Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines (Übertragungsmöglichkeiten, Rechtsentwicklung)

Rn. 66 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Anwendung des § 6b EStG erfolgt – mit Ausnahme eines Interregnums von 1999 bis 2001 – unter Anwendung der personenbezogenen Betrachtungsweise. Dies bedeutet insb, dass nur die Gesellschafter der PersGes, nicht aber die Gesellschaft selbst, § 6b EStG in Anspruch nehmen kann (s Rn 13, 16). Rn. 67 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es bestehen folge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wahlrecht

Rn. 1503 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit die Land- und Forstwirte, Selbstständigen und Gewerbetreibenden nicht buchführungspflichtig sind, haben sie ein Wahlrecht. Sie können wählen, ob sie den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG durch Bestandsvergleich oder in vereinfachter Form der Ermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (BFH BFH/NV 2021, 1191 mwN) durch Überschuss der BE über die BA ermi...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / I. Ertragswertprivileg bei landwirtschaftlichen Anwesen (§ 2312 BGB)

Rz. 280 Gehört zum Nachlass ein landwirtschaftliches Anwesen – das Gesetz spricht hier und in § 2049 BGB von einem Landgut –, ist bei der Berechnung des Pflichtteils stets die Anwendbarkeit von § 2312 BGB zu prüfen. Rz. 281 Insoweit handelt es sich um eine agrarpolitische Schutzvorschrift,[776] die dem Ziel dient, dem Erben die Erhaltung des Betriebs zu ermöglichen. Denn der ...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / I. Grundzüge

Rz. 47 Schuldner des Pflichtteilsanspruchs ist der Erbe oder Miterbe, gegen den sich der mit dem Erbfall entstandene Anspruch (§ 2317 BGB) richtet. Jedoch kann er gegen den Testamentsvollstrecker nicht geltend gemacht werden (§ 2213 Abs. 1 S. 3 BGB). Miterben haften im Außenverhältnis als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Rz. 48 Bis zur Teilung des Nachlasses kann jedoch nach § 2...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Allgemeines

Rz. 383 Die Europäische Erbrechtsverordnung gilt in der Schweiz nicht. Mit der Anknüpfung an den Wohnsitz des Erblassers gelangt das schweizerische internationale Erbrecht aber häufig zu den gleichen Ergebnissen wie die EuErbVO. Um hier eine weitergehende Harmonisierung des schweizerischen Erbkollisionsrechts mit der EuErbVO zu erreichen, wurde im Parlament eine Reform einge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.1.3 Ausnahme II: Einberufung durch Wohnungseigentümer

Vor Inkrafttreten des WEMoG existierte keine gesetzliche Regelung für den in der Praxis gerade in Kleinanlagen weit verbreiteten Fall, dass weder ein Verwalter noch ein Verwaltungsbeirat bestellt ist. Dann jedenfalls fehlte die nach dem Gesetz zur Einberufung ermächtigte Person. In diesen Fällen konnte die Einberufung jedenfalls nicht durch einen Wohnungseigentümer erfolgen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / le) Rückstellung für passive Steuerlatenzen?

Rn. 911f Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Kleine KapGes und Kap & Co-Gesellschaften sind nach § 274a HGB von der Steuerlatenzrechnung befreit. Das Gleiche gilt nach der Systematik im Aufbau des HGB auch für die "normalen" Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), deren Regelungsbereich der Bilanzierung nach HGB ab § 264 HGB ff endet. Anders ausgedrückt: Der § 274 HGB gilt für diese ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die begrenzte Steuerrechtssubjektivität/Einheit der PersGes

Rn. 12b Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Aus der dualistischen Besteuerung der PersGes unter Berücksichtigung von deren Eigenschaft als Organisationseinheit ("Gruppe" lt List, BB 2004, 1473) neben der Vielheit der Gesellschafter als den einzig originär StPfl (s vorgehend Rn 7 und s Rn 12a) folgt lt BFH-Rspr eine begrenzte partielle Steuerrechtssubjektivität der PersGes in Berücksi...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / bb) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 29 Im Anwendungsbereich der einfachen Nachfolgeklausel rücken sämtliche Erben des verstorbenen Gesellschafters in dessen Gesellschafterstellung nach.[93] Sind mehrere Erben vorhanden, erlangt jeder von ihnen eine eigene vollwertige Gesellschafterstellung (anteilig entsprechend der Erbquoten), hinsichtlich der Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte sind sie aber zur Bestimm...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 284 Die Vorgaben von § 2312 BGB sind prinzipiell für alle pflichtteilsrechtlichen Ansprüche zu beachten,[787] also nicht nur i.R.d. Berechnung des ordentlichen Pflichtteils, sondern auch beim Pflichtteilsrestanspruch. Bei der Berechnung etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche setzt die Anwendung des Ertragswertprivilegs jedoch voraus, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Erb...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / a) Begriff des Landguts

