Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 18.1 Einzelangaben des Anhangs

Altersvorsorgeverpflichtungen Angabe gemäß §§ 285 Nr. 25, 314 Abs. 1 Nr. 17 HGB zu Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, zum Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie zu den verrechneten Aufwendungen und Erträgen, auch dann, wenn aufgrund des Saldierungsgebots nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB die verrechneten Pensionsrückstell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Voraussetzungen für eine Erstattung

Rn. 60 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Erstattungsverfahren erfolgt gemäß § 48c Abs 2 S 1 EStG nur auf Antrag. Der Antrag kann auch durch eine vertretungsberechtigte Person gestellt werden (Ebling, DStR 2001, Beihefter zu Heft 51/52). Rn. 61 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Antrag ist an das nach § 20a Abs 1 AO zuständige FA zu richten. Zur Bestimmung des zuständigen FA s § 48a ...mehr

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AGS 10/2022, Pauschgebühr i... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung bringt nichts wesentlich Neues. Sie ist aber ein Beleg dafür, dass die Pauschgebühr nach § 51 RVG dann doch noch nicht vollständig tot ist, auch wenn die Vorstellungen darüber, was als Vergütung angemessen ist, zwischen OLG und Verteidiger/Rechtsanwalt meist erheblich voneinander abweichen werden. So auch hier, wobei die Rechtsanwältin insofern "Glück gehabt...mehr

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AGS 10/2022, Fragen und Lös... / 1. Kosten erster Instanz

a) Außergerichtliche Kosten Für die Einreichung der Klageschrift ist dem Prozessbevollmächtigten des Klägers nach einem Gegenstandswert von 20.000,00 EUR eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV entstanden (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV). Die Wahrnehmung des Verhandlungstermins hat nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1, Nr. 3104 VV eine 1,2-Terminsgebühr ausgelöst. Hinzu kommen noch die Posten...mehr

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AGS 10/2022, Anwendbares Re... / III. Gebührenrechtlich verschiedene Aufträge

Trotz dieser umfassenden Beauftragung durch den Geschädigten sowohl für das Ermittlungsverfahren als auch ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren handele es sich vorliegend ungeachtet der zeitgleichen Beauftragung nach § 17 Nr. 10a RVG gebührenrechtlich um verschiedene Aufträge und nicht um einen Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit (Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl...mehr

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AGS 10/2022, Anwendbares Re... / I. Sachverhalt

In Rahmen eines gegen den Angeklagten u.a. wegen des Verdachts der Begehung eines versuchten Tötungsdeliktes zum Nachteil des Geschädigten der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahrens legitimierte sich der Rechtsanwalt gegenüber der Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 14.12.2020 für den Geschädigten und beantragte zunächst Akteneinsicht. Die vom Geschädigten unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überblick über die Vorschrift

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48 Abs 1 EStG ist eine unorganisch wirkende Vorschrift, die neben dem Tatbestand für die Steuerabzugsverpflichtung eine Ausnahme von der Steuerabzugspflicht sowie zwei Definitionen für Begriffe im Abzugstatbestand beinhaltet. Die zentrale Regelung befindet sich in § 48 Abs 1 S 1 EStG . Danach sind bestimmte Leistungsempfänger (Unternehmer iS...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Einziehung bei Tabaksteuerhinterziehung

Rz. 366 [Autor/Stand] Mitunter kommt es vor, dass unversteuerte Tabakwaren etwa bei einem Aufgriff an der Grenze sichergestellt werden, dennoch gegen den Einführer und ggf. gegen die Hinterleute und/oder Hersteller (jeweils) in voller Höhe ein strafprozessualer Arrest beantragt und erlassen wird. Rz. 367 [Autor/Stand] Die Einziehung von Wertersatz und dementsprechend ein stra...mehr

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FoVo 10/2022, Räumung durch... / 1 Der Fall

