Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2 Geltungsbereich nach Ansprüchen

Grundsätzlich können alle Ansprüche ausgeschlossen werden, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und die Anwendung der Ausschlussfrist nicht einem anderen, vorrangigen Schutzzweck zuwiderläuft. Der Wortlaut der Ausschlussklausel kann jedoch den Geltungsbereich weiter einschränken.[1] Entscheidend für die Einbeziehung ist die enge Verknüpfung e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.3 Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche werden fällig, sobald der Geschädigte vom Schadensereignis Kenntnis erlangt oder bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt erlangt hätte.[1] Der Schadensvorgang sowie die Schadenshöhe müssen ermittelt oder ermittelbar sein. Kann die Schadenshöhe auch nicht wenigstens annähernd genau beziffert werden, wird der Beginn der Ausschlussfrist solange hinausgescho...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.7.4 Einbeziehung unabdingbarer Ansprüche

Bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung wurde problematisiert, ob auch gesetzliche Ansprüche von einer Ausschlussfristklausel erfasst werden.[1] Bislang wurde dies als unproblematisch angesehen, solange ein Bezug zum Arbeitsvertrag bestand. Mit Urteil vom 18.9.2018 hatte der 9. Senat des BAG zum Mindestlohn entschieden, dass eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 3.2 Gesetze

Die höchste nationale staatliche Norm ist das Grundgesetz. Auf Grundlage des im Grundgesetz vorgesehenen Verfahrens[1] werden förmliche Gesetze bzw. Gesetze im formellen Sinn vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen. Gesetze sind als unmittelbar gültige Normen meist abstrakt formuliert, um eine möglichst große Vielzahl von Sachverhalten zu erfassen. Um detailliertere Reg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Vorwort zur 43. Ergänzungslieferung

Basierend auf der Darstellung zu den Grundlagen der Bilanzierung und ausgewählter Bilanzierungsfragen enthält das Werk ausführliche Kommentierungen sämtlicher einschlägiger Normen des HGB, PublG, AktG und GmbHG für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung einzelgesellschaftlicher (Jahres-)Abschlüsse. Im Anschluss an die Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des HGB beinh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 104 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Berndt (1998), Grundsätze ordnungsmäßiger passiver Rechnungsabgrenzung, Wiesbaden. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Coenenberg (2007), Die bilanzielle Behandlung von Handy-Subventionen bei Mobilfunkunternehmen, Wiesbaden. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl., Stuttg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 6 Arbeitsschutzkontrollgesetz

Nachdem in der Corona-Pandemie erhebliche arbeitsrechtliche Missstände in der Fleischindustrie offenkundig geworden waren, wurde das Arbeitsschutzkontrollgesetz[1] verabschiedet. Die Fleischindustrie war zwar der Auslöser für das Gesetzgebungsverfahren, das Gesetz enthält aber auch einheitliche Regelungen für andere Branchen, z. B. hinsichtlich der Kontrolle von Betrieben und...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 130 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Baumbach/Hueck (1985), GmbH-Gesetz, 14. Aufl., München. Baumbach/Hueck (1996), GmbH-Gesetz, 16. Aufl., München. Knobbe-Keuk (1993), Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., Köln. Schmidt (2002), Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., Köln et al. Zöllner (1963), Die Schranken mitgliedschaftlicher Stimmrechtsmacht bei den privatrechtlichen Personenve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Übersicht

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 46 Nr. 1 GmbHG obliegt es den Gesellschaftern, die "Feststellung der Jahresabschlusses" (vgl. § 264 Abs. 1) wie auch die "Verwendung des Ergebnisses" (vgl. § 29 GmbHG) zu beschließen. Der Gesellschaftsvertrag kann eine abweichende Kompetenzregelung vorsehen (vgl. § 45 Abs. 2 GmbHG). Die Ausübung dieser Befugnisse sichert und gestaltet d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Begriff

