Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwerter Vorteil

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9.2 Umsatzsteuer

Tz. 103 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Treten ausländische Sportler im Inland auf, erbringen sie im Regelfall auch eine sonstige Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2, 3 Abs. 9 UStG (Anhang 5). Steuerschuldner sind aber nicht die ausländischen Sportler, vielmehr schuldet der Verband/Verein als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (s. § 13b Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 und 6 UStG, Anha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 170. Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung v 07.03.2009, BGBl I 2009, 451

Rn. 190 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 § 3 Nr 39 EStG/§ 43 Abs 2 S 9 EStG: Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag wird für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen nach dem neuen § 3 Nr 39 EStG von 135 auf 360 EUR deutlich erhöht. Maßgebend für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist der Börsenkurs vom Tag vor der Depoteinbuchung. Dabei wird die vorherige Beg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Eingriff (›in sonstiger Weise‹).

Rn 58 Der Bereicherungsanspruch aus § 812 I 1 Alt 2 setzt einen Eingriff in die Rechtssphäre des Bereicherungsgläubigers voraus. Was genau darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus § 812 I 1 Alt 2 nicht. Für eine tatbestandskonforme Definition des Begriffs ist zu unterscheiden zwischen dem eigentlichen Eingriffsakt, seiner Qualifizierung als unbefugt und seinem Objekt. Rn 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unentgeltlichkeit.

Rn 12 Die Zuwendung muss objektiv unentgeltlich, also weder zur Erfüllung einer Leistungspflicht erfolgt noch von einer Gegenleistung abhängig sein. Die Gegenleistung kann auch darin bestehen, dass mit der Erreichung des Zwecks vorangegangener Leistungen des Empfängers ein Bereicherungsausgleich nach § 812 I 2 2. Alt vermieden wird (BGH NJW 12, 605 [BGH 18.10.2011 - X ZR 45/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Taschengeld.

Rn 8 Jeder Ehegatte hat Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Dieses soll die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse nach eigenem Gutdünken des Ehegatten und freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten ermöglichen (BGH FamRZ 14, 538; 13, 363). Taschengeld kann auch zur Schuldentilgung verwendet werden (BGH FamRZ 04, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriffsbestimmung

Rn. 1561 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Rspr bestimmt in Anlehnung an die Begriffsbestimmung für BA in § 4 Abs 4 EStG die BE als Wertzugang in Geld und Geldeswert, der durch den Betrieb veranlasst ist und keine Einlage iSd § 4 Abs 1 S 5 EStG darstellt (mittlerweile st Rspr zB BFH BStBl III 1964, 183; BStBl II 1974, 210; 1996, 273; 1998, 621; 2006, 650; 2008, 356; 2010, 548; ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 6. Family provision für weitere Personen

Rz. 150 Antragsberechtigt sind auch Stiefkinder, also Personen, die nicht Kind des Erblassers sind, von diesem jedoch im Hinblick auf seine Ehe mit dessen Elternteil wie ein Familienmitglied behandelt wurden. Die meisten gerichtlichen Entscheidungen betreffen hier die gesetzliche Erbfolge, da Stiefkinder bei der gesetzlichen Erbfolge leer ausgehen. Im Rahme der testamentaris...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.1 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Eigenschaft von Einnahmen als Betriebseinnahmen ist deren betriebliche Veranlassung.[1] Es kommt nicht darauf an, wie die Leistung bezeichnet wird (Entgelt, Vergütung, Abfindung, Entschädigung, Honorar, Incentive, Schadensersatz, Miet- oder Pachtzahlungen usw.). Auch ein geldwerter Vorteil kann als Betriebseinnahme zu erfassen sein. Darunter fällt auch ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Überlassung ... / 3.1 Die unentgeltliche Überlassung von Tiefgaragenplätzen an Arbeitnehmer ist ein geldwerter Vorteil