Beendigung des Mietverhältnisses und Räumungsverpflichtung per Vergleich Der Verfügungskläger (fortan: Kläger) begehrt von der Verfügungsbeklagten (fortan: Beklagte) im Wege der einstweiligen Verfügung die Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen. Der Kläger und die W KG (dortige Beklagte, fortan: Mieterin) schlossen im Wege des § 278 Abs. 6 ZPO einen Vergleich. Danach bestand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 52 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zeitgleich mit den §§ 48ff EStG wurde § 20a Abs 1 AO in das Gesetz eingefügt. Es handelt sich um eine spezielle Zuständigkeitsnorm für im Ausland ansässige Leistende, die Bauleistungen iSv § 48 Abs 1 S 3 EStG erbringen. Rn. 53 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48 EStG wirkt auf die Anwendbarkeit von § 160 Abs 1 S 1 AO ein. Ist der Steuerabzug gemä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vermietung von nicht mehr als zwei Wohnungen

Rn. 159 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Begriff der Wohnung ist in § 181 Abs 9 BewG definiert. Es spricht nichts dagegen, diese Begriffsbestimmung auch iRd § 48 Abs 1 S 2 EStG zugrunde zu legen (ebenso: Apitz, StBp 2002, 322). Danach ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbst...mehr

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zfs 10/2022, Verzicht des M... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [58] II. Die Revision des Klägers hat ebenfalls Erfolg. Die Begründung, mit der das Berufungsgericht eine Anfechtbarkeit der bis zum 27.3.2012 erfolgten Zahlungen verneint, hält in einem entscheidenden Punkt rechtlicher Überprüfung nicht stand. [59] 1. Eine Anfechtbarkeit nach § 131 InsO ist nicht gegeben. Rechtsfehlerfrei behandelt das Berufungsgericht die Zahlungen der...mehr

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ZErb 10/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Burandt/Rojahn Erbrecht BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO Kommentar 4. Auflage, 2022 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77039-5, 279 EU...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995; Assmann, in: Assmann/Schneider (Hrsg.), Wertpapierhandelsgesetz, 7. Aufl., Köln 2019; Bilanzkontrollgesetz vom 15. Dezember 2004 (BilKoG), BGBl. I 2004, S. 3408; Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BilMoG), BGBl. I 2009, S. 1102; Bilanzrechtsreformgesetz vom 4. Dezember ...mehr

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zfs 10/2022, Das selbststän... / I. Finanzierbarkeit durch Rechtsschutzversicherer

In allen Rechtsschutzversicherungsbedingungen ist geregelt, dass der Rechtsschutzversicherer bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht nur die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Anwalts, sondern insbesondere die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, übernimmt.[52] Da es sich bei d...mehr

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AGS 10/2022, Kein Beschwerd... / IV. Bedeutung für die Praxis

Für die Praxis wird durch das LG Dortmund klargestellt, dass der Kreis der Beschwerdeberechtigten nicht unendlich ausgeweitet werden kann, sondern entsprechend § 64 Abs. 3 InsO die enumerative Aufzählung der Berechtigten greift. Die Staatskasse selbst ist nur im Rahmen der Kostenstundung zu beteiligen. Gegen die Festsetzung "danach", also nach Bewilligung der Stundung, ist i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU [3], die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist[5]. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Rechtslage zwischen VZ 2009 und VZ 2013

„ 1 Das nach Absatz 1 zuzurechnende Einkommen ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. 2 Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung. 3 § 10d des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.” Rz. 329 [Autor/Stand] Einkommensermittlung nach dem KStG. Das Einkommen der Familienstiftung war nach den für juris...mehr

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FoVo 10/2022, Vorlage der G... / 3 Der Praxistipp

Wie das AG Burg sieht es auch das BMJ Gerichtsvollzieher zeigen sich in der Zwangsvollstreckung immer mehr als Problem und nicht als Teil einer ausgewogenen Lösung zwischen Gläubiger, Schuldner und ihren Bevollmächtigten. Es wird immer stärker das Ziel der Zwangsvollstreckung – die Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers – aus dem Auge verloren. Bedauerlich ist, dass – wenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Ein erster Versuch, der illegalen Betätigung im Baugewerbe Herr zu werden, wurde in dem StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 402) gemacht. In dem Gesetz wurde in § 50a Abs 7 EStG ab dem 01.04.1999 eine Abzugsteuer auf Vergütungen an ausländische Dienstleistungserbringer iHv 25 % eingeführt. Die Regelung führte infolge ihrer Paus...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 10.2 Lösungsansatz

Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bildung von Rückstellungen für Altersfreizeit liegt – soweit ersichtlich – nicht vor (s. a. Prinz, StuB 2022, S. 13). Das FG Niedersachsen lehnte die Bildung einer Rückstellung für Altersfreizeit ab, da es sich weder um drohende Verluste aus einem schwebenden Geschäft noch um ungewisse Verbindlichkeiten handle (vgl. FG Niedersachsen, Urt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsnatur der Anmeldung und Rechtsschutz

Rn. 38 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 3 EStG steht die Anmeldung des Abzugsbetrags einer Steueranmeldung gleich (kritisch: Diebold, DStZ 2002, 471: neuartiges Rechtsinstitut mit bipolarem Charakter). Nach § 168 S 1 AO steht eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Deshalb kann die Anmeldung des Abzugsbetrags innerhal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Markenzeichen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Eine Anerkennung dem Grund nach setzt voraus, dass es sich um Vereinbarungen handelt, die in ähnlicher Weise auch vom fremden Dritten getroffen worden wären. Dies wäre nicht der Fall, wenn bereits zum Zeitpunkt der Vereinbarung eine positive Auswirkung auf den Absatz nicht zu erwarten ist, etwa wenn eine Marke ein so schlechtes Image hat, dass durch deren Verwendung Kunden e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Markenzeichen – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Höhe der angemessenen Vergütung für die Überlassung einer Marke ist häufig sehr streitanfällig und vom Steuerpflichtigen nur schwer zu rechtfertigen, wobei es sich durchaus auf Ebene der zahlenden Gesellschaft als auch bei der empfangenden Gesellschaft mit dem Vorwurf konfrontiert sehen kann, dass das Entgelt unangemessen ist. Insoweit kann es sich anbieten, die Vertrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Markenzeichen – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Werden innerhalb eines international tätigen Konzerns Markenrechte überlassen, stellt sich die Frage, inwieweit hierfür eine Lizenzgebühr zu zahlen ist. Dies setzt voraus, dass es sich um eine Vereinbarung handelt, die dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Vereinbarung insgesamt als steuerlich unbeachtlich anzusehen, sodass ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228b Maßge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Solange in der Bundesrepublik Deutschland keine einheitlichen Einkommensverhältnisse (bis zum 30.6.2024) bestehen, bleiben bei der Berechnung von Rechengrößen, die auf die Veränderung der Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer sowie das Durchschnittsentgelts abstellen, die Einkommensverhältnisse der neuen Bundesländer unberücksichtigt. Vielmehr sind als maßgebende We...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.6 Geringfügig Beschäftigte

Rz. 18 Die Übergangsregelung bestimmt, dass Personen, die vor dem 1.1.2013 mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 400,00 EUR und nicht mehr als 450,00 EUR versicherungspflichtig waren, in einem Übergangszeitraum von 2 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes kein Befreiungsrecht nach § 6 Abs. 1b besitzen sollen, solange ihr Entgelt weiterhin in dieser Einkommensspanne li...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 2.2 Beitragsbemessungsgrenze (Ost)

Rz. 8 Die Beitragsbemessungsgrenze gilt als Obergrenze für das zu versichernde Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen. Die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) wird in § 275a geregelt. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) ist nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 maßgebend, wenn die Einnahmen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit im Beitrittsgebiet erzielt werden. Sie ist auch heran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.8 Geringfügig Beschäftigte (Abs. 6)

Rz. 23 Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Regelungen für geringfügige Beschäftigungen und selbständige Tätigkeiten (§ 8 i. V. m. § 5 Abs. 2) mit Wirkung zum 1.4.2003 grundsätzlich neu gestaltet. Die Anpassung von Abs. 6 zum 1.1.2013 wurde damit begründet, dass es sich um eine redaktionelle Änderung wegen der Änderung von § 5 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 275a Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung zu § 159 (sog. Beitragsbemessungsgrenze-West) und ermöglicht eine Fortschreibung der Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) entsprechend den Veränderungen der Einkommen eines vergangenen Jahres im Beitrittsgebiet. Übergangsrechtlich soll die Beitragsbemessungsgrenze für die neuen Bundesländer solange geringer sein, wie das Lohn- und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 275b Veror... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung des § 275b ermächtigt die Bundesregierung, die Beitragsbemessungsgrenze für das Beitrittsgebiet (§ 275a) in einer eigenen Anlage – der Anlage 2a – zum SGB VI, festzusetzen. Sie entspricht der für die Beitragsbemessungsgrenze des übrigen Bundesgebietes in § 160 Nr. 2 getroffenen Ermächtigung (Anlage 2 zum SGB VI). Von der Verordnungsermächtigung macht die Bu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 2.3 Vertrauensschutz

