Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1] . Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z.B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

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A. Einleitung / aa. Bei Fehlen einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 37 Der GmbH-Geschäftsführer hat gegenüber der GmbH aufgrund seiner Organstellung bzw. seines Anstellungsvertrags keinen Anspruch auf Abschluss einer D&O-Versicherung.[1] So weit gehen die Treuepflicht oder die Fürsorgepflicht der Gesellschaft nicht.[2] Dem Geschäftsführer bleibt die Möglichkeit sich eine persönliche D&O-Versicherung zu beschaffen. Zu Recht wird geltend g...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Die Ermittlung des Übernahmeergebnisses beim übernehmenden Rechtsträger ist im Fall der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person in § 4 Abs. 4 bis 7 UmwStG geregelt. § 5 UmwStG enthält Sonderregelungen zur Ermittlung des Übernahmeergebnisses für Anteile an der übertragenden Körperschaft, die zum steuerlichen Übertragung...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VIII. Entlastung des Geschäftsführers

Rz. 98 Die Entlastung des Geschäftsführers durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann zu einem Ausschluss des Anspruchs aus § 43 Abs. 2 GmbHG führen. Die Gesellschafterversammlung ist gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG für die Entlastung zuständig. Die Entlastungswirkung wird wie folgt formuliert: "Die Entlastung schließt solche Ansprüche aus, die innerhalb des Entlastungszeitra...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren- D...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 59 Die Haftung des Geschäftsführers setzt voraus, dass er bei der Pflichtverletzung schuldhaft gehandelt hat. Bezugspunkt für das Verschulden ist die Pflichtverletzung, darüber hinaus ist z.B. ein Schädigungsbewusstsein nicht erforderlich.[1] Daher ist es wichtig die Pflichtverletzung bzw. das Verhalten, das diese begründen soll. präzise darzulegen. An diese wird sodann ...mehr

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B. AVB D&O / A-7 A-7 Ausschlüsse

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche A-7.1 wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung. Den versicherten Personen werden die Handlungen und Unterlassungen nicht zugerechnet, die von anderen Organmitgliedern beg...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / XI. Beweislast und Auskunftsanspruch gegen den Geschäftsführer

Rz. 112 Die Gesellschaft hat darzulegen und zu beweisen, welche Handlung zu dem geltend gemachten Schaden geführt hat.[1] Außerdem ist der entstandene Schaden nachzuweisen. Bei einem Unterlassen muss vorgetragen und bewiesen werden, welche versäumte Aufsichts- oder Kontrollmaßnahme den Schaden ermöglicht hat. Der Geschäftsführer muss dann die Pflichtwidrigkeit ausräumen,[2] ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Verschwiegenheitspflicht

Rz. 12 Der Aufsichtsrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies ist in § 116 Satz 2 AktG geregelt: Die Aufsichtsratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. Auch der Verstoß gegen die Pflicht kann bei der Gesellschaft Schäden auslösen, für die das betreffende Aufsichtsratsmitglied dan...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats

Rz. 87 Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung oder bei entsprechender Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Die Gesellschafter bzw. der Aufsichtsrat sind für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig und entscheiden, ob sie diese seitens der Gesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Dies gilt auch gegenü...mehr

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B. Allgemeiner Teil / III. Schiedsvereinbarungen

Rz. 5 Schiedsfähig sind sowohl Organhaftungsansprüche als auch Streitigkeiten mit dem Versicherer über dessen Deckung.[1] Voraussetzung ist jeweils eine wirksame Schiedsvereinbarung (§ 1031 Abs. 1 ZPO). Wird bei wirksamer Schiedsvereinbarung vor den ordentlichen Gerichten geklagt, kann der Beklagte die Einrede der Schiedsabrede erheben, was dann zur Unzulässigkeit der Klage ...mehr

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A. Einleitung / 5. e.V.

