Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Betriebsaufspaltung

Rz. 204 Zur Aufdeckung von stillen Reserven und somit zu Veräußerungsgewinnen kann es auch kommen, wenn eine Betriebsaufspaltung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung beendet wird. Rz. 205 Hinweis Durch Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, auch bei Güterstandesschaukel entsteht zwar keine Schenkungsteuerpflicht, es sind aber die ertragssteuerlichen Konseque...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tatort (§ 388 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 AO)

Rz. 14 [Autor/Stand] Mit der Formulierung "in deren Bezirk die Steuerstraftat begangen ... worden ist" knüpft § 388 AO an § 9 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO an, der den Ort der Tatbegehung wir folgt umschreibt (s. auch § 370 Rz. 79.4): § 9 StGB Ort der Tat (1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen od...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Gewinn- und Überschusseinkünfte/Liebhaberei

Rz. 123 Das Familienrecht unterscheidet das unterhalts- und das steuerrechtliche Einkommen.[68] Definitionen: Das Unterhaltseinkommen einerseits definiert sich aus der Summe der Unterhaltseinkünfte abzüglich von Vorsorgeaufwendungen und Einkommensteuer. Die Unterhaltseinkünfte ermitteln sich aus der Summe des auf steuerlichen Einkünften basierenden unterhaltsrechtlichen modifiz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Sozialhilfe und Grundsicherung, SGB XII

Rz. 689 Sozialhilfe, die gem. SGB XII geleistet wird, hat auf den Unterhaltsanspruch keinen Einfluss. Sozialhilfe mindert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten nicht. Sozialhilfe hat subsidiären Charakter (§ 2 SGB XII). Der Anspruchsübergang hinsichtlich der Leistung gem. § 94 SGB XII befreit den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Leistungspflicht.[728] Rz. 690 Nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Unternehmensteuerreform 2008 (Paradigmenwechsel für Jahresabschlüsse ab 2009)

Rz. 6 Ein besonderer Steuersatz gilt für nicht entnommene Gewinne für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Thesaurierungsbegünstigung) bei Anwendung des Betriebsvermögensvergleichs mit 28,25 % Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sowie einer zusätzlichen Nachversteuerung im Falle der Ausschüttung in Höhe von 25 % Einkommensteuer (diese o...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Begriff des Betriebsvermögens

Rz. 222 Zitat "Diejenigen Ausreden, in denen gesagt wird, warum die Aktiengesellschaft keine Steuern bezahlen kann, werden in einer so genannten Bilanz zusammengestellt." (Kurt Tucholsky) Der Begriff des Betriebsvermögens ist gesetzlich nicht definiert. Zum Betriebsvermögen gehören im Einkommensteuerrecht Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Persönlicher Zusammenhang

Rz. 14 [Autor/Stand] Ein persönlicher Zusammenhang liegt vor, wenn eine Person im Verdacht steht, mehrere Straftaten begangen zu haben. Beispiel Der Stpfl. S, der seinen Wohnsitz in X hat, betreibt in Y einen Gewerbebetrieb. Durch Nichtangabe von Umsätzen bei der FinB in Y verkürzt er Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, außerdem Einkommensteuer durch die entsprechende Nichtangabe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Warum (und was?) muss der Familienrechtler etwas über betriebliches Rechnungswesen wissen?

Rz. 147 In HGB und AO finden sich Generalnormen, die Vorschriften zur Rechnungslegung liefern und die die vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke deutlich machen. Das HGB stellt Buchführung und Jahresabschluss unter folgende Generalnormen: Für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften ("alle Kaufleute") gilt: § 238 Abs. 1 S. 1 HGB/Generalnorm für die B...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Gewerblicher Grundstückhandel

Rz. 719 (Diese Problematik steht im Kontext zur Auswirkung der latenten Ertragsteuer auf die Vermögenswerte und den zuvor hierzu genannten Folgen beim Vermögenswert Grundstück. Nach Steuerrecht ist dieses systematisch keine Fragestellung der Versteuerung von Veräußerungsgeschäften nach §§ 22, 23 EStG, sondern der Gewinnbesteuerung nach § 15, 16 EStG!) Rz. 720 Zur Verdeutlichu...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 23 Aktien: In der Regel stellen Wertpapiere – wenn sie nicht als Beteiligung einzustufen sind – kein notwendiges Betriebsvermögen dar. [1] Aktien können aber dann notwendiges Betriebsvermögen darstellen, wenn sie die geschäftlichen Beziehungen des Unternehmens zur Gesellschaft, an der es Anteile hält, fördern oder sichern.[2] Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies zu, ...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 1.1 Grundsatz

