Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4.4 Änderungen in § 61a UStDV – Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Vorsteuervergütungsanträgen von im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmern

Rz. 52 In § 61a UStDV wurde Abs. 1 wie folgt neu gefasst: "(1) Der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Auf Antrag kann das Bundeszentralamt für Steuern zur Vermeidun...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.4.1 Rufbereitschaft

Rz. 19 Unter Rufbereitschaft wird nach ständiger Rechtsprechung die Verpflichtung des Arbeitnehmers verstanden, sich zu Hause oder an einem anderen Ort seiner Wahl bereitzuhalten, um auf Anforderung des Arbeitgebers die Arbeit zeitnah aufnehmen zu können. Erforderlich ist es, dass der Arbeitnehmer seine ständige Erreichbarkeit sicherstellt.[1] Die vom BAG übernommene Rechtspr...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.3 Bereitschaftsdienst

Rz. 12 Eine weitere Erscheinungsform der Arbeit ist der Bereitschaftsdienst. Dabei muss sich der Arbeitnehmer für einen Einsatz jederzeit bereithalten bzw., soweit erforderlich, seine Arbeit unverzüglich wiederaufnehmen können. Zudem besteht eine Ortsvorgabe/-begrenzung außerhalb des privat frei wählbaren Ortsumfelds.[1] Seit 1.1.2004 zählt der Bereitschaftsdienst ebenfalls zu...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.2 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Rz. 24 Die Arbeit beginnt mit der Aufnahme der tatsächlichen Arbeitsleistung oder dem Anbieten der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitgeber[1], sodass diesem die Arbeitskraft des Arbeitnehmers zur Verfügung steht, auch wenn der Arbeitgeber davon keinen Gebrauch macht. Dementsprechend gehören auch betrieblich verursachte Wartezeiten zur Arbeitszeit i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz[1] sieht in § 1 Abs. 1 JVEG eine Entschädigung von Zeuginnen, Zeugen und eine Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern vor, die von einem Gericht oder einem Staatsanwalt oder der Finanzbehörde, wenn diese das Ermittlungsverfahren selbstständig durchführt, zu Beweiszwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Das in § 18 Abs. 9 UStG und ergänzend in den §§ 59 bis 61a UStDV geregelte Vorsteuervergütungsverfahren war im Rahmen der Anpassung des deutschen Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-RL[1] eingeführt worden. Durch das UStG 1980 hatte der Gesetzgeber den Bundesminister der Finanzen erstmals ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Vergütung der Vorsteuerbeträge an nicht im Inl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Rz. 486 Der Inlandsbegriff wird ausgehend vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland definiert. Dabei ist im UStG selbst keine weitergehende Definition zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland enthalten. Es muss insoweit von dem Gebiet i. S. d. Völkerrechts ausgegangen werden. Die Staatsgrenzen bestimmen sich dabei durch die mit den Nachbarländern geschlossenen Verträge. Dan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Unternehmereigenschaft

Rz. 99 Bei dem Vergütungsberechtigten muss es sich um einen Unternehmer handeln (der Leistungen für sein Unternehmen bezogen hat). Die Unternehmereigenschaft des im EU-Ausland ansässigen Antragstellers folgte für Anträge, die bis zum 31.12.2009 gestellt wurden, regelmäßig aus der von ihm gem. § 61 Abs. 3 UStDV i. d. F. bis 31.12.2009 vorzulegenden Unternehmerbescheinigung. D...mehr

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Kündigung / 9.3 Zweite Voraussetzung: Unternehmerentscheidung

Ausgangspunkt der betrieblichen Maßnahmen, die kausal zu einem Wegfall des Beschäftigungsverhältnisses führen, ist stets eine Unternehmerentscheidung. Der Unternehmer darf grundsätzlich frei über die Zielsetzung sowie die organisatorische und technische Ausgestaltung seines Betriebs entscheiden. Insbesondere steht es ihm frei, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, ...mehr

