Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Nutzung und Gebrauchsvorteile.

Rn 17 Für die rechtsgrundlose Nutzung einer fremden Sache ist grds der Verkehrswert des Gebrauchs zu ersetzen (AnwK/Linke § 818 Rz 33; Grüneberg/Sprau § 818 Rz 23 mw Bsp aus der Rspr), der bspw bei einem vertragslosen Miet- oder Pachtgebrauch regelmäßig dem ortsüblichen, hilfsweise dem angemessenen Miet- bzw Pachtzins entspricht (BGH NJW 08, 1266 Rz 50 – ortsübliche Geschäft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Aktive RAP u Darlehen

Rn. 803a Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Eine weitere Konkurrenz des Bilanzansatzes zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und anderen Posten kann sich nach Maßgabe des BFH v 21.05.2015 IV R 25/12, BStBl II 2015, 772 ergeben. Der Streitfall handelte um ein Steueroptimierungsmodell, bei dem Ausgaben jetzt und Einnahmen viel später mit entsprechendem Zinseffekt das Gestaltungsziel da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Um den Betreuten und Dritte vor den Folgen einer Beendigung der Betreuung zur Unzeit zu bewahren, ordnet die Norm in I an, dass der Betreuer für bestimmte Fälle auch nach Beendigung seines Amtes (§§ 1868 u 1870) noch die Befugnis bzw sogar die Pflicht zur Fortführung der Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten hat (I). Werden die Geschäfte fortgeführt, so kann der B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. 2Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht. (2) Ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kenntnis des Auftraggebers.

Rn 59 Es ist allg anerkannt, dass als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für das Entstehen des Vergütungsanspruchs des Maklers regelmäßig die Kenntnis des Auftraggebers von der Tätigkeit des Maklers erforderlich ist (so schon RGZ 31, 289, 291; MüKo/Althammer § 652 Rz 213). Die Kenntnis muss spätestens bei Abschluss des Hauptvertrags vorliegen. Der Grund für das Erfordernis d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Inhalt.

Rn 1 § 655b, halbzwingend (§ 655e I 1), hat Warnfunktion u soll die der mit der Einschaltung eines Vermittlers verbundenen Mehrbelastungen des Verbrauchers von idR 5–7 % transparent machen. Nach § 655b I 2 aF musste der Vermittler Verbraucher über alle ihm selbst zufließenden Vergütungen unterrichten, nicht aber über Provisionszahlungen des Darlehensgebers an andere Vermittl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 615 trägt der Tatsache Rechnung, dass der Dienstverpflichtete zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes regelmäßig auf die Vergütung angewiesen ist, ausgefallene Zeiten nicht ohne weiteres nacharbeiten und seine Arbeitskraft idR nicht kurzfristig anderweitig verwerten kann. 3 gilt nur für Arbeitsverhältnisse, 1 und 2 auch für freie Dienstverhältnisse, zB nicht eingehal...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / cc) Managementfaktoren

Rz. 76 Einen wesentlichen Einflussfaktor für den zukünftigen Unternehmenserfolg ist die Qualität des Managements.[144] Für die Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte wird grundsätzlich typisierend unterstellt, dass das bisherige Management im Unternehmen verbleibt[145] bzw. durch gleichwertiges Personal ersetzt werden kann. Rz. 77 Beim objektivierten Unternehmenswert kom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Unternehmer kann von einem Teilzahlungsgeschäft wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers nur unter den in § 498 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen zurücktreten. 2Dem Nennbetrag entspricht der Gesamtbetrag. 3Der Verbraucher hat dem Unternehmer auch die infolge des Vertrags gemachten Aufwendungen zu ersetzen. 4Bei der Bemessung der Vergütung von Nutzungen einer z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nutzungsvergütung (Abs 5).

Rn 22 Soweit dies der Billigkeit entspricht, kann der Täter von dem Opfer als Gegenleistung für die Nutzung der Wohnung entsprechend der Regelung des § 1361b III 2 BGB eine Vergütung verlangen, so dass auf die Ausführungen dazu verwiesen werden kann. Der Antrag auf Nutzungsvergütung kann auch noch nach der Beendigung des Zuweisungsverfahrens gestellt werden (Hamm FamRZ 06, 50).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben.

