Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Betriebsvermögen von Personengesellschaften

Rz. 26 Ähnliches gilt auch für Personengesellschaften. Hier sind gem. § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BewG grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die den im Gesetz genannten Personengesellschaften zur gesamten Hand gehören, deren Betriebsvermögen zuzuordnen und zur wirtschaftlichen Einheit des Betriebsvermögens zusammenzufassen.[60] Ob und inwieweit diese Wirtschaftsgüter auch tatsächl...mehr

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zfs 01/2023, Privatgutachte... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss der Einzelrichterin leidet an verfahrensrechtlichen und systematischen Mängeln, so dass die Begründung nicht überzeugt. Da die Beschlussgründe die für die Erforderlichkeit des Privatgutachtens maßgeblichen Umstände allenfalls am Rande streifen, kann auch nicht festgestellt werden, dass die Entscheidung der Einzelrichterin im Ergebnis richtig ist. Verfahrensrecht...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Unterschiedliche Bewertungsstichtage

Rz. 4 Ebenfalls nicht korrespondieren muss der Bewertungsstichtag bei Erwerben, durch die bei Verpflichteten Schulden oder Lasten entstehen. Müssen Erben einen Geldbetrag aufgrund einer Auflage auszahlen, mindert die Auflagenlast schon den Nachlass zum Todeszeitpunkt (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG), obwohl beim Auflageberechtigten Entstehungszeitpunkt und Bewertungsstichtag der T...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / b) Notariell beglaubigte Urkunden

Rz. 16 Ist durch Gesetz für eine Erklärung die öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden, § 129 Abs. 1 S. 1 BGB. Gemäß § 126 Abs. 1 BGB ist bei Schriftformerfordernis (nur) das bloße Handzeichen notariell zu beglaubigen. Der Notar soll Unterschriften oder Handzei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rücklagen (Abs. 3)

Rz. 19 Rücklagen stellen einen Passivposten in der (Steuer-) Bilanz dar, denen überwiegend Eigenkapitalcharakter zukommt. Sie entstehen aus offenen oder verdeckten Einlagen, die den Gewinn nicht erhöhen, oder durch entsprechende Gewinnverwendungen. Rz. 20 Rücklagen sind gem. § 103 Abs. 3 BewG im Rahmen der Bewertung nicht als Schuldposten zu berücksichtigen, wenn nicht ihr Ab...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Allgemeines

Rz. 308 In § 13b Abs. 5 ErbStG hat der Gesetzgeber – allerdings beschränkt auf Erwerbe von Todes wegen[827] – eine sog. Investitionsklausel in das Gesetz aufgenommen.[828] Diese eröffnet – unter Durchbrechung des Stichtagsprinzips[829] – die Möglichkeit, Gegenstände des Verwaltungsvermögens (S. 1) bzw. Finanzmittel (S. 3)[830] unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend in ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Grundsätzliches

Rz. 282 Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG[732] wurde mit Wirkung ab dem 7.6.2013 die Kategorie der sog. Finanzmittel (jedenfalls deren – typisiert betrachtet – nicht betriebsnotwendiger Teil) als Verwaltungsvermögen qualifiziert (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[733] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich seitdem in § 13b...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Zeitlicher Abstand von zwei bzw. höchstens vier Jahren

Rz. 3 Zweite Voraussetzung ist, dass die durch die Auflösung verursachte Steuer Die Abmilderung ist somit zeitlich abgestuft. Differieren die Entstehungszeitpunkte um mehr als vier Jahre...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / b) Gegenstandswert

Rz. 104 Da die Einigungsgebühr nicht nur bei einer Einigung über den Gesamtgegenstand, sondern auch bei Teilvergleichen anfallen kann, ist der Wert der Einigungsgebühr nicht zwingend mit dem Wert der Betriebsgebühr identisch, sondern kann durchaus auch nach unten abweichen. Er kann jedoch nie höher sein als der Wert der zugrundeliegenden Geschäfts- oder Verfahrensgebühren. D...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / c) Minderjährige

Rz. 39 In der Praxis kommt hin und wieder die Frage auf, ob Minderjährigen Vollmacht erteilt werden kann. Die Antwort überrascht: Das Gesetz lässt die Vertretung durch einen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Minderjährigen (§§ 106 ff. BGB) – d.h. ab Vollendung des siebten Lebensjahres – zu (§ 165 BGB). Im Umkehrschluss ist die Vertretung durch einen Geschäftsunfähigen n...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Erfindungen, Gebrauchsmuster etc., Nr. 5

