Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Konkurrenz der Gerichtsstände.

Rn 8 Wie sich aus § 12 ableiten lässt, gehen ausschl Gerichtsstände wegen Spezialität allen anderen Gerichtsständen vor (MüKoZPO/Patzina Rz 9; iE allgM; vgl St/J/Roth vor § 12 Rz 4; Zö/Schultzky Rz 8; s.a. Rn 1). Ihnen kommt stets eine absolute Wirkung zu. Eine (wahlweise) Berufung auf einen anderen Gerichtsstand (vgl § 35) ist ebenso wenig möglich wie eine rügelose Einlassu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsstand am Ort der Übernahme oder an dem für die Ablieferung vorgesehenen Ort (§ 30 I 1).

Rn 3 Das vom Gesetzgeber bewusst weit ausgestaltete Merkmal der ›Güterbeförderung‹ erfasst sämtliche Güterbeförderungen, ungeachtet des Transportweges – gleich, ob über Land, See, auf Binnengewässern oder in der Luft – und unabhängig davon, ob die vereinbarte Beförderung einer spezifischen Vertragsform oder einem Regelungskomplex des HGB – insb den Frachtgeschäften iSd §§ 40...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besondere Gerichtsstände.

Rn 6 Hierunter fallen alle Gerichtsstände außer dem allg Gerichtsstand und den ausschl Gerichtsständen. Die besonderen Gerichtsstände, die das Gesetz kennt, knüpfen an bestimmte Verfahrensgegenstände an. Bsp: Allgemeine Versorgungsbedingungen für Wasser, Elektrizität, Gas und Fernwärme (jew § 34 AVBWasserV, AVBFernwärme; jew § 22 Strom/GasGVV; vgl BayObLG MDR 23, 1408 [BayOb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vereinbarte Gerichtsstände.

Rn 7 Vereinbarte (dispositive) Gerichtsstände werden vom Gesetz ausdr anerkannt, und zwar in Form von zulässigen Gerichtsstandsvereinbarungen (dazu näher §§ 38, 40) und im Fall der rügelosen Einlassung nach § 39 (dazu näher dort). Gerichtsstandsvereinbarungen können ausschl und nicht-ausschl Charakter haben (dazu § 38).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtsstand des gewöhnlichen Aufenthalts (Abs 2).

Rn 10 Ist eine Ehesache nicht anhängig, ist das örtlich zuständige Gericht nach § 152 II zu bestimmen. Maßgebend ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im Unterschied zur vorherigen Regelung in § 621 II 2 ZPO aF, die auf den Wohnsitz des Kindes abstellte (vgl zB Zö/Philippi, ZPO, 27. Aufl, § 621 Rz 90). Rn 11 Der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes ist unabhängig vom gewöh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Gerichtsstände.

I. Streitigkeiten aus Vertrag (Nr 1). 1. Vertrag. Rn 2 Die Klage muss sich auf einen Vertrag stützen. Das Merkmal Vertrag ist autonom auszulegen und erfasst alle dem maßgebenden Rechtsverhältnis nach freiwillig eingegangenen Verpflichtungen. In diesem Rahmen wird das Merkmal recht weit ausgelegt (vgl. Pfeiffer LMK 19, 421945). Es kommt nicht auf die jew infrage stehende Pflich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 35 ZPO – Wahl unter mehreren Gerichtsständen.

Gesetzestext Unter mehreren zuständigen Gerichten hat der Kläger die Wahl. A. Normzweck und dogmatische Einordnung. Rn 1 § 35 normiert als Ausfluss der Dispositionsmaxime (Musielak/Voit/Heinrich § 35 Rz 1) eine Selbstverständlichkeit, nämlich, dass der Kl zwischen mehreren eröffneten Gerichtsständen frei auswählen kann. Die Norm hat demnach eine rein deklaratorische Funktion. B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 802 ZPO – Ausschließlichkeit der Gerichtsstände.

Gesetzestext Die in diesem Buch angeordneten Gerichtsstände sind ausschließliche. Rn 1 § 802 gilt für sämtliche im 8. Buch geregelten Gerichtsstände, somit auch für Arrestverfahren und Verfahren der einstweiligen Verfügung. Die Vorschrift umfasst sowohl die örtliche als auch die sachliche Zuständigkeit, desgleichen die funktionelle Zuständigkeit (so für das Verhältnis § 621 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rangfolge der Gerichtsstände.

