Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überführung von Wirtschafts... / 2 Inhalt

§ 12 KStG fingiert bei der Überführung von Wirtschaftsgütern eine Veräußerung. Dies führt zur Besteuerung der Differenz zwischen dem Fremdvergleichspreis und dem Buchwert des überführten Wirtschaftsguts. Die Regelung gilt auch, wenn bisher, z. B. infolge von § 5 Abs. 2 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG, kein Buchwertansatz vorhanden war. Als Tatbestandsvoraussetzung wird an den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EU-Streitbeilegungsrichtlin... / 1 Systematische Einordnung

Im Rahmen des OECD-Projekts "Base Eerosion and Profit Shifting (BEPS)" wurde auch diskutiert, inwieweit durch neue Instrumente eine bessere Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgen kann. Die Europäische Union hat diese Diskussion im Rahmen der am 10.10.2017 veröffentlichten EU-Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU[1] aufgegri...mehr

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Multilaterales Instrument –... / 3 Praxisfragen

Da es sich beim MLI um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, muss es ähnlich wie auch DBA durch ein Zustimmungs- bzw. Umsetzungsgesetz i. S. d. Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG in deutsches Recht transformiert werden, um innerstaatlich Rechtswirkung entfalten zu können. Diese Zustimmung ist durch das "Gesetz zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkom...mehr

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Mitwirkungspflichten, erwei... / 3 Praxisfragen

Häufig ist streitig, wo die Grenzen für die erweiterten Mitwirkungspflichten liegen. Dies kann nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden. Hierbei kommt es darauf an, welche Maßnahmen der Finanzbehörde und dem Stpfl. möglich sind. Weitere Grenzen bilden die Grundsätze der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit. Mitwirkungspflichtig ist grundsätzlich jeder Beteiligte i. S. ...mehr

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Lizenzschranke – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Regelungen erfassen die Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten. Das Gesetz listete nicht abschließend einige Beispiele für diese Zahlungen auf. Hiervon erfasst werden Zahlungen an solche Gesellschaften, die im Ausland einer sog. Präferenzregelung unterliegen und es sich hierbei um eine nahe stehende Person i. S. v. § 1 Abs. 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 4 wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) angefügt. Als Übergangsregelung trat Abs. 4 zum 1.1.1996 in Kraft. Abs. 5 wurde durch Art. 2 des Gesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 4 ist durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) mit Wirkung zum 1.10.1996 angefügt worden. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte durch die 7. Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 29.10.2001 (...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Pflegeversicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) wurde Abs. 1 Satz 2 mit Wirkung zum 1.4.1995 neu gefasst. Das Gesetz zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) ergänzte die Norm um die Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 232 Freiwi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Mit Wirkung zum 11.8.2010 ist durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ...mehr

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Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingefügt worden. Die durch das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) beabsichtigte Änderung wurde durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) vor dem Inkrafttreten wieder aufgehoben. Abs. 1 und 2 wurden durc...mehr

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Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.1 Fortbestand der Versicherungsfreiheit

Rz. 3 In den alten Bundesländern waren vor dem 1.1.1992 Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf nach § 1229 Abs. 1 Nr. 4 RVO a. F., § 6 Abs. 1 Nr. 5 AVG a. F. kraft Gesetzes versicherungsfrei. In der Grundnorm über die Versicherungsfreiheit (§ 5) ist für diesen Personenkreis nur noch Versicherungsfreiheit im Vorbereitungsdienst vorgesehen. Als Auffangregelung wird in § 230 Abs. 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 228b Maßge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingefügt und durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) mit Wirkung zum 12.12.2006 redaktionell geändert. Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) hat § 228b mit Wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.3 Befreiung von der Versicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger

Rz. 7 Durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) sowie durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 2) werden die Selbständigen von der Rentenversicherung erfasst, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherung...mehr

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Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 2.2 Landwirtschaftliche Unternehmer im Beitrittsgebiet (Abs. 2)

Rz. 11 Wie alle selbständig Erwerbstätigen unterlagen auch landwirtschaftliche Unternehmer im Beitrittsgebiet bis zum 31.12.1991 der Versicherungspflicht. Die für das alte Bundesgebiet in dieser Zeit geltenden Vorschriften über die Altershilfe der Landwirte nach dem Gesetz über die Altershilfe der Landwirte (GAL) v. 27.7.1957 (BGBl. I S. 1063) wurden zunächst nicht auf das B...mehr

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Jansen, SGB VI § 275a Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist in der ursprünglichen Fassung nach Art. 42 Abs. 1 RÜG am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie ist durch Art. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen v. 18.12.1992 (BGBl. I S. 2044) neugefasst worden. Die dabei vergessene Überschrift ist durch das Rü-ErgG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) ...mehr