Rn 26 Der Begriff der Schenkung entspricht dem des § 516, so dass unbenannte Zuwendungen nicht unter II fallen und keinen privilegierten Erwerb darstellen (BGH FamRZ 14, 98; FamRZ 95, 1060). Wird ein behindertengerechter PKW aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanziert, stellen diese Schenkungen dar (BGH FamRZ 17, 191). Auch unentgeltliche Arbeitsleistungen oder Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorrangige und ergänzende Regelungen.

Rn 2 Die Regelung in Art 11 wird durch eine Rechtswahl (Art 14) verdrängt (vgl Art 14). Die Wahl kann ausdrücklich oder bei hinreichender Sicherheit auch konkludent erfolgen. Falls Art 11 für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts zur Anwendung kommt, ist für die Reichweite Art 15 zu beachten. Ferner sind die Art 16 ff zu berücksichtigen. Aus Art 24 ergibt sich, dass es sic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Einsatz von Sportlern des unbezahlten und bezahlten Sports

Tz. 35 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden anlässlich von Veranstaltungen sowohl unbezahlte als auch bezahlte Sportler eingesetzt, sind Einnahmen aus derartigen sportlichen Veranstaltungen dem Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe "bezahlter Sport" zuzuordnen, wenn der Verein vom Optionsrecht (s. § 67a Abs. 2, 3 AO, Anhang 1b) Gebrauch gema...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kindergeld als Steuervergütung im laufenden Kj (§ 31 S 3 EStG)

Rn. 230 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Im laufenden Kj wird das Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt. Das Kindergeld ist somit eine Vorauszahlung auf eine mögliche einkommensteuerliche Kinderentlastung, Wendl in H/H/R, § 31 EStG Rz 31 (05/2023). Wegen der Rechtsnatur als Steuervergütung, BFH v 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237, sind die AO die FGO anwendbar (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ablehnung der Anordnung.

Rn 3 Die Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn die zu erwartenden Kosten mit Sicherheit die vorhandene Masse übersteigen. Allerdings kann ein geringfügiger Überschuss unberücksichtigt bleiben (KG OLG 11, 227). Entspr gilt, wenn ein Großteil der Masse durch die Kosten verbraucht wird (MüKo/Küpper § 1982 Rz 1). Der Antragsteller kann die Ablehnung der Nachlassverwaltu...mehr

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AGS 08/2024, Mock, Forderungsvollstreckung von A-Z Online - Taktische Ausfüllhilfen für die neuen Pflichtformulare

Von Dipl.-RPfl. Peter Mock. Deubner-Verlag. 29,95 EUR mtl. Pünktlich mit der seit dem 1.9.2024 bestehenden Pflicht zur Verwendung der neuen Zwangsvollstreckungsformulare hat der Zwangsvollstreckungsrechtspezialist Dipl.-RPfl. Peter Mock einen simplen, aber genialen Einfall gehabt und ein Zwangsvollstreckungstool entwickelt, welches für die Praxis eine enorme Arbeitserleichter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 145. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht u zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310

Rn. 165 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 Im Bereich des EStG erfolgt durch dieses Gesetz die Umsetzung der Änderungen der Mutter-/Tochterrichtlinie (Änderung v 22.12.2003, ABIEU Nr L 7, 41) in nationales Recht. Das Gesetz ist darüber hinaus ein "Omnibusgesetz" u dadurch zum "SteueränderungsG 2004" mutiert: s Stellungnahme des FinMin NRW in DB 2004, 2660ff. Im Einzelnen: § 11 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 82. Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 – StÄndG 1991), BGBl I 90, 1322

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 15.06.1991 wurde die erforderliche Einigung im Vermittlungsausschuß erzielt. Danach sind im EStG folgende Änderungen vorgesehenmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Taterfolg

Rz. 1322 [Autor/Stand] Wegen des Nebeneinanders von Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber und dem Bestehen der Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers wird nur eine Steuerverkürzung auf Zeit vorliegen, wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass nach der Vorstellung der Tatbeteiligten eine Veranlagung des Arbeitnehmers und daran anschließe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Lohnsteuer