Rz. 60 D&O-Versicherungen erfreuen sich bei Vereinen auch im gemeinnützigen, kirchlichen Bereich einer hohen Beliebtheit.[1] Vereine können großen Betrieben, wie z.B. Sportbetrieben, Krankenhäusern, Gästehäusern, Schulen, Kindertagesstätten, Alten- oder Pflegeheimen vorstehen. Gleiches gilt z.B. auch für selbständige Stiftungen. In der Praxis ist der D&O-Versicherungsschutz ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Verzicht und Vergleich über Ersatzansprüche

Rz. 5 Bei der AG sind im Vergleich zur GmbH die Organhaftungsansprüche stärker zu Gunsten der AG und insbesondere mittelbar zu Gunsten der Gläubiger vor einem Verzicht oder Vergleich geschützt. Haftungsbeschränkende Vereinbarungen im Vorfeld, z.B. der Ausschluss für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen sind bei der AG wegen der formellen Satzungsstrenge gemäß § 23 Abs. 5 ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / c. Missachtung eines Zustimmungsvorbehalts

Rz. 31 Die Missachtung eines Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung ist per se pflichtwidrig.[1] Dies gilt selbst dann, wenn das konkrete Geschäft im Interesse der GmbH liegt. In diesen Fällen wird es allerdings häufig an einem Schaden fehlen, den die GmbH erlitten hat. Dies ist aber nicht zwingend. Rz. 32 Beispiel: "Kauf einer Maschine ohne Zustimmung" Der Geschä...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 6.2 Alte einbringungsgeborene Anteile

Rz. 62 Einbringungsgeborene Anteile können in Form von Anteilen i. S. d. § 21 UmwStG a. F., die vor Inkrafttreten des SEStEG[1] entstanden sind, oder in Form von Anteilen nach § 20 Abs. 3 S. 4 UmwStG bzw. nach § 21 Abs. 2 S. 6 UmwStG, die nach Inkrafttreten des SEStEG entstanden sind, vorliegen. Die Anteile können sich im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen des Anteilsei...mehr

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B. AVB D&O / I. Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip)

Rz. 1 Die Bedingungen wählen für A-2 AVB D&O die Überschrift "Versicherungsfall (Claims-Made-Prinzip)". Genau genommen handelt es sich allerdings nicht um die Definition des Versicherungsfalls. Diese Definition ist nämlich bereits in A-1 Abs. 1 AVB D&O enthalten. Danach gewährt der Versicherer Versicherungsschutz, "für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglie...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / d. Einwand Zustimmungspflicht der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats bzw. hypothetische Zustimmung

Rz. 36 Der Einwand der hypothetischen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats ist in engen Grenzen zulässig.[1] Gerade bei kleineren oder mittelständischen Gesellschaften werden häufig Zustimmungskataloge, die in der Satzung oder in einer Geschäftsordnung verankert sind, nicht praktiziert (siehe bereits die Ausführungen unter d.). Oft sind sie den Bet...mehr

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B. AVB D&O / III. Obliegenheiten der versicherten Personen und subjektive Risikoausschlüsse

Rz. 23 Die versicherten Organpersonen sind selbst nicht Vertragspartner, sie treffen daher keine Vertragspflichten, es sei denn sie haben sich zur Übernahme derselben verpflichtet. Es wäre rechtlich zulässig, dass mit jeder Organperson Vereinbarungen getroffen werden, z.B. dass diese die Direktansprüche aus dem Versicherungsvertrag erhalten und im Gegenzug aber bestimmte Ver...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / b. Zustimmungsvorbehalte

Rz. 29 Die Satzung der GmbH, eine Geschäftsordnung, der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers oder auch einzelne Beschlüsse der Gesellschafter oder bei entsprechender Zuständigkeit Beschlüsse des Aufsichtsrats können Zustimmungsvorbehalte festlegen. Dann hat der Geschäftsführer die geplante Maßnahme vor ihrer Vereinbarung und erst recht vor ihrer Ausführung dem zuständigen...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Unternehmerisches Ermessen

