Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.4.2 Leichtfertige Steuerverkürzung gemäß § 378 AO

Die leichtfertige Steuerverkürzung §378 AO kann als Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR je Tat nach sich ziehen. Sie kommt dann in Betracht, wenn der Vorsatznachweis für die Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO nicht gelingt. Leichtfertigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vor, wenn der Täter nach den Umständen des konkreten Falls un...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.2 Funktionsverlagerung

Autoren: Jörg Hanken, Isabel Ruhmer-Krell, Ron Dorward Aus den folgenden Gründen sind Funktionsverlagerungen für internationale Firmengruppen von erheblicher Bedeutung: Aus strategischen, geschäftspolitischen und/oder betriebswirtschaftlichen Gründen sind Unternehmen zumeist gezwungen, bestimmte Teile ihrer Wertschöpfungskette in das Ausland zu verlagern. Zum einen mag der Druc...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.4 Country-by-Country-Reporting

Als weitere Komponente des dreistufigen VP-Dokumentationsansatzes hat die OECD im Rahmen des BEPS Aktionspunktes 13 das sogenannte "Country-by-Country-Reporting" ("CbCR") vorgeschlagen, in dem künftig verschiedene Finanzinformationen der Unternehmensgruppe auf Landesebene anzugeben sind. Was ist der Hintergrund dieser Regelung? Die OECD möchte dadurch zum einen eine Transparen...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.3 Grundlagen Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ("USt") ist keine "Personensteuer", d. h., sie knüpft nicht an die persönlichen Verhältnisse und individuelle Leistungsfähigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit der beteiligten Personen an. Es handelt sich stattdessen um eine "Sach- oder Objektsteuer" bzw. eine "allgemeine Verbrauchsteuer", die den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen besteuert. Der Umsatzsteuer ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.3 Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der das Besteuerungsrecht für unterschiedliche Einkunftsarten (z. B. Betriebsstätten, Einkünfte aus Immobilien, verbundene Unternehmen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Rente etc.) dem Einkunftsquellen- oder dem Wohnsitzstaat zuweist. Damit soll die Doppelbesteuerung aber auch di...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.11 Neue BMF-Schreiben 2020 und 2021

Autoren: Jörg Hanken, Ron Dorward Am 3. Dezember 2020[1] und am 14. Juli 2021[2] veröffentlichte die deutsche Finanzverwaltung zwei neue BMF-Schreiben, mit denen sie ihre Interpretation der Gesetzesänderungen (z. B. § 1 AStG) darlegt und mit denen sie einige "alte" BMF-Schreiben ersetzt hat. Einzelne Passagen stellen Verschärfungen dar. Auch wenn die BMF-Schreiben für Gericht...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.4 Europäische Union

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs zum 31. Januar 2020, besteht die EU derzeit aus den folgenden 27 Mitgliedstaaten: Gründungsmitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande. Weitere Mitgliedstaaten (Beitrittsjahr): Irland (1973), Dänemark (1973), Griechenland (1981), Portugal (1986), Spanien (1986), Schweden (1995), Finnland (1995...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beschränkung des Vorsteuera... / 6.3 Lösung

F ist als Fliesenleger nach § 2 Abs. 1 UStG unternehmerisch tätig. Im Rahmen der Vermietung des Mietwohnhauses ist er ebenfalls unternehmerisch tätig, da er als Vermieter selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Leistungen erbringt. Da er als Unternehmer nur ein Unternehmen haben kann, gehört sowohl sein Fliesenlegerbetrieb als auch die Ver­mietungstätigke...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2.8 Meldepflicht für Gestaltungen (DAC 6)

Die OECD hat festgestellt, dass der Mangel an zeitnahen Informationen über aggressive Steuerplanungsmodelle die Finanzverwaltungen vor eine der größten Herausforderungen stellt. Der Bericht zu Aktionspunkt 12 schlägt keinen Mindeststandard vor, sondern stellt es den Ländern frei, verbindliche Offenlegungsregelungen einzuführen oder nicht. Nachdem eine gesetzliche Anzeigepflic...mehr