Rz. 1 Unter dem gesetzlich nicht definierten Begriff des Betriebsvermögens kann grundlegend die Summe aller Wirtschaftsgüter verstanden werden, die einem Unternehmer zugerechnet werden und in einen tatsächlichen oder wirtschaftlichen Förderungszusammenhang zum Betrieb gestellt sind.[1] Der Terminus Betriebsvermögen existiert dabei zwar lediglich im Rahmen der Gewinneinkunfts...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 7 Persönliche Zurechnung

Rz. 53 Der Steuerpflichtige muss in seiner Steuerbilanz die Wirtschaftsgüter ausweisen, die ihm als Betriebsvermögen zuzurechnen sind.[1] Auf der Basis des § 39 AO bzw. des § 5 Abs. 1 EStG i. V. m. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und somit des § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich in der Bilanz des (zivilrechtlichen) Eigentümers, ausna...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 21 Stille Beteiligung

Beteiligt sich ein Kapitalgeber an einem Unternehmen, ohne dass er nach außen in Erscheinung tritt, so ist er ein stiller Gesellschafter. Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters wird als stille Beteiligung bezeichnet. Der stille Gesellschafter besitzt zwar gewisse Kontrollrechte, er ist aber grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die stille Beteiligu...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 2 Entstehung von Betriebsvermögen

Rz. 16 Ein Wirtschaftsgut wird zum Betriebsvermögen gerechnet, wenn ein wirtschaftlicher Bezug des Wirtschaftsguts zum Betrieb des Steuerpflichtigen oder die Rechtszuständigkeit des Betriebsinhabers begründet wird.[1] Eine solche Begründung von Betriebsvermögen kann dabei durch die Betriebseröffnung beziehungsweise den Betriebserwerb, den entgeltlichen oder unentgeltlichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 2 Streik

Unter einem Streik ist die von einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern planmäßig und gemeinschaftlich durchgeführte vorübergehende Arbeitsniederlegung zur Durchsetzung eines kollektiven Interesses zu verstehen. Er ist als Mittel des Arbeitskampfs grundsätzlich zulässig. Er muss allerdings von einer Gewerkschaft geführt werden, darf nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen und...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3 Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs

4.3.1 Betriebsveräußerung Rz. 34 Der Betrieb muss mit allen seinen wesentlichen Grundlagen (vgl. Rz. 17 ff.) gegen Entgelt in einem einheitlichen Vorgang unter Beendigung der bisher in diesem Betrieb entfalteten gewerblichen Betätigung[1] in der Weise auf einen Erwerber übertragen werden, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann. Nicht erforderli...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.1 Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen

Rz. 65 Die Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen ist anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen (vgl. Rz. 17 ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang, nicht nach und nach, entweder in das Privatvermögen übergeführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen übergeführt werden un...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4.3 Möglichkeit der Fortführung des Betriebs

Rz. 92 Der Verpächter muss den Betrieb im Wesentlichen nach der Verpachtung wieder aufnehmen oder fortführen können. Modernisierungen, Umstellungen im Warensortiment, Umstellung von Einzelhandel zu Großhandel, Strukturwandel von gewerblichen zu land- und forstwirtschaftlichen Einkünften u. Ä. durch den Pächter sind allerdings unschädlich. Werden dagegen die wesentlichen Betr...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.3.2 Erkenntnis des Finanzamts

Rz. 87 Die Aufgabe ist auch wirksam, wenn dem Finanzamt Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufgabe erfüllt sind (§ 16 Abs. 3b Satz 1 Nr. 2 EStG). Rz. 88 Nach der früheren Rechtslage war ein Betrieb aufgrund der tatsächlichen Umstände endgültig aufgegeben und eine Betriebsaufgabe anzunehmen, obwohl der Verpächter von...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.2 Fiktion des Fortbestands

