Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnverlagerung

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2.2 "BEPS-Projekt" (Base Erosion and Profit Shifting Project) der OECD

Rz. 4b § 50j EStG hat als konkrete Grundlage den Punkt 6 des BEPS-Projekts, der die "Verhinderung von unrechtmäßiger Inanspruchnahme von DBA-Vorteilen" zum Ziel hat.[1] Rz. 4c Die Ergebnisse des BEPS-Projekts wurden 2017 veröffentlicht (Rz. 4b) Hintergrund für dieses Projekt war aus Sicht der Finanzverwaltung die zunehmende Beobachtung, dass multinationale Unternehmen unter A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutige Fassung der Bußgeldvorschrift geht im Wesentlichen auf die Strafbestimmungen in § 406 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AO) und § 413 Abs. 1 Nr. 3 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 2 AO) zurück. Im Zuge der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO durch das 2. AO-StrafÄndG [2] wurd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verdacht einer Steuerstraftat

Schrifttum: Ebert, Der Tatverdacht im Strafverfahren, 2000; Kammann, Der Anfangsverdacht, 2003; Schulz, Normiertes Misstrauen, 2001; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003. Ergänzender Hinweis: Nr. 14, 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14, 26) Rz. 5 [Autor/Stand] Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Anfangsverdachts. Es genügt ein "einfacher" Verdacht, der von dem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 385 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO i.V.m. § 138a AO i.d.F. des Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes[2] (s. Rz. 13) werden Verstöße gegen Übermittlungs- und Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Erstellung und Übermittlung sog. länderbezogener Berichte geahndet. Ordnungswidrig handelt hiernach derjenige, der vorsätzlich oder leichtfertig einer Berichts- bzw. Mit...mehr

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Fragen und Antworten zum BE... / Was ist das BEPS-Projekt?

BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Das BEPS -Projekt wurde im Jahr 2013 mit dem Ziel initiiert, gegen den schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten und aggressive Steuerplanungen international tätiger Konzerne vorzugehen. Hierfür wurden konkrete Empfehlungen erarbeitet und im Herbst 2015 vorgelegt. Dass sich ...mehr

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Fragen und Antworten zum BE... / Wie funktioniert das BEPS-MLI?

Das Mehrseitige Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ( BEPS -MLI) ist ein mehrseitiger völkerrechtlicher Vertrag zur Modifikation bestehender Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Übereinkommen erlaubt die Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen an alle verpflichtenden u...mehr

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Fragen und Antworten zum BE... / Welche Maßnahmen zur Abwehr von Steuervermeidung wurden bereits ergriffen?

Die Bundesregierung, die EU und die internationale Gemeinschaft haben in den letzten Jahren bei der Bekämpfung von Steuervermeidung wichtige Fortschritte erreicht. So konnte man sich auf G20 / OECD -Ebene auf Maßnahmen gegen BEPS einigen, BEPS -Empfehlungen in das europäische und nationale Steuerrecht überführen sowie globale Standards für Transparenz in Gestalt des automati...mehr

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Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwert­übertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

Leitsatz 1. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Fremdunüblichkeit der Geschäftsbeziehung führen kann; Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA‐USA 1989 und Art. 5 DBA‐Frankreich 1959). 2. Ob ein unbesichertes Konzerndarlehen im Rahmen einer Gesamtbetracht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1 Gewinnverlagerung ins Ausland

Rz. 164 Die Verlagerung von Gewinnen in das niedriger besteuernde Ausland ist grundsätzlich nicht missbräuchlich. Der Stpfl. ist darin frei, seine Verhältnisse steuerlich möglichst günstig zu gestalten, auch wenn er dazu eine Gewinnverlagerung ins Ausland nutzt. Für bestimmte vom Gesetzgeber missbilligte Gestaltungen durch Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.1 Gesellschaftsverträge

Rz. 101 Bei Gesellschaftsverträgen mit Kindern und Ehegatten ist auch beim Vorliegen außerbetrieblicher Gründe für die Beteiligung kein Gestaltungsmissbrauch gegeben, wenn der Vertrag folgerichtig durchgeführt wird und eine angemessene Gewinnverteilung vorgesehen ist. Ist die Gewinnverteilung unangemessen, kommt ein Gestaltungsmissbrauch in Betracht, insbesondere wenn dies z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1.2 Verlagerung von Konzernfunktionen in ausländische Kapitalanlagegesellschaften

