Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Rz. 28 Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verbindlich geregelt. Zu den Aufgaben der Fachärzte für Arbeitsmedizin und der Betriebsärzte zählt – neben der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb verantwortlichen Personen – auch die Durch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / G. Werbungskosten

Rz. 115 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Soweit keine höheren > Werbungskosten nachgewiesen werden, ist der steuerpflichtige Anteil der > Einnahmen aus Renten zur Ermittlung der > Einkünfte um den WK-Pauschbetrag für wiederkehrende Bezüge von 102 EUR zu mindern (§ 9a Satz 1 Nr 3 EStG). Der Pauschbetrag kommt jedoch nur einmal zum Ansatz, auch wenn verschiedene Einnahmen iSd § 22 N...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 152 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine § 271 vergleichbare Vorschrift ist dem Normengefüge der IFRS fremd (vgl. auch Bonner HGB-Komm. (2023), § 271, Rn. 501ff.). Sowohl "Beteiligungen" als auch Anteile an "verbundenen UN" stellen zunächst – und insoweit undifferenziert – in der Terminologie der IFRS allesamt finanzielle Vermögenswerte i. S. d. IFRS 9 i. V. m. IAS 32.11 dar (...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 2 Vorteile von mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen

"Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.", schrieb Hermann Hesse. Andererseits lautet eine andere Redewendung: "Aller Anfang ist schwer." Doch was bringt es, sich nachhaltiger aufzustellen? Unabhängig davon, ob es sich um ein produzierendes Unternehmen oder einen Dienstleister handelt, werden zunehmend Aufgaben mithilfe der Digitalisierung teilautomatisiert. Damit gewinnen Theme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Errichtung und Zusammensetzung

Rz. 3 Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 besteht die Verpflichtung, beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Ausschuss für Mutterschutz einzurichten. Ihm sollen als Mitglieder geeignete Personen der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Ausbildungsstellen, der Gewerkschaften, der Studierendenvertretungen und der Landesbehörden sowie weitere geeignete P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Verjährung / 2 Ausschlussfrist

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer macht ein Jahr, nachdem er ausgeschieden ist, ihm zustehende restliche Vergütung für geleistete Überstunden geltend. In seinem Arbeitsvertrag war geregelt, dass etwaige Ansprüche innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend zu machen sind und bei Ablehnung nach einer weiteren Frist von 6 Monaten beim Arbeitsgericht einzuklagen sind....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / 4 Mitwirkung der Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber ist der Agentur für Arbeit bei der Abgabe seines Arbeitsangebots zur Erteilung der für die Vermittlung notwendigen Auskünfte und zur Vorlage notwendiger Unterlagen verpflichtet. Er kann die Weitergabe des Arbeitsangebots an namentlich benannte Arbeitsuchende ausschließen; er kann seinen Vermittlungswunsch auch auf die bloße Überlassung von Daten der geeignete...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Auslage-/Aushangpflicht (§ 26 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Entsprechend der Regelung des § 18 Abs. 1 MuSchG a. F. besteht nach § 26 Abs. 1 Satz 1 die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Kopie dieses Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Rz. 11 Da § 26 Abs. 1 nur von einer Kopie "dieses Gesetzes" spricht, bezieht sich die Aushangpflicht auch nur auf das MuSchG selbst, nicht dagegen auf die son...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3.3 Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit

Das Recht Gewerkschaften zu bilden, ist grundgesetzlich gewährleistet.[1] Die Frage dringt unverhältnismäßig in die geschützte Privatsphäre des Arbeitnehmers ein. Nach der Gewerkschaftszugehörigkeit darf daher nach herrschender Meinung im Einstellungsgespräch nicht gefragt werden.[2] Eine Ausnahme gilt für sog. Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften gemäß § 118 BetrVG.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 2.1 Teilnahme der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften

§ 31 BetrVG dient in erster Linie dem Schutz gewerkschaftlicher Minderheiten im Betriebsrat. Auf Antrag eines Viertels der Betriebsratsmitglieder ist vom Betriebsratsvorsitzenden zur Teilnahme an der Sitzung ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft beratend hinzuzuziehen. Erforderlich ist der Antrag der Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder. Der Antrag i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.2 Betriebsratswahl