Schrifttum: Beyer, Die Neuregelungen der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017, AO-StB 2017, 43; Brand, Geschäftsführerhaftung und die Beweislast des Sozialversicherungsträgers bei Beitragsvorenthaltung, ZHW 2013, 146; Büttner, Abdeckrechnungen: Tat, Schadensermittlung und Haftungsinanspruchnahme "nach Schema F", PStR 2013, 115; Burhoff, H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fumi, Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit auf drei Monate beschränkt, EFG 2001, 885; Klingler/Paus, Der Verpflegungs-(mehr-)aufwand des Unternehmers: Neue Aspekte eines alten Problems, DStZ 2001, 702; Albert, Überlegungen zur Vereinfachung im LSt-Recht, FR 2002, 373; Albert/Strohner, Plädoyer für eine Vereinfachung und mehr Systematik im LSt-Recht, DB 2002, 2504...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 218. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung v 14.12.2019, BGBl I 2019, 2763

Rn. 238 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Gesetz zugestimmt, auf dessen Grundlage ab 2020 eine jährliche Förderung von Forschungs- u Entwicklungsaktivitäten iHv bis zu 500 000 EUR möglich wird. Das eigenständige steuerliche Nebengesetz zu EStG u KStG führt eine steuerliche Forschungszulage ein, die nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteerm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Schrifttum: Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 1.1.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Haag, Kindergeld und Steuerstrafrecht, ZTR 1999, 12; Hellmann, Konsequenzen der strafbefreienden Erklärung nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit für die Verfolgung von Nichtsteuerstraftaten, wistra 2004, 201; Heuermann, Kindergeld und E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1585a BGB – Sicherheitsleistung.

Gesetzestext (1) 1Der Verpflichtete hat auf Verlangen Sicherheit zu leisten. 2Die Verpflichtung, Sicherheit zu leisten, entfällt, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass die Unterhaltsleistung gefährdet ist oder wenn der Verpflichtete durch die Sicherheitsleistung unbillig belastet würde. 3Der Betrag, für den Sicherheit zu leisten ist, soll den einfachen Jahresbetrag d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsverhältnisse zwischen Angehörigen

Rz. 1235 [Autor/Stand] Der Verdacht eines nur zum Schein, aber nicht tatsächlich durchgeführten Rechtsverhältnisses kann insbesondere bei Rechtsverhältnissen zwischen Angehörigen entstehen, da im Familienverbund ein "natürlicher" Interessengegensatz der Vertragsparteien fehlt und somit zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu steuerlichen Zwecken missbraucht werden können...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tatobjekt

Rz. 1197 [Autor/Stand] Einen "Gegenstand", der aus der Tat "herrührt" i.S.d. § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB, gibt es insoweit nicht[2]. Die der Besteuerung zugrunde liegenden Erträge selbst sind bereits vor Begehung der Hinterziehung im Vermögen des Täters vorhanden und werden damit nicht aus der Tat "hervorgebracht", wie es § 261 StGB verlangt. Der Vorteil des Täters besteht in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Mandatsvereinbarung und Haftung

Rz. 666 [Autor/Stand] Eine zivilrechtliche Haftung eines Strafverteidigers ist möglich,[2] wenngleich es sich dabei nach wie vor um wenige Fälle handeln dürfte. Selbst wenn der Verteidigungsauftrag schlecht erfüllt wurde, wird es häufig – aber nicht immer – Schwierigkeiten bereiten, eine Kausalität zu begründen. Auch sind die Folgen, die aus schlechter Verteidigung resultier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 200. Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BürokratieentlastungsG) v 28.07.2015, BGBl I 2015, 1400

Rn. 220 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem von der Bundesregierung im Juni 2014 beschlossenen Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2014" soll Bürokratie gezielt abgebaut werden. Das BürokratieentlastungsG setzt dies nun zT um. Es enthält neben Änderungen des EStG (s nachfolgend)mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tathandlungen

Rz. 1313 [Autor/Stand] Für die Hinterziehung der vom Arbeitgeber einzubehaltenden, von ihm bei dem Betriebsstättenfinanzamt anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer gelten die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 370 AO (s. allgemein Rz. 200 ff.). Im Folgenden werden nur die Besonderheiten bei der Lohnsteuer dargestellt. Rz. 1313.1 [Autor/Stand] Die bloße Ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wann sind Vereine/Verbände zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet?