Rz. 20 Zum Inlandsvermögen zählen gem. § 121 Nr. 5 BewG auch Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topographien,[64] die nicht bereits Bestandteile eines Betriebsvermögens i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG sind. Voraussetzung ist, dass sie in ein inländisches Buch oder Register eingetragen sind. Das Abgrenzungskriterium der Eintragung in ein inländisches Buch oder Register ist (aus Gründen...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. § 15a Abs. 1 RVG

Rz. 40 Früher war die Hauptfrage im Zusammenhang mit der Anrechnung, ob bei Anfall einer Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts die nachfolgende Verfahrensgebühr möglicherweise nur noch in reduzierter Höhe anfällt. Die überwiegende Rechtsprechung hatte das bejaht. Dies hatte zur Folge, dass die Gegenseite, auch wenn sie mangels materiell-rechtlic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Sonderproblem: Ermittlungen nach eingetretener Strafverfolgungsverjährung

Rz. 178 [Autor/Stand] Umstritten ist in dem Zusammenhang, ob isolierte (Fiskal-)Ermittlungen der Steufa nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch zulässig sind, wenn wegen der Steuerstraftat bereits Verfolgungsverjährung (regelmäßig nach fünf Jahren, vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) eingetreten ist, die steuerliche Festsetzungsfrist gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO (zehn Jahre) aber noc...mehr

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§ 15 Kraftloserklärung der ... / I. Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 3 Im Gesetz ist das Verfahren der Kraftloserklärung nicht geregelt. Nach allgemeiner Ansicht ist das Verfahren einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzuordnen.[8] Hierfür wird angeführt, dass für die Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde Kosten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 17 GNotKG erhoben werden und diese Regelung nicht verständlich wäre, würde es sich nicht um e...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften

Rz. 38 Das nach Maßgabe von § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bestimmte Betriebsvermögen wird gem. § 109 Abs. 1 BewG entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 BewG bewertet. Anschließend ist der so ermittelte Wert entsprechend den Regelungen des § 97 Abs. 1a BewG auf die Gesellschafter der Personengesellschaft aufzuteilen.[98] Auch hierbei ist die Unterscheidung von Gesamthandsvermögen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IX. Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses (Abs. 9)

Rz. 14 Der mit Inkrafttreten des Eu-ErbVO begründete Umsetzungspflicht in nationales Recht ist der Gesetzgeber durch das Gesetz zum internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften[45] nachgekommen und hat das Europäische Nachlasszeugnis im Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) umfassend gerege...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / A. Überblick

Rz. 1 Im Zuge der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts,[1] die zum 1.1.2023 in Kraft tritt, ist das Betreuungsrecht vollständig neu strukturiert und gefasst worden. Wesentliche Änderungen liegen in vielen Bereichen nicht vor, aber durch gewisse Änderungen im Wortlaut der Paragrafen hat der Gesetzgeber optimiert, angepasst und vor allem modernisiert. § 1814 BGB bez...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Richtigkeitsvermutung

Rz. 35 Ob die Finanzverwaltung befugt ist, unwiderlegbar zu vermuten, dass zeitnahe Verkäufe in der Vergangenheit den zutreffenden Marktwert zum Bewertungsstichtag (ohne jegliche Anpassung) richtig widerspiegeln, ist nicht vollständig klar.[114] Im Gesetz selbst ist eine solche unwiderlegbare Vermutung nicht vorgesehen. Zwar fehlt auch eine Regelung, die den Nachweis eines (...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsätzliches

Rz. 39 Die Steuerbefreiung nach § 28a Abs. 1 ErbStG ist auflösend bedingt. Sie fällt weg bzw. wird widerrufen, wenn eine der in Abs. 4 Nr. 1–6 genannten Bedingungen eintritt. § 28a Abs. 4 ErbStG wurde durch Art. 18 UStAVermG[99] um die Nummern 4–6 ergänzt, um die Möglichkeit der zuverlässigen verwaltungstechnischen Umsetzung der maßgeblichen verfassungsrechtlichen Vorgaben in...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / X. Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte, Abs. 10

Rz. 353 Ob und inwieweit bestimmte Vermögensgegenstände zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, wird im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen Einheit bestimmt. Die Bestimmung der Vermögensart und der festgestellte Wert sind jeweils Gegenstand des Feststellungsbescheides (§ 182 Abs. 1 S. 1 AO).[980] Demgegenüber obliegt die Entscheidung, ob bzw. inwieweit hieraus fo...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Ausnahmen von der Lohnsummenrelevanz