Rz. 83 Durch die Verpachtung tritt noch keine Änderung der Einkunftsart ein. Der Verpächter führt den Gewerbebetrieb lediglich in anderer Form fort. Er erzielt daher wie bisher Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es wird nur die werbende Tätigkeit aufgegeben, sodass die Gewerbesteuerpflicht endet.[1] Rz. 84 Im Falle der Betriebsverpachtung im Ganzen gilt ein Gewerbebetrieb sowie ei...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind nach § 16 Abs. 1, 3 EStG auch Gewinne aus Betriebsveräußerungen, Teilbetriebsveräußerungen, Veräußerungen von 100 %-Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen, Veräußerungen von gesamten Anteilen von Mitunternehmern, Veräußerungen des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, Betriebsaufgaben von...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.4 Entgeltlichkeit

Rz. 37 Eine Betriebsveräußerung setzt voraus, dass die Übertragung entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Es sind daher die entgeltlichen oder teilentgeltlichen von den unentgeltlichen Betriebsübertragungen zu unterscheiden.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.1 Begünstigte Veräußerungstatbestände

Rz. 29 Eine begünstigte Betriebsveräußerung setzt voraus, dass ein ganzer Gewerbebetrieb oder ein Teilbetrieb veräußert wird (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Gleichgestellt sind die Veräußerungen des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer des Betriebs anzusehen ist (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Ant...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.5.1 Ausschluss des Verpächterwahlrechts

Rz. 95 Das Verpächterwahlrecht ist ausgeschlossen bzw. ruht, wenn für den verpachteten Betrieb folgende Voraussetzungen gegeben sind: Betriebsaufspaltung:Der verpachtete Betrieb ist bei einer Betriebsaufspaltung unabhängig vom Willen des Verpächters stets ein Gewerbebetrieb. Die Betriebsaufspaltung hat Vorrang vor der Betriebsverpachtung.[1] Die Verpachtung erfolgt durch eine ...mehr

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Personengesellschaften: Akt... / 8 Anwendung der Bagatellgrenze bei der Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit u. a. einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ausübt (Alternative 1) oder gewerbliche Einkünfte im Sinne des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bezieht (Alternative 2). Nach der höchstrichterlich...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.4.2 Laufender Gewinn

Rz. 166 Bestehen noch Verbindlichkeiten aus der Zeit vor der Betriebsaufgabe, kann der Unternehmer sie durch Verwertung verbliebenen Aktivvermögens und damit auch noch bestehender betrieblicher Forderungen tilgen. Reicht das Aktivvermögen nicht zur Tilgung aus, bleiben die Restverbindlichkeiten im Betriebsvermögen. Entnimmt der Unternehmer aber das Aktivvermögen und damit au...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4.3 Auflösung der Rücklage

Rz. 139 Werden Rücklagen nach § 6b EStG bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe aufgelöst, wird hierdurch der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erhöht.[1] Praxis-Beispiel U veräußert am 31.12.03 seinen Gewerbebetrieb und erzielt einen Veräußerungsgewinn von 200.000 EUR. Er löst im Rahmen der Betriebsveräußerung eine zum 31.12.01 gebildete Rücklage nach § 6b EStG in Hö...mehr

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Personengesellschaften: Akt... / 1 Steuerfalle erweiterte Grundstückskürzung – Besprechung zweier BFH-Urteile

In diesem Video stellt Steuerberater Tim Hoferichter zwei Urteile des BFH[1] vor, die sich mit der erweiterten Grundstückskürzung beschäftigen. Es geht dabei um die Überlassung von von Grundbesitz an den Gewerbebetrieb eines Gesellschafters (§ 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG) Video: Steuerfalle erweiterte Grundstückskürzungmehr

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Kapitalgesellschaften: Aktu... / 1 Steuerfalle erweiterte Grundstückskürzung – Besprechung zweier BFH-Urteile