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Vorwort zur 4. Auflage

Bei dieser 4. Auflage haben wir uns darauf konzentriert, die zwischen August 2020 und Dezember 2022 veröffentlichten praxisrelevanten Verrechnungspreisregelungen einzuarbeiten. Dies betrifft im Wesentlichen folgende Publikationen, die wir in einigen Kapiteln kompakt beschrieben haben: Verwaltungsgrundsätze 2020: Teil B, kompakt in Kapitel 5.1.11 und in vielen anderen Kapiteln...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.1 "Normale" Außenprüfung

Im Rahmen einer Außenprüfung (= "Betriebsprüfung") wird vonseiten des für das jeweilige Unternehmen zuständigen Finanzamtes (vgl. §§ 16 ff. AO) nachträglich überprüft, ob die in der Steuererklärung gemachten Angaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Prüfung ist dabei regelmäßig auf bestimmte Steuerarten und Veranlagungs- bzw. Erhebungszeiträume beschränkt...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5 Einführung

Autor: Jörg Hanken Im Teil A dieses Buchs ist bereits erläutert worden, welche Bedeutung VP aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht haben und welche Zielkonflikte resultieren können. Um sich diese bewusst zu machen, um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die zur Reduzierung von VP-Risiken und zur Etablierung von effizienten Prozessen führen, ist der sog. VP-Zy...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2. Chancen erkennen und realisieren

Nachdem eine bestehende VP-Struktur im ersten Schritt auf Risiken untersucht worden ist und etwaige Risiken durch eine veränderte, nunmehr wertschöpfungsadäquate Verteilung des Konzernergebnisses auf die Konzerngesellschaften reduziert worden sind, stellt sich nun die Frage, welche Chancen sich aus einer optimierten VP-Struktur für den Konzern ergeben können. Die BEPS [164]-Di...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.3 Zusammenfassung

Die nach wie vor anhaltende BEPS-Diskussion in den Medien, die auch die Äußerungen der OECD zum sogenannten Pillar 1 und Pillar 2 Modell[1] beinhaltet, zeigt, dass Teile der Öffentlichkeit, zumindest Journalisten und Finanzverwaltungen, vermeintliche VP-induzierte Gewinnverschiebungen bei multinationalen Großkonzernen sehr genau beobachten. Insbesondere die Konzerne Starbuck...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

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Einführung / II. Historische Entwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer gehört ebenso wie die Steuern vom Grundbesitz zu den ältesten bekannten Steuern. So wurde eine Art Erbschaftsteuer schon lange vor unserer Zeitrechnung im Sumerischen Reich erhoben. Nach einem Papyrus aus dem Jahre 117 v. Chr. ist sie als Besitzwechselabgabe im alten Ägypten bezeugt.[2] Rz. 11 [Autor/Stand] Ein einheitliches Erbschafts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Bundestag hat am 18.10.2019[2] und der Bundesrat am 8.11.2019[3] das Gesetzespaket zur Grundsteuer-Reform – bestehend aus dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, des eigentlichen Grundsteuer-Reformgesetzes und des Gesetzes zur Mobilisierung baureifer Grundstücke ("GrSt C") – verabschiedet[4]. Die drei Gesetze sind am 20.11., 2.12. und 5.12.2019 im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

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FF 02/2023, Pakt für den Re... / Einführung

Schnitzler/FF: Kurz vor Weihnachten 2021 hat der damalige Justizminister Peter Biesenbach Ihnen in Düsseldorf die Ernennungsurkunde überreicht. Seit 12 Monaten sind Sie damit Chefpräsident des OLG Köln. Scheiff: Das ist zutreffend, konkret habe ich die Urkunde am 21.12.2021 erhalten. Ich feiere somit übermorgen mein "Einjähriges". Schnitzler/FF: Zwischenzeitlich haben wir ja auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Durch das Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des EStG (MarktOÄndG) v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3045, wurde langjährigen Forderungen der luf Berufsverbände Rechnung getragen und in § 32c EStG (zunächst geplant als § 34e EStG) steuerliche Entlastungsmaßnahmen in Form einer steuerabschnitts...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / Einführung

