Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entstehung und Grundlag... / B. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband

Rz. 25 Hintergrund: Nach der gesetzlichen Konzeption in § 1 Abs. 2 WEG handelt es sich beim Wohnungseigentum um eine Mischung von Alleineigentum und Bruchteilseigentum. Eine Gemeinschaft der Bruchteilseigentümer (Bruchteilsgemeinschaft gem. § 1008 BGB), die wiederum einen Unterfall der "Gemeinschaft" gem. §§ 741 ff. BGB darstellt, besitzt als solche keine Rechtsfähigkeit. De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Willensbildung der ... / IV. Der Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung

Rz. 106 Eine Vereinbarung, die für eine Änderung der Gemeinschaftsordnung (vorbehaltlich einer Öffnungsklausel) erforderlich ist, kann grundsätzlich nur freiwillig zustande kommen. Als Vertrag beruht sie auf Privatautonomie, was mit einem Abschlusszwang nicht zu vereinbaren ist. Deshalb ist ein Miteigentümer nur ausnahmsweise verpflichtet, einer Änderung der Gemeinschaftsord...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konsultationsvereinbarung –... / 3 Praxisfragen

Ob die Umsetzung der Konsultationsvereinbarungen in innerstaatliches Recht durch Rechtsverordnungen rechtlich wirksam ist, ist umstritten. Grundsätzlich können Gesetze, zu denen auch DBA gehören, durch Rechtsverordnungen konkretisiert werden. Dies bindet auch die Stpfl. und die Gerichte. Dazu ist aber nach Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG eine gesetzliche Ermächtigung erforderlich, di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Willensbildung der ... / 3. Diverse sonstige Beschlusstypen

Rz. 35 Allstimmiger Beschluss. Er liegt vor, wenn alle Miteigentümer einem Beschlussantrag zugestimmt haben. Da in den Fällen allstimmiger Entscheidungen auch eine Vereinbarung vorliegen kann, kann die Abgrenzung von Beschluss und Vereinbarung schwierig sein (→ § 2 Rdn 76). Gesetzlich gefordert ist die Allstimmigkeit nur im Falle des Umlaufbeschlusses gem. § 23 Abs. 3 S. 1 W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / I. Grundlagen: Bestellung und Verwaltervertrag

Rz. 17 Das Gesetz nennt den Vorgang, durch den eine (natürliche oder juristische) Person Verwalter wird, "Bestellung". Der Terminus "Bestellung" stammt aus dem Gesellschaftsrecht, denn die Verpflichtung der Geschäftsleiter wird im Gesellschaftsrecht gewissermaßen "traditionell" als Bestellung bezeichnet. Der Verwaltervertrag wird im Gesetz nicht geregelt; vielmehr wird seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / 1. Überblick

Rz. 59 Wie jeder Beschluss kann auch der Bestellungsbeschluss angefochten werden. Mit der Anfechtungsklage kann geltend gemacht werden, dass Formfehler der Beschlussfassung vorlagen oder dass der Beschluss aus materiellen Gründen ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht. Was unter einer ordnungsmäßigen Verwaltung zu verstehen ist, ergibt sich aus § 18 Abs. 2: Sie muss dem Int...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Willensbildung der ... / I. Grundlagen

Rz. 75 Durch eine Vereinbarung regeln die Wohnungseigentümer "ihr Verhältnis untereinander in Ergänzung oder Abweichung von Vorschriften des Gesetzes" (§ 10 Abs. 3 S. 1 WEG). Ihrer Rechtsnatur nach ist die Vereinbarung ein Vertrag aller Miteigentümer, ihrem Zweck nach ist sie darauf gerichtet, die Innenbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander zu regeln und ähnlich ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Der Gesetzgeber hat ersichtlich ein Erfolgsmodell geschaffen, als er das Wohnungseigentumsgesetz 1951, juristisches Neuland betretend, zur Linderung der Wohnungsnot einführte. Inzwischen gibt es in Deutschland rund 3 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften mit über 10 Millionen Eigentumswohnungen. Nachdem das Gesetz jahrzehntelang kaum eine Änderung erfahren hatte, bracht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Missbrauchsvermeidung- ABC ... / 1 Systematische Einordnung

