Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / V. Verfahrensgebühr/Terminsgebühr (Nrn. 4130/4132 VV)

1. Verfahrensgebühr (Nr. 4130 VV) a) Abgeltungsbereich Für seine Tätigkeiten im Revisionsverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV).[16] Ausreichend für das Entstehen der Verfahrensgebühr ist jede Tätigkeit des Rechtsanwalt nach Begin...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 2. Terminsgebühr (Nr. 4132 VV)

a) Abgeltungsbereich Für die Teilnahme des Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung im Revisionsverfahren entsteht die Terminsgebühr Nr. 4132 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Terminsgebühr (Vorbem. 4 Abs. 3 VV).[36] Finden während des Revisionsverfahrens noch andere "gerichtliche Termine" außerhalb der Hauptverhandlung statt, wie z.B. eine Haftprüfung, entsteh...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / IV. Persönlicher Anwendungsbereich

1. Voller Verteidigungsauftrag Die Vorschriften der Nrn. 4130 ff. VV gelten für die in Vorbem. 4 Abs. 1 VV genannten Verfahrensbeteiligten.[11] Das wird i.d.R. der Vollverteidiger sein. Hat der Rechtsanwalt nicht den vollen Verteidigungsauftrag für das Revisionsverfahren erhalten, sondern ist ihm nur eine Einzeltätigkeit übertragen worden, gelten nicht die Nrn. 4130 ff. VV, s...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 1. Verfahrensgebühr (Nr. 4130 VV)

a) Abgeltungsbereich Für seine Tätigkeiten im Revisionsverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV).[16] Ausreichend für das Entstehen der Verfahrensgebühr ist jede Tätigkeit des Rechtsanwalt nach Beginn des Revisionsverfahrens (s. III...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / VI. Weitere Gebühren

1. Grundgebühr Nr. 4100 VV Für die Grundgebühr Nr. 4100 VV gelten die allgemeinen Regeln. Das bedeutet, dass nur der Rechtsanwalt, der sich erstmals im Revisionsverfahren einarbeitet, die Grundgebühr verdient.[44] Die Grundgebühr entsteht immer neben der Verfahrensgebühr.[45] Für den Rechtsanwalt, der den Angeklagten bereits im erstinstanzlichen Verfahren verteidigt hat, ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Haltung der Finanzverwaltung

Tz. 419 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Im Jahr 2002 ist erstmals eine bundeseinheitliche Anweisung zur Angemessenheitsprüfung von GF-Gehältern ergangen; s Schr des BMF v 14.10.2002, BStBl I 2002, 972. Allerdings enthält dieses Schr vorrangig allgemeine Hinweise, die wenig konkrete Anhaltspunkte für die Ermittlung des angemessenen GF-Gehalts im Einzelfall bieten. Tz. 420 Stand: EL ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.3 Arbeitseinsatz

Tz. 1275 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Arbeitseinsatz muss bei der GmbH zumindest dann nicht als besonderer Gesellschaftsbeitrag gewertet werden, soweit die GF bereits anderweitig angemessen entlohnt werden. Da ein unangemessen hohes GF-Gehalt den Gewinn der GmbH mindert, verringert sich dadurch auch der Ertragswert und somit idR der Unternehmenswert der GmbH. Das wiederum ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Befreiung von einem bestehenden Wettbewerbsverbot

Tz. 886 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Sowohl von einem ges als auch von einem vertraglichen Wettbewerbsverbot kann dem Ges-GF eine Befreiung erteilt werden. Bei einem Alleingesellschafter kann ein (hier idR nur vertraglich denkbares) Wettbewerbsverbot ohne weiteres aufgehoben werden. Diese Aufhebung kann auch konkludent erfolgen (s Gosch, DStR 1997, 442). Zivilrechtlich gibt es k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.5 Außerbetrieblicher Fremdvergleich

Tz. 413 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach der Rspr des BFH kann auch die Art und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe ihren GF für entspr Leistungen gewähren, ein Anhaltspunkt für die Schätzung der Gesamtausstattung sein; zB s Urt des BFH v 22.10.2015 (BStBl II 2016, 219). Es handelt sich hierbei um einen außerbetrieblichen Fremdvergleich. Dieser wird vor allem durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Gehaltsverzicht gegen Besserungsschein – Gestaltungsmöglichkeit für GmbH's in wirtschaftlichen Schwierigkeiten?

