Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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§ 48 Vereine / 2. Gründungsakt, Voraussetzungen für die Eintragung, Verfahren, Kosten

Rz. 28 Vor dem eigentlichen Gründungsakt empfiehlt sich die Abstimmung der Satzung mit dem zuständigen Vereinsregister und – soll der Verein gemeinnützig sein – mit dem Betriebsstättenfinanzamt. Der Verein wird gegründet, indem die Mindestzahl der Mitglieder im Rahmen einer Versammlung oder auch auf andere Art, z.B. im Umlaufverfahren, die Satzung beschließt und einen Vorsta...mehr

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§ 34 Presserecht / IV. Muster: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung

Rz. 58 Muster 34.5: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung Muster 34.5: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung An das Landgericht _____ Klage des _____ (Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen den Verlag V GmbH, _____ (Anschrift) – Beklagte – wegen: Unterlassung und Zahlung vorläufiger Streitwert: 100.000 EUR Wir bestel...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / G. Muster: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung

Rz. 66 Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Schenkungsvertrag/Grundstücksübertragungsvertrag mit Auflassung I. Vorbemerkungmehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Rechtshängigkeit

Rz. 80 Die Einreichung der Klageschrift bewirkt nur die Anhängigkeit des Rechtsstreits. Die Rechtshängigkeit tritt erst mit Zustellung der Klageschrift an den Beklagten ein.[44] Da der Kläger wegen des Amtsbetriebes der Zustellung keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Zustellung hat, verlegt § 167 ZPO die Wirkungen der Klage auf den Zeitpunkt der Einreichung zurück, sofern d...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 39 Im sozialgerichtlichen Verfahren 1. Instanz können nachfolgende Gebühren entstehen: Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 RVG-VV, eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1000,1002,1006 RVG-VV zuzüglich Auslagen nach Nr. 7000 ff. RVG-VV und Umsatzsteuer nach Nr. 7008 RVG-VV. War der Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahr...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 5. Muster: Klage auf Übereignung und Übergabe

Rz. 175 Muster 27.23: Klage auf Übereignung und Übergabe Muster 27.23: Klage auf Übereignung und Übergabe An das Landgericht _____ _____ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Carl Clever, _____ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Herrn Bert Bau, _____ (Anschrift), – Beklagter – wegen Übereignung und Übergabe der Kaufsache Streitwert: 5.500 EUR Na...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / II. Muster: Deckungsklage

Rz. 60 Bei Deckungsablehnung des Versicherers empfiehlt sich unverzüglich Klageerhebung, keineswegs die Beantragung eines Mahnbescheides, da Versicherer gegen Mahnbescheide immer Widerspruch einlegen, selbst wenn sie regulierungsbereit sind. Muster 52.2: Deckungsklage Muster 52.2: Deckungsklage An das Landgericht Köln Klage des Angestellten Peter Müller, Hauptstraße 6, 51145 Köl...mehr

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§ 34 Presserecht / d) Muster: Klage auf Unterlassung und Widerruf

Rz. 53 Muster 34.4: Klage auf Unterlassung und Widerruf Muster 34.4: Klage auf Unterlassung und Widerruf An das Landgericht _____ _____ Zivilkammer _____ Oktober _____ Klage des A, _____ (Anschrift), – Klägers – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen die X-GmbH, _____ (Anschrift), – Beklagte – wegen: Unterlassung und Widerruf vorläufiger Streitwert: 25.000 EUR Wir bestellen uns zu Proze...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung

Rz. 129 Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Klage In Sachen RA Peter Müller, _____ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: die beim Landgericht zugelassenen RAe _____ gegen die RAe A. Schmidt und B. Meier, dienstansässig ...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / V. Muster: Klage gegen Hausratversicherung

Rz. 63 Muster 52.4: Klage gegen Hausratversicherung Muster 52.4: Klage gegen Hausratversicherung An das Landgericht Halle Klage des Angestellten Wilhelm Weber, Universitätsring 6, 06108 Halle – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Domus-Versicherung AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden Heinrich Dankwart, Holzwegstraße 13, 8...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 5. Schuldner der Gerichtskosten gegenüber der Staatskasse (Kostenschuldner)

Rz. 71 Kostenschuldner der Gerichtskosten ist gemäß § 22 Abs. 1 GKG zunächst derjenige, der das Verfahren der Instanz beantragt hat, also der Kläger und gegebenenfalls der Widerkläger. Trifft das Gericht eine Kostenentscheidung, schuldet gemäß § 29 Nr. 1 GKG derjenige die Gerichtskosten, dem sie darin auferlegt worden sind. Das Gleiche gilt im Falle einer Übernahme der Geric...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 2. Gerichtskosten

