Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.6 Bundeseinheitliche Bestimmungen nach Abs. 6

Rz. 11 Die KBV und die KZBV sind nach Abs. 6 beauftragt, bis zum 1.1.2017 einheitliche Bestimmungen über die einheitliche Organisation der Einrichtungen nach Abs. 1 Satz 1 bei ihren Mitgliedern, die Ausübung der Kontrollen nach Abs. 1 Satz 2, die Prüfung der Hinweise nach Abs. 2, die Zusammenarbeit nach Abs. 3, die Unterrichtung nach Abs. 4 und die Berichte nach Abs. 5 zu treffen. ...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift i. d. F. ab 1.1.2017 stellt die Einführungsnorm in die Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung dar. In Kombination mit den §§ 106a bis 106d bildet sie jetzt den Neunten Titel "Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung" des Vierten Kapitels SGB V. Als Einführungsnorm stellt sie die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass regionaler ge...mehr

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Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.8 Beispiel für eine regionale Vereinbarung zu Abrechnungsprüfungen

Rz. 40a In Baden-Württemberg ist mit Wirkung zum 1.1.2019 die "Vereinbarung nach § 106d Abs. 5 SGB V zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung" zwischen der KV Baden-Württemberg (KVBW), den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen geschlossen worden. Nach der Präambel sind die Richtlinien der KBV und des GKV-Spi...mehr

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Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.12 Regionale Prüfvereinbarungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 53 Abs. 5 Vorschrift verpflichtet die KZV, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, Inhalt und Durchführung der Abrechnungsprüfungen nach den Abs. 2 bis 4 der Vorschrift zu vereinbaren. In den regionalen Prüfvereinbarungen sind auch Maßnahmen für den Fall von Verstößen gegen Abrechnungsbestimmungen sowie den Fall des Nichtbestehens einer Leistungspflich...mehr

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Sommer, SGB V § 78c Bericht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift, welche auf Beschluss des Ausschusses für Gesundheit zustande gekommen ist, wird eine jährliche Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gegenüber dem Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss des Deutschen Bundestages) eingeführt. Gegenstand des Berichts sind die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen nach § 78a Abs. 1 bis 3, § 78b Abs. 1 u...mehr

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Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der Versicherte hat grundsätzlich das Recht der freien Wahl des Arztes. Dies kann ein praktischer Arzt oder ein Arzt für Allgemeinmedizin, aber auch ein Arzt mit einer anderen Gebietsbezeichnung (Facharzt) sein. Die zum Teil im Ausland geltende Regelung, dass zuerst ein Hausarzt (Gebietsarzt, praktischer Arzt, Facharzt für Allgemeinmedizin) aufgesucht werden muss und e...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 2. Zeitobergrenzen von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen

Rz. 47 Die auf den ersten Blick nicht recht zueinander passenden verschiedenen zeitlichen Obergrenzen von entweder drei Monaten oder siebzig Arbeitstagen sind tatsächlich zwei ­verschiedene Fallvarianten. Die zuständigen Spitzenverbände der Sozialversicherung wenden die Drei-Monats-Grenze nur dann an, wenn der Betroffene die in Rede stehende Beschäftigung an (mindestens) fün...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die geringfügige Beschäftigung ist ein spätestens seit der Diskussion um die sog. Hartz-Gesetzgebung kurz nach der Jahrtausendwende ein beschäftigungs- und sozialpolitisch umstrittenes Thema, das eine erhebliche und politisch letztlich gewollte Bedeutung im allgemeinen deutschen Arbeitsmarkt hat. Rz. 2 Aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit [1] ergi...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Abs. 1 sieht als "Soll-Vorschrift" eine angemessene Ermäßigung von an sich für die Vergangenheit nachzuzahlenden Beiträgen für den Fall vor, dass der Versicherte die Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 erst nach deren gesetzlichen Beginn (§ 186 Abs. 11 Satz 1 oder 2) anzeigt. Die Gründe dafür sind unerheblich. Säumniszuschläge sind in diesen...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.6 Beiträge zur Unfallversicherung