Rz. 6 Der Begriff der Betriebsvereinbarung wird im Gesetz nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Es handelt sich um eine kollektiv-rechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, welche die betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Ordnung und die individuellen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt und gestaltet. Praxis-Beispiel Arb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die im Dritten Buch verankerten Vorschriften differenzieren zwischen Kaufleuten und KapG (bzw. denen qua § 264a gleichstellten PersG). Die Regelungen der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014, ABl. EU, L 334/86f. vom 21.11.2014, ABl. EU, L 429/1ff. vom 01.12.2021, ABl. EU, L 322/15ff. vom ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Entstehungsgeschichte

Rn. 4 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Seit Inkrafttreten des GmbHG am 10.05.1892 ist der Gesetzestext bezüglich Nr. 3, Nr. 5 bis Nr. 8 unverändert geblieben. Nr. 1 wurde durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) angepasst. Infolge des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) vom 04.12.2006 (BGBl. I 2006, S. 3155ff.) wurden Nr. 1a und Nr. 1b ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzausweis

Rn. 29 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sind genannte Voraussetzungen erfüllt, ist hinsichtlich der Höhe des zu aktivierenden Betrags die wirtschaftliche Lage der einzelnen Schuldner des Nachschussanspruchs jeweils gesondert zu würdigen (evtl.: Wertberichtigung). Rn. 30 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ein dem aktivierten Betrag (Ausweis unter der Bezeichnung "Eingeforderte Nachschüsse" un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Konkretisierung der Zwecke der gesetzlichen Vorschriften anhand ihres Gesamtbilds

Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die GoB wurden im Jahre 1897 in die noch heute wörtlich für Buchführung und Inventar geltende Generalnorm (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 1) des damaligen HGB eingefügt. Damals wollte der Gesetzgeber durch einen Verweis auf die "Gepflogenheiten sorgfältiger Kaufleute" erstmals die RL an einen übergeordneten Maßstab binden (vgl. Reichs-Justizamt (1896...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzlich vorgeschriebene Endtermine

Rn. 49 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG verpflichtet "die Gesellschafter", innerhalb eines Zeitraums von acht Monaten bei einer mittleren und großen GmbH (vgl. § 267 Abs. 2f.) bzw. elf Monaten bei einer kleinen GmbH (vgl. § 267 Abs. 1) seit Beginn des GJ über die Feststellung des JA und die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen. Rn. 50 Stand: EL 43 – ET...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit der Erfüllung steuerlicher Pflichten solcher Stpfl., die ganz oder teilweise nicht in eigener Person handeln können. Der Kreis derjenigen Personen, die für solche Stpfl. handeln und deswegen selbst steuerlich mit eigenen Pflichten verpflichtet werden sollen, ist im Wortlaut der Vorschrift sehr viel weiter gezogen, als die Überschrift der...mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.2 Verantwortlichkeiten und Beauftragte

§ 13 ArbSchG stellt ausdrücklich klar, wer Verantwortlicher im Sinne des ArbSchG ist, wem also die Einhaltung der Pflichten nach dem ArbSchG obliegt. Vorrangig richten sich die Vorschriften des ArbSchG an den Arbeitgeber. Neben diesem sind die weiteren im Gesetz genannten Personen verantwortlich, insbesondere sein gesetzlicher Vertreter, das vertretungsberechtigte Organ einer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand der Regelung

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift regelt die RL für die Abwicklung einer GmbH außerhalb eines Insolvenzverfahrens (vgl. Hachenburg (1997), § 71 GmbHG, Rn. 1). Sie gilt ebenso für diejenigen Fälle, in denen eine GmbH aufgelöst wird durch einen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitablauf (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG); durch Gesellschafterbeschluss (vgl. § 60 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.2.1 Juristische Personen des Privatrechts

