Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.6 Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten

Rz. 164 Die Abschlussprüfung ist grundsätzlich nicht darauf ausgerichtet, strafrechtliche Tatbestände (z. B. Untreuehandlungen, Unterschlagungen, Kollusion) und außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten aufzudecken und aufzuklären. Gemäß § 317 Abs. 1 Satz 3 HGB hat der Abschlussprüfer seine Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die ...mehr

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Deutscher Corporate Governa... / 2.2 Grundsatz 22: Rechnungslegung

Rz. 7a Grundsatz 22 lautet: Anteilseigner und Dritte werden insbesondere durch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich CSR-Berichterstattung) sowie durch unterjährige Finanzinformationen unterrichtet. Rz. 8 Damit werden zunächst die gesetzlichen Pflichten wiederholt. Wenn für ein Mutterunternehmen eine Pflicht zur Aufstellung einer Konzernrechnungslegu...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 6.1 Interne Revision

Rz. 91 Neben dem Konzernabschlussprüfer existieren weitere Prüfungssubjekte, die sich mit der Prüfung von Konzernen und Konzernabschlüssen befassen. Zu den unternehmensinternen Prüfungssubjekten zählen die Interne Revision und der Aufsichtsrat. Die gesetzlichen Vertreter der Muttergesellschaft sind neben den Unternehmensleitungen der Konzernunternehmen auch zur Implementieru...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 6.2 Aufsichtsrat

Rz. 93 In dem in Deutschland vorherrschenden dualen System der Unternehmensverfassung sind die Geschäftsführung und ihre Überwachung sowohl personell als auch funktional strikt voneinander getrennt.[1] So ist die gleichzeitige Mitgliedschaft im geschäftsführenden Organ und im Aufsichtsrat ebenso unzulässig, wie die Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben an Aufsichtsratsmi...mehr

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Deutscher Corporate Governa... / 3 Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

Rz. 25 Im Grundsatz 18 wiederholt der DCGK die gesetzlichen Regelungen: Der Abschlussprüfer unterstützt den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss bei der Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere bei der Prüfung der Rechnungslegung und der Überwachung der rechnungslegungsbezogenen Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers info...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 29 UStG wurde durch Art. 12 Nr. 5 Buchst. h des Gesetzes v. 12.12.2019 [1] erstmals in das UStG eingefügt[2], und zwar mWv 1.1.2020.[3] Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG wurde zum 1.1.2020 aufgehoben.[4] Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG wird ab 1.1.2020 für die nach dieser Vorschrift begünstigten Umsätze nach den Voraussetzungen...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.2.2.2 Konzernabschluss

Rz. 62 Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend, ist die Prüfung des Konzernabschlusses darauf auszurichten, "[...] mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, die wegen ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für die Rechnungslegungsadressaten haben"[1]. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte der Aufwand zur Erl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Aufwendungs- und... / 1 Leitsatz

Schließt die Verwaltung eigenmächtig Verträge zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, kann ihr gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag und/oder Bereicherungsrecht zustehen.mehr

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Verwalter: Aufwendungs- und... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht der BGH nicht so! Anders als AG und LG hält er es für möglich, dass der Verwaltung durch die Erhaltungsmaßnahmen ein Anspruch zusteht, den sie dem Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entgegenhalten kann. Denn einer Verwaltung stehe grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der ihr bei der Geschäftsführung entstandenen Aufwendungen zu. Der Verwaltervertrag...mehr

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Ex-Wohnungseigentümer: Aufw... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht der BGH anders! Einem Wohnungseigentümer, der eine Verbindlichkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tilge, stehe nach dem BGB nur gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Aufwendungsersatzanspruch zu. Da der in Vorlage tretende Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft tätig werde und sie von ihrer Schuld befreie, ergebe sich ein Erstattungsanspr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 39 Durch das Betreuungsgesetz v. 12.9.1990[1] wurden mWv 1.1.1992 die Gebrechlichkeitspflegschaft und die Entmündigung abgeschafft. Seither kann das Amtsgericht auf Antrag oder von Amts wegen für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen könn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.4 Teilnahme an Sitzungen (Abs. 4)

