Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.5 Rechtsfolgen des Abs. 5

Rz. 224 § 174 Abs. 5 AO ermöglicht durch die Verweisung auf Abs. 4 die Durchbrechung der Bestandskraft und der Festsetzungsfrist im gleichen Umfang, wie dies bei Abs. 4 der Fall ist. Auf Rz. 161ff. wird daher verwiesen. Rz. 225 Dem Wortlaut des Abs. 5 ist keine über den Tatbestand des Abs. 4 hinausgehende Einschränkung der Änderungsmöglichkeit zu entnehmen. Trotzdem erfordert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.5 Ausdehnung auf die Abzugsteuern

Rz. 269 Problematisch ist die Anwendung des § 173 Abs. 2 AO auf Abzugsteuern. Die Abführung der LSt durch den Arbeitgeber im LSt-Abzugsverfahren führt bei diesem weder zu einer Steuer- noch zu einer Haftungsschuld, sondern zu einer Einbehaltungs- und Abführungsschuld, die im Gesetz nicht geregelt ist .[1] § 193 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AO erlaubt in diesen Fällen eine Außenprüfun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung, Abs. 2 S. 2

Rz. 162 Durch Gesetz v. 9.12.2004[1] ist Abs. 2 durch einen neuen S. 2 ergänzt worden. Danach gilt die nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung nicht als rückwirkendes Ereignis. Die Gesetzesänderung ist mit BFH v. 6.3.2003, XI R 13/02, BStBl II 2003, 554, BFH/NV 2003, 959 begründet, wonach es sich bei der Spendenbescheinigung nach § 48 Abs. 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / j) Insolvenz eines Gesellschafters

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines der Gesellschafter führt zur Auflösung der Gesellschaft (vgl. § 728 Abs. 2 Satz 1 BGB). Beraterhinweis Im Fall der Insolvenz des Geschäftsinhabers kann der stille Gesellschafter gem. § 236 Abs. 1 HGB die Einlage, soweit sie den auf ihn entfallenden Anteil am Verlust übersteigt, als Insolvenzgläubiger als Forderung ...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / b) Pflichten des stillen Gesellschafters

Gesellschaftsrechtliche Treuepflichten: Den stillen Gesellschafter treffen, wie auch den Inhaber des Handelsgewerbes, gesellschaftsrechtliche Treuepflichten. Beachten Sie: Die Leistung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters gehört zur Pflicht, den Gesellschafterbeitrag zu leisten.mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / c) Rechte des stillen Gesellschafters

Nach § 233 Abs. 1 und 3 HGB stehen dem stillen Gesellschafter Einsichts- und Kontrollrechte zu, die v.a. dazu berechtigen, eine abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen. Beraterhinweis Gemäß § 233 Abs. 1 HGB i.d.F. des MoPeG v. 10.8.2021 (BGBl. I 2021, 3436) wird ab 1.1.2024 auf die Kon...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / h) Tod des stillen Gesellschafters

Durch den Tod des stillen Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst (vgl. § 234 Abs. 2 HGB) und die Erben treten in die Stellung des stillen Gesellschafters ein. Das kann auch eine Erbengemeinschaft sein.mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / d) Abgrenzung zwischen typischer und atypischer stiller Gesellschaft

Die steuerrechtlichen Normen differenzieren in § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG zwischen Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter (Einkünfte aus Kapitalvermögen), und solchen Einkünften, die ein Gesellschafter als Mitunternehmer i.R. einer atypisch stillen Gesellschaft als Mitunternehmer gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Einkünfte aus Gewerbeb...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / 1. Rechtsverhältnis

Zur Gründung einer stillen Gesellschaft sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Beide Gesellschafter können sowohl natürliche Personen, Personengesellschaften einschl. GbRs oder Erbengemeinschaften (RG v. 20.12.1929 – II 66/29, RGZ 126, 386) oder juristische Personen sein. Der Inhaber des Handelsgewerbes muss hierbei Kaufmann i.S.d. HGB sein. Der stille Gesellschafter ...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / 3. Gewinnbeteiligung und Verluste

