Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / IV. Mobilfunk und Arbeitsschutz

Rz. 58 Seit der erheblichen Ausbreitung von Mobilfunkgeräten ist die Frage umstritten, ob durch den Gebrauch von Mobilfunkgeräten eine Strahlenbelastung auftritt. Glaubt man entsprechenden Studien, so konnte bislang weder experimentell noch epidemiologisch nachgewiesen werden, dass durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks Gesundheitsschäden drohen.[41] Rz. 59 Trotz der ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / II. Grundsatz der Formfreiheit

Rz. 3 Für den Abschluss des Arbeitsvertrages gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich wirksam mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Die nachfolgend dargestellten Ausnahmen vom Grundsatz der Formfreiheit bestehen in den Regelungen des Formerfordernisses durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsv...mehr

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§ 7 Homeoffice / A. Grundlagen der Arbeit im Homeoffice

Rz. 1 Die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen und Internet ist heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Die Vorstellung allerdings, allein auf diese Medien angewiesen zu sein, um hiermit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, löst dagegen zum Teil noch Vorbehalte aus. Die Corona-Krise der Jahre 2020 und 2021 hat aber deutlich gemacht, dass Arbeiten im Homeoffice für vie...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. § 8 Abs. 5 TzBfG: Entscheidung über Verringerung der Arbeitszeit

Rz. 138 Das Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung stellt ein Angebot auf Änderung des Arbeitsvertrages dar. Nach § 8 Abs. 5 TzBfG hat der Arbeitgeber die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Verpasst der A...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / D. Bestehendes Arbeitsverhältnis – Direktionsrecht und soziale Netzwerke

Rz. 20 Beim Umgang mit sozialen Netzwerken im Arbeitsverhältnis stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Arbeitgeber befugt ist, dem Beschäftigten Weisungen hinsichtlich der Nutzung eines sozialen Netzwerkes zu erteilen. Ausgangspunkt für die Beantwortung dieser Frage ist das arbeitgeberseitige Direktionsrecht. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsl...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / I. Anwendungsbereich

Rz. 9 Das Gesetz erfasst alle Beschäftigten, ohne Unterscheidung, ob sie in einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis tätig sind. Damit unterfallen ihm neben den Arbeitnehmern und Auszubildenden auch die arbeitnehmerähnlichen Personen sowie Beamte, Richter, Soldaten und die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten. Ausgenommen sind lediglich Hau...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / II. Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG)

Rz. 113 Ein weiteres Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gerade auch in der Arbeitswelt 4.0 stellt die Arbeit auf Abruf dar, die in § 12 TzBfG geregelt ist. Trotz der Novellierung des gesetzlichen Rahmens durch das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit", das einige Verschärfungen v...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / III. Formfunktion und Formerfordernis

Rz. 4 Die wirksame empfangsbedürftige Willenserklärung ist Bestandteil der verbindlichen Begründung, Gestaltung und Auflösung arbeitsrechtlich bedeutsamer Rechtsbeziehungen. Durch die Fixierung des Erklärungsinhalts in einer gegenständlichen Form werden verschiedene Formfunktionen wahrgenommen:mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 2. §§ 99, 102, 103 BetrVG: Formvorschriften für Mitbestimmungsakte des Betriebsrats

Rz. 139 Nach § 99 Abs. 3 S. 1 und § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG ist der Betriebsrat verpflichtet, die Verweigerung der Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme bzw. Bedenken gegen eine Kündigung dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen.[126] § 103 BetrVG regelt die Zustimmungsbedürftigkeit im Falle der außerordentlichen Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- ...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / d) § 90 Abs. 1 BetrVG

Rz. 155 Nach § 90 Abs. 1 BetrVG (vgl. § 2 Rdn 53 ff.) hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Planung von technischen Anlagen, von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder von Arbeitsplätzen rechtzeitig und unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Technische Anlagen, die unter den Beteiligungstatbestand fallen, sind insbesondere Bildschirmgeräte.[23...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / D. Einzelne Anwendungsbereiche