1. Aufenthalt mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern (Nr 1). Rn 10 Vorrangig stellt die Vorschrift auf den gewöhnlichen Aufenthalt eines der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen Kindern ab. Der Grund für die Mitberücksichtigung des Aufenthalts der Kinder besteht darin, dass das Gericht der Ehesache gem §§ 152 I, 153 auch für Kindschaftssachen zuständig ist, die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Arten der Gerichtsstände.

I. Allgemeiner Gerichtsstand. Rn 4 Der allg Gerichtsstand einer Person ist nach § 12 maßgeblich für alle gegen sie zu erhebenden Klagen, sofern kein ausschl Gerichtsstand gegeben ist (vgl Rn 1). Er wird durch die §§ 12–19a abschließend geregelt. Zu den Einzelheiten s §§ 13–19a. Zum allg Gerichtsstand bei negativen Feststellungsklagen s § 29 Rn 13 aE. II. Ausschließliche Gerich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Rechtsfolge: Bestimmung des zuständigen Gerichts.

Rn 9 Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts muss das Gericht vorrangig prüfen, ob hinsichtlich bereits anhängiger Verfahren Bindungswirkungen gem § 281 II 4 oder Zuständigkeitsverfestigungen nach § 261 III Nr 2 eingetreten sind, die eine Zuständigkeitsbestimmung ausschließen (BGH NJW 06, 699, 700 [BGH 10.01.2006 - X ARZ 367/05]), oder ob eine gesetzliche Beschränkung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geburtsname 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung 851 ZPO 10 geeignete Zeugen 759 ZPO 2 Gefahr 754 ZPO 8 im Verzug 758a ZPO 7 Gefährdung von Gläubigerinteressen 808 Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / III. Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 96 Die ZPO unterscheidet zwischen dem allgemeinen Gerichtsstand einer Person und besonderen ausschließlichen Gerichtsständen. Kommen für eine Klage mehrere Gerichtsstände in Betracht, so hat der Kläger ein Wahlrecht, § 35 ZPO. Rz. 97 Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, so bestimmt sich sein allgemeiner Gerichtsstand nach seinem Wohnsitz (§§ 12, 13 ZPO). Rz. 98 Ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erste Instanz.

Rn 11 Die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit erfolgt für jeden Streitgegenstand gesondert (St/J/Roth vor § 12 Rz 13; vgl auch Zö/Schultzky Rz 21) und umfassend (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Vor § 12 Rz 17). Das Gericht prüft also unabhängig von der rechtlichen Bewertung durch die Verfahrensbeteiligten, ob für den jeweiligen Streitgegenstand irgendein Gerichtsstand gegeben is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Arzthaftung. In Fällen der Arzthaftung ist für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblich, wo der Gesundheitsschaden eingetreten ist. Das gilt bei Behandlungs- wie auch bei Aufklärungsfehlern (vgl BGHZ 176, 342, 346 f; Hamm GesR 15, 632). Tritt der Gesundheitsschaden aufgrund einer in mehreren Schritten und an verschiedenen Orten erfolgten Heilbehandlung erst nach der K...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Örtliche Zuständigkeit (Abs 2).

Rn 7 Örtlich zuständig ist das Vollstreckungsgericht, bei dem der Schuldner nach den §§ 13 bis 19a seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Abweichend von § 764 II wird damit an die allgemeinen Regeln angeknüpft. Dies gilt auch für Parteien kraft Amtes, wie den Insolvenzverwalter, aber auch den Nachlasspfleger (Anders/Gehle/Nober ZPO § 828 Rz 4). Der Begriff des Wohnsitzes ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Besondere Zuständigkeitsregelung.

Rn 2 Hat ein Ag keinen allgemeinen Gerichtsstand (vgl §§ 12–19a) im Inland, zB aber einen besonderen Gerichtsstand (Erfüllungsort, Niederlassung usw), richtet sich die Zuständigkeit für diesen Ag nach § 703d II 1 (BGH NJW 95, 3317; Hamm 27.7.07 – 32 Sbd 55/07). Typisches Bsp für allgemeinen Gerichtsstand im Ausland und einen weiteren Gerichtsstand gem EuGVVO im Inland ist di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschließliche Zuständigkeit (§ 40 II Nr 2).

Rn 5 Ausschließliche Zuständigkeit iSd § 40 II Nr 2 meint nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit. Der Begriff ›Gerichtsstand‹ ist insoweit ggü den §§ 12 ff erweitert (allgM; s nur Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 6; vgl auch § 12 Rn 2). Es muss sich um eine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit handeln (Musielak/V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Verfahrenseinleitung vor oder nach Rechtshängigkeit des oder der Hauptsacheverfahren/s.

Rn 7 § 36 I Nr 3 ZPO geht seinem Wortlaut nach davon aus, dass der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Erhebung der Klage gestellt worden ist. Die Vorschrift kann aber auch nach Rechtshängigkeit anwendbar sein, etwa wenn eine Klage gegen weitere Bekl erweitert wird und der Verfahrensstand einer Bestimmung nicht entgegensteht (stRspr, z.B. BGH Beschl v 14.7.20 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Widerklage des Unternehmers (§ 29c III).

Rn 6 § 29c III (früher: § 29c II) erweitert in Ausnahme zu § 33 II den Anwendungsbereich der Widerklage des Unternehmers gegen den Verbraucher (zur Widerklage s § 33). Gegenstand der Regelung ist der Fall, dass der Verbraucher den Unternehmer außerhalb des Gerichtsstands des § 29c I 1 vor dessen allg Gerichtsstand oder einem anderen besonderen Gerichtsstand in Anspruch nimmt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung des § 33 I.

Rn 1 Die Bedeutung des § 33 ist seit langem in Rspr und Lit umstr. Der Meinungsstreit liegt in einem unterschiedlichen Verständnis von dem in § 33 I vorausgesetzten Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage (Sachzusammenhang/Konnexität) begründet. Der BGH in stRspr vertritt die Auffassung, dass dieser Sachzusammenhang eine besondere Prozessvoraussetzung für die Widerklage d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtliche Zuständigkeit vor anhängigem Rechtsstreit (Abs 2).

Rn 4 Umfassend zuständig, mithin auch für Ordnungsmittel, Befangenheitsentscheidungen, Beeidigungen u Entscheidungen nach dem JVEG, ist das Gericht der potenziellen Hauptsache, wobei allein der Vortrag des ASt im Zeitpunkt der Antragstellung zugrunde gelegt wird (Schlesw NJW-RR 10, 533 [OLG Schleswig 12.08.2009 - 2 W 98/09]); deshalb scheidet aus, vorweg u allein zur Klärung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der allgemeine Gerichtsstand der Gemeinden, der Korporationen sowie derjenigen Gesellschaften, Genossenschaften oder anderen Vereine und derjenigen Stiftungen, Anstalten und Vermögensmassen, die als solche verklagt werden können, wird durch ihren Sitz bestimmt. 2Als Sitz gilt, wenn sich nichts anderes ergibt, der Ort, wo die Verwaltung geführt wird. (2) Gewerkschaften h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausschließliche Zuständigkeit.

Rn 4 Sachliche (§ 689 I 1) und örtliche (§ 689 II) Zuständigkeit sind als ausschließlich festgelegt. Für Mahnverfahren ist dasjenige AG örtlich ausschließlich zuständig, bei welchem der inländische ASt seinen allgemeinen (§§ 12 ff) Gerichtsstand hat (§ 689 II 1). Hat der ASt im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist das AG Wedding in Berlin ausschließlich zuständig (§ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IV. Gerichtsstandsvereinbarungen

Rz. 104 Ein an sich örtlich unzuständiges Gericht kann auch durch die Vereinbarung eines Gerichtsstandes zuständig werden. Nach § 38 ZPO sind Vereinbarungen über die Zuständigkeit des Gerichtes in Einzel- wie Musterarbeitsverträgen grundsätzlich unwirksam. Gerichtsstandsvereinbarungen sind aber unter den Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 und 3 ZPO zulässig. Eine Gerichtsstands...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 28 erweitert speziell für die Fallgruppe der Klagen zur Verfolgung von Nachlassverbindlichkeiten den Gerichtsstand des § 27. Dieser Gerichtsstand wird den Nachlassgläubigern allerdings nur zeitlich begrenzt eröffnet, nämlich solange sich bei Alleinerben noch Nachlassgegenstände im Gerichtsbezirk befinden oder bei einer Erbengemeinschaft die Miterben dem Kl hinsichtlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtsstandsvermehrung gem § 30 I 2, 3.

Rn 5 § 30 I 2, 3 soll die gemeinsame Inanspruchnahme mehrerer Beförderer erleichtern und effektiviert die Prozessführung des durch die Norm privilegierten Kl dergestalt, dass beim Zusammenwirken von Frachtführer und ausführendem Frachtführer bzw. Verfrachter und ausführendem Verfrachter bei der Beförderung ein gegen einen der beiden bestehender Gerichtsstand seitens des Kl r...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Zusatzgerichtsstand (§ 17 III).

