Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.5 Begrenzung der Haftungssumme

Sind die Voraussetzungen eines Haftungstatbestands erfüllt, so haftet der Arbeitnehmer auf Ersatz des angerichteten Schadens mit der auf ihn nach dem Modell des innerbetrieblichen Haftungsausgleichs entfallenden Quote. Eine summenmäßige Begrenzung ist gesetzlich nicht vorgesehen! Zuweilen wird diskutiert, ob die Haftung des Arbeitnehmers nicht auf eine bestimmte Höchstsumme be...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Sonstige Aufgaben/Fehler bei Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 14 Weitere Haftungsbestände können sich daraus ergeben, dass "unnötige" Verträge über Gegenstände geschlossen werden, die ohnehin zum Aufgabenbereich des Aufsichtsrats gehören, so dass sich die Beauftragung einer kostenpflichtigen Beratung als überflüssig erweisen. Sofern die AG mit dem Aufsichtsratsmitglied z.B. einen Vertrag schließt, dessen Gegenstand zu den Aufgaben ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 3 Eingruppierung in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung

Die Tarifvertragsparteien gingen anfangs von einem Zwischenzeitraum bis zur Einführung der Entgeltordnung von etwa 2 Jahren aus. In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden nach § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihungsvorschriften gemäß den §§ 22, 23 BAT/BAT-O einschließlich ...mehr

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A. Einleitung / 1. Einleitung

Rz. 34 Dass eine AG, GmbH oder Genossenschaft oder auch ein Verein eine D&O-Versicherung unterhalten darf, wird heute nicht mehr in Frage gestellt.[1] Dies gilt auch für Gesellschaften, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden. Aus § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG, wo geregelt ist, dass dann, wenn die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds ge...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.7 Haftung

Auch etwaige Haftungsfragen hinsichtlich des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb sind zu bedenken. Diese sollten ebenfalls im Überlassungsvertrag ebenfalls einer geeigneten Regelung zugeführt werden. Zitat Der Verleiher verpflichtet sich, die zu überlassenden Arbeitnehmer entsprechend der vereinbarten Tätigkeit ordnungsgemäß auszuwählen und nur persönlich und fachlich geeign...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Fallgruppen

Rz. 45 Eine Fallgruppe, die eine Haftung des Geschäftsleiters aus § 826 BGB begründet, ist die Bestellung von Ware bzw. die Inanspruchnahme von Leistungen für die Gesellschaft mit dem Bewusstsein, dass diese nicht mehr bezahlt werden können. Hierbei wird diskutiert, ob und wann eine Offenbarungspflicht hinsichtlich einer drohenden oder ggf. schon eingetretenen Insolvenzreife...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / X. Handeln des Aufsichtsrats auf Weisung

Rz. 19 Handelt der Aufsichtsrat auf Weisung, hat dies wie beim Vorstand der AG – im Gegensatz um GmbH-Geschäftsführer – keine haftungsentlastende Wirkung.[1] Dies gilt jedenfalls, wenn es sich um Weisungen handelt, die ihre Grundlage außerhalb des Gesellschaftsrechts haben. Wurde das Aufsichtsratsmitglied z.B. von einer Stadt oder sonstigen Gemeinden in den Aufsichtsrat eine...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.3 Offenlegungsgebot

Zum weiteren Schutz des Arbeitnehmers und zur Vermeidung einer missbräuchlichen Gestaltung des Fremdpersonaleinsatzes[1] ist zudem vorgesehen, dass die Arbeitnehmerüberlassung offengelegt werden muss. Hierzu sieht § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG zunächst vor, dass der Verleiher und der Entleiher ihren Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag schließen.[2] In zeitlicher...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 8. § 823 Abs.2 BGB i.V.m. § 266a StGB (Haftung für vorenthaltene Sozialversicherungsbeträge)