Der Gesetzgeber hat den Gewerkschaften bei der Wahl des Betriebsrats eine Unterstützungs- und Kontrollfunktion verliehen. Ihre wesentlichen Aufgaben sind dabei: Initiativrecht zur Betriebsratswahl bei betriebsratslosem Betrieb (Einladung zur Betriebsversammlung, gerichtliche Bestellung des Wahlvorstands); Abgabe von Wahlvorschlägen; Entsendungsrecht eines Vertreters in den Wahl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1 Werbung der Gewerkschaften

Zur Sicherung und Stärkung ihrer Verhandlungspositionen gegenüber den Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden sind die Gewerkschaften bei der Gewinnung neuer Mitglieder auf Werbemaßnahmen innerhalb der Betriebe angewiesen. Zulässigkeit und Grenzen gewerkschaftlicher Werbemaßnahmen sind wegen des Fehlens gesetzlicher Regelungen nahezu ausschließlich richterrechtlich entwickelt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.1.1 Umfang des Zutrittsrechts

Durch die Regelung in § 2 Abs. 2 BetrVG hat der Gesetzgeber den Gewerkschaften kein allgemeines Zugangsrecht zum Betrieb bzw. Aufsuchen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer verliehen, sondern nur eines, das zweckgebunden an die Aufgabenerfüllung der Gewerkschaften nach dem Betriebsverfassungsgesetz anknüpft. Das Zutrittsrecht besteht nur insoweit, als es zur Wahrnehmung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.4 Betriebsversammlung

Nach § 43 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Die Durchführung der Betriebs- und Abteilungsversammlung in diesem Zeitraum ist nicht in das Belieben des Betriebsrats gestellt, sondern vom Gesetz zwingend vorgeschrieben. Kommt der Betriebsrat dieser Verpflic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.5.2 Abwehr tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

Die rechtlichen Möglichkeiten der Gewerkschaft zur Überwachung der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung werden durch die Rechtsprechung eingeschränkt. Gegen Betriebsvereinbarungen, die entgegen § 77 Abs. 3 BetrVG gegen den Vorrang des Tarifvertrags verstoßen, kann sich eine Gewerkschaft aber dennoch zur Wehr setzen. Praxis-Beispiel Burda-Entscheidung Der Arbeitgeber ist Mitg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.3 Unterstützung des Betriebsrats bzw. seiner Ausschüsse

Eine wesentliche Aufgabe der Gewerkschaften besteht in ihrer Unterstützung der Betriebsratstätigkeit. Allerdings besteht keine Verpflichtung des Betriebsrats, sich überhaupt oder vorrangig der Unterstützung eines Gewerkschaftsbeauftragten zu bedienen. Ob der Betriebsrat sich der Hilfe eines Beauftragten einer Gewerkschaft bedient, steht in seinem Ermessen. Betriebsratssitzung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.1.2 Ausübung des Zutrittsrechts

Das sich aus § 2 Abs. 2 BetrVG ergebene Zugangsrecht wird durch einen Beauftragten der Gewerkschaft ausgeübt. Dabei bestimmt die Gewerkschaft selbst, welche Person das Zutrittsrecht wahrnehmen soll. Dies können sowohl Gewerkschaftsangestellte (z. B. Gewerkschaftssekretäre) aber auch ein anderer in einem anderen Betrieb oder Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer sein.[1] Eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.5.1 Allgemeine Grundsätze

Der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft stehen nach dem BetrVG Überwachungsrechte gegenüber Betriebsrat und Arbeitgeber zu. Sie ist aber nicht verpflichtet, gegen die ihr bekannten Missstände im Betrieb vorzugehen, aus ihrem Überwachungsrecht folgt keine entsprechende Überwachungspflicht. Das Überwachungsrecht besteht bei groben Verstößen von Arbeitgeber und Betriebsrat gegen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.1 Zulässigkeit von gewerkschaftlicher Werbung

Die Werbung von Mitgliedern durch die Gewerkschaften gehört nach heute unbestrittener Ansicht zu den sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenen Rechten einer Arbeitnehmerkoalition. Durch die Werbung neuer Mitglieder sichern sie ihren Fortbestand, da von der Mitgliederzahl letztlich ihre Verhandlungsstärke abhängt. Jedoch wird nicht nur die Gewerkschaft, sondern auch das einzelne Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1 Gewerkschaftliche Rechte innerhalb der Betriebsverfassung

