Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. "gewerbliche Prägung", § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[19] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke zwar ...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unterliegt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Tätigkeiten (§ 3 Nr. 26a S. 1 EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 26a EStG begünstigt nebenberufliche Tätigkeiten[1], die nicht unter § 3 Nr. 26 EStG fallen, weil ihnen das dort vorausgesetzte pädagogische Element oder der dort erforderliche unmittelbare Zusammenhang mit der Übung, Ausbildung, Erziehung oder Betreuung anderer Menschen fehlt oder weil sie nicht unmittelbar auf die persönliche Pflege solcher Personen ausgericht...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Beginnt der Gewerbebetrieb mit dem Beginn der Abschreibung eines Wirtschaftsguts, ist diese in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen.[2] Die Steuerpflicht erlischt, wenn...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.10 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 96–112)

Die Eintragungen ab Zeile 96 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.7 Anteile am Verlust von Personengesellschaften (Zeile 56)

Eingetragen werden die im Rahmen des einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinns aus Gewerbebetrieb berücksichtigten Anteile am Verlust von in- und ausländischen Personengesellschaften. Die Höhe des Betrags ergibt sich aus den einheitlichen Feststellungsbescheiden für die Gesellschaften. Sind in Verlustanteilen aus Mitunternehmerschaften Beträge i. S. d. § 8b KStG oder ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.1 Allgemeine Angaben

Die in den Zeilen 11–15 einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner[1] und/oder gesetzlicher Vertreter ist und wem der Steuerbescheid zugesandt werden soll. Die Zeilen 5-10 sind seit VZ 2020 frei. Die Anschrift ist für die Identifikation des Steuerpflichtigen nicht mehr nötig; Änderun...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3 Hinzurechnungen (Zeilen 41–68a)

Die folgenden Aufwendungen werden zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags dem einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinn/Verlust wieder hinzugerechnet, wenn sie vorher bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb abgezogen wurden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Zeilen 41 – 54 ausschließlich mit der Ermittlung der Hinzurechnungen aus Finanzierungsa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 7 Berechnungsschema

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.5.3 Anteile am Gewinn in- und ausländischer Personengesellschaften (Zeile 71)

Eingetragen werden die Gewinnanteile, die im Gewinn aus Gewerbebetrieb (Ausgangsbetrag zu Zeile 30) enthalten sind. Die Höhe der Gewinnanteile ergibt sich aus dem die Gesellschaft betreffenden Gewinnfeststellungsbescheid bzw. aus den Bilanzen der Gesellschaft. Sind in Gewinnanteilen aus Mitunternehmerschaften Beträge im Sinne des § 8b KStG oder § 3 Nr. 40 EStG in Verbindung ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 44, 44a, 45 und Zeilen 51, 51a, 52)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dage...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 41–54)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 41), Renten und dauernde Lasten (Zeile 42), Gewinnanteile des stillen Gesellschafters (Zeile 43); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich L...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 41 und Zeile 48)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 3.3 Stille Gesellschaft

Bei einer typisch stillen Gesellschaft ist nur der Inhaber des Gewerbebetriebs, an dem die stille Beteiligung besteht, zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, d. h. der typisch stille Gesellschafter ist nicht Steuerschuldner. Aber auch wenn es sich um eine atypisch stille Gesellschaft handelt, bei der der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.6 Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 74–79)

Bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften beeinflussen Spenden (anders als bei Kapitalgesellschaften) nicht den Gewinn. Sie sind bei der Einkommensteuer der Gesellschafter abzugsfähig. Da Spenden auch bei der Gewerbesteuer abzugsfähig sind, werden sie nach § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen, soweit sie aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet werden und den Gewinn n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.2 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Rz. 166 Eine (sonstige) Leistung i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst.[1] Eine Leistung setzt aber nicht immer einen gegenseitigen Vertrag gem. §§ 320ff. BGB voraus. Es reicht, dass die Gegenleistung durch das Verhalten ausgelöst wird und der Leistende sie als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.3 Ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit

Rz. 97g Das Merkmal der Versorgung bei der Übertragung von Vermögen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG a. F. bzw. § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 EStG ist nach Verwaltungsauffassung[1] nur erfüllt, wenn das Vermögen ausreichend Ertrag bringt, um die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen Vermögen zumindest zu einem Teil zu sichern. Damit werden die Voraussetzungen der bis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.2.1 Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft

Rz. 97c Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft setzt voraus, dass die Personengesellschaft Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt. Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG) ist damit regelmäßig begünstigt. Begünstigt kann auch die Übertragun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2.1 Begriff der Erträge

Rz. 74 Erträge sind grundsätzlich nur Einnahmen aus Tätigkeiten, die den Tatbestand einer Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG erfüllen, also nicht Tätigkeiten, die mangels Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht nicht steuerbar sind. Rz. 74a Nach BFH v. 12.5.2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95 können selbst genutzte Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen wieder Gegenstand ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.7 Rechtliche Behandlung der Versorgungsleistungen

Rz. 91 Soweit der Verpflichtete die wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen erbringt, sind sie vom Berechtigten nach § 22 Nr. 1 EStG zu versteuern, soweit der Verpflichtete zum Abzug der Leistungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. (Leibrente oder dauernde Last) berechtigt ist, sog. Korrespondenzp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Betriebseinnahmen

Die folgenden Ausführungen betreffen vorrangig Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit; auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wird dagegen im Regelfall nicht gesondert eingegangen. 3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 11, 12 und 17 bis 21 auszufüllen und dab...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 1.1 Gewinnerzielungsabsicht

Steuerlich relevante Verluste können nur im Rahmen einer der in § 2 Abs. 1 EStG genannten Einkunftsarten entstehen. Der Tatbestand einer dieser Einkunftsarten muss daher in jedem Fall erfüllt sein. Dies gilt auch für die Gesellschafter einer Personengesellschaft, die einen der Einkunftstatbestände[1] gemeinsam erfüllen müssen (sog. Transparenzprinzip). Ein steuerlich relevant...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.2 Verlustverrechnungsbeschränkung

Die Vorschrift des § 15b Abs. 1 EStG beschränkt die Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen. Verluste im Zusammenhang mit solchen Modellen dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Auch eine Verrechnung von Verlusten aus einem Steuerstundung...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wirtschaftsgüter, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet worden sind (Nr. 6)

Rz. 416 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen werden auch Wirtschaftsgüter gerechnet, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet sind, soweit sie nicht bereits unter § 121 Nrn. 1, 2 oder 5 BewG fallen (§ 121 Nr. 6 BewG). Erfasst werden durch diese Vorschrift vor allem Wirtschaftsgüter beschränkt steuerpflichtiger Gewerbetreibender...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines; Begriff des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 131 [Autor/Stand] Der Begriff des inländischen Betriebsvermögens ist zur Beseitigung früher aufgetretener Zweifel im BewG 1934 – bis heute fortgeltend – näher bestimmt worden. Der Begriff des Betriebsvermögens ergibt sich aus § 95 Abs. 1 BewG, der in Bezug auf das Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen durch § 97 BewG ergänzt wird....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Besondere Bewertungsgrundsätze (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 96 [Autor/Stand] Erstreckt sich eine wirtschaftliche Einheit oder Untereinheit des Sachvermögens (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, Grundstück, Betriebsgrundstück, gewerblicher Betrieb) sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland, so sind deren ausländischen Teile gem. § 31 Abs. 1 Satz 2 BewG nach den Grundsätzen des § 31 Abs. 1 Satz 1 BewG zu bewerten. Demgegenü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ermittlung und Bewertung des inländischen Betriebsvermögens

a) Allgemeines Rz. 228 [Autor/Stand] Gemäß § 12 Abs. 5 ErbStG ist das inländische Betriebsvermögen, für das ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG festzustellen ist, mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG) festgestellten Wert anzusetzen. Für die Wertermittlung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend (vgl. § 11 i.V.m. § 9 ErbStG). Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ausländisches Betriebsvermögen

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Bewertung des ausländischen Betriebsvermögens hat gem. § 31 Abs. 1 Satz 1 BewG nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften zu erfolgen. Dazu gehört in erster Linie die Bewertung des Vermögens mit dem gemeinen Wert gemäß § 9 BewG. Die besondere Bedeutung dieser Regelung für den Fall der Bewertung von ausländischem Betriebsvermögen verdeutlicht sich in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Betriebsvermögen der freien Berufe

