Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzesänderung

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Hinweise zur Benutzung des Handbuchs

1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Kommentar zur StPO zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für das Ermittlungsverfahren sein. Deshalb haben wir i.d.R. auch für die Rechtsfragen zunächst die sog. herrschende Meinung dargelegt, wie sie insbesondere bei Meyer-Goßner/Schmitt aufgeführt ist, diese jedoch durch weiterführende Hinweise – ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1 Kunst im Sinne des KSVG

Das KSVG definiert den Betriff "Kunst" nicht. In § 2 KSVG heißt es lediglich: Zitat Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende Kunst oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Der Gesetzgeber war damit klug genug, den sehr wandelbaren Kunstbegriff nicht zu definieren. Entwicklungen wie etwa die Urban Art, die Szenografie/Raumstrategien, das Webdesign, d...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Versicherungsfall

Rz. 183 Der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rechtslage durch ein bestimmtes Ereignis, Ziffer 2.4.1 ARB 2021. Wann eine solche Veränderung der Rechtslage vorliegt, ist in erbre...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.3 Werbung für das eigene Unternehmen (Eigenwerber)

§ 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG bezieht solche Unternehmen in die Abgabepflicht mit ein, die "für Zwecke des eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit" betreiben und in diesem Rahmen Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten erteilen (sog. Eigenwerber). Einschränkende Voraussetzung für die Abgabepflicht ist allerdings, dass diese Auftragsvergabe "nicht nur ge...mehr

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AGS 01/2022, Vergütungsansp... / III. Höhe der Vergütung

1. Nach dem 1.1.2021 Hinsichtlich der Höhe der Vergütung hat das OLG zwischen dem Zeitraum vor und nach Inkrafttreten der Änderungen des JVEG am 1.1.2021 unterschieden. Denn gem. § 24 S. 1 JVEG seien die Vergütung und die Entschädigung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der Auftrag an den Sachverständigen, Dolmetscher oder Übersetzer vor dem Inkrafttreten einer Gesetzes...mehr

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zfs 01/2022, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO auf das Beschwerdevorbringen beschränkte Überprüfung des angefochtenen Beschlusses führt zu keinem für den Antragsteller günstigeren Ergebnis." Aus dem Beschwerdevortrag ergibt sich nicht, dass die in Ziffer 1. der Ordnungsverfügung des Antragsgegners v. 26.1.2021 angeordnete Fahrerlaubnisentziehung rechtswid...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Vorschriften über die freien Berufe waren früher in § 26 Abs. 1 BewG 1925 bzw. in § 44 Abs. 1 BewG 1931 enthalten. Danach galt als Gewerbe i.S.d. BewG auch die freie und ähnliche selbständige Berufstätigkeit. Als Gewerbe galt jedoch nicht die Ausübung eines der reinen Kunst oder der reinen Wissenschaft gewidmeten Berufs oder Nebenberufs (§ 26 Abs. 1 ...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 2.11.2021 – 1 BvR 1575/18 1. Auch vor der Erhebung von Rechtssatzverfassungsbeschwerden – hier: gegen § 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB – sind nach dem Grundsatz der Subsidiarität grundsätzlich alle Mittel zu ergreifen, die der geltend gemachten Grundrechtsverletzung abhelfen können. Damit soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nich...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 34 Wirkt der Anwalt bei einer gerichtlichen Einigung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens mit, erhält er eine 1,0 Gebühr gemäß Nr. 1003 VV RVG. Der Gegenstandswert ist hier der Wert der rechtshängigen Ansprüche. Für die grundsätzlichen Erwägungen siehe § 3 Rdn 21 ff. Rz. 35 Der Anwalt kann im gerichtlichen Verfahren jedoch auch noch eine 1,5 Gebühr nach Nr. 1000 VV RV...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.5 Statistisches

Die KSK hat seit ihrer Gründung im Jahr 1983 eine rasante Entwicklung vollzogen: Mit der Zahl der Versicherten stiegen auch die zu leistenden Zuschüsse und damit der Haushalt, während die Zahl der gemeldeten, abgabepflichtigen Unternehmen nicht im gleichen Tempo mitzog – der Anstieg des Abgabesatzes war die notwendige Folge. Die Zahl der nach dem KSVG Versicherten lag zu Begi...mehr

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B / Blutalkoholfragen/Atemalkoholmessung [Rdn 1431]

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B / Beweisantrag, Fristsetzung [Rdn 1136]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Unfähigkeit der Selbstverteidigung [Rdn 3496]

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S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

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S / Sitzungspolizei [Rdn 2939]

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V / Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis [Rdn 5252]

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E / Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2230]

