Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.3 Anschaffungskosten

Rz. 145 Der Begriff der Anschaffungskosten folgt aus § 255 Abs. 1 HGB, der uneingeschränkt im Steuerrecht Anwendung findet.[1] Anschaffungskosten sind danach alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, ferner die N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerrechtliche Problema...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.3 Finanzierungskosten

Rz. 191 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG (§ 9 EStG Rz. 84ff.) sind Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, wenn sie mit einer bestimmten Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines Vermietungsobjekts zur Nutzung besteht und su...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Streitwert bei einer sog. steckengebliebenen Stufenklage

Der Streitwert der Pflichtteilsstufenklage bestimmt sich nach den realistischen wirtschaftlichen Erwartungen des Klägers zu Beginn des Verfahrens. Für die Bemessung der realistischen wirtschaftlichen Erwartungen des Klägers kann auf die Erkenntnisse bei Beendigung des Verfahrens abzustellen sein, wenn die zu Beginn des Verfahrens mitgeteilten Erwartungen ersichtlich unzutreff...mehr

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zfs 05/2024, Zulässige Einw... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Hinsichtlich der Formerfordernisse im Zusammenhang mit Gerichtskostenrechnungen muss unterschieden werden zwischen dem Gerichtskostenansatz einerseits und der auf diesem Ansatz basierenden Zahlungsaufforderung an den Kostenschuldner andererseits. Dies wird in der Praxis und leider auch von den Gerichten nicht immer auseinandergehalten. Der Ge...mehr

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AGS 05/2024, Kostenfestsetz... / II. Zulässiger Kostenfestsetzungsantrag von Streitgenossen

1. Grundsätze Nach dem Beschl. des 5. ZS des OLG Köln v. 31.5.2023 hat die Klägerin die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO gehören hierzu in aller Regel – und auch hier – die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des als Prozessbevollmächtigten aufgetretenen Rechtsanwalts. Sofern in der Kostengrundentscheidung nichts Abweichendes angeordnet worde...mehr

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AGS 05/2024, Keine Beschwer... / I. Sachverhalt

Das FamG hatte im zugrunde liegenden Scheidungsverbundverfahren zunächst den Wert der Ehesache vorläufig festgesetzt. Nach Ausscheiden der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aufgrund Mandatskündigung hat das FamG auf deren Antrag den Verfahrenswert für die Ehesache und die zwischenzeitlich anhängig gemachten Folgesachen vorläufig auf 351.390,00 EUR festgesetzt. G...mehr

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FF 05/2024, Rechtsprechung ... / 12 Kosten und Gebühren

OLG Frankfurt, Beschl. v. 3.5.2023 – 4 UF 258/21 1. § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO findet in den von Amts wegen einzuleitenden und der Disposition der Beteiligten entzogenen Kinderschutzverfahren keine Anwendung mit der Folge, dass eine auf den unterbliebenen Hinweis des Sachverständigen auf die Höhe der Kosten gestützte Herabsetzung der Sachverständigenvergütung nach § 8a Abs. 3 JVE...mehr

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§ 3 Erledigung des Rechtsst... / F. Streitwert

Rz. 18 Bei beiderseitiger Erledigterklärung ist bis zur Abgabe der Erklärung der Streitwert nach den allgemeinen Regeln zu bestimmen; für die Zeit danach bestimmt sich der Gebührenstreitwert nach dem Wert der entstandenen Kosten, also nach den außergerichtlichen Kosten der Parteien und den Gerichtskosten. Das gilt auch für den Beschwerdewert. Für die einseitige Erledigterklär...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Bargründung / 3.6 Inhalte der Anmeldung, einzureichende Unterlagen und Gründungskosten