Eine Voraussetzung für das Vorliegen einer stillen Gesellschaft ist, dass der Beteiligte einen Anteil am Gewinn des Handelsgewerbes erhält, an dem er sich mit seiner Vermögenseinlage beteiligt hat. Der Gewinn bzw. Verlust wird gem. § 232 Abs. 1 HGB zum Schluss jeden Geschäftsjahres berechnet. Der auf den stillen Gesellschafter entfallende Anteil am Gewinn wird diesem ausgeza...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / b) Anspruch auf Abfindung

Die Höhe des Anspruchs auf Abfindung des Gesellschaftsanteils des ausscheidenden stillen Gesellschafters richtet sich nach dem tatsächlichen Wert. Hierbei handelt es sich um den Verkehrswert. Der stille Gesellschafter ist daher berechtigt, vom Inhaber des Handelsgewerbes die Erstellung einer Abschichtungsbilanz (Vermögensbilanz) zu verlangen. Sein Anspruch auf Abfindung sein...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / a) Allgemeines

Da es sich bei der (typisch) stillen Gesellschaft um eine GbR gem. §§ 705 ff. BGB als reine Innengesellschaft handelt, führt ihre Auflösung nicht zu einer Liquidation. Vielmehr geht die stille Gesellschaft mit ihrer Auflösung sofort unter (BFH v. 2.5.1984 – VIII R 276/81, BStBl. II 1984, 820) und das Gesellschaftsvermögen verbleibt beim Inhaber des Handelsgeschäfts. Es erfol...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / a) Pflichten des Inhabers des Handelsgewerbes

Der Inhaber des Handelsgewerbes ist zur Einrichtung und zum Betrieb des Handelsgeschäfts verpflichtet und nutzt den ihm zur Verfügung stehenden Organisations- und Handlungsspielraum. Hierbei übt der Inhaber des Handelsgewerbes die Geschäftsführung aus (vgl. §§ 709 ff. BGB). Der stille Gesellschafter ist grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen, allerdings kann e...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / b) Erfordernis notarieller Beurkundung

Grundstücksübertragung: Gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB bedarf ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung. In der Praxis sind von der notariellen Beurkundung – im Fall der Begründung einer stillen Gesellschaft – die Verpflichtung des stillen Gesellschafters zur Übertragun...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / c) Kündigung

Für die ordentliche Kündigung gelten gem. § 234 Abs. 1 HGB die Vorschriften der §§ 132 und 134 HGB entsprechend. Danach kann eine auf unbestimmte Zeit eingegangene Gesellschaft sowohl durch den Inhaber des Handelsgewerbes als auch durch den stillen Gesellschafter mit einer Frist von sechs Monaten zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres gekündigt werden. Eine Gesellschaft, di...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / l) Übertragung der Beteiligung an den Inhaber des Handelsgeschäfts

Die Übertragung der Beteiligung an den Inhaber des Handelsgeschäfts führt zur Auflösung der Gesellschaft. Die Übertragung an einen Dritten ist ausweislich der aktuell gültigen Rechtslage gem. § 717 BGB unzulässig, es sei denn, gesellschaftsvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Das heißt, bereits heute reicht es aus, dass der Inhaber des Handelsgewerbes einer Übertragung ...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / d) Minderjährige

Bei Begründung einer stillen Gesellschaft mit minderjährigen Kindern ist die Beteiligung eines Ergänzungspflegers erforderlich (vgl. § 1909 Abs. 1 BGB und § 1643 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1822 Nr. 3 BGB [Familiengericht]). Der BFH hat im Urteil v. 12.5.2016 (Az. IV R 27/13) entschieden, dass der Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / 5. Gemeinsamer Zweck

Eine stille Gesellschaft setzt die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks voraus. Liegt keine gemeinsame Zweckverfolgung vor, ist eine stille Gesellschaft nicht anzunehmen. Beachten Sie: In diesen Fällen bleibt zu prüfen, ob ein Darlehensverhältnis begründet wurde (BFH v. 21.6.1983 – VIII R 237/80, BStBl. II 1983, 563). Die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks wird sowohl vom Un...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / 2. Begriff der stillen Gesellschaft

Die gesellschaftsrechtlichen und handelsrechtlichen Regelungen enthalten keine abschließende Definition der stillen Gesellschaft. Vielmehr ergeben sich aus § 230 Abs. 1 HGB Mindestanforderungen, die an eine stille Gesellschaft zu stellen sind. Demnach setzt eine (typisch) stille Gesellschaft gem. § 230 Abs. 1 HGB den vertraglichen Zusammenschluss zwischen einem Unternehmenst...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / b) Mögliche weitere Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag

Über die o.g. Punkte hinaus bietet es sich in Abhängigkeit vom Einzelfall an, insb. die folgenden Punkte in einem Vertrag über eine (typisch) stille Gesellschaft zu regeln (Blaurock in Blaurock, Hdb. Stille Gesellschaft, 9. Aufl. 2020, Rz. 10.5 ff. m.w.N.): Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens, Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte des stillen Gesellschafters, B...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / d) Bewertung der Vermögenseinlage

Die Bewertung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters kann zwischen den Gesellschaftern grundsätzlich frei vereinbart werden. Zumindest dann, wenn keine Vereinbarung vorliegt, ist die Bewertung mit dem gemeinen Wert vorzunehmen. Soweit die Bewertung der Vermögenseinlage den tatsächlichen Wert über- oder unterschreitet, kann es sich um eine (gemischte) Schenkung hand...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / a) Allgemeines

Die stille Gesellschaft setzt voraus, dass sich der stille Gesellschafter mit einer Vermögenseinlage beteiligt. Diese Vermögenseinlage muss in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergehen und somit dessen Vermögen mehren (vgl. § 230 Abs. 1 HGB). Die Vermögenseinlage des typisch stillen Gesellschafters hat grundsätzlich Fremdkapitalcharakter (Volb, Die stille Gese...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / i) Tod des Geschäftsinhabers

Anders als der Tod des stillen Gesellschafters führt der Tod des Inhabers des Handelsgewerbes zur Auflösung der Gesellschaft (vgl. § 727 Abs. 1 BGB). Den Erben trifft ggü. dem stillen Gesellschafter eine Anzeigepflicht (vgl. § 727 Abs. 2 Satz 1 BGB).mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / 1. Beteiligung an einem Handelsgewerbe

Voraussetzung für die Beteiligung an einer stillen Gesellschaft ist, dass sich der stille Gesellschafter an einem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, beteiligt. Der Betrieb des Handelsgewerbes richtet sich nach den handelsrechtlichen Bestimmungen. Grundsätzlich gilt, dass der Inhaber des Unternehmens Kaufmann i.S.d. HGB (§§ 1 ff. HGB) ist. Das gilt auch für die Beteili...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / c) Formmängel und fehlerhafte Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag entspricht nicht den Anforderungen an eine stille Gesellschaft: Für den Fall, dass ein an sich wirksamer Gesellschaftsvertrag nicht den Anforderungen entspricht, die gemeinhin an eine stille Gesellschaft zu stellen sind, ist der Gesellschaftsvertrag nicht unwirksam. Zu diesen Anforderungen kann insb. die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters gehö...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / 4. Innengesellschaft

Die stille Gesellschaft tritt nicht nach außen auf. Es handelt sich um eine echte Innengesellschaft. Sie ist im Wesentlichen durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Es existiert kein gesamthänderisch gebundenes Gesellschaftsvermögen. Sie führt keine nach außen erkennbare Firma. Mangels Außenwirkung handelt es sich auch nicht um eine Handelsgesellschaft (vgl. die Formulierung im...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / f) Aufhebungsvertrag

Die stille Gesellschaft kann durch Vereinbarung der Gesellschafter zu jedem beliebigen Zeitpunkt aufgelöst werden.mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / k) Veräußerung des Handelsgeschäfts

Die Veräußerung des Handelsgeschäfts führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Allerdings hat der stille Gesellschafter das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Ist die Erreichung des Gesellschaftszwecks durch die Veräußerung unmöglich geworden, wird die Gesellschaft nach § 726 BGB sofort aufgelöst und bedarf keiner außerordentlichen Kündigung mehr.mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / a) Grundsatz

Die gesetzlichen Regelungen enthalten keine fest vorgegebenen (Mindest-)Inhalte an den Vertrag über eine stille Gesellschaft. Vielmehr besitzen die beteiligten Personen eine große Gestaltungsfreiheit hinsichtlich ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehung. Dies gibt den beteiligten Personen auch die Möglichkeit, orientiert am Zweck der stillen Gesellschaft, das Vertragswerk im...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / a) Partiarisches Darlehen

Die stille Gesellschaft unterscheidet sich vom partiarischen Darlehen dadurch, dass der stille Gesellschafter und der Inhaber des Handelsgewerbes die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks i.R. eines Gesellschaftsverhältnisses verbinden. Das partiarische Darlehen ist dagegen dadurch gekennzeichnet, dass die Vertragsparteien ohne jeden gemeinsamen Zweck ihre eigenen Interessen v...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / b) Partiarischer Dienstvertrag

Der stille Gesellschafter kann als Vermögenseinlage auch seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Beim partiarischen Dienstvertrag stellt der zum Dienst Verpflichtete ebenfalls seine Arbeitskraft zur Verfügung und erhält dafür (ebenfalls) eine Gewinnbeteiligung (Roth in Hopt, 42. Aufl., § 230 HGB Rz. 4). Merkmale, die für einen partiarischen Dienstvertrag sprechen, sind neb...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / e) Abgrenzung zur Unterbeteiligung

Bei einer Unterbeteiligung beteiligt sich der stille Gesellschafter nicht am Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt. Es handelt sich um eine schuldrechtliche Beteiligung an einem Gesellschaftsanteil. Dieser Gesellschaftsanteil wird von einer anderen Person (Hauptbeteiligter) gehalten. Hierbei kann es sich sowohl um Anteile an einer Personen- als auch an einer Kapitalgesell...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / c) Behandlung der Vermögenseinlage beim Inhaber des Handelsgewerbes

Die Einlageleistung ist durch den stillen Gesellschafter gem. § 230 Abs. 1 HGB so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht. Es handelt somit nicht um gemeinschaftliches oder gesamthänderisch (BFH v. 2.5.1984 – VIII R 276/81, BStBl. II 1984, 820) gebundenes Vermögen, sondern um alleiniges Vermögen des Geschäftsinhabers. Die Übertragung d...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / b) Form und Bewertung von Vermögenseinlagen

Die Vermögenseinlage kann in Geld oder in Form anderer bewertbarer bzw. übertragbarer Vermögenswerte erbracht werden und muss beim Inhaber des Handelsgeschäfts nicht zwingend bilanzierbar sein (Roth in Hopt, 42. Aufl., § 230 HGB Rz. 21). Der Begriff der Vermögenseinlage in § 230 HGB ist weit auszulegen. Somit umfasst er auch die Überlassung von Vermögensgegenständen zur Nutz...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / IV. Zwischenergebnis

Das Vehikel der (typisch) stillen Gesellschaft ist bis heute aus dem Wirtschaftsleben nicht wegzudenken und erfreut sich großer Beliebtheit. Aufgrund der Einordnung als Innengesellschaft, können entspr. Vereinbarungen ggü. anderen Gesellschaftern verborgen werden, wenn auch dies zweckdienlich ist. Die gesetzlichen Regelungen zur stillen Gesellschaft regeln nur grundsätzliche...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / a) Form des Gesellschaftsvertrags

Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags ist grundsätzlich formfrei möglich. Das heißt, der Vertragsschluss kann sowohl privatschriftlich erfolgen als auch stillschweigend durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Eine Gesellschaft i.S.v. § 705 BGB kann in Form einer durch schlüssiges Verhalten zustande gekommenen Innengesellschaft auch dann bestehen, wenn kein Gesellschafts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.1.1 Zuziehung durch die Finanzbehörde

Rz. 14 Die Entscheidung über die Zuziehung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde.[1] Diese bestimmt in den Grenzen des § 5 AO, ob die für die Tatsachenfeststellung notwendige Sachkunde vorhanden oder aber von unabhängiger, dritter Seite einzuholen ist. Die Quelle eigener, behördlicher Sachkunde ist beliebig und kann somit auch in der Priva...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 2.3 Lösung

Gesellschafter A als Geschäftsführer bei der A & B OHG A kann grundsätzlich als natürliche Person Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG sein. Voraussetzung ist, dass er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht am Markt Leistungen erbringt. Mit der Tätigkeit als Geschäftsführer bei der OHG wird er selbstständig tätig, eine weisungsgebundene Tätigkeit gegenüber de...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 2.1 Sachverhalt

Die nachfolgenden Personen sind Geschäftsführer von Gesellschaften, an denen sie auch jeweils beteiligt sind. Zu beurteilen sind jeweils die Geschäftsführungsleistungen. A ist Gesellschafter und Geschäftsführer der A & B OHG. Beide Gesellschafter (A und B) sind zu gleichen Teilen am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Der Gesellschafter B übt keine aktive Tätigkeit...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 1 Problematik

Unternehmer ist grundsätzlich derjenige, der nach § 2 Abs. 1 UStG selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Für die Frage der nachhaltigen Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht besteht keine weitergehende gesetzliche Definition, die selbstständige Tätigkeit wird hingegen in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG negativ abgegrenzt. Nichtselbstständig ist danach...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 3.1 Sachverhalt

Die X-GmbH ist Komplementärin verschiedener Kommanditgesellschaften, die ihren Sitz im Inland haben. Teilweise erhält die X-GmbH für die Geschäftsführungsleistung und die Übernahme der Haftung gesondert berechnete Entgelte, teilweise übernimmt die X-GmbH als Komplementärin gegen gesondert berechnetes Entgelt die Haftung bei den Personengesellschaften. Gesellschafter der X-Gmb...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / Zusammenfassung

Leistungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Gesellschaft, an der er beteiligt ist, sind dann steuerbare Umsätze, wenn der Gesellschafter selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Auch Geschäftsführungsleistungen oder die Haftungsübernahme gegen Vergütung können unter diesen Bedingungen als unternehmerische Betätigung angesehen werden. Ob ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.1 Nicht abrechenbare Leistungen

Im Einzelnen sind nicht abrechenbar: Das BMF hat die nicht abrechenbaren Leistungen eher indirekt umschrieben: Die VGV sehen in Tz. 3.65 vor, dass eine Dienstleistung entgeltfähig ist, "wenn: ein unabhängiger Dritter als Leistender dazu bereit wäre, diese Dienstleistung gegen Entgelt zu erbringen, und ein unabhängiger Dritter bereit wäre, eine Vergütung für diese Dienstleistun...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttung ("vGA")

Eine vGA ist gem. R 8.5 KStR wie folgt definiert:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.1 Verdeckte Einlage ("vE")

Die verdeckte Einlage wird in R 8.9 KStR wie folgt beschrieben:mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 1 Problematik

Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann in vielschichtiger Weise er­folgen. Von dem einfachen Kauf von Anteilen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft bis hin zu einem umfangreichen Beteiligungserwerb, verbunden mit einem aktiven Eingreifen in die Tätigkeiten der Gesellschaften, sind alle Zwischenformen denkbar. Dabei muss immer unterschieden werden, ob...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 4 Fall: Das Organ

Sachverhalt Die A & B-oHG ist in Süddeutschland im Fensterbau (Produktion, Handel, Einbau) tätig. Um jederzeit preisgünstig an Kunststoff-Profile kommen zu können, hatte sich die A & B-oHG schon vor Jahren an der in Hamburg ansässigen Kunststoffe-GmbH mit 60 % beteiligt. Seit dieser Zeit ist die A & B-oHG größter Abnehmer der Kunststoff-Profile der GmbH. Der Gesellschafter A ...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 3 Fall: Die Geschäftsräume

Sachverhalt Schönheitschirurg S hat nach Abschluss aller notwendigen Ausbildungsschritte eine chirurgische Fachklinik eröffnet, in der er zu ca. 50 % steuerfreie ärztliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG und zu ca. 50 % steuerpflichtige schönheitschirurgische Leistungen ausführt. Da er seine Praxis gerne in eigenen Räumen unterhalten wollte, hatte er zusammen mit seinem Vater...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5 Finanzierung

Die folgende Tabelle fasst typische Transaktionsgruppen und die i. d. R. anwendbaren VP-Methoden zusammen:mehr