Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.2 Grundsatz der Einpersonengeschäftsführung

Rz. 7 Aus der Entstehungsgeschichte dieser Norm ergibt sich, dass der Gesetzgeber von dem Grundsatz ausgegangen ist, ein Geschäftsführer würde ausreichend sein (BT-Drs. 7/4122 S. 36); denn nach früherem Recht war die Bildung einer mehrköpfigen Geschäftsführung allein bei den Rentenversicherungsträgern zwingend und bei bundesunmittelbaren Versicherungsträgern fakultativ vorge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Fürst, Die Haftung des Vorstandes und der Geschäftsführung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, DRV 1986 S. 657. Füßer, Einzelgeschäftsführer und Wechsel zur kollegialen Geschäftsführung, SozVers 1996 S. 95. Gitter/Köhler-Fleischmann, Rechtsnatur des Medizinischen Dienstes und die Stellung seiner Organe, Geschäftsführer und Verwaltungsrat, sowie über die Mögl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 31 Organe / 2.1.2 Einzelne Organe

Rz. 5 Grundsätzlich können als Organ sowohl eine Personengemeinschaft (Kollegium) als auch eine Einzelperson berufen sein. Das Gesetz sieht als kollegiale Organe die Vertreterversammlung, den Verwaltungsrat (Abs. 3a), den Vorstand (Abs. 1 Satz 1), das Direktorium und die Geschäftsführung (§ 36 Abs. 4) sowie als Einzelorgane den Geschäftsführer (Abs. 1 Satz 2) vor. Daneben gi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 3 Literatur

Rz. 14 Bieback, Rechtliche Probleme von Organisationsstruktur und Selbstverwaltung der Unfallversicherung, Festschrift für Wolfgang Gitter 1995. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Hassel/Hopf/Hinne, Selbstverwaltung und Geschäftsführung als Träger des sozialen Fortschritts, in: Fe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Konkretisierung von § 31 Abs. 1 und 2 die Rechte und Pflichten des dritten Organs der Versicherungsträger, nämlich des hauptamtlichen Geschäftsführers bzw. des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie gilt seit dem 1.1.1996 nicht mehr für die gesetzlichen Krankenversicherungsträger (vgl. § 35a). Abs. 2 enthält Bestimmungen über d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 2.3 Aufsicht (Abs. 3)

Rz. 17 Die Staatsaufsicht über den MD Bund übt das Bundesministerium für Gesundheit aus (Satz 1). Rz. 18 Die Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht (Rechtsaufsicht; Satz 2). Zweckmäßigkeitserwägungen sind nicht anzustellen. Die Aufsichtsbehörde kann dazu die Geschäfts- und Rechnungsführung des MD Bund prüfen, die Vorlage von Unterlagen verlan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 412 Erricht... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Umwandlung der einzelnen Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Medizinische Dienste (MD) und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) in den Medizinischen Dienst Bund (MD Bund). Der amtierende Geschäftsführer des MDK und sein Stellvertreter gelten bis zum 31.12.2021 als Vorstand gewählt. Der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 412 Erricht... / 2.5 MD Bund (Abs. 5)

Rz. 15 Der MD Bund tritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Stelle des bisher als privatrechtlicher Verein organisierten MDS (Satz 1). Die Verwaltungsräte der MD wählen den Verwaltungsrat des MD Bund bis zum 31.3.2021 (Satz 2). Die Übergangsvorschrift regelt das Verfahren für die erstmalige Wahl (Satz 3 – 8). Die Satzung ist bis zum 30.9.2021 durch den Verwaltun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.2 Sonstige Aufgaben

Rz. 8 Neben den in Abs. 1 und 2 genannten Zuständigkeiten werden der Vertreterversammlung weitere Aufgaben durch Vorschriften im SGB und anderen Gesetzen übertragen. Dabei stellt Abs. 1 ausdrücklich klar, dass diese zusätzlichen Aufgaben nicht nur kraft Gesetzes, sondern auch durch sonstiges autonomes Recht (etwa die Satzung) festgelegt werden können. Hinsichtlich der gesetzl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.6 Besonderheiten

Rz. 14 Besonderheiten hinsichtlich der Bestellung des Geschäftsführers gab es noch nach der Neufassung der Vorschrift durch das UVEG v. 7.8.1996 sowie das Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherungs-Neuregelungsgesetz v. 21.6.2002 für die Unfallkassen der Post, der Telekom und des Bundes . Wegen der privatrechtlichen Struktur von Post und Telekom hatte der Gesetzgeber eine st...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.4 Direktorium