Sowohl nach nationalem Recht als auch nach EU-Recht und nach DBA-Recht sollen besondere Gestaltungen, die als missbräuchlich eingestuft werden, nicht zu steuerlichen Vorteilen führen. Problematisch ist, dass der Stpfl. grundsätzlich das Recht hat, seine Verhältnisse so zu gestalten, dass die Steuerlast minimiert oder vermieden wird. Eine Gestaltung, die zu einer niedrigeren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte und Pflichten be... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Es ist das von Art. 14 GG geschützte Grundrecht jedes Eigentümers, mit seinem Eigentum im Rahmen der Gesetze nach Belieben zu verfahren. Das gilt auch für das Sondereigentum, wie § 13 Abs. 1 WEG (inhaltsgleich mit der allgemein eigentumsbezogenen Bestimmung des § 903 S. 1 BGB) ausdrücklich hervorhebt: "Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Bauliche Maßnahmen / A. Überblick

Rz. 1 Im alten Recht (bis zur WEG-Reform 2020) unterschied das Gesetz verschiedene Kategorien baulicher Maßnahmen mit unterschiedlichen Beschlussquoren. Erhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen der modernisierenden Instandsetzung konnten mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, Modernisierungsmaßnahmen mit qualifizierter Mehrheit. Bauliche Veränderungen (sämtliche anderen baulich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Verschiedenes / 3. (Keine) Ersatzansprüche der Wohnungseigentümer nach baulichen Maßnahmen

Rz. 17 Mitunter werden nützliche bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von einzelnen Eigentümern gutgläubig auf eigene Kosten vorgenommen. Ursache dafür kann schlichte Rechtsunkenntnis oder ein vor der Entscheidung des BGH vom 20.9.2000 (→ § 2 Rdn 2) gefasster Beschluss der Gemeinschaft sein, der nach jetziger Erkenntnis nichtig ist. Insbesondere der Fenstertausch ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Willensbildung der ... / 2. Rechtsnatur und Wirkungen

Rz. 9 Seiner Rechtsnatur nach ist der Beschluss ein mehrseitiges Rechtsgeschäft eigener Art in Gestalt eines sog. Gesamtaktes, der eine oder mehrere Willenserklärungen bündelt und die kollektive und rechtsverbindliche Entscheidung der Gemeinschaft über einen Antrag zum Ausdruck bringt.[7] Das Verfahren der Beschlussfassung wird im Abschnitt über die Eigentümerversammlung dar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 2. Der Beurteilungsspielraum der Gemeinschaft

Rz. 3 Das Gesetz verlangt eine ordnungsmäßige Verwaltung. Beschlüsse, die nicht "ordnungsmäßiger" Verwaltung entsprechen, sind zwar nicht nichtig, aber anfechtbar (→ § 1 Rdn 45). Ordnungsmäßig ist gem. § 18 Abs. 2 WEG, was "dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen" entspricht. "Insbesondere" zählen dazu die in § 19 Abs. 2 WEG aufgeführten Ma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Abmahnung und Entziehungsbeschluss

Rz. 91 Der Anspruch auf Entziehung setzt "wiederholte gröbliche Verstöße trotz Abmahnung" voraus. Inhaltlich soll die Abmahnung dem Wohnungseigentümer "ein bestimmtes beanstandetes Fehlverhalten vor Augen zu führen, verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten aufzugeben oder zu ändern" und ihn vor dem drohenden Entziehungsbeschluss warnen.[211] Wenn ein gerichtliches En...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / I. Allgemeines

Rz. 35 Gem. § 18 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer[70] von der Gemeinschaft eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums verlangen. Weil Verwaltung und Benutzung gem. § 19 Abs. 1 WEG durch Beschluss geregelt werden, folgt aus § 18 Abs. 2 WEG ein Anspruch auf entsprechende Beschlussfassung, der erforderlichenfall...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Alkohol/Alkoholerzeugnis (ab 1.1.2018)

