Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.4 Bindung der KVKZV und ihrer Mitglieder an Verträge und Richtlinien

Rz. 15 Pflichtinhalt der jeweiligen Satzung sind auch Bestimmungen über die Verbindlichkeit von Verträgen und Beschlüssen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geschlossen oder gefasst hat. Verbindlichkeit heißt, dass die Verträge oder Beschlüsse nicht mehr zur Disposition der Organe der einzelnen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung stehen, auch dann nicht, wenn si...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.11.6 Beeinflussungsverbot (Satz 9)

Rz. 51 Der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. dürfen auf die Tätigkeit der Stiftung keinen Einfluss nehmen. Die Tätigkeit der von ihnen entsandten Mitglieder des Stiftungsrats bleibt hiervon unberührt. Die Regelung entspricht dem Gebot der Unabhängigkeit der UPD. Das Stimmrecht der entsandten Vertreter wird dadurch nicht eingeschränkt.mehr

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Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 2.2.2 Ermächtigung nach Nr. 2 (Voraussetzungen für die Zulassung)

Rz. 8 Hiernach ist das BMAS befugt, das Nähere über die Voraussetzungen für die Zulassung sowie die Gründe für eine Verweigerung, Rücknahme oder den Verlust einer Zulassung eines Programms oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe im Rahmen einer Systemprüfung per Verordnung zu regeln. Die Begründung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch u...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.3 Beispiel für eine regionale Arzneimittelvereinbarung

Rz. 35 Die KV Nordrhein hat mit den nordrheinischen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, diese vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis, am 15.12.2022 die Vereinbarung über das Arznei- und Verbandmittelausgabenvolumen für das Kalenderjahr 2023 getroffen. Ziel dieser Verei...mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.2.3 Finanzierung (Satz 3)

Rz. 16a Die durch die Einrichtung und den Betrieb der Vertrauensstelle anfallenden Verwaltungskosten werden vom GKV-Spitzenverband finanziert.mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.1.3 Richtlinienbindung (Satz 3)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband hat den Aufbau und das Vergabeverfahren der Krankenversichertennummer in Richtlinien geregelt (Abs. 2 Satz 1). Die Richtlinien sind für die Krankenkassen verbindlich. In diesem Rahmen vergeben die Krankenkassen nach eigenen Regeln gestaltete Krankenversichertennummern.mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 174 gehört seit dem 1.4.2012 zum Dritten Abschnitt des Vierten Kapitels mit den Ergänzenden Regelungen zur Sozialversicherung. Sie folgte damit der Vorschrift des § 207a zur Übernahme von Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, die zu demselben Zeitpunkt zusammen mit den übrigen Vorschriften des Sechsten Kapitels a...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.1.3 Aufnahme der Tätigkeit (Satz 3)

Rz. 9 Die Stiftung soll ihre Informations- und Beratungstätigkeit am 1.1.2024 aufnehmen. Die vorbereitenden Maßnahmen dafür sind bereits im Jahr 2023 zu treffen. Damit wird ein reibungsloser Übergang des Informations- und Beratungsangebots der aktuellen UPD, die bis zum 31.12.2023 tätig ist, hin zum neuen Informations- und Beratungsangebot der Stiftung ermöglicht. Dies ist e...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.10 Evaluation (Abs. 10)

Rz. 43 Die Tätigkeit der Stiftung ist alle 2 Jahre extern und unabhängig zu evaluieren (Satz 1). Gegenstand der Evaluierung ist die Überprüfung der Zweckerfüllung der Stiftung, der Unabhängigkeit des Informations- und Beratungsangebots, der wissenschaftlichen Qualität des Informations- und Beratungsangebots sowie der Beratungszahlen (Satz 2). Die Evaluation wird durch den Stiftun...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.5 Ausgestaltung der vertragsärztlichen Fortbildung (Abs. 4)

Rz. 16 Die Fortbildung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte ist eine weitere Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Ausgestaltung erfolgt über die Satzung, insbesondere die Regelung der Teilnahmepflicht. Das Gesetz spricht zwar von der Fortbildung auf dem Gebiet der vertragsärztlichen Tätigkeit, in der Praxis lässt sich dies aber nur schwer von...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.1.2 Namensgebung (Satz 2)

