Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.1.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 221c Der erste Unterabschnitt enthält einige (Zwischen-)Ergebnisgrößen, die teilweise sowohl von den das Gesamtkosten- als auch das Umsatzkostenverfahren anwendenden Unternehmen zu beachten sind. Zu den zwingend zu befüllenden Ergebnispositionen in diesem (Unter-)Abschnitt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 1662–1673) zählen:mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1 Geschäftsführung und Vertretung

Eine Gesellschaft, ob rechtsfähig oder nicht, kann als juristische Konstruktion nicht selber, sondern nur durch natürliche Personen handeln. Bei der GbR handeln die Gesellschafter als natürliche Personen für die GbR durch Beschlussfassungen aller Gesellschafter formlos oder auf einer förmlichen Gesellschafterversammlung, durch Maßnahmen der Geschäftsführung und durch die Ver...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.2 Positionen unterhalb des Betriebsergebnisses

Rz. 239 Die Erträge aus Beteiligungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 9 bzw. Abs. 3 Nr. 8 HGB) gliedern sich – hinsichtlich der (handelsrechtlich zu befüllenden[1]) Mussfelder – wie folgt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 2908–2951):mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.2 Für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 5 Die unter Rz. 3 ff. dargestellten Rechtsvorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften und für solche Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (Kapitalgesellschaften & Co.). Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.[1] verpflichtet, den Jahresabschluss (grundsätzlich)[2] ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2 Verwaltungsrechte und -pflichten

Zu den Verwaltungsrechten und -pflichten gehören zunächst das Recht und die Pflicht zu Geschäftsführung und Vertretung, das Stimmrecht bei der Abstimmung über Beschlüsse der Gesellschafter und die Kontroll- und Informationsrechte. Verschiedene Nebenpflichten werden unter dem Begriff der Treuepflicht zusammengefasst. Das Recht des Gesellschafters, Sozialansprüche für die Gese...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.1 Für nicht publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 3 Für diesen Personenkreis der Unternehmen ist die Aufstellung einer Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (GuV-Rechnung) in § 242 Abs. 2 HGB vorgeschrieben, sofern nicht ausnahmsweise für Einzelkaufleute die größenabhängige Befreiung des § 242 Abs. 4 HGB i. V. m. § 241a HGB greift. Darüber hinaus sind einzelkaufmännische Kleinstunternehmen, die wegen eines fehl...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.1 Erträge aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags (Pos. 9a GKV, 8a UKV)

Rz. 192 Dem Grunde nach muss es sich um Erträge handeln, die aufgrund eines der 3 genannten Rechtsverhältnisse (bei Abführungsverträgen bei der Obergesellschaft) anfallen. Rz. 193 Gewinngemeinschaft (Interessengemeinschaft) liegt vor, wenn sich ein Unternehmen verpflichtet, seinen Gewinn oder den Gewinn einzelner seiner Betriebe ganz oder zum Teil mit dem Gewinn anderer Unter...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3 Vermögensbezogene Rechte und Pflichten

Im Vordergrund der vermögensbezogenen Rechte und Pflichten stehen die Beitragspflicht, die Gewinn- und Verlustbeteiligung sowie der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben bei der Liquidation der GbR. Als Recht der Gesellschafter ist aber auch die Möglichkeit der Übertragung des Gesellschaftsanteils und damit der Gesellschafterstellung anzusehen. Schließlich gibt es noc...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Überblick Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die auch BGB-Gesellschaft genannt wird, ist sowohl in der Wirtschaftspraxis als auch im privaten Bereich eine beliebte und weitverbreitete Gesellschaftsform. Sie ist einfach zu gründen und für viele unterschiedliche Zwecke einsetzbar. Für die Gesellschafter einer GbR ist es deshalb wichtig zu wissen, welche Rechte und Pfl...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgepauschale / 4 Teilbetrag für private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung

Der Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versichert sind (z. B. privat versicherte Beamte, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und höher verdienende Arbeitnehmer). Der Arbeitgeber muss in den Steuerklassen I bis V eine...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.4 Aufwendungen aus Verlustübernahme (Pos. 12a GKV, 11a UKV)