Rz. 7 Jeweils 1 Vertreter für jeden Gesellschafter sowie die Geschäftsführung der gematik können an den Sitzungen des Beirats teilnehmen (Satz 1). Mit der zahlenmäßigen Begrenzung wird sichergestellt, dass die Arbeitsfähigkeit des Beirats erhalten bleibt. Die Teilnahme ist in das Ermessen des jeweiligen Vertreters gestellt. Rz. 8 Der Vorsitzende des Beirats oder sein Stellver...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / 2. Rechtstypenvergleich

Entsprechend der Ausführungen zum Dualismus der Besteuerung ist für deutsche steuerliche Zwecke die Abgrenzung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft von eklatanter Bedeutung.[69] Für die Frage der vorgenannten Abgrenzung hat die deutsche Finanzverwaltung mit dem sog. LLC-Erlass [70] verschiedene Kriterien definiert. Abgrenzungskriterien: So sollen die folgenden Kriterien ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Definition des "verbunden Unternehmens", Abs. 3

Rz. 170 In § 138e Abs. 3 AO wird der Begriff des verbundenen Unternehmens definiert, der in Abs. 1 und 2 verwendet wird. In der Definition wird, ebenso wie in § 1 Abs. 2 AStG, auf eine Beteiligung von mehr als 25 % oder auf einen erheblichen Einfluss abgestellt. Die Vorschrift entspricht der Ergänzung des Art. 3 der Richtlinie v. 15.2.2011[1] um die Nr. 23 durch Art. 1 Nr. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.4 Zirkuläre Transaktionen, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 57 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen vor, wenn Transaktionen durch Einschaltung funktionsschwacher Unternehmen oder durch Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Vorschrift sprachlich missglückt ist, da de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.1 Der Grundtatbestand

Rz. 127 § 138e Abs. 2 Nr. 2 AO enthält im ersten Halbsatz eine allgemeine Regelung über Gestaltungen, die zur Aushöhlung des Informationsaustauschs über Finanzkonten führen können oder die sich das Fehlen von entsprechenden Vorschriften über den Informationsaustausch zunutze machen. In den Buchst. a–f sind dann beispielhaft, also nicht abschließend, einige Gestaltungen aufge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemäß § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke von der KSt befreit sind (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 88 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wegen der Bezugnahme auf die Befreiung von der KSt gemäß § 5 Abs 1 Nr 9 KStG handelt es sich zum einen um inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, dh um solche mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland, die im Inland unbeschränkt kstpfl sind. Die Befreiung von der KSt wird nur dann gewährt, wenn das KSt-Subjekt n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Zuwendungsnachweis durch Zuwendungsbestätigung

