Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / I. Notwendigkeit der Liquidation und anwendbare Vorschriften (§ 735 BGB)

Rz. 381 Die Neuregelung des § 735 BGB über die Notwendigkeit einer Liquidation und die dabei anwendbaren Vorschriften (wohingegen § 735 BGB alt die Nachschusspflicht bei Verlust geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Nach Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Ist die ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / II. Auflösung der Gesellschaft durch gerichtliche Entscheidung (§ 139 HGB)

Rz. 191 § 139 HGB über die Auflösung der Gesellschaft durch gerichtliche Entscheidung hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 139 HGB die Fortsetzung der Gesellschaft mit den Erben geregelt hatte): (1) Auf Antrag eines Gesellschafters kann aus wichtigem Grund die Auflösung der Gesellschaft durch gerichtliche Entscheidung ausgesprochen werden, wenn ihm die Fortsetzung der Gesell...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 7. Vorläufige Verteilung entbehrlichen Geldes

Rz. 232 Das während der Liquidation entbehrliche Geld wird nach § 148 Abs. 7 HGB – in sachlicher Übernahme von § 155 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB alt – unter Berücksichtigung der den Gesellschaftern bei der Schlussverteilung zukommenden Beträge vorläufig verteilt. "Die Gesellschafter sollen bei der vorläufigen Verteilung nicht mehr erhalten, als sie bei der Schlussverteilung vorauss...mehr

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§ 5 Stille Gesellschaft / C. Kündigung der Gesellschaft (§ 234 Abs. HGB)

Rz. 4 § 234 Abs. 1 S. 1 HGB zur Kündigung der stillen Gesellschaft hat nunmehr folgenden Wortlaut: Auf die Kündigung der Gesellschaft durch einen der Gesellschafter oder durch einen Gläubiger des stillen Gesellschafters finden die Vorschriften der §§ 132 und 133 [3] entsprechende Anwendung“. Rz. 5 Obgleich die stille Gesellschaft eine Variante der GbR ist, würde eine Kündigung...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / c) Fristbeginn

Rz. 182 Die Frist beginnt nach § 137 Abs. 1 S. 3 HGB, sobald der Gläubiger von dem Ausscheiden des Gesellschafters Kenntnis erlangt hat oder das Ausscheiden des Gesellschafters im Handelsregister eingetragen worden ist.mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Pflichtangaben zur Gesellschaft

Rz. 53 Notwendige Angaben zur Gesellschaft sind nach § 707 Abs. 2 Nr. 1 BGB (entsprechend der Neuregelung des § 106 Abs. 2 Nr. 1 HGB) der Name (Buchst. a), der Sitz (Buchst. b) und die Anschrift der Gesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat (Buchst. c).mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / IV. Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Liquidatoren (§ 146 HGB)

Rz. 219 Die Neuregelung des § 146 HGB über die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Liquidatoren hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 146 HGB alt die Bestellung der Liquidatoren geregelt hatte): (1) Mit der Auflösung erlischt die einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag übertragene Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung. Diese Befugnis steht von der Auflö...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / III. Auflösungsbeschluss (§ 140 HGB)

Rz. 194 § 140 HGB – der die spezifischen Mehrheitserfordernisse für einen Beschluss der Gesellschafter über die Auflösung der Gesellschaft regelt – hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 140 HGB alt die Ausschließung eines Gesellschafters geregelt hatte): Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, muss ein Beschluss, der die Auflösung der Gesell...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Kündigungsrecht des Erben

Rz. 157 Nehmen die anderen Gesellschafter einen Antrag nach § 131 Abs. 1 HGB nicht an, ist der Erbe nach § 131 Abs. 2 HGB – in inhaltlicher Übereinstimmung mit § 139 Abs. 2 HGB alt – befugt, seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Beachte: § 131 HGB findet auf ererbte Kommanditanteile keine Anwendung, da hier keine persönlic...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / V. Fortsetzung der Gesellschaft (§ 142 HGB)

Rz. 198 § 142 HGB über den Fortbestand der Gesellschaft hat folgenden Wortlaut: (1) Die Gesellschafter können nach Auflösung der Gesellschaft deren Fortsetzung beschließen, sobald der Auflösungsgrund beseitigt ist. (2) Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, muss der Beschluss über die Fortsetzung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viert...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Frist zur Ausübung des Wahlrechts bzw. zur Ausübung des Austrittsrecht