Tz. 439 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach ständiger BFH-Rspr kann aus dem Verzicht eines beherrschenden Ges einer GmbH auf das vereinbarte Geschäftsführergehalt oder einer verzögerten Gehaltsauszahlung wegen der Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH unter Umständen auf die fehlende Ernsthaftigkeit und die Nichtdurchführung der Gehaltsvereinbarung geschlossen werden; s Urt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Begrenzungen der Tantieme/Mindesttantiemeregelung

Tz. 487 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Es ist zulässig, aber nicht zwingend, eine Gewinntantieme auf einen bestimmten absoluten Betrag zu begrenzen. Damit lassen sich bei positiver Ertragsentwicklung Streitigkeiten sowohl über die Höhe der Gesamtausstattung des GF-Gehalts als auch über die 75:25-Relation des BFH vermeiden. Eine unterlassene Deckelung kann bei explosionsartigen Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Sonderzuwendungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld)

Tz. 770 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wie bei anderen Arbeitnehmern ist bei Ges-GF die Zahlung von Sonderzuwendungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld üblich. Allerdings müssen natürlich auch diese Vergütungen bei der Beurteilung der Angemessenheit der Gesamtausstattung der GF-Bezüge einbezogen werden; s Tz 383ff. Zur Abgeltung eines Urlaubsanspruch s Tz 836ff. Tz. 771 Stand: EL 94...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 3. Sprungrevision/Sperrberufung

Wird, nachdem der Verteidiger gegen ein amtsgerichtliches Urteil nach § 335 Abs. 1 StPO Sprungrevision eingelegt hat, von einem anderen Verfahrensbeteiligten Berufung eingelegt, wird die Revision des Angeklagten nach § 335 Abs. 3 StPO als Berufung behandelt. Gebührenmäßig wird die Tätigkeit des Verteidigers bis zur Einlegung der Berufung nach Nr. 4130 VV behandelt. Mit der E...mehr

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ZErb 12/2023, Zur Höhe der ... / 1 Gründe

I. Mit Beschl. v. 9.5.2023 setzte das Nachlassgericht die Vergütung des mit Beschl. v. 3.8.2021 zur Ermittlung der Erben bestellten Nachlasspflegers für dessen Tätigkeit in der Zeit vom 20.8.2021 bis 11.3.2023 auf (53,50 Stunden x 110 EUR + 19 % Mwst. =) 7.003,15 EUR fest. Der als Miterbe festgestellte Beteiligte F. legte gegen diese ihm am 11.5.2023 zugestellte Entscheidung m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.1 Vorstellungen des BFH

Tz. 467 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Der BFH stellt sich die Festlegung des Tantiemesatzes wie folgt vor (s Urt des BFH v 05.10.1994, BStBl II 1995, 549): Zunächst ist die Höhe der Gesamtbezüge festzulegen, die die GmbH bei normaler Geschäftslage ihrem GF zu zahlen in der Lage und bereit ist (Kriterien insbes: Fremdvergleich, Gewinnsituation der GmbH). Im nächsten Schritt ist aus...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 7. Auslagen

Schließlich erhält der Rechtsanwalt auch die im Revisionsverfahren entstandenen Auslagen vergütet. Es gelten die Nrn. 7000 ff. VV.[70] Der Pflichtverteidiger erhält die Auslagen aus der Staatskasse.[71]mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / III. Dauer des Revisionsverfahrens