Rz. 75 Ist in arbeitsrechtlichen Normen die Schriftform vorgeschrieben, kann diese grundsätzlich durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, § 126 Abs. 3 BGB. Rz. 76 Ob und inwieweit im Einzelnen die Schriftform durch die elektronische Form oder die Textform ersetzt werden kann, wird entweder gesetzlich geregelt oder ergibt s...mehr

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§ 7 Homeoffice / I. Begründung von Homeoffice-Arbeitsverhältnissen

Rz. 41 Soll die Begründung eines Homeoffice-Arbeitsverhältnisses im Wege der Neueinstellung erfolgen, ist dies individualarbeitsrechtlich vergleichsweise unproblematisch.[72] Die Arbeitsvertragsparteien müssen lediglich vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit im Homeoffice, etwa von seiner Wohnung aus, zu erbringen hat. In gleicher Weise eher unproblematisch erw...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 5. Arbeitgeberbewertungsportale

Rz. 63 Verschiedene Internetportale geben den Nutzern die Möglichkeit – meist anonym – manche nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers, andere unabhängig von einer solchen Zustimmung, ihren ­Arbeitgeber, Kollegen und Vorgesetzten zu bewerten. Hinsichtlich der Zulässigkeit der Beteiligung des Arbeitnehmers in solchen Portalen gelten dieselben Grundsätze wie beim Umg...mehr

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§ 7 Homeoffice / III. Arbeitsschutz

Rz. 52 Die Einrichtung eines Homeoffice verlangt nicht nur die Beachtung des Arbeitszeitschutzes, sondern in diesem Zusammenhang sind etwa auch die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung einschlägig. Die Arbeitsstättenverordnung wurde durch den Gesetzgeber nunmehr an die Bedürfnisse der Telearbeit angepasst – jetzt befinden sich dort eindeutig auf das Homeoffice bezogene ...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / 1. Grundsätze

Rz. 69 Arbeitszeit i.S.d. ArbZG ist gem. § 2 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Dazu gehört der Zeitraum, innerhalb dessen der Arbeitnehmer tatsächlich für den Arbeitgeber arbeitet. Der Begriff umfasst aber auch Zeiten, während derer der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / II. Dienstfahrzeug/Mobiltelefon – Mitbestimmung

Rz. 189 Die arbeitgeberseitige Weisung, die in Dienstkraftfahrzeuge eingebauten Mobiltelefone trotz vorhandener Freisprecheinrichtungen während der Fahrt nicht zu benutzen, ist weder unter dem Gesichtspunkt der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG noch unter dem Gesichtspunkt der Verhütung von Arbeitsunfällen nach...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / III. Kontrolle bei erlaubter privater E-Mail-Nutzung

Rz. 49 Gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern das Recht, das E-Mail-Programm auch privat zu nutzen, stellt sich ebenfalls die Frage der richtigen Ermächtigungsgrundlage für die Kontrolle durch den Arbeitgeber. Nach der früher herrschenden Ansicht in der Literatur wird der Arbeitgeber durch die Erlaubnis privater Nutzung zum Diensteanbieter i.S.d. § 88 TKG a.F. und habe da...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / b) Höchstgrenze und Ausgleichszeitraum

Rz. 21 Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich auf bis zu zehn Stunden pro Werktag verlängert werden. Die Verlängerung muss dabei arbeitszeitrechtlich nicht gerechtfertigt werden. Warum und in welchem Umfang die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert wird, ist arbeitszeitrechtlich ohne Relevanz.[25] Entscheidend ist lediglich, dass die Zehn-Stunden-Grenze eing...mehr

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§ 11 Datenschutz / 2. Personenbezug bei Maschinendaten