Rz. 11 Nach der Schaffung eines speziellen Organs für die Deutsche Rentenversicherung Bund war es notwendig, die Rechte und Pflichten des Direktoriums festzulegen. Dabei ist der Gesetzgeber im Wesentlichen so verfahren, dass er die Bestimmungen über den Geschäftsführer und einige Vorschriften über die Geschäftsführung für anwendbar erklärt hat. Dabei ist zu beachten, dass se...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.1 Widerspruchsbescheide

Rz. 2 Vor Klageerhebung ist die Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung des Versicherungsträgers in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) nachzuprüfen (§ 78 SGG). Über Widersprüche in Angelegenheiten der Sozialversicherung entscheidet gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 2 SGG die von der Vertreterversammlung bzw. dem Verwaltungsrat bestimmte Stelle. Dabei kann die Vertreterversamm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 31 Organe / 3 Literatur

Rz. 12 Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts und des Dienstrechts der gesetzlichen Krankenkassen durch das GStruktG, NZS 1994 S. 1. Cassel, Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Anspruch und Wirklichkeit, SGb 1993 S. 97. Finkenbusch, Die organrechtliche Stellung des Geschäftsführers einer Krankenkasse, WzS 1992 S. 97. Füßer, Einzelgeschäftsfü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.5 Rechtsstellung

Rz. 14 Hinsichtlich der Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder ist eine strikte Trennung zwischen organschaftlicher und dienstrechtlicher Stellung vorzunehmen. Das Gesetz legt lediglich die Amtszeit von bis zu 6 Jahren fest. Es bestimmt damit den zeitlichen Rahmen nur der organschaftlichen Stellung, die das Vorstandsmitglied allein aufgrund der Wahl durch den Verwaltungsrat ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.1 Laufende Verwaltungsgeschäfte

Rz. 3 In Abs. 1 der Vorschrift werden die Aufgaben des Geschäftsführers bestimmt, wobei das Gesetz nicht definiert, was unter laufenden Verwaltungsgeschäften, die der Geschäftsführer hauptamtlich zu führen hat, zu verstehen ist. In der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 7/4122 S. 35) hat der Gesetzgeber dargelegt, dass ihm eine umfassende Beschreibung dieser Geschäft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.5 Wahl

Rz. 12 Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter (sowie die Mitglieder der Geschäftsführung) werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung in nichtöffentlicher Sitzung (LSG Hamburg, Urteil v. 20.7.2017, L 1 KR 24/15) gewählt. Nach dem Gesetzeswortlaut ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vorstand mehrere Vorschläge zur Auswahl unterbreiten ka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Regelungen in Abs. 1 und 3 entsprechen im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht. Demgegenüber erweiterte Abs. 2 die – früher nur für die Rentenversicherungsträger geltende – Verpflichtung zur Wahl des Geschäftsführers auf alle Sozialversicherungsträger. Abs. 4 schafft die Möglichkeit einer Bildung von Geschäfts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 17 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Auch die tats Geschäftsführung der Sicherheitseinrichtung muss sich grds (zur Ausnahme hinsichtlich der nicht den satzungsmäßigen Aufgaben dienenden wG s § 5 Abs 1 Nr 16 S 4 KStG) auf die ausschl Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben beschränken. Während die satzungsmäßige Ausschließlichkeit unmittelbar aus § 5 Abs 1 Nr 16 S 1 KStG zu entneh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Outsourcing

Rz. 379 [Autor/Stand] Überblick. Das Outsourcing von Geschäftsfunktionen (vgl. zu Begrifflichkeiten Rz. 381) betrifft zum einen die Frage der Zurechnung einer Wirtschaftstätigkeit, zum anderen aber auch das Bestehen des Substanztests (vgl. Rz. 385). Zur sachgerechten Einordnung ist zu differenzieren zwischen dem Outsourcing von Hilfsfunktionen (vgl. Rz. 386), dem Outsourcing...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Satzungsmäßige Voraussetzungen

Tz. 13 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die St-Befreiung setzt voraus, dass die Aufgabe als Entschädigungseinrichtung Hilfeleistung bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtung eines Kreditinstituts (insbes die Einlagensicherung sowie die Anlegerentschädigung), Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung bzw Schutz der Ansprüche von Versicherten der priv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.4 GmbH & Co KG

