Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnverlagerung

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 3.1 Konzernabschlussstichtag nach Maßgabe der Mutterunternehmung

Rz. 25 Anders als beim Jahresabschluss wird der Stichtag für den Konzernabschluss nicht gesondert durch Gesetz oder gar durch Festlegung in der Satzung respektive dem Gesellschaftsvertrag festgelegt; auch § 299 Abs. 1 HGB bestimmt nicht das Konzerngeschäftsjahr.[1] Vielmehr ergibt sich aus § 299 Abs. 1 HGB, der den Gleichlauf des Stichtags des Mutterunternehmens für den Jahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 19.2.2020 – IV C 2-S 2144-g/17/10002 – DOK 2019/1083405 (Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018), BStBl. I 2020, 238 Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018 Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.2 Hintergrund der Vorschrift

Rz. 2 Die Einführung von § 4j EStG steht im engen Zusammenhang mit der BEPS-Kampagne der OECD/G20-Staaten zur Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS). Ziel der BEPS-Initiative ist es, gegen aggressive Steuerplanungsstrategien zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung international tätiger Konzerne vorzugehen. Eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.1 Verfassungsrecht

Rz. 104 Bedenken bestehen gegenüber der Verfassungsmäßigkeit von § 4j EStG. Die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4j EStG stellt eine Verletzung des objektiven Nettoprinzips als Ausprägung des Leistungsfähigkeitsprinzips dar und kann daher potenziell einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG begründen.[1] Nach dem objektiven Nettoprinzip darf nur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.4 Ausnahme: Präferenzregelung entspricht dem OECD-Nexus Ansatz (§ 4j Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 52 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. S. 2 EStG ist nicht anzuwenden, soweit sich die niedrige Besteuerung daraus ergibt, dass die Einnahmen des Gläubigers (oder des weiteren Gläubigers) einer Präferenzregelung unterliegen, die dem Nexus-Ansatz gem. Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) "Wirksamere Bekämp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hartmann, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StBp 1992, 139; Schoor, Einnahme-Überschussrechnung bei Freiberuflern, BuW 1993, 683; Pickert, Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung oder durch BV-Vergleich, DB 1994, 158; Mösbauer, Besonderheiten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StWa 1995, 126, 164 und 20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Mehrheit von Betrieben

Rz. 217 [Autor/Stand] Vgl. hierzu zunächst die Auffassung der Finanzverwaltung in R.2.4 GewStR, der folgenden Wortlaut hat: R 2.4 Mehrheit von Betrieben R 2.4 (1) Mehrere Betriebe verschiedener Art (1) Hat ein Gewerbetreibender mehrere Betriebe verschiedener Art (z.B. eine Maschinenfabrik und eine Spinnerei), ist jeder Betrieb als Steuergegenstand i.S.d. § 2 Abs. 1 GewStG anzus...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.1 Planmäßige Abschreibungen

Rz. 43 Planmäßige Abschreibungen sind bei beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern vorzunehmen, die zur Erzielung von Erträgen verwendet werden und einer wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Abnutzung unterliegen (R 7.1 Abs. 1 EStR 2012). Als Parameter planmäßiger Abschreibungen, mit denen sich Steuerbilanzpolitik betreiben lässt, fungieren die Abschreibungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des KStG, DB 2006, 2648; Benecke, Internationalisierung des Ertragsteuerrechts durch das SEStEG – ein Überblick, StuB 2007, 3; Benecke/Schnitger, Letzte Änderungen der Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Förster, SEStEG: Rechtsänderungen im EStG, DB 2007, 72; Kessler/Winterhalter/Huck, Überführun...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 5. Richtlinie über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC 6)

Rz. 83 Unter dem Eindruck der anhaltenden Diskussion um internationale Gewinnverlagerung und aggressive Steuergestaltungen hat die EU eine Richtlinie zur Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen beschlossen. Die Richtlinie EU 2018/822 vom 25.5.2018 nimmt Berater wie Steuerpflichtige gleichermaßen in die Pflicht, bestimmte Gestaltungen an di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 85 Für den Inhalt der Selbstanzeige verlangt § 371 Abs. 1 AO die vollständige Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre. Es müssen also ausschließlich Angaben gemacht werden, die für die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.2 Zeitliche Zuordnung der Angaben zum Besteuerungszeitraum