Rz. 8 Die Stiftung soll den Namen "Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland" tragen. Der eingeführte Name wird beibehalten und die Rechtsform zum Namensbestandteil. Dem GKV-Spitzenverband wird damit hinsichtlich der Namensgebung ein eingeschränktes Ermessen ("soll") eingeräumt. Der Name ist damit wie im Gesetz vorgesehen zu vergeben, wenn nicht zwingende Gründe für...mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.3.2 Aufbau (Sätze 2 und 3)

Rz. 16c Das Verzeichnis enthält für jeden Versicherten den unveränderbaren und den veränderbaren Teil der Krankenversichertennummer. Dabei ist zu gewährleisten, dass der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer nicht mehrfach vergeben wird. Der GKV-Spitzenverband legt das Nähere dazu im Einvernehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.1.5 Anpassung des Ausgabenvolumens (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 33 Das KV-bezogene Ausgabenvolumen liegt in der Vertragsverantwortung der regionalen Vertragspartner, die auch für die inhaltliche Fortentwicklung des Ausgabenvolumens für das Folgejahr zu sorgen haben. Die Formulierung "Anpassung des Ausgabenvolumens nach Abs. 2 Nr. 1" bedeutet, dass ein neu zu vereinbarendes Ausgabenvolumen auf dem bisher vereinbarten Ausgabenvolumen a...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.14 Anhebung des Ausgabenvolumens durch das BMG (Abs. 8)

Rz. 64 Abs. 8 hat bisheriges Recht übernommen. Bei der stürmischen Entwicklung in der Medizin, insbesondere der Gentechnik im Arzneimittelbereich, und angesichts des Auftretens neuer, teils lebensbedrohlicher Krankheiten in den letzten Jahren muss die Möglichkeit bestehen, unabhängig von laufenden regionalen Arzneimittelvereinbarungen bei Ereignissen mit erheblicher Folgewir...mehr

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Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 2.5 Sicherstellungsauftrag und Vergütung

Rz. 26 Abs. 3 Satz 1 normiert die objektiv-rechtliche Sicherstellungspflicht der zuständigen Behörde. Sie hat die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Vorkehrungen zu treffen, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört die Verpflichtung, die ärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen zu gewährleisten. Anders als...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.8.3 Höhe der Prämienzahlung (Satz 4, 5)

Rz. 18 Die Prämienzahlung an Mitglieder ist begrenzt (Satz 4). Die Prämienzahlung an Versicherte darf für einen Tarif bis zu 20 % (maximal 600,00 EUR) und für mehrere Tarife 30 % (maximal 900,00 EUR) der im Kalenderjahr vom Mitglied getragenen Beiträge betragen. Es werden nur die vom Mitglied (selbst) getragenen Beiträge berücksichtigt. Die vom Arbeitgeber oder Dritten getragen...mehr

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Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 3 Literatur

Rz. 30 Birk, Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, info also 2015, 51. Böhmig, Die psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten in Deutschland, NDV 2017, 9. Burmester, Medizinische Versorgung der Leistungsberechtigten nach §§ 4 und 6 über eine Krankenkasse, NDV 2015, 109. Deibel, Die Neuregelung des Asylbewerberleistungsrechts durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, ...mehr

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Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 regelt die ärztliche und zahnärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Die Regelung muss im Zusammenhang mit § 6 Abs. 1 Satz 1 gesehen werden. Die Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1 sind zuerst zu prüfen, da es sich dabei um einen gebundenen Anspruch handelt, während § 6 Abs. 1 Satz 1 eine im behördlichen Ermessen stehende Auffangregel...mehr

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Jansen, SGB VI § 103 Absich... / 2.3 Gesundheitliche Beeinträchtigung

Rz. 5 Eine gesundheitliche Beeinträchtigung i. S. v. § 103 ist entweder eine Krankheit oder eine Behinderung. Krankheit ist ein regelwidriger körperlicher, geistiger oder seelischer Zustand, wobei anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eine Behandlungsbedürftigkeit nicht eingetreten sein muss. Eine Behinderung liegt bei einem Menschen vor, wenn seine körper...mehr

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Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 2.4 Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

Rz. 24 Abs. 2 sieht umfassende Hilfen während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Geburt vor. Diese entsprechen den sozialhilferechtlichen Maßstäben, die ihrerseits den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen (Frerichs, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., AsylbLG, § 4 Rz. 70). Die Hilfen werden in der Vorschrift umschrieben. Sie umfass...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.11 Rahmenvorgaben für Arzneimittelvereinbarungen (Abs. 6)