Rz. 169 Die Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft im niedrig besteuernden Ausland ist nicht schon deswegen rechtsmissbräuchlich, weil die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte im Ausland durch eine Managementgesellschaft erfolgt.[1] Rz. 170 Die Zwischenschaltung konzernabhängiger niederländischer Kapitalgesellschaften, die im Inland Grun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1.1 Zwischenschaltung von Basisgesellschaften

Rz. 165 Eine Basisgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft im Ausland, die in einen Lieferungs-, Leistungs- oder Zahlungsweg zwischengeschaltet ist, der im Ergebnis im Inland landet. Durch die Zwischenschaltung sollen die der Besteuerung unterliegenden Gewinne statt im Inland im Sitzstaat der Basisgesellschaft anfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Gesell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zur Anwendbarkeit des § 252 Abs. 2

Rn. 118 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Inanspruchnahme gesetzlicher Ansatz- oder Bewertungswahlrechte wird z. T. als Beispiel für ein begründetes Abweichen vom Gebot des § 252 Abs. 1 Nr. 5 angegeben (vgl. ADS (1995), § 252, Rn. 102). Hinsichtlich dieser Auffassung ist jedoch zu differenzieren, auf welchen spezifischen Regelungsinhalt des § 252 Abs. 1 Nr. 5 Bezug genommen wird...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs durch § 4d EStG

Tz. 114 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Durch das BetrAVG wurden die nach § 4d EStG stlich abzb Zuwendungen an die tats Kassenleistungen angepasst. Dabei ist den UK wegen des mangelnden Rechtsanspruchs auf die Kassenleistungen und der damit fehlenden Anwartschaften im Wes nur eine Finanzierung im sog Kap-Deckungsverfahren – Zuwendung des Deckungs-Kap für die Leistungen im Zeitpun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Gewinnabführungspflichten (§ 324 Abs. 2 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Durch die Eingliederung einer AG, KGaA oder SE in eine Hauptgesellschaft wird nicht automatisch eine Pflicht zur (Teil-)Gewinnabführung begründet. Gleichwohl kann die Hauptgesellschaft durch ihr umfassendes Weisungsrecht nach § 323 Abs. 1 Satz 1 AktG den Gewinn ganz oder teilweise an sich ziehen (vgl. Emmerich/Habersack (2020), § 324 AktG, Rn....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 5 Datenschutz

Rz. 37 Der Datenschutz ist Ausfluss des durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten sind nicht uneingeschränkt zulässig. Das BVerfG hat in seinem sog. Volkszählungsurteil[1] Grundsätze für den Schutz des vom Persönlichkeitsrecht umfassten Rechts a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Sparkassen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zuwendungen des BgA "Sparkasse" (Anstalt öR) an den eigenen Gewährträger sind stlich von vGA zu unterscheiden. Die Rspr und die Fin-Verw gehen davon aus, dass im Verhältnis zwischen dem BgA "Sparkasse" und dem Gewährträger ebenfalls die kstlichen Grundsätze über das Verhältnis zwischen Kö und Gesellschafter entspr gelten. Daher sind – soweit es um ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 OECD-Kompromiss „Nexus Ansatz“

Im Abschlussbericht[1] zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende steuerliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregelungen eingestuft, bei denen die Gefahr besteht, dass sie zur künstlichen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 10.2 – Betriebsprüfungsordnung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 vom 15. März 2000 (BStBl I, 368) – zuletzt geändert durch allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 20. Juli 2011, BStBl 2011 I, 710. - Auszug - Nach Artikel 108 Abs. 7 des Grundgesetzes wird mit Zustimmung des Bundesrates folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen: I. Allgemeine Vorschriften § 1 – Anwendungsbereich der Betriebsprüfungsordnung (1) Die...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 5 Informations- und Berichtspflichten nach HGB

Rz. 43 Sofern eine Unternehmensverbindung nach § 271 Abs. 2 HGB besteht, gehen damit mehrere Rechtskonsequenzen für die betroffenen Unternehmen einher. Die für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften bzw. denen qua § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 267 HGB maßgebliche Bilanzgliederung gem. § 266 HGB sieht für nachfolgende Verbundbeziehun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.3 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Nutzung eines Internet-Servers

In der Literatur wird zunehmend die Gestaltung vorgestellt, dass durch die "Ansiedlung" eines Internet-Servers in einem Niedrigsteuerstaat Vertriebsgewinne verlagert werden könnten.[1] Praxis-Beispiel Geschäftsleitungsbetriebsstätte Der Tübinger Industrielle Baier stellt EDV-Zubehör her. Um sich neue Kundenquellen zu erschließen, will er künftig im Internet mittels eines virtu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.5 Betriebsvermögenszuführung nur von außen?

