Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsreise

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentivereisen in der Entg... / 2.1 Arbeitslohn und Zuwendungen in eigenbetrieblichem Interesse

Wird eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit auch mit privaten Maßnahmen verbunden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine solche Reise steuerfrei erstatten kann. Eine Aufteilung der Kosten bei Incentivereisen ist zulässig.[1] An der Einheitstheorie, nach der eine Incentivereise als Gesamtes zu beurteilen war, hält die Finanzve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freifahrten/-flüge für Arbe... / 4.1.1 Vielfliegerbonus

Steuerfreiheit bei dienstlicher Nutzung Die bekanntesten Prämien aus Kundenbindungsprogrammen sind die Vielfliegerboni der Luftverkehrsgesellschaften. Ab Erreichen einer bestimmten Flugkilometergrenze werden von den Airlines Bonuspunkte gutgeschrieben, mit denen der Arbeitnehmer Freiflüge oder kostenlose Hotelaufenthalte von der Airline erhalten kann. Werden diese Prämien für...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8 Anpassungen beim Verpflegungsmehraufwand (§ 9 Abs. 4a EStG)

Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a Satz 3 EStG) bei Auswärtstätigkeiten und doppelter Haushaltsführung im Inland sollen erhöht werden. Die als Werbungskosten abzugsfähige inländische Verpflegungspauschale nach § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG wird für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 2.4 Betriebliche Wegezeiten und Dienstreisen

Betriebliche Wegezeiten, beispielsweise die Fahrt zu einem Kunden sind Arbeitszeit und deren Lage unterliegt der Mitbestimmung. In diesem Fall sind sie Teil der arbeitsvertraglich geschuldeten Hauptleistungspflicht i. S. d. § 611a BGB. Nicht endgültig geklärt ist, inwieweit die Anordnung von Dienstreisen dem Mitbestimmungsrecht unterliegen. Die Anordnung der Dienstreise selbs...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 9 Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet ist, Mehrarbeit zu leisten. Dafür ist in der Regel eine entsprechende arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 6.4 Voraussetzungen für einen "Partner" oder eine "Partnerin"

Der Anspruch auf Partnerfreistellung setzt zunächst voraus, dass auch der Partner in den persönlichen Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes nach § 1 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 1 Abs. 2 und 3 MuSchG Ref-E fällt. Partner können demnach alle Menschen sein, die in einem Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 1 SGB IV stehen oder im Katalog nach § 1 Abs. 2 Nrn. 1–8 MuSchG aufgez...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.9.2 Reisekosten

Für Reisen, die zur Erledigung von Personalratsaufgaben notwendig werden, erhalten Mitglieder des Personalrats Aufwendungsersatz in entsprechender Anwendung der beamtenrechtlichen Bestimmungen zu Reisekosten und Trennungsgeld (§ 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG) . Da es sich nicht um Dienstreisen handelt, benötigt das Personalratsmitglied hierfür keine Anordnung oder Genehmigung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Dokumentenpaus... / 3 Anmerkung:

Es handelt sich hier um eine der seltenen Entscheidungen des BVerfG im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens, die sich mit dem Anfall und der Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Auslagen befasst. Die in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren ergangene Entscheidung ist teilweise auch auf andere Verfahrensarten übertragbar, zumal die Regelungen der §§ 91 ff. ZPO vom BVerfG ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Lösegeld

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Übernimmt eine Kö die Lösegeldzahlung für einen Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Pers, so ist die dadurch eingetretene Vermögens- und Einkommensminderung gesellschaftsrechtlich veranlasst und führt zur Annahme einer vGA. Auch eine Lösegeldzahlung, die eine Kö für die Freilassung ihres Gesellschafters und dessen Bruder, ihres GF, zum Sc...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Rz. 726 [Abzugsvoraussetzungen → Zeilen 4–12] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung) außerhalb des Beschäftigun...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 4 Betriebsausgaben

Rz. 310 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 55 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 311 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–71 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Rz. 734 Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] ...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Angaben auf Seite 1

Rz. 169 [Notwendige Angaben → Zeilen 4–12] Im Vordruck müssen Sie in diesen Zeilen die Angaben zum Grund der doppelten Haushaltsführung, zum auswärtigen Beschäftigungsort und zum Zeitpunkt der Gründung des zweiten Hausstands machen sowie darüber, ob Sie an Ihrem Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhalten. Anhand dieser Angaben prüft das Finanzamt, ob ein Kostenabzug mö...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.9 Reisekosten