Tz. 82 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Konzernvoraussetzungen dürften an und für sich auch bei typischen GmbH & Co KG-Strukturen vorliegen (glA s Blumenberg/Lechner, in Blumenberg/Lenz, Die URef 2008, 143; s Dorenkamp, FR 2008, 1129, 1132; s Schulz, DB 2008, 2043, 2046 mwNachw und s Schwedhelm, GmbH-StB 2007, 282, 284). Denn als Mischform aus Kap-Ges (GmbH) und Pers-Ges (KG) b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften und ... / 4.1 Der Sachverhalt

Das Meinungsforschungsunternehmen (X-KG) führt bundesweit für politische Organisationen und Wirtschaftsunternehmen Umfragen durch. Um die Unabhängigkeit der Tätigkeit und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards zu gewährleisten, ist von den Gesellschaftern ein Kontrollrat ins Leben gerufen worden, der sich jederzeit über die Geschäftsführungstätigkeit informieren kann, a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.3 Besonderheiten bei Einzelunternehmen

Rz. 47 Besitzt ein Gewerbetreibender mehrere Gewerbebetriebe, ist zu prüfen, ob diese Gewerbebetriebe eine wirtschaftliche Einheit bilden oder ob es sich um nebeneinander stehende selbstständige Gewerbebetriebe handelt. Gewerbesteuerlich wird im ersteren Fall der Gewinn für die wirtschaftliche Einheit und im letzteren Fall für jeden Gewerbebetrieb ermittelt.[1] Von Bedeutung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Ausgeübt

Rz. 339 [Autor/Stand] Geschäftsbetrieb muss tatsächlich betrieben werden. Damit ein Gestaltungsmissbrauch nach § 50d Abs. 3 Satz 1 EStG nicht gesetzlich vermutet wird, ist eine Tätigkeit erforderlich, die mit einem für den Geschäftszweck angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb „ausgeübt” wird. Das Gesetzt geht damit implizit davon aus, dass das reine Vorhandensein eines a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften und ... / 4.3 Lösung

Die X-KG ist nach § 2 Abs. 1 UStG Unternehmer und führt – soweit der Ort der Leistung im Inland liegt[1]- steuerbare und steuerpflichtige Leistungen aus. Sie empfängt die Leistungen der Kontrollratsmitglieder im Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung. Grundsätzlich können die Mitglieder des Kontrollrats die Leistungen im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung ausführen....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.4 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 53 Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bestimmen sich nach den einkommensteuerlichen Vorschriften. Mitunternehmer sind danach Gesellschafter, die nach den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten können als auch Mitunternehmerrisiko tragen.[1] Mitunternehmerinitiative bedeutet Teilhabe an den unterne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Sicherungseinrichtungen der Verbände der Kreditinstitute (§ 5 Abs 1 Nr 16 S 1 KStG)

Tz. 2 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Befreiung der Sicherungseinrichtungen der Verbände der Kreditinstitute wurde durch das StÄndG 1977 v 16.08.1977 (BStBl I 1977, 442) (s § 54 Abs 8 KStG idF des StÄndG 1977) eingeführt. Sie sollte die Einlagensicherung auch dann stlich erleichtern, wenn sie über selbständige Sondervermögen der Kreditwirtschaftsverbände betrieben wird. Tz. 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erweiterte Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 2 AO)

Rz. 629 [Autor/Stand] Allgemeine Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 1 AO). Die Beteiligten sind nach § 90 Abs. 1 AO zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet, indem sie insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. Die Beteiligten sind damit primäres Aufklä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften und ... / Zusammenfassung

Personengesellschaften können sowohl steuerbare Leistungen gegenüber ihren Gesellschaftern ausführen als auch steuerbare Leistungen von den Gesellschaftern erhalten. Die zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung ist nicht nur bei der Nutzung von Gegenständen der Gesellschafter im Rahmen der Gesellschaft, sondern auch bei der Ausführung von Geschäftsführungs- oder Überwa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Principal Purpose Test ("PPT", Satz 2 Alt. 1)

a) Systematik Rz. 504 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Nach § 50d Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 EStG wird der Entlastungsanspruch – trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Satzes 1 – nicht versagt, soweit (vgl. Rz. 510 ff.) die Körperschaft nachweist (vgl. Rz. 515 ff.), dass keiner der Hauptzwecke (vgl. Rz. 546 ff.) ihrer Einschaltung (vgl. Rz. 525 ff.) die Erlangung eines steuerlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Börsenausnahme (Satz 2 Alt. 2)