Rz. 56 Das Branntweinmonopol ist mit Ablauf des 31.12.2017 aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben abgeschafft worden.[1] Ab 1.10.2013 entfiel für alle bis dahin monopolgebundenen landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien die Pflicht zur Ablieferung des erzeugten Alkohols bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein. Rund 550 landwirtschaftliche Brennereien, die noch über Bre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / I. Grundlagen

Rz. 231 Die Befugnisse des Verwalters im Außenverhältnis (die (Vertretungsmacht) regelt § 9b Abs. 1 (→ § 10 Rdn 303). Das Innenverhältnis (oft meistens als Geschäftsführung bezeichnet) bedarf in zweifacher Richtung der Regelung: Was darf und was muss der Verwalter tun? § 27 WEG regelt diese Fragen trotz der Überschrift "Aufgaben und Befugnisse" nur teilweise. Die Bestimmung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Bauliche Maßnahmen / I. Grundlagen

Rz. 4 Das Gesetz definiert in § 13 Abs. 2 WEG die Erhaltung als Oberbegriff für Instandhaltung und Instandsetzung. Was unter Erhaltung zu verstehen ist, ergibt sich demnach aus den Definitionen der Begriffe Instandhaltung und Instandsetzung. Nach verbreiteter Definition bezweckt die Instandhaltung die Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und die Beseitigung von Mängeln...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 98 Der Inhalt des Verwaltervertrags ist gesetzlich nicht vorgegeben; im Rahmen der Gesetze besteht Vertragsfreiheit. Wie jeder Vertrag sollte auch der Verwaltervertrag die wechselseitigen Rechte und Pflichten regeln, also zum einen den Anspruch des Verwalters auf eine Vergütung, zum anderen die Ansprüche der Gemeinschaft auf Leistung, also die Pflichten (Aufgaben und Bef...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Willensbildung der ... / 2. Rechtswidrigkeit

Rz. 46 Rechtswidrig ist ein Beschluss, der gegen das Gesetz oder gegen eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer verstößt, aber nicht nichtig ist. Man kann auch sagen, dass der Beschluss "(nur) anfechtbar" ist, um die Abgrenzung zur Nichtigkeit (die keiner Anfechtung bedarf) zu verdeutlichen. Ein rechtswidriger Beschluss ist. gem. § 23 Abs. 4 S. 2 WEG gültig (d.h. wirksam), s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / I. Grundlagen

Rz. 322 Wenn der Verwalter die Pflichten schuldhaft verletzt, die ihm sein Verwaltervertrag, das Gesetz und die Gemeinschaftsordnung gegenüber der Gemeinschaft auferlegen, ist er gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Den Verwalter kann außerdem eine deliktische Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten treffen. Völlig anders gelagert ist d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / 1. Die Durchführung von Beschlüssen

Rz. 260 Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Das ergibt sich aus seiner Funktion als Vollzugsorgan der Gemeinschaft.[367] Er muss, sofern die Finanzierung gesichert ist[368] und wenn nichts anderes beschlossen wurde, gefasste Beschlüsse ohne Rücksicht auf Erforderlichkeit und Dringlichkeit des beschlossenen Vorgehens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Das gerichtliche Verfa... / B. Zuständigkeit

Rz. 7 Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 WEG hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Klagen Dritter (Nichtwohnungseigentümer) gegen die Gemeinschaft sind also – abhängig vom Streitwert – am örtlichen Amts- oder Landgericht zu erheben. Das gilt gem. § 43 Abs. 1 S. 2 WEG auch im Fall des § 9a Abs. 4...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.5 Belohnungen und Geschenke (§ 5 DRK-TV)

Die Regelung in § 5 entspricht derjenigen des § 9 DRK-TV a. F., zu den Belohnungen und Geschenken hinzugefügt wurden jedoch "sonstige geldwerte Vorteile". Entsprechend § 3 Abs. 2 TVöD darf der Rotkreuz-Mitarbeiter Belohnungen und Geschenke nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen. Während nach der Regelung des TVöD die Zustimmung des Arbeitgebers grundsätzlich auch stills...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / a) Höchstdauer der Laufzeit: Fünf bzw. drei Jahre