Tz. 25 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beschäftigen Verbände/Vereine Arbeitnehmer bzw. Aushilfskräfte, die nicht in einem Mini-Job (s. "Aushilfskräfte") beschäftigt werden, sind sie als Arbeitgeber verpflichtet, den Lohnsteuerabzug vorzunehmen, die einbehaltenen Lohnsteuerabzugsbeträge anzumelden und diese entsprechend an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. Lohnsteueranm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 230. Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) v 03.06.2021, BGBl I 2021, 1498

Rn. 250 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Betrifft folgende Änderungen des EStG lt Artikel 3: § 3 Nr 39 EStG: Zur Steigerung der Attraktivität wird der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers lt S 1 von derzeit 360 EUR pa auf 1 440 EUR pa angehoben. Die Neuregelung tritt am 01.07.2021 in Kraft, der Jahresfreibetrag ist gemäß § 52 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Verfahrensrechtliche Aspekte

a) Darlegungslast in Urteil und Anklage Rz. 1344 [Autor/Stand] Die Darlegungslast bei Hinterziehung von Lohnsteuer und Sozialabgaben hat der BGH[2] wie folgt umrissen: Das Urteil darf nicht lediglich die jeweils verkürzten Lohnsteuern und die nicht abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung pauschal feststellen. Es muss die für die Ermittlung des Schuldumfangs maßgeblichen B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unregelmäßige oder einmalige Barbezüge.

Rn 10 Auch unregelmäßig oder einmalig erzielte Einkünfte sind unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Abfindungen, die ein Schuldner nach Verlust eines Arbeitsplatzes oder aufgrund eines Sozialplans erhält, haben Lohnersatzfunktion (BGH FamRZ 12, 1048; 08, 761; KG FuR 17, 568; Karlsr FamRZ 14, 942; Hamm FamRZ 23, 588). Dies gilt auch für Abfindungen, die aufgrund einer vorma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 64. Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.88, BGBl I 88, 1093 und Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, ebenfalls vom 25.07.88, BGBl I 88, 1185

Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerreform 1990 wurde nach monatelangem Streit verabschiedet. Kernstück ist der arbeits- und mittelstandsfreundliche Lohn- und Einkommensteuertarif (vgl Rn 76). Ziel war ein gerechtes und einfacheres Steuersystem, das die berufliche Leistung anerkennt, der wirtschaftlichen Belastung der Familie durch Unterhaltsverpflichtungen besser Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen.

Rn 7 Die Leistung muss objektiv erbracht worden sein. Maßgebend für den Eintritt der Erfüllung ist der Leistungserfolg. Die Vornahme der Leistungshandlung genügt hingegen nicht ohne Weiteres (BGHZ 87, 156; NJW 99, 210). So bedarf es beim Versendungskauf nicht nur der Übergabe an einen Spediteur, sondern der Übergabe durch die Transportperson an den Käufer (BGHZ 1, 4); die Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beispiele.

Rn 12 Wirksam +, nicht –: unverzügliche Anzeigepflicht (–BGH NJW 99, 1031 [BGH 21.01.1999 - III ZR 289/97]) oder zweiwöchige Ausschlussfrist (–BGH NJW-RR 05, 247 [BGH 28.10.2004 - VII ZR 385/02]) für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Bauvertrag; Auferlegung der Verantwortlichkeit für die Eignung der Bodenverhältnisse für den vereinbarten Kraneinsatz auf den Auftr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gegenstand des Geschenks

Rn. 1674 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gegenstand des Geschenks iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG können Sachen (BFH BStBl II 1974, 210) oder Geld sein. Im Gegensatz zu § 516 BGB kommen aber auch Dienstleistungen in Betracht (K/S/M, § 4 EStG Rz G 43; Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 705 (Dezember 2022); offen gelassen BFH BStBl II 1993, 806; aA FG D'dorf EFG 1985, 112). Entsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 211. Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (FamilienentlastungsG – FamEntlastG) v 29.11.2018, BGBl I 2018, 2210