Rz. 710 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 68–80] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 660 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 675) und bei...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 651 Begriff der Werbungskosten Zu den WK bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenhang mit der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.6 Häusliches Arbeiten

Rz. 689 [Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 60–62] Der Abzug für Aufwendungen i. Z. m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 137 Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [520-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 705 [Fortbildungskosten → Zeile 63] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 430) anfallen. Sie gehören zu den WK. Im Gegensatz sind Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung (außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses) handelt, aufgrun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 620 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 5] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1083 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Typisierte Einzelfälle

Rz. 459 [Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ärztliches Zeugnis bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit (§ 16 Abs. 2)

Rz. 24 Auch nach der Geburt kann ein individuelles und auch teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, wenn die Mutter aus ihrer besonderen Situation heraus eine Verlängerung der Schutzwirkung benötigt. Durch § 16 Abs. 2 wird der Frau eine gewisse, in der individuellen Leistungsfähigkeit begründete weitere Schonzeit eingeräumt. Entscheidend ist, dass auf die indivi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Kilometersätze bei Dienstreisen und anderen ­Auswärtstätigkeiten

Rz. 5 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten (> Reisekosten Rz 20 ff) gelten die Km-Pauschalen des § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 2 EStG. Entsprechendes gilt für bestimmte Fahrten im Rahmen einer > Doppelte Haushaltsführung. Sie betragen für jeden gefahrenen Km:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Nutzungsüberlassung für dienstliche Fahrten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird einem Stpfl für eine Auswärtstätigkeit ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung gestellt, so führt das nicht zu einem besteuerbaren Vorteil, weil die Benutzung für die Ausübung der Berufsarbeit im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ArbG geschieht, solange sie betriebsfunktionalen Zielsetzungen dient (vgl BFH 192, 299 = BStBl ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Führung des Fahrtenbuchs

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Art und Umfang der Nutzung müssen für eine individuelle Nutzungswertermittlung im Einzelnen anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Ein Einzelnachweis setzt voraus, dass die einzelnen Gruppen von Nutzungsarten voneinander abgegrenzt werden. Zu unterscheiden sindmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kraftfahrerverbände

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nur wenn ein Kfz ausschließlich beruflich genutzt wird (> Arbeitsmittel Rz 20 Kraftfahrzeug), gehören Beiträge zu einem Kraftfahrerverband zu den > Werbungskosten. Sie sind aber mit dem Km-Satz für Auswärtstätigkeiten (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 2 EStG; > Kilometer-Pauschalen Rz 5) abgegolten. Eine entsprechende Abgeltungswirkung hat die > Entfern...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kraftfahrzeugbenutzung

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Aufwendungen für die Benutzung des eigenen privaten Kfz können für einen ArbN je nach Art und Anlass der einzelnen Fahrtmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Wege zwischen der Wohnung und seiner > Erste Tätigkeitsstätte (vor 2014 > Regelmäßige Arbeitsstätte) respektive zu einem Sammelpunkt oder weiträumigen Tätigkeitsgebiet darf der > Arbeitnehmer die Kosten für die Benutzung des eigenen Kfz nur mit folgenden Pauschbeträgen als > Werbungskosten ansetzen (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG; zu Einz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Übernahme einzelner Betriebskostenteile

Rz. 50 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Trägt der ArbN selbst einen Teil der Kosten des laufenden Betriebs wie zB Treibstoffkosten, so wollten Rechtsprechung und FinVerw lange den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung nicht um diesen Aufwand mindern (vgl BFH 219, 203 = BStBl 2008 II, 198; BFH 219, 206 = BStBl 2009 II, 199). Inzwischen gilt aber als Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuriere

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Begriff bezeichnet ua Einzelpersonen, die haupt- oder nebenberuflich unter Einsatz des eigenen Kfz/Motorrads/Fahrrads und auf eigenes Risiko von Fall zu Fall kurzfristig Nachrichten/Briefe/Pakete/Waren als Eilboten zustellen. Trotz Rahmenvereinbarung sind sie in der Übernahme des meist kurzfristig erteilten Auftrags frei. Solche Kuriere s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Geldwerter Vorteil aus der Benutzung des Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kann ein zur Privatnutzung überlassenes betriebliches Kfz (> Rz 21 ff) auch für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG) bzw Sammelpunkt oder weiträumigem Arbeitsgebiet iSv § 9 Abs 1 Nr 4a Satz 3 EStG (> Entfernungspauschale Rz 20 ff; > Erste Tätigkeitsstätte) genutzt werden, erhöht sich der geldwerte Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.2 Reisekosten

Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit für einen angestellten Anwalt liegt immer dann vor, wenn dieser vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten (ab 1.1.2014: erste Tätigkeitsstätte gem. § 4 Abs. 4 EStG) beruflich tätig wird (Gericht, Besuch des Mandanten).[1] Fahrtkosten bei einer Auswärtstätigkeit sind die tatsächlichen K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Arbeitskollegen

Rz. 22 Der Übergang der Schadensersatzforderung des Arbeitnehmers auf den Arbeitgeber nach § 6 Abs. 1 EFZG ist auch dann ausgeschlossen, wenn ein Arbeitskollege desselben Betriebs den Arbeitnehmer bei Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit fahrlässig verletzt und der Arbeitnehmer infolge dessen arbeitsunfähig erkrankt. Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitskolle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 2.4 Reisezeit (§ 6 Abs. 9.1 TVöD-S)

§ 6 Abs. 9.1 TVöD-S sieht vor, dass bei Dienstreisen grundsätzlich nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit gilt. Für jeden Tag der Dienstreise wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, sofern diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 1 Dienst- und Geschäftsreisen in Deutschland

Arbeitnehmer haben für die Dauer einer Dienst- und Geschäftsreise im Inland den gleichen Sozialversicherungsschutz, wie für ihre Beschäftigung. Das bedeutet konkret, sind Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung, besteht dieser Versicherungsschutz für die Dienst- und Geschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 2 Dienst- und Geschäftsreisen ins Ausland

2.1 Anschlussurlaub in der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz Im Bereich der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz gelten die Regelungen der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, sofern es s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 2.2 Anschlussurlaub in Bosnien-Herzegowina, Israel, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei und Tunesien

Dienstreisen und Entsendungen Grundsätzlich gelten immer die Regelungen des jeweiligen "Abkommens über Soziale Sicherheit". Die Bundesrepublik Deutschland hat mit vielen Staaten Entsendeabkommen geschlossen. Allerdings wurden "Abkommen über Soziale Sicherheit", die den Bereich der Krankenversicherung umfassen, lediglich mit Bosnien-Herzegowina, Israel, Nordmazedonien, Montene...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 2.3 Anschlussurlaub in weiteren Abkommensstaaten und im vertragslosen Ausland

Dienstreisen und Entsendungen Grundsätzlich gelten immer die Regelungen des jeweiligen Abkommens über Soziale Sicherheit. Bei den Abkommen über Soziale Sicherheit handelt es sich um reine Entsendeabkommen, die nicht den Bereich der Krankenversicherung umfassen. Staaten, mit denen kein Abkommen geschlossen wurde, werden als vertragsloses Ausland zusammengefasst. Für eine Person...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / Zusammenfassung

Begriff Wird eine Dienst- oder Geschäftsreise mit einem privaten Urlaub verbunden, stellen sich diverse steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen. Steuerlich ist vor allem wichtig, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine solche Reise steuerfrei erstatten kann. Handelt es sich um eine Reise mit einem unmittelbaren betrieblichen Anlass, kann der Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 2.1 Anschlussurlaub in der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz

Im Bereich der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz gelten die Regelungen der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Voraussetzung für eine Ents...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 2.2.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Während einer Entsendung besteht die Möglichkeit, dass der entsandte Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit endet mit dem Ende der Entsendung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 2.3.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Während einer Ausstrahlung/Entsendung besteht die Möglichkeit, dass der entsandte Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit endet mit dem Ende der Ausstrahlung/Entsendung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 1.2 Unbezahlter Urlaub

Beim unbezahlten Urlaub nach Abschluss der dienstlich veranlassten Reise im Inland ist die Dauer des Urlaubs von Bedeutung. 1.2.1 Unbezahlter Urlaub von weniger als einem Monat Dauert der unbezahlte Urlaub weniger als einen Monat, dann bleibt der Arbeitnehmer wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 2.3.2 Private Reisekrankenversicherung

Für den Urlaubsaufenthalt sollte eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese Reisekrankenversicherung gibt es in verschiedenen Formen. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die ausschließlich kurze Urlaube abdecken und Reisekrankenversicherungen für längere Aufenthalte.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 1 Aufteilung bei privater Urlaubsverlängerung

Wird eine Dienstreise mit einem privaten Urlaub verbunden, ist eine Aufteilung der Reisekosten vorzunehmen.[1] Solche sog. gemischt veranlassten Reisen mit privater Mitveranlassung dürfen aufgeteilt werden in steuerfreie Bestandteile, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, und lohnsteuerpflichtige Bestandteile, die sich als geldwerter Vorteil darstellen...mehr