Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinde

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Baumschutz in Städten und G... / 3 Geschützte Baumarten

Weil Bäume Wohlfahrtwirkungen erst mit zunehmendem Alter voll entwickeln, setzt der Baumschutz in den meisten Satzungen oder Verordnungen erst bei Bäumen an, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 1 m über dem Erdboden, haben. Bei mehrstämmigen Bäumen muss mindestens ein Stamm den für Einzelbäume festgelegten Stammumfang aufweisen, wenn die Baumschutzsatzung ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.1 Wer ist antragsberechtigt?

Gemeinden und Eigentümer Die SAB unterscheidet hier zwischen dem Erstempfänger und dem Letztempfänger. Erstempfänger sind die Gemeinden, die die Fördermittel zunächst bei der SAB beantragen müssen. Letztempfänger sind die Eigentümer der geförderten Wohnungen, die die Förderungen ihrerseits bei den zuständigen Gemeinden beantragen müssen. Eine Gemeinde ist nur antragsberechtigt...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Was wird gefördert?

Die Förderungen sind neben den allgemeinen Bedingungen an folgende 2 Voraussetzungen geknüpft: Art der Baumaßnahme und städtebauliche Notwendigkeit. Modernisierungsmaßnahmen Förderungsfähig sind alle Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die dazu dienen, das Förderobjekt generationsgerecht umzubauen. Folgende Maßnahmen können zur Erreichung des Ziels dienen: Bauliche Maß...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.1 Herüberwachsende Wurzeln

Das bloße Hinüberwachsen der Wurzeln von benachbarten Bäumen und Sträuchern auf das eigene Grundstück ist für sich genommen noch keine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, die abgewehrt werden könnte.[1] Das Gesetz verlangt vielmehr gemäß § 910 Abs. 2 BGB eine konkrete Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung.[2] Das ist etwa dann der Fall, wenn: Baumwurzeln in eine Abwasse...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.5.4 Dingliche Haftung

Neuer Eigentümer haftetDie dingliche Haftung für öffentliche Lasten kann sich für den Erwerber des Grundstücks nachteilig auswirken. Er muss immer damit rechnen, wegen noch offenstehender Beträge herangezogen zu werden. Beispielsweise ruht der Anspruch der Gemeinde auf Erstattung der Kosten für die Herstellung eines (Kanal-)Grundstücksanschlusses regelmäßig als öffentliche L...mehr

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Kündigungsgrund – Sonstige ... / 2 Öffentlicher Bedarf

Sozialwohnung Ist eine Sozialwohnung an einen Nichtberechtigten i. S. d. WoBindG vermietet worden, ohne dass ein konkreter Anhalt für die Annahme besteht, der Vermieter habe bei Vertragsschluss die fehlende Berechtigung des Mieters gekannt, besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung dieses Mietverhältnisses, wenn später die zuständige Behörde die Kündi...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2 Was wird gefördert?

2 Bedingungen Die Förderungen sind neben den allgemeinen Bedingungen an folgende 2 Voraussetzungen geknüpft: Art der Baumaßnahme und städtebaulichen Notwendigkeit. Die ein- oder angebauten Aufzüge müssen behindertengerecht ausgestattet sein. Man spricht hier vom sog. Drei-Sinne-Prinzip. Die Ämter der Kommunen bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzung für die Notwendigkeit auf...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.6 Sonderfall Baugebietsausweisung

Ähnliche Anforderungen wie beim Straßenbau sind bei der Bauleitplanung zu beachten, weil die Rechtsprechung hier davon ausgeht, dass die Gemeinden ihrer Bauleitplanung eine Erschließungskonzeption zugrunde legen müssen, nach der das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen auch außerhalb des Plang...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.1 Anforderungen an den Belegenheitsort

In Mecklenburg-Vorpommern Wer die Förderung beantragen möchte, muss belegungsgebundene Wohnungen in Gemeinden des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern schaffen. In den Gemeinden muss aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an Wohnraum mit sozialverträglichen Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte und Haushalte mit mittleren Einkommen bes...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 5.2 Antrags- und Klagebefugnis

Der Antrag, eine Ausnahme oder Befreiung vom grundsätzlichen Veränderungsverbot geschützter Bäume zu genehmigen, kann sowohl vom Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, als auch von einem Grundstücksnachbarn gestellt werden.[1] Wird der Antrag von der Verwaltungsbehörde abgelehnt, kann der Antragsteller mithilfe der Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO eine E...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 5.1.5 Laubfall