Rz. 3 Gerichtskosten sind diejenigen Gebühren und Auslagen, § 1 Abs. 1 GKG, die ein Prozessbeteiligter an die Staatskasse zu entrichten hat. Die Höhe der Gebühren im Zivilprozess bestimmt sich nach dem Wert des Streitgegenstands, dem Streitwert, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 3 Abs. 1 GKG). Auslagen sind bevorstehende oder entstandene Kosten wie zum Beispiel für Zeuge...mehr

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§ 31 Kostenrecht / III. Gerichtskosten

1. Rechtsgrundlagen/Überblick Rz. 65 Gerichtskosten sind öffentliche Abgaben für die Tätigkeit der Gerichte. Rechtsgrundlagen für die Gerichtskosten finden sich in erster Linie im GKG, dem FamGKG und dem GNotKG. Rz. 66 § 1 GKG bestimmt den Geltungsbereich des GKG und stellt zugleich klar, dass sämtliche gerichtliche Handlungen kostenfrei sind, soweit das GKG nebst seines Koste...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 6. Nichterheben ("Niederschlagen") von Gerichtskosten

Rz. 72 Gemäß § 21 GKG werden Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben ("Niederschlagen von Kosten"). Das Gleiche gilt für Auslagen, die durch eine von Amts wegen veranlasste Verlegung eines Termins oder Vertagung einer Verhandlung entstanden sind. Für abweisende Entscheidungen sowie bei Zurücknahme eines Antrags kann von der Erhebu...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 1. Rechtsgrundlagen/Überblick

Rz. 65 Gerichtskosten sind öffentliche Abgaben für die Tätigkeit der Gerichte. Rechtsgrundlagen für die Gerichtskosten finden sich in erster Linie im GKG, dem FamGKG und dem GNotKG. Rz. 66 § 1 GKG bestimmt den Geltungsbereich des GKG und stellt zugleich klar, dass sämtliche gerichtliche Handlungen kostenfrei sind, soweit das GKG nebst seines Kostenverzeichnisses (KV) oder ein...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 4. Kostenansatz

Rz. 69 Rechtsgrundlagen für die Erstellung der Rechnung des Kostenbeamten über die im einzelnen Rechtsstreit angefallenen gerichtlichen Kosten, des sog. Kostenansatzes (§ 19 GKG), finden sich insbesondere in der Kostenverfügung (KostVfg). Der Kostenansatz hat die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegensta...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 3. Auslagen

Rz. 68 Vorschriften über Auslagen dienen auch dann, wenn sie Pauschalen beinhalten, im Wesentlichen dem Ersatz tatsächlicher Aufwendungen.[82] Sie finden sich in Teil 9 des KV (Nr. 9000 ff. KV). Zu den Auslagen zählen auch die Reisekosten sowie die zur Entschädigung eines Zeugen und die für die Vergütung eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen aufgewendeten Beträge, ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 2. Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 6 Die Kosten, die Gegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens im Zivilprozess sind, setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten, die die obsiegende Partei an die Staatskasse gezahlt hat und die auf die Gerichtskostenschuld der unterlegenen Partei verrechnet worden sind,[9] ihrem aus der Führung des Rechtsstreits resultierenden Schaden (§ 91 Abs. 1 S. 2 ZPO: Entschädigung...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 1. Bedeutung

Rz. 37 Der Streitwert hat im Zivilprozessrecht in sechsfacher Hinsicht Bedeutung: Für die sachliche Zuständigkeit als Zuständigkeitsstreitwert; für die Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen als Rechtsmittelstreitwert; für die Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen als Verurteilungsstreitwert; für das schriftliche Verfahren als Bagatellstreitwert; für den Anwalt...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 3. Außergerichtliche Kosten

Rz. 4 Außergerichtliche Kosten sind die direkt auf den Prozess bezogenen, zunächst (bis zu einem eventuell entstehenden Erstattungsanspruch) von den Prozessbeteiligten selbst, insbesondere den Parteien, aber beispielsweise auch den Nebenintervenienten zu tragenden Aufwendungen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Parteikosten (Aufwendungen, die der Partei in eigener Pers...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 1. Kosten des Rechtsstreits