Die Anmeldung muss folgende Inhalte aufweisen: die Anmeldung als solche, die Anmeldung der Geschäftsführer (mit Namen, Wohnort und Geburtsdatum), die Angabe der Vertretungsbefugnis des/der Geschäftsführer(s) (Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis), die Befreiung des/der Geschäftsführer(s) vom Selbstkontrahierungsverbot bei der Einmamm-GmbH, eine Liste der beglaubigten Unterschri...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz, geleisteter / 4 Besonderheiten bei Bilanzierern: Bei drohender Inanspruchnahme aus einer Schadensersatzverpflichtung Rückstellung bilden

Droht einem Bilanzierer ernsthaft die Gefahr, aus einer Schadensersatzverpflichtung in Anspruch genommen zu werden, muss er hierfür eine Rückstellung passivieren. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt regelmäßig in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags. Zu beachten ist hierbei das Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Bei diesen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.4 Erfolglose (vergebliche) Aufwendungen

Rz. 37 Der Begriff der Werbungskosten setzt nicht voraus, dass die Aufwendungen tatsächlich später zu Einnahmen führen, dass also tatsächlich eine Einkunftsquelle geschaffen wird. Sind die Aufwendungen durch die (geplante) Einkunftsquelle verursacht i. S. d. Äquivalenztheorie (Rz. 11), dann sind die Aufwendungen auch dann Werbungskosten, wenn sie erfolglos geblieben sind, d....mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 3. Verständigung auf Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung als Teil einer Verständigung

Insb. in Klageverfahren, deren Gegenstand ein auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhender Steuerbescheid bildet, hat sich folgende Verfahrensweise in der finanzgerichtlichen Praxis bewährt: Der Kläger legt im Klageverfahren die bislang ausstehende Steuererklärung vor. Die Beteiligten erklären sich mit einer zunächst erklärungsgemäßen Steuerfestsetzung unter dem Vorbeha...mehr

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K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 5.2 Nachweis der fehlenden Bewerbereigenschaft

Aufgrund der vorstehend angestellten Überlegungen können Arbeitgeber einer Haftung auf die Entschädigung nur entgehen, wenn sie sich mit Erfolg darauf berufen können, der Kläger habe sich nicht ernsthaft beworben, sondern sei nur auf die Entschädigung aus. Gelingt dem Arbeitgeber dieser Beweis, war der Bewerber nämlich gar kein "Bewerber" i. S. d. europäischen und deutschen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gerichtskosten.

Rn 31 Vorgelegte Gerichtskosten sind grds zu erstatten.mehr

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§ 40 Gerichtskosten im Künd... / II. Gerichtskosten in 2. und 3. Instanz

Rz. 18 Die Gerichtskosten für die Berufung sind in den Nrn. 8220 ff. KV und die für die Revision in den Nrn. 8230 ff. KV geregelt.[39] Für die Gerichtskosten der 2. und 3. Instanz gelten im Wesentlichen die zur 1. Instanz dargestellten Grundsätze, insbesondere zur Fälligkeit nach §§ 6 Abs. 3, 9 Abs. 2 GKG und zu den (nicht zu erhebenden) Kostenvorschüssen gemäß § 11 GKG. Rz. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 2 Gem S 1, 1. Var sind v kostenpflichtigen Beteiligen die Gerichtskosten (Gebühren u Auslagen nach dem FamGKG) zu erstatten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 15 Hinsichtlich der Gerichtskosten ist zu unterscheiden, ob dem Kl oder dem Beklagten PKH bewilligt worden ist. 1. PKH-Partei ist Kläger. Rn 16 Hat der Kl PKH und obsiegt dieser, ergeben sich keine Besonderheiten. Obsiegt der Beklagte und hat dieser Gerichtskosten bezahlt, so hätte er bei einer nicht bedürftigen Partei einen Anspruch auf Erstattung der Gerichtskosten gegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskosten.