Laubfall kann nach Gerichtsmeinung einen Antrag auf Fällgenehmigung im Allgemeinen nicht rechtfertigen, wenn er nicht das Ausmaß einer Gefahr erreicht, was in der Praxis eher unwahrscheinlich ist. Beim Laubfall handelt es sich um eine "natürliche Lebensäußerung" von Bäumen, die jahreszeitlich bedingt und obendrein zeitlich befristet ist. Deshalb ist er von Grundeigentümern a...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 5.1.7 Vergiftungsgefahren

Mit den von einem geschützten Baum ausgehenden Vergiftungsgefahren hat sich das VG Aachen mit einer praxisnahen und überzeugenden Argumentation im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über die behördliche Ablehnung einer Fällgenehmigung für eine Eibe auseinandergesetzt.[1] Die Eibe (botanischer Name Taxus baccata) zählt zu den Giftpflanzen. Bis auf den Samenmantel...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 5.1.6 Baumallergien

Die Allergien auslösende Wirkung eines Baums kann nach Gerichtsmeinung durchaus eine Gefahr für die menschliche Gesundheit im Sinne der Baumschutzsatzungen oder Baumschutzverordnungen darstellen, die eine Fällgenehmigung zu rechtfertigen vermag.[1] Voraussetzung ist, dass der in Rede stehende Baum in nennenswertem Umfang zu den allergischen Reaktionen der betreffenden Person ...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 5.1.1 Baubeschränkungen

Ein bebaubares und baumbestandenes Grundstück kann wegen des aus den §§ 30 und 34 BauGB folgenden Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung und der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG durch eine Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung nicht zum unbebaubaren Grundstück gemacht werden, es sei denn, es wird eine Entschädigung geleis...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 2.1 Schutzzweck

Die sachliche Rechtfertigung für die Unterschutzstellung von Bäumen muss sich aus dem Inhalt der Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung ergeben. Das verlangt nach der Rechtsprechung der verfassungsrechtliche Grundsatz der Normenklarheit und -bestimmtheit. Deshalb hat die Rechtsprechung zunächst die Auffassung vertreten, dass eine Baumschutzregelung, die eine Festlegung ...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 5.1.3 Wurzelschäden

Oft kommt es zu Wurzelschäden durch geschützte Bäume dadurch, dass Wurzeln in eine Abwasserleitung eindringen und diese verstopfen, die Standfestigkeit einer Grenzmauer beeinträchtigt wird oder Plattenwege und betonierte Grundstücksauffahrten beschädigt werden. Soweit dadurch eingetretene und künftig noch zu erwartende Schäden mit vertretbarem finanziellen Aufwand behoben un...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 4 Rechtsfolgen der Inschutznahme

Nachteilige Wirkung auf Vitalität eines Baumes Mit dem Erlass einer Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung wird für die unter Schutz gestellten Bäume ein grundsätzliches Veränderungsverbot wirksam. Damit werden alle Maßnahmen für unzulässig erklärt, die sich auf die Vitalität der geschützten Bäume nachteilig auswirken können. Es ist deshalb verboten, geschützte Bäume ode...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 8 Baumschutz und ziviles Nachbarrecht

Bei den Vorschriften einer Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um öffentlich-rechtliche Beschränkungen der nachbarrechtlichen Rechtsbeziehungen und daraus folgender Ansprüche, die im BGB oder in den Landesnachbarrechtsgesetzen geregelt sind. Die in einer solchen Satzung oder Verordnung enthaltenen Gebote und Verbote richt...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 7 Bußgeldverfahren

Wer gegen Baumschutzsatzungen oder Baumschutzverordnungen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Besonders häufig kommen derartige Verstöße vor, wenn geschützte Bäume einem Bauvorhaben im Wege stehen und deshalb ungenehmigt in Nacht- und Nebelaktionen gefällt werden. Es handelt sich hierbei um ungenehmigte Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach § 69 Abs. 3...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 4.1 Duldungspflichten, Ausgleichsansprüche

Allgemein haben Eigentümer und dingliche wie obligatorische Nutzungsberechtigte von Grundstücken nach § 65 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG Maßnahmen des Baumschutzes zu dulden, soweit dadurch die Grundstücksnutzung nicht unzumutbar eingeschränkt wird. Bis zu dieser Grenze der "Zumutbarkeit" stellen Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung entschädigungslos hinzunehmende Inhalts- und...mehr

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Mietspiegel / Zusammenfassung

