Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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§ 9 Recht der Personengesel... / (5) Kündigung der Gesellschaft

Rz. 1000 Bei der GmbH sieht das Gesetz kein Kündigungsrecht vor. Den Gesellschaftern einer auf unbestimmte Zeit eingegangenen KG steht dagegen das Recht zu, die Gesellschaft jeweils zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen (§§ 161 Abs. 2, 132 Abs. 1 HGB). Ferner steht sowohl den Gesellschaftern einer unbefristeten als auch den Gesellschafter...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (7) Zwangsvollstreckung

Rz. 1006 Die Zwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil eines GmbH-Gesellschafters hat auf den Bestand der GmbH keine unmittelbaren Auswirkungen. Dagegen kann der Gläubiger eines Kommanditisten, der dessen Anteil pfändet, die Gesellschaft kündigen (§ 133 HGB). Das Kündigungsrecht des Gläubigers kann durch den Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen werden. Allerdings kann ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Rechtsgeschichtliche Entwicklung

Rz. 52 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wurde ursprünglich als bloßes Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter i.S.d. § 47 GBO bewertet; demgemäß wurden die Gesellschafter als Berechtigte angesehen und in das Grundbuch eingetragen.[94] Der BGH hatte mit Urt. v. 29.1.2001 grundlegend die Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts anerk...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Anfechtung und Anfechtungsprivileg

Rz. 403 Anfechtungsgegner ist nach § 135 Abs. 2 InsO und § 143 Abs. 3 InsO der Gesellschafter. Führt die Gesellschaft einen von ihrem Gesellschafter besicherten Kontokorrent zurück, kann die dadurch bewirkte Befreiung des Gesellschafters von der Sicherung gegenüber dem Gesellschafter angefochten werden mit der Folge, dass der Gesellschafter die dem gesicherten Gläubiger gewä...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 324 Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rechnungslegung und Ergebnisverteilung sind dispositiv.[552] Im Gesellschaftsvertrag selbst können damit ebenso abweichende Regelungen getroffen werden wie durch spätere Änderungen des Vertrages. Für Mehrheitsbeschlüsse bei einer Änderung ist allerdings neben dem formellen Erfordernis einer entsprechenden Mehrheitsklausel auch der ma...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kapitalerhöhung bei Personengesellschaften/Einzelunternehmen

Rz. 83 Bei Einzelunternehmungen erfolgt eine Eigenkapitalerhöhung durch Nichtentnahme erzielter Gewinne (Selbstfinanzierung), durch Einbringen von weiterem Privatvermögen des Einzelunternehmers oder durch Aufnahme eines stillen Gesellschafters. Rz. 84 Eine Eigenkapitalerhöhung kann bei Personengesellschaften durch weitere Einlagen der bisherigen Gesellschafter (Beteiligungsfi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Verursachungsgerechte Zuweisung des Gewerbesteueraufwands

Rz. 422 Der Gewinn, den der Gesellschafter in seiner Einkommensteuererklärung zu versteuern hat, ergibt sich aus dem ihm zuzurechnenden Anteil am Gesamthandsergebnis und seiner Ergänzungs- und Sonderbilanz. Bei der Ermittlung der Gewerbesteuer fließen indes die Ergebnisse der Gesamthandsbilanz sowie der Ergänzungs- und Sonderbilanzen aller Gesellschafter zusammen (zweistufig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Steuerlicher Überblick

Rz. 583 Durch eine Realteilung kann eine Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen gewinnneutral auseinandergesetzt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerneutrale Realteilung finden sich in § 16 Abs. 3 Satz 2–4 EStG .[1089] Danach muss der aufnehmende Gesellschafter im Rahmen einer Realteilung für die einzelnen Wirtschaftsgüter zwingend die Buchw...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (8) Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Rz. 1009 Die Regeln über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse bei KG und Komplementär-GmbH sollten gleichfalls aufeinander abgestimmt werden. In der Praxis werden die Versammlungen vielfach gleichzeitig erfolgen. Für die Komplementär-GmbH enthält das Gesetz verschiedene Bestimmungen über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse (§§ 47 ff. GmbHG), von denen im Gesell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 522 Gem. § 116 Abs. 5 HGB erfolgt die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis wegen eines wichtigen Grundes durch gerichtlichen Beschluss. Zweck dieser Abweichung vom Recht der GbR, bei der zur Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis ein Beschluss der übrigen Gesellschafter ausreicht, ist die Rücksichtnahme auf den geschäftsführenden Gesellschafter der OHG, für den häu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Haftkapitalsystem und Gläubigerschutz