Rz. 2 § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO bestimmt, dass "Kosten des Rechtsstreits" die unterliegende Partei zu tragen hat.[2] Prozesskosten sind alle Aufwendungen, die im Prozess selbst entstehen, ferner solche, die ein Prozessbeteiligter zur Vorbereitung oder Durchführung des Prozesses machen musste, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem stehen.[3] Zu den Prozesskosten zähl...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 2. Gebühren

Rz. 67 In einem Rechtsstreit vor den Zivilgerichten können in jeder Instanz einmal (§ 35 GKG) unter anderem folgende Gebühren anfallen:mehr

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§ 31 Kostenrecht / 3. Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung

Rz. 78 Ob die Einholung einer Rechtsschutzzusage eine besondere Angelegenheit darstellt, die zur Entstehung einer gesonderten Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG [95] führt, oder zur Unfallregulierung gehört, ist umstritten.[96] Das OLG Celle[97] bejaht dann eine eigene Angelegenheit, wenn der Mandant auf die Gebührenpflicht hingewiesen wird.[98] Das hält auch der Bundesgerichtsh...mehr

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§ 24 Vergleich / O. Andere gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegungs- und Einigungsformen

Rz. 62 Verbindliche gerichtliche Einigungen im Sinne des §§ 46 ff. ZPO-DDR wurden nach dem Einigungsvertrag Prozessvergleichen im Sinne des § 794 Nr. 1 ZPO gleichgestellt und sind weiterhin vollstreckbar. Rz. 63 Ein außergerichtlicher Vergleich, den Rechtsanwälte im Namen und mit Vollmacht der von ihnen ver­tretenen Parteien geschlossen haben, sog. Anwaltsvergleich, kann unte...mehr

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AGS 07/2021, Streitwert und Gerichtskosten für eine Wiederaufnahmeklage

§ 1 Abs. 1 S. 1 GKG; Nrn. 6112, 6500 GKG KV Leitsatz Der Streitwert eines Wiederaufnahmeverfahrens (hier: Restitutionsklage) entspricht grundsätzlich immer dann, wenn auch das Wiederaufnahmeverfahren letztlich auf die Aufhebung bzw. Änderung der angefochtenen Bescheide zielt, dem Streitwert desjenigen Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird. Anders als im Bereich des Str...mehr

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AGS 07/2021, Streitwert und... / Leitsatz

Der Streitwert eines Wiederaufnahmeverfahrens (hier: Restitutionsklage) entspricht grundsätzlich immer dann, wenn auch das Wiederaufnahmeverfahren letztlich auf die Aufhebung bzw. Änderung der angefochtenen Bescheide zielt, dem Streitwert desjenigen Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird. Anders als im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts enthält das GKG ...mehr

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AGS 07/2021, Streitwert und... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Streitwert Die Ausführungen zur Höhe des Streitwertes eines Wiederaufnahmeverfahrens entsprechen der allgemeinen Auffassung des BGH und des BFH. 2. Anwendbare Gebührenvorschrift Angesichts der eindeutigen Gesetzesformulierung kann m.E. für eine Restitutionsklage nicht auf diejenige Gebührenvorschrift zurückgegriffen werden, die für das Verfahren gilt, dessen Wiederaufnahme b...mehr

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AGS 07/2021, Streitwert und... / III. Gebührentatbestand

Der Kostenbeamte des BFH hatte für das Wiederaufnahmeverfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 6500 GKG KV angesetzt, der im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingreift, soweit die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Der BFH hat festgestellt, dass dies nicht zu Lasten der Kläger gehe. Aus der Regelung in § 1 Abs. 1 S. 1 GKG, won...mehr

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AGS 07/2021, Streitwert und... / II. Streitwert des Wiederaufnahmeverfahrens

Der BFH hat zunächst festgestellt, dass der Kostenbeamte seinem Gerichtskostenansatz zu Recht einen Streitwert i.H.v. 9.890,00 EUR zugrunde gelegt hat. Die Höhe des Streitwertes eines Wiederaufnahmeverfahrens (hier: Restitutionsklage) entspreche nämlich grds. immer dann, wenn – wie hier – auch das Wiederaufnahmeverfahren letztlich auf die Aufhebung bzw. Änderung der angefoch...mehr

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AGS 07/2021, Streitwert und... / I. Sachverhalt

Die Kläger, die Eheleute E, hatten sich vor dem FG Münster gegen einen Bescheid gewandt, durch den das Finanzamt einen Investitionsabzugsbetrag i.H.v. 32.000,00 EUR rückgängig gemacht und den Einkommensteuerbescheid 2011 entsprechend geändert hatte. Die nach Zurückweisung des Einspruchs erhobene Klage der Eheleute E hat das FG Münster zurückgewiesen. Die Revision gegen seine...mehr