Durch das BetrVG wird die Aufgabenverteilung zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat gesetzlich voneinander abgegrenzt. Sie hat kein allgemeines Zugangsrecht zu den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern. Ein solches besteht nur, soweit sie ihre im Betriebsverfassungsgesetz aufgeführten Aufgaben wahrnimmt. Die vorrangige Aufgabe der Gewerkschaft liegt in ihrem Überwachungsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 2 Rechtsstellung außerhalb der Betriebsverfassung

Die Rechte der Gewerkschaften außerhalb der Betriebsverfassung sind gesetzlich nicht geregelt und im Wesentlichen von den Gerichten aus der verfassungsrechtlichen gewährleisteten Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG entwickelt worden. Die wichtigsten Rechte stellen ihre Möglichkeit zur Werbung im Betrieb sowie die Tätigkeit der gewerkschaftlichen Vertrauensleute dar. Nachd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 2.2 Gewerkschaftliche Vertrauensleute

Gewerkschaftliche Vertrauensleute stellen einen ehrenamtlichen Funktionärskörper einer Gewerkschaft im Betrieb dar, durch den sie ihre koalitionsspezifische Aufgabe auf der Ebene der einzelnen Betriebe wahrnehmen lassen will. Zu den Aufgaben von gewerkschaftlichen Vertrauensleuten zählt insbesondere die Werbung neuer Mitglieder; Mitwirkung und Vorbereitung von Wahlen der Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.1 Zugangsrecht zum Betrieb

Ein allgemeines und an keine weiteren Voraussetzungen gebundenes Zutrittsrecht der Gewerkschaft bzw. ihrer Beauftragten besteht nach der gegenwärtigen Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht. Die einzige gesetzliche Regelung des Zugangsrechts ist in § 2 Abs. 2 BetrVG enthalten. Danach ist einem Beauftragten einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach Unterrichtung des Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb

Zusammenfassung Überblick Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat den Gewerkschaften ausdrückliche Aufgaben nur innerhalb der Betriebsverfassung zugewiesen. Dies sind im Wesentlichen Initiativrechte bei der erstmaligen Bildung eines Betriebsrats oder Einberufung einer Betriebsversammlung. Daneben können sie die Betriebsverfassungsorgane bei der laufenden Arbeit unterstütze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.2 Form und Grenzen gewerkschaftlicher Werbung

Bei der Festlegung der Grenzen gewerkschaftlicher Werbung geht es letztlich um die Frage, ob überwiegende Gegeninteressen des Arbeitgebers gegenüber dem in Art. 9 Abs. 3 GG verankerten Recht der Arbeitnehmerkoalition bestehen. Hierzu hat die Rechtsprechung in einer Vielzahl von Entscheidungen die nachfolgend dargestellten Grundsätze entwickelt. Die gewerkschaftliche Werbung k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.3 Abwehrmaßnahmen gegen unzulässige Werbung

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich unzulässigen Werbemaßnahmen nicht durch Selbsthilfe entgegentreten. Unzulässige Plakatierungen dürfen aber durch Besitzwehr[1] beseitigt werden. Das ist z. B. denkbar bei Plakaten oder eines Aufrufens, die eindeutig beleidigenden Charakter haben oder im Fall des sog. wilden Plakatierens, wenn zugleich geeignete, erlaubte Stellen zur Plakati...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / Zusammenfassung

Überblick Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat den Gewerkschaften ausdrückliche Aufgaben nur innerhalb der Betriebsverfassung zugewiesen. Dies sind im Wesentlichen Initiativrechte bei der erstmaligen Bildung eines Betriebsrats oder Einberufung einer Betriebsversammlung. Daneben können sie die Betriebsverfassungsorgane bei der laufenden Arbeit unterstützen sowie bestimm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.1.3 Verweigerung des Zutritts durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss den Zutritt eines Gewerkschaftsbeauftragten im Rahmen des § 2 Abs. 2 BetrVG grundsätzlich dulden. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Voraussetzungen für das Zutrittsrecht nicht vorliegen. Praxis-Beispiel Zutrittsverweigerung Ein externer Gewerkschaftsvertreter will an einer anberaumten Sitzung des Betriebsrats teilnehmen. Nach § 31 BetrVG kann ein Beauftra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.5 Überwachungsrechte