Rz. 112 Gemäß § 13a Abs. 3 S. 3 Nr. 1 ErbStG kommt das Lohnsummenkriterium dann nicht zum Tragen, wenn die Ausgangslohnsumme (zum Begriff vgl. Rdn 133) 0 EUR beträgt. Da die sog. Mindestlohnsumme (zum Begriff vgl. Rdn 146 ff.) in einem Vielfachen der Ausgangslohnsumme besteht, ergibt eine Lohnsummenkontrolle in derartigen Fällen bereits im Hinblick auf den dem Gesetz zugrund...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verjährung

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Sondervorschrift für Verfolgungsverjährung § 384 AO wurde durch das "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens"[2] nicht geändert, so dass für § 383b AO nicht die fünfjährige Verjährungsfrist, wie sie für die §§ 378–380 AO gilt, sondern die allgemeinen Verjährungsvorschriften des OWiG anwendbar sind (§ 377 Abs. 2 AO i.V.m. §§ 31 ff. OWiG; ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Kaufpreis unter dem steuerlichen Grundbesitzwert

Rz. 3 Als Nachweis kommen zeitnahe Kaufpreise in Betracht, z.B. der Erbe hat das Grundstück im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft oder der Erblasser hatte es kurz vor seinem Tod gekauft. Diese Regelung ist konsequent, da nach R B 177 S. 2 ErbStR 2019 der zugrunde zu legende gemeine Wert dem Verkehrswert nach § 194 BauGB entsprechen soll. Voraussetzung ist dabei, dass die...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. Inkassodienstleistungen

Rz. 132 Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV RVG[88] sieht zudem einen weiteren besonderen und reduzierten Rahmen vor. Ist Gegenstand der Tätigkeit eine Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft, kann eine Gebühr von mehr als 0,9 nur gefordert werden, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder besonders schwierig war. In einfachen Fällen kann nur ...mehr

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§ 6 Formvorschriften / IV. Geringfügige rechtliche Gründe zugunsten einer Beurkundung

Rz. 30 Bleiben mithin in der Diskussion noch die notarielle Beurkundung und die öffentliche Beglaubigung entweder durch den Notar oder die Betreuungsbehörde. Die notarielle Beurkundung fordert der Gesetzgeber lediglich für einen Verbraucherdarlehensvertrag (siehe Rdn 24). Ob aber ein Kreditinstitut überhaupt einer handlungsunfähigen Person einen Kredit gewährt, erscheint ber...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahren

Rz. 11 Über die Anwendung der Bewertungsmethode wird im Rahmen der Feststellung des Grundstückswerts entschieden (im Feststellungsbescheid). Grundsätzlich ist das Finanzamt für die Anwendung einer bestimmten Bewertungsmethode beweispflichtig. Hält der Steuerpflichtige eine andere Bewertungsmethode für zutreffend, ist er beweispflichtig für die Merkmale, an die das Gesetz die...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XI. Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (Abs. 11)

Rz. 16 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts vom 31.7.2016[52] wurde das Kulturgutschutzgesetz in Kraft gesetzt. In § 7 Abs. 1 wird ein Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingerichtet, das von den obersten Landesbehörden des Landes gepflegt wird und in dem sich das Kulturgut zum Zeitpunkt der Einleitung des Eintragungsverfahrens befindet. Damit a...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XV. Erwerb durch verfassungsfeindliche Parteien (Abs. 15)

Rz. 20 Mit dem Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung[65] sollen Parteien, die "zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen und damit der Beseitigung der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren", nicht länger finanzielle Zuwendungen seitens de...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Gewerblich genutzte Wirtschaftsgüter, Nr. 6

Rz. 21 Das Inlandsvermögen umfasst grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter eines beschränkt Steuerpflichtigen, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen sind. Die Nutzungsüberlassung kann sowohl unentgeltlich als auch durch Vermietung oder Verpachtung erfolgen.[70] Die beispielhafte Nennung von Miet- und Pachtverhältnissen im Gesetz selbst stellt insoweit keine Beschränku...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungsnummer / 1.1 Angabe des Geschlechts

Bei der Vergabe der Versicherungsnummer ist das Geschlecht der Person anzugeben, für die die Rentenversicherungsnummer beantragt wird. Mit dem "Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" vom 18.12.2018[1] wurde als weiteres Geschlechtsmerkmal die Bezeichnung "divers" eingeführt. Kann ein Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuge...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Hinausschieben der Zahlungsverjährung, Abs. 6