Rn. 136 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für Spenden, die dem Empfänger nach dem 31.12.2016 zufließen (§ 84 Abs 2c EStDV) gilt § 50 EStDV idF des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I 2016, 1679). Zuwendungen iSd § 10b EStG dürfen nach § 50 Abs 1 EStDV nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie durch eine vom Empfänger unter Berücksichtigung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BStBl I 2000, 1192 hat in § 10b Abs 1 EStG den S 3 u Abs 1a zu Sonderregelungen für Zuwendungen an Stiftungen eingefügt. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Erweiterung der Entnahmemöglichkeit aus dem BV zum Buchwert ohne die Aufdeckung stiller Reserven (§ 6 Abs 1 Nr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Behindertensportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 67a AO (Anhang 1b) findet Anwendung auf Vereine, die nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung Sport i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) fördern und betreiben (Wallenhorst/Halaczinsky, 2017, G Tz. 103). Teilweise wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass Behindertensportvereine nicht unter § 67a AO (Anhang 1b) fallen. Dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat belegen sind (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Vorschrift betrifft Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die in einem EU-Mitgliedsland oder einem EWR-Staat belegen sind und die keine inländische Einkünfte erzielen, jedoch nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreit wären, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würden, Kulosa in H/H/R, § 10b EStG Rz 52 (Oktober 2019)...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tanzsportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 52 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit ausschließlich und unmittelbar gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nur anzunehmen, wenn die Tätigkeit dem allgemeinen Besten auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet nutzt. Als Förderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veranlasserhaftung aufgrund der Fehlverwendung von Zuwendungen (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 282 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG haftet derjenige, der veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden ab dem VZ 2013 ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, BT-Drucks 17/11316, 15; Brandl in Brandis/Heuermann, § 10b EStG Rz 149 (Mai 2021). Bei der Veranlasserha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Seit 01.01.2002 müssen auch Vereine/Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts die Bauabzugsteuer beachten. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die genannten Einrichtungen aus der Sicht des Umsatzsteuerrechts Kleinunternehmer sind oder zur Umsatzsteuer optiert haben (Versteuerung nach allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die steuerbegünstigten Zwecke

Rn. 70 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ab dem VZ 2007 ergeben sich die steuerbegünstigten Zwecke ausschließlich aus den §§ 52–54 AO . Die gemeinnützigen Zwecke sind in § 52 Abs 2 S 1 AO in einem grds abschließenden Katalog aufgeführt, Nach der sogenannten Öffnungsklausel des § 52 Abs 2 S 2 EStG kann jedoch ein Zweck, der nicht unter § 52 Abs 2 S 1 AO fällt, dann für gemeinnützig er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tauschringe/Tauschbörsen/Nachbarschaftshilfevereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Tauschringe, Tauschbörsen, Nachbarschaftshilfevereine und ähnliche Vereine, deren Mitglieder kleinere Dienstleistungen verschiedener Art gegenüber anderen Vereinsmitgliedern erbringen (z. B. kleinere Reparaturen, Hausputz, Kochen, Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht, häusliche Pflege), sind grundsätzlich nicht gemeinnützig, soweit durch die gegens...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Nutzer (Abs. 5)

„(5) Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Gemeinschaft oder Vermögensmasse, 1. der die grenzüberschreitende Steuergestaltung zur Umsetzung bereitgestellt wird, 2. die bereit ist, die grenzüberschreitende Steuergestaltung umzusetzen, oder 3. die den ersten Schritt zur Umsetzung der grenzüberschreit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Datengesteuerte Entscheidun... / 2.2.1 Status quo strategischer Planung

Die strategische Planung ist häufig noch nicht als Prozess in den Unternehmen etabliert. In manchen Unternehmen gibt der CEO oder Eigentümer die Strategie vor, die Controller liefern lediglich notwendige Zahlen. In anderen Unternehmen ist die Strategieplanung ausgelagert in Business Development Abteilungen. Dabei sollte das Controlling eine "führende Moderatorenrolle" im Rah...mehr

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Erfolgsfaktor Change Manage... / 3 Wesentliche Beteiligte bei Planungs- und Forecast-Prozessen

Wie im vorherigen Kapitel bereits angedeutet, sind von den verschiedenen Veränderungen unterschiedliche Rollen betroffen. Neben weiteren Stakeholdern stehen vor allem 3 Adressatengruppen im Fokus der Veränderungsaktivitäten: Top-Management (Vorstand / Geschäftsführung) Zentrales Controlling / Konzern-Controlling Dezentrales Management und Controlling Abb. 2: Zentrale Adressaten ...mehr

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Datengesteuerte Entscheidun... / 2.2.2 Status quo operativer Planung