Rz. 293 Die Rechte des Gesellschafter-Erben zur können von diesem nach § 724 Abs. 3 S. 1 BGB nur innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem er von dem Anfall der Erbschaft Kenntnis erlangt hat, geltend gemacht werden (vgl. die Parallelregelu...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / IX. Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung (§ 739 BGB)

Rz. 438 Die Neuregelung des § 739 BGB über die Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung (wohingegen § 739 BGB alt die Fehlbetragshaftung geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Ist die Gesellschaft durch Liquidation oder auf andere Weise erloschen, verjähren Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft in fünf Jahren, sofern ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Einsichts- und Benutzungsrecht

Rz. 243 Die Gesellschafter und deren Erben behalten nach § 152 Abs. 2 HGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 157 Abs. 2 HGB alt – das Recht auf Einsicht und Benutzung der Geschäftsunterlagen. Exkurs: Der Gesetzgeber[356] weist darauf hin, dass § 712a BGB (Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters) "jedenfalls auch" auf die OHG (i.V.m. § 105 Abs. 3 HGB) und die Partnerschaf...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 5. Verbot von Kündigungsbeschränkungen

Rz. 307 Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche das Kündigungsrecht aus "wichtigem Grund" (d.h. eine außerordentliche Kündigung) nach § 725 Abs. 2 und 4 BGB ausschließt oder diesen Vorschriften zuwider beschränkt, ist gemäß § 725 Abs. 6 BGB (in wesentlicher Übernahme von § 723 Abs. 3 BGB alt) unwirksam. Beachte: § 725 Abs. 6 BGB erstreckt das Verbot von Kündigungsbe...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Gestaltungsrechte

Rz. 146 Der Gesellschafter kann die Befriedigung des Gläubigers nach § 128 Abs. 2 HGB – in sachlicher Übernahme des Regelungsgehalts von § 129 Abs. 2 und 3 HGB alt, allerdings klarer (formulierte Anfechtungs- bzw. Aufrechnungsbefugnis der Gesellschaft) – verweigern, solange der Gesellschaft in Ansehung der Verbindlichkeit das Recht zurmehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / IV. Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Liquidatoren (§ 736b BGB)

Rz. 408 Die Regelung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Liquidatoren nach § 736b BGB hat unter Zusammenfassung des Normenbestands der §§ 729 S. 1, 730 Abs. 2 S. 1 BGB alt folgenden Wortlaut erfahren: (1) Mit der Auflösung der Gesellschaft erlischt die einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag übertragene Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung. Diese ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 6. Fortbestehende Probleme

Rz. 161 Probleme bei der Beerbung durch einen Mitgesellschafter[303] löst § 131 HGB nicht. "Will man bei der KG sicherstellen, dass der Erbe des Komplementärs auch gegen den Willen der übrigen Gesellschafter als Kommanditist in der Gesellschaft verbleiben kann, muss dies folglich durch vertragliche Gestaltung geschehen, z.B. in Form einer kombinierten Nachfolge- und Umwandlu...mehr

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§ 1 Einführung / a) Loslösung der GbR vom römisch-rechtlichen Verständnis als vertragliches Schuldverhältnis hin zum Rechtssubjekt

Rz. 36 Die GbR kann nach § 705 Abs. 2 Hs. 1 BGB jetzt selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen (gesetzliche Anerkennung der GbR als Rechtssubjekt mit korrespondierendem Leitbildwandel).[71] In der Rechtsformvariante "rechtsfähige GbR" ist sie wie die OHG, die KG und die Partnerschaftsgesellschaft "rechtsfähige Personengesellschaft" i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB.[72] Die...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Unterbrechung der Sonderverjährung

Rz. 446 Beginnt die Verjährung des Anspruchs gegen die Gesellschaft neu oder wird die Verjährung des Anspruchs gegenüber der Gesellschaft nach § 203 BGB (Verjährungshemmung bei Verhandlungen), § 204 BGB (Verjährungshemmung der Rechtsverfolgung), § 205 BGB (Verjährungshemmung bei Leistungsverweigerungsrecht) oder § 206 BGB (Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt) gehemmt, ...mehr

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§ 1 Einführung / V. Beschlussmängelrecht im Personenhandelsgesellschaftsrecht