Rz. 16 Die Teilnahme des Rehabilitanden an einer Teilhabeleistung begründet ggf. Versicherungspflicht zur Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 SGB VII. Gemäß der "Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs" v. 8./9.2012 (TOP 13) und der Fachkonferenz Leistungs- ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3 Höhe des Erstattungsanspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 § 16 gibt ausdrücklich vor, dass der Rehabilitationsträger, der die Leistung zur Teilhabe erbracht hat, Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen nach den Bestimmungen hat, die für ihn und seine Leistung gelten. Der erstattungsberechtigte Rehabilitationsträger hat damit wegen der nach § 14 bzw. § 15 "aufgedrängten Zuständigkeit" einen privilegierten Erstattungsanspru...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 14 Abs. 4; § 16 regelt jedoch erheblich mehr Fallgestaltungen u...mehr

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Sommer, SGB V § 219b Datena... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Vorgaben zum elektronischen Datenaustausch auf europäischer Ebene ergeben sich aus VO (EG) 883/2004 und VO (EG) 987/2009. Danach legt die bei der EU-Kommission eingesetzte Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verwaltungskommission) die Struktur, den Inhalt, das Format der zu verwendenden Bescheinigungen (portable document...mehr

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Sommer, SGB V § 219b Datena... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 64 des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 vom 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.20000 erstmals eingeführt. Sie regelte die Bildung, die Aufgaben und die Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA). Rz. 2 Art. 1 Nr. 151 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in ...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion... / 3.1 Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention

Diese Anforderung für verhaltensbezogene Prävention bezieht sich direkt auf den Versicherten, das heißt: eine Krankenkasse kann einen Präventionskurs, z. B. eine Rückenschule oder Ernährungsberatung, anbieten, und der Versicherte kann kostenfrei daran teilnehmen bzw. erhält einen Zuschuss zur Kursgebühr, sofern der Kurs bei einem zugelassenen Anbieter besucht wurde. Wie oft ...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion... / 3.2 Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

In der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) nach § 20b SGB V werden nicht die jeweiligen Versicherten unterstützt, sondern Unternehmen. Krankenkassen können dabei in Form von Beratung, Projektmanagement, bei der Gesundheitsanalyse oder durch spezifische Präventionsprogramme im Unternehmen tätig werden. In den Genuss dieser Unterstützung kommen dann alle Mitarbeiter, unab...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion... / 2 Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention

Wie reagiert man nun auf steigende Gesundheitsausgaben im Gesundheitswesen und Fehlzeiten in der Arbeitswelt? Wie Abb. 1 zeigt, sind die primären Kostentreiber bei den Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2014 die Krankenhäuser, gefolgt von den Arzneimitteln und Ärzten. Sie zusammen beanspruchen bereits rund 70 % der Gesamtausgaben in Höhe von...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion... / 3.3 Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

Eine Erweiterung der betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß § 20b SGB V ist der Folgeparagraph 20c. Dieser fordert die Krankenkassen zur Unterstützung der gesetzlichen Unfallversicherung bei ihren Aufgaben zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren auf. Sie sollen die in Abstimmung mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, also den Berufsgenossenschaften...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion... / Zusammenfassung

Überblick Als Antwort auf die steigenden Gesundheitsausgaben im Gesundheitswesen und die zunehmenden Fehlzeiten in der Arbeitswelt trat 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) in Kraft. Darin sieht der Gesetzgeber neben der finanziellen Aufstockung für die betriebliche Gesundheitsförderung vor, insbesondere Kleinstbetr...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 GKV-Spitzenverband: Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 7.11. 2017 Informationen zum Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung (Vordruck G0162): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0162.pdf?__blob=publicationFile&v=11mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.3.2.1 Netto-Erwerbseinkommen von unter 40 % der Bezugsgröße

Rz. 15 Nach § 2 Abs. 1 der Richtlinien (vgl. Rz. 23) werden auf Antrag Versicherte und Rentner von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, wenn deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen 40 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) nicht übersteigt. Das Netto-Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen nach Abzug aller Steuern und Versicherungsbeiträge; v...mehr

