Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

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§ 49 Besondere Streikformen / F. Warnstreik

Rz. 15 Verhandlungsbegleitende Warnstreiks dienen dem Vorankommen der Verhandlungen, indem die Arbeitnehmerseite Druck ausübt. Dabei sollen die Verbindungen nicht abgebrochen werden, sondern es soll nur für eine kurze Zeit, oft ein bis drei Stunden, gestreikt werden. Rechtliche Grenzen für die Dauer und/oder Wiederholung gibt es nicht (BAG v. 21.6.1988, DB 1988, 1952). Rz. 1...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Wahlausschreiben

Rz. 182 Der Wahlvorstand hat nach § 3 WO ein Wahlausschreiben zu erlassen, das von dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes und mindestens einem weiteren Beisitzer zu unterzeichnen ist. Mit Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet. Rz. 183 Aufgrund des Wahlausschreibens steht fest – und ist den Mitarbeitern bekannt gegeben –, auf welche Weise wie v...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Durchführung der Betriebsversammlung

Rz. 734 Der Betriebsrat muss Rz. 735 Der Arbeitgeber ist verpflichtet,mehr

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§ 51 Aussperrung / B. Rechtsgrundlagen der Aussperrung

Rz. 3 Die Rspr. hat die Befugnis zu Aussperrungsmaßnahmen wie folgt entwickelt. Zuerst wurde 1955 die lösende Aussperrung dem Streik gleichgestellt (BAG v. 28.1.1955, AuR 1955, 218). Dies wurde mit dem Gedanken der formellen Parität gerechtfertigt. 1971 erkannte dann die Rspr. die sog. suspendierende Aussperrung als Regel an (BAG v. 21.4.1971, AuR 1971, 353). Schließlich wur...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.1 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen, § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Der Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit in § 2 ArbGG entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit des § 13 GVG. Eine solche liegt vor, wenn die Pa...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / F. Gemeinwohl als Streikgrenze

Rz. 12 Anlässlich der Lokomotivführerstreiks ist es vermehrt zu Diskussionen darüber gekommen, ob das Recht zum Arbeitskampf, insb. das Streikrecht, durch das Gemeinwohl begrenzt wird. Das BAG hat einmal angenommen, dass das Gemeinwohl nicht offensichtlich verletzt werden darf (BAG GS v. 21.4.1971, AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Bayreuther, NZA 2008, 12). Solche Aussag...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Unterstützungspflicht durch den Arbeitgeber

Rz. 298 Nachdem die "einladende Stelle", also die Gewerkschaft oder die drei "Wahlberechtigten des Betriebes" die Einladung ausgehängt haben, hat der Arbeitgeber ihr unverzüglich alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Unterlagen in einem versiegelten Umschlag auszuhändigen (§ 28 Abs. 2 WO). Diesen Umschlag darf die einladende Stelle nicht öffnen – er ist, wi...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / D. Boykott

Rz. 6 Der Boykott zielt in erster Linie darauf ab, die vertraglichen oder geschäftlichen Beziehungen zu dem boykottierten Arbeitgeber zu unterbrechen. Dies kann sich darin äußern, dass keine Waren mehr gekauft werden oder keine Dienstleistungen mehr in Anspruch genommen werden. Die Gewerkschaft ruft auf, die Arbeitnehmer befolgen den Boykott und der Adressat des Boykottes is...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. "Einstufiges" Verfahren bei Vorhandensein eines Wahlvorstands

Rz. 323 Ist ein Wahlvorstand durch den Betriebsrat, den Gesamtbetriebsrat, den Konzernbetriebsrat oder das ArbG bestellt, findet das vereinfachte "einstufige Verfahren" mit nur einer Wahlversammlung statt. Auch hierbei findet zwingend Persönlichkeitswahl statt. Hinsichtlich von Wahlausschreiben und Wahlvorschlägen ähnelt das Verfahren aber dem normalen Wahlverfahren. Rz. 324...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Bestellung durch den Betriebsrat

Rz. 98 Nach § 16 Abs. 1 BetrVG hat ein bestehender Betriebsrat spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit den Wahlvorstand zu bestellen. Hat er dies versäumt, sodass 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit kein Wahlvorstand bestellt ist, bestellt ihn das ArbG auf Antrag von drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft (§ 16 Abs. 2 BetrVG) ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. Entstehung von Tarifbindung