Rz. 12 Die Frage der Abgrenzung von personenbezogenen Daten einerseits und reinen Maschinendaten ohne Personenbezug andererseits stellt sich gerade in dem Bereich der "Industrie 4.0", also der effizienten Vernetzung der herkömmlichen Erstellung von Produkten und Dienstleistungen mit neusten Informationstechniken mit ubiquitärer Datenverarbeitung.[31] Dabei werden regelmäßig ...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 1. Verpflichtungen des Arbeitgebers

Rz. 10 Die innerbetriebliche Organisation des technischen Arbeitsschutzes obliegt dem Arbeitgeber gem. den §§ 3–14 ArbSchG. Er muss einerseits auf die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und andererseits auf die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften der für den Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft achten. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Vorsc...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Internet/Intranet/E-Mail

Rz. 213 Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Büropersonal sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Zur Informationstechnik i.S.v. § 40 Abs. 2 BetrVG gehört das Internet.[306] Auch die Einrichtung oder Z...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 2 Abs. 1 S. 1 und S. 3 NachwG: Arbeitsvertragsbedingungen

Rz. 78 Der Nachweis der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen hat schriftlich zu erfolgen. § 2 NachwG begründet aber nur ein zwingendes, nicht aber ein konstitutives Formerfordernis.[41] Nach § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Vertragsbeginn schriftlich niederzulegen, die Niederschrift z...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 2. Insbesondere: Unterrichtung über den Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 144 Im Gesetzgebungsverfahren war insbesondere beim Recht des Betriebsübergangs darüber diskutiert worden, ob die Unterrichtung der Arbeitnehmer über die Modalitäten des Betriebsübergangs[136] (Zeitpunkt, Grund, rechtliche,[137] wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs, in Aussicht genommene Maßnahmen i.S.d. § 613a Abs. 5 BGB) in Textform nach § 126b BGB genügt. ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. Voraussetzungen der Textform

Rz. 24 Die Voraussetzungen der Textform sind in § 126b BGB geregelt. Danach muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden. Die Person des Erklärenden muss genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder in anderer Weise erkennbar gemacht werden. Rz. 25 Die...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / VII. Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Rz. 61 Am 28.5.2021 hat der Bundesrat den Regierungsentwurf eines Betriebsrätemodernisierungsgesetzes gebilligt, welches am 17.6.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde[84] und am 18.6.2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz soll den Erfordernissen der fortschreitenden Digitalisierung gerecht werden und die Betriebsratsarbeit dementsprechend anpassen. Relevant für die ...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 2. Rechtslage

Rz. 61 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvere...mehr

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§ 7 Homeoffice / III. Homeoffice und selbstständige Tätigkeit

Rz. 32 Zwar werden eine Vielzahl von Telearbeitsverhältnissen als Arbeitsverhältnisse zu qualifizieren sein.[55] Fehlt jedoch einmal die persönliche Abhängigkeit des im Homeoffice Tätigen vom Auftraggeber und ist er etwa in der Lage, selbstbestimmt seine Arbeit zu erbringen, so kann es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betr...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / 2. Auswirkungen des Ausschlusses der leitenden Angestellten vom Anwendungsbereich des ArbZG auf Arbeiten 4.0

Rz. 12 Die Tatbestände von § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG können alternativ vorliegen.[10] Selbst wenn ein Mitarbeiter also nicht über eine eigene Personaleinstellungs- und Entlassungsbefugnis oder eine handelsrechtliche Bevollmächtigung verfügt, kann er leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG sein. Insoweit unterscheidet sich die Definition des leitenden Angestellten i...mehr

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§ 7 Homeoffice / II. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Rz. 75 Auch wenn die Telearbeit im häuslichen Bereich erfolgt, unterliegt diese Tätigkeit der Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten. Dabei ist allerdings zu betonen, dass sich der Regelungsbereich des § 87 BetrVG auf kollektive Tatbestände beschränkt. Dort, wo die Arbeitsvertragsparteien einzelvertraglich individuelle Regelungen schaffen, kann ein Mitbe...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / I. Einleitung