Rz. 47 Die Laufzeit darf bzw. kann bei der Erstverwalterbestellung drei Jahre, im Übrigen fünf Jahre nicht überschreiten (§ 26 Abs. 1 S. 2 WEG). Da das Gesetz so lange Laufzeiten vorsieht, ist dagegen auch AGB-rechtlich nichts einzuwenden.[49] Durch die mit der WEG-Reform 2020 eingeführte Möglichkeit der jederzeitigen grundlosen Abberufung des Verwalters (§ 26 Abs. 3 S. 1 WE...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Verwaltungsbeirat / A. Bestellung und Abberufung

Rz. 1 Die Wohnungseigentümer können die Bestellung eines Verwaltungsbeirats beschließen (§ 29 Abs. 1 WEG), müssen aber nicht. Nach dem Wortlaut des Gesetzes bezeichnet der Begriff "Verwaltungsbeirat" das Organ (Gremium) als Ganzes. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden aber auch die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsbeirats als "Verwaltungsbeirat" bezeichnet. Die übliche Ku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Das gerichtliche Verfa... / H. Übergangsrecht nach der WEG-Reform 2020

Rz. 115 Gerichtliche Verfahren, die zum 1.12.2020 schon anhängig waren, sind gem. § 48 Abs. 5 WEG nach dem alten Verfahrensrecht weiter zu führen. Wurde eine Beschlussklage nach altem Recht gegen die übrigen Miteigentümer erhoben, bleiben diese mithin Beklagte. Die Klage muss nicht geändert und gegen die Gemeinschaft gerichtet werden. Das gilt auch für eine Beschlussersetzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / a) Aktivprozesse

Rz. 290 Ob der Verwalter befugt ist, ohne Beschluss der Gemeinschaft gerichtliche Schritte (Klage, Beweisverfahren, einstweilige-Verfügungs-Verfahren) einzuleiten, bestimmt sich nach den Kriterien des § 27 Abs. 1 WEG, sofern die Gemeinschaft nicht durch Beschluss gem. § 27 Abs. 2 WEG allgemein oder im Einzelfall eine Regelung getroffen hat. Zu gerichtlichen Maßnahmen zwecks ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / I. Allgemeines

Rz. 165 Der Verwalter muss nicht nur ein Protokoll ("Niederschrift") der in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse fertigen; er muss darüber hinaus auch eine Beschluss-Sammlung führen (§ 24 Abs. 7 und Abs. 8 WEG). Diese Sammlung hat den Zweck, "einem Erwerber von Wohnungseigentum, den Wohnungseigentümern selbst und dem Verwalter in übersichtlicher Form Kenntnis von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 2. Rechtsbeschwerde

Rz. 114 Gegen einen Beschluss kann auch die revisionsähnlich ausgestaltete Rechtsbeschwerde statthaft sein; sie kann nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden. Für die Entscheidung ist der BGH als Rechtsbeschwerdegericht zuständig (§ 133 GVG). Statthaft ist die Rechtsbeschwerde gem. § 574 ZPO in zwei Fällen:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Blindheit

Rz. 26 Blind sind Personen ohne jedes Sehvermögen. Nach SGB XII § 72 (Blindenhilfe) stehen blinden Menschen Personen gleich, deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder bei denen dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleich zu achtende, nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen.[1] Nach § 2 Abs. 4 Blindenwarenvertriebsgesetz [...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Limitation-of-Benefit-Klaus... / 1 Systematische Einordnung

Die Limitation-of-Benefit-Klausel ist ein Artikel, den die USA in ihren DBA vereinbaren. Der Zweck dieser Klausel besteht darin, die missbräuchliche Nutzung der in den DBA enthaltenen Steuervergünstigungen durch "Treaty shopping" zu verhindern. Die Zielsetzung der Limitation-of-Benefit-Klausel entspricht der von § 50d Abs. 3 EStG. Die Limitation-of-Benefit-Klausel im DBA USA ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.8 Ärztliche Untersuchung (§ 8 DRK-TV)