Rz. 56 Abs. 6 bestimmt, dass i. S. einer einheitlichen Verfahrensweise im Bundesgebiet bzw. einer gleichmäßigen Verordnung mit Leistungen nach § 31 die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene, die KBV und der GKV-Spitzenverband, Rahmenvorgaben für die Inhalte der Arzneimittelvereinbarungen und für die Inhalte der Informationen und Hinweise an die Vertragsärzte nach § 73 Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 2.2 Zusammensetzung

Rz. 5 Die Fachausschüsse setzen sich paritätisch aus Vertragsärzten und Psychotherapeuten zusammen. Jeder beratende Fachausschuss für Psychotherapie auf KV- bzw. KBV-Ebene besteht aus 6 Psychotherapeuten, von denen einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen sein muss, sowie Vertre...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.2 Zahlstellenmeldeverfahren und Antragsverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Vorschrift gibt in Variante 1 vor, dass Satz Nr. 3 und 4 auch für das Zahlstellenmeldeverfahren gelten. Im Zahlstellenmeldeverfahren meldet die Zahlstelle der für den Versorgungsempfänger zuständigen Krankenkasse die erstmalige Bewilligung, jede Veränderung sowie die Beendigung eines Versorgungsbezugs (§ 202 Abs. 1 SGB V). Auf dieser Grundlage ermittelt die Kranke...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.1 Grundlagen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 33 Grundlage für das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Einzugsstellen sind neben § 28a SGB IV und der DEÜV die Gemeinsamen Grundsätze, Gemeinsame Rundschreiben und Verlautbarungen. Ermächtigungsgrundlage für die DEÜV ist § 28c Nr. 4 SGB IV. Ermächtigungsnorm für die Gemeinsame Rundschreiben, Grundsätze und Verlautbarungen ist § 28b SGB IV. Rz. 34 Die vom GKV-Spitze...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.11.3 Private Krankenversicherung (Sätze 5 und 6)

Rz. 47 Die privaten Krankenversicherungsunternehmen können sich anteilig in Höhe von 7 % an den Kosten der Finanzierung beteiligen (Satz 5). In diesem Fall verringert sich der vom GKV-Spitzenverband aufzuwendende Gesamtbetrag entsprechend (Satz 6). Beteiligung und Ausstieg liegen im Ermessen der PKV, die zu einer einheitlichen Entscheidung gelangen muss (Koch, in: Schlegel/V...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.4 Gemeinsame Grundsätze zum Haushaltsscheck (Abs. 2)

Rz. 20 Zufolge dieser Vorschrift obliegt es dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich die Gestaltung des Haushaltsschecks nach § 28a Abs. 7 und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmand...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist sukzessiv grundlegend neugestaltet worden und hat mit den früheren Fassungen nur noch wenig gemein. So lautet die Überschrift des § 28b in der vor dem 1.1.2009 geltenden Fassung "Aufgaben der Einzugsstelle bei Meldungen, gemeinsame Grundsätze" und in der ab 1.1.2023 geltenden Fassung "Inhalte und Verfahren für die Gemeinsamen Grundsätze und die Daten...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.15 Vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck (§ 28a Abs. 7)

Rz. 136 Um den privaten Haushalten bei Einstellung von geringfügig entlohnten Beschäftigten das Meldeverfahren zu erleichtern, wird für die im privaten Haushalt Beschäftigten mit Abs. 7 anstelle der zuvor aufgezeigten Meldungen eine vereinfachte Meldung als Haushaltsscheck eingeführt (zum Haushaltsscheckverfahren im Übrigen vgl. Gemeinsame Verlautbarung zum Haushaltsscheck-V...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.8 KV-Bonus bei Zielerreichung (Abs. 4)

Rz. 52 Abs. 4 verpflichtet die beteiligten Krankenkassen, bei Erfüllung der Zielvereinbarungen des Abs. 1 Nr. 2 der KV einen Bonus zu zahlen. Damit soll für die KV ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, das festgelegte Ausgabenvolumen für Leistungen nach § 31 unterjährig so zu steuern, dass die vereinbarten Ziele durch entsprechendes Verordnungsverhalten der KV-Mitgliede...mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.2.2 Erzeugung der Krankenversichertennummer (Sätze 2 bis 6)

Rz. 13 Die Krankenversichertennummer ist von einer von den Krankenkassen räumlich, organisatorisch und personell getrennten Vertrauensstelle zu vergeben. Diese gilt als öffentliche Stelle, unterliegt dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 290 Rz. 14). ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.1 Selbstbehalt (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass sowohl pflicht- als auch freiwillig versicherte Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt; Satz 1). Der Tarif wird aufgrund einer Ermessensentscheidung des Satzungsgebers (z. B. Verwaltungsrat) eingeführt. Eine vollständige Übernah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.1 Einführung