"... oder wenn mit der Hauptgattung der Anteile an ihr ein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer anerkannten Börse stattfindet." a) Systematik Rz. 577 [Autor/Stand] Überblick. Die Regelung des Satzes 1 findet keine Anwendung, "wenn" (vgl. Rz. 585) die Voraussetzungen der sog. Börsenklausel des Satzes 2 Alt. 2 erfüllt sind. Erforderlich ist hierfür, dass die Hauptgattun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Konkretisierung des Zusammenhangs)

Rz. 410 [Autor/Stand] Konkretisierung des wesentlichen Zusammenhangs. Wie bereits dargelegt (vgl. Rz. 405 f.), ist der erforderliche Zusammenhang nach dem Veranlassungsprinzip im Wege einer wirtschaftlich-funktionalen Betrachtungsweise zu konkretisieren. Dabei sind die Kriterien für das Bestehen eines solchen wesentlichen Zusammenhangs am normspezifischen und unionsrechtlich...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Definition des Begriffes "zur Veräußerung gehalten"

Tz. 30 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe sind als zur Veräußerung gehalten auszuweisen, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend bzw. hauptsächlich (principally) durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird (IFRS 5.6). IFRS 5.6 ist die zentrale Vorschrift dieses Standards. Zur Erfüllu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Gewinn aus der Nutzung

Tz. 325 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bezüglich des Tatbestandsmerkmals Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines WG bestehen gewisse Unklarheiten. Nach Auff von Wassermeyer (IStR 2008, 176, 179) ist auf das dt Besteuerungsrecht hinsichtlich eines Entgelts für die Nutzungsüberlassung abzustellen, welches abkommensrechtlich im Grds nicht beschr werden könne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbewertung: So s... / 2 Unternehmens- und Umweltanalyse

Die eingehende Analyse des Unternehmens und seiner Unternehmensumwelt ist eine wesentliche Voraussetzung für eine fundierte Unternehmensbewertung. Das Ziel dieser Analysen besteht darin, Stärken und Schwächen des betrachteten Unternehmens zu identifizieren, um das zukünftige Ertragspotenzial abschätzen sowie unternehmerische Chancen und Risiken erkennen und bei der Bewertung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie kommt der Arbeitsschutz... / 1 Der Beschaffungsprozess: Ablauf, beteiligte Personen, Einflussfaktoren

Einen Überblick zum Ablauf des Beschaffungsprozesses gibt Abb. 1. Bei jedem Prozessschritt gibt es arbeitsschutzrelevante Aspekte. Welche dies im Einzelnen sein können, fasst eine Publikation der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)[1] zusammen. Es empfiehlt sich, arbeitsschutzrelevante Punkte in den vorhandenen Beschaffungsprozess zu integri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Argumentationsstrategien de... / 4 Fazit

Gespräche mit der Geschäftsführung setzen immer eine gute Vorbereitung der Fachkraft für Arbeitssicherheit voraus. Insbesondere sollte vorab der "Perspektivwechsel" geprobt werden: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte in wenigen Sätzen schildern können, wie ihr Vorschlag an die aktuellen Belange des Unternehmens anknüpft und welche konkreten Verbesserungen das Unterneh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Argumentationsstrategien de... / 2.2 Das Interesse der Geschäftsleitung wecken

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten sich – am besten schon vor dem Gespräch – überlegen, wie sie das Interesse der Geschäftsleitung wecken können. Das geht am einfachsten, wenn sie klar in wenigen Sätzen formulieren können, welchen Nutzen ihr Anliegen für die Geschäftsleitung hat. Zu beachten ist, dass der Nutzen einer Dienstleistung nicht objektiv festgelegt ist, sonde...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Argumentationsstrategien de... / 1.1 Wege, um den Zugang zur Geschäftsleitung zu verbessern

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine Reihe von Möglichkeiten, um ihren Zugang zur Geschäftsleitung zu verbessern.[1] Ausgangspunkt ist das eigene Selbstverständnis als fachkundiger Berater und Partner der Geschäftsleitung. Der VDSI hat in diesem Zusammenhang den Begriff des Managers für Sicherheit und Gesundheit[2] geprägt.[3] Wichtig Jede Sifa ist ein Manager Für das ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Geheimnisbegriff