Rz. 9 Voraussetzung für den Vorrang des Tarifvertrages ggü. individualvertraglichen Abreden ist, dass beide Parteien des Arbeitsvertrages an den Tarifvertrag gebunden sind. Tarifbindung mit der Folge des normativen – zwingenden – Vorranges des Tarifvertrages kann nur auf folgende Weise entstehen:mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.14 Streitigkeiten von Organmitgliedern, § 2 Abs. 4 ArbGG

Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte kann auch für Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des Privatrechts und Personen vereinbart werden, die kraft Gesetzes allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans der juristischen Person zu deren Vertretung bestimmt sind. Die Interessenlage von Streitigkeiten dieser Personen aus dem Anstellungsvertrag kommt der Intere...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / III. Zusätzliche Betriebsversammlungen

Rz. 743 Der Betriebsrat kann gem. § 43 Abs. 1 S. 4 BetrVG neben den vier regelmäßigen Betriebsversammlungen weitere Betriebsversammlungen einberufen, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. Es müssen ungewöhnliche betriebliche Vorfälle oder Umstände eingetreten sein, die eine sofortige Aussprache darüber erforderlich machen, z.B. bei Betriebseinschränkungen, Massenentlassunge...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / E. PKH und Beiordnung gem. § 11a ArbGG

Rz. 356 Ist der Rechtsuchende nicht rechtsschutzversichert und erkennt man bei der Erteilung des Mandates, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH erfüllt sind, ist der Mandant hierauf hinzuweisen. Zu prüfen ist insb., ob der Mandant Gewerkschaftsmitglied ist. In diesem Fall ist der Mandant nicht prozesskostenhilfefähig, da es ihm möglich ist, kostenfrei den von d...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / II. Berufung und Revision

Rz. 16 Die Ausnahmevorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG (Erstattungsausschluss) gilt in der 2. und 3. Instanz nicht. § 91 ZPO findet uneingeschränkt Anwendung: Der Unterlegene zahlt, bei teilweisem Unterliegen entsprechend anteilig. § 12a Abs. 2 ArbGG enthält jedoch für den Fall eine Sonderregelung, wenn die Kosten nach § 92 Abs. 1 ZPO geteilt werden und die eine Partei du...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / D. Ultima-Ratio-Grundsatz

Rz. 9 Der Streik soll als letztes Mittel eingesetzt werden. Dies entspricht auch weitgehend der Tarifpraxis in der Bundesrepublik. Als rechtliches Prinzip gesehen bedeutet der Ultima-Ratio-Grundsatz für den Zeitpunkt des Streiks, dass grds. vor einem Streik Forderung erhoben und i.d.R. auch erfolglos Verhandlungen geführt werden müssen (BAG v. 18.2.2003, AuR 2004, 151; BAG v...mehr

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§ 50 Maßnahmen des Arbeitge... / C. Betriebsstilllegung

Rz. 4 Der Arbeitgeber kann sich dem Streik beugen und beschließen, den Betrieb bzw. Betriebsteil nicht fortzuführen, sondern stillzulegen. Mit der Stilllegung wird die Beschäftigungs- und Entgeltzahlungspflicht der Arbeitnehmer suspendiert. Dies gilt auch für diejenigen, die sich nicht am Streik beteiligen oder deren Beschäftigung möglich und zumutbar wäre (BAG v. 22.3.1994 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Schriftführer und Geschäftsordnung

Rz. 424 Es muss ein Schriftführer bestellt werden, der die Protokollführung in der Betriebsratssitzung übernimmt. Es muss geregelt werden, wann und wie der Betriebsrat für Geschäftsleitung und Mitarbeiter erreichbar ist (z.B. Postfach, Briefkasten, Sekretärin des Betriebsrates, Büro des Betriebsratsvorsitzenden), wie die Büroorganisation ausgestaltet wird, wer bei Abwesenhei...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / A. Allgemeines

Rz. 1 Sämtliche Arbeitskampfmaßnahmen, sei es Streik oder Aussperrung, stehen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Durch die Ausübung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Betätigungsfreiheit kommt es regelmäßig dazu, dass in die ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistete Rechtsposition des Kampfgegners unmittelbar eingegriffen wird. Dies veranlasst die Rspr. zu ei...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.2 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG

Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes oder um Fragen der Vereinigungsfreiheit einschließlich des hiermit im Zusammenhang stehenden Betätigungsrechts der Vereinigungen handelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG): Für die Zuständigkeit der A...mehr

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§ 46 Streik / B. Streikformen

Rz. 5 Nach dem Umfang und der Beteiligung der Arbeitnehmer können der Vollstreik oder Flächenstreik sowie Teilstreik oder Schwerpunktstreik unterschieden werden. Bezogen auf den Abschluss eines Tarifvertrages wird der Verbandsstreik, der zum Abschluss eines Verbandstarifvertrages führen soll, vom Firmenstreik, der zum Abschluss eines Firmentarifvertrages führen soll, untersc...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / II. Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 360 Früher stand nach § 11a ArbGG neben der Möglichkeit der PKH eine Beiordnung des Anwalts, wenn die Partei außerstande war, ohne Beeinträchtigung des für sie und ihre Familie notwendigen Unterhaltes die Kosten des Prozesses zu bestreiten, und die nicht durch ein Mitglied oder einen Angestellten einer Gewerkschaft oder einer Vereinigung von Arbeitgebern vertreten werden...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Belegschaftsrecht

Rz. 1 Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie sich durch Betriebsräte vertreten lassen wollen. Schon ein einziger Arbeitnehmer kann – ggf. mithilfe einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft – die Durchführung der Wahl des Betriebsrats erreichen. Bei den Bestimmungen über die Betriebsratswahl, die sich im BetrVG und der (zuletzt im Jahr 2021 neu erlassenen) Wahlord...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die durch ein arbeitsgerichtliches Verfahren anfallenden (Gerichts-)Kosten und Anwaltsgebühren richten sich nach den von dem Gericht festzusetzenden Streitwerten. Es handelt sich hierbei um Problemkreise, welche nicht nur das Gebühreninteresse des Anwaltes betreffen, sie haben vielmehr unmittelbare Auswirkungen für die Prozessparteien. Die Streitwertkommission hat eine...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Gemeinsamer Betrieb und Gesamtbetriebsrat

Rz. 757 Problematisch ist die Beteiligung eines sog. "Gemeinschaftsbetriebes" am Gesamtbetriebsrat. Ein gemeinsamer Betrieb liegt dann vor, wenn sich zwei rechtlich selbstständige Unternehmen zur Führung eines organisatorisch einheitlichen Betriebes zusammengetan haben (hierzu vgl. Rdn 28 ff.). Die Arbeitnehmer bleiben in diesem Fall Beschäftigte ihrer jeweiligen Arbeitgeber...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Sozialauswahl unter Anwendung von tariflichen und betrieblichen Auswahlrichtlinien

Rz. 101 Außerhalb des Anwendungsbereiches des § 125 Abs. 1 InsO ist eine Beschränkung der Sozialauswahl auf grobe Fehlerhaftigkeit auch in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 Abs. 1 BetrVG möglich, denn nach § 1 Abs. 4 S. 1 KSchG dürfen die Betriebspartner in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG hinsichtlich der sozialen Gesichtspunkte, die durch § 1 Abs. 3 S. 1 KSch...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) "AT-Status" des Angestellten

Rz. 20 Ganz anderer Struktur als die OT-Mitgliedschaft eines Arbeitgebers im Arbeitgeberverband ist der sog. "AT-Status" (außertariflicher Status) eines gewerkschaftsangehörigen (angestellten) Arbeitnehmers. Der außertarifliche Angestellte ist Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft, die satzungsgemäß ohne Einschränkung für ihn zuständig bleibt, und wird dennoch von den ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Auslegungsmethoden

Rz. 83 Der genaue Inhalt der Bezugnahmeklausel ist durch Auslegung der Parteiabsprachen nach Maßgabe der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (vgl. LAG Hamm v. 5.6.1998 – 10 Sa 1564/97). Verweisungen auf Tarifverträge einer bestimmten Branche schließen dabei laut einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein grds. nicht nur Verbandstarifverträge, sondern auch entsprechende firmenbez...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Nichtigkeit der Betriebsratswahl

Rz. 338 Die Betriebsratswahl kann nichtig sein mit der Folge, dass eine wirksame Arbeitnehmervertretung nie bestanden hat und dass sämtliche durchgeführten Handlungen und Vereinbarungen ebenfalls ohne Wirkung sind. Eine solche Nichtigkeit, die jederzeit von jedem Betriebsangehörigen, der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber geltend gemacht werden kann, führt zur rückwirkenden Fe...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Vorzeitiges Ausscheiden des Arbeitnehmers