Die unentgeltliche Überlassung eines Tiefgaragenplatzes, auf dem der Arbeitnehmer seinen Pkw abstellt, ist als geldwerter Vorteil zu werten, weil der betreffende Arbeitnehmer bei einer eigenen Anmietung hierfür ein Entgelt hätte aufwenden müssen. An der Überlassung eines ständig freigehaltenen, überdachten, sicheren und in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz gelegenen Einstel...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Pkw-Nutzung zur Erzielung a... / 4 Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer

Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den er für betriebliche und private Zwecke nutzen darf, setzt der Arbeitgeber regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis pro Monat als geldwerten Vorteil (Arbeitslohn) an (Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung). Aber! Aus R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 8 der LStR ergibt sich, dass ...mehr

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Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.3 Steuerfreiheit von Maßnahmen

Der Steuergesetzgeber erlaubt in Ausnahmefällen, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten geldwerte Vorteile zukommen lässt, ohne dass dafür Steuern aufseiten des Arbeitnehmers anfallen. Hinweis Steuerprivilegierte Maßnahmen können insgesamt steuerfrei sein oder die Steuer kann vom Arbeitgeber pauschal übernommen werden (§ 40 Abs. 2 EStG). Für die Beschäftigten bleibt die Leist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 10 Die Versicherungsfreiheit nach Nr. 1 betrifft nur den Personenkreis, der dem Grunde nach der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 unterliegt, also die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (zu den Voraussetzungen vgl. § 5 und Komm. dort). Dass die Regelung, anders als § 5 Abs. 1 Nr. 1, noch auf Arbeiter und Angestellte abstellt, ist darauf zurückzuführen, da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.6 Sachzuwendungen

Letztlich kann der Arbeitgeber seine ESG-Ziele auch mit Sachzuwendungen verfolgen. Zunächst kann er seine Umweltbilanz aufbessern, indem er anstatt konventioneller Verbrennerautos Elektrofahrzeuge als Dienstwagen überlässt. Dabei profitieren vor allem die Arbeitnehmer – sofern die private Nutzung erlaubt ist –, weil diese nicht mit 1 % wie Verbrenner, sondern mit 0,25 % des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / 1 Übernahme von Bußgeldern ist Arbeitslohn

Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Geldstrafe, eine Geldbuße oder ein Ordnungs- oder Verwarnungsgeld, stellt dies steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Praxis-Beispiel Vergehen während der Arbeitszeit Der Chauffeur einer Firma fährt ein Vorstandsmitglied zu einer wichtigen Sitzung. Um rechtzeitig anzukommen, überschreitet er die Geschwindigkeitsbegrenzung, gerät in ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Welc... / 4.2 Beitragsfreie laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistung

Das Gesetz erfasst folgende Sozialleistungen, neben denen laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistungen nach der Vergleichsberechnung nicht als beitragspflichtige Einnahmen gelten: Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Krankenkassen), Verletztengeld und Verletztengeld bei Verletzung des Kindes (Unfallversicherungsträger), Übergangsgeld (Rentenversicherungsträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 2.1 Arbeitgeberdarlehen und Darlehen an Geschäftsfreund

Gewähren Unternehmer einem Arbeitnehmer (= Arbeitgeberdarlehen) oder einem Geschäftsfreund ein Darlehen, entsteht eine Forderung an diese Person und ein Anspruch auf Rückzahlung. Ob Forderungen dem Anlage- oder Umlaufvermögen zugeordnet sind, hängt von der Laufzeit des gewährten Darlehens ab. Darlehen bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 4 Jahren sind i. d. R. dem Anlage...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 8 Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektro-Firmenwagen für Privatfahrten eines Arbeitnehmers

Die Reduzierung des Bruttolistenpreises gilt auch für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber ihnen ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridelektrofahrzeug überlässt, das vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden darf. Das gilt entsprechend für die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031. Das heißt, diese Regelungen gelten sowoh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.2 Weshalb die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer immer zu 100 % betrieblich ist

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 17 Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung umfasst der Begriff des "Bruttomonatsgehalts" nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen, wie z. B. den Geldwert der privaten Nutzung eines Dienstwagens.[1] Der geldwerte Vorteil einer Dienstwagennutzung zählt zu den Einkünften für die Berechnung für das Eltern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 6 Fahrverbot