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Kündigung / 20.6.2 Abfindung

a) Berechnung Nach § 9 KSchG muss die Abfindung angemessen sein. § 10 KSchG soll die Höhe der Abfindung regeln. Die Vorschrift ist aber nur insoweit konkret, als mit 12 Monatsverdiensten eine Obergrenze gezogen ist (§ 10 Abs. 1 KSchG). Ausnahmen hiervon sind für ältere Arbeitnehmer vorgesehen, die über längere Betriebszugehörigkeit verfügen. Ungeachtet dieser Vorgaben ist inne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.1 Urheberrechte (§ 1 bis § 69g UrhG)

Rz. 15 Urheber [1]: Zweck des Urheberrechtsgesetzes ist der Schutz des Urhebers von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst.[2] Urheber ist der Schöpfer des Werks [3], d. h. derjenige, der den schöpferischen (künstlerischen, wissenschaftlichen, literarischen, musikalischen, zeichnerischen usw.) Gedanken in einem Werk objektiviert hat. Da nur persönliche geistige Schöpfung...mehr

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Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2 Rechtslage gem. § 9 Abs. 2 UStG ab dem 1. Januar 1994

Rz. 165 Mit der Neufassung des § 9 Abs. 2 UStG durch das StMBG zum 1.1.1994 (Rz. 14) lebt die a. F. des § 9 Abs. 2 UStG zwar noch indirekt über die in Rz. 157ff. dargestellte Übergangsregelung in § 27 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG weiter fort; sie ist aber zugleich von dem neuen Wortlaut des § 9 Abs. 1 UStG mitumfasst, denn ab dem 1.1.1994 ist danach der Verzicht auf die Steuerbef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Rz. 60 Als Linienverkehr wird nach § 42 PBefG eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung verstanden, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Der Linienverkehr setzt nach dieser Bestimmung nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- oder Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltes...mehr

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Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.6 Ausnahme für konzerninterne Übertragungen (Abs. 1 S. 4)

Rz. 100 Nach der ursprünglichen Gesetzesfassung war Abs. 1 uneingeschränkt anwendbar, wenn die Übertragung innerhalb eines Konzerns erfolgte, sich die Beteiligung der Konzernmutter also wirtschaftlich nicht änderte. Das FG Berlin-Brandenburg hat für den Zeitraum vor der Einfügung der Konzernklausel in S. 5 den Anwendungsbereich der Vorschrift aufgrund einer teleologischen In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 8. EG-RL

Rz. 58 In der 8. RL des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war bis 31.12.2009 das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die RL, die nicht in der MwStSystRL aufge...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.2 Transparenz im laufenden Arbeitsverhältnis

(1) Informations- und Auskunftspflichten (Art. 6, 7) Arbeitgeber sind nach Art. 6 der Richtlinie verpflichtet, ihren Beschäftigten Informationen darüber, welche Kriterien für die Festlegung ihres Entgelts, der Entgelthöhe und der Entgeltentwicklung verwendet werden, zur Verfügung zu stellen. Flankiert wird diese Arbeitgeberpflicht durch im Vergleich zum bisherigen deutschen E...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 1 Entstehungsgeschichte

Der Grundsatz des gleichen Entgelts ist seit 1957 in den Europäischen Verträgen (vgl. Art. 157 AEUV) verankert. Männer und Frauen sollen in der EU bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten. Im Jahr 2006 wurden mehrere Richtlinien zur Gleichstellung der Geschlechter in Arbeits- und Beschäftigungsfragen in der Richtlinie 2006/54/EG unter dem Eindr...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2 Lohntransparenz

2.2.1 Entgelttransparenz schon vor der Beschäftigung (Art. 5) Die Lohntransparenz beginnt schon beim arbeitssuchenden Bewerber. Nach Art. 5 hat schon der Stellenbewerber das Recht, vom künftigen Arbeitgeber das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne sowie ggf. einschlägige zur Anwendung kommende Tarifbestimmungen zu erfahren. Diese Informationen sind so frühzeitig bereitzustelle...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.1 Entgelttransparenz schon vor der Beschäftigung (Art. 5)