1. Beginn Das Revisionsverfahren beginnt mit der Einlegung der Revision nach § 341 StPO. Die Einlegung der Revision selbst gehört allerdings für den Verteidiger, der bereits in der ersten Instanz tätig war, nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zum gerichtlichen Verfahren der vorhergehenden Instanz.[3] Jede danach für den Mandanten erbrachte Tätigkeit führt aber zur Verfahren...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 2. Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 VV

Nimmt der Rechtsanwalt im Revisionsverfahren noch an einem der in der Nr. 4102 VV genannten (Vernehmungs-)Termine teil, was allerdings in der Praxis selten sein dürfte, entsteht dafür eine Gebühr nach Nr. 4102 VV.[47]mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 6. Haftzuschlag

Befindet sich der Mandant des Rechtsanwalts im Revisionsverfahren oder während eines Teils des Revisionsverfahrens nicht auf freiem Fuß, werden auf die jeweiligen Gebühren Haftzuschläge gewährt, soweit diese vorgesehen sind (Vorbem. 4 Abs. 4 VV). Es gelten die allgemeinen Regeln.[69]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.2 Systematik und Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 576 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Beim Merkmal der "Überversorgung" iSd § 6a EStG stellt sich die Frage der Abgrenzung zur "Unangemessenheit" iSd § 8Abs 3 KStG. Dem Begriff der Überversorgung liegt zunächst der Gedanke eines Fremdvergleichs zugrunde. Danach sind die Altersbezüge eines Arbeitnehmers regelmäßig niedriger als die in der aktiven Beschäftigungszeit bezogenen Löhne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2.1 Erstattung ist unangemessen niedrig

Tz. 1229 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die zu niedrige Erstattung von der Pers-Ges führt bei der Kö zu einer verhinderten Vermögensmehrung mit Auswirkung auf den bil Gewinn (keine Sondervergütung iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG). Diese Gewinnminderung ist auch im Gesellschaftsverhältnis veranlasst, soweit AE der Kö als MU von der Restgewinnverteilung profitieren. Dabei ist unerheblich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Folgen bei unangemessener Gesamtausstattung

Tz. 425 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Ist die Gesamtausstattung überhöht, muss nicht die gesamte GF-Vergütung, sondern lediglich der unangemessene Teil als vGA behandelt werden. Fraglich ist jedoch, welche Einzelbestandteile der Gesamtausstattung in diesem Fall von der vGA betroffen sind. Hier müssen mehrere Sachverhalte unterschieden werden: Tz. 426 Stand: EL 92 – ET: 03/2018mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Rückwirkende Umqualifizierung von Verwaltungsvermögen – Investitionsklausel

Rz. 497 Nach § 13b Abs. 5 ErbStG ist es – allerdings beschränkt auf Erwerbe von Todes wegen[753] – unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Gegenstände des Verwaltungsvermögens rückwirkend in begünstigtes Vermögen umzuqualifizieren.[754] Im Einzelnen gilt Folgendes: Das jeweilige Verwaltungsvermögen (i.S.v. § 13b Abs. 4 ErbStG) muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.6 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen privater Kfz-Nutzung

Tz. 796 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Regelungen in § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG und § 8 Abs 2 S 2 EStG sind für die Bewertung einer nach § 8 Abs 3 S 2 KStG anzusetzenden vGA nicht anwendbar; s Urt des BFH v 23.02.2005 (BStBl II 2005, 882), s Urt des BFH v 23.01.2008 (BStBl II 2012, 260) und s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955). Vielmehr ist die vGA nach Fremdverg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Korrektur der Bemessungsgrundlage um Sonder-AfA uä

Tz. 454 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 UE ist es zulässig, die Bemessungsgrundlage von Gewinntantiemen um den Aufwand aus Sonderabschreibungen und sonstigen bilanziellen Gewinnauswirkungen zu korrigieren, die ihre Begründung vornehmlich im stlichen Bereich haben. Nach dem s Urt des FG SnA v 13.07.2006 (EFG 2006, 1931) ist eine solche Korrektur sogar zwingend, weil die Bemessungsg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.2 Steuerliche Vor- und Nachteile einer GmbH & Still