Rz. 40 Geschäftsleiter können in die Haftung geraten, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge bei Fälligkeit nicht abführen. Diese sind am drittletzten Bankarbeitstag des Kalendermonats zur Zahlung fällig. Das Vorenthalten der Sozialversicherungsbeiträge, primär der Arbeitnehmeranteile löst eine Strafbarkeit nach § 266a StGB aus. Das Strafgesetzbuch ordnet in § 266a Abs. 1 StGB...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.2 Nebenpflichten des Entleihers

Doch auch der Entleiher hat gegenüber dem Leiharbeitnehmer eine Reihe von Nebenpflichten. So sieht der Gesetzgeber etwa in § 13a Satz 1 AÜG die Verpflichtung des Entleihers vor, den Leiharbeitnehmer über Arbeitsplätze des Entleihers, die besetzt werden sollen, zu informieren. Information über offene Stellen im Betrieb Die Information kann nach § 13a Satz 2 AÜG durch allgemeine...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.6 Realisierung des Schadensersatzanspruchs

Steht fest, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen bestimmten Betrag als Schadensersatz zu leisten hat, so kann zumindest im fortbestehenden Arbeitsverhältnis die Abwicklung auf zweierlei Wegen erfolgen: Zum einen kann der Arbeitgeber den Schadensersatzbetrag durch Einbehalt vom laufenden Arbeitsentgelt – ggf. in Raten – ausgleichen. Für eine solche Aufrechnung[1] steht ...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (der sog. Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers (des sog. Leiharbeitnehmers) einem Dritten (dem sog. Entleiher) überlässt. Hiervon ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG auszugehen, wenn die Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert werden und seinen Weisungen un...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.11 Besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal einer "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit" ist in Teil I der Entgeltordnung in den Entgeltgruppen 10 und 11 vorgesehen. In der Entgeltgruppe 10 muss sich die Tätigkeit nur zu einem Drittel und in der Entgeltgruppe 11 mindestens zur Hälfte (§ 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (Bund)) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.4 Aufbau der Entgeltordnung in Teile, Abschnitte, Unterabschnitte, Entgeltgruppen und Fallgruppen

Die Entgeltordnung ist in 6 Teile gegliedert wie folgt:mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.5 Rückwirkende "Höhergruppierung" bei Vorliegen eines Bewertungsirrtums

Es sind Fälle denkbar, dass Beschäftigte eine Überprüfung der Eingruppierung beantragt haben und die Überprüfung ergibt, dass die Tätigkeit schon von Beginn an zu niedrig bewertet war. Es stellt sich die Frage, ob – wie nicht selten praktiziert – die Korrektur dieses Bewertungsirrtums nach den Regeln einer Höhergruppierung nach § 17 Abs. 5 TVöD zu erfolgen hat, mit der Folge...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.8 Integration Arbeiter-/Angestelltenmerkmale

Im gesetzlichen Arbeitsrecht ist, gefördert auch durch die Rechtsprechung des BVerfG, ebenso im Sozialversicherungsrecht, die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern beseitigt worden. Dieser Entwicklung ist auch weitgehend im TVöD und TV-L Rechnung getragen worden. So wird begrifflich nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden, sondern beide Grup...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.6 Sonstige tarifliche Zulagen

Erschwerniszuschläge § 19 TVöD enthält in den Abs. 1–5 lediglich eine Rahmenvorschrift für die Zahlung von Erschwerniszuschlägen. In Abs. 2 wird festgelegt, für welche Erschwernisse Zuschläge gewährt werden können und hält in Abs. 4 fest, dass die Zuschläge i. d. R. 5 bis 15 % des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.4 Die Zuordnung zu der neuen Entgeltgruppe 9a (§ 27 Abs. 3 TVÜ-Bund)

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die nach dem Anhang zu § 16 TVöD (Bund) besondere Stufenregelungen gegolten haben – sog. "kleine Entgeltgruppe 9" –, werden von Amts wegen, also ohne Antrag, mit Inkrafttreten der Entgeltordnung unter Beibehaltung der in der bisherigen Stufe bereits zurückgelegten Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe 9a zugeordnet. Praxis-Tipp Es empfiehlt si...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrages auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Frau F. ist Sekretärin an einer Bundesbehörde und erhält Entgelt aus EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergespräches zwischen dem Abteilungsleiter Herrn M. und Frau F. stellen beide überein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5 Protokollerklärungen, Niederschriftserklärungen