Rz. 78 Mit § 709 Abs. 3 BGB (kapitalistischer Verteilungsschlüssel) steht zu erwarten, "dass sich das Mehrheitsprinzip in der Praxis noch stärker durchsetzen wird"[120] mit der Folge, dass sich der Schutz der Mitgliedschaftsrechte eines Gesellschafters gegen Mehrheitsbeschlüsse auf die Ebene der materiellen Beschlusskontrolle verlagern wird. Vor diesem Hintergrund soll für Be...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / e) Änderungen im Gesellschaftsverhältnis (Anmeldung von Veränderungen)

Rz. 64 Nach § 707 Abs. 3 S. 1 BGB sind – entsprechend § 106 Abs. 6 HGB – im Interesse des Rechtsverkehrs an Aktualität des Gesellschaftsregisters bestimmte Änderungen im Gesellschaftsverhältnis, nämlichmehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / D. Das Rechtsverhältnis der Gesellschaft zu Dritten

Rz. 241 Das dritte Kapitel (§§ 719 bis 722 BGB) regelt als Folge der Rechtsfähigkeit der GbR (vgl. § 705 Abs. 2 Hs. 1 BGB) das Rechtsverhältnis der Gesellschaft zu Dritten, mithin I. Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis z...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Anreiz und Zwang zur Registrierung

Rz. 34 Die Registrierung der GbR ist fakultativ (freiwillig) und nicht Voraussetzung für die Erlangung ihrer Rechtsfähigkeit.[57] Die mit einer Registrierung einhergehende Herstellung der Rechtssubjektivität dient vorrangig den Interessen der Gesellschaftsgläubiger und des Rechtsverkehrs. Daher konnte keine völlige Entscheidungsfreiheit der Gesellschafter im Sinne einer rein ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / bb) Erweiterter Namenszusatz

Rz. 74 Wenn in einer eingetragenen Gesellschaft (eGbR) keine natürliche Person als Gesellschafter (unbeschränkt persönlich) haftet (Kapitalgesellschaft & Co. GbR), muss der Name nach § 707a Abs. 2 S. 2 BGB – in Anlehnung an § 19 Abs. 2 HGB – eine Bezeichnung enthalten, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet (erweiterter Namenszusatz).mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Voraussetzungen einer Fortsetzung

Rz. 375 Die Gesellschafter können gemäß § 734 Abs. 1 BGB nach einer Auflösung der Gesellschaft – wenn noch keine Vollbeendigung erfolgt ist – deren Fortsetzung beschließen, sobald der Auflösungsgrund beseitigt ist. a) Beseitigung des Auflösungsgrundes Rz. 376 Die Beseitigung des Auflösungsgrundes gewinnt Bedeutung, wenn ein bloßer Fortsetzungswille der Gesellschafter – der etw...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / J. Vertretung der Kommanditgesellschaft (§ 170 HGB)

Rz. 31 Die Neufassung des § 170 HGB zur Vertretung der KG hat folgenden Wortlaut: (1) Der Kommanditist ist als solcher nicht befugt, die Gesellschaft zu vertreten. (2) Sofern der einzig persönlich haftende Gesellschafter der Gesellschaft eine Kapitalgesellschaft ist, an der die Gesellschaft sämtliche Anteile hält, werden vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung die Recht...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Rechtsnatur der OHG

Rz. 4 Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes i.S.v. § 1 Abs. 2 HGB unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist nach § 105 Abs. 1 HGB – in wortgleicher Übernahme von § 105 Abs. 1 HGB alt – eine OHG, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.mehr

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§ 1 Einführung / D. Umsetzung: Wesentlicher Inhalt des MoPeG

Rz. 17 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) vom 10.8.2021,[41] das nach seinem Art. 137 im Wesentlichen am 1.1.2024 in Kraft treten wird, hat der Gesetzgeber das Recht der GbR innerhalb des bestehenden Systems – mithin unter Anerkennung des grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännisch...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Voraussetzungen einer Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft

Rz. 200 Die Gesellschafter können nach der Neuregelung des § 142 Abs. 1 HGB nach Auflösung der Gesellschaft deren Fortsetzung beschließen, sobald der Auflösungsgrund beseitigt ist.mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Ausschlussverbot

Rz. 363 Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche das Kündigungsrecht des § 731 Abs. 1 BGB ausschließt oder dieser Vorschrift zuwider beschränkt, ist nach § 731 Abs. 2 BGB – entsprechend § 725 Abs. 6 BGB (bei der Austrittskündigung) – unwirksam.mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 6. Passive Einzelvertretungsbefugnis

