Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang IV. Kostenfestsetzung / 4. Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 130 Im Rechtsbeschwerdeverfahren entsteht eine Festgebühr in Höhe von 105 EUR, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 8623 KV GKG). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 8623 KV GKG). Ist die Rechtsbeschwerde erfolgreich, ist das Rechtsbeschwerdeverfahren gebührenfrei.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang IV. Kostenfestsetzung / 2. Erinnerungsverfahren

Rz. 128 Auch das Erinnerungsverfahren ist kostenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Kosten in Unte... / [Ohne Titel]

In Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen entstehen für den Anwalt wie in Straf- und Bußgeldsachen Betragsrahmengebühren. Dabei kann auch ein Verfahrenspfleger, der in diesen Verfahren stets zu bestellen ist, nach dem RVG abrechnen, wenn er Anwalt ist und anwaltsspezifische Leistungen erbringt. Die in diesen Verfahren entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten sollen n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Beschränkter Widerspruch

Rz. 33 Wird der Widerspruch nur beschränkt eingelegt, ändert dies nichts daran, dass die volle 0,5-Verfahrensgebühr aus dem Wert des Mahnbescheids angefallen ist. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass ausweislich der Formulierung in VV 3307 der Rechtsanwalt die Gebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren insgesamt erhält. Darüber hinaus heißt es in der Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang VI. Das Quotenvorrec... / a) Überblick

Rz. 26 Soweit sich kein Erstattungsanspruch ergibt, etwa weil beide Parteien Gerichtskosten nachzahlen müssen oder zurückerstattet erhalten, kann das Quotenvorrecht nicht greifen, da es untereinander keinen Erstattungsanspruch gibt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang VI. Das Quotenvorrec... / 1. Überblick

Rz. 25 Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben worden, ergibt sich hinsichtlich der Anwaltskosten und der Parteikosten kein Erstattungsanspruch. Lediglich die Gerichtskosten sind hälftig zu teilen (§ 92 Abs. 1 S. 2 ZPO), sodass sich nur hinsichtlich dieser Position ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner ergeben kann.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang IV. Kostenfestsetzung / 2. Erinnerungsverfahren

Rz. 181 Auch das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerungsverfahren) ist kostenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können. Rz. 182 Im Beschwerdeverfahren entsteht eine Festgebühr von 66 EUR, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 5502 KV GKG). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Durchlaufende Posten

Rz. 61 Durchlaufende Posten, wie z.B. vorgelegte Gerichtskosten – nicht die Aktenversendungspauschale (siehe Rdn 52) –, Gerichtsvollzieherkosten und Fremdgelder, sind niemals umsatzsteuerpflichtig.[34]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang IV. Kostenfestsetzung / 2. Erinnerungsverfahren

Rz. 161 Auch das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerungsverfahren) ist kostenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang IV. Kostenfestsetzung / 2. Erinnerungsverfahren

Rz. 119 Auch das Erinnerungsverfahren ist kostenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang IV. Kostenfestsetzung / 4. Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 121 Im Rechtsbeschwerdeverfahren entsteht eine Festgebühr in Höhe von 132 EUR, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 1923 KV GKG). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 1923 KV GKG). Ist die Rechtsbeschwerde erfolgreich, ist das Rechtsbeschwerdeverfahren gebührenfrei.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang IV. Kostenfestsetzung / 3. Beschwerdeverfahren

Rz. 120 Im Beschwerdeverfahren entsteht eine Festgebühr von 66 EUR, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 1912 KV FamGKG). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 1912 KV FamGKG). Ist die Beschwerde erfolgreich, ist das Beschwerdeverfahren gebührenfrei.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang IV. Kostenfestsetzung / 2. Erinnerungsverfahren

Rz. 173 Auch das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerungsverfahren) ist kostenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang IV. Kostenfestsetzung / 3. Beschwerdeverfahren

Rz. 129 Im Beschwerdeverfahren entsteht eine Festgebühr von 55 EUR, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 8614 KV GKG). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 8614 KV GKG). Ist die Beschwerde erfolgreich, ist das Beschwerdeverfahren gebührenfrei.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang VI. Das Quotenvorrec... / 3. Erstattungsanspruch gegen den Gegner

Rz. 31 Ergibt sich dagegen hinsichtlich der Gerichtskosten ein echter Erstattungsanspruch gegen den Gegner, dann wiederum greift das Quotenvorrecht. Beispiel 9: In einem Verfahren (Streitwert 100.000,00 EUR) hat der Rechtsschutzversicherer für den Kläger die Gerichtsgebühr i.H.v. 3.387,00 EUR eingezahlt. Er zahlt ferner die Vergütung des Anwalts abzüglich 300,00 EUR Selbstbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Zur Person des Leistenden