An zahlreichen Stellen des TVöD wie der Entgeltordnung sind Protokollerklärungen angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Sie haben Tarifcharakter und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.4 Umfang der Ersatzpflicht/Schadensberechnung

Ist der Arbeitnehmer ganz oder mit einer bestimmten Quote zum Schadensersatz verpflichtet, so sind bei der Schadensberechnung grundsätzlich alle Nachteile zu berücksichtigen, die der Arbeitgeber infolge des pflicht- und/oder gesetzwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers erlitten hat.[1] In aller Regel findet diese Schadenskompensation auf finanzieller Ebene statt. Das heißt, d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.6 Arbeitsplatzaufzeichnungen

In Ergänzung einer Arbeitsplatzbeschreibung bzw. als konkreter Nachweis der auszuübenden Tätigkeiten haben sich in der Praxis – vorrangig für den Verwaltungsbereich – Arbeitsaufzeichnungen als geeignetes Instrument erwiesen. Durch Arbeitsaufzeichnungen lassen sich insbesondere die Zeitanteile eines Arbeitsvorganges konkret bestimmen. Praxis-Tipp Die Arbeitsplatzbeschreibung w...mehr

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A. Einleitung / 4. eG

Rz. 57 Die eingetragene Genossenschaft (e.G. oder eG) ist von ihrer Struktur mit der Aktiengesellschaft bzw. dem eingetragenen Verein vergleichbar. Der Zweck einer Genossenschaft ist zumindest nicht primär darauf gerichtet, Gewinn zu erzielen. Vielmehr ist deren Zweck die Verfolgung eines Genossenschaftsgedankens für die Mitglieder. Dieser Zweck ist darauf gerichtet, den Erw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.1 Grundsatz: keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen

In den TVöD übergeleitete sowie zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2013 neu eingestellte Beschäftigte wurden zum 1.1.2014 in den TV EntgO Bund übergeleitet (§ 24 TVÜ-Bund). Dabei gilt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen nach Anlage 2 TVÜ-Bund für übergeleitete Beschäftigte bzw. nach Anlage 4 TVÜ-Bund für Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.10.2005 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.10 Sonstige für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien

Weitere für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien sind u. a.: die Wertung, Einschätzung eines Vorgesetzten. Vielmehr entscheidend ist, wie die Tätigkeit unter die Tätigkeitsmerkmale subsumiert wird. Eine frühere, jedoch zwischenzeitlich nicht mehr ausgeübte Tätigkeit, die Eingruppierung des Vorgängers auf dem Arbeitsplatz, die Eingruppierungspraxis anderer öffentlicher Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.4 Ausschließlich betriebliche Verwendung (§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG)

Rz. 89 Für Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG ist es erforderlich, dass das Wirtschaftsgut nahezu ausschließlich betrieblich, also zu mindestens 90 %, verwendet wird. Das BMF hat die Anweisung in sein Anwendungsschreiben[1] aufgenommen, wonach der Stpfl. (nur noch) in "begründeten Zweifelsfällen darzulegen" hat, dass der Umfang der Nutzung mindestens 90 % beträgt. Bei ...mehr

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B. AVB D&O / A-6 A-6 Sachlicher Umfang des Versicherungsschutzes

A-6.1 Leistungen der Versicherung Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung der versicherten Personen von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn die versicherten Personen aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntniss...mehr

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B. AVB D&O / VI. Ausschluss wegen Rückzahlung von Bezügen, Tantiemen oder sonstigen Vorteilen (A-7.2 AVB D&O)