Begriff Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Zum 1.7.2022 ist die Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten. In diesem Beitrag sind die Änderungen, die durch die Miet...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.2 Ortsübliche Vergleichsmiete

Die verlangte Miete darf die üblichen Entgelte, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten 4 Jahren vereinbart oder – von Betriebskostenerhöhungen abgesehen – geändert worden sind, nicht übersteigen. Hinweis Wohnraum, der nicht einfließt Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die M...mehr

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Mietspiegel / 1 Der einfache Mietspiegel (§ 558c BGB)

Der Mietspiegel wird in § 558c Abs. 1 BGB wie folgt definiert: "Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist." Diese Definition wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 im Rahmen der Mietspie...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Was wird gefördert?

Bedingungen Die Förderungen sind neben den allgemeinen Bedingungen an folgende 2 Voraussetzungen geknüpft: an der Art der Baumaßnahme und an der städtebaulichen Notwendigkeit. Der Antragsteller muss seine Wohnung im Sinne des Programms modernisieren. Dazu gelten folgende Bedingungen: Die energetischen Modernisierungsmaßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der EnEV (...mehr

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Mietspiegel / 2.1 Begriff (§ 558d Abs. 1 BGB)

Der qualifizierte Mietspiegel wird definiert als "Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist". Diese Definition wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 im Rahmen der Mietspiegelreform geändert. Die bisher zuständige Gemeinde wird durch eine nach Landesre...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 5 Vergleichbare Wohnungen

Begründet der Vermieter seinen Anspruch durch Benennung von Vergleichsobjekten, so sind 3 Vergleichsmieten anzuführen. Die Vergleichsobjekte können anderen Vermietern oder dem Vermieter selbst gehören.[1] Hinweis Vergleichswohnungen aus eigenem Wohnungsbestand Der Vermieter darf alle 3 zu benennenden Vergleichswohnungen oder einen Teil davon seinem eigenen Wohnungsbestand entn...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Zuwendungsbedingungen

Um dieses Programm in Anspruch nehmen zu können, müssen neben den förderfähigen Baumaßnahmen folgende Zuwendungsbedingungen erfüllt sein: Erhaltungswürdigkeit Das zu modernisierende Gebäude muss auch erhaltungswürdig sein. Gehört das Gebäude beispielsweise abgerissen, besteht keine Erhaltungswürdigkeit. 5.000 Einwohner Das Gebäude muss sich in einer Gemeinde mit mehr als 5.000 E...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Mit der Maßnahme darf vor Beginn der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Reine Planungs-, Beratungs- oder Bodenuntersuchungsleistungen gelten nicht als Beginn. Dies gilt auch für den Erwerb des Grundvermögens. Als Maßnahmenbeginn werden in aller Regel die Vergabe von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Wurden für das Objekt bereits aus anderen Förderpro...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 1.1 Motorbetriebene Gartengeräte

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung [1] gilt für motorbetriebene Rasenmäher einschließlich Gras- und Rasentrimmer sowie Gras- und Rasenkantenschneider, für Kettensägen, Heckenscheren, Vertikutierer, Häcksler, Laubbläser und Laubsammler. Damit sind praktisch alle lautstarken Gartengeräte erfasst, die zum Einsatz kommen. Im Einzelnen gilt die Verordnung für folgende Ga...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.21 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahl für die hausärztliche Versorgung

Rz. 35 § 11 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie ist Planungsbereich für die hausärztliche Versorgung der Mittelbereich in der Abgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumordnung (BBSR). Erstreckt sich der Mittelbereich über die Grenzen einer KV, sind die Teile der Mittelbereiche getrennt zu beplanen. Zum Zwecke einer homogenen und stabilen Versorgung kann eine abwe...mehr

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Mietpreisüberhöhung – Begri... / 4 Geringes Angebot

Mit der Hereinnahme des Begriffs "Geringes Angebot an vergleichbaren Räumen" als Tatbestandsmerkmal wird auf die Lage auf dem Wohnungsmarkt abgestellt, nach dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Hierbei sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu beachten. Bei der Beantwortung der Frage, ob der Vermieter ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen ausgenutzt hat, ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.2 Baurechtliche Versäumnisse

Belange der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes sind bereits nicht Prüfungsgegenstand im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Sie haben als öffentliche Belange nur für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich eine Bedeutung und sind nicht Gegenstand der Prüfung nach § 34 BauGB und des darin enthaltenen Gebots der Rücksichtnahme. Gewisse ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hochwasserschäden und Ersat... / 3.2.3 Einzelfälle