Wurde dem Arbeitnehmer gegenüber ein Fahrverbot ausgesprochen, entfällt der geldwerte Vorteil zumindest für die vollen Monate, in welchen dieses Verbot gilt. Das Fahrzeug sollte in der Zeit der Fahruntüchtigkeit nicht anderweitig (Familienangehörige) genutzt werden.[1]mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 3 Ausnahme vom Betriebsausgabenabzug für Geldbußen oder Verwarnungsgelder: BFH verschärft Betriebsausgabenabzug

Nach dem Urteil des BFH vom 7.7.2004[1] galt allerdings folgende Ausnahme: Hat der Arbeitgeber die Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse für seine Arbeitnehmer übernommen, konnte er diese als Betriebsausgaben abziehen, ohne dass er sie als lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn erfassen musste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pfändung / 4 Pfändung bei Überlassung eines Dienstwagens auch zur Privatnutzung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhielt ein Bruttogehalt von 5.477,60 EUR und einen Dienstwagen, dessen geldwerter Vorteil (1 % des Listenpreises zzgl. Sonderausstattung und USt. im Zeitpunkt der Erstzulassung) 445 EUR beträgt. Bei der Entgeltabrechnung war zudem zu berücksichtigen der geldwerte Vorteil für die Nutzung des Pkw auf dem Weg von der Wohnung des Arbeitnehmers zum Be...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Begrifflichkeiten

Rz. 313 Bei der Auswertung von Verdienstbescheinigungen sind zum Einkommen die unterschiedlichen Begriffe und deren differierende Inhalte auseinanderzuhalten:[218] Rz. 314 Übersicht 1.1: Einkommen (Begrifflichkeiten)mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.2 Naturalleistungen

Naturalleistungen wie z. B. freie Unterkunft Verpflegung Stellung eines Dienstwagens Stellung von Arbeitskleidung Zurverfügungstellen von Jobticket, Bahncard, Telefonkarte, Handy verbilligte Warenabgabe sind bei der Berechnung des pfändbaren Geldanspruchs mit zu berücksichtigen. Hierzu ist zunächst deren tatsächlicher Geldwert zu ermitteln. Maßgeblich ist hierbei der nach wirtschaf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.3 Betriebliche Altersversorgung

Die in diesem Rahmen erbrachten (zusätzlichen) Leistungen des Arbeitgebers z. B. an eine Pensionskasse, Unterstützungskasse oder an ein Versicherungsunternehmen (Direktversicherung) gehören nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen, bleiben also bei der Pfändung unberücksichtigt. Hierzu zählt auch im öffentlichen Dienst die Arbeitgeberumlage zur VBL oder einer ZVK. Eigenleistunge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Computer, Notebook, Tablet-PC / 11 Lohnsteuerfreiheit der Nutzungsüberlassung von Smartphone und/oder Tablet durch den Arbeitgeber

Arbeitgeber wenden ihren Arbeitnehmern einen geldwerten Vorteil zu, wenn sie ihnen erlauben, betriebliche Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte privat zu nutzen. Dieser geldwerte Vorteil ist gemäß § 3 Nr. 45 EStG lohnsteuerfrei. Die Befreiung gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Gesellschafter, die Arbeitnehmer ihrer GmbH sind. Die Lohnsteuerfreiheit umfasst alle...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Arbeitnehmer / 4.4 Besteuerung von Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer

Nicht alle Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zukommen lässt, sind als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Zuwendungen, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, wendet er seinem Arbeitnehmer nicht für dessen individuellen Arbeitseinsatz zu. Daher sind z. B. die folgenden Zuwendungen nicht als Arbeitslohn anzusehen: Arbeitsmittel, die der Arbe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 10 Überlassung von E-Bikes: Berechnung des geldwerten Vorteils

Überließ der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein Fahrrad auch zur privaten Nutzung, wurde der geldwerte Vorteil bis zum 31.12.2018 grundsätzlich mit 1 % der auf volle Hundert EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 8.2 Vorteile durch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs

Die Vorteile durch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, sind gemäß § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei (= steuerfreier Arbeitslohn). Voraussetzung ist, dass der Strom an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens entnommen wird. Die Steuerfreiheit g...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorteilsminderung bei der 1-%-Regelung – Prozesszinsen als Kapitaleinkünfte

Leitsatz 1. Es können nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären. 2. Prozesszinsen (§ 236 der Abgabenordnung) sind steuerbar...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 1 So kontieren Sie richtig

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 3 Welche Unterscheidungen bei Fahrrädern erforderlich sind

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein E-Bike zur Verfügung, das er auch privat nutzen kann, muss der Arbeitgeber den privaten Nutzungsanteil seit dem 1.1.2019 nur dann als geldwerten Vorteil erfassen, wenn das E-Bike als Kfz einzustufen ist. Bei der Einstufung des E-Bikes als Fahrrad ist seit dem 1.1.2019 kein geldwerter Vorteil mehr zu erfassen, wenn der Arbeitgebe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Unterscheidung zwischen Fahrrad und Kfz Privatnutzung Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer auf Privatnutzung Geldwerter Vorteilmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 10.2 Was seit 2019 bei "Fahrrad-E-Bikes" gilt

Ein E-Bike ist entweder als Fahrrad oder als Kfz zu klassifizieren. Bei der Einstufung des E-Bikes als Fahrrad ist seit dem 1.1.2019 kein geldwerter Vorteil mehr zu erfassen, wenn der Nutzungsvorteil (= unentgeltliche private Nutzung) vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.[1] Das gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigke...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 12 Zusammenfassung: Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung, wendet er ihm einen geldwerten Vorteil zu. Dieser geldwerte Vorteil ist wie folgt als Arbeitslohn zu erfassen: Die Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, sind steuerfrei, wenn der Arbeitgeber diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Ar...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 4 Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung, wendet er ihm einen geldwerten Vorteil zu. Dieser geldwerte Vorteil ist nach den gleichlautenden Erlassen des Bundesfinanzministeriums (BMF) und der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.1.2020 wie folgt als Arbeitslohn zu erfassen: Die Vorteile aus der Überlassung eines betriebli...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 7 E-Bike: Überlassung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Bei der Einstufung des E-Bikes als Fahrrad ist seit dem 1.1.2019 kein geldwerter Vorteil mehr zu erfassen, wenn der Nutzungsvorteil (= unentgeltliche private Nutzung) vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.[1] Die Steuerfreiheit greift somit nicht, wenn die Überlassung des "Fahrrad E-Bikes" im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erfolgt. Der g...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 11 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Bei Arbeitnehmern ist der geldwerte Vorteil, der auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt, als Arbeitslohn zu erfassen. Das gilt auch für "Kfz-E-Bikes". Wenn der geldwerte Vorteil, der für Privatfahrten angesetzt wird, pauschal ermittelt wird, dann müssen auch die Kosten, die auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen, pauscha...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 10.1 Was bei Fahrrädern gilt

Gehört die Nutzungsüberlassung von Fahrrädern zur Angebotspalette des Arbeitgebers (z. B. Fahrradverleihfirmen), ist der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 3 EStG zu ermitteln, wenn die Lohnsteuer nicht pauschal nach § 40 EStG erhoben wird. Das bedeutet, es kommen die um 4 % geminderten Endpreise zum Ansatz, zu denen der Arbeitgeber die Waren oder Dienstleistungen fremden Letzt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 10.3 Was seit 2019 bei "Kfz-E-Bikes" gilt

Die Steuerfreiheit für E-Bikes greift nicht bei der privaten Nutzung eines überlassenen betrieblichen Fahrrads, das ein Kraftfahrzeug ist. Das bedeutet, dass bei der privaten Nutzung eines "Kfz-E-Bikes" der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln ist. Das bedeutet, dass für die Versteuerung der Privatnut...mehr