Rz. 136 Ist der Gesellschaft gegenüber eine Willenserklärung abzugeben, genügt nach § 124 Abs. 6 HGB – in inhaltlicher Übereinstimmung mit § 125 Abs. 2 S. 3 HGB alt – die Abgabe gegenüber einem vertretungsbefugten Gesellschafter.mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft

Rz. 148 Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist nach § 129 Abs. 1 HGB – in sachlicher Übernahme des Regelungsgehalts des § 124 Abs. 2 HGB alt – ein gegen die Gesellschaft gerichteter Vollstreckungstitel erforderlich.mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 5. Passive Einzelvertretungsbefugnis

Rz. 256 Ist der Gesellschaft gegenüber eine Willenserklärung abzugeben, genügt nach § 720 Abs. 5 BGB (in Nachbildung von § 125 Abs. 2 S. 3 HGB alt, entsprechend § 124 Abs. 6 HGB neu) die Abgabe gegenüber einem (jeden) vertretungsbefugten Gesellschafter.mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 5. Statuswechsel

Rz. 89 Die Neuregelung des § 707c BGB (Statuswechsel) hat folgenden Wortlaut: (1) Die Anmeldung zur Eintragung einer bereits in einem Register eingetragenen Gesellschaft unter einer anderen Rechtsform einer rechtsfähigen Personengesellschaft in ein anderes Register (Statuswechsel) kann nur bei dem Gericht erfolgen, das das Register führt, in dem die Gesellschaft eingetragen ...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Funktionsweise des Gesellschaftsregisters

Rz. 62 Das Gesellschaftsregister ist eng an das Handelsregister angelehnt. Das Gesellschaftsregister soll zuverlässig, vollständig und lückenlos Auskunft über die Tatsachen und Rechtsverhältnisse der GbR – soweit diese für den Rechtsverkehr von besonderer Bedeutung sind – geben.[103] Rz. 63 Dem Gesellschaftsregister kommt durch einen Verweis auf § 15 HGB ein spezifischer öffen...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / d) Hemmung und Unterbrechung

Rz. 183 Die §§ 204, 206, 210, 211 und 212 Abs. 2 und 3 BGB über die Ablaufhemmung sind gemäß § 137 Abs. 1 S. 4 HGB entsprechend anzuwenden.mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / III. Unwirksamkeit einer entgegenstehenden gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung

Rz. 24 Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche die gemäß § 166 Abs. 1 HGB gewährten Einsichts- und Auskunftsrechte (vollständig oder auch nur in Bezug auf einen bestimmten Informationsgegenstand)[36] ausschließt oder dieser Vorschrift zuwider (durch weitergehende Anforderungen an die Gewährung der Information)[37] beschränkt, ist im Interesse eines Schutzes des Kom...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Wahlrecht des Erben

Rz. 156 Geht der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters auf dessen Erben über, so kann jeder Erbe nach § 131 Abs. 1 HGB – in inhaltlicher Übereinstimmung mit § 139 Abs. 1 HGB alt – gegenüber den anderen Gesellschaftern beantragen (Antragsrecht), dass ihm die Stellung eines Kommanditisten eingeräumt und der auf ihn entfallende Anteil des Erblassers als seine Kommanditeinla...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Weitere gesellschaftsvertragliche Ausscheidensgründe

Rz. 282 Im Gesellschaftsvertrag können nach der Klarstellung in § 723 Abs. 2 BGB weitere (nicht: andere) Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters vereinbart werden.mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Gesamtvertreterermächtigung

Rz. 248 Die zur Gesamtvertretung nach § 720 Abs. 1 BGB befugten Gesellschafter können gemäß § 720 Abs. 2 BGB – in Nachbildung des § 125 Abs. 2 S. 2 HGB alt (§ 124 Abs. 2 S. 2 HGB) – im Interesse einer flexibleren Handhabung der Gesamtvertretung einzelne von ihnen zur ermächtigen (Ausübungsermächtigung). Durch d...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / IV. Statuswechsel

Rz. 21 Auf den Statuswechsel unter Beteiligung einer Partnerschaft ist nach § 4 Abs. 4 PartGG die Regelung des § 107 Abs. 3 HGB entsprechend anzuwenden. In der Folge muss das Partnerschaftsregistergericht bei einem Statuswechsel von einer Partnerschaftsgesellschaft in eine GbR prüfen, ob nicht die Anmeldung wegen des Vorliegens eines Handelsgewerbes und des Erfordernisses ein...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 5. Berufung und Abberufung von Liquidatoren durch Gesellschafterbeschluss