Steuerberater Tim Hoferichter stellt zwei Urteile des BFH[1] vor, die sich mit der erweiterten Grundstückskürzung beschäftigen. Es geht dabei um die Überlassung von Grundbesitz an den Gewerbebetrieb eines Gesellschafters (§ 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG) Video: Steuerfalle erweiterte Grundstückskürzung Weitere Inhalte zum Thema: Entscheidung: BFH III R 19/21, Urteil v. 29.6.2022 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur

Leitsatz 1. Die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen. 2. Die Übertragung eines Gewinns nach § 6b EStG auf einen anderen Rechtsträger führt mangels einlagefähigen Wirtschaftsguts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG nicht zu einer – überentnahmemindernden – Einlage beim ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.5.2 Wiederaufleben des Verpächterwahlrechts

Rz. 96 Das Verpächterwahlrecht lebt nach der Rechtsprechung und Literatur in folgenden Fällen wieder auf, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts vorliegen[1]: Eine Betriebsaufspaltung entfällt, z. B. wegen Wegfalls der personellen Verflechtung. (Bei Wegfall der sachlichen Verflechtung, z. B. Verkauf der verpachteten wesentlichen Betriebsgrundlage, lebt d...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

Um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen handelt es sich, wenn eine existenzsichernde und Ertrag bringende Wirtschaftseinheit[1] auf zukünftige Erben unentgeltlich übertragen bzw. verschenkt wird und die zukünftigen Erträge des Vermögens ausreichen, um den Beschenkten in die Lage zu versetzen, an den Schenker Versorgungsleistungen (z. B. eine Rente) zu erbringen...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.1 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 51 Unentgeltliche Übertragungen kommen insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vor. Der BGH beschreibt mit vorweggenommener Erbfolge die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[1] Praxis-Beispiel V hat einen Gewerbebetrieb. Das Kap...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.3 Abgrenzung von laufenden Gewinnen

Rz. 131 Der Veräußerungsgewinn bzw. Aufgabegewinn ist von den laufenden Gewinnen abzugrenzen. Denn Veräußerungs- und Aufgabegewinn sind steuerbegünstigt und unterliegen nicht der Gewerbesteuer.[1] Bei ihnen werden die mit der Veräußerung oder Aufgabe zusammenhängenden Veräußerungs- oder Aufgabekosten berücksichtigt. Die laufenden Gewinne, die im zeitlichen Zusammenhang mit de...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.5 Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Rz. 142 Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist wie folgt zu ermitteln: Veräußerungspreis (Betriebsveräußerung) oder Veräußerungspreise zuzüglich Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter (Betriebsaufgabe)mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.1 Begünstigte Aufgabetatbestände

Rz. 64 Begünstigt sind auch (§ 16 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG): die Aufgabe eines Gewerbebetriebs, die Aufgabe des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft und die Aufgabe des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.2 Aufgabe der mit dem Betriebsvermögen verbundenen Tätigkeit

Rz. 35 Als Veräußerer muss der Unternehmer seine mit dem veräußerten Betriebsvermögen verbundene bisherige Tätigkeit aufgeben.[1] Scheidet er aus dem aktiven Erwerbsleben aus und ist er nur noch gelegentlich tätig, steht das einer begünstigten Betriebsveräußerung nicht entgegen.[2] Beim Merkmal "Tätigkeitsaufgabe" ist die Betriebsveräußerung von der Betriebsverlegung (vgl. R...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.1 Betriebsveräußerung

Rz. 34 Der Betrieb muss mit allen seinen wesentlichen Grundlagen (vgl. Rz. 17 ff.) gegen Entgelt in einem einheitlichen Vorgang unter Beendigung der bisher in diesem Betrieb entfalteten gewerblichen Betätigung[1] in der Weise auf einen Erwerber übertragen werden, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann. Nicht erforderlich ist, dass der Erwerber...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.3 Erwerber

Rz. 36 Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen müssen an einen Erwerber veräußert werden, sodass der Betrieb als solcher fortgeführt werden kann. Werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen an verschiedene Erwerber veräußert, wird der lebende und selbstständige Organismus zerstört. Das ist keine Betriebsveräußerung, sondern grundsätzlich eine Betriebsaufgabe, wenn die Erwerber n...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.3.2 Entnahme von Aktivvermögen bei bestehenden Verbindlichkeiten