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Beweisverwertungsverbote [Rdn 3758]

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.1 Einführung und Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 189 § 50d Abs. 10 EStG ist durch G. v. 19.12.2008 eingefügt worden.[1] Da die Vorschrift infolge unzureichender Regelungen gegenstandslos war, wurde sie durch G. v. 26.6.2013 neu gefasst.[2] Rz. 190 Nach § 52 Abs. 59a S. 10 EStG soll die durch das G. v. 26.6.2013 vorgenommene Neuregelung für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle gelten. Die Vorschrift legt sich daher ec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2.1 Tatbestand und Rechtsfolge

Rz. 123 § 50d Abs. 8 EStG ist durch G. v. 15.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004 eingeführt worden.[2] Die Vorschrift enthält eine besondere Bestimmung für die Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt stpfl. ist. Angesprochen ist also der Fall, dass in der Bundesrepublik ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1.1 Zweck und Systematik der Vorschrift

Rz. 141 In § 50d Abs. 9 EStG wurde durch G. v. 13.12.2006[1] eine allgemeine Switch-over-Klausel (Nr. 1) bzw. eine spezielle Subject-to-tax-Klausel (Nr. 2) eingeführt.[2] Durch G. v. 25.6.2021[3] wurde mit Nr. 3 eine besondere Regelung für den Fall der Nichtbesteuerung infolge der Zuordnung von Einkünften bei einer Betriebsstätte eingefügt. Die Vorschrift dient der Umsetzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage: Gebührens... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche GKG-Bestimmung in einem Altverfahren anwendbar ist, bei dem das Rechtsmittel ab dem 1.12.2020 (WEG-Reform) eingelegt wird. Von der Antwort ist abhängig, wie man den Gebührenstreitwert ermittelt. Die Übergangsbestimmungen In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Nach dem in dieser Vorschrift niedergelegten Grundsatz ist es den Verfahrensbeteiligten möglich, den Ablauf und den Inhalt des Insolvenzverfahrens ganz oder teilweise abweichend von den Regelungen der InsO zu bestimmen. Damit wird klargestellt, dass es sich bei den Regelungen der InsO überwiegend um dispositives Recht handelt.[1] Soweit die gesetzlichen Vorschriften nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; 2019, 466; FG Münster 4 K 1018/19, Rev, Az des BFH IV R 11/21, BB 2021, 1328; Reddig, FR 2018, 925). Dazu Einzelheiten dazu in ABC-Form: Anderer Betrieb desselben StPfl Überführung des WG dorthin soll schädlich sein, wenn innerhalb der Verbleibensfrist (BMF v...mehr

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ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Rechtswidriger Verwaltungsakt

Rz. 13 Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn das im Zeitpunkt seines Erlasses geltende Recht (objektiv) unrichtig angewandt wurde oder die Behörde bei ihrer Entscheidung von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist und die Entscheidung in diesen Fällen dem Recht widerspricht. Die Rechtsverletzung kann auf einer Verletzung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.2 Begriff und Wirkung der Rücknahme

Rz. 7 Das Gesetz verwendet für die Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts den Begriff "Rücknahme" und versteht unter "Widerruf" die Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsakts. Ob der Verwaltungsakt rechtswidrig oder rechtmäßig ist, ist ggf. durch Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont zu ermitteln. Durch diese Auslegung wird der Regelungsgehalt bestimmt, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.5 Rücknahme wegen Kenntnis oder Kennenmüssens des Begünstigten

Rz. 46 Bei diesem Rücknahmegrund ist unerheblich, auf welchen Gründen die Rechtswidrigkeit beruht. Die Rücknahme ist gerechtfertigt, weil der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsakts nicht vertraut hat oder nicht vertrauen durfte. Es ist auch nicht erforderlich, dass der Begünstigte die Rechtswidrigkeit verursacht hat; die Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn die Ursa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Verwendung von Kohle zur Herstellung von Asphaltmischgut

Leitsatz Die Verwendung von Kohle als Heizstoff zur Herstellung von Asphaltmischgut ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG steuerfrei, da es sich bei Asphaltmischgut um eine Ware aus Asphalt handelt. Normenkette § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG, § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, CB 14.21, DI 26.82 VO 3037/9...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.2 Rechtsfehler

Rz. 11 Hieraus folgt, dass ein Rechtsfehler, auch ein möglicherweise eklatanter Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, nie nach § 129 AO berichtigt werden kann.[1] Eine Berichtigung gem. § 129 AO ist bereits dann nicht möglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Rechtsfehler vorliegt.[2] Er muss nicht positiv festgestellt oder dargelegt werden. Vgl. auch N...mehr