Rz. 35 Die grundsätzliche Entscheidung des Arbeitgebers darüber, ob er seinen Arbeitnehmern die private Nutzung von Internet und E-Mail neben der dienstlichen Nutzung erlaubt oder diese verbietet, hat wesentliche Auswirkungen auf seine Kontrollbefugnis. Da der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung ein berechtigtes Interesse an der Überwachung des Nutzungsverhaltens s...mehr

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§ 7 Homeoffice / II. Muster Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer

Rz. 86 Muster 7.2: Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer Muster 7.2: Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer Zwischen dem Unternehmen _________________________ [Name, Anschrift] – im folgenden Arbeitgeber – und Herrn/Frau _________________________ [Name, Anschrift] – im folgenden Mitarbeiter – wird ein Arbeitsvertrag über Arbeit in Form von Telearbeit geschlossen: § 1 Arbeitsbegi...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / a) Vereinbarung

Rz. 133 Ein Arbeitnehmer ist zur Leistung von Überstunden grundsätzlich nur dann verpflichtet, wenn sich diese Verpflichtung aus einer der üblichen Anspruchsgrundlagen (einem geltenden Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitsvertrag selbst) ergibt.[156] Rz. 134 Formulierungsbeispiel[157] Der Arbeitnehmer wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch ü...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / B. Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen des ArbZG

Rz. 3 Das heute geltende ArbZG ist 1994 in Kraft getreten. Es löste die seit 1938 geltende Arbeitszeitverordnung ab und führte über verschiedene Gesetze und Verordnungen verstreute Regelungen zusammen. Zweck des ArbZG ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern (§ 1 Nr. ...mehr

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§ 11 Datenschutz / II. Verhältnis der DSGVO zum nationalen Recht

Rz. 17 Im zweiten Schritt, wenn im ersten Schritt der Personenbezug bejaht wurde, stellt sich die Frage, welche Folgen sich aus der Anwendbarkeit der DSGVO ergeben. Die DSGVO geht als EU-Verordnung gem. Art. 288 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nationalen Regelungen der Mitgliedsstaaten grundsätzlich vor. Sie ist unmittelbar und direkt...mehr

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Zweiradmechatroniker (Profe... / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf Zweiradmechatroniker erfuhr eine Wandlung, da die Entwicklung von Fahrzeugtechnik und Elektronik auch wesentlich zur Modernisierung der Fahrzeuge auf 2 Rädern, wie Motorrad, Motorroller, Mofa, Mokick und Fahrräder, beigetragen hat. Die Fortsetzung dieses Trends, insbesondere durch eine stärkere Nutzung des Fahrrads, kommt den berechtigten Forderungen nach...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 232 Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) [Rubrum wie Muster 6.4.] Betriebsvereinbarung zwischen der XY-GmbH und dem Betriebsrat der XY-GmbH zum Thema BYOD, also der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte § 1 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / V. Nutzungszwang/Arbeitszeitproblematik

Rz. 63 Mit der Überlassung von Mobilfunkgeräten wächst die Versuchung, den Arbeitnehmer dauerhaft erreichen zu können und dies auch zu tun. Problematisch kann dies dann sein, wenn die Erreichbarkeit in die Freizeit des Arbeitnehmers hineingreift. Verrichtet der Arbeitnehmer durch Nutzung seines Mobiltelefons Arbeit im Rahmen seines Arbeitsvertrages, so handelt es sich auch a...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / c) Aufzeichnungspflichten gem. § 16 Abs. 2 ArbZG

Rz. 100 Auch bei der Vertrauensarbeitszeit sind die Aufzeichnungspflichten zu beachten.[123] Gem. § 16 Abs. 2 S. 1 1. Hs. ArbZG ist der Arbeitgeber bislang nur verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit (§ 3 S. 1 ArbZG), vgl. Rdn 18, hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen; diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Der Arbeitgeb...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / III. Personalcomputer mit Peripherie