Tz. 83 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Aber noch in einem weiteren Punkt ist die Auff des BFH (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392; dazu s Nichtanwendungs-Erl des BMF v 17.04.2002, BStBl I 2002, 629; weiter s Urt des BFH v 05.06.2007, BStBl II 2008, 986) strenger als die der Fin-Verw:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Regelungszweck, Rechtscharakter der Vorschrift

Tz. 25 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 Die Vorschrift des § 8 Abs 4 KStG ist in hohem Maße auslegungsbedürftig, aber nur begrenzt auslegungsfähig (s Orth, DB 1997, 2242, 2249). Das Grundproblem der Vorschrift wird mit Rödder (StbJb 2002/2003, 307ff) und Frotscher (in F/M, § 8 KStG Rn 182) darin gesehen, dass der Telos der Norm letztlich ungeklärt ist. MaW, es fehlt an einem verläss...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / Zusammenfassung

Überblick Im BEPS[1]-Projekt haben erstmals OECD, G20-Staaten und Entwicklungsländer in enger Kooperation Maßnahmen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen erarbeitet. Konkret wurden am 5. Oktober 2015 internationale Standards gegen Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen festgelegt und in sog....mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 4.2 OECD-Kompromiss – Nexus Ansatz

Im Abschlussbericht[1] zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende steuerliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregelungen eingestuft, bei denen die Gefahr besteht, dass sie zur künstlichen ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.5 Umsetzung für "Alt"-Doppelbesteuerungsabkommen

Dies soll durch das multinationale Instrument nach BEPS Action 15 erfolgen. Die Bundesregierung hat hierzu am 21.12.2016 der Unterzeichnung des "Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" zugestimmt. Dieses Übereinkommen hat zum Ziel, die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.1 Stammdokumentation

Die Stammdokumentation soll eine erste Einschätzung steuerlicher Risiken ermöglichen, die hinsichtlich der Bestimmung von Verrechnungspreisen in einem Konzern bestehen, sowie anderer Risiken hinsichtlich Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen. Die enthaltenen Informationen sind als solche (allein) nicht dazu geeignet, die Unangemessenheit von Verrechnungspreisen nachzuwe...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.1 Grundlagen und sich anschließende Verfahrensfragen

Rz. 1945 Maßgebend für die Bemessung der Gewerbesteuer ist – seit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1998 – ausschließlich der Gewerbeertrag der GmbH (§ 6 GewStG). Dieser ermittelt sich nach § 7 Satz 1 GewStG auf der Grundlage des für Körperschaftsteuerzwecke ermittelten Gewinns, der um gewerbesteuerspezifische – meist den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer widerspieg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stangl/Hageböke in Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform 2008, 489; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlichen Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505. Rn. 216 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG findet grds (wie durch die ATAD-Richtlinie der EU gefordert) auch auf Körperschaften (regelmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Zielsetzung u rechtspolitischer Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 IRd Unternehmensteuerreform 2008 (UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BStBl I 2007, 630) wurde neben der Absenkung der GewSt-Messzahl u der Einführung der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmer ua auch der KSt-Tarif herabgesetzt. Um den damit einhergehenden Steuerausfällen entgegenzuwirken, wurde in diesem Zuge ua das Instrument der Zins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Reiche/Kroschewski, Akquisitionsfinanzierung nach Einführung der Zinsschranke, DStR 2007, 1330; Scheunemann/Socher, Zinsschranke beim Leveraged Buy-out, BB 2007, 1144; Eggert, Finanzierungsstrukturen im Lichte der Zinsschranke – Problemfelder u Lösungsansätze im Überblick, M&A Review 4/2019, 120. Rn. 323 St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 3.3 Bildung der Rücklage