Rz. 42 Die Pflichtwidrigkeit entfällt, wenn der Geschäftsführer eine Entscheidung im Rahmen seines unternehmerischen Ermessens trifft. Grundsätzlich besteht bei unternehmerischen Entscheidungen ein weiter Ermessensspielraum. Ein Geschäftsführer muss täglich Entscheidungen treffen. Hier sollte er nicht zögerlich sein und befürchten müssen, für Maßnahmen, die sich als nachteil...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Schaden und Kausalität

Rz. 63 Der Geschäftsführer hat den durch sein pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten entstandenen Schaden am Gesellschaftsvermögen zu ersetzen. In der Praxis gestaltet sich häufig die Ermittlung des ursächlichen Schadens und seine Höhe schwierig. Ob wirklich ein Vermögensschaden bei der GmbH vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach der sog. Differenzhypothese, also na...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / a. Grundsatz: haftungsentlastende Wirkung-Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 18 Der Geschäftsführer ist verpflichtet, den Weisungen der Gesellschafterversammlung Folge zu leisten. Dies lässt sich aus § 37 Abs. 1 GmbHG ableiten, wonach u.a. die Beschränkungen einzuhalten sind, die durch die Beschlüsse der Gesellschafter festgesetzt sind. Soweit die Weisungsabhängigkeit betroffen ist, hat der Geschäftsführer keinen eigenen Ermessensspielraum. Führt...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Verjährung

Rz. 82 Die Ansprüche der GmbH gegen den Geschäftsführer aus § 43 Abs. 2 und 3 GmbHG verjähren in fünf Jahren. Dies ist in § 43 Abs. 4 GmbHG geregelt. Da es dort heißt, dass die Verjährung die vorstehenden Ansprüche betrifft, gilt die fünfjährige Verjährungsfrist auch für Ansprüche aus § 43 Abs. 3 GmbHG – während die Ansprüche gegen den Gesellschafter, der die unter Verstoß g...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.1.3.1 § 34 GenG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Genossenschaft zu...mehr

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B. AVB D&O / II. Rückwärtsdeckung für vorvertragliche Pflichtverletzungen (A-5.2 AVB D&O)

Rz. 10 Sowohl die Organpersonen als auch die Gesellschaft werden in der Praxis daran interessiert sein, dass auch Schadensfälle versichert werden, die auf Pflichtverletzungen der Organmitglieder beruhen, die bereits vorvertraglich begangen wurden oder dort ihren Anfang genommen haben. Wird materiell Versicherungsschutz gewährt, der vor dem formellen Vertragsbeginn des D&O-Ve...mehr

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B. AVB D&O / 3. Mehrere versicherte Personen

Rz. 53 Bei mehreren versicherten Personen, die in der Haftung stehen, muss bei allen Personen der Ausschluss bejaht werden können, damit der Versicherer leistungsfrei ist. Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass jeder Versicherte seinen eigenen Vertrag zu seinen Gunsten unterhält und innerhalb dieses Vertrags nur das Wissen und Verhalten des Versicherten und ggf. seiner Wis...mehr

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B. AVB D&O / b. Regressfähigkeit von Verbandsgeldbußen

Rz. 153 Die Voraussetzungen des Rückgriffs beim Geschäftsführer ist Gegenstand einer langjährigen Diskussion.[1] Eine Entscheidung des BGH liegt noch nicht vor. Beim sog. Schienenkartell, hat das LAG Düsseldorf eine Regressfähigkeit einer Kartellbuße verneint[2], das BAG hielt den Arbeitsrechtsweg nicht für eröffnet und verwies auf den Zivilrechtsweg.[3] Dieser Rechtsweg hät...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Obliegenheit gefahrdrohende Umstände zu beseitigen (B3-3.1 AVB D&O)

Rz. 12 Die Klausel, wonach besonders gefahrdrohende Umstände vom Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen sind, ist intransparent und unwirksam. Eine Anzeigeobliegenheit fehlt, wo weil es sich um Umstände handelt, die ohnehin eine Gefahrerhöhung darstellen und deshalb entweder bei einer subjektiven Gefahrerhöhung verboten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Überblick/Formen des Vorsatzes