Rz. 287 [Autor/Stand] Zum inländischen Betriebsvermögen i.S.d. § 121 Nr. 3 BewG gehört auch das Vermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen, das der Ausübung eines freien Berufs im Inland dient, wenn hierfür im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Denn durch § 96 BewG steht die Ausübung eines freien Berufs i.S.v. § 18 Abs. 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungsbereich

Rz. 23 [Autor/Stand] § 31 BewG ist Bestandteil des allgemeinen Teils des ersten Abschnitts der besonderen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes. Gemäß § 17 Abs. 1 BewG sind die besonderen Bewertungsvorschriften – und damit auch § 31 BewG – nach Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. Rz. 24 [Autor/Stand] Eine Bewertung ausländischen Sachvermögens ist nu...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Verbraucher

Rz. 35 Die Erstberatung muss gegenüber einem Verbraucher durchgeführt werden. Nach § 13 BGB ist dies jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Auch Personengemeinschaften, die nicht juristische Personen sind (z.B. eine Wohnungseigentümergemei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 121 Inlandsvermögen

Schrifttum: Andresen/Weidlich, Notwendigkeit eines aktiven Betriebsstättenmanagements am Beispiel einer ausländischen Demontagebetriebsstätte, DB 2015, 267; Bäßler/Moritz-Knobloch, Der deutsch-japanische Erbfall – erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten, ZErb 2014, 37; Baranowski, Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung des Bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inländisches Grundvermögen (Nr. 2)

Rz. 106 [Autor/Stand] § 121 Nr. 2 BewG ist als Rechtsgrundverweisung aufzufassen, die in Bezug auf den Begriff des Grundvermögens auf § 176 BewG verweist. Nach § 176 Abs. 1 BewG gehören zum Grundvermögen der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Forderungen aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter und aus partiarischem Darlehen (Nr. 8)

Rz. 470 [Autor/Stand] Als Inlandsvermögen anzusetzen sind auch Forderungen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischem Darlehen, wenn der Schuldner Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat (§ 121 Nr. 8 BewG). Rz. 471 [Autor/Stand] Unter eine "stille Beteiligung" i.S.v. § 121 Nr. 8 BewG fäl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Nr. 1)

Rz. 86 [Autor/Stand] Als inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen kommen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von beschränkt steuerpflichtigen Personen in Betracht, die im Inland belegen sind. Zum Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vgl. § 158 BewG. Danach kann zum Inlandsvermögen auch eine einzige landwirtschaftliche Nutzfläche gehören.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topographien (Nr. 5)

Rz. 391 [Autor/Stand] Nach § 77 Abs. 2 Nr. 4 BewG 1934 gehörten zum Inlandsvermögen auch "gewerblich genutzte Urheberrechte, die in ein inländisches Buch oder Register eingetragen sind, mit Ausnahme von Urheberrechten an Werken der bildenden Kunst, des Schrifttums und der Tonkunst". Praktisch fielen unter diese Gesetzesfassung nur Patente und Gebrauchsmuster. Dementsprechend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Inlandsanbindung durch Betriebsstätte oder ständigen Vertreter

a) Vorbemerkung Rz. 151 [Autor/Stand] Das Vorliegen inländischen Betriebsvermögens i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG setzt voraus, dass im Inland entweder eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist (vgl. schon Rz. 131). Die Eigenschaft als Inlandsvermögen i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG entfällt, wenn eine inländische Betriebsstätte nicht mehr besteht und au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 621 [Autor/Stand] Was im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegt, folgt aus § 4 AStG.[2] Rz. 622 [Autor/Stand] § 4 AStG hat folgenden Wortlaut: „Erbschaftsteuer (1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Absatz 1 Satz 1 (AStG) anzuwenden, so tritt bei Erbsch...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 5.1 Einkunftsart und Gewinnerzielung

Rz. 1157 Wer eine Fotovoltaikanlage betreibt und Strom in das Netz des örtlichen Stromlieferanten einspeist, erzielt Einkünfte aus einem eigenständigen Gewerbebetrieb, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt (OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung v. 13.1.2016, S 2130-2011/0003-St 146). Die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit ist dem Finanzamt anzuzeigen. Der Betreiber sollte...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 780 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr