Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Gegen Entgelt

Rz. 63 Voraussetzung für die Steuerbarkeit ist die Entgeltlichkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG; Rz. 85ff.). Unentgeltliche Lieferungen unterliegen grundsätzlich nicht der Erwerbsteuer nach Abs. 1. Rz. 64 Das Bestimmungslandprinzip stellt nicht auf die Entgeltlichkeit der grenzüberschreitenden Warenbewegung ab; bis zum 1.1.1993 unterla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.5 Feststellungsmodalitäten

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.4 Eigenkapitalspiegel

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.4 Allgemeine Ansatzvorschriften für die Eröffnungsbilanz

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 13.1 Grundsachverhalte der handelsrechtlichen Offenlegung bzw. Hinterlegung

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 9 Größenabhängige Erleichterung nach §§ 267 und 267a HGB

Rz. 27 Die größenabhängigen Erleichterungen beziehen sich auf die Gliederungstiefe und die Erstellungspflichten von Jahresabschlussbestandteilen sowie auf deren Prüfung und Offenlegung. Der Gesetzgeber hatte zuletzt mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften eine Erhöhung der monetären Schwellenwerte auf Basis euro...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.5 Bewältigung von Konfliktsituationen

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.3 Allgemeine Erläuterungen zu den Abschlussbestandteilen

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 6 Feststellung des Jahresabschlusses

Von der Aufstellung des Jahresabschlusses ist dessen Feststellung zu unterscheiden. Den Jahresabschluss aufzustellen bedeutet, das Rechenwerk zu entwickeln; die Feststellung entspricht dagegen der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gem. § 46 Nr. 1 GmbHG. Denn der vom Geschäftsführer erstellte und gegebenenfalls geprüfte Jahresabschluss, Anh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 5 Prüfung des Jahresabschlusses

Mittelgroße und große GmbHs sind dazu verpflichtet, den Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.[1] Ohne diese Prüfung kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Zweck der Prüfung ist es, Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu vermeiden bzw. – gewollte und ungewollte – Fehler aufzudecken und zu korrigieren. Dadu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.6 Beauftragung Dritter (Abs. 5)

Rz. 26 Teilaufgaben der gematik können auf Gesellschafter oder Dritte übertragen werden (Satz 1). Ausgeschlossen ist die Auftragsvergabe an die BRD. Gleichwohl muss die gematik auch bei einer Aufgabenübertragung die Interoperabilität, Kompatibilität sowie das erforderliche Sicherheitsniveau gewährleisten (Satz 2; Abs. 4 Satz 2). Das Gesetz bringt hiermit zum Ausdruck, dass d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt bei kleinen, mittelgroßen und großen GmbHs für vor dem 1.1.2022 beginnende Geschäftsjahre, indem die jeweiligen Unterlagen beim elektronis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.1 Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Die Gesellschafter der gematik schaffen die insbesondere für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Anwendungen erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur; § 306 Abs. 1). Die Aufgaben werden durch die gematik wahrgenommen. Die Norm konkretisiert den gesetzlichen Auftr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / Zusammenfassung

Überblick Alle GmbHs müssen einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sowie einen Anhang erstellen; Letzterer entfällt nur bei Kleinst-GmbHs. Bei mittelgroßen und großen GmbHs kommt dagegen noch ein Lagebericht hinzu. Die Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt den Geschäftsführern, dessen Feststellung den Gesellschaftern. Die Geschäftsfü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 1 Erstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Er ist um einen Anhang zu ergänzen. Kleinst-GmbHs müssen keinen Anhang erstellen, wenn sie bestimmte, in § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB vorgeschriebene Angaben unter der Bilanz machen. Mittelgroße und große GmbHs haben darüber hinaus einen Lagebericht anzufertigen. Unabhängig von der Größe ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.4 Heilberufe

Der Berufsstand umfasst insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Krankengymnasten. Einkommensteuer, Gewerbesteuer "Heilberufler" unterliegen, sofern sie die Voraussetzungen für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit[1] erfüllen, nicht der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung wird daher stets auch einen Blick darauf werfen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.1 Grundsätzliches zu den Begünstigungsvorschriften

Die Begüns­ti­gungs­vor­schriften erstrecken sich auf folgende Vorgänge: Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GrEStG wird beim Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthandsgemeinschaft die Grunderwerbsteuer insoweit nicht erhoben, als der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft Beteiligten seinem Bruchteil am Grundstück entspricht. Der Umf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.6 Anwachsung

Geht das Grundstück innerhalb von 10 Jahren im Rahmen einer Anwachsung über, scheidet eine Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG in folgenden Fällen aus: Übergang auf den grundstücksübertragenden Gesamthänder (in einem oder mehreren Rechtsakten) Praxis-Beispiel Anwachsung in einem Rechtsakt auf grundstücksübertragenden Gesamthänder A überträgt im Jahr 01...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.1.2 Gesellschafterwechsel in mehreren Rechtsakten