Tz. 1160 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die stlichen Vor- und Nachteile einer GmbH & Still sehen wie folgt aus: Verluste des Betriebs können zumindest tw auf den/die Gesellschafter verlagert werden. Dies gilt sowohl für eine typisch als auch für eine atypisch stille Gesellschaft. § 15a EStG ist allerdings zu beachten. Die regelmäßig höhere Belastung der beiden Besteuerungsebenen (K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Vor- und Nachteile einer GmbH & Still

Tz. 1268 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mögliche Vorteile einer GmbH & Still: Verluste des Betriebs können zumindest tw auf den/die Gesellschafter verlagert werden. Dies gilt sowohl für eine typisch als auch für eine atypisch stille Gesellschaft. Allerdings ist auch für diese beiden Gesellschaftsformen § 15a EStG zu beachten. Stfreie Einnahmen (vor allem ausl Eink) können bei eine...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 590 Bei Kapitalgesellschaften treten an die Stelle der Entnahmen die (offenen und verdeckten) Gewinnausschüttungen[994] einschließlich etwa überhöhter Gehälter von Gesellschafter- Geschäftsführern oder nahen Angehörigen oder unangemessen hohen sonstigen Vergütungen. Rz. 591 Nachsteuerunschädlich sind nur Gewinnausschüttungen während der Behaltensfrist, die die Summe aus e...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / II. Angelegenheit (§ 15 RVG)

Das Revisionsverfahren ist gegenüber dem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bzw. dem Berufungsverfahren nach § 17 Nr. 1 RVG eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 RVG. Werden mehrere Revisionen, also z.B. vom Angeklagten und von der Staatsanwaltschaft oder einem Nebenkläger, eingelegt, kommt es darauf an, ob diese sich gegen dieselbe Entscheidung oder gegen vers...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 1. Beginn

Das Revisionsverfahren beginnt mit der Einlegung der Revision nach § 341 StPO. Die Einlegung der Revision selbst gehört allerdings für den Verteidiger, der bereits in der ersten Instanz tätig war, nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zum gerichtlichen Verfahren der vorhergehenden Instanz.[3] Jede danach für den Mandanten erbrachte Tätigkeit führt aber zur Verfahrensgebühr N...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 1. Voller Verteidigungsauftrag

Die Vorschriften der Nrn. 4130 ff. VV gelten für die in Vorbem. 4 Abs. 1 VV genannten Verfahrensbeteiligten.[11] Das wird i.d.R. der Vollverteidiger sein. Hat der Rechtsanwalt nicht den vollen Verteidigungsauftrag für das Revisionsverfahren erhalten, sondern ist ihm nur eine Einzeltätigkeit übertragen worden, gelten nicht die Nrn. 4130 ff. VV, sondern Teil 4 Abschnitt 3 VV. ...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 2. Ende

Das Revisionsverfahren endet mit dem Abschluss der Revisionsinstanz. Das ist nicht die Zustellung des Beschlusses, in dem über die Revision nach § 349 Abs. 1, 2 oder 4 StPO entschieden wird, im Fall der Hauptverhandlung die Verkündung des Urteils, die Rücknahme der Revision oder die Einstellung des Verfahrens. Vielmehr werden auch darüber hinausgehende Tätigkeiten noch von d...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 5. Zusätzliche Verfahrensgebühren Nrn. 4143, 4144 VV

Ist ein Adhäsionsverfahren anhängig, in dem der Rechtsanwalt tätig wird, entstehen ggf. die Gebühren Nrn. 4143, 4144 VV.[66] Auch diese Gebühren sind als Wertgebühren vom Gegenstandwert abhängig.[67] Richtet sich die Revision ausschließlich gegen eine Entscheidung über die vermögensrechtlichen Ansprüche, entstehen keine Gebühren nach Nrn. 4130 ff. VV, sondern gem. Vorbem. 4....mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 1. Grundgebühr Nr. 4100 VV