Zum 1.1.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht (BGBl 2021 I, 882) in Kraft getreten. von der Reform sind im Familienrecht des BGB, aber auch in weiteren Gesetzen (z.B. dem BtOG, dem PStG, der BnotO, der VRegV und dem FamFG) zahlreiche Vorschriften betroffen. Der nachfolgende Beitrag enthält einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und b...mehr

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zfs 02/2023, zfs Aktuell / 4.1 Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Am 1.1.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 in Kraft getreten (BGBl I S. 882). Durch das Gesetz sollen diese Rechtsbereiche umfassend modernisiert werden. Das neue Betreuungsrecht soll die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen stärken und damit den Vorgaben von Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung tr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ermächtigungsvorschriften

Rz. 146 [Autor/Stand] § 163 Abs. 14 BewG enthält die Ermächtigung für den Bundesminister der Finanzen, mit Zustimmung des Bundesrates die in den Anlagen 14 bis 18 zu § 163 BewG aufgeführten Reingewinne durch Rechtsverordnung zu verändern. Basis für eine derartige Änderung ist § 2 des Landwirtschaftsgesetzes.[2] Die Ermächtigungsvorschrift ist erforderlich, da das Gesetz selb...mehr

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ZErb 02/2023, Rezension

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band 11, Erbrecht (§§ 1922- 2385, §§ 27-35 BeurkG) 9. Auflage 2022 2.538 Seiten, 319 EUR C.H.Beck, ISBN 978-3-406-76681-7 nur als Gesamtwerk bestellbar Zwei Jahre nach der Vorauflage aus dem Jahr 2020 ist mit Stand April 2022 im August 2022 die Neuauflage des Münchener Kommentars zum 5. Buch des BGB erschienen. Die Neuauflage präsenti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Doppelberücksichtigung von Verlusten

Rn. 51 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Gemäß § 32c Abs 5 Nr 1 EStG darf für Verluste des jeweils ersten VZ in einem Betrachtungszeitraum kein Verlustrücktrag nach § 10d Abs 1 EStG in den letzten VZ eines vorangegangenen Betrachtungszeitraums vorgenommen worden sein; dh, der StPfl muss entsprechend § 10d Abs 1 S 5 EStG auf die Inanspruchnahme des Verlustrücktrags verzichten. Wie si...mehr

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zfs 02/2023, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

II, Die zulässige Berufung ist begründet. 1. Die Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld für weitere 21 Tage zu je 150 EUR i.H.v. 3.150 EUR gem. § 1 VVG, § 1a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 der Rahmenbedingungen 2009 (RB/KT 2009) i.V.m. Ziff. 2.1 und 2.7 des Tarifs für Freiberufler "ETF21". 1.1 Gem. § 1 VVG ist der VR verpflichtet, bei Eintritt des ...mehr

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FoVo 02/2023, Unverzichtbar: Der Grüneberg

Grüneberg Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 82. Aufl. 2023 3.270 Seiten, 125 EUR ISBN 978-3-406-78885-7 Wer mit der Einziehung einer Forderung beauftragt ist, kommt selbstverständlich an einem Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorbei. Einerseits ist zu prüfen, welcher Anspruch dem Gläubiger wirklich zusteht und welche Nebenforderungen sich aus der Nichterfüllung de...mehr

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ZErb 02/2023, Auskunftsansp... / 2 Gründe