Für die operative Planung hingegen sind meist bereits Prozesse etabliert, die sich in ihrer Ausprägung unterscheiden. Dabei haben die Planungsprozesse häufig einen Bottom-up Ansatz gemein. Die zentrale Controlling-Abteilung nimmt die Funktion des Konsolidierers, Überprüfers und Vermittlers ein. Die Controller konsolidieren die Daten, die sie aus den verschiedenen Abteilungen...mehr

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Moderne Unternehmensplanung... / 2.3 Weiterentwicklungen der Modernen Budgetierung

Es zeigt sich allerdings, dass es an manchen Stellen einer Konkretisierung, Aktualisierung und Ergänzung der Modernen Budgetierung bedarf, da insbesondere der Aspekt der Berücksichtigung von Chancen und Risiken bisher zu wenig Beachtung findet.[1] Tab. 1 zeigt im Überblick die Aspekte der Planung und der Modernen Budgetierung und der darauf basierenden und weiterentwickelten...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Entstehungsgeschichte des Kindesunterhalts

Rz. 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner ursprünglichen Fassung vom 18.8.1896 sah in §§ 1601 ff. BGB Unterhaltsansprüche von Kindern gegenüber ihren Eltern vor. § 1601 BGB trug von Anfang an die auch noch heute gültige Fassung mit dem Text: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." Rz. 2 Allerdings war minderjährigen Kindern zur Geltend...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.1 Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 42 Ein Gesellschafter kann seiner Gesellschaft ein Darlehen gewähren. Befindet sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (in der Krise), so kann die anstelle einer ansonsten erforderlichen Eigenkapitalzufuhr vorgenommene Darlehensgewährung in einen Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterkredit umqualifiziert werden. Wi...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.3 Erklärung der Geschäftsführung (Bilanzeid)

Rz. 45 Gemäß § 117 WpHG i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 3 WpHG (bis 2.1.2018 §§ 37y und 37w WpHG) hat ein Halbjahresfinanzbericht wie ein Jahresfinanzbericht[1] eine den Vorgaben des § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und des § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB entsprechende Erklärung zu enthalten. Bei dieser Erklärung handelt es sich um die sogenannte "Versicherung der gesetzlichen Vertreter",[2] die a...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.3 Gewerbesteuerliche Besonderheiten

Rz. 31 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegt als Kapitalgesellschaft bei einem Betrieb des Gewerbes im Inland der Gewerbesteuer kraft ihrer Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG. Hier stellen sich ebenfalls keine Unterschiede gegenüber der Aktiengesellschaft dar. Anders als bei der Körperschaftsteuer sind bestimmte Vergütungen an den Komplementär einer KGaA nicht...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.2.3 Gliederung des Anhangs

Rz. 11 Der Anhang ist bei Kapitalgesellschaften integraler Bestandteil des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die inhaltlichen Angaben sind in §§ 284 ff. HGB geregelt.[1] Für das Außenverhältnis billigt § 288 HGB kleinen (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroßen (§ 267 Abs. 2 HGB) KGaAs Erleichterungen zu. Aktionäre müssen allerdings gem. § 131 Abs. 1 Satz 3 AktG so info...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 1 Begriff und Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die KGaA ist als Handelsgesellschaft ex lege Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs. Gesetzliche Grundlage für den Jahresabschluss bildet das 3. Buch des HGB sowie einzelne Vorschriften des Aktiengesetzes wie §§ 286 und 150-161 AktG. Das Recht der KGaA ist im Aktiengesetz 1...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.1 Haftung des Vertreters

Nach dem Gesetz haftet der gesetzliche Vertreter einer GmbH für deren steuerliche Verbindlichkeiten einschließlich der Säumniszuschläge, die aufgrund der Pflichtverletzung entstanden sind (§ 69 Satz 1 und 2 AO). Vertreter ist primär der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer (nominell bestellter Geschäftsführer). Dies gilt auch, wenn er sich im Geschäftsverkehr nebe...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

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Keine Einreichung einer Gesellschafterliste durch den GmbH-Gesellschafter