Rz. 92 Die Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der Angaben bei der Selbstanzeigehandlung erfordert die Richtigstellung (Rz. 118ff.) des Fehlers bzw. der Unterlassung für den jeweiligen Besteuerungszeitraum. Die nicht aufgedeckte, stillschweigende Steuernachentrichtung, sei es durch einfache Nachentrichtung, sei es durch "Nachversteuerung" in einem anderen Besteuerungszei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Die Mindest-AfA bei erhöhten Absetzungen (§ 7a Abs 3 EStG)

Rn. 47 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der StPfl muss jedenfalls die "normale" AfA nach § 7 EStG vornehmen (vgl § 7 Abs 1 S 1 EStG: "ist ... abzusetzen"), soweit das WG abschreibungsfähig ist. Damit sollen übermäßige Gewinnverlagerungen vermieden werden. § 7a Abs 3 EStG stellt klar, dass auch, wenn der StPfl erhöhte Absetzungen statt der "normalen" vornimmt, er mindestens die Sätz...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.2 Wesen der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 76 Die Einnahmenüberschussrechnung definiert keinen neuen, selbstständigen Gewinnbegriff, sondern ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung.[1] Die Vereinfachung liegt insbesondere in dem Verzicht auf Buchführung, Inventur und Bilanzierung sowie folglich dem Wegfall der Übermittlung einer E-Bilanz (dafür aber Übermittlung der "Anlage EÜR").[2] Die Einnahmenüberschu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. BEPS-Projekt der OECD/G20-Staaten

Rz. 1 [Autor/Stand] Grenzüberschreitende Nutzungsüberlassung von Rechten. Die Implementierung des § 4j EStG greift den Umstand auf, dass sich Rechte wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Marken besonders leicht auf andere Rechtsträger bzw. über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dieser Umstand hat angesichts der stark zunehmenden Globalisierung in jüngerer Vergangenh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verfassungsrecht

Rz. 28 [Autor/Stand] Maßstab der Art. 3, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 GG . In verfassungsrechtlicher Sicht ist § 4j EStG an dem in Art. 3 GG verankerten Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit einschließlich des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit bzw. der Folgerichtigkeit sowie dem, aus dem Rechtsstaatsprinzip i.S.d. Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG abgele...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Hintergrund. Ziel einer hybriden Gestaltung ist es, durch unterschiedliche steuerliche Behandlung einer Zahlung in verschiedenen Staaten eine Besteuerungsinkongruenz herbeizuführen, welche eine Minderung der Gesamtsteuerlast zur Folge hat. Das hybride Element kann seinen Grund entweder in der Zahlung selbst haben, wenn die Zahlung unterschiedlich (z.B. al...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Erste Ausnahme vom (Teil-)Abzugsverbot – "Nexus Escape" i.S.d. § 4j Abs. 1 Satz 4 EStG

"Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit sich die niedrige Besteuerung daraus ergibt, dass die Einnahmen des Gläubigers oder des weiteren Gläubigers einer Präferenzregelung unterliegen, die dem Nexus-Ansatz gemäß Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) "Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Hintergrund

Rz. 137 [Autor/Stand] Telos des Aktionspunkts 5 des BEPS-Projekts. Gesetzgeberisches Ziel des § 4j EStG ist die Umsetzung des Aktionspunkts 5 des BEPS-Projekts, missbrauchsanfällige Steueranreize für substanzlose IP-Ansiedlungen und damit Steuersubstratverlagerungen zu vermeiden. Entsprechend soll eine Besteuerung am Ort der Wertschöpfung und die Bekämpfung nicht nexus-konfo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Notwendiger Inhalt der Berichtigungserklärung

Rz. 159 [Autor/Stand] Grundsätzlich wird von dem Täter erwartet, dass er seine Berichtigungserklärung so abgibt, wie dies bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Erklärungs- und Auskunftspflichten schon früher hätte geschehen müssen[2]. Es dürfen aber auch keine strengeren Maßstäbe angelegt werden als im Steuerermittlungsverfahren, bei dem es genügt, dass der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Europarecht