Rz. 200 Zu den Sachmitteln, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Verfügung stellen muss, gehören zunächst die für eine büromäßige Erledigung dieser Aufgaben erforderlichen Utensilien. Rz. 201 Der Betriebsrat kann im Rahmen seines Beurteilungsspielraums die Nutzung eines Personalcomputers nebst Zubehör und eines Internetzugangs für erforderlich halten.[287] Da Personalcompu...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 4. Internet, Intranet, E-Mail: Zugang und Anschluss

Rz. 93 Der Betriebsrat hat die Arbeitnehmer des Betriebs über seine Tätigkeit im Rahmen seines Aufgabenkreises umfassend und rechtzeitig zu informieren. Diese Pflicht gehört zur laufenden Geschäftsführung des Betriebsrats[155] und kann von dem Betriebsrat auch mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnik i.S.v. § 40 Abs. 2 BetrVG erfüllt werden. Zu dieser Techn...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / Zusammenfassung

Überblick Im BMF, Schreiben v. 14.11.2014 wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchhaltung und der Datenzugriff erstmals einheitlich in einem Dokument beschrieben. Mit BMF, Schreiben v. 28.11.2019, IV A 4- S 0316/19/10003 :001, hat der BMF diese Grundsätze teilweise neu gefasst, aktualisiert und tiefergehend erläutert. Dabei wurde der "alte" Buchhaltergrundsatz "keine Bu...mehr

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Vordrucke zum innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (zu § 18 Abs. 5a UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hat überarbeitete Vordrucke [1] für den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge durch Nichtunternehmer bekannt gegeben. Nach § 1b UStG haben auch Nichtunternehmer oder Unternehmer, die Fahrzeuge für ihren privaten Bedarf erwerben, einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu besteuern, wenn das Fahrzeug "neu" i. S. d. Regelung ist und bei der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 18b UStG wurde mit der Gesamtregelung des neuen europäisch ausgerichteten Umsatzsteuerrechts durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 3.4.1992[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Nachfolgend ist die Vorschrift mehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Gemäß § 18b S. 1 UStG hat der Unternehmer die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und seiner Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG

Rz. 31 Durch die Neufassung des § 18b UStG mWv 1.1.2010 wurden die Erklärungspflichten der Unternehmer dahingehend erweitert, dass auch die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, vom leistenden Unternehmer im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Der Erklärungszeitpunkt

Rz. 35 Das Gesetz unterscheidet bei dem Erklärungszeitpunkt zunächst zwischen den innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 18b S. 2 UStG) und den in § 18b S. 1 Nr. 2 und 3 UStG genannten Leistungen (§ 18b S. 3 UStG). Die Angaben über innergemeinschaftliche Lieferungen – Leistungen nach § 18b S. 1 Nr. 1 UStG – sind gem. § 18b S. 2 UStG in dem USt-Voranmeldungszeitraum oder Erkl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerungspause bei Vorte... / 6. Nachholung der Besteuerung

Die Nachversteuerung auslösende Ereignisse: Die Steuerpause endet mit der Nachversteuerung. Diese wird nach Maßgabe von § 19a Abs. 4 EStG ausgelöst durch Übertragungen (§ 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG), d.h., wenn die Vermögensbeteiligung ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird, "insbesondere"[54] auch in den Fällen der §§ 17 Abs. 4, 20 Abs. 2 S. 2 ESt...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 1 Hintergrund: Die Grundsteuerreform

Das BVerfG[1] hat am 10.4.2018 entschieden, dass die Einheitsbewertung – das bisherige Bewertungsverfahren zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer – gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt und somit verfassungswidrig ist. Dieses bedeutende Urteil hat den Grundstein für eines der größten Steuerreformvorhaben der Nachkriegszeit gelegt. In ei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / Zusammenfassung

Überblick Der Gewerbesteuer kommt insbesondere in Corona-Zeiten für die Finanzierung kommunaler Haushalte besondere Bedeutung zu. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2021 zu beachten sind. Zu beachtende gesetzliche Änderungen: Durch...mehr