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AGS 07/2021, Kosten des Rec... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Voraussetzungen Der BGH hat darauf hingewiesen, dass über den Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festzusetzen, dann in der Sache zu entscheiden ist, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt. Vorliegend ist im Ve...mehr

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AGS 07/2021, Höver, Gebührentabellen mit Erläuterungen

Begründet von Albert Höver; fortgeführt von Henning Oberlack. 38. Aufl., 2021. Verlag C.F. Müller. 418 S., 34,00 EUR Die von Albert Höver begründeten Gebührentabellen enthalten alle für die anwaltliche und gerichtliche Praxis wichtigen Tabellen und maßgeblichen Gebühren- bzw. Vergütungsvorschriften. Für das VV RVG sind insgesamt drei Gebührentabellen abgedruckt. Dabei gehen d...mehr

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zfs 07/2021, Nicht notwendi... / 3 Anmerkung:

Die Frage, ob die durch das getrennte Führen mehrerer Prozesse durch denselben, aber auch durch verschiedene Kl. anfallenden Mehrkosten erstattungsfähig sind, stellt sich stets, wenn es in den mehreren in engem zeitlichen Zusammenhang geführten Verfahren um denselben oder zumindest um einen weitgehend identischen Lebenssachverhalt geht. Die Rspr. zu dieser Frage ist uneinhei...mehr

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zfs 07/2021, Umsatzsteuer a... / 2 Aus den Gründen:

"… .Die gem. den §§ 165, 161 VwGO zulässige Erinnerung ist begründet. Die Erinnerungsführerin kann eine Kostenfestsetzung in Höhe weiterer 12,42 EUR beanspruchen, denn der Vergütungsanspruch ihres Verfahrensbevollmächtigten unterliegt der Umsatzbesteuerung zu einem Steuersatz von 19 %, nicht von 16 %. Dies steht zwischen den Beteiligten auch nicht in Streit." Der Umsatzsteue...mehr

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zfs 07/2021, Umsatzsteuer a... / 3 Anmerkung:

Höhe des Umsatzsteuersatzes Berechnung der Umsatzsteuer Nach Nr. 7008 VV RVG erhält der Rechtsanwalt die Umsatzsteuer auf die Vergütung in voller Höhe, es sei denn, sie bleibt gem. § 19 Abs. 1 UStG unerhoben, nämlich dann, wenn der Rechtsanwalt sog. Kleinunternehmer ist. Gem. § 12 Abs. 2 UStG beträgt der Umsatzsteuersatz für die Vergütung des Rechtsanwalts regelmäßig 19 % der ...mehr

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AGS 07/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Reisekosten des Anwalts, ErbR 2020, 786 Neben der Dokumentenpauschale und der Postentgeltpauschale gehören zu den gesetzlichen Auslagen des Rechtsanwalts auch die in Nrn. 7003 bis 7006 VV geregelten Reisekosten. Schneider weist in seinem Beitrag zunächst darauf hin, dass die Abrechnung solcher Kosten voraussetzt, dass der Rechtsanwalt eine ...mehr

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AGS 07/2021, Maßgeblicher U... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Umsatzsteuer bei Änderungen des Steuersatzes Das VG Berlin vertritt ebenso wie Volpert (RVGreport 2020, 322, 323) die Auffassung, dass für die Frage, mit welchem Umsatzsteuersatz die Vergütung des Rechtsanwalts zu versteuern ist, auf die Beendigung der Anwaltstätigkeit abzustellen sei. Maßgebend ist hierfür das Ende des Leistungszeitraums, in dem die anwaltliche Tätigkeit ...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Eröffnung... / 1 Gründe

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht davon ausgegangen, dass das gemeinschaftliche Testament vom 23.3.2011 einschließlich sämtlicher Nachträge vollständig auch gegenüber den beiden Schlusserben zu eröffnen ist. 1. Die Beschwerde ist zulässig. a) Bei dem Beschluss des Nachlassgerichts vom 26.1.2021, in welchem angekündigt w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Prozesskostenhilfe

Rz. 59 Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren kann nach den Grundsätzen der §§ 114ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (ausführlich: Fischer, Rpfleger 2004, 190 ff.). Überwiegend wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Gläubiger in Betracht kommen, aber auch der Schuldner kann in Ausnahmefällen Prozesskostenhilfe erhalten (s. u.). Nach § 117 Abs. 1 Satz 3 ZP...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