Rz. 274 Der Betrieb einer Unternehmung in einer haftungsbeschränkten Rechtsform birgt für die Gläubiger grds. das Risiko, dass das zur Schuldenregulierung allein zur Verfügung stehende Gesellschaftsvermögen für die Befriedigung aller Gläubiger nicht ausreicht. Dies wird jedoch als "normales" Risiko angesehen, welches mit jedem Unternehmen verbunden ist, sodass die haftungsbe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / g) Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 54 Das MoPeG hält am Grundsatz der Selbstorganschaft für das gesamte Personengesellschaftsrecht fest. Das Gesetz unterscheidet weiterhin zwischen der Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis und der Vertretungsmacht im Außenverhältnis, wobei sich anders als nach altem Recht (§ 714 BGB a.F.) der Umfang der Vertretungsmacht nicht mehr nach der Geschäftsführungsbefugnis...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 8. Sicherheiten aus Gesellschaftsvermögen für Gesellschafterdarlehen

Rz. 430 Ist dem Gesellschafter innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft oder danach für ein Gesellschafterdarlehen oder eine gleichgestellte Forderung eine Sicherheit aus dem Vermögen der Gesellschaft gewährt worden, so kann der Insolvenzverwalter diese Rechtshandlung nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechten. Rz. 431 Reichweite u...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Ertragsteuerliche Unterschiede

Rz. 608 Die zivilrechtlichen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften haben – auch wenn sie nach wie vor unübersehbar vorhanden sind – in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Die wichtigste Entwicklung hierbei ist die Zulassung und starke Verbreitung der GmbH & Co. KG, welche im Ergebnis dazu führt, dass eine wirtschaftliche Tätigk...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Ausschließung

Rz. 214 Eine gesetzliche Anordnung der Ausschließung findet sich lediglich in den §§ 21, 28 Abs. 1 GmbHG für die verzögerte Einzahlung auf Geschäftsanteile oder Nachschüssen. Ein Austritts- und Ausschlussrecht aus wichtigem Grund ist aber als notwendiger Bestandteil jedes personalen Dauerrechtsverhältnisses auch bei der GmbH anzuerkennen.[621] Demgemäß steht jedem Gesellscha...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Muster (zwei GmbH zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 159 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.6: Verschmelzungsvertrag (zwei GmbH zur Neugründung einer GmbH) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / 2. Rechtslage bis zum 31.12.2023

Rz. 18 Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024 stellt sich die Rechtslage hingegen folgendermaßen dar: Spätestens nach dem Beschluss des BGH vom 4.12.2008[16] wurde die GbR als Inhaberin dinglicher Rechte im Grundbuch als Problemfall angesehen.[17] Zum einen aus Sicht der GbR und ihrer Gesellschafter: wie können Existenz, Identität und Vertretung der GbR dem ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VI. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 569 Nach § 109 Abs. 3 HGB ergehen die von den Gesellschaftern zu fassenden Beschlüsse grds. einstimmig. Der Gesellschaftsvertrag kann abweichend davon Mehrheitsbeschlüsse vorsehen. Dabei wird die Mehrheitsbestimmung häufig nicht nach der Mehrheit der Köpfe, sondern nach Kapitalanteilen vorgenommen, wobei sich die beschriebenen Systeme für unterschiedliche Beschlussgegens...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Nachfolgeklauseln

Rz. 366 So wie der Gesellschaftsanteil durch (vertragliche) Vereinbarung übertragbar gestellt werden kann, so kann er auch vererbt werden. Dies stellt die durch das MoPeG neu eingeführte Vorschrift des § 711 Abs. 2 BGB n.F. ausdrücklich klar: Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt wer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Notwendigkeit einer Güterstandsklausel

Rz. 1175 Angesichts einer Scheidungsquote von über 30 % ist der Abschluss eines maßgeschneiderten Ehevertrags für jeden Gesellschafter an sich eine absolute Notwendigkeit.[1552] Gleichwohl wird das Thema "Ehevertrag" in der Praxis vielfach völlig vernachlässigt. Schätzungen zufolge hat nicht einmal jeder fünfte Gesellschafter einen Ehevertrag. Rz. 1176 Hinzu kommt, dass vorau...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Einzelunternehmen

Rz. 35 Eine Einzelunternehmung liegt vor, wenn ein Unternehmer seinen Betrieb ohne andere Gesellschafter oder nur mit einem stillen Gesellschafter unterhält. Kaufmann i.S.d. HGB ist der Einzelunternehmer dann, wenn er ein Handelsgewerbe betreibt (Istkaufmann; § 1 Abs. 1 HGB). Ein Handelsgewerbe liegt gem. § 1 Abs. 2 HGB vor, wenn das Unternehmen nach Art und Umfang einen in ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Anwachsungsgestaltungen