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Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.3 Beschäftigte bei einer amtlichen Vertretung im Ausland (Abs. 1b)

Rz. 10a Mit dem Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) ist § 1 Satz 2 (Versicherungspflicht) aufgehoben und § 4 Abs. 1 (Antragspflichtversicherung) neu gefasst worden. Danach unterliegen Bürger der sog. Vertragsstaaten, die bei einer amtlichen Vertretung des Bundes oder der Länder...mehr

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Jansen, SGB VI § 275c Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2003 (außer Kraft)

Die Vorschrift wurde durch das Beitragssatzsicherungsgesetz v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) mit Wirkung zum 1.1.2003 eingefügt. Sie wurde durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben. Die bisherige Regelung (Beitragsbemessungsgrenzen für 2003/Ausgangswert für 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 276 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie ist durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 redaktionell angepasst worden. Durch das EM-Leistungsverbesserungsgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2509) ist § 276 in der damaligen Fassung mit Wirkung zum 22.7.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 234 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt worden.mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 3 Literatur

Rz. 10 Böttiger, Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz), jurisPR-SozR 13/2007 Rz. 4. Fuchs, Rente mit 67 – Anhebung der Altersgrenzen durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, RVaktuell 2007 S. 132. Schrader/Straube, Die Anh...mehr

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Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 47 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) in das SGB VI eingefügt worden und trat zum 1.1.1992 in Kraft. Durch Art. 5 Nr. 3 Agrarsozialreformgesetz 1995 v. 29.7.1994 (BGBl. I S. 1890) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1995 neu gefasst. Das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 231a Befre... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingefügt worden. Änderungen erfolgten durch das SGB VI-Änderungsgesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 und durch das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsg...mehr

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Jansen, SGB VI § 276 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat eine Mindestausbildungsvergütung ab 1.1.2020 für alle Arten der Berufsausbildung eingeführt (Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2522). Ferner ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beitragstragung bestimmt worden, dass der Rentenversicherungsbeitrag je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Auszubild...mehr

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Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.7 Geringfügig versicherungspflichtige Beschäftigung (Abs. 5)

Rz. 22 Die Übergangsregelung in Abs. 5 bestimmt, dass diejenigen Personen, die bisher wegen Verzichts auf die Versicherungsfreiheit bei geringfügig entlohnter Beschäftigung versicherungspflichtig waren, auch nach neuem Recht ohne das Recht auf Antragsbefreiung versicherungspflichtig bleiben, da der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nach bisherigem Recht für die Dauer de...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.2 Fortbestand sowie Sonderrecht zur Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 4 Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die aufgrund eines bis zum 31.12.1995 gestellten Antrags noch vor dem 1.1.1996 wirksam wurde, bleibt nach Abs. 2 auch dann über den 31.12.1995 bestehen, wenn die Voraussetzungen in der Grundnorm nach der ab 1.1.1996 geltenden Fassung nicht mehr erfüllt werden (z. B. Bauingenieure in Bayern). Dies...mehr

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Jansen, SGB VI § 287 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben durch Art. 4 Nr. 25 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057). Durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurde § 287 mit Wirkung zum 1.1.2019 (begrenzt bis zum Jahr 2025) völlig neu...mehr

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Jansen, SGB VI § 233 Nachve... / 2.1 Ausscheiden vor dem 1.1.1992

Rz. 3 Für Nachversicherungsfälle, die vor dem Inkrafttreten des RRG 1992 am 1.1.1992 bereits eingetreten sind, wird nach Abs. 1 Satz 1 der bislang geltende Rechtszustand umfassend aufrechterhalten. § 233 betrifft dabei allein die Frage, ob nachzuversichern ist, also die Voraussetzungen einer Nachversicherung gegeben sind. Wie die Nachversicherung dann durchgeführt wird, best...mehr

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Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.8 Geringfügig Beschäftigte (Abs. 6)

Rz. 23 Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Regelungen für geringfügige Beschäftigungen und selbständige Tätigkeiten (§ 8 i. V. m. § 5 Abs. 2) mit Wirkung zum 1.4.2003 grundsätzlich neu gestaltet. Die Anpassung von Abs. 6 zum 1.1.2013 wurde damit begründet, dass es sich um eine redaktionelle Änderung wegen der Änderung von § 5 Abs. 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 234a Überg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RV-Altersrentenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit Wirkung zum 1.1.2008 entstanden. Inhaltlich entspricht sie § 235 i. d. F. des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848), der mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt worden war.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 275b Veror... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 275b löst die für die neuen Bundesländer zuvor geltende Regelung des § 42 Abs. 2 des Gesetzes über die Sozialversicherung (SVG) v. 28.6.1990 (BGBl. I S. 486) ab. § 275b entspricht hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze (Ost) in § 275a der Vorschrift des § 160 Nr. 2 (Beitragsbemessungsgrenze – § 159).mehr