Rz. 12 Im Zivilrecht sind vor allem die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA), die Genossenschaft, der rechtsfähige Verein, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und die rechtsfähige Stiftung zu nennen. Sie handeln durch ihren Vorstand bzw. ihre Geschäftsführer oder durch den Abwickler der AG[1] bzw. den Liquidator der GmbH.[2] Der Begriff der Vorstände, Geschäftsführ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2019), Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf. Baranowski (1978), Besteuerung von Auslandsbeziehungen, Herne/Berlin. Bieg (1977), Schwebende Geschäfte in Handels- und Steuerbilanz, Frankfurt am Main. Buch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkungen

Rn. 130 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Während allen in der Kap.-Rücklage ausgewiesenen Beträgen gemeinsam ist, dass sie dem UN von außen zugeführt worden sind, wurden Gewinnrücklagen – vereinfacht formuliert – im UN gebildet. Ihre Bildung erfolgt grds. i. R.d. Ergebnisverwendung, also nach dem Jahresüberschuss. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die Rücklage für Anteile an eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Inhalt von § 319

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 bestimmt den Personenkreis, der befähigt ist, gesetzliche JA-Prüfungen gemäß § 316 Abs. 1 sowie gesetzliche KA-Prüfungen gemäß § 316 Abs. 2 durchzuführen. Diese Vorschrift ist nicht neu, sondern fand sich bereits in früheren Fassungen des HGB und AktG (vgl. bspw. § 262c HGB 1931, § 137 AktG 1937 und § 164 AktG 1965). Erheblich umgestalte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Zwecke der Bewertungsvorschriften

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 In den Bewertungsvorschriften kommen ebenfalls die teils gegensätzlichen Zwecke "Rechenschaft" und "Kap.-Erhaltung" zum Ausdruck. In den in § 252 Abs. 1 kodifizierten allg. Bewertungsgrundsätzen (vgl. zu den entsprechenden GoB HdR-E, Kap. 4, Rn. 1ff.) hat der Gesetzgeber die mit der Bewertung verbundenen aggregierten Zwecke deutlich gemacht. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.3 Gesetzliche Vertreter rechtsfähiger Personenvereinigungen

Rz. 15 Durch umfassende Änderungen des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[1] wurde das Recht der GbR am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet.[2] Dem folgend wurden auch die steuerverfahrensrechtlichen Regelungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 29 GmbHG wurde durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355) neu gefasst. Während das alte Recht von dem Grundsatz ausging, dass der Gewinn in voller Höhe an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, sollte die Neufassung des § 29 GmbHG eine Gewinnthesaurierung erleichtern. Dabei ist von Bedeutung, dass es ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. GoB als Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Aufstellungsgrundsatz in § 243 Abs. 1 lautet: "Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Der Inhalt des Begriffs "JA" ist im HGB in den §§ 242 Abs. 3 und 264 Abs. 1 definiert. Danach besteht der JA von Nicht-KapG und PersG, die nicht von § 264a erfasst sind, aus der Bilanz und der GuV, während d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Schriftform

Rz. 11 Das Gesetz verlangt für die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung die Wahrung der Schriftform. Der Text der Vereinbarung ist also schriftlich niederzulegen. Auf derselben Urkunde müssen Arbeitgeber und Betriebsrat unterzeichnen. Es reicht also nicht aus, wenn nur einseitig unterschriebene Urkunden ausgetauscht werden. Auch die Unterschrift unter die Fotokopie der von...mehr

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Unternehmensnachfolge: zuku... / 5 Ohne Systemgesetze geht es nicht

Die Systemgesetze sind im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen von besonderer Bedeutung, wenn sie hinterfragt werden. Dann zeigen sie mögliche Verletzungen auf, die sich über eine sehr lange Zeit aufgebaut haben können. Diese zu bearbeiten, ist für den Prozess der Unternehmensnachfolge außerordentlich wichtig. Daher werden sie in der Folge in diesem Zusammenhang beispielh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4 Anwendung der steuerlichen Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern im HGB

Rz. 30 Zeitlich begrenzt nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Abweichend zu den vorangegangenen Bewertungsvorschriften, können für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Anwendung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Auflösung von Rücklagen