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§ 40 Gerichtskosten im Kündigungsschutzmandat

A. Einführung Rz. 1 Die bei arbeitsgerichtlichen Verfahren anfallenden Gerichtskosten (= Gebühren und Auslagen, vgl. § 1 Abs. 1 GKG) sind seit dem 1.7.2004 nicht mehr im ArbGG,[1] sondern im GKG geregelt, denn dieses ist gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 GKG auch für Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen nach dem ArbGG anwendbar. Für die Inanspruchnahme der Gerichte werden Gebühr...mehr

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§ 40 Gerichtskosten im Künd... / I. Gerichtskosten in 1. Instanz

Rz. 4 In der 1. Instanz entsteht regelmäßig eine Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr. 8210 KV; diese Verfahrensgebühr kann je nach Fall zwischen einem Gebührensatz von 0,4 und 2,0 liegen. Der Gebührensatz ist gegenüber der Verfahrensgebühr in ordentlichen zivilgerichtlichen Verfahren, in denen die Verfahrensgebühr 3,0 beträgt,[10] reduziert. Fälle des Kündigungssc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 3 Hinsichtlich der Gerichtskosten, wenn der Kl gegen die bedürftige Partei obsiegt hat, gilt § 31 III GKG. Die Staatskasse muss dem Kl die verauslagten Gerichtskosten ersetzen (s § 122 Rn 18). Eine Zweitschuldnerhaftung des Antragstellers tritt nicht ein, wenn für den Erstschuldner (Entscheidungsschuldner) PKH bewilligt ist. Dies gilt auch dann, wenn die PKH-Bewilligung s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einziehungsverbot für Gerichtskosten.

Rn 5 Wenn PKH bewilligt ist, darf die Bundes- oder Landeskasse von der bedürftigen Partei außer den angeordneten Ratenzahlungen oder der Vermögenszuzahlung keine weiteren Kosten einziehen. Von der Zahlung rückständiger und künftiger Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und Auslagen ist die Partei befreit. Gerichtskosten, die zum Zeitpunkt der PKH-Bewilligung bereits in R...mehr

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§ 40 Gerichtskosten im Künd... / B. Geltende Regelung

Rz. 3 Das GKG unterscheidet bei den Gerichtskosten des Arbeitsgerichtsprozesses zwischen dem Urteilsverfahren (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 GKG i.V.m. Teil 8 der Anlage 1 zum GKG) und dem gerichtskostenfreien Beschlussverfahren (§ 2 Abs. 2 GKG i.V.m. § 2a Abs. 1 ArbGG). I. Gerichtskosten in 1. Instanz Rz. 4 In der 1. Instanz entsteht regelmäßig eine Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskosten.

Rn 31 Gem § 6 I GKG entsteht fällig mit Einreichung des Antrags im zivilgerichtliche Verfahren nach KV 1610, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach KV 5300, im finanzgerichtlichen Verfahren nach KV 6300 u im sozialgerichtlichen Verfahren nach KV 7300 eine 1,0 Gerichtsgebühr; im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsteht nach KV 8400 die 0,6 Gerichtsgebühr. Kommunen können a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 25 Das PKH-Verfahren ist bis zur Rechtshängigkeit der Klage gerichtsgebührenfrei. Der Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren ist ebenfalls gerichtsgebührenfrei. Die im Verfahren entstehenden Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sind zunächst von der Staatskasse zu tragen. Der Antragsteller haftet gem § 22 GKG (Celle NJW 66, 114). Im PKH-Prüfungsverfah...mehr

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§ 40 Gerichtskosten im Künd... / Literaturtipps

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§ 40 Gerichtskosten im Künd... / A. Einführung

Rz. 1 Die bei arbeitsgerichtlichen Verfahren anfallenden Gerichtskosten (= Gebühren und Auslagen, vgl. § 1 Abs. 1 GKG) sind seit dem 1.7.2004 nicht mehr im ArbGG,[1] sondern im GKG geregelt, denn dieses ist gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 GKG auch für Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen nach dem ArbGG anwendbar. Für die Inanspruchnahme der Gerichte werden Gebühren erhoben, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Unterschiedliches Obsiegen und Unterliegen.