Rn 11 Durch § 17 III wird den von § 17 erfassten Personen die Möglichkeit eröffnet, neben den Gerichtsständen des Abs 1 und 2 einen weiteren allg Gerichtsstand zu schaffen (BGH NJW 98, 1322 [BGH 13.01.1998 - X ARZ 1298/97]; Zö/Schultzky Rz 13; Musielak/Voit/Heinrich Rz 12; MüKoZPO/Patzina Rz 17; St/J/Roth Rz 17). Dabei spricht man auch von dem Gerichtsstand des Nebensitzes (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für Klagen wegen Ansprüchen aus Bergung von Schiffen oder sonstigen Vermögensgegenständen in einem Gewässer gegen eine Person, die im Inland keinen Gerichtsstand hat, ist das Gericht zuständig, bei dem der Kläger im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 12 ist die zentrale Norm der ZPO für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts. Die Regelung enthält den Grundsatz, dass die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts durch den allg Gerichtsstand des Bekl bestimmt wird. Die so geschaffene Verknüpfung zwischen örtlicher Zuständigkeit und dem allg Gerichtsstand des jeweiligen Prozess- bzw Verfahrensgegners ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verfahrenstaktische Erwägungen.

Rn 8 § 36 I Nr 3 ist aus anwaltlicher Sicht der wichtigste Tatbestand des § 36 I, der von einem Rechtsanwalt, der eine Klage gegen mehrere Streitgenossen vorbereiten soll, stets beachtet werden muss, da er Optionen für die Verfahrenstaktik eröffnet: Ist der Mandant etwa an seinem allgemeinen Gerichtsstand mit einer Klage überzogen worden, dann eröffnet § 36 I Nr 3 beim Beste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wechselklagen können sowohl bei dem Gericht des Zahlungsortes als bei dem Gericht angestellt werden, bei dem der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. (2) Wenn mehrere Wechselverpflichtete gemeinschaftlich verklagt werden, so ist außer dem Gericht des Zahlungsortes jedes Gericht zuständig, bei dem einer der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien zuständig, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. (2) 1Die Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges kann ferner vereinbart werden, wenn minde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, ist für alle gegen sie zu erhebenden Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Einzelfälle.

Rn 13 Die internationale Zuständigkeit kann bspw durch den allgemeinen Gerichtsstand des Bekl (§§ 12, 13, 16–18), den Erfüllungsort (§ 29) und den Tat- oder Erfolgsort eines Delikts (§ 32) begründet sein, sofern kein ausschließlicher oder sonst zwingender anderer Gerichtsstand besteht. Ein aus deutscher Sicht zwingender Gerichtsstand in einem Drittstaat ist unschädlich, wenn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Auffangzuständigkeit (Abs 3).

Rn 13 Ist eine Zuständigkeit nach Abs 1 nicht gegeben (insb Eltern- oder Großelternunterhalt, rein vertragliche Ansprüche), verweist Abs 3 S 1 auf die Vorschriften der ZPO zur örtlichen Zuständigkeit (§§ 12 ff ZPO). Aus Gründen der Vereinheitlichung tritt in den Vorschriften über den allgemeinen Gerichtsstand der gewöhnliche Aufenthalt an die Stelle des Wohnsitzes. Rn 14 S 2 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das zuständige Gericht wird durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht bestimmt:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unter mehreren zuständigen Gerichten.

Rn 2 Beim Vorliegen eines oder mehrerer besonderer Gerichtsstände kann der Kl eine Wahl sowohl unter den besonderen als auch zwischen dem allgemeinen und dem/den besonderen Gerichtsstand/Gerichtsständen treffen. Bestehen (zB bei Doppelwohnsitz) mehrere allgemeine Gerichtsstände, so besteht auch zwischen ihnen die Wahl. Beim Vorliegen eines ausschließlichen Gerichtsstandes, w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 32 schafft einen besonderen Gerichtsstand, der nach allg Grundsätzen (vgl § 12 Rn 8) wahlweise neben den allg und anderen besonderen Gerichtsständen (zB § 20 StVG, § 56 LuftVG, § 14 HaftpflG, § 6 II ÖlschadenG, § 94a AMG) in Anspruch genommen werden kann. Da es sich um einen besonderen (also nicht ausschließlichen) Gerichtsstand handelt, kann er durch ausschließliche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 10). Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit nach § 32 ist, dass der Kl sein Begehren auf eine unerlaubte Handlung stützt, dh dass er einen materiellen Anspruch aus unerlaubter Handlung darlegt (BGHZ 153, 173, 174; NJW 02, 1425). Hierfür reicht die schlüssige Behauptung von Tatsachen, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 27 I regelt einen besonderen Gerichtsstand, § 27 II einen Hilfsgerichtsstand. § 27 soll es ermöglichen, alle Prozesse über einen Erbfall bei einem sachnahen Gericht zusammenzufassen (vgl Naumbg ZEV 06, 33) und die ohnehin oft mit praktischen Schwierigkeiten verbundene Rechtsverfolgung im Nachlassfall durch Bereitstellung eines leicht feststellbaren Gerichtsstands zu e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestandsmerkmale im Einzelnen.