Da der Kläger trotz ordnungsgemäßer Ladung im Revisionstermin nicht vertreten war, ist über die Revision des Beklagten durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Das Urteil beruht inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer sachlichen Prüfung des Antrags (vgl. BGH, Versäumnisurt. v. 25.10.2011 – VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 [juris Rn 8 m.w.N.]). Die Revision hat keinen Erfo...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH erkennt die Inkassokosten voll zu Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht angenommen, der Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Verzögerungsschadens (§§ 280 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 S. 1 BGB) umfasse nicht die gesamten, von ihr außergerichtlich aufgewandten Inkassokosten. Anders als das Berufungsgericht meint, hat die Klägerin vorliegend mit der Beauftragung eine...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 3. Widerruf der Vollmacht durch den Vollmachtgeber, betreuungsgerichtliche Anordnung des Ruhens der Vollmacht und ihrer Herausgabe an den Betreuer

Der Vollmachtgeber kann die von ihm erteilte Vorsorgevollmacht jederzeit in vollem Umfang oder hinsichtlich einzelner Teile widerrufen. Dies erfordert bezüglich der vermögensrechtlichen Aufgabenbereiche eine weiterhin vorliegende Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Um das weitere Gebrauchmachen von der (widerrufenen) Vollmacht aus...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung ist zuzustimmen. Dies beruht bereits auf dem Umstand, dass den Beklagten zu 2 und 3 mangels Bestehens eines Vertragsverhältnisses zu dem Terminsvertreter für dessen Tätigkeit keine Kosten entstanden sind. Gesetzliche Gebühren und Auslagen für den Terminsvertreter, die jedenfalls dem Grunde gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO erstattungsfähig sein können, f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätze

Rz. 52 [Autor/Stand] Über § 162 Abs. 4 BewG werden die Regelungen, die bei einer Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines Anteils davon gelten, auf die Veräußerung oder Zweckänderung bei wesentlichen Wirtschaftsgütern ausgeweitet. Das bedeutet, dass wesentliche Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren aus dem Betriebsvermögen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendung des BewG auf Vorschriften außerhalb des Steuerrechts

Rz. 76 [Autor/Stand] § 1 BewG enthält keine ausdrückliche Regelung der Anwendung des BewG auf außersteuerliche Vorschriften, insbesondere zivilrechtliche Gesetze (z.B. BGB, HGB). Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, die Vorschriften des BewG auf gesetzliche Regelungen außerhalb des BewG – sowie auch besonderer Steuergesetze – in entsprechender Weise anzuwenden.[2] Alle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift enthält eine Steuerbefreiung in Form eines Bewertungsabschlags von 10 % auf den nach den §§ 157 ff. BewG zu ermittelnden Grundstückswert. Abweichend vom Wortlaut in § 13d Abs. 2 und Abs. 3 ErbStG ("verminderter Wertansatz") handelt es sich um eine sachliche Befreiungs- und nicht um eine Bewertungsvorschrift.[2] Das ergibt sich aus § 10 Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 163 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, schreibt ein Regelertragswertverfahren für jede einzelne mögliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung vor. Dabei hat der Gesetzgeber ein in wesentlichen Bereichen pauschaliertes Reingewinnverfahren gewählt, das an die Bewertung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erweiterter Geltungsbereich für die Grunderwerbsteuer

Rz. 28.1 [Autor/Stand] Zwar ist der Gesetzgeber der Forderung des Bundesverfassungsgerichts[2] mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz [3] nachgekommen, so dass sich die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 nach den Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes richtet (§ 1...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich halte die Entscheidung des OLG Brandenburg für falsch. Das OLG wendet eine jedenfalls nach dem Gesetzeswortlaut eindeutig einschlägige Gesetzesvorschrift, nämlich hier § 25 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 RVG, nicht an und gibt für seine hiervon abweichende Begründung keine Vorschrift an. Es setzt somit Richterrecht anstelle des Gesetzes. Die hierfür vom OLG Brandenburg herangezogenen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Weitergabeverpflichtung (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] § 13d Abs. 2 ErbStG stellt sicher, dass die Begünstigung im Fall der Weitergabeverpflichtung dem nachfolgenden Erwerber zugutekommt, also demjenigen, der frei über den Gegenstand verfügen kann.[2] Derselbe Rechtsgedanke wie in § 13d Abs. 2 ErbStG ist auch in den Vorschriften über die Übertragung eines Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Sätze 2 bis 4 und § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundaussage

Rn. 11 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Gemäß § 32c Abs 1 EStG ist für die Ermittlung der Tarifermäßigung für einen dreijährigen Betrachtungszeitraum die Summe der auf die Einkünfte aus LuF entfallenden ESt der entsprechenden Summe einer fiktiven tariflichen ESt gegenüber zu stellen; bei Ermittlung der fiktiven tariflichen ESt ist davon auszugehen, dass die Einkünfte aus LuF in al...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / I. Einzigartiger Umbruch oder (große) Paragrafenrochade?

Die demographische Entwicklung hat dazu geführt, dass Betreuungen zahlreicher sind als Vormundschaftssachen. Dieser Trend wird sich in Zukunft eher verstärken. Aus diesem Grund wurde die bisherige Verweisung im Betreuungsrecht auf das Vormundschaftsrecht (vgl. § 1908i BGB a.F.) umgekehrt. Das Betreuungsrecht (§§ 1814 ff. BGB) bildet nunmehr den zentralen Regelungskomplex, au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundlagen

Rz. 31 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Regelungen für die Ermittlung des Reingewinns bei landwirtschaftlicher Nutzung ergeben sich aus § 163 Abs. 3 BewG. Dabei sind neben der Region, in der sich der Betrieb befindet, die Betriebsgröße und die maßgebliche Nutzungsart (Betriebsform) bestimmend. Rz. 32 [Autor/Stand] Zur Ermittlung der maßgeblichen Betriebsform ist das gemeinschaf...mehr

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AGS 02/2023, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin des Beschuldigten war Pflichtverteidigerin. Der Beschuldigte befand sich in Untersuchungshaft. Die Rechtsanwältin hat bei der Staatsanwaltschaft zum Verfahrensabschluss den Erlass eines Strafbefehls unter gleichzeitiger Aufhebung des Haftbefehls angeregt. Als Rechtsfolge hat sie eine sechsmonatige Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung vorgeschlagen. Die Staa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 162 Bewertung des Wirtschaftsteils

Schrifttum: Bruschke, Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, ErbStB 2011, 317; Eisele, Nutzungsüberlassungen in der Land- und Forstwirtschaft – Einordnungen und Abgrenzung, NWB 2015. 1381; Halaczinsky, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Behandlung von der Tarifermäßigung ausgeschlossener luf Einkunftsbestandteile

Rn. 33 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Aus dem Gesetz lässt sich nicht herleiten, wie luf Einkunftsbestandteile, die von der Tarifermäßigung ausgeschlossen sind (s Rn 40) bei der anzustellenden Verhältnisrechnung zu behandeln sind. Dem Normzweck folgend sind diese mE den übrigen positiven Einkünften des StPfl zuzurechnen (s Rn 23). Rn. 34 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Beispiel (wenn...mehr

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zfs 02/2023, zfs Aktuell / 3.1 Abschaffung des Güterrechtsregisters

Das seit dem 1.1.1900 in Deutschland bestehende Güterrechtsregister ist zum 1.1.2023 abgeschafft und die entsprechenden Vorschriften im BGB aufgehoben worden. Die Einzelheiten können dem Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes v. 31.10.2022 (BGBl I S. 1966) entnommen werden. Die Abschaffung des Registers soll...mehr

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zfs 02/2023, Keine Rückford... / 2 Aus den Gründen:

[9] 1. Zutreffend hat das BG allerdings angenommen, dass der Kl. – vorbehaltlich eines Wegfalls der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) – ein Anspruch auf teilweise Rückzahlung der Invaliditätsleistung zusteht, der durch Ziff. 9.4 AUB 2008 nicht ausgeschlossen ist. [10] a) Entgegen der Auffassung des BG folgt dieser Anspruch allerdings nicht aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, so...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 245 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung des Grundvermögens nach dem Bundesmodell die Regelungen zu Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen, die dem Zivilschutz dienen. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Regelung des § 245 BewG ...mehr