Rz. 20 Es bestand ein steuerliches Wahlrecht, die Euroumrechnungsrücklage zu bilden. Bei der Entscheidung hierüber warzu bedenken, dass die Rücklagenbildung einen u. U. unverhältnismäßig hohen, zusätzlichen und fehleranfälligen Verwaltungsaufwand erforderlich machte; es musste eine Schattenbuchhaltung für umrechnungsbedingte Rücklagen geführt werden.[1] Andererseits bewirkte...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 1.2.3 Steuerrechtlicher Hintergrund

Tz. 5 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Stliches Ziel der IntGA ist regelmäßig die Senkung der (Konzern-)St-Quote durch Gewinnverlagerung oder Gewinnlokalisation in einem niedrig(er) besteuerten ausl Staat bzw die Aufwandslokalisation in einem Hoch-St-Staat. Bei der Gestaltung von Verrechnungspreisen handelt es sich um das wohl bedeutendste Feld der St-Gestaltung und St-Politik für ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.3 Prüfungsschritt 3: Anwendung des § 1 AStG auf die Teilwertabschreibung

Tz. 838 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Werden Eink eines Stpfl aus Geschäftsbeziehungen mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er iR solcher Geschäftsbeziehungen zum Ausl Bedingungen vereinbart, die von denen abweichen, die voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen vereinbart hätten, so sind seine Eink unbeschadet anderer Vors...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.10.2 OECD-Kompromiss – Nexus-Ansatz

Tz. 985a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" (http://dx.doi.org/10.1787/9789264258037-de) haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende stliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregel...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.2.1 Sperrwirkung der DBA bei verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen

Tz. 80a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 So regeln die KStR in R 36 Abs 2, dass in einem solchen Verhältnis vGA auch dann anzunehmen sind, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren, eindeutigen und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters zu zahlen ist, oder wenn nicht einer klaren Vereinb...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.5 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

Tz. 1163 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der Abschlussbericht des BEPS-Projekts sieht die Aufnahme von sog Antifragmentierungsregelungen vor. Die in der Praxis aufgetretenen Modelle einer Verteilung von Bauaufträgen/Teilen von Bauaufträgen an verbundene Unternehmen, um die Bau- und Montagefrist (idR von 12 Monaten) zu umgehen, soll aufgegriffen werden. Es soll verhindert werden, da...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.1.2 Die aktuellen Entwicklungen bei der OECD – Auswirkungen von BEPS

Tz. 942 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die G20, die OECD und die EU-Kommission versuchen derzeit, St-Gestaltungsmodelle zu bekämpfen, die es ermöglichen, Gewinne in Steueroasen umzuleiten. Unter dem Begriff BEPS ("base erosion and profit shifting") werden diese Modelle zur Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und der Verlagerung von Gewinnen zusammengefasst. Die OECD hat mittlerw...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.4 Die Auflösung der Konkurrenzverhältnisse

Tz. 20 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Bereits aus der (urspr) Ges-Begr des § 1 AStG ergibt sich eine erste Auflösung des Konkurrenzverhältnisses. Diese enthält folgende Aussagen: "Nach geltendem dt StR können zwar gewisse Gewinnverlagerungen korrigiert werden …" und: "Vorschriften, in denen dieses Ziel (gemeint ist die Berichtigung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs) bereits se...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.1 Überblick über den Regelungsgehalt

Tz. 90 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 In § 1 Abs 1 AStG werden sowohl die kumulativ notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen der Einkunftsberichtigung beschrieben, wobei die Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Die Rechtsfolgen erstrecken sich auf eine vergleichsweise allgemeine Vorgabe. Durch die Bezugnahme auf den Fremdvergleichsgrundsatz als e...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.1.1 Rechtslage nach Art 7 OECD-MA aF

