Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 2.2 Geschäftsführung (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG)

2.2.1 Überblick Der Verwalter hat nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von den Wohnungseigentümern u. a. die Lasten- und Kostenbeiträge anzufordern und in Empfang zu nehmen (siehe im Einzelnen Elzer, Hausgeldinkasso: Außergerichtliche Beitreibung von Hausgeld, Kap. 1 Anforderung des Hausgelds)[1]: Die Kostenbeiträge sind vor allem laufen...mehr

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Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 1.2 Zuständiges Organ

Das Forderungsmanagement nimmt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch den Verwalter als ihr Organ war. Es gehört nach § 27 Abs. 1 WEG zu den Geschäftsführungsaufgaben des Verwalters. Hinweis Verwalterlose Gemeinschaften Gibt es keinen Verwalter, so wird man annehmen müssen, dass die Wohnungseigentümer einen Dritten beauftragen können. Zwar vertreten nach § 9b Abs. 1 Sat...mehr

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Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 2.3 Vertretung

§ 9b Abs. 1 Satz 1 WEG berechtigt den Verwalter, namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Hausgeldschuldner ein gerichtliches Mahnverfahren und/oder eine Hausgeldklage zu führen[1] und dafür einen Rechtsanwalt einzuschalten.[2] Diese Vertretungsmacht ist umfassend und geht über das Recht/die Pflicht zur Geschäftsführung nach § 27 Abs. 1 WEG hinaus. Der Verwa...mehr

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Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 2.2.1 Überblick

Der Verwalter hat nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von den Wohnungseigentümern u. a. die Lasten- und Kostenbeiträge anzufordern und in Empfang zu nehmen (siehe im Einzelnen Elzer, Hausgeldinkasso: Außergerichtliche Beitreibung von Hausgeld, Kap. 1 Anforderung des Hausgelds)[1]: Die Kostenbeiträge sind vor allem laufende und rückstän...mehr

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Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 2.2.2 Grenzen

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG darf der Verwalter ohne Beschluss nur Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen, die eine untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Der Verwalter hat daher eine Entscheidung der Wohnungseigentümer einzuholen, wenn die gerichtl...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 2.3 Beispiele

Rz. 6 Darüber hinaus finden folgende Vorschriften des BGB entsprechende Anwendung: § 140 BGB (Umdeutung), BVerwG, NVwZ 1990 S. 677 §§ 154, 155 BGB (Einigungsmangel), § 157, § 133 BGB (Auslegung von Verträgen), BSG, SGb 2008 S. 106, § 242 BGB (Treu und Glauben), BVerwG, NJW 1974 S. 2247, 2248; BFH, NJW 1977 S. 728, § 273 BGB (Zurückbehaltungsrecht), § 276 BGB (Haftung für eigenes V...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.4.1 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist im Beschlussverfahren regelmäßig Beteiligter, da Streitigkeiten aus dem BetrVG in seine betriebsverfassungsrechtliche Stellung eingreifen. Ausgenommen sind Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Betriebsrats über dessen Geschäftsführung. Außerhalb des BetrVG ist der Arbeitgeber nur Beteiligter, wenn seine rechtliche Stellung betroffen ist.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG §§ 46-48 BPersVG (und entspr. Landesgesetze) - Kosten der Geschäftsführung

1 Bundesrecht §§ 46, 47 und 48 BPersVG – Kosten der Geschäftsführung 1.1 Allgemeines Die Grundsätze über die dem Personalrat entstehenden Kosten waren ursprünglich in § 44 BPersVG enthalten. Aufgrund der Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes, welche am 14.6. 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 15.6.2021 in Kraft getreten sind, sind diese Regelungen...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Bereitstellung von sächlichen Mitteln sowie Büropersonal (§ 47 BPersVG)

Sächliche Mittel und Büropersonal, die der Personalrat zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, hat die Dienststelle bereit zu stellen, sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Dies ergibt sich aus § 47BPersVG, wo anordnet ist, dass die Dienststelle für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, den Geschäftsbedarf, in...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Bundesrecht