Rz. 20 Der Gesetzgeber hat in Abs. 1 den Begriff des Versicherten als Voraussetzung für die Meldepflicht gewählt, obwohl die Regelung konzeptionell an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 7 Abs. 1 anknüpft (dazu auch Rz. 27). Der Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger ist gehalten, der Einzugsstelle (Krankenkasse – vgl. § 28h Abs. 1) jeden in der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten seit dem 1.4.2007 Wahltarife anbieten, die teilweise der privaten Krankenversicherung entlehnt sind (BT-Drs. 16/3100 S. 108). Damit hat der Gesetzgeber die Wahlfreiheit für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht und ihnen umfangreiche neue Rechte im Rahmen der Tarifgestaltung eingeräumt. Er si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.12 Heilmittel-Ausgabenvolumen (Abs. 7)

Rz. 58 Von der Zielsetzung her waren die von den Vertragsärzten nach § 32 verordneten Heilmittel von Anfang an in die Budget- und Richtgrößenproblematik der Leistungen nach § 31 eingebunden. Heilmittel werden bis auf die vom Versicherten zu leistende Zuzahlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und weisen bisher eine stetig steigende Ausgabentendenz auf. Sie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 2.1 Aufgaben des beratenden Fachausschusses

Rz. 2 Die beratenden Fachausschüsse für Psychotherapie sind unter dem Organisationsdach der Vertragsärzte auf Dauer gebildet und beraten intern die Beschlussorgane der KV und der KBV in allen wesentlichen Fragen zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Formulierung "wird gebildet" verpflichtet jede KV ...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.3 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 38 Der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit ist zum 1.1.2013 entfallen. Ab demselben Zeitpunkt beteiligt sich der Bund nicht mehr an den Kosten der Arbeitsförderung. In der Gesetzesbegründung wurde ausgeführt, dass durch den Wegfall des Eingliederungsbeitrags und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung die Finanzbeziehungen zwischen de...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.5 Fallmanagement

Rz. 40 Für das Fallmanagement gilt grundsätzlich, dass aktive Leistungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Vorrang vor passiven Leistungen haben, die unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt Priorität vor anderen integrativen Leistungen hat und eine angemessene Beteiligung und Eigenaktivität des Betroffenen eingefordert werden muss. Die Risiko...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.1 Arzneimittelvereinbarung (Abs. 1)

Rz. 16 Der Abs. 1 regelt die Verpflichtung zum Abschluss einer Arzneimittelvereinbarung mit zeitlichen Vorgaben. Die Überschreitung des 30.11. bei einer späteren Veröffentlichung ist irrelevant. Es kommt allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses an (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 12.2.2007, L 10 B 35/06 KA ER). Der eigentliche Inhalt der verpflichtenden Vereinbarung is...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.2.3 Wechsel vom GKV nach HGB auf das UKV nach IFRS

Sofern etwa infolge einer Konzernzugehörigkeit eine Überleitung des handelsrechtlichen Abschlusses in einen IFRS Abschluss erfolgt, sind in Abweichung zum Wechsel von GKV auf UKV nach HGB hinsichtlich der Umstellung der GuV-Gliederung Besonderheiten zu beachten bzw. erweitern sich die Zuordnungsanforderungen. Aufgrund der geringeren Mindestgliederungsanforderungen nach IFRS k...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.2.1 Wechsel vom GKV auf das UKV nach HGB

Ausgehend von den handelsrechtlichen GuV-Gliederungsvorschriften für Unternehmen ohne größenabhängige Befreiungen kann infolge der Deckungsgleichheit der Positionen 1 und 4 sowie 8 bis 17 GKV mit den Positionen 1 und 4 sowie 7 bis 16 UKV diesbezüglich zunächst eine Postenübernahme erfolgen. Die Erhöhungen/Verminderungen des Bestands an un-/fertigen Erzeugnissen (Position 2 GK...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.2.2 Wechsel vom GKV nach IFRS auf das UKV nach IFRS

Unabhängig von einem etwaig kombinierten Ausweis der Gewinn- und Verlustrechnung mit der Gesamtergebnisrechnung[1] unterscheiden sich nach GKV und UKV gemäß IFRS analog zum HGB nur wenige Positionen, wobei die Mindestanforderungen nach IFRS aus handelsrechtlicher Perspektive relativ niedrig sind und sich allgemeingültige Zuordnungs- bzw. Überleitungsregeln nicht wie im HGB d...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 2.2 Beispiel für die Herstellungskostenerfassung