Rz. 40 [Autor/Stand] Maßstab der Dienstleistungs- sowie Niederlassungsfreiheit i.S.d. Art. 56, 49 AEUV . Die Regelung des § 4j EStG stellt einen Verstoß gegen Europäisches Primärrecht in Form der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) sowie der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)[2] dar.[3] Rz. 41 [Autor/Stand] Versteckte (mittelbare) Diskriminierung. Zwar begrenzt der Geset...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Marken

Rz. 146 [Autor/Stand] Zwingende Einbeziehung in den Anwendungsbereich des § 4j EStG. Die Überlassung von Marken unterfällt stets dem Anwendungsbereich des § 4j EStG. Mithin ist es unmaßgeblich, ob der ausländische Ansässigkeitsstaat des (Lizenz-)Gläubigers den Nexus-Ansatz der OECD umgesetzt hat bzw. umgesetzt haben wird.[2] Rz. 147 [Autor/Stand] Diesbezügliche Hintergründe. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 12 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Die in § 4j EStG im Rahmen der allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des EStG normierte Lizenzschranke ist durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 in das EStG eingeführt worden. § 4j EStG bezweckt, den Steuerwettbewerb durch Etablierung von Präferenzregimen für Einkünfte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zins- und Lizenzgebühren Richtlinie

Rz. 46 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Auf europäischer Ebene stellt sich die Frage der Vereinbarkeit einer Abzugsbeschränkung von Lizenzgebühren beim Vergütungsschuldner mit der Zins- und Lizenzgebühren Richtlinie.[2] Rz. 47 [Autor/Stand] Inhalt der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie. Nach Art. 1 der Zins- und Lizenzgebühren Richtlinie werden Lizenzgebühren zwischen verbunden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der § 50j EStG ist eine Maßnahme des Gesetzgebers iRd so genannten BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting); vgl Blumenberg/Kring, BB 2017, 151. Bereits im Jahre 2013 hatten die G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure den Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen multinational tätiger Unternehmen (BEPS) der Orga...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 62 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Gesellschaftsrechtlich (mit-)veranlasste, mithin fremdunübliche, Lizenzzahlungen von bzw. an Körperschaften werden im Wege der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage über § 8 Abs. 3 Sätze 2, 3 KStG außerbilanziell korrigiert. Gleichzeitig können ebendiese Zahlungen einer Abzugsbeschränkung nach § 4j EStG unterliegen. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.2 Regelungsempfehlungen i. R. d. BEPS-Initiative der OECD

Rz. 20 Bei der BEPS-Initiative der OECD handelt es sich um ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Die Beteiligten der BEPS-Initiative haben im September 2013 einen 15-Punkte umfassenden Aktionsplan gebilligt. Dieser hatte zum Ziel, ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2.1 BEPS-Umsetzungsgesetz

Rz. 4 § 50j EStG wurde durch das sog. "BEPS-Umsetzungsgesetz"[1] eingefügt, durch das im Wesentlichen verschiedene Punkte des 2017 veröffentlichten "Projekts gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung" ("Base Erosion and Profit Shifting" – BEPS) in das deutsche Recht umgesetzt wurden. Das BEPS-Projekt der OECD im Auftrag der G20-Staaten hat konkret umsetzbare Empfehlungen vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2.2 "BEPS-Projekt" (Base Erosion and Profit Shifting Project) der OECD

Rz. 4b § 50j EStG hat als konkrete Grundlage den Punkt 6 des BEPS-Projekts, der die "Verhinderung von unrechtmäßiger Inanspruchnahme von DBA-Vorteilen" zum Ziel hat.[1] Rz. 4c Die Ergebnisse des BEPS-Projekts wurden 2017 veröffentlicht (Rz. 4b) Hintergrund für dieses Projekt war aus Sicht der Finanzverwaltung die zunehmende Beobachtung, dass multinationale Unternehmen unter A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verdacht einer Steuerstraftat