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Jansen, SGB IV § 103 Gemein... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Spitzenverbände der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung erhalten den Auftrag, Verfahrensgrundsätze zu bestimmen. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass im Rahmen der Verfahrensgrundsätze zwingende Regelungen zu treffen sind; Ermessensregelungen sind damit ausgeschlossen, weil sie dem Reglungszweck nicht entsprechen würden. Bei diesen Gemeinsamen Grund...mehr

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Sommer, SGB V § 224 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sollte nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 11/2237 S. 222) inhaltlich § 383 RVO entsprechen. Dies wird aber durch den Wortlaut nicht bestätigt. Während § 383 Satz 1 RVO regelte, dass Beiträge nicht zu entrichten sind (also auch keine Beiträge oder Beitragsanteile durch Dritte), enthält die jetzige Regelung den Hinweis auf die Beitragsfreiheit nur des Mi...mehr

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FF 01/2019, Elternunterhalt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin macht als Trägerin der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt für die Zeit von April 2012 bis Juni 2015 geltend. [2] Die 76-jährige und von Geburt an gehörlose Mutter der Antragsgegnerinnen lebt seit Juli 2011 in einer Pflegeeinrichtung. Dort bewohnt sie seit September 2012 ein Zimmer in der neu eingerichteten Gehörlosenw...mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 2.2 Übergangsgeld

Rz. 16 Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 haben Versicherte auch dann einen Anspruch auf Übergangsgeld, wenn sie von einem Träger der Rentenversicherung Leistungen zur Nachsorge erhalten. Die durch das Flexirentengesetz zum 14.12.2016 aufgenommene Regelung, dass auch bei Leistungen zur Nachsorge (§ 17) ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, ist aus Sicht des Autors zu begrüßen. ...mehr

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Jung, SGB XII § 61 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 61 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung übertrug im Wesentlichen inhaltsgleich den früheren § 68 BSHG. Geregelt wurde sowohl, wer leistungsberechtigt ist, als auch die Leistungen selbst. § 61 in der seit dem 1.1.2017 geltenden Fassung bezieht sich (insoweit in Anlehnung an § 61 Abs. 1 a. F.) hingegen nur noch auf die (wirtschaftlichen) Voraussetzungen der Leis...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 3 Literatur

Rz. 245 zur Rechtslage ab 1.1.2017: Reimer, Überblick über Änderungen des SGB VI durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz, SGb 2016 S. 252. Richter, Die neue sozialger Pflegeversicherung – PSG I, II und III, 2. Aufl., Baden-Baden 2017. Richter, Das Pflegestärkungsgesetz I, NJW 2015 S. 1271. Schmidt, Das Dritte Pflegestärkungsgesetz, NZS 2017 S. 207. Schrehardt, das Zweite Pflegestä...mehr

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Sommer, SGB XI § 36 Pfleges... / 2.3 Leistungsinhalte ab 1.1.2017 (bei Pflegegraden)

Rz. 21 Mit dem PSG II hat der Gesetzgeber zum 1.1.2017 den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu ausgerichtet und ein neues Begutachtungsassessment zur Feststellung von Pflegegraden auf Basis der Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (anstelle der bisherigen verrichtungsbezogenen Ermittlung des Hilfebedarfs und damit des Zeitaufwands für die erforderlichen Leistungen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 36 Pfleges... / 3 Literatur

Rz. 68 Gemeinsames Rundschreiben des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften v. 13.2.2018-I. Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem SGB XI (ab 1.1.2017). Gemeinsames Rundschreiben zu Leistungen der Pflegeversicherung b...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5 Mindesteinnahmen (Abs. 4), insbesondere hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige (Sätze 2 bis 6)

Rz. 41 Satz 1 legt als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag mindestens den 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße fest. Der Gesetzgeber hat eine solche Mindestgrenze mit Art. 1 § 1 Nr. 5 des KVKG v. 27.6.1977 (BGBl. I S. 1069) zu (damals) § 180 RVO (Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder) eingeführt, um zu vermeiden, dass sich freiwillig Versicherte zu unangemess...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6 Beitragsbemessung Selbstständiger mit Wirkung zum 1.1.2018 (Abs. 4a)