Die Ermittlung und Verbuchung der Herstellungskosten sind durch die alternativen GuV-Gliederungen in den jeweiligen Kontenplänen unterschiedlich durchzuführen. Grundsätzlich ergeben sich nach dem GKV die in Abbildung 1 dargestellten Zusammenhänge.[1] Abb. 1: Kontenmäßige Darstellung der Zusammenhänge beim GKV Im Unterschied zum UKV werden den Erlösen dabei alle Kosten, die in ...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 1 Einleitung

Im Rahmen der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung sind mit dem Gesamtkostenverfahren (GKV) gemäß § 275 Abs. 2 HGB sowie dem Umsatzkostenverfahren (UKV) nach § 275 Abs. 3 HGB zwei Gewinnermittlungsverfahren zulässig. Gleiches gilt gemäß dem ab 2027 durch den angekündigten IFRS 18 abzulösenden IAS 1.102 und IAS 1.103 i. V. m. IAS 1.104 grundsätzlich auch für die Gewin...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 2.1 Grundlagen Handelsrecht

Das Gesamtkostenverfahren.[1] sieht eine Gliederung der Aufwendungen und Erträge nach Aufwands- und Ertragsarten vor. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens erfolgt dagegen eine Gliederung der betrieblichen Aufwendungen nach Kostenbereichen. Analog zur Mindestgliederung der Bilanz geht es bei den GuV-Gliederungsschemata um die Sicherung eines Mindeststandards an Informatio...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 2.3 Praxis-Beispiel

Buchung von Herstellungskosten i. e. S.[1] nach GKV:[2] Bei der Herstellung von 2.000 Stück eines Fertigerzeugnisses fallen folgende Einzelkosten an: Verr. Materialeinzelkosten (MEK) i. H. v. 4.000 EUR Verr. Fertigungseinzelkosten (FEK) i. H. v. 3.000 EUR Verr. Sondereinzelkosten der Fertigung (SEKF) i. H. v. 1.000 EUR Nach Schlüsselung und Verbuchung über das BAB-Sammelkonto kön...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.1 Grundlagen, Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren

Eine Umstellung vom GKV auf das UKV erfordert tiefgreifende Eingriffe in die Systeme eines Unternehmens. Von herausragender Bedeutung ist dabei die Implementierung des UKV in der Buchhaltung. Die notwendige funktionsbezogene Kostenerfassung und -verbuchung im Kontenplan respektive die Umgliederung von Kostenpositionen erfordert zunächst die Ausweitung des Kontenplans oder di...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 4 Fazit

Ein Wechsel der Gliederungssystematik der GuV erfordert tiefgreifende Eingriffe in die Systeme eines Unternehmens. Von herausragender Bedeutung ist dabei die Implementierung des neuen Schematas zunächst ergänzend in der Buchhaltung, da Vorjahreswerte für die neue Form der GuV zu liefern sind. Darüber hinaus gehen mit einem Wechsel der Bedarf zur Anpassung auch der vor- und n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / Zusammenfassung

Begriff Beim Krankengeld der Sozialen Entschädigung handelt es sich um eine dem Krankengeld vergleichbare Leistung nach dem SGB V (bis zum 31.12.2023 Versorgungskrankengeld nach dem BVG). Es wird grundsätzlich an Geschädigte gezahlt, wenn sie aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig werden oder eine stationäre Behandlung wegen einer anerkannten Schädigungsf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 6 Pauschale Krankenversicherung mit 13 %

Die Zahlung der pauschalen Krankenversicherung bringt dem Minijobber keine Vorteile. Obwohl der Arbeitgeber Beiträge an die Krankenversicherung zahlt, erhält er dadurch keinen Versicherungsschutz. Wer einen Minijob ausübt, muss – wenn er nicht in der Familienversicherung mitversichert ist – zusätzlich eine Krankenversicherung abschließen. Minijobs werden unterschiedlich abge...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 13 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird im Grundsatz gezahlt, soweit und solange während der Schutzfristen nach § 3 MuSchG ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Er steht also nur Frauen zu, die auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19 MuSchG haben. Insbesondere erhalten auch Frauen, deren Beschäftigungsverhältnis erst während der Schutzfristen beginnt, das ...mehr