Rz. 202 Dem Grunde nach gelten die Ausführung unter Abschn. 4.6.2 entsprechend. Es werden hier die von einer Gewinngemeinschaft oder einer Untergesellschaft übernommenen Verlustdeckungsbeiträge erfasst. Auch Verlustübernahmen aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sollten hier ausgewiesen werden.[1] Hinzu kommen auch Dividendengarantiezahlungen an außen stehende ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4 GKV, 6 UKV), davon Erträge aus der Währungsumrechnung

Rz. 69 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Erträge, die weder zu den vorhergehenden Positionen Nrn. 1–3 GKV, noch zu den "Finanzerträgen" (Positionen Nrn. 9–11 GKV) gehören und auch nicht innerhalb der Steuerpositionen (Nr. 14 und Nr. 16 GKV) zu erfassen sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Erträge innerhalb oder außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallen sin...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.4 Für publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 10 Für nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen sind die Vorschriften für den Inhalt der GuV-Rechnung, ihre Gliederung und für einzelne Posten, wie sie für Kapitalgesellschaften gelten (mit Ausnahme der Gliederungserleichterungen des § 276 HGB) sinngemäß anzuwenden (§ 5 Abs. 1 Satz 2 PublG). Geschäftszweigspezifische Besonderheiten, z. B. für Kre...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.3 Darstellung der Ergebnisverwendung

Rz. 31 Zur Darstellung der Ergebnisverwendung ist für AG und KGaA in der GuV-Rechnung oder im Anhang das nachfolgende Gliederungsschema obligatorisch (§ 158 Abs. 1 AktG). Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB, welche in der Rechtsform der AG oder KGaA geführt werden, sind jedoch von der Darstellung der Ergebnisverwendungsrechnung befreit, sofern sie für die Aufste...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.2 Brutto- oder Nettoprinzip

Rz. 18 Das Bruttoprinzip beinhaltet die Forderung, sämtliche Aufwands- und Ertragspositionen gesondert, also ohne Saldierung, auszuweisen. Es ist in dem für alle Kaufleute geltenden Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB verankert[1] und wird für Kapitalgesellschaften mit dem Wort "gesondert" in § 275 Abs. 1 Satz 2 HGB nochmals hervorgehoben. Der Bruttoausweis, insbe...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 1 Zweck des Vordrucks

Der Vordruck KStOpt enthält den Antrag auf Option zur KSt bzw. den Antrag zur Rückoption. Nach § 1a Abs. 1 KStG können Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften den Antrag stellen, als Körperschaften besteuert zu werden. Personenhandelsgesellschaften sind die OHG, die KG und die EWIV. Optionsfähig sind auch ausländische Gesellschaften, die nach einem Rech...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 4 Antrag auf Rückoption zur Besteuerung als Personengesellschaft nach § 1a Absatz 4 KStG

Zeile 30 In dieser Zeile ist der Antrag auf Rückoption zu stellen. Die Rückoption hat zur Folge, dass die Gesellschaft nicht mehr als Kapitalgesellschaft, ihre Gesellschafter nicht mehr als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuert werden. Für den Antrag auf Rückoption gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für den Antrag auf Option. Insbesondere ist der Antrag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 2.1 Persönlich

Rz. 22 § 3b EStG gilt nur für natürliche Personen, unabhängig davon, ob sie unbeschränkt und beschr. stpfl. sind.[1] Rz. 23 Die an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten Zuschläge sind regelmäßig gesellschaftsrechtlich veranlasst und damit als vGA zu beurteilen.[2] Die Vermutung kann im Einzelfall aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung durch Darlegung überzeugende...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 Diese Zeile bleibt frei. Zeile 2 In dieser Zeile ist die Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft einzutragen, für die die Option gelten soll. Zeilen 3–4 In diesen Zeilen sind der Beginn und das Ende des ersten Wirtschaftsjahres anzugeben, für das die Option gelten soll. Der Antrag ist mindestens einen Monat vor dem Beginn des ersten Wirtschaftsjahres zu stellen. Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 5 ABC der steuerfreien Zuschläge