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft kein allgemeines Eingriff- und Überwachungsrecht eingeräumt, insbesondere fehlt ihr die Möglichkeit, Rechte des Betriebsrats im eigenen Namen gegenüber dem Arbeitgeber gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen (sog. Prozessstandschaft). Auch hat sie keine Möglichkeit, die Einhaltung v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Aufgaben / 2.2 Konkrete Durchsetzungsmöglichkeiten

Dem Betriebsrat sind jedoch nur vereinzelt im BetrVG besondere verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung in Rechtsfragen zugewiesen. Ein in der Praxis bedeutsames Beispiel ist die Eingruppierung. Hier kann der Betriebsrat gegen die seiner Ansicht nach falsche Anwendung des Tarifrechts bei der Eingruppierung im Beschlussverfahren gerichtlich vorgehen. Der Betriebsra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Aufgaben / 2.1 Zu überwachende Vorschriften

Zugunsten der Arbeitnehmer gelten die Vorschriften der meisten arbeitsrechtlichen Gesetze, z. B. das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die arbeitsrechtlichen Vorschriften des BGB, HGB und der Gewerbeordnu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 1 Allgemeines

Soweit nicht laufende Angelegenheiten der Geschäftsführung vom Betriebsratsvorsitzenden oder vom Betriebsausschuss erledigt werden, bildet der Betriebsrat seinen Willen durch Beschlussfassung in den Betriebsratssitzungen, ggf. unter beratender Teilnahme der Gewerkschaften, der Schwerbehindertenvertretung, der betrieblichen Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Arbeitg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 2.5 Hinzuziehung von Arbeitgeberverbandsvertretern

Ein Vertreter der Arbeitgebervereinigung kann ebenso wenig wie ein Gewerkschaftsvertreter von sich aus an einer Betriebsratssitzung teilnehmen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass der Arbeitgeber entweder selbst an der Sitzung des Betriebsrats teilnimmt oder sich durch eine an der Betriebsleitung verantwortlich beteiligte Person vertreten lässt. Nur dann kann der Arbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 1 Einleitung

Am 1.1.2014 ist der Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund)) in Kraft getreten. Er löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) für den Bereich des Bundes ab. Seit dem 1.4.1961 bestimmte der BAT/BAT-O mehr als 40 Jahre die Rechtsverhältnisse der Angestellt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Vertragsbedingungen

Rz. 3 Mit dem Begriff "Vertragsbedingungen" meint der Gesetzgeber alle Regeln, die auf individualrechtlicher Ebene für das Arbeitsverhältnis geschaffen werden. Damit ist ein umfassendes Verständnis der Vertragsbedingung gemeint, was zu einer möglichst weit reichenden Anwendung der AGB-Kontrolle auf individualrechtliche Vereinbarungen führt. Unter "Vertragsbedingungen" sind fo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 3.2.1 Tarifverträge

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG unterliegen Tarifverträge im Gegensatz zu einzelvertraglichen Vereinbarungen nur in beschränktem Maße der gerichtlichen Inhaltskontrolle, da sie von gleichberechtigten Partnern des Arbeitslebens ausgehandelt werden, deren Regelungen durch die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG geschützt werden. Wegen der Gleichgewichtigkeit der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 Prozesskostenhilfe wird nach § 114 Satz 1 ZPO für die "Prozessführung" gewährt. Sie kann für jedes gerichtliche Verfahren, einschließlich der Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 86b und § 199 (BVerfG, Beschluss v. 4.8.2016, 1 BvR 380/16) sowie nach § 178a (BSG, Beschlüsse v. 25.2.2010, B 11 AL 22/09 C und v. 2.3.2016, B 13 SF 7/16 S, LSG Bayern, Beschluss v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse / 1 Aufgaben und Ziele der Bilanzanalyse

Aufgabe der Bilanzanalyse (BA) ist es, aus den verfügbaren Zahlen und Daten des Jahresabschlusses eines Unternehmens zusätzliche Informationen zur Analyse und Bewertung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu generieren. Ziel ist die Beurteilung der gegenwärtigen und die Prognose der zukünftigen wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des betrachteten Unternehmens für int...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Neue Urlaubsmodelle / 3.2 Abweichung von tariflichen Urlaubsansprüchen