Rn. 39 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Entnahmen aus den Rücklagen (Auflösungen) können – vorbehaltlich entgegenstehenden Satzungsrechts – weitgehend frei durch einfachen Beschluss der Gesellschafter (z. B. i. R.d. Bilanzfeststellung) erfolgen. Gesetzliche Hindernisse bestehen nur in wenigen Fällen. Eine Auflösung von Rücklagen ist unzulässig, sofern dadurchmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 1.2 Steuerliche Vorschriften zur Buchführung

Nach § 140 AO hat derjenige, der nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen. Damit sind Unternehmer, die handelsrechtlich zur Buchführung verpflichtet sind, von der Einnahmen-Überschussrechnung ausgeschlossen. Das gilt auch für Unternehmen, die nach ausländischen Vorschriften ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Grundsätze der zeitgerechten und geordneten Verbuchung

Tz. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Grundsätze der zeitgerechten und geordneten Verbuchung besagen, dass die "Geschäftsvorfälle unverzüglich und ihrer zeitlichen Reihenfolge entsprechend zu buchen sind" (ADS (1968), § 149 AktG, Rn. 136). Durch die Verpflichtung zur unverzüglichen Aufzeichnung soll die Gefahr vermindert werden, dass buchungspflichtige Unterlagen untergehen (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ergebnis

Rn. 99 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Alle, die den JA von Kaufleuten und PersG, die nicht unter § 264a zu subsumieren sind, eigenverantwortlich aufstellen (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB) oder JA für andere erstellen bzw. bei der Erstellung mitwirken, also ggf. auch der StB und/oder der Bilanzbuchhalter (vgl. Mühlberger, DStR 1978, S. 211; Maul, WPg 1980, S. 465 (468)), müssen sich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er an der zu prüfenden KapG hält. Weiterhin führt eine indirekte Beteiligung an der zu prüfenden KapG über ein verbundenes UN sowie eine Beteiligung des WP an einer Gesellschaft, die an ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 138 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Binz (1985), Kritik an deutschen Wirtschaftsprüfern: ein Glaubwürdigkeitsproblem?, 2. Aufl., Bergisch-Gladbach. Brösel et al. (2015), Wirtschaftliches Prüfungswesen, 3. Aufl., München. Dürrhammer (1971), Unabhängigkeit des Abschlußprüfers im Aktiengesetz und in der Praxis, Düsseldorf....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 10 Arbeitsschutzkontrollgesetz

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde auf den Weg gebracht, nachdem in der Fleischindustrie im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie arbeitsrechtliche Missstände zutage getreten waren. Es sieht aber nicht nur Regelungen für die Fleischindustrie vor; vielmehr werden auch für andere Branchen einheitliche Regelungen geschaffen, z. B. zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbring...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 11 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für eine GmbH sind besondere Vorschriften für die Bildung und den Ausweis von Rücklagen zu beachten. Folgende Rücklagen werden unterschieden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Sonstige Zuweisungen zur Kapitalrücklage

Rn. 127 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In die Kap.-Rücklage sind bei einer AG/KGaA/SE auch jene Beträge einzustellen, wie sie i. R.d. Kap.-Herabsetzung gemäß der §§ 229 Abs. 1, 232 und 237 Abs. 5 AktG auftreten können. Rn. 128 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 I.R.d. bedingten Kap. spricht das AktG in § 218 von einer Sonderrücklage. Entsprechend ihrem Charakter sollte auch diese Sonderrüc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufstellung nach teilweiser Ergebnisverwendung

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach dem Gesetz ist es der Gesellschaft gestattet, die Bilanz auch nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen (vgl. §§ 268 Abs. 1 Satz 1, 270 Abs. 2). Ein Fall der teilweisen Ergebnisverwendung liegt z. B. vor, wenn gemäß Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung ermächtigt ist, einen bestimmten Teilbetrag des Jahresergebni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 316a wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)) erstmals in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Ziele des FISG waren es, sowohl der Integrität und Stabilität des Kap.-Marktes zu dienen als auch das Vertrauen der Anleger in den deutschen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Behandlung im Jahresabschluss