Rz. 296 Voraussetzung für die Privilegierung nach § 2312 BGB ist die geschlossene Zuwendung eines – im Zeitpunkt des Erbfalls[825] – lebensfähigen Landguts (an einen einzigen Erwerber).[826] Eine Legaldefinition des Begriffs "Landgut" enthält das Gesetz nicht.[827] Nach h.M. setzt ein Landgut entsprechend den Regelungen des § 585 Abs. 1 S. 2 BGB voraus, dass auf den in Rede ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 6. Durchsetzung des Pflichtteilsrechts

Rz. 82 Die Geltendmachung kann nicht nur durch den Pflichtteilsberechtigten selber, sondern an seiner statt auch durch einen seiner Gläubiger[77] erfolgen. Zur Wiederherstellung der Pflichtteilsquote werden zunächst die Vermächtnisse gekürzt. Da das französische Recht die testamentarische Erbeinsetzung nicht kennt, sind hiermit letztlich sämtliche testamentarischen Zuwendung...mehr

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§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / I. Grundsätzliches

Rz. 2 Nach § 2305 BGB erhält der pflichtteilsberechtigte Miterbe einen Ausgleichsanspruch, wenn der durch Verfügung von Todes wegen zugewandte Erbteil geringer ist als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils (sog. Pflichtteilsrestanspruch oder Zusatzpflichtteil). In Höhe dieses Differenzbetrages steht ihm dann eine Geldforderung zu. Beispiel Der Witwer W hinterlässt einen Nac...mehr

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ZErb 08/2024, Beschränkung ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist die Urenkelin der Erblasserin. Sie ist ebenso wie ihre Mutter H. K … von der Erblasserin testamentarisch bedacht worden. In dem notariell beurkundeten Testament vom 4.9.1974 heißt es, soweit vorliegend von Interesse: Zitat Meine einzige Tochter, Frau I. N … , … , soll meine alleinige Erbin sein. Insbesondere soll sie mein Hausgrundstück … , … erben. Sie sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kruse, Die Grundprobleme der PersGes im Steuerrecht, Köln 1979, 41; Messmer, Die Gesellschafter und Mitunternehmer des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FS Döllerer, 1988, 429; Messmer, Rechtssubjekte iRd Besteuerung gemäß § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FR 1990, 205; Martini, Das Verhältnis des persönlichen KSt-Tatbestandes zur Mitunternehmerschaft – Die steuerliche Zuordnung von Personenvereinigun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erbschaftsteuerreformgesetz

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber wollte mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts [2] den mit Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[3] geforderten Ansatz des gemeinen Werts für alle Vermögensgegenstände bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs realisieren. Deshalb definiert § 177 BewG ausdrücklich den gemeinen Wert als Bewertungsziel für die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / c) Angleichung auf kollisionsrechtlicher Ebene

Rz. 283 Schwierigkeiten wirft die genannte Methode auf, wenn die beteiligten Rechte eine unterschiedliche Form der Beteiligung gewähren, die nicht miteinander verrechenbar sind, beispielsweise statt des vollen Eigentums Unterhaltsrenten, Vorerben-, Nießbrauchs- oder Nutzungsrechte. Die Umrechnung der güterrechtlichen Ausgleichsansprüche in Noterbquoten ist bisweilen mit erhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Verkauf von WG (oder Sammlungen) aus dem PV über eBay wie ein Händler

Rn. 136b Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Werden für eine selbst aufgebaute private Sammlung ohne händlertypische Wiederveräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche WG (zB Modelleisenbahnen, s nachfolgendes BFH-Urteil) über Ebay veräußert, kann dies auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Steuerliches Zuwendungsverhältnis