Rz. 399 Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden (Mehrheitsklausel), gilt dies nach der Auslegungsregel des § 736 Abs. 5 BGB – in Nachbildung von § 147 Hs. 1 HGB alt und in Ergänzung zu § 736 Abs. 4 BGB – (entsprechend dem mutmaßlichen Interesse der Gesellschafter, "die alsbaldige Durchführung der Liquidation nicht durch einen Mehrheiten-Mind...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / H. Aufhebung von § 168 HGB (Verteilung von Gewinn und Verlust)

Rz. 28 § 168 HGB alt[47] knüpfte an die aufgehobene Regelung des § 121 HGB alt an und war somit gleichermaßen aufzuheben.[48]mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Austragung einer Gesellschaft aus der Gesellschafterliste (Veränderung an der Eintragung der Gesellschaft)

Rz. 47 § 40 Abs. 1 S. 3 GmbHG bestimmt, dass eine GbR nur dann in die Gesellschafterliste aufgenommen und Veränderungen an der entsprechenden Eintragung (im Interesse einer Schaffung von Transparenz für die Beteiligten und die Öffentlichkeit)[72] nur dann vorgenommen werden können (z.B. eine Austragung aus der Gesellschafterliste), wenn die Gesellschaft im Gesellschaftsregis...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / I. Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten (§ 123 HGB)

Rz. 125 § 123 HGB, der (wie die Vorgängerregelung des § 123 HGB alt) die Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten regelt, hat folgenden Wortlaut: (1) Im Verhältnis zu Dritten entsteht die Gesellschaft, sobald sie im Handelsregister eingetragen ist. Dessen ungeachtet entsteht die Gesellschaft schon dann, wenn sie mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter am Rechtsv...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / N. Anmeldung der Änderung der Haftsumme (§ 175 HGB)

Rz. 55 Die Neufassung des § 175 HGB zur Anmeldung der Änderung der Haftsumme des Kommanditisten zur Eintragung ins Handelsregister hat jetzt folgenden Wortlaut: Die Erhöhung sowie die Herabsetzung einer Haftsumme ist durch sämtliche Gesellschafter zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Rz. 56 In § 175 HGB erfolgt eine Klarstellung, dass es sich bei der "Einlage" i....mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 5. Vorgabe, dass die wesentlichen Registerdaten, unter denen die Gesellschaft bislang im Gesellschafts- oder Partnerschaftsregister eingetragen war, bei der Eintragung ins Handelsregister anzugeben sind

Rz. 14 Die Eintragung der Gesellschaft hat im Fall des § 106 Abs. 4 HGB nach § 106 Abs. 5 S. 1 HGB die Angabe zu enthalten. Rz. 15 Das Gericht, das die Eintragung ins Handelsregister vorgenommen h...mehr

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§ 1 Einführung / f) Abkehr von der archaischen Hauserbengemeinschaft zur professionellen Erwerbsgesellschaft (Professionalisierung der GbR)

Rz. 46 Das neue Recht wendet sich im Interesse einer Professionalisierung der GbR von der archaischen Hauserbengemeinschaft ab[87] und dem Leitbild einer modernen Erwerbsgesellschaft zu. Infolgedessen tritt ein kapitalistischer Verteilungsschlüssel (§ 709 Abs. 3 BGB) – wonach primär das vereinbarte Beteiligungsverhältnis und sekundär das Verhältnis des Wertes der Beiträge (m...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Ausnahme

Rz. 370 Die Notwendigkeit einer Anmeldung durch alle Gesellschafter gilt nach § 733 Abs. 1 S. 2 BGB nicht in den Fällen der Eröffnung oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft (§ 729 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB). In diesem Fall hat das Registergericht – neben der Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenz...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / III. Kleingewerbliche, vermögensverwaltende oder freiberufliche Gesellschaft und Statuswechsel (§ 107 HGB)

Rz. 19 § 107 BGB regelt die kleingewerbliche, vermögensverwaltende oder freiberufliche Gesellschaft und den Statuswechsel (wohingegen § 107 HGB alt die anzumeldenden Änderungen geregelt hat): (1) Eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Absatz 2 Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, ist offene Handelsgesellschaft, wenn die Firma des ...mehr