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zfs 06/2021, Fälligkeit der Gerichtskosten; Unterschriftserfordernis der Gerichtskostenrechnung

GKG § 6 Abs. 2; GKG KV Nr. 1700; KostVfg § 15 Abs. 2 Leitsatz 1. Die Fälligkeit der Gerichtsgebühr knüpft lediglich an den Erlass der gerichtlichen Entscheidung an, deren Zustellung ist zur Herbeiführung der Fälligkeit hingegen nicht erforderlich. 2. Eine automationsgestützte Kostenanforderung bedarf weder einer Unterschrift noch eines Abdrucks des Dienstsiegels. Auf der Kosten...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / c) Eine oder beide Parteien erhalten Gerichtskosten zurückgezahlt

Rz. 28 Erhält eine Partei oder erhalten beide Parteien Gerichtskosten von der Landeskasse zurückerstattet, so ergeben sich ebenfalls keine Kostenerstattungsansprüche untereinander. Es stellt sich dann aber die Frage, ob an den Rückzahlungen der Landeskasse ein Quotenvorrecht geltend gemacht werden kann. Beispiel 7: In einem Verfahren (Streitwert 5.000,00 EUR) hat der Kläger ...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / III. Gerichtskosten

1. Freiheitsentziehungssachen Es findet das GNotKG Anwendung. Im erstinstanzlichen Verfahren entsteht eine pauschale Verfahrensgebühr nach Nr. 15212 GNotKG-KostVerz. mit einem 0,5-Gebührensatz. Es gilt Tabelle A (§ 34 GNotKG). Mit der Gebühr werden sämtliche Tätigkeiten des Gerichts abgedeckt. Die Gebühr entsteht mit Eingang des Antrags bei Gericht. Ein nachträglicher Wegfall ...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / b) Beide Parteien müssen Gerichtskosten nachzahlen

Rz. 27 Müssen nach Abschluss des Verfahrens beide Parteien Gerichtskosten nachzahlen, dann können sich weder untereinander noch gegen die Landeskasse Erstattungsansprüche ergeben. Beispiel 6: In einem Rechtsstreit zahlt der Kläger die 3,0-Gerichtsgebühr aus dem vorläufigen Streitwert von 5.000,00 EUR (483,00 EUR) voraus. Der Beklagte verteidigt sich mit zwei Hilfsaufrechnung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gerichtskosten

Rz. 4 Das ThUG enthält neben materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Regelungen auch kostenrechtliche Bestimmungen. § 19 ThUG bestimmt, dass in Verfahren über die Anordnung (§ 5 ThUG), Verlängerung (§ 12 ThUG) oder Aufhebung der Therapieunterbringung (§ 13 ThUG) keine Gerichtskosten erhoben werden. Der Gesetzgeber begründet dies mit der vergleichbaren Regelung für Un...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / III. Gerichtskosten

1. Festsetzungsverfahren Rz. 127 Das Festsetzungsverfahren ist gebührenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können. 2. Erinnerungsverfahren Rz. 128 Auch das Erinnerungsverfahren ist kostenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können. 3. Beschwerdeverfahren Rz. 129 Im Beschwerdeverfahren entsteht ...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / III. Gerichtskosten

1. Festsetzungsverfahren Rz. 180 Das Festsetzungsverfahren ist gebührenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können. 2. Erinnerungsverfahren Rz. 181 Auch das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerungsverfahren) ist kostenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können. Rz. 182 Im Beschwerd...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / IV. Gerichtskosten

1. Festsetzungsverfahren Rz. 142 Das Festsetzungsverfahren ist gebührenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können. 2. Erinnerungsverfahren Rz. 143 Auch das Erinnerungsverfahren ist kostenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können. 3. Beschwerdeverfahren Rz. 144 Im Beschwerdeverfahren entsteht ...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / III. Gerichtskosten

1. Festsetzungsverfahren Rz. 160 Das Festsetzungsverfahren ist gebührenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können. 2. Erinnerungsverfahren Rz. 161 Auch das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerungsverfahren) ist kostenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können. 3. Beschwerdeverfahr...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / IV. Gerichtskosten

1. Festsetzungsverfahren Rz. 118 Das Festsetzungsverfahren ist gebührenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können. 2. Erinnerungsverfahren Rz. 119 Auch das Erinnerungsverfahren ist kostenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können. 3. Beschwerdeverfahren Rz. 120 Im Beschwerdeverfahren entsteht ...mehr