Rz. 46 Mit Wirkung zum 1.1.2018 wurde der Vorschrift ein neuer Abs. 4a eingefügt. Durch diese Neuregelung wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass bei freiwillig versicherten Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitragsbemessung zugrunde zu legende Arbeitseinkommen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung den tatsächlich im jeweiligen Kalenderjahr...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.3 Endgültige Beitragsfestsetzung (Satz 3 und 4)

Rz. 46e Mit Vorlage des Einkommensteuerbescheids sind die Beiträge rückwirkend für das Kalenderjahr, für das der Einkommensteuerbescheid erlassen wurde, endgültig festzusetzen. Bei der endgültigen Beitragsfestsetzung sind diese Beiträge entsprechend der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen zu berechnen, so dass es möglicherweise zu Erstattungen oder Nacherhebu...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.4 Entgeltersatzleistungen

Rz. 31 Nach § 224 besteht Beitragsfreiheit für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nach § 224 Satz 2 allerdings lediglich auf die in § 224 Satz 1 genannten Leistungen. Werden während des Bezuges einer Entgeltersatzleistung beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. § 23 c SGB IV bezogen...mehr

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Jung, SGB XII § 64e Maßnahm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Satz 1 Nr. 1 der Vorschrift setzt voraus, dass es sich bei den ganz oder teilweise vom Sozialhilfeträger zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erbrachten Leistungen um angemessene Maßnahmen handelt. Die Angemessenheit der Kosten muss folglich beachtet werden. Ausgenommen von einer Finanzierung durch die Träger der Sozialhilfe sind damit den Wohnwert verbesser...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 59 Katalog der Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung (TOP 3) der Ergebnisniederschrift der Fachkonferenz Beiträge v. 17.11.2017. Besprechungsergebnis der GKV-Spitzenverbände, Fachkonferenz Beiträge v.13.6.2017 unter TOP 2. Rz. 60 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die ein...mehr

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Jung, SGB XII § 61c Pflegeg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit von Kindern ist nach wie vor der infolge von Krankheit oder Behinderung gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind zusätzliche Pflegebedarf maßgebend. Die Bezugnahme auf diese Vergleichsgruppe erklärt sich vor dem Hintergrund, dass Kinder aufgrund ihres Entwicklungsstandes schon einen natürlichen, altersbedingten Hilfebedarf...mehr

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Jung, SGB XII § 61a Begriff... / 2.2 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Rz. 6 In Abs. 2 werden die für die Beurteilung der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten einer hilfesuchenden Person maßgeblichen 6 Bereiche abschließend genannt. Jeder Bereich erfasst wiederum mehrere, ebenfalls in Abs. 2 abschließend aufgeführte Kriterien. Durch eine Erweiterung um nicht im Gesetz aufgeführte Kriterien würde das vom Gesetzgeber zur Erm...mehr

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Sommer, SGB V § 130 Rabatt / 2.1 Sofortrabatt (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 räumt den Krankenkassen aufgrund der vorgenannten Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel und Standard-Rezepturarzneimittel einen Sofortrabatt (Abschlag) von 1,77 EUR je Arzneimittel ein, für sonstige Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, aber aufgrund vertragsärztlicher Verordnungen von...mehr

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Sommer, SGB V § 130 Rabatt / 1.2 Preisbildung bei Rezepturarzneimitteln

Rz. 4 § 5 AMPreisV bezieht sich auf Apothekenzuschläge für Zubereitungen aus Stoffen. Bei der Abgabe einer Zubereitung aus einem Stoff oder mehreren Stoffen, die in Apotheken angefertigt wird, sind ein Festzuschlag von 90 % auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für Stoffe und erforderliche Verpackung, ein Rezepturvorschlag nach Abs. 3, ein Festzuschlag von 8,35 EUR ...mehr

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Sommer, SGB V § 130 Rabatt / 1.1 Preisbildung nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bei Fertigarzneimitteln