Rz. 142 Ausweislich des Wortlauts des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt die Zuwendung der Abfindung stets als vom Erblasser zugewandt. Dies ist entscheidend für die Ermittlung der Steuerklasse und den Freibetrag für den Zuwendungsempfänger, also den Pflichtteilsberechtigten. Beispiel Vater V hat sich nach dem Vorversterben seiner Ehefrau E mit seinem Sohn S überworfen und diesen e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vor- und Nachteile der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 1520 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es lassen sich folgende Entscheidungskriterien für oder gegen die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG nennen: Zunächst ist – wie schon oben erwähnt – die Überschussrechnung buchungstechnisch einfacher, da sie keine Kassenführung, Bestandskonten und keine Inventur erfordert. Bei der Überschussrechnung kann der StPfl die Zahlungsströme steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2251 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zur Zulässigkeit eines Wechsels der Gewinnermittlungsart s Rn 1503. Wechsel der Gewinnermittlungsart heißt Wechsel von der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs 1, 5 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG und umgekehrt. Zum Wechsel von der Einnahme-Überschussrechnung nach § 13a EStG und von § 13a EStG nach § 4 Abs 1 EStG ausführlich s Erläu...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 4. Subsidiarität der Haftung des Beschenkten

Rz. 271 § 2329 BGB setzt weiter voraus, dass der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet sein darf (§ 2325 Abs. 1 S. 1 BGB); dem Ergänzungsberechtigten muss ein Betrag "fehlen" und zwar deshalb, weil der Erbe im Einzelfall ihm gegenüber nicht zur Ergänzung verpflichtet ist. Dies muss aber auf Rechtsgründen beruhen, damit die Haftungsverlagerung vom Erben als d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Systematik, Funktion, Begriffsinhalte

Rn. 200 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Korrektur-/Neutralisationsfunktion: Die Gewinndefinition (§ 4 Abs 1 S 1 EStG) weist den Regelungen über Entnahmen und Einlagen (§ 4 Abs 1 S 2–5 EStG) eine Korrektur- und Neutralisationsfunktion im Rahmen der Gewinnermittlung durch BV-Vergleich zu (s Rn 5). Entnahmen und Einlagen stellen in spiegelbildlicher Verbundenheit notwendige Bestandt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verpflegungsmehraufwand und doppelte Haushaltsführung (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 6 EStG aF)

Rn. 1719 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 6 EStG aF regelt die Abziehbarkeit von Verpflegungsmehraufwendungen für im Rahmen einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung. Im 1. Hs ist dabei geregelt, dass die S 2–5 auch für den Abzug von Mehraufwendungen für die Verpflegung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gelten. Somit gelten die Pauschb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begünstigte Reinvestitionen (§ 6b Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 164 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die begünstigten Reinvestitionen benennt § 6b Abs 1 S 2 EStG abschließend. Diese Regelung bestimmt, dass der Abzug zulässig ist bei den AK oder HK von Grund und Boden, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund und Boden entstanden ist, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem luf BV ...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 2. Güterstatut bei Eheschließung nach dem 9.4.1983 und vor dem 29.1.2019

Rz. 185 Gemäß Art. 15 Abs. 2 EGBGB a.F. war vorrangig eine Rechtswahl der Eheleute zu beachten.[140] Da die Verweisung aufgrund der Rechtswahl unmittelbar zum gewählten Recht führt, ist es unbeachtlich, ob eine aus deutscher Sicht wirksame Rechtswahl auch vom Heimatrecht der Eheleute bzw. dem bis zur Rechtswahl geltenden "abgewählten" Güterstatut oder aber dem gewählten Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Steuerrecht

Rn. 141b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zur Vermeidung einer Zwangsbetriebsaufgabe – heutzutage auch wichtig als Auffangtatbestand bei ungewollter Beendigung einer Betriebsaufspaltung, s Rn 305 zu (1) und (3) und s Rn 421 – wurde durch den BFH (grundlegend s GrS BFH vom 13.11.1963, BStBl III 1964, 124) das Rechtskonstrukt der Betriebsverpachtung im Ganzen als ein Fall der "Betri...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / d. Auswirkungen eines späteren "Ausstiegs" aus der Gemeinnützigkeit