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 84 BGB-neu (Stiftungsorgane) Die Rechtsstellung der Stiftungsorgane wird bisher in § 86 BGB durch zahlreiche Verweisungen ins Vereinsrecht geregelt, die teilweise zu nicht einfach verständlichen Verweisungsketten führen. Die Organverfassung der Stiftung soll künftig umfassender eigenständig im Stiftungsrecht geregelt werden und auf ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 2. Übergangsregelung

Rz. 284 Am Zeitpunkt der Auftragserteilung bemisst sich auch Die Frage, welches Recht für die Bestimmung der Vergütung maßgeblich ist. Die diesbezüglichen Fragen beantworten sich aus § 60 RVG. Für die Vergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesän...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 7 Fazit

Die Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften ist zu begrüßen. Durch die Schaffung von weitgehend einheitlichen und rechtsformneutralen Regelungen für alle anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften wird die interprofessionelle Zusammenarbeit erleichtert. Der Abbau bestehender Reglementierungen bei de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen

Rz. 129 Für die Umsätze des Land- und Forstwirts kommt bei richtlinienkonformer Auslegung die Anwendung der Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG nur dann in Betracht, wenn er selbst landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL ist – also die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 UStG erfüllt (Rz. 41ff., 44ff.)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ausweis im Haushaltsplan

Rz. 16 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der Haushaltsplan des Bundes wird durch Gesetz festgestellt (Art 110 Abs 2 Satz 1 GG). Entsprechendes gilt für die Haushalte der Länder. Die unter der Bezeichnung "Aufwandsentschädigung" in diesem Haushaltsgesetz ausgewiesenen Beträge unterliegen damit unmittelbar parlamentarischer Kontrolle. Da insoweit der Gesetzgeber selbst die AE dem Gru...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / A. Allgemeines

Rz. 1 Das RVG und das Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG kennen nur fünf Gebühren; die Einigungsgebühr, die Beratungsgebühr, die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Das RVG ist in neun Abschnitte gegliedert und hat zwei Anlagen. Der erste Abschnitt enthält die Allgemeinen Vorschriften. Dort steht in § 2 Abs. 1, dass sich die Gebühren grundsätzlich nac...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Anwendbarkeit

Rz. 10 Grundsätzlich war zur Rechtslage vor und nach der Gesetzesänderung zum 13.6.2014 umstritten, ob der Dienstleistungsvertrag zwischen Mandant und Anwalt überhaupt den Regelungen zum Fernabsatzvertrag und dessen Widerruf (nunmehr §§ 312 ff. und 355 ff. BGB) unterfällt oder aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt von der Widerrufsmöglic...mehr

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Finnland / c) Die private Aktiengesellschaft

Rz. 7 Die private Aktiengesellschaft ist der deutschen GmbH ähnlich. Durch eine am 1.7.2019 in Kraft getretene Gesetzesänderung wurde das Erfordernis eines Mindestgrundkapitals (bisher 2.500 EUR nach OYL 1:3.1 a.F.) abgeschafft. Im Gegensatz zur öffentlichen Aktiengesellschaft dürfen die Wertpapiere der privaten Aktiengesellschaft nicht nach den Vorschriften des Gesetzes übe...mehr

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Finnland / II. Der geschäftsführende Direktor

Rz. 148 Eine Aktiengesellschaft kann einen geschäftsführenden Direktor (toimitusjohtaja) haben (OYL 6:1.1). Nach der Gesetzesänderung im Jahr 2007 kann nunmehr auch in größeren Aktiengesellschaften der geschäftsführende Direktor ohne weitere Einschränkungen zugleich Vorstandsvorsitzender sein.mehr

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Mexiko / 7. Dauer der Gesellschaft

Rz. 43 Die Dauer der Gesellschaft muss nach Art. 6 IV LGSM im Gesellschaftsvertrag zeitlich bestimmt werden. Früher war die Dauer einer Gesellschaft auf 100 Jahre begrenzt und musste nach Ablauf durch Änderung des Gesellschaftsvertrags erneuert werden. Seit einer Gesetzesänderung[22] ist es möglich, Gesellschaften auf unbestimmte Zeit zu gründen. Rz. 44 Neben einer zeitlichen...mehr

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Finnland / 1. Aktionärsverzeichnis

Rz. 98 Der Inhaber der Aktien erlangt die Gesellschafterstellung erst, wenn er in das Aktionärsverzeichnis eingetragen ist oder wenn er der Gesellschaft seinen Erwerb mitgeteilt und nachgewiesen hat. Erst dann kann er seine Rechte als Aktionär ausüben, insbesondere an der Hauptversammlung teilnehmen und dort seine Rechte geltend machen. Er kann aber schon vor dieser Eintragu...mehr