a) Klage gegen mehrere Personen als Streitgenossen. Rn 5 Die verklagten oder zu verklagenden Personen müssen Streitgenossen iSd §§ 59 ff sein, ohne dass es dabei eine Rolle spielt, ob es sich um eine notwendige (§ 62) oder um eine einfache Streitgenossenschaft handelt (BGH NJW 92, 981, 982; Dresd OLGR 03, 91). Dabei ist seitens des bestimmenden Gerichts trotz der Großzügigkei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendbarkeit.

Rn 4 § 36 I Nr 3 ist auf sämtliche Verfahrensarten der ZPO (wie etwa das selbstständige Beweisverfahren, BayObLG Beschl v 10.6.20 – 1 AR 45/20, Rz 21 – juris; NJW-RR 99, 1010; bei Forderungspfändung, Hamm Beschl v 14.7.16 – I-32 SA 45/16, Rz 2 – juris) anwendbar, also auch im Prozesskostenhilfeverfahren (Hamm Beschl v 4.7.17 – 32 SA 37/17, Rz 9 juris) und seit dem 1.7.07 auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Klage gegen mehrere Personen als Streitgenossen.

Rn 5 Die verklagten oder zu verklagenden Personen müssen Streitgenossen iSd §§ 59 ff sein, ohne dass es dabei eine Rolle spielt, ob es sich um eine notwendige (§ 62) oder um eine einfache Streitgenossenschaft handelt (BGH NJW 92, 981, 982; Dresd OLGR 03, 91). Dabei ist seitens des bestimmenden Gerichts trotz der Großzügigkeit, mit der die §§ 59, 60 ausgelegt werden, iRe Schl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 5 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 5 Brüssel Ia-VO(1) Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, können vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats nur gemäß den Vorschriften der Abschnitte 2 bis 7 dieses Kapitels verklagt werden. (2) Gegen die in Absatz 1 genannten Personen können insbesondere nicht die innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften, welche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Internationale Zuständigkeit.

Rn 36 Für die Widerklage muss auch die internationale Zuständigkeit gegeben sein (RGZ 111, 149 f; Saarbr OLGR 04, 285; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5). Insoweit gelten die allg Grundsätze (§ 12 Rn 19); beachte insb Art 8 Nr 3 Brüssel Ia-VO. Die internat Zuständigkeit für Klage und Widerklage ist jeweils selbstständig zu beurteilen (Saarbr OLGR 04, 285). Sind keine vorrangigen i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 21 Wird die Klageschrift einem Mitverklagten versehentlich nicht zugestellt und wird er dennoch verurteilt, handelt es sich für ihn um ein nichtiges Urteil. Dieses erwächst nicht in materielle Rechtskraft, kann aber zur Verhinderung der formellen Rechtskraft angefochten werden (BGH NJW-RR 06, 565 [BGH 05.12.2005 - II ZB 2/05]). Das Rechtsmittelgericht hat dann die Nichtex...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mehrere Beklagte.

Rn 4 Nach Abs 2 können mehrere Bekl in Abweichung von § 36 I Nr 3 ohne weiteres bei jedem Gericht verklagt werden, bei dem auch nur einer von ihnen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Ob die Klage gegen den betreffenden Bekl überhaupt zulässig ist, spielt so lange keine Rolle, wie die Klage sich nicht als Erschleichung des Gerichtsstands darstellt (was die Arglisteinrede b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Für die Klage im Wechselprozess (und für das Nachverfahren) begründet die Vorschrift zusätzliche örtliche Zuständigkeiten. Diese sind nicht ausschließlich; die Wechselklage kann daher auch in den besonderen Gerichtsständen der §§ 20 ff und im vereinbarten Gerichtsstand gem §§ 38 f erhoben werden. Bei einem zugrunde liegenden Haustürgeschäft dürfte für Wechselklagen gege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt und Wirkungen.

Rn 13 Die Vereinbarung kann nur für ein bestimmtes Rechtsverhältnis getroffen werden. Sie kann sich auf eine bereits entstandene oder eine zukünftige Streitigkeit beziehen. Gesellschaftsvertragliche Gerichtsstandsklauseln bei einer AG beziehen sich deshalb auf aus dem Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären als solchen entspringende Rechtsstreitigkeit...mehr