Rz. 425 Scheidet ein Arbeitnehmer vor der Gewährung der Gratifikation aus dem Arbeitsverhältnis endgültig aus, stellt sich häufig die Frage, ob dem Arbeitnehmer ein anteiliger Anspruch auf Gewährung der Sonderzahlung ("pro rata temporis") zusteht. Insoweit ist zwischen Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter, Gratifikationen, die allein die Betriebstreue belohnen sollen,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Erforderlichkeit

Rz. 897 Es kann sein, dass die umfassende Unterrichtung durch den Arbeitgeber, die Auswertung einschlägiger Unterlagen und selbst die Hinzuziehung von betriebsinternen Auskunftspersonen nicht ausreichen, um dem Betriebsrat eine eigenverantwortete Entscheidung anstehender Sachfragen zu ermöglichen. § 80 Abs. 3 BetrVG sieht für diesen Fall vor, dass der Betriebsrat "nach näher...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Zweck, Umfang und Grenzen der Mitbestimmung des Betriebsrates

Rz. 917 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten bestehen, soweit nicht gesetzliche oder tarifliche Regelungen vorrangig sind und damit sperrend eingreifen, in den zu 14 Gruppen zusammengefassten "Angelegenheiten" des § 87 Abs. 1 BetrVG. Sinn und Zweck der Mitbestimmung ist es, die kraft seines Direktionsrechtes bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten ...mehr

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§ 51 Aussperrung / F. Arbeitslosen und Kurzarbeitergeld

Rz. 15 Der Entgeltverlust und die Einschränkung der Mitbestimmungsrechte bei mittelbaren Arbeitskampffolgen führten zu der Frage, ob der mittelbar betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf Kug oder Alg hat. Dies ist zumindest bei Auswirkungen innerhalb der umkämpften Branche nach der politisch motivierten Neufassung des § 116 AFG a.F. im Jahr 1986, jetzt § 146 SGB III, i.d.R. nic...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Verweisung auf die Tarifverträge der derzeitigen/einer künftigen Branche

Rz. 77 Weiterhin können Bezugnahmeklauseln sich auf den Wechsel des fachlichen Geltungsbereiches einer Branche erstrecken (sog. große dynamische Bezugnahmeklausel), oder nur innerhalb eines fachlichen Geltungsbereiches fortentwickeln (sog. kleine dynamische Bezugnahmeklausel). Rz. 78 Muster 17.4: Verweisung auf einen Tarifvertrag bei Branchenwechsel Muster 17.4: Verweisung au...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Außerordentliche Kündigung

Rz. 981 Die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes ist für die Dauer der Mitgliedschaft in dem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium als außerordentliche Kündigung zulässig, allerdings dann nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich, § 15 Abs. 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG. Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes stets der vorherigen Zust...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Inhalt der Einladung

Rz. 295 Die Besonderheit im zweistufigen Verfahren liegt darin, dass bereits auf der ersten Wahlversammlung, auf der zunächst der Wahlvorstand gewählt werden muss, abschließend Wahlvorschläge gemacht werden müssen. Wahlvorschläge sind nach dem Ende der ersten Wahlversammlung nicht mehr zulässig. Dies muss den wahlberechtigten Arbeitnehmern mitgeteilt werden. Der Aushang – Ei...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / I. Mehrkosten bei Anrufung des unzuständigen Gerichts

Rz. 13 Gem. § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG gilt die Ausnahmevorschrift des Satzes 1 nicht für die Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit zunächst angerufen hatte und dieses den Rechtsstreit dann an das ArbG verwiesen hat (BAG v...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Räumlichkeiten, "Schwarzes Brett" u.a.