Erfolgt der Gesellschafterwechsel i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG [1] dagegen schrittweise, d. h. in mehreren Rechtsakten, ist § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG sowohl auf die Gesellschafterwechsel, die zur Tatbestandsverwirklichung des § 1 Abs. 2a GrEStG beitragen, als auch auf solche, die den Tatbestand auslösen, anzuwenden. Eine teleo­lo­gische Reduktion kommt ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.4.2 Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten/Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie

Grundstücksübertragungen zwischen Eheleuten, Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie sind generell von der Besteuerung ausgenommen, was der Erleichterung vorweggenommener Erbfolge dient und es den Beteiligten erspart, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen.[2] Hiervon ausgehend bleibt es bei der Verminderung des Anteils des Gesamthänders a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand.[4] Achtung Übertragung von Gesellschaftsanteilen[5] Die Anwendung von § 5 GrEStG ist nicht auf die Übertragung von Grundstücken von einem Gesamthänder auf die Gesamthandsgemeinschaft b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.1 Allgemeines

Die gewährte Vergünstigung ist rückwirkend zu versagen, soweit sich innerhalb von 10 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des übertragenden Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert.[1] Diese Regelung dient der Vermeidung von Steuerumgehungen. Bei der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 GrEStG ist ohne Bedeutung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.1 Anwendung in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.2.1 Homogene formwechselnde Umwandlung

Die homogene formwechselnde Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt nicht zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. Der formgewechselte Rechtsträger führt eine laufende 10-Jahresfrist fort. Nachfolgende mittelbare Gesellschafterwechsel sind nur bei doppelstöckigen Personengesellschaften von Bedeutung. Praxis-Beispiel Formwechse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 1.3 Gesellschafterliste

Die Gesellschafterliste hat eine wichtige Bedeutung, denn nach § 16 GmbHG gilt als Gesellschafter, wer in der Gesellschafterliste eingetragen ist.[1] Vor einem Erwerb eines Anteils ist es damit wichtig, die beim Registergericht hinterlegte Auflistung einzusehen; dies übernimmt ein deutscher Notar. Wer dies geprüft hat, kann selbst dann einen Geschäftsanteil wirksam erwerben,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.2 Grunderwerbsteuer

Gehört zum Betriebsvermögen einer GmbH auch Grundbesitz, gilt es beim Erwerb bzw. Verkauf von GmbH-Anteilen die Grunderwerbsteuer nicht außer Acht zu lassen. Vorsicht ist vor allem bei einem asset deal geboten, denn hierbei werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen, sodass unmittelbar der Erwerb eines Grundstücks gegeben ist. Dieser Vorgang löst dann Grunderwerbsteuer aus.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / Zusammenfassung

Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Die Grunderwerbsteuer erfasst den Rechtsträgerwechsel von Grundstücken. Liegen solche Rechtsvorgänge vor, lösen sie Grunderwerbsteuer unabhängig d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.5 Anteilsverminderung nach vorheriger Grundstücksveräußerung

Erfolgt eine Verminderung der Anteile nach vorheriger steuerbarer Grundstücksveräußerung, ist § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG nicht anzuwenden, da eine Missbrauchsgestaltung objektiv ausgeschlossen ist. Die Überwachung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG endet bereits mit der Veräußerung des Grundstücks. Praxis-Beispiel Veräußerung eines Grund...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 1.1 Übertragbarkeit

GmbH-Anteile sind grundsätzlich frei übertragbar; sie können veräußert und vererbt werden.[1] Eine Einschränkung kann sich jedoch aus den individuellen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen der GmbH-Gesellschafter ergeben. Praxis-Beispiel Beschränkung der Übertragung In der Praxis enthalten viele Gesellschaftsverträge bzw. die Satzung einschränkende Regeln für die Veräußerun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.2 Verhältnis zu § 1 Abs. 3 GrEStG

Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft. Mit diesem neben § 1 Abs. 2 und 2a sowie 2bGrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesellschaft mit Grundbes...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Zurechnungssubjekt des fiktiven Gewinns nach § 15a Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. § 15a Abs. 3 Satz 1 (Einlageminderung) und Satz 3 (Haftungsminderung) des Einkommensteuergesetzes sind gesellschafterbezogen auszulegen. Danach ist der fiktive Gewinn demjenigen Kommanditisten zuzurechnen, der die für die Einlageminderung erforderliche Entnahme tätigt oder für den die im Handelsregister eingetragene Haftsumme gemindert wird. 2. Die gesellschafterb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.3 Fälle des § 1 Abs. 3 GrEStG

§ 1 Abs. 3 GrEStG verfolgt das Ziel, Steuerumgehungen durch Einschaltung von Personen- oder Kapitalgesellschaften zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere die sog. Share Deals. Die Vorschrift findet nur insoweit Anwendung, als eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG nicht in Betracht kommt. Gegenstand der Besteuerung ist nicht der Erwerb der Anteile als solcher, sonde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.5 Veräußerungsgleiche Vorgänge

Vom Gesetzgeber sind die folgenden Sachverhalte einer Veräußerung gleichgestellt worden:[1] Auflösung einer Kapitalgesellschaft Maßgebend ist nicht der Beschluss über die Auflösung, sondern ein Auflösungsgewinn bzw. -verlust entsteht erst mit Abschluss der Liquidation oder Beendigung eines Insolvenzverfahrens.[2] Nur ausnahmsweise kann bereits zuvor feststehen, dass mit keiner...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 1 Allgemeines

Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerlich selbständige Rechtsträger. Deshalb unterliegen auch Erwerbsvorgänge zwischen einer Gesamthandsgemeinschaft und den an ihr Beteiligten sowie Erwerbsvorgänge zwischen Gesamthandsgemeinschaften der Grunderwerbsteuer. Anders als bei Kapital­ge­sell­schaften tritt bei Gesamt­hands­ge­mein­schaften keine Verselb­stän­digung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.7 Umwandlung einer mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung und umgekehrt

Wird innerhalb der maßgeblichen 10-Jahresfrist die Beteiligung an der erwerbenden Gesamthand von einer, über eine oder mehrere Gesamthandgemeinschaften bestehenden, mittelbaren zu einer unmittelbaren Beteiligung verstärkt, findet § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG keine Anwendung. Eine Abschwächung von einer unmittelbaren zu einer mittelbaren Beteiligung führt j...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 4 Verhältnis zu den übrigen Steuervergünstigungen

In Fällen, in denen Grundstücke von den Gesamthändern auf die Gesamthand[2] oder von der Gesamthand auf die Gesamthänder[3] übergehen, gelten neben den Sondervergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG auch die allgemeinen Steuerbefreiungen.[4] Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG können gleichzeitig sowohl nach einer personenbezogenen Befreiungsvorschrift[5] als auch nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 7 Anzeigepflichten und verfahrensrechtlichen Folgen

Die nach § 13 GrEStG als Steuerpflichtige beteiligten Personen haben Änderungen im Gesellschafterbestand einer Gesamthand bei Gewährung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 und Abs. 2 oder § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen, nachdem sie von dem anzeigepflichtigen Vorgang Kenntnis erhalten haben. Die Anzeigepflicht besteht una...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.1 Höhe der Beteiligung

Um die prozentuale Höhe der gehaltenen Anteile zu bestimmen, werden diese ins Verhältnis zu dem in der Satzung festgelegten nominellen Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft gesetzt. Dabei ist der Umfang der Stimmrechte oder eine besondere Gewinnbeteiligung unerheblich.[1] Hält die Gesellschaft eigene Anteile, werden diese vom Gesellschaftskapital abgezogen.[2] Anwartscha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Leitsatz Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Leitsatz Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Eigene Anteile

Eigene Anteile darf die GmbH nach § 33 Abs. 2 GmbHG erwerben, wenn sie voll eingezahlt sind, sofern sie im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Stammkapital oder eine andere nach der Satzung vorgeschriebene Rücklage zu mindern, die nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden darf. Weiterhin ist der Erwerb von eigen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert erfasst. Hierunter fallen die Steuern, die das Unternehmen als Schuldner zu entrichten hat, vor allem die Körperschaft- und die Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Steuerzahlungen der Gesellschafter einer GmbH – etwa die Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen – dürfen dag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rücklagen

Rücklagen können bei der GmbH in Form von Gewinn- und Kapitalrücklagen vorkommen. In beiden Fällen handelt es sich um Eigenkapital. In die Kapitalrücklage sind alle Einlagen der Gesellschafter einzustellen, die kein Stammkapital sind. Es kann sich handeln um ein Ausgabeaufgeld oder Agio, das bei einer Sachgründung oder der Ausgabe neuer Anteile anfällt, Nachschüsse nach den §§...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Außergewöhnliche sowie periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen

Außerordentliche Erträge bzw. Aufwendungen fallen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der GmbH an. Ursprünglich waren sie gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Dieser Ausweis wurde jedoch für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre durch eine Pflichtangabe für außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen im Anhang ersetzt. Beispiele für außerg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensbewertung: Vora... / 1 Vereinbare Tätigkeit

Bei der Übernahme einer Unternehmensbewertung handelt es sich um eine mit der Steuerberatung vereinbare Tätigkeit.[1] Häufig wird mit der Unternehmensbewertung die Steuerkanzlei beauftragt, die sich bislang auch um die Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Unternehmens gekümmert hat. Das macht auch Sinn, weil sie das Unternehmen in steuerlicher und häufig auch wirtschaftl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tantieme: Instrument zur Er... / 3.4 Anerkennung bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Tantiemevereinbarungen mit Fremdgeschäftsführern werden von der Finanzverwaltung regelmäßig anerkannt, da aufgrund des Interessengegensatzes zwischen GmbH und Geschäftsführer von einer den formalen und angemessenheitsbezogenen Anforderungen genügenden Vereinbarung auszugehen ist. Dagegen stehen Tantiemevereinbarungen für – insbesondere beherrschende [1], d. h. im Regelfall me...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Musterprotokoll

Begriff Zur Gründung einer GmbH bzw. der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) muss dem Handelsregister ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Dieser muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Seit 2008 ist ein vereinfachtes Gründungsverfahren zugelassen: Statt eines Gesellschaftsvertrages kann das sog. Musterprotokoll verwendet werden. Das Eintragungsverfahren ...mehr