Schrifttum: Ebert, Der Tatverdacht im Strafverfahren, 2000; Kammann, Der Anfangsverdacht, 2003; Schulz, Normiertes Misstrauen, 2001; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003. Ergänzender Hinweis: Nr. 14, 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14, 26) Rz. 5 [Autor/Stand] Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Anfangsverdachts. Es genügt ein "einfacher" Verdacht, der von dem...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwert­übertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

Leitsatz 1. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Fremdunüblichkeit der Geschäftsbeziehung führen kann; Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA‐USA 1989 und Art. 5 DBA‐Frankreich 1959). 2. Ob ein unbesichertes Konzerndarlehen im Rahmen einer Gesamtbetracht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1 Gewinnverlagerung ins Ausland

Rz. 164 Die Verlagerung von Gewinnen in das niedriger besteuernde Ausland ist grundsätzlich nicht missbräuchlich. Der Stpfl. ist darin frei, seine Verhältnisse steuerlich möglichst günstig zu gestalten, auch wenn er dazu eine Gewinnverlagerung ins Ausland nutzt. Für bestimmte vom Gesetzgeber missbilligte Gestaltungen durch Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1.2 Verlagerung von Konzernfunktionen in ausländische Kapitalanlagegesellschaften

Rz. 169 Die Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft im niedrig besteuernden Ausland ist nicht schon deswegen rechtsmissbräuchlich, weil die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte im Ausland durch eine Managementgesellschaft erfolgt.[1] Rz. 170 Die Zwischenschaltung konzernabhängiger niederländischer Kapitalgesellschaften, die im Inland Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.1 Gesellschaftsverträge

Rz. 101 Bei Gesellschaftsverträgen mit Kindern und Ehegatten ist auch beim Vorliegen außerbetrieblicher Gründe für die Beteiligung kein Gestaltungsmissbrauch gegeben, wenn der Vertrag folgerichtig durchgeführt wird und eine angemessene Gewinnverteilung vorgesehen ist. Ist die Gewinnverteilung unangemessen, kommt ein Gestaltungsmissbrauch in Betracht, insbesondere wenn dies z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1.1 Zwischenschaltung von Basisgesellschaften

Rz. 165 Eine Basisgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft im Ausland, die in einen Lieferungs-, Leistungs- oder Zahlungsweg zwischengeschaltet ist, der im Ergebnis im Inland landet. Durch die Zwischenschaltung sollen die der Besteuerung unterliegenden Gewinne statt im Inland im Sitzstaat der Basisgesellschaft anfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Gesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs durch § 4d EStG

Tz. 114 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Durch das BetrAVG wurden die nach § 4d EStG stlich abzb Zuwendungen an die tats Kassenleistungen angepasst. Dabei ist den UK wegen des mangelnden Rechtsanspruchs auf die Kassenleistungen und der damit fehlenden Anwartschaften im Wes nur eine Finanzierung im sog Kap-Deckungsverfahren – Zuwendung des Deckungs-Kap für die Leistungen im Zeitpun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Gewinnabführungspflichten (§ 324 Abs. 2 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Durch die Eingliederung einer AG, KGaA oder SE in eine Hauptgesellschaft wird nicht automatisch eine Pflicht zur (Teil-)Gewinnabführung begründet. Gleichwohl kann die Hauptgesellschaft durch ihr umfassendes Weisungsrecht nach § 323 Abs. 1 Satz 1 AktG den Gewinn ganz oder teilweise an sich ziehen (vgl. Emmerich/Habersack (2020), § 324 AktG, Rn....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 5 Datenschutz

Rz. 37 Der Datenschutz ist Ausfluss des durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten sind nicht uneingeschränkt zulässig. Das BVerfG hat in seinem sog. Volkszählungsurteil[1] Grundsätze für den Schutz des vom Persönlichkeitsrecht umfassten Rechts a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Sparkassen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zuwendungen des BgA "Sparkasse" (Anstalt öR) an den eigenen Gewährträger sind stlich von vGA zu unterscheiden. Die Rspr und die Fin-Verw gehen davon aus, dass im Verhältnis zwischen dem BgA "Sparkasse" und dem Gewährträger ebenfalls die kstlichen Grundsätze über das Verhältnis zwischen Kö und Gesellschafter entspr gelten. Daher sind – soweit es um ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2 OECD-Kompromiss „Nexus Ansatz“