Rz. 372 Durch die Anwachsung ergeben sich für Personengesellschaften attraktive Gestaltungsmöglichkeiten. Hierbei kann das gesamte Vermögen der Gesellschaft im Wege einer gesetzlichen Universalsukzession auf den letzten verbleibenden Gesellschafter übertragen werden.[730] Durch das MoPeG wird nun allgemein in § 712 Abs. 1 BGB n.F. normiert, dass der Anteil an der Gesellschaf...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) GmbH und UG

Rz. 44 Die GmbH als Kapitalgesellschaft haftet gem. § 13 Abs. 2 GmbHG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen (allgemein zur GmbH § 10 A.). Daher ist ihre Eigenkapitalausstattung für die Gläubiger von besonderer Bedeutung. Anders als bei der OHG oder hinsichtlich der Komplementäre der KG haftet das Privatvermögen der Gesellschafter bei der GmbH grds. nicht, sondern allein das Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) GbR im Prozess

Rz. 20 Mit der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR verbunden ist auch ihre Prozessfähigkeit.[47] Wenn die BGB-Gesellschaft selbst in der Lage ist, Inhaber von Rechten und Pflichten zu sein, dann muss sie auch im Prozess als solche klagen und verklagt werden können. Dem Gedanken von Wertenbruch[48] folgend, dass § 736 ZPO a.F., der zur Zwangsvollstreckung in das gesamthänderisch ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Änderung des gesetzlichen Leitbilds der GbR

Rz. 28 Das Leitbild des historischen Gesetzgebers von der nicht rechtsfähigen Gelegenheitsgesellschaft wird durch das neue Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, rechtsfähigen Außengesellschaft ersetzt.[73] Die in den §§ 705–740c BGB n.F. enthaltenen Neuregelungen sind konsequent an der rechtsfähigen Außen-GbR ausgerichtet. Dies ermöglicht es, die Außen-GbR als Grundfo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Eintragungen auf Bewilligung der vor dem 1.1.2024 eingetragenen Gesellschaft

Rz. 52 Wurde die GbR unter Nennung der Gesellschaft vor dem 1.1.2024 als Berechtigte eingetragen, bleibt diese Eintragung wirksam und bestehen. Es erfolgt nach Art. 229 § 21 Abs. 2 S. 1 EGBGB keine Grundbuchberichtigung von Amts wegen. Satz 2 der Vorschrift verweist auf §§ 82 ff. GBO, wobei der Wortlaut der Norm insgesamt widersprüchlich klingt.[130] Die entscheidende Aussag...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vorkaufs- und Vorerwerbsrecht

Rz. 778 Das Vorkaufsrecht ist die Befugnis, einen Gegenstand zu erwerben, wenn der Vorkaufsverpflichtete einen Gegenstand an einen Dritten verkauft hat. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt dann der Kaufvertrag zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Vorkaufsverpflichteten (Verkäufer) mit dem gleichen Inhalt zustande, wie der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Vorgründungsgesellschaft und Haftung

Rz. 27 Bei der Vorgründungsgesellschaft, also der Gesellschaft, die vor Beurkundung der Satzung der GmbH besteht, handelt es sich i.d.R. um eine GbR oder eine OHG. Rz. 28 Die Forderungen und Verbindlichkeiten der Vorgründungsgesellschaft gehen nicht automatisch auf die Vor-GmbH über, da zwischen Vorgründungsgesellschaft und der Vor-GmbH keine Identität besteht. Alle Rechte un...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Erbringung der Einlage bei der Bargründung

Rz. 53 Eine Bareinlageverpflichtung kann nur dadurch befriedigt werden, dass eine Barzahlung, eine Zahlung mit bestätigtem Bundesbankscheck oder eine Überweisung auf ein Bankkonto der Gesellschaft erfolgt (zur Leistung eines Sachagios neben der Bareinlage s.u. Rdn 392). Rz. 54 Die Bareinlagen müssen zur Zeit der Anmeldung nicht vollständig erbracht sein. Allerdings muss auf j...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Kurzfristige oder fortlaufende Gesellschafterdarlehen, Cash-Pooling