Rn. 233 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der bilanziellen Abbildung von Genussrechtskap. im handelsrechtlichen JA hat sich der HFA des IDW in seiner Stellungnahme "Zur Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften" angenommen (vgl. HFA 1/1994, WPg 1994, S. 419ff.; fernerhin Dürr (2007), S. 227ff.). Diese sieht in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Verteilungsmaßstäbe (Abs. 3)

Rn. 128 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Gesetz trifft in § 29 Abs. 3 GmbHG eine dispositive Regelung über den Schlüssel, nach dem der ausschüttungsfähige Reingewinn der Gesellschaft an die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist (Satz 1). I.d.R. erfolgt die Gewinnverteilung somit nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile zum Nominalbetrag (vgl. GmbHG -GroßKomm. (2020), § 29, R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rederecht des Abschlussprüfers

Rn. 89 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Von der Auskunftspflicht des AP im Fall eines entsprechenden Verlangens eines Gesellschafters ist die Frage zu unterscheiden, ob und inwieweit der AP das Recht hat, von sich aus Erklärungen vor der Gesellschafterversammlung abzugeben. Wie bereits unter HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 80, ausgeführt, kann der AP seine Teilnahme an der Gesellschafterver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4 Das Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz legt die Rahmenbedingungen für den Arbeitsschutz fest. Das Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.[1] Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Das Arbeitsschutzgesetz erlegt dem Arbeitgeber bestimmte Pflichten auf und gewährt den Arbeitnehmern Re...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Tz. 45 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 DIIR (1982), Revision der elektronischen Datenverarbeitung, 4. Aufl., Berlin. Eisele/Knobloch (2011), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 8. Aufl., München. Eisele/Knobloch (2019), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 9. Aufl., München. Eschen (1985), Möglichkeiten der Prüfung von EDV-Buchführungssystemen im Rahmen der Jahresabschlu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Nichtigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses

Rn. 65 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Beschluss über die Feststellung des JA kann nichtig sein. Das GmbHG enthält hierzu jedoch keine Vorschriften. Die Regelung des § 42g GmbHG-E ist nicht Gesetz geworden. Zur Begründung führt der Gesetzgeber aus: "Die Entwicklung von Grundsätzen, in welchen Fällen der JA der GmbH nichtig ist, kann weiterhin der Rechtsprechung überlassen blei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verletzung von Vorschriften zur Einstellung in oder Entnahme aus Rücklagen

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für eine GmbH ist in einigen Sonderfällen die Bildung von Rücklagen gesetzlich vorgeschrieben. So ist der Gegenwert für die Einziehung von Nachschüssen gemäß § 42 Abs. 2 Satz 3 GmbHG in die Kap.-Rücklage einzustellen. Ferner sind die Rücklagenbildungen nach § 272 Abs. 2 und 4 zu nennen (Aufgelder, Zuzahlungen der Gesellschafter für Anteile an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einführung

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz) bzw. Satz 2 GmbHG bestimmt sich der Ausschüttungsanspruch der Gesellschafter – vorbehaltlich einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschafterbeschluss angeordneten Gewinnverwendung (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) bzw. Abs. 2 GmbHG) – nach dem Jahresüberschuss, modifiziert um einen evtl. Gewinn- oder ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gliederung der Bilanz

Rn. 54 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Bericht des Rechtsausschusses heißt es zu § 247 Abs. 1, ein "vereinfachtes Gliederungsschema für alle Kaufleute" sei nicht in das Gesetz aufgenommen worden, "weil die Entscheidung über die Gliederung dem Kaufmann vorbehalten bleiben soll, der dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten hat" (BT-Drs. 10/4268, S. 98; vgl. hi...mehr