Rz. 48 Ärzte: Vergütungen für Bereitschaftsdienste enthalten regelmäßig Grundlohn und werden für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt. Eine Steuerbefreiung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.[1] Altersteilzeit: Zinsen für auf Altersteilzeitkonto gebuchte Zuschläge sind keine Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.[2] Apotheker: E...mehr

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§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 2. Korrekturvorschrift

Die Ausgestaltung des Grunderwerbsteuerrechtes, nach dem die Steuertatbestände an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpfen, erfordert eine Korrekturvorschrift, sofern die Wirkungen dieser Rechtsvorgänge später tatsächlich nicht eintreten oder auf Grund eines neuen Rechtsaktes rückgängig gemacht werden. Die entsprechenden Regelungen befinden sich in § 16 GrEStG. Die wesentlichen Tat...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 3 Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a Absatz 1 KStG

Zeile 12 In dieser Zeile ist durch Eingabe der Schlüsselzahl der Antrag auf Besteuerung zur Körperschaftsteuer zu stellen. Der Antrag ist bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Die Bezeichnung als "Antrag" ist insoweit irreführend, als die Finanzverwaltung keine Befugnis zur Genehmigung oder zur Ablehnung hat. Rechtlich handelt es sich nicht um einen Antrag, der auch abgelehn...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.1 Keine Privatnutzung durch den freien Mitarbeiter

Wird das Fahrzeug durch den freien Mitarbeiter nicht privat genutzt, stellt sich die Sachlage zunächst recht einfach dar. Eine Behandlung als Betriebseinnahme auf Ebene des freien Mitarbeiters scheidet aus. So hat der BFH festgestellt, dass sich die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gewinnmäßig nicht auswirkt, wenn ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug ausschließlich für betriebli...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.1 Der Auftraggeber trägt sämtliche Fahrzeugkosten

Trägt der Auftraggeber sämtliche Fahrzeugkosten und darf der freie Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzen, muss Letzterer den privaten Anteil versteuern. Genauer gesagt: Der freie Mitarbeiter hat eine Betriebseinnahme in Form einer Sachleistung, die er für private Zwecke nutzt (Entnahme). Praxis-Beispiel Grundfall Nutzungsüberlassung A gestattet seinem Handelsvertreter H,...mehr

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Rückstellungen für Betriebs... / 3 Behandlung der Handelsbilanz

Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Es handelt sich hierbei um eine ungewisse Verbindlichkeit, die als Sachleistungsverpflichtung einzustufen ist. Die handelsrechtliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Danach sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Verkauf eines Erbanteil... / 3. Entscheidung des BFH v. 26.9.2023

Mit seiner jüngst veröffentlichten Entscheidung v. 26.9.2023 rückt der BFH ausdrücklich von dieser Linie ab (BFH v. 26.9.2023 – IX R 13/22). Im Entscheidungsfall war der Kläger Mitglied einer Erbengemeinschaft. Zum Nachlass gehörte auch ein Grundstück. Die zehnjährige Haltefrist des Erblassers war – soweit ersichtlich – bereits abgelaufen. Der Kläger erwarb die übrigen Erban...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Der Gesellschafter-Geschäftsführer – Arbeitnehmer, Gesellschafter oder Dienstleister

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ist der Gf zugleich Gesellschafter (GesGf), muss anhand des Gesamtbildes der Verhältnisse entschieden werden, ob und inwieweit der Geschäftsführer als > Arbeitnehmer oder Gesellschafter tätig wird. Je nach Vertragsgestaltung kann er als ArbN oder aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter tätig werden (zu weiteren Rechtsgrundlagen > Rz 8). E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Aufwendungen zur Ehrung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Rz. 83 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Gibt die Gesellschaft aus Anlass eines "runden" Geburtstags ihres GesGf einen Empfang, so geht die Rechtsprechung im Prinzip davon aus, dass die Aufwendungen selbst dann vGA sind, wenn nahezu ausschließlich Geschäftsfreunde teilnehmen (BFH 166, 251 = BStBl 1992 II, 359; BFH 206, 431 = BStBl 2011 II, 285 mwN; ebenso FinMin SH vom 01.11.2010, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Der Anstellungsvertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers

I. Allgemeines 1. Form und Inhalt Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sowohl der beherrschende (> Rz 41) als auch der nicht beherrschende Gesellschafter können die Tätigkeit des Geschäftsführers als Arbeitnehmer ausüben oder die KapGes aufgrund eines anderen Rechtsverhältnisses nach Außen vertreten (> Rz 7 f). Maßgebend ist das Gesamtbild der vertraglichen Verhältnisse und ihre ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten bei beherrschenden Gesellschaftern

Rz. 39 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei beherrschenden Gesellschaftern (> Rz 41) können Leistungen der Gesellschaft vGA sein, wenn sie ohne eine von vornherein abgeschlossene, eindeutige Vereinbarung erbracht werden (BFH 178, 321 = BStBl 1996 II, 246 mwN; BFH/NV 2009, 2005: verfassungsrechtlich unbedenklich; R 8.5 Abs 2 Satz 1 KStR). Denn eine Leistung der Gesellschaft an den ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Darlehen

Rz. 85 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Geld leiht die KapGes ihrem GesGf im Zweifel in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und nicht als ArbN. Zinsverbilligungen führen mithin idR zur vGA. Zur vGA führt der Verzicht der KapGes auf marktübliche Zinsen in Höhe des Zinssatzes, den die Gesellschaft einem fremden Dritten berechnet haben würde; ebenso wenn der GesGf das Darlehen nich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

1. Form und Inhalt Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sowohl der beherrschende (> Rz 41) als auch der nicht beherrschende Gesellschafter können die Tätigkeit des Geschäftsführers als Arbeitnehmer ausüben oder die KapGes aufgrund eines anderen Rechtsverhältnisses nach Außen vertreten (> Rz 7 f). Maßgebend ist das Gesamtbild der vertraglichen Verhältnisse und ihre tatsächliche D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einzelne Bezüge

1. Steuerfreie Erstattung laufender Aufwendungen Rz. 47 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Erstattung von > Reisekosten und Mehraufwendungen für > Doppelte Haushaltsführung sind auch bei einem GesGf, der > Arbeitnehmer der Gesellschaft ist, im Rahmen von § 3 Nr 16 EStG steuerfrei (> Auslösungen bei privaten Arbeitgebern). Auch von einer Pauschalbesteuerung weiterer Reisekosteners...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Steuerliche Folgen für den Geschäftsführer

Rz. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Einnahmen, die dem GesGf in seiner Eigenschaft als > Arbeitnehmer zufließen, führen zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die dem Abzug von LSt, SolZ und ggf KiSt unterliegen (§§ 38ff EStG). Zum Zeitpunkt des Steuerabzugs > Zufluss von Arbeitslohn. Als Besonderheit ist zu beachten, dass Bezüge eines beherrschenden GesGf (> ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Andere Formen der Altersversorgung

Rz. 80 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Das Betriebsrentengesetz gilt nur für > Arbeitnehmer . Gleichwohl ist die KapGes uE nicht gehindert, auch einem GesGf, der nicht ArbN oder beherrschender Ges ist, auf vertraglicher Grundlage die einem ArbN aus dem BetrAVG zustehenden Rechte einzuräumen. Sie kann also sowohl für den geschäftsführenden ArbN als auch für ihren GesGf, der nicht A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 11. Übernahme der Lohnsteuer

Rz. 88 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Wird bei vereinbarten Sachleistungen (zB der Privatnutzung des Firmen-PKW; > Rz 49) der LSt-Abzug nicht vorgenommen, führt dies noch nicht zu einer vGA. Übernimmt die KapGes als ArbG aber die vom FA nachgeforderte LSt, führen diese Aufwendungen zur vGA, wenn der Anstellungsvertrag hinsichtlich der Sachleistung keine Nettolohnvereinbarung ent...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerliche Folgen für die Kapitalgesellschaft