Rn 6 Obsiegen und unterliegen Streitgenossen nicht einheitlich, sondern unterschiedlich, gilt zunächst einmal nicht § 100. Die Kostenquotierung richtet sich vielmehr nach § 92 I. Das anteilige Obsiegen und Unterliegen ist zu berücksichtigen. Gleichwohl spielt § 100 aber auch in die Kostenentscheidung herein, nämlich, soweit ein Teil der Streitgenossen wiederum einheitlich un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. PKH-Partei ist Kläger.

Rn 16 Hat der Kl PKH und obsiegt dieser, ergeben sich keine Besonderheiten. Obsiegt der Beklagte und hat dieser Gerichtskosten bezahlt, so hätte er bei einer nicht bedürftigen Partei einen Anspruch auf Erstattung der Gerichtskosten gegen diese. Hier greift allerdings § 122 ein, wonach die bedürftige Partei von der Zahlung der Gerichtskosten befreit ist. Um hier eine Ungleich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kostenaufhebung.

Rn 19 Auch bei Kostenaufhebung werden die Gerichtskosten geteilt. Hat der Gegner der bedürftigen Partei die vollen Gerichtskosten eingezahlt, dann wird die Hälfte von der Gerichtskasse an ihn zurückgezahlt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Gerichtskosten und die Gerichtsvollzieherkosten können von dem Gegner erst eingezogen werden, wenn er rechtskräftig in die Prozesskosten verurteilt ist. (2) Die Gerichtskosten, von deren Zahlung der Gegner einstweilen befreit ist, sind von ihm einzuziehen, soweit er rechtskräftig in die Prozesskosten verurteilt oder der Rechtsstreit ohne Urteil über die Kosten beende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenverteilung nach billigem Ermessen.

Rn 3 Gem I 1 trifft das Gericht die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen. Damit gilt in fG-Familiensachen nicht das reine Erfolgsprinzip nach §§ 91 f ZPO. Anders als unter dem früheren § 13a I 1 FGG folgt aus § 81 kein Regel-Ausnahme-Verhältnis. Vielmehr räumt I 1 dem Gericht ein relativ weitgehendes Ermessen iSe weiten Gestaltungsspielraums ein, welchem Beteiligten wel...mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / [Ohne Titel]

Der vorliegende Beitrag knüpft an die 2012 veröffentlichten Ausführungen über die anfallenden Gerichtskosten in einem Insolvenzverfahren[1] an und bringt sie auf den aktuellen Stand: Was hat sich geändert, was ist geblieben, wie viel betragen die Gerichtskosten heute?mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenaufhebung.

Rn 4 Wenn die Kosten durch Urt gegeneinander aufgehoben werden, dann zahlt der Kl die Hälfte der Gerichtskosten als Entscheidungsschuldner. Die andere Hälfte der Gerichtskosten kann nicht gegen den Kl geltend gemacht werden. Die Antragstellerhaftung des Klägers ist wegen § 31 III GKG nachrangig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist die zentrale Norm für die Kostengrundentscheidung in fG-Familiensachen. I 3 schreibt hier eine stets vAw in der Endentscheidung (§ 82) zu treffende Kostenregelung vor. Gleiches gilt gem § 92 II im Vollstreckungsverfahren bei Herausgabe v Personen u Umgangsregelungen; im übrigen Vollstreckungsverfahren gelten §§ 87 V, 81 I 3. Auch das Absehen v der Erh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vergleich.

Rn 20 Wird der Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet, in dem sich die bedürftige Partei zur Übernahme der Kosten verpflichtet, ist die Rechtslage hinsichtlich der Gerichtskosten problematisch. Der nicht bedürftige Kl ist als Antragsteller Kostenschuldner ggü der Staatskasse gem § 22 I GKG. Die PKH-Partei ist Kostenübernahmeschuldner gem § 29 Nr 2 GKG. Hier greift nun de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Kostenentscheidung.