Zusammenfassung Bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer GmbH reichen die Geschäftsführer oder ein Notar eine neue Gesellschafterliste ein – ein Gesellschafter ist dazu in keinem Fall befugt. Das gilt – so das KG Berlin – selbst dann, wenn eine einstweilige Verfügung die GmbH zur Einreichung einer neuen Liste verpflichtet. Sachverhalt Das KG Berlin befasste sich mit der F...mehr

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Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz

Zusammenfassung Tätigt die Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen, haftet hierfür die Geschäftsführung. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer keine Kenntnis von der Insolvenzreife hatte oder die Zahlungen aufgrund Weisung der Gesellschafter erfolgte. Hintergrund Dem Urteil des OLG Düsseldorf liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte war v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.3.2 Persönlicher Umfang (erfasste Steuerpflichtige)

Rz. 119 Die Ablaufhemmung tritt grundsätzlich nur ein, wenn sich die Außenprüfung gegen den Stpfl. selbst richtet.[1] Gegen diese Person muss die Prüfungsanordnung wirksam ergangen sein. Richtet sich die Prüfung gegen mehrere Personen, muss allen, denen gegenüber Ablaufhemmung eintreten soll, die Prüfungsanordnung bekannt gegeben werden. Personen gegenüber, denen gegenüber d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Bruchteilsgemeinschaft als Besitzgesellschaft bei einer Betriebsaufspaltung

Eine Bruchteilsgemeinschaft kann Besitzgesellschaft sein. Bei der Beteiligung von nicht beherrschten Personengesellschaften an dem Besitzunternehmen liegt keine personelle Verflechtung mit dem Betriebsunternehmen vor, wenn bei der Besitzgesellschaft umfassend das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Haben sich die Gemeinschafter zu der Verwaltung des streitgegenständlichen Grundstück...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte Gewerbeertragskürzung: "Nachhaltigkeit" bei Objektgesellschaften eines Immobilienkonzerns

Der Begriff "Verwaltung und Nutzung" in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG entspricht dem ertragsteuerlichen Begriff der Vermögensverwaltung. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die erweiterte Kürzung nicht gewährt werden kann, wenn die Grundstücksverwaltung des Unternehmens den Bereich der reinen Vermögensverwaltung verlässt und gewerblichen Charakter annimmt. Wann im Einzelfall eine "...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Qualitätsmanagement für Sifas / 2.1 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für den Erfolg, aber auch Misserfolg der Unternehmung in Bezug auf strategische sowie operative Ziele in den Bereichen Qualitätsmanagement (QM) sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Somit obliegt es der Geschäftsführung als oberster Leitung, die Rollenverteilungen und deren Ausprägungen festzulegen. Sie legt die QM-Politik...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Qualitätsmanagement für Sifas / 2.4 Die Bredouille

Wir haben also folgende Situation: Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für QM, Arbeitssicherheit und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Der QM-Beauftragte ist zuständig für ein funktionierendes QM-System und benötigt Ressourcen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des QM-Systems. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) berät und unterstützt die Ges...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 6.1 Geschäftsführer

Rz. 46 Die GmbH als juristische Person braucht Organe, um handeln zu können und vertreten zu werden. Gemäß § 6 Abs. 1 GmbHG muss die Gesellschaft daher einen oder mehrere Geschäftsführer haben.[1] Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Die Geschäftsführer sind nach § 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG nur ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft mit beschränkt... / 6.3 Gesellschafterversammlung

Rz. 51 Die Beschlüsse der Gesellschafter werden nach § 48 Abs. 1 GmbHG in der Gesellschafterversammlung gefasst. Nach § 47 GmbHG erfolgt die Beschlussfassung nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit), wobei jeder EUR eines Geschäftsanteils eine Stimme gewährt. Die Regelungen des § 47 GmbHG sind jedoch nicht zwingend. Abweichende Regelungen sind weitgehend...mehr