Rz. 103 Dieser Ausschluss in A-7.2 AVB D&O betrifft Ersatzansprüche gegen die versicherten Organpersonen, die im Zusammenhang mit Bezügen, Tantiemen oder sonstigen Vorteilen stehen. Es wird sich häufig nicht um Schadensersatzansprüche, sondern um Ersatzansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung handeln. Der Ausschluss betrifft, so sein Wortlaut, die Rückzahlung oder Rückg...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3.2 Versicherungspflicht des Arbeitgebers

Bei der Konkretisierung der Ersatzpflicht des Arbeitnehmers im Einzelfall spielt die Frage, ob der Arbeitgeber für das konkrete Risiko eine Versicherung abgeschlossen hat oder das Risiko zumindest versicherbar gewesen wäre, eine wichtige Rolle. Klar ist zunächst, dass der Arbeitgeber bestehende Versicherungen, also z. B. Betriebshaftpflicht-, Kasko- oder Feuerversicherung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / 3. KG a.A.

Rz. 54 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft, die eng mit der AG verwandt ist. Sie ist ebenfalls im Aktiengesetz geregelt (§§ 278 bis 290 AktG). Beteiligt sind jedoch nicht nur Aktionäre, die bei der KGaA Kommanditaktionäre genannt werden, sondern mindestens auch ein persönlich haftender Gesellschafter, der sog. Komplementär. Dieser haftet ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Versicherung des Selbstbehalts

Zahlreiche Policen enthalten ein Selbstbehalt. Die sind bei der GmbH freiwillig, bei der AG hingegen obligatorisch (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). In der Praxis werden Policen angeboten, die diesen Selbstbehalt versichern. Sinnvoll ist, dass diese Selbstbehaltspolicen vom Bedingungswerk weitgehend der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung entsprechen, ggf. auch beim selben V...mehr

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A. Einleitung / 5. e.V.

Rz. 60 D&O-Versicherungen erfreuen sich bei Vereinen auch im gemeinnützigen, kirchlichen Bereich einer hohen Beliebtheit.[1] Vereine können großen Betrieben, wie z.B. Sportbetrieben, Krankenhäusern, Gästehäusern, Schulen, Kindertagesstätten, Alten- oder Pflegeheimen vorstehen. Gleiches gilt z.B. auch für selbständige Stiftungen. In der Praxis ist der D&O-Versicherungsschutz ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1.5 Unterstellungsverhältnisse (§ 5 TV EntgO Bund)

§ 5 TV EntgO Bund enthält Regelungen für Tätigkeitsmerkmale, in denen die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig ist (z. B. Entgeltgruppe 15 Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung). Sie entsprechen inhaltlich weitgehend den beiden Vorgängerregelungen in Nr. 6 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT bzw. in ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Mehrere Geschäftsführer-Gesamtverantwortung und Ressortprinzip-Geschäftsordnung

Rz. 73 Mehrere Geschäftsführer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Jeder von ihnen muss aber auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bei der Haftungsinanspruchnahme ist jeweils zu prüfen, welche Pflichtverletzung zu welchem Schaden geführt hat und welcher Geschäftsführer hieran einen schuldhaften Beitrag geleistet hat. Soweit die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2.2 Auslegung der tariflichen Regelung der EG 1

Die Eingruppierung in die originäre EG 1 erfolgt eigenständig ohne Bezugnahme auf die bisherige Zuordnung in den Lohngruppenverzeichnissen.[1] Ausgangspunkt ist der Wortlaut. Die Tätigkeit muss "einfachst" beschaffen sein. Und dieser Begriff wird operationalisiert durch Tätigkeitsbeispiele in der Protokollerklärung zur EG 1. Aufgrund des Tatbestandsmerkmals "z. B." ist die Au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.1 Das Leiharbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis wird begründet durch den Abschluss des Leiharbeitsvertrags. Dieser Leiharbeitsvertrag ist seinem Wesen nach ein "normaler" Arbeitsvertrag, sodass auch für ihn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten. In ihm muss aber auch der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber ...mehr