Rz. 7 Eine Vertrauensschutzregelung enthält Abs. 2 Satz 3. Der dort genannte Personenkreis kann auch weiterhin die Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen; die Regelaltersgrenze wird nicht angehoben. Die in Abs. 2 Satz 3 genannten Versicherten hat der Gesetzgeber als besonders schutzwürdig angesehen. Rz. 8 Bei Versicherten, die vor dem 1.1.1955 geboren ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Von der Bestimmung in § 162 Nr. 3a a. F. wurden Auszubildende erfasst, die eine außerbetriebliche Ausbildung absolvieren, aber nicht gemäß § 7 Abs. 2 SGB IV zur Ausbildung beschäftigt waren. Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV war bei diesen Auszubildenden die (Netto)Ausbildungsvergütung. Die Rentenversicherungsbeiträge waren, auch wenn sie die Geringfügigkeitsgrenze ü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 231 Abs. 1 trifft eine Übergangsregelung für die Personen, die vor dem 1.1.1992 auf ihren Antrag von der Versicherungspflicht befreit wurden. Als Vorgängervorschriften sind Art. 2 §§ 1, 1a, 1c und 3 AnVNG, Art. 2 §§ 1a und 2 ArVNG und Art. 2 §1 KnVNG zu nennen. Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 6 zu sehen, der für Anträge auf Befreiung für die Zeit ab 1.1.199...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.9 Selbständig Tätige (Abs. 7)

Rz. 28 Die Ergänzung enthält in Abs. 7 Satz 1 eine Bestandschutzregelung für diejenigen Selbständigen, die wegen Beschäftigung nicht geringfügig tätiger Arbeitnehmer in der bis zum Inkrafttreten der Neuregelung geltenden Fassung nicht versicherungspflichtig nach § 2 waren, aber nach § 2 versicherungspflichtig würden, weil sie nur Arbeitnehmer beschäftigen, die wegen der Anhe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 5 Ausgleichsforderung bei einem persönlich haftenden Gesellschafter

Scheidet ein persönlich haftender Gesellschafter mit einem negativen Kapitalkonto aus der Personengesellschaft aus, erzielt er einen Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn, wenn er ein Entgelt erhält oder von der Haftung für Gesellschaftsschulden befreit wird. Praxis-Beispiel Gesellschafter mit negativem Kapitalkonto scheidet aus OHG aus A, B und C sind zu je ⅓ die Gesellschafter de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium

Leitsatz 1. Werbungskosten setzen eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Davon ist auszugehen, wenn in Geld oder Geldeswert bestehende Güter aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen abfließen. Eine endgültige Belastung verlangt der Werbungskostenbegriff hingegen nicht. Ausgaben und Einnahmen sind vielmehr getrennt zu beurteilen. 2. Leistungen aus einem Stipendium führen zu Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 2.1 Bezugsgröße (Ost)

Rz. 2 Bei der Bezugsgröße handelt es sich nach § 18 Abs. 1 SGB IV um das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. Rz. 3 Der Wert der Bezugsgröße wird für das bisherige Bundesgebiet für eine Übergangszeit (bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.1 Fortbestand der Versicherungsfreiheit

Rz. 3 In den alten Bundesländern waren vor dem 1.1.1992 Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf nach § 1229 Abs. 1 Nr. 4 RVO a. F., § 6 Abs. 1 Nr. 5 AVG a. F. kraft Gesetzes versicherungsfrei. In der Grundnorm über die Versicherungsfreiheit (§ 5) ist für diesen Personenkreis nur noch Versicherungsfreiheit im Vorbereitungsdienst vorgesehen. Als Auffangregelung wird in § 230 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Gebiet der ehemaligen DDR unterlagen nahezu alle Personen, die Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielten, der Versicherungspflicht (§ 10 SVG). Dazu gehörten neben abhängig Beschäftigten (insbesondere Arbeiter und Angestellte) vor allem auch fast alle Selbständigen und deren mitarbeitende Ehegatten, auch wenn die Mitarbeit kein sozialversicherungsrechtliches Bes...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 3.2 Mehrabfindung ohne Vorhandensein stiller Reserven