Die Lohntransparenz beginnt schon beim arbeitssuchenden Bewerber. Nach Art. 5 hat schon der Stellenbewerber das Recht, vom künftigen Arbeitgeber das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne sowie ggf. einschlägige zur Anwendung kommende Tarifbestimmungen zu erfahren. Diese Informationen sind so frühzeitig bereitzustellen, etwa schon in der Stellenausschreibung, dass fundierte und...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2 Zentrale Inhalte der Richtlinie

Für den europäischen Gesetzgeber waren mangelnde Transparenz von Entgeltsystemen, mangelnde Rechtssicherheit in Bezug auf den Begriff der gleichwertigen Arbeit und Verfahrenshindernisse für Diskriminierungsopfer die maßgeblichen Indikatoren für die Erstellung der Richtlinie (vgl. Erwägungsgrund 11). In den Evaluierungen der Gleichbehandlungsrichtlinie 2006/54/EG wurde festge...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / Zusammenfassung

Am 6.6.2023 ist die Europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) in Kraft getreten. Sie bringt erweiterte Auskunftsansprüche und Berichtspflichten sowie Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung.mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 3 Momentaufnahme und erste Handlungsempfehlungen

Allein aufgrund der Richtlinie besteht für Arbeitgeber in Deutschland noch kein konkreter Handlungsbedarf. Die Richtlinie muss erst durch ein nationales Gesetz umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber wird hierfür aber voraussichtlich nicht die dreijährige Umsetzungsfrist voll ausschöpfen müssen, denn seit 2017 besteht in Deutschland bereits das Entgelttransparenzgesetz (E...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.1 Begriff der gleichwertigen Arbeit (Art. 4)

Lohngleichheit soll nicht nur für gleiche, sondern auch für gleichwertige Arbeit gelten. Die Richtlinie überlässt es den Mitgliedstaaten, die erforderlichen Konzepte zu entwickeln, um den Wert der Arbeit zu ermitteln und vergleichen zu können. Kriterien für die Bewertung sind nach Art. 4 Abs. 4 jedenfalls Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen und ggf...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.3 Bessere Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmerrechten

Für eine bessere rechtliche Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmerrechten sowie einem effektiveren Rechtsschutz sollen folgende Maßnahmen sorgen: a) Schadensersatz und Entschädigung (Art. 16) Beschäftigte, die geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung ausgesetzt sind, sollen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung erhalten. Wie in europarechtlichen Rechtssetzungen üblich, s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.3.5 Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 149 Im Steuerrecht, das sich weitgehend an wirtschaftlichen Verhältnissen orientiert, ist der wirtschaftliche Sinn der Vorschrift besonders bedeutungsvoll. Deswegen spielt die wirtschaftliche Betrachtungsweise, auch wenn in der AO eine dem § 1 StAnpG entsprechende Regelung fehlt, bei der Auslegung von Steuernormen eine bedeutende Rolle. Ihr Ziel besteht darin, Rechtsnorm...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / 2. Grundsätzliches zu Steuerbefreiungen

Geldwerter Vorteil: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Job-Tickets stellt einen geldwerten Vorteil dar. Einnahmen liegen vor, soweit die Freigrenze von 50 EUR/Monat (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG) überschritten wird. Zahlt der Arbeitnehmer den zwischen Arbeitgeber und Verkehrsträger vereinbarten Preis (H 8.1 (1-4) LStH "Job-Ticket") oder einen höheren Preis, liegt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.4.1 Verfassungskonforme Auslegung

Rz. 162 Lässt eine Vorschrift in Anwendung der herkömmlichen Auslegungsmethoden nach Wortlaut, Zweck, Gesetzeszusammenhang und Entstehungsgeschichte mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, von denen nur eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist die zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führende Auslegung geboten.[1] In diesem Fall erlangt mithin die Verfassung eine ...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 3. Keine Pflicht zur Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer

In Deutschland müssen Reeder die Lohnsteuer (LSt) für die in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Seeleute zwar anmelden und von den Seeleuten einbehalten, sie müssen diese Steuer aber nicht – wie andere Unternehmer – an das Finanzamt (FA) abführen.[11] Beachten Sie: Dieser sog. Lohnsteuereinbehalt kommt den Reedern – unabhängig von der Gesellschaftsform – zugute. Folgende V...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / b) Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschusses

Wird der Arbeitgeberzuschuss für das Deutschland-Ticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, kann er i.R.d. § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei bleiben und ist dann beitragsfrei in der Sozialversicherung (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV). Unerhebliche Aspekte: Dabei ist es gleichgültig, ob das Deutschland-Ticket (auch) für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeit...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / 8. Auswirkungen beim Minijob

Keine Berücksichtigung: Finanzieren Arbeitgeber das 49-EUR-Ticket zusätzlich zum laufenden Lohn, ist dieses bei der Ermittlung des regelmäßigen Verdienstes im Minijob nicht zu berücksichtigen. Verdient ein Minijobber z.B. 520 EUR im Monat, kann er zusätzlich noch das Deutschland-Ticket erhalten, ohne dass sich für den Minijob etwas ändert. Kein beitragspflichtiger Verdienst: ...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / a) Lohnsteuerliche Behandlung des Rabatts i.H.v. 5 %

Nach H 8.1 Abs. 1-4 "Job-Ticket" LStH 2022 ist ein geldwerter Vorteil nicht anzunehmen, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Job-Ticket zu dem mit dem Verkehrsträger vereinbarten Preis überlässt[4]. Beraterhinweis Der von den Verkehrsbetrieben eingeräumte Rabatt i.H.v. 5 % führt daher nicht zu Arbeitslohn und muss nicht in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.4 Keine Gegenleistung

Rz. 30 Steuern sind nach Abs. 1 nur solche Abgaben, "die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen". Den Betroffenen wird durch die Steuer eine Geldleistungspflicht "voraussetzungslos", also ohne Rücksicht auf eine entsprechende Gegenleistung der öffentlichen Hand zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs eines öffentlichen Gemeinwesens auferlegt.[1] Rz...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Hinzurechnung von Wassernutzungsentgelt gem. § 40 Abs. 1 BbgWG

Eine wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung zur Entnahme von Grundwasser stellt eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis – und damit ein Recht i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG – dar. Denn mit dem Wassernutzungsentgelt nach § 40 Abs. 1 BbgWG wird der in der Eröffnung der Benutzungsmöglichkeit liegende Vorteil abgeschöpft. Damit stellt es kein Entgelt für eine konkrete Grundwasseren...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Provision für Verpfändung eines Kontoguthabens an Dritten

Die Provision für die Verpfändung eines Kontoguthabens gehört zu den sonstigen Einkünften – und nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, weil die Provision nicht "aus" dem Pfandgut selbst herrührt und zudem weder die Rückzahlung des Kapitalvermögens zugesagt noch ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist. Entsprec...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Besteuerung eines in Deutschland ansässigen Piloten einer schweizerischen Fluggesellschaft

Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz enthält keine Fiktion des Arbeitsortes. Vergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Pilot von seiner Fluggesellschaft mit Geschäftsleitung in der Schweiz für seine nichtselbständige Arbeit an Bord eines Flugzeuges erhält, sind daher gem. Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d i.V.m. Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz von der Besteuerung in Deutschland nur freiz...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 4 Rückabwicklung des Beschäftigungsverhältnisses

Mit rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit steht fest, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich ununterbrochen und unverändert fortbestanden hat. Wurde er zwischenzeitlich weiterbeschäftigt, geschah das rückblickend durchgängig auf der Grundlage des Arbeitsvertrags. Wird die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, steht fest, dass das Arbeits...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 8 Anwendung im Wiederaufnahmeverfahren

Rz. 12 Ist das Wiederaufnahmebegehren zulässig und begründet, ist in dem ursprünglichen Verfahren neu zu entscheiden.[1] Über die Wiederaufnahme eines durch Beschluss rechtskräftig beendeten Verfahrens ist daher nicht durch Urteil, sondern wiederum durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.[2] Nach der Auffassung des BFH gilt dies nicht, wenn über die Revisio...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 7 Gemäß § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer in tatsächlicher Hinsicht unrichtige Belege herstellt und hierdurch ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Dies kann nach zutreffender Rechtsprechung des BFH auch gegeben sein, wenn vorsätzlich oder leichtfertig für eine Ausfuhrlieferung Rechnungen unterfakturiert e...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.2.4 Entgeltfortzahlungsansprüche