Tz. 115 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zur zeitlichen Anwendung s Tz 102, 1206 ff. Als Tatbestandsmerkmal werden zunächst Geschäftsbeziehungen verlangt. Dieses Merkmal wird in § 1 Abs 5 AStG definiert. Aus dem Merkmal "Geschäftsbeziehungen" ergibt sich, dass § 1 Abs 1 AStG nur dann als Einkunftskorrekturvorschrift anwendbar ist, wenn schuldrechtliche Verträge vorliegen. Im Gegens...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 126 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Außerdem muss es sich um Geschäftsbeziehungen zum Ausl handeln; bei rein inl Geschäftsbeziehungen ist § 1 Abs 1 AStG nicht anwendbar. Zur daraus sich ergebenen europarechtlichen Problematik s Tz 188ff. Im Gegensatz zur anderen Vorschriften des AStG (insbes §§ 2, 7) wird unabhängig vom ausl St-Niveau jede Einkunftsverlagerung in das Ausl erfa...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Baumhoff/Ditz/Greiner, Auswirkungen des U-RefG 2008 auf die Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen, DStR 2007, 1649; Baumhoff/Puls, Der OECD-Diskussionsentwurf zu Verrechnungspreisaspekten von "Business Restructurings" – Analyse und erster Vergleich mit den dt Funktionsverlagerungsregeln nach § 1 Abs 3 AStG, IStR 2009, 73; BDI, Die Verschärfung der Besteuerun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.4.2.3.1 Rechtslage nach Art 7 OECD-MA aF

Tz. 103 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die zeitliche Anwendung der Gewinnabgrenzungsregelungen nach Art 7 Abs 1 OECD-MA aF (und damit den aus Sicht der Fin-Verw maßgebenden Verw-Grundsätzen v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076) lässt sich folgt abgrenzen: VZ bis einschließlich 2012 und VZ ab 2012, wenn der Gegenbeweis nach § 1 Abs 5 S 8 AStG geführt werden kann. Dies dürfte vor allem ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.8 Anschubfinanzierungen – Ablösung steuerlich ungünstiger Finanzierungen

Tz. 853 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei grenzüberschreitenden Finanzierungen wird häufig die Notwendigkeit gesehen, eine kurzfristig lokal eingegangene Finanzierung später stoptimierend durch eine Finanzierung durch die inl MG zu ersetzen. Die hierdurch auftretenden Probleme sollen anhand nachfolgendem Bsp erläutert werden. Beispiel: Die inl C-GmbH hat die Beteiligung an dem ita...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.4.1 Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2007

Tz. 23 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Das in Tz 21 aufgezeigte Rechtsverhältnis der einzelnen Vorschriften wird von der hM in der Lit (s ua Menck, in Blümich, § 1 AStG Rz 14; Debatin, DB 1974, Beilage 15, 4; Raupach, JbFStR 1977/1978, 424, 430; Manke, JbFStR 1977/1978, 460, 464) überwiegend dahingehend ausgelegt, dass § 1 AStG zumindest dann nicht zur Anwendung kommen soll, wenn ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.7.4.6.1 Allgemeines

Tz. 545 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ein weiterer "Ausnahmefall" ergibt sich (erst) aus § 2 Abs 1 S 1 FVerlV. Die Regelung lautet: "Übt das übernehmende Unternehmen die übergehende Funktion ausschl gegenüber dem verlagernden Unternehmen aus und ist das Entgelt, das für die Ausübung der Funktion und die Erbringung der entspr Leistungen anzusetzen ist, nach der Kostenaufschlagsmet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.2 Regelung im Überblick

Rz. 243 Handels- und Steuerrecht regeln die Rechnungsabgrenzung somit (vgl. Rz. 242) heute, mit Ausnahme der steuerlichen Abgrenzung nach § 5 Abs. 5 S. 2 EStG, im Wesentlichen gleich lautend. Auszuweisen sind transitorische Posten i. e. S., nämlich auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Entwicklung der Norm

Rz. 1 [Autor/Stand] Internationaler Ausgangspunkt im BEPS-Projekt von OECD und G20-Staaten. Den Ausgangspunkt des heutigen § 138a AO bildet der im Auftrag der G20-Staaten von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitete und am 5.10.2015 vorgelegte Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 13 ("Verrechnungspreisdokumentation und länderbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen einfachgesetzlichen Vorschriften

a) Allgemeine Mitwirkungspflichten Rz. 12 [Autor/Stand] Ziel der Risikoeinschätzung. Ziel der Erstellung des CbC-Reports ist die Erhöhung der Transparenz unter den Finanzbehörden in den Ansässigkeitsstaaten durch die Bereitstellung umfassender und ausreichender Informationen zur Durchführung einer Risikoeinschätzung für Verrechnungspreise von großen internationalen Konzernen....mehr