Wenn der ausscheidende Gesellschafter eine Mehrabfindung erhält, die über seinen Kapitalanteil hinausgeht, ohne dass stille Reserven vorhanden sind, führt die Mehrabfindung bei den verbleibenden Gesellschaftern zu einem steuerlichen Verlust, der sich im Jahr des Ausscheidens auswirkt. Mehrabfindungen werden insbesondere auch dann vereinbart, wenn es darum geht, einen "lästig...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts

Leitsatz Die Steuer entsteht auch dann mit der Leistungsausführung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 1 und 2 UStG), ohne dass es zu einer Steuerberichtigung (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 1 UStG) kommt, wenn der Unternehmer für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit dessen Betreiber vereinbart, dass das Entgelt hierfür nur insoweit geschuldet wird, als es durch Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Aufzeichnungspflichten

Rz. 36 § 25b Abs. 6 UStG regelt ergänzend und zusätzlich zu den Aufzeichnungspflichten gem. § 22 UStG Folgendes: Wenn der erste Abnehmer eine inländische, d. h. deutsche USt-IdNr. verwendet, konkret, wenn der zweite Unternehmer in der Reihe ein im Inland registrierter Unternehmer ist, dann muss er das vereinbarte Entgelt für seine Lieferung an den letzten Abnehmer sowie desse...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Bemessungsgrundlage der Steuer

Rz. 34 Weil gem. § 25b Abs. 2 Nr. 3 UStG der mittlere Unternehmer dem letzten Abnehmer die USt für die Lieferung nicht offen in Rechnung stellen darf (Rz. 28) bedarf es einer gesonderten Regelung über die Bemessungsgrundlage für die vom letzten Abnehmer geschuldete Steuer. Dies erledigt § 25b Abs. 4 UStG dadurch, dass die Gegenleistung als Entgelt bestimmt wird. Die Gegenlei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG bei Zuschüssen aufgrund eines Tarifvertrags

Leitsatz 1. Tarifvertragliche Zuschüsse einer Rundfunkanstalt an eine selbständige Journalistin anlässlich ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft sind nicht gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG steuerfrei. 2. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG verletzt insoweit nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Normenkette § 3 Nr. 1 Buchst. d, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Empfänger der Zuwendung (Bedachter)

Rz. 120 Bei der Frage des Zuwendungsempfängers geht es darum, bei welcher Person tatsächlich und endgültig die Bereicherung eintritt. Die Frage stellt sich im 2-Personenverhältnis nicht, sondern wird erst relevant, wenn Dritte unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.[1] Bei der Prüfung, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 23 Schenkung eines Gesellschaftsanteils mit überhöhter Gewinnbeteiligung (§ 7 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 520 § 7 Abs. 6 ErbStG knüpft an eine Beteiligung an einer Personengesellschaft an. Dabei kann es sich auch um eine Innengesellschaft, z. B. eine stille Gesellschaft, handeln. Die Norm will Schenkungen eines entsprechenden Gesellschaftsanteils mit "überhöhter" Gewinnbeteiligung schenkungsteuerrechtlich erfassen. In erster Linie zielt die Regelung auf Familienpersonengesel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Entreicherung

Rz. 160 Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verlangt ausdrücklich eine Bereicherung "auf Kosten" des Zuwendenden. Im Einklang mit dem Schenkungsrecht muss durch die Zuwendung eine Entreicherung beim Schenker eintreten.[1] Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Vermögenssubstanz dauerhaft gemindert werden muss.[2] Der Schenker muss "ärmer" werden.[3] Auf dieser dogmatisc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jubiläumsgeld / 5 Fälligkeit des Jubiläumsgeldes, Lohnsteuer- und Sozialversicherung

Der Anspruch auf das Jubiläumsgeld entsteht mit Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25 bzw. 40 Jahren und wird zu diesem Zeitpunkt fällig. Nach der Rechtsprechung des BAG ist das Jubiläumsgeld entsprechend § 271 BGB fällig an dem Tag, der auf die Vollendung der maßgeblichen Beschäftigungszeit folgt (sog. "Jubiläumstag").[1] Das Jubiläumsgeld ist nicht bereits am letzten ...mehr