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Jansen, SGB VI § 233 Nachve... / 2.4 Überschreiten der Jahresarbeitsverdienstgrenze

Rz. 9 In der gesetzlichen Angestelltenrentenversicherung bestand bis zum 31.12.1967 bei Überschreiten der Jahresarbeitsverdienstgrenze kraft Gesetzes Versicherungsfreiheit. Diese Regelung ist erst durch das Finanzänderungsgesetz mit Wirkung zum 1.1.1968 entfallen. Die Nachversicherung erstreckt sich entsprechend dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht (§ 9 Abs. 7 AVG a. F.) d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.5 Sonderversorgungssysteme

Rz. 20 Abs. 5 stellt klar, dass die Nachversicherung nicht für den Personenkreis der Versicherten gilt, die den jeweils nur bestimmten Berufsgruppen (z. B. Pädagogen in den Bereichen der Volks- und Berufsbildung, Mitarbeitern des Staatsapparates und der sog. technischen, medizinischen u.ä. Intelligenz) offengestandenen Sonderversorgungssystemen in der ehemaligen DDR angehört...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 232 Freiwi... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 2 Die Vorschrift erfasst die Personen, die bis zum 31.12.1955 von dem Recht der Selbstversicherung, bis zum 18.10.1972 von dem Recht der Weiterversicherung oder bis zum 31.12.1991 von dem Recht der freiwilligen Versicherung durch die Zahlung mindestens eines Beitrags Gebrauch gemacht haben. Die Beitragszahlung muss vor dem jeweiligen Stichtag erfolgt sein. Eine Nachentrichtu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.4 Gewährleistungsentscheidungen

Rz. 18 Abs. 5 stellt klar, dass § 5 Abs. 1 Satz 3 nur dann nicht anzuwenden ist, wenn vor dem Stichtag (1.2.2002 – Tag der 2. und 3. Lesung des Gesetzes) aufgrund einer Entscheidung gemäß § 5 Versicherungsfreiheit bereits vorgelegen hat. Damit soll erreicht werden, dass die Verschärfung durch die Einführung von § 5 Abs. 1 Satz 3 nicht unterlaufen wird; denn nach dieser Vorsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.6 Geringfügig Beschäftigte

Rz. 18 Die Übergangsregelung bestimmt, dass Personen, die vor dem 1.1.2013 mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 400,00 EUR und nicht mehr als 450,00 EUR versicherungspflichtig waren, in einem Übergangszeitraum von 2 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes kein Befreiungsrecht nach § 6 Abs. 1b besitzen sollen, solange ihr Entgelt weiterhin in dieser Einkommensspanne li...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 25b wurde durch das Gesetz v. 12.12.1996[1] mit Wirkung ab dem 1.1.1997 (Art. 7 UStÄG 1997) erstmals in das UStG aufgenommen. Rz. 2 Im Gegensatz zu vielen anderen Vorschriften des UStG hat die Norm bisher erst wenige Änderungen erfahren. Nur durch Art. 5 Nr. 30 Steueränderungsgesetz 2003[2] wurde in § 25b Abs. 2 Nr. 3 UStG mWv 1.1.2004 der Verweis auf "die Rechnung i....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG bei Zuschüssen aufgrund eines Tarifvertrags

Leitsatz 1. Tarifvertragliche Zuschüsse einer Rundfunkanstalt an eine selbständige Journalistin anlässlich ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft sind nicht gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG steuerfrei. 2. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG verletzt insoweit nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Normenkette § 3 Nr. 1 Buchst. d, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bestimmung des herrschenden Unternehmens i.S. des § 6a GrEStG bei mehrstufigen Beteiligungen

Leitsatz Welches Unternehmen "herrschendes Unternehmen" und welche Gesellschaft "abhängige Gesellschaft" i.S. des § 6a GrEStG ist, richtet sich nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang, für den die Steuer nach § 6a Satz 1 GrEStG nicht erhoben werden soll. Unerheblich ist, ob bei mehrstufigen Beteiligungen das herrschende Unternehmen selbst von einem oder weiteren Unternehmen a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung des Mehrgewinns bei einer Mitunternehmerschaft aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs

Leitsatz 1. Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen ­Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrundeliegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekomme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Entreicherung