Rz. 378 Mit Inkrafttreten der Rechtsänderung war fraglich geworden, was für die Anfechtung von Kreditrückzahlungen nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO in Fällen einer Kreditgewährung durch den Gesellschafter in der Art eines Kontokorrentkredits gilt, insbesondere ob die Kreditrückführungen innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag oder danach in ihrer Summe anfechtbar si...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Haftung in der Insolvenz

Rz. 344 Die GmbH ist wie die Vor-GmbH als juristische Person und Handelsgesellschaft insolvenzfähig.[1143] Dies ist sie auch dann noch, wenn die Gesellschaft schon aufgelöst, ihr Vermögen aber noch nicht verteilt ist (§ 11 Abs. 1, 3 InsO) oder wenn es sich um eine fehlerhafte Gesellschaft handelt.[1144] Im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Pflicht, o...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Einstimmigkeitsabreden mit Nur-Betriebsgesellschaftern

Rz. 73 Bei einem Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer KG kann in dieser Gesellschaft im Grundsatz (nur) derjenige seinen Willen durchsetzen, der auch über die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung der KG verfügt.[178] Im Fall der Betriebs-GmbH gilt nach § 47 Abs. 1 GmbHG das Mehrheitsprinzip kraft Gesetzes für alle Beschlüsse der Gesellsch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Vertragliche Regelungen zum Wettbewerbsverbot

Rz. 308 Eine Verschärfung des gesetzlichen Wettbewerbsverbots im Gesellschaftsvertrag kommt praktisch nicht in Betracht, da das gesetzliche Wettbewerbsverbot bereits so umfassend ausgestaltet ist, wie dies nach § 1 GWB zulässig ist. Allenfalls kommen Regelungen in Randbereichen infrage. Dies kann insb. dort eine Rolle spielen, wo nach bisheriger Auffassung in Literatur und R...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (4) Vierkontenmodell

Rz. 1111 I.R.d. Vierkontenmodells[1486] wird das Kapitalkonto II nochmals untergliedert, sodass insgesamt vier Gesellschafterkonten geführt werden: In diesem Fall werden auf dem Kapitalkonto II nur die nicht entnahmefähigen Gewinne e...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Überschuldungsstatus

Rz. 30 Die rechnerische Überschuldung ist anhand eines Überschuldungsstatus zu prüfen. Zum Stichtag (Tag der Vornahme der Prüfung) müssen in den Überschuldungsstatus das gesamte Vermögen sowie die dagegenstehenden Verbindlichkeiten aufgenommen werden. Sinn und Zweck des Überschuldungsstatus ist die Feststellung, ob das Gesellschaftsvermögen ausreicht, alle Gesellschaftsgläub...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesellschaftsvertragliche Regelung über das Ausscheiden

Rz. 384 Bereits vor Inkrafttreten des MoPeG konnte im Gesellschaftsvertrag einer GbR geregelt werden, dass bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter, der Insolvenz eines Gesellschafters und bei Tod nicht die nach den §§ 723–725, 727, 728 BGB a.F. vorgesehene Folge der Auflösung der Gesellschaft eintrat, sondern diese nur das Ausscheiden des betreffenden...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Nachrangigkeit sämtlicher Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Rz. 481 Gesellschafterdarlehen sind gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO im Fall einer Insolvenz erst dann zu befriedigen, wenn alle anderen Insolvenzforderungen erfüllt wurden.[1582] Wurde ein Rangrücktritt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO vereinbart, sind diese Gesellschafterdarlehen weiter nachrangig und zuletzt zu befriedigen.[1583] Durch diese Regelungen wird die Position der Gesells...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Wettbewerb zur Hauptgesellschaft

Rz. 158 Den stillen Gesellschafter trifft mangels gesetzlicher Regelung ggü. der Hauptgesellschaft kein Wettbewerbsverbot. Dies gilt jedenfalls für den typischen stillen Gesellschafter, da es bei Beachtung der beiderseitigen Interessen sachlich nicht gerechtfertigt sein kann, den stillen Gesellschafter lediglich aufgrund seiner Vermögenseinlage trotz fehlender Beteiligung an...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Einzelgeschäftsführungsbefugnis

Rz. 227 Die Dispositionsfreiheit der Gesellschafter erlaubt es auch im Recht der GbR, eine Einzelgeschäftsführungsbefugnis der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag vorzusehen. Damit ist die Möglichkeit eröffnet, die Geschäftsführung identisch zur gesetzlichen Regelung der OHG zu gestalten. Es kommt sowohl die Einzelgeschäftsführung aller, einiger oder auch nur eines einzel...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Kommanditisten