Tarifverträge geben die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs normalerweise klar vor und lassen keinen Spielraum für Flexibilisierungen. Bei beiderseitiger Tarifbindung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite kann der Arbeitnehmer auch nicht zu seinen Ungunsten auf die tarifvertraglich eingeräumten Rechte verzichten. Eine Flexibilisierung der Urlaubsansprüche ist in solchen F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Landesrecht

Auch in den jeweiligen Landespersonalvertretungsrechten gilt das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ebenso sind die gewerkschaftlichen Zutrittsrechte zur Dienststelle und die Zusammenarbeit mit den Koalitionen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite identisch oder mit geringfügigen Abweichungen in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. § 2 BPersVG vergleichbare Regelu...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.2 Adressaten des Gebots

Primär richtet sich das Gebot an sämtliche Personalvertretungen und die Dienststellenleitungen, weil sich für diese unmittelbar Aufgaben und Pflichten aus dem Personalvertretungsrecht ergeben. Konsequenterweise richtet sich das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit demnach nicht an die Beschäftigten der Dienststelle. Es will auch nicht den Umgang der Beschäftigten untere...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.5.2 Tarifverträge

Auch einschlägige Tarifverträge beanspruchen Vorrang vor den Regelungen, insbesondere geschlossenen Dienstvereinbarungen, der personalvertretungsrechtlichen Parteien. Hintergrund ist unter anderem, dass die Dienststellenparteien, insbesondere die Personalräte den Gewerkschaften durch Überschneidungen in der Regelungskompetenz keine Konkurrenz machen sollen. Einschlägig ist e...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Einleitung

Die Vorschrift enthält 5 Absätze. § 2 Abs. 1 BPersVG normiert den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die Formulierung ist § 2 Abs. 1 BetrVG angepasst. Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist Leitmotiv des Gesetzes und beansprucht stets Geltung. § 2 Abs. 2 BPersVG normiert als Unterlassungsgebot die Friedenspflicht für die Dienststellenparteien. Das gilt a...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Tragweite und Inhalt des Gebots

Das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit ist nicht lediglich Programmsatz, sondern in erster Linie ein Verhaltensgebot, das die Dienststellenparteien zur gegenseitigen Akzeptanz und gleichberechtigten Partnerschaft anhält. Gerade die Dienststellenleitung hat dabei zu akzeptieren, dass ein Personalrat seine Aufgaben wahrnehmen darf und in Erfüllung dieser Aufgaben dem Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 1 Allgemeine Grundsätze

Als kampfweise Druckausübung nichtstaatlicher Beteiligter bedarf der Arbeitskampf bestimmter Grundsätze hinsichtlich Ziel und Durchführung. Arbeitskämpfe dürfen sich nur auf tariflich regelbare Ziele richten (Tarifbezogenheit [1]). Damit sind die Erfüllung von Rechtsansprüchen oder die Klärung von Rechtsfragen als Gegenstand ausgeschlossen. Gewerkschaftliche Streiks, die der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 2 Streik

Unter einem Streik ist die von einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern planmäßig und gemeinschaftlich durchgeführte vorübergehende Arbeitsniederlegung zur Durchsetzung eines kollektiven Interesses zu verstehen. Er ist als Mittel des Arbeitskampfs grundsätzlich zulässig. Er muss allerdings von einer Gewerkschaft geführt werden, darf nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 3 Aussperrung

Die Aussperrung ist die von einem oder mehreren Arbeitgebern im Arbeitskampf planmäßig erfolgte Arbeitsausschließung mehrerer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnzahlung. Durch die allein zulässige suspendierende Aussperrung wird der Bestand des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ebenso wenig berührt wie beim Streik. Es ruhen vielmehr nur die beiderseitigen Hauptpflichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 3 Beitragsberechnung

Zeiten einer Arbeitsunterbrechung, wie z. B. Streik oder Aussperrung jeweils bis zu einem Monat, sind dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Für Zeiten einer Arbeitsunterbrechung im Sinne dieser Vorschrift sind deshalb Sozialversicherungstage (SV-Tage) anzusetzen und bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen.[1] Praxis-Beispiel Arbeitsk...mehr