Für die Grundgebühr Nr. 4100 VV gelten die allgemeinen Regeln. Das bedeutet, dass nur der Rechtsanwalt, der sich erstmals im Revisionsverfahren einarbeitet, die Grundgebühr verdient.[44] Die Grundgebühr entsteht immer neben der Verfahrensgebühr.[45] Für den Rechtsanwalt, der den Angeklagten bereits im erstinstanzlichen Verfahren verteidigt hat, entsteht die Grundgebühr im Re...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / b) Höhe der Terminsgebühr

Bei der Bemessung der Wahlanwaltsgebühr sind über § 14 Abs. 1 RVG die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[41] Nicht mehr unterschieden wird im RVG zwischen Revisionen beim BGH und beim OLG. Daher kann m.E. die Frage der Gerichtsordnung bei der Bemessung der Terminsgebühr keine Rolle bzw. allenfalls über die Schwierigkeit der Sache Bedeutung finden. ...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / a) Abgeltungsbereich

Für die Teilnahme des Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung im Revisionsverfahren entsteht die Terminsgebühr Nr. 4132 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Terminsgebühr (Vorbem. 4 Abs. 3 VV).[36] Finden während des Revisionsverfahrens noch andere "gerichtliche Termine" außerhalb der Hauptverhandlung statt, wie z.B. eine Haftprüfung, entsteht dafür neben der Te...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / I. Gebühren des Revisionsverfahrens

Die Gebühren, die im Revisionsverfahren entstehen können, sind, wenn der Rechtsanwalt den vollen Verteidigungsauftrag erhalten hat, in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV – Gerichtliches Verfahren – Revision geregelt. Danach können die Gebühren nach den Nrn. 4130 ff. VV entstehen. Strukturell sind die Gebühren für das Revisionsverfahren ebenso gegliedert wie die Gebühren ...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / VII. Erstattungsfragen

Ebenso wie zur Berufung besteht für das Revisionsverfahren in Rspr. und Lit. Streit, ob zu den für die Verteidigung im Revisionsverfahren zu erstattenden Kosten auch die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV gehört, wenn die Staatsanwaltschaft ihre zu Lasten des Angeklagten eingelegte Revision nach Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Angeklagten, aber vor Begründung der Revisi...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 2. Einzeltätigkeit

Ist der Verteidiger nicht Vollverteidiger, sondern nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, ist zu unterscheiden:mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / b) Höhe der Verfahrensgebühr

Auch im Revisionsverfahren ist grds. von der Mittelgebühr auszugehen.[30] Bei der Bemessung der konkreten Höhe der Gebühr sind über § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen.[31] Die Höhe der Gebühr ist abhängig von den vom Rechtsanwalt erbrachten Tätigkeiten. Insoweit kann also z.B. von Bedeutung sein, ob und ggf. wie umfangreich der Rechtsa...mehr

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ZErb 12/2023, Zur Höhe der ... / Leitsatz

1. Die Höhe des dem Nachlasspfleger zustehenden Stundensatzes richtet sich, wenn der Nachlass nicht mittellos ist, gem. § 1888 Abs. 1 und 2 BGB nach den für die Führung der Pflegschaft nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit des Geschäfts. 2. Feste Stundensätze für die Tätigkeit des Nachlasspflegers sind dem Gesetz nicht zu entnehmen...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IV. Festsetzung in der Praxis