Rz. 686 Um dem Betriebsrat einen reibungslosen Ablauf seiner Arbeit, insb. seiner Geschäftsführungstätigkeit zu ermöglichen, hat der Arbeitgeber ihm nach § 40 BetrVG die dafür erforderlichen Räume und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Je nach Größe des Betriebsrates – i.d.R. ab 200 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern, bei denen ein freigestelltes Betriebsratsmitglied e...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Abmahnung von Betriebsratsmitgliedern

Rz. 20 Betriebsratsmitglieder können wegen Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, aber nicht wegen Kritik an ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Amtsausübung abgemahnt werden. Bei Amtspflichtverletzungen ist als Sanktion das Amtsenthebungsverfahren gem. § 23 Abs. 1 BetrVG vorgesehen. Rz. 21 Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Bereichen bereitet teilweise Schwieri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / F. Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rz. 803 In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugendvertretung zu wählen, di...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / III. Arbeitsvertragliche Selbstbindung an den Tarifvertrag

Rz. 63 Um der Einheitlichkeit der materiellen Arbeitsbedingungen willen haben insb. tarifgebundene Arbeitgeber ein Interesse daran, die Regelungen des sie ohnehin bindenden Tarifvertrages auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden. Täten sie das nicht, müssten sie damit rechnen, dass auch bislang nicht organisierte Belegschaftsmitglieder der Gewerkschaft beitreten. Rz. 64 Die ar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Geschäftsführung des Wahlvorstands

Rz. 129 Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten und durchzuführen (§ 18 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ersetzt ihn das ArbG auf Antrag des Betriebsrates, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Er kann ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 596 Um den Betriebsrat überhaupt in die Lage zu versetzen, die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen, haben Betriebsräte gem. § 37 Abs. 6 und Abs. 7 BetrVG Anspruch auf bezahlte Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Rz. 597 Dabei sindmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Bestellung bei Unklarheiten über den Wahlbereich

Rz. 125 Ein Sonderproblem ergibt sich, wenn sich der Wahlbereich ändern soll. Denkbar sind folgende Fall-Konstellationen:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 14. Wahlniederschrift, Bekanntmachung und Wahlunterlagen

Rz. 278 Nach § 16 WO ist durch den Wahlvorstand – also aufgrund eines entsprechenden Beschlusses in öffentlicher Sitzung (a.A. DKW/Homburg, § 16 WO Rn 2: Nur die Feststellung des Stimmergebnisses muss in der öffentlichen Sitzung erfolgen, nicht aber unbedingt auch die Anfertigung der Niederschrift) – eine Wahlniederschrift anzufertigen. Sie ist vom Vorsitzenden des Wahlvorst...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / A. Streikrecht im GG

Rz. 1 Mittlerweile ist es allgemein anerkannt, dass das Streikrecht verfassungsrechtlich garantiert ist. "Das Grundrecht schützt als koalitionsmäßige Betätigung auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind. Sie werden jedenfalls insoweit von der Koalitionsfreiheit erfasst, als sie erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomi...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / bb) Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten gem. §§ 92 ff. BetrVG

Rz. 102 Vereinzelt haben unterinstanzliche Gerichte einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer vorläufigen personellen Maßnahme im Rahmen einer einstweiligen Verfügung bejaht (vgl. LAG Köln v. 13.8.2002 – 12 Ta 244/02, juris; LAG Niedersachsen v. 25.7.1995 – 11 TaBV 68/95, juris; ArbG Frankfurt am Main v.13.11.1985 – 9 BVGa 53/85). Das BAG hatte dies...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / f) Sonstige Streitigkeiten

Rz. 110 Ein Spruch der Einigungsstelle kann im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden (LAG Hessen v. 16.12.2004 – 5 TaBVGa 153/04, ArbRB 2005, 241; LAG Berlin v. 8.11.1990 – 14 TaBV 5/90, DB 1991, 1288 = BB 1991, 206). Gem. § 77 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Durchführung von Einigungsstellensprüchen. Nach allgemeine...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / I. Zeitliche Lage und Durchführung der ordentlichen Betriebsversammlung

Rz. 728 Der Betriebsrat ist gem. § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG verpflichtet, einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen. Es haben daher nach der gesetzlichen Regelung grds. in jedem Jahr regelmäßig mindestens vier Betriebsversammlungen stattzufinden. Häufig wird dies mangels ausreichender Themen nicht einzuhalten sein. Dies wird zumindest so lange un...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.3.2 Ehrenamtliche Richter auf Arbeitnehmerseite

Zu ehrenamtlichen Richtern der Arbeitnehmerseite können berufen werden: Arbeitnehmer und ihnen nach § 5 ArbGG gleichgestellte Personen; Mitglieder und Angestellte von Gewerkschaften, von selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung und Vorstandsmitglieder und Angestellte von Spitzenorganisationen; arbeitslose Personen, gleichgü...mehr