Auch für einen etwaig zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommenen "Ausstieg" aus der Gemeinnützigkeit kann mangels gesetzlicher Korrekturvorschrift regelmäßig nicht anderes gelten. Das BGB kennt im Wesentlichen drei Gründe, vom starren Stichtagsprinzip abzuweichen. Dazu im Einzelnen: aa. § 2313 BGB Eine Ausnahme vom Stichtagsprinzip kann aus § 2313 BGB folgen. Danach bleiben bei d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen für "ähnliche Zwecke" iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG

Rn. 1710 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben den ausdrücklich genannten Anlagen und Einrichtungen nennt das Gesetz Aufwendungen für "ähnliche Zwecke". Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für sportliche Zwecke, die Unterhaltung von Geschäftsfreunden, die Freizeitgestaltung oder die Repräsentation (BFH BStBl II 1993, 367; 2017, 222; BFH/NV 2007, 1230). "Ähnliche Zwecke" betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rn. 1711 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG in der früheren Fassung (bis VZ 2013) regelte zunächst den Grundsatz, dass Mehraufwendungen für Verpflegung des StPfl nicht als BA abzuziehen sind (S 1). Im Folgenden wurde die Ausnahme bestimmt, dass Mehraufwendungen für die Verpflegung des StPfl nach bestimmten gestaffelten Pauschbeträgen bei Dienstreisen berücksich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 55 EStG wurde durch Art 1 Nr 12 des Zweiten StÄndG 1971 in das G eingefügt. Die Regelung war erforderlich geworden, nachdem das BVerfG am 11.05.1970, BStBl II 1970, 579 die vormalige unterschiedslose Privilegierung der LuF bei der steuerlichen Erfassung der Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden für mit dem Gleichheitssatz des Art ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bestattungsplätze (Nr. 2)

Rz. 61 [Autor/Stand] Nach § 4 Nr. 2 GrStG sind Bestattungsplätze von der Grundsteuer befreit. Der Befreiungstatbestand des § 4 Nr. 2 GrStG besteht ausschließlich aus dem einzigen Tatbestandsmerkmal "Bestattungsplätze". Eine derart reduzierte Formulierung für einen Befreiungstatbestand führt dazu, dass maßgeblich eine wörtliche Auslegung des Begriffs für die Festlegung des An...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ee) Nachträgliche Umwandlung in ein entgeltliches Rechtsgeschäft

Rz. 156 Ob die nachträgliche Umwandlung eines zunächst als unentgeltlich vereinbarten Rechtsgeschäfts in ein entgeltliches pflichtteilsrechtlich anerkannt wird, wurde in neuerer Zeit eingehend diskutiert, insbesondere wenn es um die nachträgliche Honorierung für früher bereits erbrachte Pflegeleistungen geht. Nach der h.M. wird eine nachträgliche Begründung der Entgeltlichke...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / e) Verschulden, "Vorsatz im natürlichen Sinn"

Rz. 61 Die Pflichtteilsentziehung setzt bei allen Entziehungsgründen ein Verschulden des Pflichtteilsberechtigten voraus.[177] Nach der Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005[178] ist dieses, entgegen der früheren Auffassung der Zivilgerichte,[179] bei dem Entziehungsgrund nach § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB aber nicht im strafrechtlichen Sinne zu verstehen, sondern es genügt, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die ausschließlich mit einem betrieblichen bzw beruflichen Fehlverhalten zusammenhängen, sind als BA zu qualifizieren. § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ordnet hinsichtlich dieser Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Einschränkend gilt das Abzugsverbot nicht, soweit mit der Geldbuße auch der durch den Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.4 Schutz Auszubildender in besonderen Fällen gemäß § 78a BetrVG

Die Norm enthält Sonderregelungen für Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Gremien. § 78a BetrVG gilt für Auszubildende, die gleichzeitig Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder des Betriebsrats oder einer weiteren im Gesetz genannten Arbeitnehmervertretung sind. § 78a Abs. 3 BetrVG erweitert den Anwendungsbereich auch auf solche Auszubildende, deren Amts...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / b) Angabe des Entziehungsgrundes

Rz. 69 Der Entziehungsgrund muss in der Verfügung von Todes wegen angegeben sein (§ 2336 Abs. 2 S. 1 BGB), also formgerecht. Dabei bestimmt das Gesetz nicht näher, in welcher Art und Weise dies erfolgen soll. Näheres ergibt sich jedoch aus dem Zweck der Bestimmung. Nach Ansicht des BGH besteht dieser darin, die spätere Beweisbarkeit der tatsächlichen Motivation des Erblasser...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / b) Dogmatische Einordnung