Rz. 452 In der Vergangenheit sind immer zahlreiche Vorschläge zur Testamentsvollstreckervergütung gemacht worden. Der Sinn einer willkürlich festgesetzten Prozentzahl auf eine willkürlich gewählte Bezugszahl ist häufig nicht einzusehen. Der Weg, den der Deutsche Notarverein vorgezeigt hat, führt in die richtige Richtung, da durch eine Anlehnung an die insolvenzrechtliche Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schlagheck, Private Pkw-Nutzung und vGA, StBp 1998, 237; Briese, Unterstellte Privatnutzung eines Betriebs-Pkw durch den Ges-GF: Lohn oder vGA, GmbHR 2005, 1271; Geserich, Privatnutzung des Firmen-Pkw durch den angestellten Ges-GF, NWB 2010, 178; Hoffmann, Die private Kfz-Nutzung als Arbeitslohn oder vGA, GmbH-StB 2010, 150; Höhmann, vGA bei Kfz-Nutzung des Ges-GF, KSR direkt 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.5.1 Einbeziehung in die Gesamtausstattung

Tz. 672 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei der Prüfung der Gesamtausstattung ist für den Wert der Pensionszusage für den jeweiligen VZ die fiktive jährliche Nettoprämie anzurechnen, die für eine der gegebenen Pensionszusage entspr Versicherung gezahlt werden müsste (s H 8.7 "Angemessenheit" KStH). Dieser Betrag ist nicht deckungsgleich mit dem sich aus der Bildung der Pensionsrü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.4 Kritik

Tz. 481 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die vom BFH aufgestellte 75-/25-%-Grenze war uE weder systematisch notwendig, noch ist die Regelung praxistauglich. In der Wirtschaft ist eindeutig eine Tendenz zu einer immer stärkeren erfolgsabhängigen Vergütung im Managementbereich zu beobachten. Dies zeigt sich zB in der Diskussion über so genannte "Stock Options", die bei erfolgreicher ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Neumann, Tantiemevereinbarungen mit dem beherrschenden Ges-GF einer GmbH, GmbHR 1996, 740 und 822; Böth, 50 %-Grenze bei der Vereinbarung von Gewinntantiemen, StBp 1997, 178; Neyer, Vereinbarung einer Gewinntantieme: Zur Überschreitung des Richtwerts von 50 %, DStR 1998, 229; Paus, vGA wegen unüblicher Vereinbarungen mit einem Minderheitsgesellschafter, GmbHR 2001, 328; Peetz, N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.4 Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft

Tz. 1328 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Als Obergrenze für die Höhe der Pacht iRe Betriebsaufspaltung hat der BFH festgelegt, dass einer pachtenden GmbH eine angemessene Verzinsung ihres Kap verbleiben muss; grundlegend s Urt des BFH v 04.05.1977 (BStBl II 1977, 679) und v 12.11.1986 (BFH/NV 1987, 265). Die Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft stehen damit in einem Spannu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.3 Abgrenzungsfragen

Tz. 786 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die in Tz 785 genannten BFH-Urt dürfen nicht so missverstanden werden, dass nunmehr Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sowie Überstundenvergütungen wieder generell anerkannt werden könnten. Nach wie vor führen solche Zuschläge zu vGA; es kann auch nicht in jedem Sachverhalt ein Ausnahmetatbestand angenommen werden. So sieht das ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang eines bestehenden Wettbewerbsverbots

Tz. 881 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Umfang eines Wettbewerbsverbots wird im Wesentlichen von dem in der Satzung festgelegten Satzungszweck bestimmt. Besteht nach den og Grundsätzen (s Tz 872ff) ein zivilrechtliches Wettbewerbsverbot, umfasst dieses grds jede Tätigkeit innerhalb dieses Satzungszwecks. Dies gilt auch dann, wenn die Kap-Ges einen sehr weiten Satzungszweck hat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.3 Ausnahmefälle

Tz. 472 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die vom BFH aufgestellte 75-/25-%-Relation ist keine starre Grenze. Der BFH geht selbst davon aus, dass es Fälle gibt, in denen von diesem Tantiemeverhältnis in begründeten Fällen abgewichen werden kann. Will man vom Regelaufteilungsverhältnis abweichen, kann von den Beteiligten eine Erläuterung verlangt werden, aus der sich die Veranlassung...mehr