Rz. 160 Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verlangt ausdrücklich eine Bereicherung "auf Kosten" des Zuwendenden. Im Einklang mit dem Schenkungsrecht muss durch die Zuwendung eine Entreicherung beim Schenker eintreten.[1] Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Vermögenssubstanz dauerhaft gemindert werden muss.[2] Der Schenker muss "ärmer" werden.[3] Auf dieser dogmatisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.2.2.2 Zweifel an der Verfassungskonformität

Rz. 559 Als Quintessenz der Beispielsfälle ist festzuhalten: Legt man die Vorschrift nach ihrem Wortlaut aus, werden Konstellationen der Schenkungsteuer unterworfen, bei denen es an einer objektiven Bereicherung des Steuerpflichtigen fehlt. Das Bereicherungsprinzip ist ein zentrales Prinzip des Erbschaftsteuerrechts, weswegen § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG mit dem aus dem Gleichheit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Grund... / 4 Die Entscheidung

Die Feststellung und Verkündung eines Negativbeschlusses sind nach AG-Ansicht rechtswidrig gewesen! Der Verwalter habe die mehrheitlich beschlossene zustimmende Beschlussfassung verkünden müssen. Ein Beschluss gem. § 20 Abs. 1 WEG bedürfe für seine Rechtmäßigkeit nicht der Zustimmung der Wohnungseigentümer, die durch die bauliche Veränderung beeinträchtigt werden. Für ein Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann es ordnungsmäßig ist, dass die Wohnungseigentümer dem Verwalter namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Entlastung erteilen. Ferner geht es um eine Vereinbarung in einer Mehrhausanlage, nach der für die einzelnen Gebäude separate Konten einzurichten sind. Entlastung der Verwaltung Die "Entlastung" eines Verwalters ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.2.1 Tatbestand

Rz. 554 Nach § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG soll folgender Fall schenkungsteuerpflichtig sein: "Als Schenkung gilt auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt". Dem nach Me...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Das ErbStR bezweckt zunächst die Besteuerung des Erwerbs von Todes wegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Allerdings ließe sich die Erbschaftsteuerpflicht leicht umgehen, wenn sich ohne steuerrechtliche Konsequenzen bereits zu Lebzeiten des Erblassers die Vermögenswerte auf die künftigen Erben übertragen ließen. Demzufolge ist es naheliegend, dass § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG als...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 17 Aufhebung der Stiftung, Auflösung des Vereins oder Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Rz. 460 Als Schenkung unter Lebenden gilt nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG, was bei der Aufhebung einer Stiftung (Alt. 1) oder bei Auflösung eines Vereins (Alt. 2) erworben wird. Nach Satz 3, der durch das ErbStRG vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 neu eingefügt worden ist, wird auch der Formwechsel eines Familienvereins in eine Kapitalgesellschaft als Auflösung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Eignung I / 5 Hinweis

Problemüberblick In der Entscheidung geht es um die Frage, welche Personen als Verwaltungsbeirat geeignet sind. Allgemeine Eignung Nach bislang h. M. ist notwendig, aber ausreichend, dass der Bestellte die dem Verwaltungsbeirat auferlegten Pflichten im Wesentlichen erfüllen könne. Besondere Anforderungen an die Kenntnisse eines Kandidaten über die Befugnisse des Verwaltungsbeir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Subjektiver Tatbestand

Rz. 300 Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung setzt einen Willen zur Freigebigkeit voraus. Dieser lässt sich im Anschluss an Hannes/Holtz [1] dogmatisch in 3 Elemente untergliedern: (1) in den Willen zur Bereicherung, der Zuwendende will den Bedachten durch die Zuwendung wirtschaftlicher Vorteile begünstigen; (2) den Willen zur Unentgeltlichkeit, die Zuwendung erfolgt nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss: Was gilt bei meh... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die alltägliche Frage, wann und wohin zu laden ist. Daneben stellt sich die Frage, ob formale Ladungsmängel ohne Weiteres zur Ungültigkeit eines Beschlusses führen. Versammlungsort Welcher Versammlungsort (geografische Gemeinde) und welche Versammlungsstätte (Saal, Raum, etc.) vom Einzuladenden zu wählen sind, kann durch Vereinbarung oder dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 21 Schenkung zur Belohnung unter Auflage oder in Form eines lästigen Vertrags (§ 7 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 500 § 7 Abs. 4 ErbStG hat im Grundsatz nur klarstellenden Charakter. Da bereits das Zivilrecht die belohnende Schenkung als Schenkung behandelt (§ 534 BGB), vollzieht das Schenkungsteuerrecht hier die zivilrechtliche Wertung nach. Das klassische Beispiel bildet die aus Dankbarkeit erfolgende, belohnende Rück- oder Gegenschenkung. Keine Belohnung liegt vor, wenn es sich u...mehr