Rz. 37 Nach § 101 Abs. 1 S. 1 BRAGO sollte die Leistung an den Anwalt "von dem Beschuldigten oder einem Dritten" stammen. Entsprechend bestimmte § 129 BRAGO, dass der Anwalt sie "von seinem Auftraggeber oder einem Dritten" erhalten haben musste. Demgegenüber verzichtet § 58 gänzlich darauf, die Person des Leistenden zu benennen, weil mit der tatbestandlichen Umschreibung nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bedingte Leistungen

Rz. 40 Für die Anwendbarkeit der Vorschrift unterstellt das Gesetz wie selbstverständlich, dass die (Vorschüsse und) Zahlungen geeignet sind, den Vergütungsanspruch des Anwalts im Umfang dieser Leistungen zu erfüllen. Denn ohnedies würde jede Art von Anrechnungsregelung schon deshalb ausscheiden, weil es nichts anzurechnen gäbe. Mithin erfasst der Tatbestand zunächst alle vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. GNotKG

Rz. 3 Die Gerichtsgebühren ergeben sich aus Teil 1 Hauptabschnitt 3 Abschnitt 5 und Abschnitt 6 GNotKG. Der Geschäftswert in Verfahren nach dem SpruchG ist in § 74 GNotKG geregelt. Der Antragsgegner als Kostenschuldner ergibt sich aus § 23 Nr. 14 GNotKG. Die bestehen bleibende Haftung des Antragsgegners auch für den Fall, dass die Gerichtskosten dem Antragsteller auferlegt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 3. Kindschaftssachen

Handelt es sich um eine Kindschaftssache nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG, findet das FamGKG Anwendung. Danach besteht sachliche Gebührenfreiheit, die für sämtliche Rechtszüge gilt (Vorbem. 1.3.1 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG-KostVerz.). Auch Auslagen sind wegen Vorbem. 2 Abs. 3 S. 2, 3 FamGKG-KostVerz. nicht zu erheben. Eine Ausnahme gilt jedoch für die an den Verfahrensbeistand gezahlten Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erinnerungen gegen den Kostenansatz

Rz. 18 Erinnerungen gegen den Kostenansatz der Gerichts- und Verfahrenskosten (vgl. § 19 GKG, § 18 FamGKG, § 18 GNotKG) stellen dagegen keine gesonderte Angelegenheit dar, wenn der Anwalt bereits im zugrunde liegenden Verfahren tätig war. Die Gerichtskosten werden grundsätzlich in allen Verfahren vom Kostenbeamten angesetzt (§ 1 KostVfg), sodass Abs. 1 Nr. 3 nicht greift. So...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) PKH/VKH mit Zahlungsbestimmung

Rz. 197 Bei einer Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe mit Zahlungsanordnung hat der Rechtspfleger zu beachten, dass ein Anspruchsübergang nach § 59 ausscheidet, soweit die von der Staatskasse an den beigeordneten Anwalt geleistete Vergütung durch Zahlungen der Partei (§ 120 ZPO) gedeckt ist. Variante 2: Es ist Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlungsanordnung be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Auslagen

Rz. 48 Auslagen müssen konkret bezeichnet und einzeln ausgewiesen werden. Rz. 49 Bei den Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen reicht ein Hinweis auf die Postentgeltpauschale der VV 7002, wenn der Anwalt pauschal abrechnet. Bei konkreter Abrechnung genügt zunächst die Angabe des Gesamtbetrags (Abs. 2 S. 2); eine detaillierte Aufstellung ist nur auf Nachfr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Kostenerstattung

Rz. 22 Im Aufgebotsverfahren zur Ausschließung von Nachlassgläubigern hat ein anmeldender Gläubiger keinen Kostenerstattungsanspruch gegen den Antragsteller; eine Kostenfestsetzung findet nicht statt, da im Aufgebotsverfahren eine Gegenpartei nicht vorhanden ist.[10] Im Ausschlussurteil eines Aufgebotsverfahrens erfolgt eine Kostenentscheidung daher nur hinsichtlich der Geri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (5) Schaden

Rz. 89 Der geschädigte Auftraggeber ist nach § 249 BGB so zu stellen, wie er ohne das schädigende Verhalten des Anwalts gestanden hätte.[50] Er hat seinem Mandanten daher den durch die Unterlassung des Hinweises adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Anspruch ist auf das negative Interesse gerichtet.[51] Als Vertrauensschaden in diesem Sinne kommen nicht nur di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. 2In einem gerichtlichen Verfahren darf dabei für den Fa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Festgebühren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 15 In Verfahren, in denen im Gerichtskostengesetz eine Festgebühr bestimmt ist, sind die Wertvorschriften des RVG entsprechend anzuwenden.[10] Wann Gerichtskosten nach Festgebühren abgerechnet werden, ergibt sich aus dem GKG-Kostenverzeichnis und dem FamGKG-Kostenverzeichnis. Zu erwähnen sind beispielsweise Verfahren über Anträge auf Vollstreckbarerklärung ausländischer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. § 162 Abs. 1 VwGO