§§ 46, 47 und 48 BPersVG – Kosten der Geschäftsführung 1.1 Allgemeines Die Grundsätze über die dem Personalrat entstehenden Kosten waren ursprünglich in § 44 BPersVG enthalten. Aufgrund der Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes, welche am 14.6. 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 15.6.2021 in Kraft getreten sind, sind diese Regelungen nun leicht m...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.1 Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten über die Kostentragungspflicht der Dienststelle handelt es sich um Fragen der Geschäftsführung des Personalrats. Hier entscheiden die Verwaltungsgerichte nach § 108 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren, insbesondere darüber, ob die Aufwendungen tatsächlich erforderlich waren, die Höhe über Kosten und ob diese durch die Tätigk...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

§ 35 PersVG M-V In Mecklenburg-Vorpommern enthält § 35 PersVG M-V eine entsprechende Regelung über die Kosten. Abs. 1 regelt hierbei die Kostentragung. Für die Tätigkeit des Personalrats oder der von ihm beauftragten Mitglieder zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben entstehenden Kosten trägt dabei die Dienststelle. In Satz 2 werden hierbei nummerisch Fälle genannt, die ebe...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.15 Schleswig-Holstein

§ 34 MBG SH In Schleswig-Holstein enthält § 34 MBG SH eine entsprechende Regelung über die Kosten. Abs. 1 entspricht im Wesentlichen § 46BPersVG, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Abweichend zur Regelung auf Bundesebene werden in Satz 2 nummerisch Fälle genannt, die ebenfalls eine Kostentragungspflicht auslösen. Dies wären: die notwendigen Kosten...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.1.2 Inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b)

Rz. 61 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GrStG befreit Grundbesitz von der Grundsteuer, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwe...mehr

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Liebhaberei – ABC / Motorboot

Werden unter einer Firma Reisen und Veranstaltungen vermittelt sowie "Freizeitprodukte" (Pkw, Motorrad, Anhänger, Motorboot mit Bootstrailer und Zugfahrzeug) vermietet, handelt es sich bei der Vermietung des Motorboots einschließlich Trailer und Zugfahrzeug um eine wirtschaftlich eigenständige Betätigung. Verluste aus einer Vermietung sind mangels Gewinnerzielungsabsicht i. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Management Audit

Begriff Die systematische Analyse und Bewertung der Fähigkeiten und Potenziale des oberen Führungskreises im Unternehmen (dies umfasst i.d. R. den Vorstand/Geschäftsführung und - je nach Unternehmensgröße - die Führungsebene darunter). Management Audis werden meist durchgeführt, wenn Fragestellungen bestehen, die das ganze Unternehmen betreffen wie z.B. - anstehender Unterne...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / 3. Stellungnahme

Die Rechtsprechung hat sich darauf verständigt, dass der Rechtsgrund für die Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Besitzunternehmen die Bildung eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens im Besitzunternehmen und in der Betriebskapitalgesellschaft ist.[4] Beachten Sie: Diese Voraussetzung ist m.E. nicht alleine durch die Beherrschungsmöglich...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / IV. Fazit

Der BFH hat im Jahr 2021 einmal mehr klargestellt, dass die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung im Besitzunternehmen nicht greift. Bei der Prüfung der personellen Verflechtung geht die Entwicklung zum Erfordernis jedenfalls einer einfachen Mehrheit (50 % plus eine Stimme) – auch bei gesicherter Geschäftsführung. Die Geschäftsführung spielt damit m.E. nur noch für eine Negati...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / 2. Personelle Verflechtung

Der BFH[6] stellt klar, dass i.R.d. personellen Verflechtung die mittelbare Beherrschung der Betriebsgesellschaft ausreicht. Die Frage, ob auch die mittelbare Beherrschung des Besitzunternehmens ausreicht, lässt der BFH in diesem Urteil erneut offen.[7] Treuhänderisch gehaltene Anteile: Der BFH spricht ferner aus, dass der Treuhänder seinen Willen in der Gesellschafterversamm...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / c) Geschäftsführungsbefugnis als Kriterium

Abgrenzung zu anderen BFH-Senaten: Der X. Senat grenzt sich von der Rechtsprechung der anderen Senate ab. IV. Senat vom 28.5.2020: Insbesondere das Urteil des IV. Senats vom 28.5.2020[3] kann – im Hinblick auf die Bedeutung der Geschäftsführungsbefugnis – anders als das Besprechungsurteil verstanden werden. Im Fall des IV. Senats konnten sich die Mehrheitsgesellschafter zwar ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzklage / 3 Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess

Beruft sich der Arbeitnehmer auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung nach dem KSchG, so muss er zunächst im Prozess darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des KSchG gegeben sind. Dazu muss er darlegen und beweisen, dass die nach § 23 Abs. 1 KSchG erforderliche Beschäftigtenzahl erreicht ist. Seiner Darlegungslast ist bereits dann Genüge geleiste...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / 1. Einführung

Der BFH[1] versucht, bzgl. der Voraussetzung der personellen Verflechtung ein Stück weit Klarheit zu bringen. Das gelingt nur bedingt. Bekanntermaßen setzt das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung die sachliche Verflechtung sowie die personelle Verflechtung voraus. Die sachliche Verflechtung liegt vor, wenn aus Sicht des Geschäftsführers (GF) der Betriebsgesellschaft eine funk...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 2.2 Geschäftsführer

Rz. 4 Soweit der Geschäftsführer, sein Stellvertreter oder ein Mitglied der Geschäftsführung für längere Zeit an der Ausübung ihres Amtes verhindert sind oder das Amt längere Zeit unbesetzt ist, besteht keine Möglichkeit, dass die Aufsichtsbehörde tätig wird. In diesen Fällen hat der Gesetzgeber vielmehr den Versicherungsträger selbst, nämlich dem Vorstand, die Möglichkeit (...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 1.1 Wesen und innere Struktur

Rz. 1 Der handelsrechtliche Begriff der Kommanditgesellschaft wird in § 161 Abs. 1 HGB definiert. Nach § 161 Abs. 2 HGB ist eine Kommanditgesellschaft eine Handelsgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB, sofern der Zweck der Gesellschaft auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Fehlt ein solcher Gesellschaftszweck, ist von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die im Wesentlichen den Regelungen für Selbstverwaltungsorgane in §§ 7a, 15 SVwG entspricht, soll die Handlungsfähigkeit der Sozialversicherungsträger sicherstellen; denn in den Vorschriften über die Zuständigkeiten der einzelnen Organe der Versicherungsträger erfolgt eine feste Aufgabenzuweisung, sodass bei einer Verhinderung eines Organs ein anderes ...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.3 Personenmehrheit

Rz. 8 Bei besonders großen Versicherungsträgern mit mehr als 1,5 Mio. Versicherten oder bei gleichzeitig für mehrere Versicherungszweige zuständigen Versicherungsträgern kann die Satzung gemäß § 36 Abs. 4 bestimmen, dass eine aus 3 Personen bestehende Geschäftsführung gebildet wird, aus deren Mitte ein Vorsitzender zu wählen ist. Seit August 2021 muss die Geschäftsführung mi...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.7 Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers

Rz. 15 Der hauptamtliche Geschäftsführer und sein Stellvertreter bzw. die Mitglieder der Geschäftsführung sichern durch ihre Funktion die Stetigkeit der Verwaltung des Versicherungsträgers, weil sie nicht wie die Mitglieder der eigentlichen Selbstverwaltungsorgane nur zeitlich begrenzt, sondern auf Lebenszeit gewählt werden. Bei den Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.2 Grundsatz der Einpersonengeschäftsführung

Rz. 7 Aus der Entstehungsgeschichte dieser Norm ergibt sich, dass der Gesetzgeber von dem Grundsatz ausgegangen ist, ein Geschäftsführer würde ausreichend sein (BT-Drs. 7/4122 S. 36); denn nach früherem Recht war die Bildung einer mehrköpfigen Geschäftsführung allein bei den Rentenversicherungsträgern zwingend und bei bundesunmittelbaren Versicherungsträgern fakultativ vorge...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Fürst, Die Haftung des Vorstandes und der Geschäftsführung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, DRV 1986 S. 657. Füßer, Einzelgeschäftsführer und Wechsel zur kollegialen Geschäftsführung, SozVers 1996 S. 95. Gitter/Köhler-Fleischmann, Rechtsnatur des Medizinischen Dienstes und die Stellung seiner Organe, Geschäftsführer und Verwaltungsrat, sowie über die Mögl...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 2.1.2 Einzelne Organe