Rz. 53 Die Zahlungsverjährungsfrist für die auf Erwerbe begünstigten Vermögens anfallenden Steuern, für die – ganz oder teilweise – ein Erlass nach § 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG gewährt wird bzw. wurde, endet gemäß § 28a Abs. 6 S. 1 ErbStG nicht vor dem Ablauf des fünften Jahres, nach dem das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt von einem Sachverhalt nach § 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 1–3...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 36 Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz wurde mit Wirkung zum 25.7.1994 als Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger freier Berufe eingeführt. Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die ausschließlich für Angehörige freier Berufe zulässig ist. § 1 Abs. 1 PartGG ist diesbezüglich abschließend. Die Partnerschaftsgesellschaft ist wirksam ent...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XVII. Regelungen zum Brexit (Abs. 17)

Rz. 22 Da z.B. der Erhalt der Verschonungsvergünstigung in § 13a Abs. 3 S. 11 ErbStG nur die Lohnsumme einbezieht, die in einem EU-Mitgliedstaat gezahlt wird, hätte der Brexit ungewollte, weil durch den Erwerber unbeeinflussbare Folgen mit sich gebracht. Entsprechendes gilt für die Entnahmevorschrift des § 13a Abs. 6 i.V.m. § 13b Abs. 1 ErbStG.[67] Aus diesem Grund wurde mit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerfahndung

Rz. 59 [Autor/Stand] Seit Einführung der Steufa in den 1920er Jahren gibt es keine Aussage im Gesetz zur Organisation der Steufa. Es ist Verwaltungspraxis, Steuerfahndungsdienststellen aufgrund bloßer verwaltungsinterner Vorschriften einzurichten. Dies wird als zulässig angesehen[2]. Gleichwohl erleichtert der dadurch bedingte Verlust an Transparenz nicht gerade den Umgang m...mehr

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zfs 01/2023, Kein Versicher... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob der Kl. gegen die Bekl. Ansprüche aus einer bei dieser seit dem 1.1.2020 gehaltenen Betriebsschließungsversicherung wegen der Einstellung des Betriebs eines Catering-Service im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zustehen. Dem Versicherungsvertrag liegt AVB zugrunde, in denen es u.a. heißt: Zitat 1. Gegenstand der Versicherung 1.1 in Erweiter...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. § 23 Abs. 1 RVG

Rz. 20 Unverzichtbare Grundlage der Bestimmung des für die anwaltliche Tätigkeit maßgeblichen Gegenstandswertes ist die allgemeine Wertvorschrift in § 23 Abs. 1 RVG. Soweit sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. Auch wenn für das Verfahren keine...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / III. Anmeldungen zum Genossenschaftsregister

Rz. 40 Für Anmeldungen zum Genossenschaftsregister schreibt § 157 GenG die "öffentlich beglaubigte Form" vor. Die Bestimmung unterscheidet zwischen der Erstanmeldung der Genossenschaft zur Eintragung gem. § 11 Abs. 1 GenG und "den anderen" Anmeldungen. Rz. 41 Die Anmeldung der Ersteintragung einer eG gem. § 11 Abs. 1GenG ist die einzige Anmeldung, die von sämtlichen Mitgliede...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kapitalisierungsmethode

Rz. 12 Was der Jahreswert ist und wie er ermittelt wird, ergibt sich aus den §§ 15 u. 16 BewG. Maßgebend sind die Nutzungen und Leistungen, die am Bewertungsstichtag noch ausstehen.[11] Rückständige Beträge sind selbstständige Rechte und Verbindlichkeiten. Rz. 13 Die Fälligkeit und der Zinssatz sind verbindlich festgelegt. Aus Vereinfachungsgründen ignoriert das Gesetz, wann ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Vertraglich vereinbarte Rückforderungsrechte