Rz. 27 Die Klausel in A-7.1 AVB D&O differenziert zwischen vorsätzlicher Schadensverursachung und wissentlicher Pflichtverletzung. Es heißt, dass kein Versicherungsschutz "wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung" besteht. Soweit es u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.7 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal gründliche und vielseitige Fachkenntnisse ist in den Entgeltgruppen 6, 7, 8, 9a des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. In der Entgeltgruppe 6 sind Beschäftigte eingruppiert, deren Tätigkeit (nur) gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Zusätzliche selbstständige Leistungen sind nicht erforderlich. Das Tätigkeitsmerkmal basiert auf dem in...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebskrankenkasse / Zusammenfassung

Begriff Betriebskrankenkassen (BKK) können auf Initiative des Arbeitgebers errichtet werden. Voraussetzung ist, dass in dem Betrieb regelmäßig mindestens 5.000 Versicherungspflichtige beschäftigt werden, die Leistungsfähigkeit der BKK auf Dauer gesichert ist, die Mehrheit der im Betrieb Beschäftigten der Errichtung der Betriebskrankenkasse zustimmt und die Aufsichtsbehörde ihre ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / Zusammenfassung

Überblick Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die durch die Krankenkassen überwiegend aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung erbracht wird. Während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ruht der Anspruch auf Krankengeld. Grundlage für die Berechnung der Leistung ist das vom Arbeitgeber elektronisch zu übermittelnde Entgelt. Die Date...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / Zusammenfassung

Überblick Für die Haftung des Arbeitnehmers gelten grundsätzlich die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Im Laufe der Zeit hat allerdings eine Anpassung der zivilrechtlichen Haftungsgrundsätze an die besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse des Arbeitsverhältnisses stattgefunden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die vom Bundes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8 Selbstständige Leistungen

Das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" ist in den Entgeltgruppen 7, 8, 9a und 9b Fallgr. 3 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der selbstständigen Leistungen in der Protokollerklärung Nr. 4 zu Teil I definiert. Dort heißt es: "Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines bei ihm angestellten Arbeitnehmers an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Auch nach Überlassung an einen Dritten bleibt de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.3 Verstoß gegen die Höchstüberlassungsdauer

Die Überlassung von Arbeitnehmer ist ihrer Natur nach nur vorübergehend vorgesehen.[1] § 1 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 AÜG sieht eine Überlassungshöchstdauer grundsätzlich von 18 Monaten vor, von der nur in engen Grenzen abgewichen werden darf. Ein Verstoß gegen die normierte Höchstüberlassungsdauer führt ebenfalls dazu, dass der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.1 Pflichten und Nebenpflichten des Leiharbeitnehmers

Die Beziehungen zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer sind trotzdem nicht lediglich rein faktischer Natur. Da der Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird, steht dem Entleiher das Direktionsrecht zu. Der Entleiher kann damit Art und Ausführung der Arbeit des Leiharbeitnehmers bestimmen, wobei der Leiharbeitnehmer an die Lage der Arbeitszeit im Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 3 Folgen der illegalen Arbeitnehmerüberlassung

Werden die vorgenannten Vorgaben der Arbeitnehmerüberlassung nicht erfüllt, kann dies weitreichende Konsequenzen haben, die jedoch divergieren nach Art und Schwere des Verstoßes. Generell stellen Verstöße gegen das AÜG Ordnungswidrigkeiten dar. § 16 AÜG sieht insofern einen detaillierten Katalog vor. Sie können aber auch von strafrechtlicher Relevanz sein, wenn im Ergebnis a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / Zusammenfassung

Begriff Von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden verschiedene Personenkreise ausgenommen. Sie ist u. a. ausgeschlossen, wenn eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Treffen mehrere Versicherungspflichttatbestände zusammen, sind bestimmte Rangfolgen zur Feststellung der Versicherungspflicht zu beachten. Gesetze, Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, der bei ihm angestellt ist, an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Um als Verleiher tätig zu werden, bedarf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Freistellung von berechtigten Schadensersatzansprüchen