Von den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zur Zahlung des Entgeltes an gesetzlichen Feiertagen kann nach § 12 EFZG nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Dementsprechend kann ein Arbeitnehmer in einer Ausgleichsquittung auf noch nicht entstandene Entgeltfortzahlungsansprüche nicht verzichten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.1 Erfassbare Ansprüche

Unter Berücksichtigung der oben dargelegten Einschränkung, wonach der Verzicht auf Ansprüche in Ausgleichsquittungen zweifelsfrei und klar formuliert sein muss und nicht überraschend sein darf, können in der Ausgleichsquittung alle Ansprüche des Arbeitnehmers erfasst und ausgeschlossen werden, auf die der Arbeitnehmer verzichten kann. Dies sind insbesondere Ansprüche auf Loh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 25 Das In-Verkehr-Bringen muss entgeltlich erfolgen. Unter Entgelt versteht man nach der Legaldefinition des § 11 Abs. 1 Nr. 9 StGB jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung. Folglich ist der Tatbestand erfüllt, wenn die Weitergabe aufgrund einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung im Hinblick auf eine vermögenswerte Gegenleistung erbracht wird.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.4 Beschäftigungsverlangen

Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung verlangt. Dies kann formfrei erfolgen. Die bloße Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist noch kein Weiterbeschäftigungsverlangen. Der Arbeitgeber hat zwar ein großes Interesse daran, bald zu erfahren, ob er den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen hat. Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 5 Freistellung des Arbeitnehmers für die Dauer der Kündigungsfrist

Einseitige Freistellung nur in Ausnahmefällen Der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, gerichtet auf seine tatsächliche Beschäftigung, besteht auch für die Dauer der Kündigungsfrist. Das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt während der Kündigungsfrist grundsätzlich nicht das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.2.3 Mindestlohn

Auf den seit 1.1.2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn kann gemäß § 3 Satz 2 MiLoG nur durch gerichtlichen Vergleich verzichtet werden. Andernfalls ist der Verzicht ausgeschlossen.[1] Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten, beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam.[2] Der Wortlaut des § 3 Satz 1 MiLoG erfasst alle Arbeitnehmer und damit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.5 Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu geänderten Bedingungen

Der Betriebsrat kann der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG mit der Begründung widersprechen, eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers sei unter geänderten Bedingungen möglich, und dieser habe sein Einverständnis hiermit erklärt. Der Betriebsrat muss mitteilen, zu welchen Bedingungen die Weiterbeschäftigung möglich sei, z. B. mit geringer qualifizierten Tätigkeiten (...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.1.2 Obsiegen im Kündigungsschutzprozess

Obsiegt der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage, überwiegen seine Beschäftigungsinteressen. Die Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung ist zwar noch nicht rechtskräftig. Der Arbeitgeber hatte jedoch Gelegenheit, in einem ordentlichen Prozessverfahren die Kündigungsgründe vorzutragen und Beweismittel zu benennen. Führt die erstinstanzliche Würdigung dennoch da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen / 1.2 Was zu den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen gehört

Unfertige Erzeugnisse sind Bestände, für die nach Be- oder Verarbeitung im eigenen Betrieb bereits Löhne und Gemeinkosten entstanden sind, die aber noch nicht verkaufsfähig sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn beim Pkw noch die Endkontrolle fehlt. Um unfertige Dienstleistungen handelt es sich z. B. bei einer begonnenen Architektenleistung.[1] Im Regelfall erstreckt sich die H...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungspreise, interna... / 3.3 Funktions- und Risikoanalyse

Rz. 12 Bedeutung. Die Beurteilung der Vergleichbarkeit erfolgt durch eine sog. Vergleichbarkeitsanalyse.[1] Zentraler Bestandteil dieser Vergleichbarkeitsanalyse ist eine Funktions- und Risikoanalyse, die eine detaillierte Untersuchung der von den verbundenen Unternehmen bezogen auf die konkrete Geschäftsbeziehung ausgeübten Funktionen, der von diesen getragenen Risiken und ...mehr