Rz. 13 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für die KapGes sind Leistungen an den Gesellschafter, die bei diesem zu Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) führen, den Gewinn nicht mindernde Gewinnausschüttungen; sie sind vielmehr Gewinnverwendung (§ 8 Abs 3 Satz 1 KStG), ggf sogar verdeckte Gewinnausschüttung (vGA; > Rz 14 ff). Die im Rahmen eines Dienstverhältnisses für die Tätig...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 12. Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Rz. 89 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Urlaubsgeld eines beherrschenden GesGf (> Rz 41) ist ohne Vereinbarung vor Beginn des maßgebenden Wirtschaftsjahres eine vGA (BFH 166, 545 = BStBl 1992 II, 434). Wird das Urlaubsgeld erst im Laufe des Wirtschaftsjahres vereinbart, ist es insoweit vGA, als es anteilig auf den bereits abgelaufenen Teil des Wirtschaftsjahres entfällt (BFH 113, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten bei der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist bei einer KapGes eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt, in keinem Zusammenhang mit einer ordentlichen Gewinnausschüttung steht und beim Gesellschafter zu Einnahmen iSv § 20 EStG...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Angemessenheit der Bezüge

Rz. 29 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Bezüge des GesGf müssen der Höhe nach angemessen sein. Nur insoweit sind sie als > Betriebsausgaben der KapGes abziehbar und beim GesGf > Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG). Über den angemessenen Betrag hinausgehende Vergütungen sind vGA (> Rz 14 ff). Die Bezüge sind angemessen, wenn die Gesellschaft sie bei Anwendung de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Sonstige Hinweise

Rz. 93 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die ungekürzte Vorsorgepauschale und damit der allgemeine Lohnsteuertarif – die allgemeine Lohnsteuertabelle – ist nur bei einem GesGf anzuwenden, der einen Beitragsanteil zur GRV zu entrichten hat (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3, Abs 4 EStG). Andere GesGf, die nicht in der GRV pflichtversichert sind, erhalten die "gekürzte" > Vorsorgepauschale Rz ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Der Geschäftsführer als Organ der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kapitalgesellschaften (KapGes) deutschen Rechts sind die Aktiengesellschaft (AG), die > Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform der GmbH (§ 5a GmbHG; siehe auch > Limited Rz 4; zudem insgesamt § 1 Abs 1 Nr 1 KStG; ergänzend > Rz 1/1 ff). Ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Form und Inhalt

Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sowohl der beherrschende (> Rz 41) als auch der nicht beherrschende Gesellschafter können die Tätigkeit des Geschäftsführers als Arbeitnehmer ausüben oder die KapGes aufgrund eines anderen Rechtsverhältnisses nach Außen vertreten (> Rz 7 f). Maßgebend ist das Gesamtbild der vertraglichen Verhältnisse und ihre tatsächliche Durchführung (> Arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Tatsächliche Durchführung des Anstellungsvertrags

Rz. 44 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die tatsächliche Durchführung der im Anstellungsvertrag getroffenen Vereinbarungen wie bei einem fremden Dritten ist Voraussetzung für ihre steuerliche Anerkennung (BFH 153, 313 = BStBl 1988 II, 786; BFH/NV 2001, 1149 mwN). So muss die Vergütung für die geleisteten Dienste zu den üblichen Gehaltsterminen (Festgehalt) oder den vereinbarten Fä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 14. Abfindungen beim Ausscheiden des Geschäftsführers

Rz. 92 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Tarifbegünstigung des § 34 EStG iVm § 24 Nr 1 EStG kommt grundsätzlich auch bei Entlassungsabfindungen für GesGf in Betracht (> Außerordentliche Einkünfte). Bei beherrschenden GesGf muss die Abfindung dem Grunde und der Höhe nach von vornherein eindeutig vereinbart worden sein; sonst führt die Abfindung zur vGA (> Rz 39 ff). Wird die Abf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Sozialleistungen

Rz. 86 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Beim beherrschenden GesGf (> Rz 41) sind die Übernahme der Kosten von Vorsorgeuntersuchungen oder Kuren oder Beihilfen und Lohnfortzahlung bei Krankheit, Zuwendungen bei Heirat oder Geburt eines Kindes, > Mutterschutz bei einer GesGfin, Jubiläumszuwendungen, verbilligtes Kantinenessen, verbilligte Wohnung (BFH 155, 349 = BStBl 1989 II, 248; ...mehr