rz. 127 Muster 18.17: Erbauseinandersetzungsvertrag (vollständige Auseinandersetzung) Muster 18.17: Erbauseinandersetzungsvertrag (vollständige Auseinandersetzung) _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind 1. A, 2. B, alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurkunde ich Folgendes: § 1 Vertragsgegenstand (1) Die Urk...mehr

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ZErb 07/2023, Erhebung der ... / 1 Gründe

I. Durch Beschluss des AG Bergisch Gladbach vom 30.3.1982, 21 C 53/81, wurde die Betroffene entmündigt. Durch Beschl. des AG Bergisch Gladbach vom 30.4.1982, 4 VII K 2037, wurde die Mutter der Betroffenen … zum Vormund der Betroffenen bestellt. Mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 ist die Vormundschaft in eine Betreuung übergeleitet worden. AM 8.9.2020 verstarb...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / k) Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 272 Aus den §§ 1030 Abs. 1, 1036, 1059, 1061 BGB ergibt sich der Nießbrauch als grundsätzlich unvererbliches und unübertragbares dingliches Recht, eine Sache in Besitz zu nehmen, zu verwalten, zu bewirtschaften und sämtliche Nutzungen, d.h. Früchte (Erträge) und Gebrauchsvorteile, aus ihr zu ziehen, wobei die Pflicht des jeweiligen Eigentümers des belasteten Gegenstands ...mehr

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AGS 07/2023, Nachfestsetzun... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des für Kostensachen zuständigen 6. ZS des OLG Brandenburg, den ich sonst sehr schätze, bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zulässigkeit der Nachfestsetzung Insoweit ist der Entscheidung des OLG in vollem Umfang zuzustimmen. a) Grundsätze Die materielle Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses steht einer erneuten Kostenfestsetzung, also einer Nachfestsetzung, n...mehr

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ZErb 07/2023, Zur ausgleich... / 1 Gründe

Das LG hat die negative Feststellungsklage zu Recht und mit zutreffender Begründung abgewiesen. Die negative Feststellungsklage ist zulässig. Das Nichtbestehen einer Ausgleichungspflicht stellt eine Vorfrage im Rahmen der Erbauseinandersetzung dar. Das hier zu beurteilende Rechtsverhältnis ist auch ein gegenwärtiges und kein erst künftig entstehendes Rechtsverhältnis (siehe i...mehr

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AGS 07/2023, Haftaufhebung ... / II. Angelegenheiten im Teil 6 VV

Nach Auffassung des BGH hat das LG zutreffend angenommen, dass der Verfahrensbevollmächtigte nach Nr. 6302 VV für seine Tätigkeit im Verfahren über die Aufhebung der Freiheitsentziehung eine Verfahrensgebühr neben den Verfahrensgebühren erhält, die das AG nach Nr. 6300 VV zugunsten des Rechtsanwalts K. im Haftanordnungsverfahren und in dem weiteren vom jetzigen Verfahrensbev...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / X. Kosten

Rz. 173 Für die Beurkundung einer Ausschlagungserklärung fällt eine 0,5-Gebühr gem. Nr. 21201 KV GNotKG an. Die Mindestgebühr beträgt 30 EUR.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Kosten

Rz. 277 Anwaltsvergütung: Nr. 3330 VV RVG sieht eine Verfahrensgebühr vor; die Gebühr entsteht mit einem Gebührensatz von 0,5.mehr

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AGS 07/2023, Bemessung des ... / I. Sachverhalt

Das AG hat in einem Verfahren mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das BtMG Betäubungsmittel, Bargeld und Mobiltelefone eingezogen. Den Gegenstandswert für die Gebühr Nr. 4142 VV hat es auf Antrag des Verteidigers auf 35.598,57 EUR festgesetzt.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 6. Anwaltsgebühren

Rz. 301 Der als Vertreter des Gläubigers tätige Rechtsanwalt erhält eine 0,3-Gebühr nach § 18 Nr. 13 RVG, Nr. 3309 VV RVG. Das gesamte Verfahren einschließlich der Vollstreckung eines Zwangsmittelbeschlusses bildet eine gebührenrechtliche Angelegenheit.[332]mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 5. Kosten bei Einziehung und Kraftloserklärung

Rz. 287 Nach § 353 Abs. 2 FamFG hat das Nachlassgericht über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Gemäß Nr. 12215 KV GNotKG wird für die Einziehung eine 0,5-Gebühr erhoben. Der Geschäftswert bemisst sich nach dem reinen Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, § 40 Abs. 1 Nr. 3 GNotKG. Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden abgezogen. Kostenschuldner i...mehr