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B. AVB D&O / 1. Überblick

Rz. 34 Was versichert ist, ergibt sich aus der getroffenen Vereinbarung, also der vereinbarten Risikobeschreibung. Meist wird wie in den Musterbedingungen des GDV formuliert, dass Ansprüche gegen die versicherten Personen versichert sind, soweit diesen Personen Verstöße vorgeworfen werden, die gesetzliche Haftpflichtbestimmungen betreffen. Die Formulierungen in den verwendet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach früherer Rspr. des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle.[1] Die nu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6.3 Vollständigkeitsprinzip der Entgeltordnung

Mit der Entgeltordnung sollen wie schon zuvor mit der Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O alle im Geltungsbereich des TVöD-Bund anfallenden Tätigkeiten erfasst werden, um sie tarifrechtlich zu bewerten. Das Bundesarbeitsgericht sprach bei der Vergütungsordnung daher vom "universalen" Charakter der Vergütungsordnung.[1] Dies gilt gleichermaßen für die Entgeltordnung. Der universa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.4 Einstufung vergleichbarer Beamter

In vielen Aufgabenbereichen der Kommunen wie auch der Bundesverwaltung werden gleiche Tätigkeiten sowohl von Beschäftigten wie von Beamten ausgeübt. Der Beschäftigte vergleicht deshalb oft seine Entgeltgruppe mit der Besoldungsgruppe eines Beamten. Im BAT/BAT-O war in § 11 auch ein derartiger Vergleich enthalten. Vergleich (§ 11 BAT/BAT-O)mehr

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B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / Entgelt

1 Entschädigung 1.1 Ausscheider, Ansteckungsverdächtige u. a. Wer als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung. Dies gilt auch für Personen, die sich als Ausschei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 6 Rentenversicherung

Erhalten versicherungspflichtige Arbeitnehmer eine Entschädigung, besteht die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung fort.[1] Unbedeutend ist, ob die Entschädigung auf das Verbot der Ausübung der bisherigen Erwerbstätigkeit i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 1 IfSG oder auf die Absonderung i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG zurückgeht. Wird die Entschädigungszahlung für die Daue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 5.2.2 Unzutreffende Steuerfreistellung

Anders gestalten sich die Zahlungen einer steuerfreien Verdienstausfallentschädigung durch den Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer, bei der die Entschädigungsbehörde den behördlichen Erstattungsantrag nach § 56 IfSG eines Arbeitgebers ablehnt oder einen niedrigeren Betrag als beantragt erstattet. Insoweit beschränkt sich der Umfang der Steuerfreiheit der Verdienstausfallentsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 1.3 Quarantäne während der Kurzarbeit

Arbeitnehmer, die sich möglicherweise mit dem Virus infiziert haben, können vom Gesundheitsamt dazu verpflichtet werden, in Quarantäne zu bleiben. Sie erhalten in dieser Zeit entweder ihr Arbeitsentgelt fortgezahlt oder sie haben Anspruch auf Entschädigung.[1] Diese Regelung gilt auch für Arbeitnehmer, die sich während einer Kurzarbeit in Quarantäne begeben müssen. Besteht ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 2 Bemessungsgrundlage der Entschädigung

Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Als Verdienstausfall gilt bei Arbeitnehmern das Nettoarbeitsentgelt. Das Nettoarbeitsentgelt wird dabei entsprechend den Regelungen berechnet, die für die Ermittlung des Arbeitsentgelts bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall anzuwenden sind.[1] Dies gilt für die ersten 6 Wochen. Vom Beginn der 7. Woche an wird d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 3 Steuerfreie Entschädigung mit Progressionsvorbehalt

Für Ausscheider, Ausscheidungsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Krankheitsverdächtige, wie während der Corona-Pandemie, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dem Verbot in der Ausübung ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, zahlt das Land auf Antrag eine Entschädigung. Das Gleiche gilt für Personen, die al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 1.1 Ausscheider, Ansteckungsverdächtige u. a.

Wer als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung. Dies gilt auch für Personen, die sich als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige in Quarantäne befinden. Auss...mehr