Rn. 9 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Den Begriff des Geheimnisses bestimmen sowohl subjektive als auch objektive Merkmale. Es muss sich um das UN betreffende, nicht offenkundige Tatsachen handeln. Das UN muss bezüglich dieser Tatsachen ein objektives Geheimhaltungsinteresse haben und diese nicht offenbaren wollen (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1981, XZR 71/80, NJW 1982, S. 937f.); H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Angaben zu Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Führungspositionen

Rn. 311 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der durch das FüPoG I eingefügte § 289f Abs. 2 Nr. 4 verlangt Angaben zu den Zielgrößen, die das UN für den Frauenanteil im Vorstand, AR und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt hat, sowie zu den Fristen für die Erreichung dieser Zielgrößen. Zudem ist anzugeben, ob die Zielgrößen innerhalb der gesetzten Frist errei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Weitere Grundsätze

Rn. 49 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Neben den drei vorstehend genannten Grundsätzen werden in der Literatur bzw. in DRS 20 weitere Lageberichtsgrundsätze definiert. DRS 20.31 kodifiziert den Grundsatz der Vermittlung der Sicht der UN-Leitung. Danach muss der Lagebericht die Einschätzungen und Beurteilungen der UN-Leitung zum Ausdruck bringen. Mit der UN-Leitung sind die gesetzl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Netzwerkbegriff

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die gesetzliche Erklärung dessen, was unter einem Netzwerk i. S. d. § 319b zu verstehen ist, findet sich in § 319b Abs. 1 Satz 3. Ausweislich des Gesetzeswortlauts liegt ein Netzwerk dann vor, "wenn Personen bei ihrer Berufsausübung zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen für eine gewisse Dauer zusammenwirken" (§ 319b Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bericht über das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 4)

Rn. 167 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem BilMoG wurde § 289 um eine Pflicht zur Beschreibung der wesentlichen Merkmale des IKS und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RL-Prozess erweitert. Die Vorschrift setzt Art. 46a Abs. 1 lit. c) der Abänderungs-R 2006/46/EG (ABl. EU, L 224/1ff. vom 16.08.2006) in deutsches Recht um. Hintergrund der Berichtspflicht waren Bilanzs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) ersetzte § 320 Abs. 1 bis 3 die Regelungen der §§ 148, 165 und 336 Abs. 4 AktG 1965 (vgl. Göbel (1988), S. 59 (60)). Die Vorschrift verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, dem AP alle notwendigen Unterlagen vorzulegen und Informationen zu geben, di...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dokumentation der Gefährdun... / 4.2 Maßnahmen planen

Um Schadensersatzansprüchen vorzubeugen, ist nicht nur dem Formalismus "Gefährdungsbeurteilung" Folge zu leisten. Vielmehr ist die Gefährdungsbeurteilung der Start für weiterführende Verbesserungsmaßnahmen. Dazu bedarf es der kreativen, fachkundigen Beratung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie zeigt auf, welche Maßnahmen zur Auswahl stehen, um Bildschirmarbeit sicher un...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum darf in Flucht- und R... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Der Arbeitgeber und die vor Ort zuständigen Führungskräfte sind verpflichtet, die Brandschutzvorschriften stets einzuhalten, auch wenn das durch viele betriebliche Gründe schwierig ist. Der Hinweis auf fehlenden Platz oder darauf, dass eine Ausstellung im Foyer nur vorübergehend vorgesehen war, wird im Schadensfall keinerlei Haftungsansprüche abwehren (s. u.). Gefragt sind al...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist es wichtig, dass ... / 2 Praxisfälle

Bestimmte Abteilungen oder Funktionen sind besonders bewährt, um die Arbeitsschutzorganisation mit zu übernehmen. Das sind z. B.: Assistenzbereiche der Geschäftsführung Im unmittelbaren Umfeld der Unternehmensleitung verbleibt die Arbeitsschutzverantwortung da, wo sie der Gesetzgeber sehen will. Der Überblick über die Betriebsstruktur ist gut, die Entscheidungswege im Fall grö...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kulturwandel – Mit Arbeitss... / 4.4 Faktor 4: Konsequenz

Konsequenz wird hier in 2 Richtungen gedacht: Zum einen bei sich selbst, indem besonders die Autoritätspersonen selbst die Veränderung leben und konsequent darauf achten, immer auf Augenhöhe der Veränderung zu sein. Dabei selbst eher mehr tun, als gefordert wird. Bitte nie vergessen: Autoritätspersonen stehen unter Beobachtung, d. h., ihr Verhalten wird automatisch wahrgenomm...mehr