Rz. 1053 Kommanditisten der GmbH & Co. KG sind in der Praxis meist eine oder mehrere natürliche Personen. Kommanditisten können aber auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften und GbR[1432] sein. Dagegen können Erbengemeinschaften, Ehegatten in Gütergemeinschaft[1433] und nicht rechtsfähige Vereine nach bislang h.A. nicht Kommanditist sein. Rz. 1054 Minderjährig...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Abweichende Regelungen

Rz. 94 Abweichend von der grds. Verteilung können dem stillen Gesellschafter über seine bloßen Informationsrechte hinaus – auf rein schuldrechtlicher Basis – weitere Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der stillen Gesellschaft eingeräumt werden. Sind diese nicht ganz unbedeutend, spricht man von einer atypischen stillen Gesellschaft mit Geschäftsführungsbeteiligun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Gesellschaftergleiche Dritte

Rz. 486 Nach den früheren Eigenkapitalersatzregeln galt auch für Dritte, wenn sie ein Darlehen gewähren oder eine andere Rechtshandlung vornehmen, die der Darlehensgewährung durch Gesellschafter wirtschaftlich entspricht, § 32a Abs. Satz 1 GmbHG a.F. In den nunmehr geltenden §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 1 Nr. 5 sowie § 135 InsO werden anders als in § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG a...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Informationsrechte

Rz. 324 § 51a GmbHG sieht ein Informationsrecht (Auskunfts- und Einsichtsrecht) des einzelnen Gesellschafters vor, das nicht beschränkbar ist.[1071] Dieses Recht des Einzelnen kann durch die Satzung nur ausgeweitet, aber nicht eingeschränkt werden. Auch das Verfahren der Informationserteilung kann – außerhalb des Kernbereichs des Informationsrechts – durch die Satzung näher ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IX. Umwandlungsmöglichkeiten

Rz. 598 Da die OHG zu den rechtsfähigen Personengesellschaften gehört, ist sie Rechtsträger i.S.d. UmwG . Sie kann also ihre Rechtsform in eine andere wechseln (§§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 191 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) oder durch Umwandlung aus einem anderen Rechtsträger entstehen. Gem. § 190 Abs. 2 UmwG unterliegen Umwandlungen der OHG kraft Gesetzes, d.h. hier insb. aufgrund der Normen des...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Rz. 27 Für Personenhandelsgesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten im Hinblick auf ihre Grundbuchfähigkeit (vgl. § 47 Abs. 2 GBO)[43] für die Übertragung von Grundstückseigentum dieselben Grundsätze. Dies gilt sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten des "MoPeG"[44] zum 1.1.2024, vgl. im Übrigen § 47 GBO Rdn 36 ff. Rz. 28 Auflassung zu Grundstücksübereignung...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Vorsorgeklausel im Gesellschaftsvertrag

Rz. 1191 Erfahrungsgemäß wird nicht jeder Gesellschafter von sich aus eine entsprechende Vorsorgevollmacht erteilen. Die Gesellschafter sollten daher (ähnlich wie bei der Güterstandsklausel [s. dazu oben Rdn 1175 ff.) im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Verpflichtung vorsehen.[1571] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.100: Vorsorgeklausel im Ges...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses

Rz. 1142 Bis zum Inkrafttreten des MoPeG waren fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse von Personengesellschaften grds. – unabhängig von der Schwere des Mangels – nichtig. Die Nichtigkeit war mit einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) geltend zu machen, die gegen die Gesellschaft zu richten war. Eine besondere Klagefrist war nicht vorgesehen. Rz. 1143 Die §§ 110 ff. HGB sehen nunm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / V. Konten

Rz. 672 Die Gestaltung der Konten ist bei der Abfassung eines Kommanditgesellschaftsvertrages wegweisend für die Regelungen über den Jahresabschluss, über die Gewinnverwendung/Ergebnisverteilung und über die Entnahmen/Auszahlungen. Alle diese Regelungskomplexe hängen i.d.R. zusammen. Die Gesellschafterkonten haben ferner Bedeutung für die Ermittlung der Abfindung des Kommand...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesetzliche und gesellschaftsvertragliche Geschäftsführungsbefugnisse

Rz. 697 Hat die KG mehrere persönlich haftende Gesellschafter, ist grds. jeder Komplementär allein zur Geschäftsführung befugt. Den anderen geschäftsführenden Gesellschaftern steht jedoch ein Widerspruchsrecht zu (§§ 161 Abs. 2, 116 Abs. 1 und 3 HGB). Abweichend von der gesetzlichen Regelung kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass, wenn mehrere persönlich haftende Gesel...mehr