Rz. 67 Nach § 162 Abs. 2 VwGO umfassen die Kosten des Verfahrens neben den Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können anstelle ihrer tatsächlichen notwendigen Au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anspruchsgrundlage

Rz. 99 Soweit die gezahlten Vorschüsse nicht verbraucht sind, steht dem Auftraggeber ein Rückzahlungsanspruch zu. Häufig wird der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses auf Bereicherungsrecht gestützt. Ein solcher Anspruch dürfte wohl auch gegeben sein, da mit Beendigung des Mandats der Vergütungsanspruch des Anwalts feststeht und daher ein Recht zum B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Kosten in Unte... / V. Verfahrenskostenhilfe

In Unterbringungs- oder Freiheitsentziehungssachen kann Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG beantragt und bewilligt werden. Eine solche Bewilligung kann bereits im Hinblick auf die Gerichtskosten notwendig sein. Die Frage, ob eine anwaltliche Beiordnung erfolgt, beurteilt sich nach § 78 Abs. 2 FamFG, da in den Freiheits- und Unterbringungssachen keine anwaltliche Vertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gebühren und Vergütung im Beschwerdeverfahren gegen die Wertfestsetzung

Rz. 263 Die Verfahren sind gebührenfrei (§ 68 Abs. 3 S. 1 GKG; § 59 Abs. 3 S. 1 FamGKG; § 83 Abs. 3 S. 1 GNotKG; § 31 Abs. 5 S. 1 KostO). Rz. 264 Erhebt der Rechtsanwalt in eigener Sache Wertbeschwerde, so erhält er mangels eines Auftraggebers keine Vergütung. Beauftragt der Anwalt einen anderen Anwalt mit der Einlegung einer Streitwertbeschwerde, so erhält dieser hierfür ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Deckungsüberschuss

Rz. 5 Verbleibt ein Deckungsüberschuss über die in § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO genannten Kosten und Ansprüche (rückständige und entstehende Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten, auf die Staatskasse übergegangene Ansprüche der beigeordneten Rechtsanwälte gegen die Partei) hinaus, soll damit zunächst der beigeordnete Anwalt bedient werden, weil dieser ansonsten an Zahlungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / II. Versorgungsausgleich im Verbund

Rz. 182 Zu beachten ist zunächst § 149 FamFG. Danach erstreckt sich die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kraft Gesetzes auf die Folgesache Versorgungsausgleich, sofern nicht eine Erstreckung im Beiordnungsbeschluss ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Beispiel: Das Gericht hat dem Ehemann im Scheidungsverbundverfahren Verfahrenskostenhilfe für die Ehesache bewilligt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG und mithin Abs. 1 S. 1 anwendbar ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang VI. Das Quotenvorrec... / c) Kostenausgleichung

Rz. 24 Führt der Mandant die Kostenausgleichung durch, ergibt sich folgende Berechnung: Weiterführung Beispiel 5 (siehe Rdn 23):mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausdrückliche Beiordnung

Rz. 68 Die Technik des Gesetzes, es im Fall einer gleichzeitigen Anhängigkeit von Hauptverfahren und Nebenverfahren bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Hauptverfahren zu belassen und nur eine ausdrückliche Erstreckung der Beiordnung auf das Nebenverfahren vorzusehen, scheint den Grundsatz zu durchbrechen, dass eine Bewilligung nicht verfahrensübergreifend gilt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Finanzierung von Parteikosten

Rz. 52 Zu den Aufgaben eines Anwalts gehört es nicht, als Kreditgeber die Verfahrenskosten der Partei zu finanzieren. Erfüllt er gleichwohl deren insoweit bestehenden Zahlungsverpflichtungen oder gewährt er ihr ein Darlehen, damit sie in die Lage versetzt wird, verfahrensbedingte Aufwendungen zu tätigen, braucht die Staatskasse grundsätzlich nicht dafür aufzukommen. Das folg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 47 In Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen werden die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2, also nach den VV 3200 ff., ausgelöst. Rz. 48 Mit der Neufassung der VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b durch das 2. KostRMoG ist klargestellt worden, dass ausschließlich Beschwerden betreffend den Hauptgegenst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Widerruf/Anfec... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte die Beklagte im Zusammenhang mit einem zwischen den Parteien über ein Fahrzeug VW T 6 geschlossenen Leasingvertrag wegen dessen Widerrufs in Anspruch genommen. Der Kläger stellte 2 Anträge:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zahlungsanzeige (Abs. 5 S. 2)