Im Abschlussbericht[1] zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende steuerliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregelungen eingestuft, bei denen die Gefahr besteht, dass sie zur künstlichen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 10.2 – Betriebsprüfungsordnung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 vom 15. März 2000 (BStBl I, 368) – zuletzt geändert durch allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 20. Juli 2011, BStBl 2011 I, 710. - Auszug - Nach Artikel 108 Abs. 7 des Grundgesetzes wird mit Zustimmung des Bundesrates folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen: I. Allgemeine Vorschriften § 1 – Anwendungsbereich der Betriebsprüfungsordnung (1) Die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verbundene Unternehmen im H... / 5 Informations- und Berichtspflichten nach HGB

Rz. 43 Sofern eine Unternehmensverbindung nach § 271 Abs. 2 HGB besteht, gehen damit mehrere Rechtskonsequenzen für die betroffenen Unternehmen einher. Die für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften bzw. denen qua § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 267 HGB maßgebliche Bilanzgliederung gem. § 266 HGB sieht für nachfolgende Verbundbeziehun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.3 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Nutzung eines Internet-Servers

In der Literatur wird zunehmend die Gestaltung vorgestellt, dass durch die "Ansiedlung" eines Internet-Servers in einem Niedrigsteuerstaat Vertriebsgewinne verlagert werden könnten.[1] Praxis-Beispiel Geschäftsleitungsbetriebsstätte Der Tübinger Industrielle Baier stellt EDV-Zubehör her. Um sich neue Kundenquellen zu erschließen, will er künftig im Internet mittels eines virtu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Regelungszweck, Rechtscharakter der Vorschrift

Tz. 25 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 Die Vorschrift des § 8 Abs 4 KStG ist in hohem Maße auslegungsbedürftig, aber nur begrenzt auslegungsfähig (s Orth, DB 1997, 2242, 2249). Das Grundproblem der Vorschrift wird mit Rödder (StbJb 2002/2003, 307ff) und Frotscher (in F/M, § 8 KStG Rn 182) darin gesehen, dass der Telos der Norm letztlich ungeklärt ist. MaW, es fehlt an einem verläss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.5 Betriebsvermögenszuführung nur von außen?

Tz. 83 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Aber noch in einem weiteren Punkt ist die Auff des BFH (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392; dazu s Nichtanwendungs-Erl des BMF v 17.04.2002, BStBl I 2002, 629; weiter s Urt des BFH v 05.06.2007, BStBl II 2008, 986) strenger als die der Fin-Verw:mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / Zusammenfassung

Überblick Im BEPS[1]-Projekt haben erstmals OECD, G20-Staaten und Entwicklungsländer in enger Kooperation Maßnahmen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen erarbeitet. Konkret wurden am 5. Oktober 2015 internationale Standards gegen Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen festgelegt und in sog....mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 4.2 OECD-Kompromiss – Nexus Ansatz

Im Abschlussbericht[1] zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende steuerliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregelungen eingestuft, bei denen die Gefahr besteht, dass sie zur künstlichen ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.5 Umsetzung für "Alt"-Doppelbesteuerungsabkommen

Dies soll durch das multinationale Instrument nach BEPS Action 15 erfolgen. Die Bundesregierung hat hierzu am 21.12.2016 der Unterzeichnung des "Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" zugestimmt. Dieses Übereinkommen hat zum Ziel, die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.1 Stammdokumentation

Die Stammdokumentation soll eine erste Einschätzung steuerlicher Risiken ermöglichen, die hinsichtlich der Bestimmung von Verrechnungspreisen in einem Konzern bestehen, sowie anderer Risiken hinsichtlich Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen. Die enthaltenen Informationen sind als solche (allein) nicht dazu geeignet, die Unangemessenheit von Verrechnungspreisen nachzuwe...mehr