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Belgien / I. Rechtsgrundlage

Rz. 134 Mit dem Gesetz vom 11.8.2017 wurde das Insolvenzrecht in Belgien in das Buch XX des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches (WGB) eingefügt und inhaltlich umfassend reformiert. Die wichtigste Änderung hierbei war wohl die Verknüpfung des Insolvenzrechts mit dem Unternehmensbegriff des WGB, so dass sich der persönliche Anwendungsbereich des Insolvenzrechts nunmehr auch auf...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 104 Gesellschaftsanteile sind vererblich. Bislang wendeten die Gerichte der VAE (sofern kein Testament beim Dubai International Financial Centre Wills and Probate Registry oder Abu Dhabi Wills and Probate Registry hinterlegt war) auf den Nachlass von Nichtmoslems grundsätzlich das Scharia-Recht an, auch wenn eine solche Aufteilung möglicherweise im Widerspruch zu den Wüns...mehr

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Dänemark / I. Kapitalaufbringung

Rz. 27 Eine ApS muss nach § 4 SEL ein Stammkapital von mindestens 40.000 dkr (ab dem 15.4.2019, vormals 50.000 dkr) haben. Das Kapital muss grundsätzlich in dkr oder EUR angegeben werden. Die Gewerbeverwaltung kann es gestatten, dass das Stammkapital auch in einer anderen Währung angegeben wird. Rz. 28 Die Einzahlung des Stammkapitals ist in den §§ 33 und 34 SEL geregelt: Zu ...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Grundlagen

Rz. 52 Rechtsgrundlage der Führung des polnischen Unternehmensregisters ist das Gesetz über das Landesgerichtsregister vom 20.8.1997. Das Unternehmensregister wird von den Rejongerichten (Amtsgerichten) geführt. Es ist öffentlich und wird praktisch nur noch in elektronischer Form geführt. In Schriftform (nicht-elektronisch) wird das Register zwar noch geführt, aber nur für D...mehr

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Belgien / 4. Kapital bzw. Gesellschaftsvermögen

Rz. 30 Mit der Einführung des GGV ist das Konzept des Mindeststammkapitals in Bezug auf die GmbH abgeschafft worden. Gemäß Art. 5:1 GGV kann eine GmbH nunmehr ohne Eigenkapital gegründet werden. Selbstredend müssen die Gründer und Aktionäre jedoch auch weiterhin eine Einlage in die Gesellschaft leisten, welche dann das Gesellschaftsvermögen darstellt. Aus buchhalterischer Sic...mehr

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Belgien / I. Gesellschaftsvermögen durch Einlage

Rz. 47 Nach dem alten Gesellschaftsrecht betrug das Mindeststammkapital einer GmbH 18.550 EUR. Dieses musste bei der Gründung vollständig gezeichnet und in Höhe von 6.200 EUR voll einbezahlt sein. Nach der Gesetzesänderung kann eine GmbH nun auch kapitallos gegründet werden. Allerdings muss die GmbH stets noch ein gewisses Mindestgesellschaftsvermögen aufweisen. Es ist daher ...mehr

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Belgien / III. Erhaltung des Gesellschaftsvermögens

Rz. 52 Die Abschaffung des Kapitalbegriffs in der GmbH bedeutet jedoch nicht, dass Dritte und Gläubiger nach Gründung der GmbH der Gnade und Willkür ihrer Gesellschafter und Geschäftsführer ausgeliefert sind. Das GGV stellt vielmehr neue Mindestanforderungen an die Höhe des Gesellschaftsvermögens und an die Liquiditätslage der GmbH und verschärft so die Vorgaben für Ausschüt...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 74 Die materiellen Aktien oder Aktienzertifikate werden durch einen entsprechenden Vermerk (Indossament) auf der Aktie oder dem Aktienzertifikat zu Eigentum übertragen. Das Indossament beinhaltet die genauen Personaldaten der erwerbenden Person, es bestätigt den Übergang des Eigentumsrechts der Aktie. Als Hauptinformation hat es zu enthalten: den Vornamen, den Namen, die...mehr

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Schweiz / a) Vermögensrechte

Rz. 87 Das wichtigste Vermögensrecht ist das Recht der Gesellschafter auf Dividende, d.h. auf die anteilsmäßige Zuweisung des Gewinns. Ausgeschüttet werden dürfen Dividenden jedoch nur aus dem Bilanzgewinn (Art. 798 OR). Der Bilanzgewinn ist der Jahresgewinn unter Berücksichtigung von Gewinn- oder Verlustvorträgen und der Zuweisung an die gesetzlichen und statutarischen Rese...mehr