Rz. 173 Werden die Gerichtskosten, die der PKH-Partei zuzuordnen sind (§ 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ZPO), die an den beigeordneten Anwalt gezahlte Grundvergütung (§ 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ZPO) sowie eine etwaige Zweitschuldnerhaftung der PKH-Partei (vgl. Rdn 2)[350] durch den Endbetrag gedeckt (vgl. Rdn 2)[351] und verbleibt darüber hinaus noch ein Überschuss, so ist es ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Eigene Partei

Rz. 16 Ob die Staatskasse einen Ausgleich ihrer Zahlungen an den Anwalt erreichen kann, ist bei ratenfreier Prozesskostenhilfe regelmäßig vom Übergang eines Beitreibungsrechts des Anwalts gegen den Gegner abhängig. Der auf die Staatskasse übergehende Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die eigene Partei hat hingegen so gut wie keine praktische Bedeutung, da er grundsätzlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz der vertretungsbezogenen Haftung

Rz. 44 § 7 Abs. 1 regelt die Gesamtvergütung oder obere Forderungsgrenze des Rechtsanwalts, der in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertritt. § 7 Abs. 2 regelt die Haftung der Auftraggeber im Innenverhältnis zum Rechtsanwalt,[55] und zwar die gesamtschuldnerische Haftung aller Auftraggeber sowie deren Einzelhaftungen.[56] Es wird bestimmt, in welcher Höhe der Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Freigabeverfahren nach § 246a AktG und Verfahren nach § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG

Rz. 17 In Freigabeverfahren nach § 246a AktG bestimmt den Streitwert gem. § 247 AktG das Prozessgericht unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Bedeutung der Sache für die Parteien, nach billigem Ermessen. Er darf jedoch ein Zehntel des Grundkapitals oder, wenn dieses Zehntel mehr als 500.000 EUR beträgt, 500.000 EUR nur insoweit überstei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erforderlichkeit der Wertfestsetzung

Rz. 29 Das Gericht hat nach § 63 Abs. 1 GKG zunächst zu prüfen, ob Gerichtskosten überhaupt zu erheben sind oder ob Ausnahmetatbestände eingreifen. Liegt kein Ausnahmetatbestand in Form von Gerichtsgebührenfreiheit oder geregelter Festgebühren vor, so ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, eine Wertfestsetzung vorzunehmen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausschluss der Erstattung

Rz. 36 § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO schließt eine Kostenerstattung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren aus. Entsprechendes gilt nach § 127 Abs. 4 ZPO im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung. Kommt es zu einem Hauptsacheverfahren, so ist umstritten, ob die Vorschriften im Fall der den Antragsteller belastenden Kostengrundentscheidung (§...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Kostenansatzverfahren

Rz. 87 Die im Strafverfahren anfallenden Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden vom Kostenbeamten in einer Kostenrechnung angesetzt (§ 19 GKG). Im Verfahren über den Kostenansatz – sofern es hier überhaupt einmal zu einer anwaltlichen Tätigkeit kommt – sowie für die Überprüfung der Kostenrechnung erhält der Anwalt keine gesonderte Gebühr. Diese Tätigkeit ist wiederum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 2. Unterbringungssachen

Es findet das GNotKG Anwendung, da es sich um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (§ 1 Abs. 1 GNotKG). Unterbringungssachen sind gebührenfrei, was daraus folgt, dass ein entsprechender Gebührentatbestand im GNotKG-KostVerz. fehlt. Eine analoge Anwendung anderer Regelungen kommt wegen des Analogieverbots (§ 1 Abs. 1 GNotKG) nicht in Betracht. Das gilt a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Soweit sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. 2In Verfahren, in denen Kosten nach dem Gerichtskostengesetz oder dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen erhoben werden, sind die Wertvorschriften des jeweiligen Kostengesetzes entsp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgegenstand

Rz. 2 Geregelt werden die Entstehung, Höhe und Fälligkeit eines zusätzlichen Vergütungsanspruchs des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse aus der Beiordnung, der über eine Zahlungsbestimmung des Gerichts zu Lasten der Partei im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eröffnet wird. § 50 gewährt dem beigeordneten Anwalt als materielle Anspruchsgrundlage[1] einen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verwertung im Hauptsacheverfahren

Rz. 287 Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens kommt es nicht darauf an, ob das Ergebnis der im selbstständigen Beweisverfahren durchgeführten Beweisaufnahme im Hauptsacheverfahren verwertet wird oder nicht.[340] Beispiel: Leitet der Besteller ein selbstständigen Beweisverfahren zur Feststellung eines Mangels an der Kellerdecke seines Ne...mehr