Rn 42 Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 80 ff. Häufig werden gem § 81 I 1 die Gerichtskosten zwischen den Eltern hälftig geteilt und weiter angeordnet, dass eine Kostenerstattung nicht stattfindet. Eine Grundregel, dass die Beteiligten die gerichtlichen Kosten zu gleichen Teilen und jeder Beteiligter seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, gibt es i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahrensrechtliche Stellung des förmlich beteiligten Jugendamts.

Rn 16 Aufgrund der förmlichen Beteiligung stehen dem Jugendamt alle Verfahrensrechte eines Beteiligten zu. Das Jugendamt kann insb Akteneinsicht beantragen, § 13 I (ein Akteneinsichtsrecht nach § 13 II steht dem nicht beteiligten Jugendamt nicht zu, da dieses auf ›Personen‹ beschränkt ist, MüKoFamFG/Pabst § 13 Rz 16; Sternal/Sternal § 13 Rz 53; Heilmann/Heilmann § 13 Rz 5; a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unverzüglich.

Rn 3 Die Zustellung der Klageschrift ist im ordentlichen Geschäftsgang möglich, sobald die Verfahrensgebühr (§ 12 GKG), auch vom Bekl (Ddorf OLGZ 83, 117), eingezahlt ist. Bei Falschbuchung der Kosten durch das Gericht sind ggf die Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben (Frankf NJW-RR 12, 893). Das Gericht darf bei ungeklärter interner Zuständigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. PKH auf Klägerseite.

Rn 2 Ist auf Klägerseite PKH bewilligt, dann ergeben sich keine Besonderheiten, wenn der Kl unterliegt. Die Verpflichtung zur Tragung von Kosten ergibt sich nur aus dem Bewilligungsbeschluss über die Prozesskostenhilfe. Darüber hinaus muss der Kl keine Zahlungen an die Staatskasse leisten. Unterliegt der Beklagte, dann sind von diesem erst nach dem rechtskräftigen Urt über d...mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 1. Die Kostenvorschüsse

Viele Wege zur Zahlung der Gerichtskosten Im ersten Teil der potenziellen Anlagen 1 bis 5 sind die Anlagen zum Nachweis der Zahlung der Gerichtskosten zu bezeichnen. Diese können sich schon aus den eingangs gemachten Angaben zur Gerichtskostenmarke ergeben. Überraschend ist, dass das dort vorgesehene SEPA-Lastschriftmandat hier nicht aufgeführt wird, sondern in einer der frei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kostenerstattung.

Rn 14 Im PKH-Prüfungsverfahren findet eine Erstattung der dem Gegner entstandenen Kosten nicht statt. Gerichtskosten fallen in diesem Verfahren nicht an. Sind ausnahmsweise Zeugen und Sachverständige im PKH-Prüfungsverfahren vernommen worden, so sind die entstandenen Auslagen als Gerichtskosten von der Partei zu tragen, der die Kosten des Rechtsstreits auferlegt sind. Die St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. PKH-Partei ist Beklagter.

Rn 17 Hat der Kl obsiegt und die PKH-Partei war beklagt, sind die Vorschüsse durch den Kl als Kostenschuldner im Verfahren gezahlt worden. Die PKH-Partei ist Kostenschuldner als unterlegene Partei. Gemäß § 31 II 1 GKG soll in einem solchen Fall die Haftung gegen den Kl als Zweitschuldner nur greifen, wenn die Zwangsvollstreckung beim Beklagten erfolglos geblieben ist. Folge ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr

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AGS 04/2024, Einwendungen g... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Hinsichtlich der Formerfordernisse im Zusammenhang mit Gerichtskostenrechnungen wird in der Praxis immer wieder Einiges durcheinandergebracht. Es muss nämlich unterschieden werden zwischen dem Gerichtskostenansatz einerseits und der auf diesem Ansatz basierenden Zahlungsaufforderung an den Kostenschuldner andererseits. 1. Gerichtskostenansatz...mehr