Rz. 11 In der Gestaltungspraxis ist es meist üblich, dem Schenker über die gesetzlichen Rückforderungsrechte hinaus weitere vertragliche Rückforderungsrechte zu gewähren. Dies dient dem Sicherungsbedürfnis des Schenkers, der zu Lebzeiten Teile seines Vermögens oder sein gesamtes wesentliches Vermögen auf Dritte überträgt. Dazu zählen auch Zuwendungen an den Ehegatten, wie di...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 13 ErbStG regelt die sachlichen Steuerbefreiungen, die keinen Einfluss auf die persönlichen Freibeträge i.S.d. §§ 16, 17 ErbStG haben und sowohl bei beschränkter als auch unbeschränkter Steuerpflicht eingreifen. Die Steuerbefreiungen können grds. sowohl bei Verfügungen von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Fortgeltende Berechnungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 7 Nach dem durch das ErbStRG unverändert gebliebenen Abs. 2 (des davor einschlägigen § 151 BewG) gelten für die Einheitsbewertung bei der Land- und Forstwirtschaft bestimmte im Gesetz in DM angegebene Beträge für pauschale Bewertungen, z.B. Hektarwert für Geringstland nach § 44 BewG, Vergleichszahlen für das vergleichende Ertragswertverfahren in den neuen Bundesländer (§...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Fällt Personen der Steuerklasse I von Todes wegen Vermögen an, das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben worden ist und für das nach diesem Gesetz eine Steuer zu erheben war, ermäßigt sich der auf dieses Vermögen entfallende Steuerbetrag vorbehaltlich des Absatzes 3 wie folgt:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Frage, die das Gesetz vor die Bewertung gesetzt hat, lautet: Was wird besteuert, als Erwerb oder als Bestand? Sie beantwortet das Einzelsteuergesetz. Rz. 2 Der Erwerb und der Bestand können aus einem Wirtschaftsgut bestehen oder aus mehreren. Mehrere Wirtschaftsgüter können selbstständig nebeneinander in einer Hand liegen; dann wird jedes Wirtschaftsgut für sich bew...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts ist von den Regelherstellungskosten des Gebäudes auszugehen. Regelherstellungskosten sind die gewöhnlichen Herstellungskosten je Flächeneinheit. Durch Multiplikation der jeweiligen nach Absatz 2 an den Bewertungsstichtag angepassten Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes ergibt sich der Gebäuderegelherstel...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Abs. 1 Nr. 1–3

Rz. 3 Steuerpflichtig ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG das Vermögen, das der Steuerpflichtige von Todes wegen erwirbt (sog. Erbanfallsteuer). Der Nachlass als solcher unterfällt nicht der Erbschaftsteuer. Der Erwerb kann sich per Gesetz, Testament oder Vertrag vollziehen. Es genügt auch die Werterhöhung eines bereits vorhandenen Vermögensbestandteils (z.B. bei einem Gesellsc...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, BVerfGStRAnpG, ZustAnpV (Abs. 5, 6, 7) sowie Steueränderungsgesetz 2015 (Abs. 8–10)

Rz. 9 Hervorzuheben sind die Änderungen des BewG durch das Steueränderungsgesetz 2015.[22] Es handelt sich dabei um Regelungen betr. die Bewertung nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft und Regelungen betr. die Grundbesitzbewertung. Für die Fälle, in denen die Beteiligung am Nennkapital nicht mit der Gewinn- und Verlustverteilung übereinstimmt, wurde durch eine ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Fehlende Kursnotierung

Rz. 17 Liegt am Bewertungsstichtag keine Kursnotierung im Regulierten Markt vor, so ist gem. § 11 Abs. 1 S. 2 BewG der letzte innerhalb von 30 Kalendertagen vor dem Stichtag im Regulierten Markt notierte Stichtagskurs maßgeblich. Bei variablen Kursnotierungen ist auch insoweit auf den niedrigsten Kurs am selben Tag abzustellen. Liegt auch eine Notierung innerhalb von 30 Kale...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Steuerklasse III

Rz. 10 Erwerber, die im Verhältnis zum Erblasser/Schenker weiter entfernt verwandt, nicht verwandt oder verschwägert sind, fallen in die Steuerklasse III. Lebenspartner eingetragener Lebenspartnerschaften fallen rückwirkend ab 1.8.2001 in Steuerklasse I (Näheres dazu siehe Rdn 4). Sind sie in der Vergangenheit bestandskräftig nach Steuerklasse III veranlagt worden, bleibt es...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / II. Verhandlung über die Vergütung

Rz. 16 Zunächst gilt es dem unter Anwältinnen und Anwälten weit verbreiteten Vorurteil entgegenzutreten, es sei unangemessen, ja geradezu peinlich vor Übernahme des Mandates das "Preisgespräch" mit dem Mandanten zu suchen. Da heißt es oftmals, über Geld zu sprechen sei unangenehm und wenn man gute Arbeit leiste, würde man sich irgendwann schon einig werden. Da wird ferner ve...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 63 Früher war umstritten, ob bei Anerkenntnis der Hauptforderung (ggf. bei gleichzeitigem Verzicht auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten) und einer Zahlungsvereinbarung mit Nebenabreden eine Einigungsgebühr aus dem Hauptsachewert angefallen ist. Zum 1.10.2021 wurde die Regelung zur Einigungsgebühr vor dem Hintergrund der Änderung des Inkassorechts geänd...mehr