Rz. 229 Entgegen der Auffassung des BGH, dass die latente (oder fiktive) Steuer im Rahmen der Bewertung der Aktiva erfasst werden müsse, hat das OLG Oldenburg[668] angenommen, die im Falle der Veräußerung von Kapitalanlagen anfallende Abgeltungssteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG) sei eine Verbindlichkeit, die dem Grunde nach bereits in der Person des Erblassers entstanden und da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Das Gesetz sieht in § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG verschiedene Vergünstigungen i.S. ermäßigter Steuermesszahlen für förderungswürdige Wohnungen und denkmalgeschützte Gebäude vor.[2] Die Anzeigepflicht ist auf diese Begünstigungstatbestände zugeschnitten. Die ursprünglich auf die Fälle des § 15 Abs. 4 GrStG beschränkte Anzeigepflicht wurde durch das GrStRefUG u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Starke, Dienstwagenbesteuerung ab 1996, DB 1996, 550; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, FR 1997, 245; Wacker, Private Nutzung eines betrieblichen Kfz, NWB F 3, 10 119; Schuhmann, Die Besteuerung von Vorführwagen, FR 1998, 877; Lohse/Zeiler, Gemischte Nutzung von Pkw im ESt- und USt-Recht, Stbg 2000, 197; Apitz, Praxisfragen der neuen Entfernungspauschale, FR 2001...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 1 [Autor/Stand] Nachdem die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben wird (vgl. hierzu Vor § 95 BewG Rz. 28) und die Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 abgeschafft wurde,[2] hat § 97 BewG Bedeutung nur noch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine (turnusmäßige) Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens ist dadurch entfallen. Eine Feststellung des Werts...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. New York

Rz. 605 Das Erbrecht ist im New York Estates, Powers and Trusts Law (E.P.T.L.) geregelt. Gem. § 3–5.1 (h) E.P.T.L. kann eine Person, die ihr domicile nicht in New York hat, für eine testamentarische Verfügung über dort belegenes bewegliches Vermögen die Geltung New Yorker Rechts testamentarisch wählen. Unklar war zunächst, ob sie auf diese Weise über die Wirksamkeit und Wirk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff u Bedeutung des Bilanzenzusammenhangs

Rn. 506 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 4 Abs 1 EStG liegt für die einkommensteuerrechtliche Gewinnermittlung durch BV-Vergleich das Erfordernis des BV-Zusammenhanges o der BV-Identität zugrunde. Danach ist für den BV-Vergleich als Vermögen zu Beginn des Wj das BV am Schluss des vorangegangenen Wj anzusetzen. Es werden dadurch diejenigen Werte miteinander verglichen, die dassel...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Pfändungsantrag

Rz. 383 Ist der bereits vertraglich anerkannte bzw. rechtshängig gemachte Pflichtteilsanspruch zu pfänden, so richtet sich dies nach den Vorschriften der §§ 828 ff. ZPO über die Pfändung gewöhnlicher Geldforderungen. Der Pfändungsgläubiger hat dann das Anerkenntnis bzw. die Rechtshängigkeit des zu pfändenden Anspruchs darzulegen. Ein Nachweis ist jedoch nicht erforderlich. H...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 3.2 Ausgestaltung

Mit Blick auf die elektronische Teilnahme der Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung, ist zu berücksichtigen, dass die auf elektronischem Weg teilnehmenden Wohnungseigentümer "sämtliche oder einzelne Rechte" ausüben können. Die typischen und unentziehbaren Rechte der Wohnungseigentümer neben dem Teilnahmerecht stellen das Rederecht, das Fragerecht und – bis auf die eng...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / A. Pflichtteilsansprüche als (weiterer) "Störfaktor" der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge, gerade in Familienunternehmen, stellt nicht nur aus der Sicht des Unternehmers eine der schwierigsten Aufgaben dar. Neben allgemeinen zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und vielfältigen steuerrechtlichen Problemen ist insbesondere die Herausforderung zu bewältigen, einen wirtschaftlich sinnvollen Übergang der Verantwortung i...mehr