Zweckgebundenes Rückhaltebecken Der Pächter einer Ackerfläche kann nicht mit dem Vorwurf gehört werden, ein Wasserverband hafte für die Überflutung seiner Ackerfläche in Folge Starkregens, wenn der vom Wasserverband unterhaltene und für die Abwehr von Hochwasser eingerichtete Retentionsraum (Wasserrückhaltebecken) nicht zum Schutz der Ackerflächen vorgesehen ist.[1] Beseitigun...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 1.3.2 Musikinstrumente

Im Gegensatz zu Tonwiedergabegeräten ist bei Musikinstrumenten, wie etwa Cello, Klavier oder Violine die Lautstärke entweder gar nicht oder technisch nur begrenzt regelbar. Deshalb ist die Zimmerlautstärke bei diesen Instrumenten kein geeignetes Mittel zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmbelästigungen. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften knüpfen deshalb hier – ebenso wi...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 4 Festsetzung von Sportanlagen durch Bebauungsplan

Der von der Gemeinde durch Satzung zu beschließende Bebauungsplan ist maßgeblich für die Zulässigkeit von Bauvorhaben in den Planungsgebieten der BauNVO und entscheidendes Instrument zur Konfliktbewältigung bei aneinander grenzenden unterschiedlichen baulichen Nutzungen. Dieses Planungsinstrument wird deshalb auch genutzt, wenn es darum geht, Flächen für Sportanlagen planung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Räum- und Streupflicht / 5.1.1 Übertragung durch Kommune

Regelmäßig haben die Städte und Gemeinden im Wege einer Satzung die Pflicht zur Reinigung der Gehwege einschließlich der Schneeräumung auf die Anlieger öffentlicher Straßen übertragen. Die Verantwortlichkeit der Straßenanlieger für den Winterdienst ist verfassungsgemäß. Bei Beauftragung eines Dritten zur Durchführung des Winterdienstes umfasst die ordnungsrechtliche Verantwo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Räum- und Streupflicht / 2.1 Nicht "rund um die Uhr"

Es besteht keine Räum- und Streupflicht "rund um die Uhr". Sie beginnt im Allgemeinen am Morgen mit dem Einsetzen des Verkehrs und endet am Abend etwa um 20 Uhr.[1] Wer sich außerhalb dieser Zeiten bewegt, darf eine Verkehrssicherung grundsätzlich nicht erwarten.[2] Es gilt die Faustformel: Ruhen Mensch und Verkehr allgemein, ruht auch der Winterdienst.[3] Auch in der Silvest...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 2 Baumschutzsatzungen und -verordnungen

Wegen der ökologischen Bedeutung der innerstädtischen Grünbestände haben viele Städte und Gemeinden Baumschutzregelungen erlassen. Derartige Regelungen ergehen entweder in Form von Rechtsverordnungen (so in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) oder als Satzungen (so in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 5 Ausnahmen und Befreiungen

Einen Baumschutz um jeden Preis gibt es mit Blick auf die §§ 65 bis 68 BNatSchG nicht. Vielmehr müssen Baumschutzsatzungen und Baumschutzverordnungen Ausnahme- und Befreiungsvorschriften enthalten, auf deren Grundlage im Einzelfall auf Antrag geprüft wird, ob es für die Beseitigung oder Beschneidung von geschützten Bäumen rechtlich anerkennenswerte Gründe gibt, die für eine ...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 5.1.2 Gefahren für Personen und Sachen

Bei gewichtigen Gefahren, die von einem geschützten Baum ausgehen und die nicht etwa durch baumchirurgische Maßnahmen abgewendet werden können, kann ein Ausnahmetatbestand erfüllt sein, der einen Antrag auf eine Fällgenehmigung begründet. Es handelt sich um den in der Praxis häufigsten Antragsfall. Unter Gefahr verstehen die Gerichte in diesem Zusammenhang eine Sachlage, die ...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 6 Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen

Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen sind gebräuchliche Instrumente des Baumschutzes. Deshalb bestimmt § 29 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG, dass für den Fall der Bestandsminderung in den Landesnaturschutzgesetzen und in den Baumschutzsatzungen oder Baumschutzverordnungen die Verpflichtung zu einer angemessenen und zumutbaren Ersatzpflanzung oder wenn diese nicht möglich ist, zu...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 5.1.4 Verschattungen

Verschattungen durch geschützte Bäume zählen nach Meinung der Gerichte im Allgemeinen zu den "natürlichen Lebensäußerungen" von Gehölzen, die als Folge der Sozialbindung des Grundeigentums nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG und der Situationsgebundenheit des betreffenden Grundstücks hingenommen werden müssen. Ein Antrag auf eine Fällgenehmigung hat deshalb keine Aussicht auf Erfo...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Wie erfolgt die Förderung?