Rz. 3 Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV sind Fertigarzneimittel so definiert, dass es sich um Arzneimittel handelt, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden. Der pharmazeutische Großhandel übernimmt logistische Aufgaben zwischen pharmazeutischen Unternehmern auf der einen Seite und den Apotheken als E...mehr

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Sommer, SGB V § 130c Verträ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine dezentral gestaltete Ergänzung zu den zentralen Vereinbarungen auf Bundesebene mit pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für neue, nicht festbetragsfähige Arzneimittel nach § 130b dar. Danach bleibt es jeder gesetzlichen Krankenkasse überlassen, abweichend oder ergänzend von bzw. zu den Bundesvereinbarungen nach § 130b die Ver...mehr

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Sommer, SGB XI § 45d Förder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Nach § 45c Abs. 1 fördert der Spitzenverband Bund der Pflegekassen die Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -konzepten mit einem Gesamtetat von 25 Mio. EUR. Die dabei bestehenden Möglichkeiten werden durch Abs. 1 nunmehr erweitert. Es wird mittelfristig zu bewerten sein, ob diese Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem fruchtbaren Zusammenwirken...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 240 Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1.1.2009 ein allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) für alle Krankenkassen gesetzlich festgelegt. Zuvor bestimmte jede Krankenkasse ihren Beitragssatz entsprechend ihrer Finanzlage selbst. Seit 1.1.2015 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % des beitragspflichtigen Ei...mehr

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Sommer, SGB V § 43c Zahlung... / 2.5.1 Einziehung bei Nichtzahlung (Abs. 3 Satz 2 bis 10)

Rz. 15 Die Neuregelung durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (vgl. Rz. 2b) verpflichtet nunmehr das Krankenhaus, den Einzug selbst vorzunehmen (Abs. 3 Satz 3). Abs. 1 Satz 2 gilt ausdrücklich nicht (Satz 2). Die Krankenhäuser werden zur Durchsetzung des Forderungseinzugs beliehen (Satz 4), d. h., sie können selbständig hoheitlich handeln. Sie können dementsprechend ...mehr

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Sommer, SGB V § 36 Festbetr... / 2.2 Festsetzung der Festbeträge (Abs. 2)

Rz. 10 Die Festsetzung der Festbeträge war ursprünglich den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen überlassen (Abs. 2). Auch vor dieser Festsetzung waren die in Abs. 1 Satz 3 genannten Verbände wiederum anzuhören (Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 3). Rz. 11 Die Änderung der Norm durch das GMG hat zur Folge, dass die Festbeträge für Hilfsmittel ...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.5 Kapitalleistungen und -abfindungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 36 Voraussetzung für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen ist der Eintritt des Versicherungsfalls (Erwerbsminderung, Alters- oder Hinterbliebenenversorgung) sowie der Bezug zum früheren Erwerbsleben. Nach Abs. 1 Satz 3 unterliegen daher Kapitalabfindungen, die nach Eintritt des Versicherungsfalls an die Stelle eines laufend zu zahlenden Versorgungsbezuges treten, d...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5 Renten der betrieblichen Altersversorgung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 26 Neben den bisher genannten Bezügen gelten auch Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung als Versorgungsbezüge. Der Begriff der betrieblichen Altersvorsorge ist im Gesetz nicht näher definiert. Die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 9/458 S. 35) enthält hierzu ein...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.2 "Zahlbetrag" der Versorgungsbezüge

Rz. 7 Der Begriff "Zahlbetrag" ist im Gesetz nicht ausdrücklich definiert. Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei den Versorgungsbezügen, wie auch bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften vom Versorgungsträger zur Auszahlung gelangende Betrag zu verstehen. Abzweigungsbeträge infolge einer Au...mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Durchf... / 2.8 Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes Bund zur Durchführung von Modellvorhaben (Abs. 4)

Rz. 23 Nach Abs. 4 Satz 1 und 2 hat der Spitzenverband Bund der Pflegekassen nach näherer Maßgabe dieser Vorschrift Empfehlungen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben zu beschließen und diese bis zum 30.6.2017 zur Zustimmung des Bundesministeriums der Gesundheit und der Länder vorzulegen. Näheres zum Zustimmungsverfahren regel...mehr