Rz. 3 Die AVB D&O legen in A-6 Nr. 1 Satz 2 fest, dass berechtigte Schadenersatzverpflichtungen dann vorliegen, wenn die versicherten Personen aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Im VVG fehlt das Wort "berechtigt". Es heißt in § 100 VVG, dass bei der Haftp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.4 Verstoß gegen das Offenlegungsgebot

§ 1 Abs. 1 Sätze 5 und 6 AÜG normieren ein sog. Offenlegungsgebot. Dieses Gebot beinhaltet 2 Pflichten, die Kennzeichnungs- und die Konkretisierungspflicht: Die Kennzeichnungspflicht gem. § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG bestimmt, dass die Überlassung des Arbeitnehmers ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen ist. Die Konkretisierungspflicht gem. § 1 Abs. 1 Satz 6 AÜG verpf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung ist illegal, wenn keine Überlassungserlaubnis vorliegt, die Höchstüberlassungsdauer überschritten wurde, das Offenlegungsverbot gemäß § 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 AÜG missachtet wurde. In diesen Fällen sind die Verträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer grundsätzlich unwirksam.[1] Daneben sind zahlreiche andere Sanktionen möglich, darunter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 2 Die Entstehung des Eingruppierungsrechts – vom RAT/TAR zum TVöD mit Entgeltordnung (Bund)

In den Anfangszeiten des öffentlichen Dienstes bestand dieser im Wesentlichen nur aus Beamten. Das allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 kannte nur Regelungen für "Militärbedienstete" (Soldaten) und "Civilbeamte". Beschäftigte, die auf der Grundlage eines privatrechtlichen Dienstvertrages tätig waren, gab es nur im geringen Ausmaß. Dies änderte sich nach d...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Überblick

Rz. 1 § 15b InsO ist am 1.1.2021 in Kraft getreten. Diese Norm löste die in den einzelnen Gesetzen verstreuten Vorschriften zum Verbot der von Auszahlungen während der Insolvenzreife ab (§ 64 GmbHG, § 92 Abs. 2 AktG, § 130a Abs. 1 ggf. i.V.m. § 177 Satz 1 HGB, § 99 GenG). Hierbei wurden allerdings im Vergleich zu den bisherigen Gesetzesfassungen Änderungen vorgenommen. § 15b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Be... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, der bei ihm angestellt ist, an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Bei diesem Dreiecksverhältnis stellt sic...mehr

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A. Einleitung / b. Haftungsbeschränkungen und Anspruch auf Versicherungsschutz

Rz. 52 Die Haftung der Organe kann bei der AG nach der ganz herrschenden Auffassung nicht abgeschwächt werden. Dies folgt bei der AG aus der sog. formellen Satzungsstrenge gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 AktG, wonach die Satzung von den Vorschriften des Gesetzes nur abweichen kann, wenn dies gesetzlich zu gelassen ist.[1] Gegen jedwede Abschwächung bzw. gegen einen Haftungsausschlu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 2.2 Unbefristete Erlaubnis

§ 2 Abs. 5 Satz 1 AÜG bestimmt, dass eine unbefristete Erlaubnis frühestens nach 3 Jahren erteilt werden kann. Das bedeutet, dass der Erlaubnisinhaber 3 aufeinanderfolgende Jahre ohne Unterbrechung eine erlaubte Verleihtätigkeit ausüben muss.[1] Eine Unterbrechung der Dreijahresfrist liegt nicht vor, wenn infolge verspäteter Antragstellung ein Verlängerungsantrag als Neuantr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 1 Notwendigkeit der Überlassungserlaubnis

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis. Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmer g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit relevanten Fragestellungen bei der Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen auseinander; zudem behandelt er die Auswirkungen der Arbeitnehmerüberlassung auf etwaige anwendbare Tarifverträge. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Rechtsgrundlagen der Arbeitnehmerüberlassung sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ...mehr