Grund- und Zusatzdarlehen Die Förderung besteht aus einem Grunddarlehen und einem Zusatzdarlehen. In der Regel soll das Darlehen als nachrangiges Darlehen zu einem bereits bestehenden Darlehen gewährt werden. Das Grunddarlehen beträgt 30 % der Gesamtkosten. Das Zusatzdarlehen beträgt jeweils 5 % der Gesamtkosten. Es wird unter folgenden Bedingungen gewährt: für jedes weitere K...mehr

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Nutzungsentgeltverordnung (... / 2.2 Garagenflächen (§ 5 Abs. 1 NutzEV)

Die Nutzungsentgelte für Garagen sind seit dem 1.11.1993 zwingend nach der Anzahl der Stellplätze zu bemessen. Für Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschhallen oder -plätze darf kein zusätzliches Entgelt angesetzt werden. Denkbar ist allerdings, dass für die Garagen als solche mit Rücksicht auf die Möglichkeit der Waschplatzbenutzung ein höheres ortsübliches Entgelt gezahlt wi...mehr

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Nutzungsentgeltverordnung (... / 2.1.1 Stufenweise Anpassung (§ 3 NutzEV)

Grundsätzlich gilt, dass das am 2.10.1990 zulässige Entgelt stufenweise bis zur Höhe des ortsüblichen Entgelts angehoben werden darf. Nach § 3 Abs. 1 NutzEV sind folgende Erhöhungen zulässig: ab dem 1.11.1993 auf das Doppelte der am 2.10.1990 zulässigen Entgelte, jedoch mindestens auf 0,08 EUR, bei baulich genutzten Grundstücken auf 0,15 EUR je Quadratmeter Bodenfläche im Jah...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Zweckbindungen und Mietobergrenzen

Investoren ohne Kommunen 10 Jahre Die geförderten Wohnungen bzw. der geförderte Wohnraum ist 10 Jahre an Miet- und Belegungsbedingungen gebunden. Das Belegungsrecht für die Wohnungen wird auf die zuständige Gemeinde übertragen. Nach Ablauf der 10 Jahre fällt das Belegungsrecht in der Regel wieder an den Investor zurück. Für die geförderten Wohnungen gelten folgenden Mietobergre...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.3 Kappungsgrenze

Hinweis Kappungsgrenze 20 % Die Miete darf sich innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren, von Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskostenerhöhung abgesehen, nicht um mehr als 20 % erhöhen.[1] Hinweis Ausnahme wegen auslaufender Preisbindung Eine Ausnahme von der Anwendung der Kappungsgrenze besteht gemäß § 558 Abs. 4 BGB: Eine 20 %-Begrenzung tritt nicht ein, soweit die M...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.3 Zuschusshöhe

20 % Der KfW-Programmzuschuss (432) beträgt 65 % der förderfähigen Kosten. Dieses Programm gewährt zu den 65 % nochmals 20 % der förderfähigen Kosten. Daraus ergibt sich ein Gesamtzuschuss von 85 %. Lässt das KfW-Programm in Einzelfällen eine höhere Finanzierungsbeteiligung zu, kann eine Gemeinde, die für das vorangegangene Jahr der Antragstellung eine Fehlbetragszuweisung (§ ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Mietpreis- und Belegungsbedingungen

10 Jahre Wer die Förderung in Anspruch nimmt, der muss sich den Mietpreis- und Belegungsbedingungen der Gemeinde unterwerfen. Hier gilt: Der Wohnraum darf 10 Jahre lang (ab Bezugsfertigkeit) nur an Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Die Miete darf in den ersten 4 Jahren (ab Abschluss des Mietvertrags) die angemessenen Kosten der Unterkunft nach...mehr

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Container für Altglas und V... / Zusammenfassung

Überblick Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Für die Sammlung von Verpackungsabfällen, vornehmlich von Altglas, sind deshalb flächendeckend Containerstandplätze ausgewiesen. Mit der Ausweitung der Sammelsysteme sind jedoch zwangsläufig Belästigungen der Wohnnachbarschaft verbunden. Im Wesentlichen geht es dabei um Verunreinigungen der Containersta...mehr