Eine ärztliche Untersuchung auf Veranlassung des Arbeitgebers bedarf grundsätzlich der Einwilligung des Mitarbeiters, da dies einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Unverletzlichkeit der Persönlichkeit darstellt. Auch wenn der Arbeitgeber einen Betriebsarzt bestellt hat, gehört es zwar zu dessen Pflichten gem. § 3 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz, "die Arbeitne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 2. Form

Rz. 169 In welcher Form die Beschluss-Sammlung zu führen ist, schreibt das Gesetz nicht vor. Zwingend ist gem. § 24 Abs. 7 WEG lediglich, dass die Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen fortlaufend (d.h. in chronologischer Reihenfolge) einzutragen und zu nummerieren sind. Es kann sich bei der Beschluss-Sammlung daher um ein Buch, um eine Sammlung von Blättern in einem H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / 2. Passivvertretung

Rz. 319 Der Gesetzgeber vertritt mit der h.M. die Auffassung, dass eine (passive) Einzelvertretungsbefugnis jedes Wohnungseigentümers besteht: "Ist eine Willenserklärung gegenüber der verwalterlosen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abzugeben, so genügt nach allgemeinen Grundsätzen die Abgabe gegenüber einem [ergänze: einzigen, beliebigen] Wohnungseigentümer".[444] Für die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hauptfeststellung der Grund... / 2. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Auch das Gebäude auf fremdem Grund und Boden wird mit dem dazu gehörenden Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst (§ 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG) und ebenfalls nach den §§ 243 bis 260 BewG ohne Berücksichtigung der Besonderheit bewertet. Der ermittelte Wert ist gem. § 262 Satz 2 BewG dem Eigentümer des Grund und Bodens zuzurechnen. Diese von der Behandlun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 5. Nachträgliche Änderungen/Fehlerkorrektur

Rz. 189 Abgesehen davon, dass die Anfechtung oder Aufhebung von Beschlüssen/gerichtlichen Entscheidungen in der Beschluss-Sammlung "anzumerken" oder die Eintragung zu löschen ist, kann eine Eintragung generell auch dann gelöscht werden, wenn sie aus einem anderen Grund für die Wohnungseigentümer keine Bedeutung mehr hat (§ 24 Abs. 7 S. 6 WEG). Das ist z.B. der Fall, wenn sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Das gerichtliche Verfa... / I. Allgemeines

Rz. 12 Mit der WEG-Reform 2020 wurde ein neuer Begriff eingeführt: Die Beschlussklagen. Unter diesen Oberbegriff fallen gem. § 44 Abs. 1 WEG drei Klagearten: Die Anfechtungsklage, die Nichtigkeitsklage und die Beschlussersetzungsklage. Die Anfechtungsklage wird im nächsten Abschnitt näher erörtert. Die Nichtigkeits- und die Beschlussersetzungsklage wurden bereits oben (→ § 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.10.3.1 Anwendbarkeit des AÜG auf die DRK Schwesternschaften

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit seinem Beschluss vom 6.7.2012[1] entschieden, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht auf die Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes Anwendung fände. Die Schwesternschaften haben zwar grundsätzlich die geforderte Erlaubnis zur Gestellung ihrer Mitglieder an Dritte. Jedoch ist die Gestellung auf Dauer vereinbart sein, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Wirtschaftsjahr, Fortgeltungsklausel, Zahlungsmodalitäten

Rz. 154 Gem. § 28 Abs. 1, 2 und 4 WEG ist der für den Wirtschaftsplan und die Abrechnung maßgebliche Zeitraum "das Kalenderjahr" (= Zeitraum 1.1. – 31.12.). Wenn nicht die Gemeinschaftsordnung eine abweichende Wirtschaftsperiode vorgibt oder ermöglicht (was nur selten der Fall ist), ist diese Regelung zwingend. Trotzdem legen viele Verwalter ihrem Rechnungswesen abweichende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / 3. Erläuterung häufiger Vertragsklauseln