Rz. 5 Grundsätzlich können als Organ sowohl eine Personengemeinschaft (Kollegium) als auch eine Einzelperson berufen sein. Das Gesetz sieht als kollegiale Organe die Vertreterversammlung, den Verwaltungsrat (Abs. 3a), den Vorstand (Abs. 1 Satz 1), das Direktorium und die Geschäftsführung (§ 36 Abs. 4) sowie als Einzelorgane den Geschäftsführer (Abs. 1 Satz 2) vor. Daneben gi...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 3 Literatur

Rz. 14 Bieback, Rechtliche Probleme von Organisationsstruktur und Selbstverwaltung der Unfallversicherung, Festschrift für Wolfgang Gitter 1995. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Hassel/Hopf/Hinne, Selbstverwaltung und Geschäftsführung als Träger des sozialen Fortschritts, in: Fe...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Konkretisierung von § 31 Abs. 1 und 2 die Rechte und Pflichten des dritten Organs der Versicherungsträger, nämlich des hauptamtlichen Geschäftsführers bzw. des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie gilt seit dem 1.1.1996 nicht mehr für die gesetzlichen Krankenversicherungsträger (vgl. § 35a). Abs. 2 enthält Bestimmungen über d...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 2.3 Aufsicht (Abs. 3)

Rz. 17 Die Staatsaufsicht über den MD Bund übt das Bundesministerium für Gesundheit aus (Satz 1). Rz. 18 Die Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht (Rechtsaufsicht; Satz 2). Zweckmäßigkeitserwägungen sind nicht anzustellen. Die Aufsichtsbehörde kann dazu die Geschäfts- und Rechnungsführung des MD Bund prüfen, die Vorlage von Unterlagen verlan...mehr

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Sommer, SGB V § 412 Erricht... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Umwandlung der einzelnen Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Medizinische Dienste (MD) und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) in den Medizinischen Dienst Bund (MD Bund). Der amtierende Geschäftsführer des MDK und sein Stellvertreter gelten bis zum 31.12.2021 als Vorstand gewählt. Der...mehr

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Sommer, SGB V § 412 Erricht... / 2.5 MD Bund (Abs. 5)

Rz. 15 Der MD Bund tritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Stelle des bisher als privatrechtlicher Verein organisierten MDS (Satz 1). Die Verwaltungsräte der MD wählen den Verwaltungsrat des MD Bund bis zum 31.3.2021 (Satz 2). Die Übergangsvorschrift regelt das Verfahren für die erstmalige Wahl (Satz 3 – 8). Die Satzung ist bis zum 30.9.2021 durch den Verwaltun...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.2 Sonstige Aufgaben

Rz. 8 Neben den in Abs. 1 und 2 genannten Zuständigkeiten werden der Vertreterversammlung weitere Aufgaben durch Vorschriften im SGB und anderen Gesetzen übertragen. Dabei stellt Abs. 1 ausdrücklich klar, dass diese zusätzlichen Aufgaben nicht nur kraft Gesetzes, sondern auch durch sonstiges autonomes Recht (etwa die Satzung) festgelegt werden können. Hinsichtlich der gesetzl...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.6 Besonderheiten

Rz. 14 Besonderheiten hinsichtlich der Bestellung des Geschäftsführers gab es noch nach der Neufassung der Vorschrift durch das UVEG v. 7.8.1996 sowie das Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherungs-Neuregelungsgesetz v. 21.6.2002 für die Unfallkassen der Post, der Telekom und des Bundes . Wegen der privatrechtlichen Struktur von Post und Telekom hatte der Gesetzgeber eine st...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.4 Direktorium

Rz. 11 Nach der Schaffung eines speziellen Organs für die Deutsche Rentenversicherung Bund war es notwendig, die Rechte und Pflichten des Direktoriums festzulegen. Dabei ist der Gesetzgeber im Wesentlichen so verfahren, dass er die Bestimmungen über den Geschäftsführer und einige Vorschriften über die Geschäftsführung für anwendbar erklärt hat. Dabei ist zu beachten, dass se...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.1 Widerspruchsbescheide

Rz. 2 Vor Klageerhebung ist die Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung des Versicherungsträgers in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) nachzuprüfen (§ 78 SGG). Über Widersprüche in Angelegenheiten der Sozialversicherung entscheidet gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 2 SGG die von der Vertreterversammlung bzw. dem Verwaltungsrat bestimmte Stelle. Dabei kann die Vertreterversamm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 31 Organe / 3 Literatur

Rz. 12 Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts und des Dienstrechts der gesetzlichen Krankenkassen durch das GStruktG, NZS 1994 S. 1. Cassel, Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Anspruch und Wirklichkeit, SGb 1993 S. 97. Finkenbusch, Die organrechtliche Stellung des Geschäftsführers einer Krankenkasse, WzS 1992 S. 97. Füßer, Einzelgeschäftsfü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.1 Laufende Verwaltungsgeschäfte

Rz. 3 In Abs. 1 der Vorschrift werden die Aufgaben des Geschäftsführers bestimmt, wobei das Gesetz nicht definiert, was unter laufenden Verwaltungsgeschäften, die der Geschäftsführer hauptamtlich zu führen hat, zu verstehen ist. In der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 7/4122 S. 35) hat der Gesetzgeber dargelegt, dass ihm eine umfassende Beschreibung dieser Geschäft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.5 Wahl

Rz. 12 Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter (sowie die Mitglieder der Geschäftsführung) werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung in nichtöffentlicher Sitzung (LSG Hamburg, Urteil v. 20.7.2017, L 1 KR 24/15) gewählt. Nach dem Gesetzeswortlaut ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vorstand mehrere Vorschläge zur Auswahl unterbreiten ka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.5 Rechtsstellung

Rz. 14 Hinsichtlich der Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder ist eine strikte Trennung zwischen organschaftlicher und dienstrechtlicher Stellung vorzunehmen. Das Gesetz legt lediglich die Amtszeit von bis zu 6 Jahren fest. Es bestimmt damit den zeitlichen Rahmen nur der organschaftlichen Stellung, die das Vorstandsmitglied allein aufgrund der Wahl durch den Verwaltungsrat ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Regelungen in Abs. 1 und 3 entsprechen im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht. Demgegenüber erweiterte Abs. 2 die – früher nur für die Rentenversicherungsträger geltende – Verpflichtung zur Wahl des Geschäftsführers auf alle Sozialversicherungsträger. Abs. 4 schafft die Möglichkeit einer Bildung von Geschäfts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 17 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Auch die tats Geschäftsführung der Sicherheitseinrichtung muss sich grds (zur Ausnahme hinsichtlich der nicht den satzungsmäßigen Aufgaben dienenden wG s § 5 Abs 1 Nr 16 S 4 KStG) auf die ausschl Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben beschränken. Während die satzungsmäßige Ausschließlichkeit unmittelbar aus § 5 Abs 1 Nr 16 S 1 KStG zu entneh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Outsourcing

Rz. 379 [Autor/Stand] Überblick. Das Outsourcing von Geschäftsfunktionen (vgl. zu Begrifflichkeiten Rz. 381) betrifft zum einen die Frage der Zurechnung einer Wirtschaftstätigkeit, zum anderen aber auch das Bestehen des Substanztests (vgl. Rz. 385). Zur sachgerechten Einordnung ist zu differenzieren zwischen dem Outsourcing von Hilfsfunktionen (vgl. Rz. 386), dem Outsourcing...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Satzungsmäßige Voraussetzungen

Tz. 13 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die St-Befreiung setzt voraus, dass die Aufgabe als Entschädigungseinrichtung Hilfeleistung bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtung eines Kreditinstituts (insbes die Einlagensicherung sowie die Anlegerentschädigung), Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung bzw Schutz der Ansprüche von Versicherten der priv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.4 GmbH & Co KG

Tz. 82 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Konzernvoraussetzungen dürften an und für sich auch bei typischen GmbH & Co KG-Strukturen vorliegen (glA s Blumenberg/Lechner, in Blumenberg/Lenz, Die URef 2008, 143; s Dorenkamp, FR 2008, 1129, 1132; s Schulz, DB 2008, 2043, 2046 mwNachw und s Schwedhelm, GmbH-StB 2007, 282, 284). Denn als Mischform aus Kap-Ges (GmbH) und Pers-Ges (KG) b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften und ... / 4.1 Der Sachverhalt

Das Meinungsforschungsunternehmen (X-KG) führt bundesweit für politische Organisationen und Wirtschaftsunternehmen Umfragen durch. Um die Unabhängigkeit der Tätigkeit und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards zu gewährleisten, ist von den Gesellschaftern ein Kontrollrat ins Leben gerufen worden, der sich jederzeit über die Geschäftsführungstätigkeit informieren kann, a...mehr