Rn. 231 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 32 Abs 6 S 1 EStG (auch s nachstehend § 66 EStG zum Kindergeld): Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Schritten: 2019 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EUR) auf 2 490 EUR (insgesamt 4 980 EUR) erhöht. 2020 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil erneut um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EU...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb 251 16; 781 7 Lampen 1361a 6 Landgut 2048 23; 2049 3 Landpachtvertrag Pachtsache 585b 1 Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung 1376 25 Landwirtschaft 585 2 Produkte 2 ProdHaftG 1; 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück 998 1 Lasten 995 2 außerordentliche ~ 995 3; 2126 12 des Nachlasses 2100 10 dingliche ~ 107 11 Kauf 436 7; 446 14 öffentliche ~ 103 3; 107 10 schuldrechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgleichswert (Abs 1 S 1).

Rn 11 Gem § 20 I 1 steht dem Ausgleichsberechtigten ein Anspruch auf eine schuldrechtliche Ausgleichsrente zu, deren Höhe sich grds nach dem Ausgleichswert des schuldrechtlich auszugleichenden Anrechts richtet. Dieser bemisst sich aber nicht – wie beim Wertausgleich bei der Scheidung – in der für das Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße, sondern nach dem Betrag der aus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO als Sonderdelikt?

Rz. 90 [Autor/Stand] Aus dem Wortlaut des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO folgt für diese Tatalternative keine Nr. 2 und 3 entsprechende Beschränkung des Täterkreises auf besondere Pflichtenträger. Jeder, der falsche oder unvollständige Angaben macht, kann vielmehr nach dem Gesetzeswortlaut den Tatbestand verwirklichen. Allerdings könnte der systematische Zusammenhang zu § 370 Abs. 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zeitpunkt- o zeitraumbezogene "Ereignisse"

Rn. 492 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Insgesamt führt das Hantieren mit dem objektiv vorhandenen Wissen oder dem subjektiv bei ordentlicher Sorgfalt Gewussten oder objektiv Wissbaren, sei dies nun am Bilanzstichtag oder -erstellungstag, zu keinem logisch stringenten Ergebnis. Dazu nochmals ein Bsp. Beispiel: Bilanzstichtag 31.12.00. Der Kaufmann hat eine überfällige Forderung geg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftungsmilderung für Arbeitnehmer.

Rn 23 Schädigt bei betriebsbezogenen Tätigkeiten der Arbeitnehmer den Arbeitgeber (s § 611 Rn 91 ff), haftet der Arbeitnehmer bei leichtester Fahrlässigkeit unter bestimmten Voraussetzungen (s Rn 24) nicht, während bei mittlerer, ausnahmsweise sogar bei grober Fahrlässigkeit eine Schadensteilung eintritt (vgl BAG NJW 90, 468, 469 f [BAG 12.10.1989 - 8 AZR 276/88] [Missverhäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abweichende Vereinbarungen, Abs 4–6.

Rn 5 Durch tarifvertragliche Regelungen können nach IV 1 gesetzliche Kündigungsfristen verkürzt (oder verlängert) werden, auch durch Änderung der Anzahl der Kündigungstermine sowie in Kleinbetrieben durch Verzicht auf die Staffelung nach Alter und Betriebszugehörigkeit (BAG DB 08, 2028). Eine Differenzierung innerhalb der Arbeitnehmerschaft ist wegen Art 3 I GG (§ 611 Rn 48 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Konkurrenzen

Rz. 1343 [Autor/Stand] Bei Schwarzlohnabreden muss zwischen der Hinterziehung der vom Arbeitgeber monatlich anzumeldenden Lohnsteuer und der Hinterziehung der jährlich zu erklärenden Einkommensteuer des Arbeitnehmers unterschieden werden. Unstreitig handelt es sich dabei um jeweils selbständige Taten i.S.v. § 53 StGB (s. Rz. 915 und 1314), so dass es in einem Veranlagungszei...mehr