Rz. 113 Vorbemerkung: In diesem Abschnitt werden gebräuchliche Klauseln erörtert, insbesondere vor dem Hintergrund der Frage nach ihrer Wirksamkeit. Sondervergütungsregelungen werden gesondert behandelt (→ § 10 Rdn 139). In der Rspr. wurde bislang meistens nicht zwischen der Unwirksamkeit (Nichtigkeit) einer Klausel (insbesondere nach AGB-Recht, also gem. § 307 Abs. 1 BGB) u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Bauliche Maßnahmen / I. Allgemeines

Rz. 114 Beispiele Jeweils ohne Beschluss nahm Miteigentümer A bauliche Veränderungen vor: a) Er baute Dachflächenfenster in seiner Dachgeschosswohnung ein. b) Er errichtete einen Wintergarten vor seiner EG-Wohnung. c) Er brachte ein Klimagerät an der Fassade vor seinem Teileigentum an. Rz. 115 Eine nicht auf Beschluss (oder Vereinbarung) beruhende bauliche Veränderung des Gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Beschlussfassung

Rz. 5 Nach jetzigem Recht wird nicht mehr die Abrechnung, sondern werden Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse beschlossen (→ § 8 Rdn 21); die Jahresabrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen) dient nur der Vorbereitung des Beschlusses.[5] In welcher Höhe Zahlungspflichten bestehen, ergibt sich aber nach wie vor aus den Einzelabrechnungen bzw. aus einer Zusammenfassu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 3 Praxisfragen

Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, dass ein Inlandsbezug, der zu inländischen Einkünften und damit zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug führt, schon gegeben ist, wenn das Recht in ein inländisches Register eingetragen worden ist. Eine Nutzung im Inland ist nach dem Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Nr. 6 EStG nicht erforderlich. Das kann zu Probl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / c) Verbandsinterne Regelungen im Verwaltervertrag

Rz. 103 Verbandsinterne Regelungen sind solche, die nicht die Rechte oder Pflichten der Vertragsparteien (Verwalter und Gemeinschaft), sondern das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander betreffen. Obwohl sie im Verwaltervertrag richtigerweise nichts zu suchen haben, sind sie dort häufig anzutreffen. Teilweise geht es um organisatorische Regelungen, teilweise um die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Rechnungswesen und Fina... / b) Hausgeldrückstände und Erwerberhaftung

Rz. 39 Beispiel Wohnungseigentümer V muss laut Wirtschaftsplan im Jahr 2021 monatlich 250,00 EUR Hausgeld (Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan) bezahlen. Seit Mai 2021 (einschließlich) zahlt er kein Hausgeld mehr. Außerdem hat er den Nachschuss gemäß der im April 2021 beschlossenen Jahresabrechnung für 2020 i.H.v. 500,00 EUR nicht bezahlt. Am 20.6.2021 verkauft V seine Wohnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / 3. Der Nachweis der Verwaltereigenschaft

Rz. 309 Aufgrund seiner gesetzlichen Vertretungsmacht benötigt der Verwalter keine "Verwaltervollmacht", wie sie im alten Recht (§ 27 Abs. 6 WEG a.F.) noch vorgesehen war. Er muss sich gegenüber Vertragspartnern aber als Verwalter legitimieren können. Ein amtliches Verwalterregister, das beispielsweise Teil eines beim Grundbuchamt geführten "Zentralgrundbuchs" sein könnte, g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte und Pflichten be... / 1. Grundlagen

Rz. 85 Hat sich ein Miteigentümer so schwerwiegender Pflichtverletzungen schuldig gemacht, dass den anderen Miteigentümern die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, kann die Gemeinschaft von ihm die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangen (§ 17 Abs. 1 WEG). Das "Veräußerungsverlangen" führt im Ergebnis zu einer "Entziehung des Wohnungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 1. Der Verteilerschlüssel und die Möglichkeit seiner Änderung

Rz. 45 Für die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten i.S.v. § 16 Abs. 2 S. 1 WEG auf die Miteigentümer gilt allgemein Folgendes:mehr