Rz. 158 Soweit aber ein Unternehmer betriebliche Verbindlichkeiten nach der Beendigung des Gewerbebetriebs nicht durch Verwertung vorhandener Aktiva tilgt, sondern Aktiva in das Privatvermögen entnimmt, gibt er zu erkennen, dass er insoweit den Zusammenhang der Verbindlichkeiten mit dem Betrieb löst. In diesem Umfang werden daher die Verbindlichkeiten zu privaten Schulden.[1...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.2 Aufgabegewinn

Rz. 129 Aufgabegewinn ist der Betrag, um den die Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter zuzüglich etwaiger Veräußerungspreise abzüglich der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt. Für die Berechnung des Aufgabegewinns kann auf den Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 2 EStG zurückgegriffen werden.[1] Rz. 130 Soweit e...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.2 Unentgeltliche Übertragungen

Rz. 12 Eine unentgeltliche Übertragung eines Betriebs liegt vor, wenn im Wege der Schenkung i. S. v. § 516 BGB übertragen wird das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebs, einschließlich Sonderbetriebsvermögen, in einem einheitlichen Vorgang,[1] unter Aufrechterhaltung des geschäftlichen Organismus des Betriebs, auf einen Erwerber und der Sc...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.2 Vom BFH geklärte Fragen aus dem Bereich des § 5a EStG

In der Vergangenheit waren verschiedene Rechtsfragen im Bereich der Gewinnermittlung nach § 5a EStG umstritten, die der BFH in der Zwischenzeit, leider selten zu Gunsten der Steuerpflichtigen, entschieden hat. Sofern diese Fragestellungen im Fall einer Betriebsprüfung aufgeworfen werden, sind die Erfolgsaussichten eines Steuerpflichtigen die Finanzverwaltung von ihrer Rechts...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.1 Allgemeine Grundlagen

Die Gewinnermittlung nach der Größe eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr ist abschließend in § 5a EStG geregelt (sog. Tonnagesteuer). Ziel der Regelung war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Seeschifffahrt zu verbessern, zumal in einigen anderen Ländern bereits zuvor ähnliche Bestimmungen geschaffen worden waren. Seit 1998 sind verschiedene Än...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / a) Steuerbefreiung einer Genossenschaft und eines Vereins

Eine Steuerbefreiung einer Genossenschaft oder eines Vereins ist auch bei der Gewerbesteuer (GewSt) möglich. Genossenschaften und Vereine i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind von der GewSt befreit, soweit eine Befreiung von der Körperschaftsteuer besteht (§ 3 Nr. 15 GewStG). Kürzung des Gewerbeertrages: Bei der Berechnung des Gewerbeertrages können sich weitere Besonderheiten e...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / b) Steuerbefreiung des Betriebs einer Photovoltaikanlage

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage unterliegt als stehender Gewerbebetrieb grundsätzlich der GewSt (§ 2 Abs. 1 GewStG). Der Betrieb einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Solaranlage bis zu einer installierten Leistung von 10 kW ist aber von der GewSt befreit (§ 3 Nr. 32 GewStG). Geltung des § 3 Nr. 72 EStG: Die Steuerbefreiung durch das JStG 2022 für Einnahmen un...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / IX. Wegfall der gewerblichen Infektion

Gewerbliche Infektion durch eigene Betätigung: Bei im übrigen vermögensverwaltenden Personengesellschaften konnte der Betrieb einer Photovoltaikanlage vor dem VZ 2022 zu einer gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG führen. Dies war dann der Fall, wenn die Einnahmen aus Stromerzeugung mehr als 3 % der Gesamtnettoerlöse der Gesellschaft betragen und den Betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unternehmereigenschaft

Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstverständlich auch maßgebend ...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 2. Gewerberechtliche Zuverlässigkeit

Auch außerhalb von strafrechtlichen Ermittlungen ist eine Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit möglich, die wiederum zu einer Registereintragung nach § 149 Abs. 2 Nr. 1 GewO führen kann. Selbst im Vorfeld steuerstrafrechtlicher Verfehlungen bzw. dazu eingeleiteter Ermittlungen sind gewerberechtliche Konsequenzen denkbar (vgl. Wegner, SteuK 2013, 71). Gewerb...mehr