Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Gesellschafter

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG und Veräußerung der Beteiligung sowie eines Grundstücks (SBV) innerhalb von fünf Jahren

Eine GmbH wurde im Wege des Formwechsels in eine GmbH & Co. KG umgewandelt und ein vom alleinigen GmbH-Gesellschafter vor der Umwandlung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die GmbH vermietetes Grundstück gelangte infolge der Umwandlung ins Sonderbetriebsvermögen (SBV) bei der GmbH & Co. KG. Einbeziehung stiller Reserven? Bei einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils sow...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) § 7 Abs. 7 S. 2 ErbStG bei "freiwilliger" Einziehung eines GmbH-Anteils

Der Fiktionstatbestand des § 7 Abs. 7 S. 2 ErbStG erfasst nicht nur die "Zwangseinziehung" des Gesellschaftsanteils, sondern auch eine im Gesellschaftsvertrag vorgesehene, mit Zustimmung des ausscheidenden Gesellschafters erfolgte "freiwillige" Einziehung von GmbH-Anteilen gegen eine unter dem tatsächlichen Wert der Anteile liegende Abfindung. Unter den Begriff der Einziehun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.9 Der Arbeitgeber untersagt dem Arbeitnehmer die private Nutzung

Der geldwerte Vorteil für eine private Nutzung ist sogar dann nach der 1 %- Regelung zu versteuern, wenn der Arbeitnehmer den Firmen-Pkw tatsächlich nicht privat nutzt, aber die Möglichkeit besteht, dass er ihn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses privat nutzen kann. Darf der Firmenwagen privat genutzt werden, kann das Gegenteil nur mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachschusspflicht der Gesel... / 5. Rückzahlung an die Gesellschafter

Nachschüsse unterliegen nicht den Vorschriften über die Sicherung der Kapitalaufbringung und -erhaltung (§§ 19, 24, 30 Abs. 1 GmbHG). Das Verfahren zur Rückzahlung ist in § 30 Abs. 2 GmbHG geregelt: Die Auszahlung setzt einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss und die vorherige Bekanntmachung nach § 12 GmbHG voraus; erst nach Ablauf von drei Monaten kann die Auszahlung a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit – Einstellung des "bisherigen" (originär gewerblichen) Betriebs trotz Fortführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage in dem "neuen" (vermögensverwaltenden) Betrieb

Leitsatz 1. Ob der anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit erzielte Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG nach § 7 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegt, beurteilt sich danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind. Dies richtet sich nach den gleichen Kriterien,...mehr

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Neue Smart Solutions für me... / 1 vGA Navigator

Mit dem vGA-Navigator kann die Gefahr des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Gehältern von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuverlässig identifiziert werden. Außerdem lassen sich wertvolle Argumentationshilfen für eine Betriebsprüfung generieren. Video: Das kann der vGA-Navigator In einem kurzen Video erhalten Sie einen ersten Einblick in den vGA-Navigat...mehr

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K / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2760]

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schenkungsteuer bei Amortisation von Geschäftsanteilen

Leitsatz § 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG erfasst die Werterhöhung von Anteilen der verbleibenden Gesellschafter durch jegliche Einziehung von GmbH-Anteilen nach § 34 Abs. 1, 2 GmbHG und ist nicht auf Fälle der Zwangseinziehung von Anteilen beschränkt. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 7 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, § 34 Abs. 1 und 2 GmbHG Sachverhalt Der Kläg...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 72 Wesentliche Verpflichtung des Gesellschafters ist es, seine Einlage zu erbringen. Die Verpflichtung zur Geld- oder Sacheinlage ist nicht abdingbar und kann nicht durch eine Einlage in Form einer Dienstleistung ersetzt werden.[102] Neben der Verpflichtung zur Einlage können einem oder mehreren Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag weitere Verpflichtungen[103] auferle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Einziehung eines Geschäftsanteils beim Tod eines GmbH-Gesellschafters (Abs. 1 Nr. 2 Satz 3)

1. Zivilrecht Rz. 200 [Autor/Stand] Mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters kann ein Geschäftsanteil jederzeit eingezogen werden. Ohne Zustimmung kann er nur eingezogen werden, soweit das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist (§ 34 Abs. 1 GmbHG), und nur dann, wenn die Einziehungsvoraussetzungen im Gesellschaftsvertrag festgesetzt worden sind, bevor der Gesellschafter...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 200 [Autor/Stand] Mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters kann ein Geschäftsanteil jederzeit eingezogen werden. Ohne Zustimmung kann er nur eingezogen werden, soweit das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist (§ 34 Abs. 1 GmbHG), und nur dann, wenn die Einziehungsvoraussetzungen im Gesellschaftsvertrag festgesetzt worden sind, bevor der Gesellschafter den Geschäft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 202 [Autor/Stand] Wird auf Grund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH der Geschäftsanteil eines Gesellschafters bei dessen Tod eingezogen und übersteigt der sich nach § 12 ErbStG ergebende Wert seines Anteils zur Zeit seines Todes Abfindungsansprüche Dritter, gilt die insoweit bewirkte Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbleibenden Ge...mehr

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Amtsniederlegung der Geschäftsführer und Führungslosigkeit der GmbH

Zusammenfassung Die zur Führungslosigkeit einer GmbH führende Amtsniederlegung des Geschäftsführers kann im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein. Kurzwiedergabe des Sachverhalts: Die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben unabhängig voneinander die Niederlegung ihres Amtes – jeweils unter der aufschiebenden Bedingung der Löschung des betreffenden Geschäftsführe...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.6 Patronatserklärungen

Rz. 11 Grundformen der Patronatserklärung Patronatserklärungen sind in Konzernstrukturen weit verbreitet und stellen typischerweise Erklärungen einer Muttergesellschaft (Patron) gegenüber den Gläubigern ihrer Tochtergesellschaft (Protegé) mit dem Ziel dar, die Kreditwürdigkeit dieser zu fördern bzw. zu erhalten.[1] Patronatserklärungen stellen daher – wie die Bürgschaft oder ...mehr

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Beschluss über die Zustimmu... / 2. Grundsatzurteil des BGH: Keine analoge Anwendung auf die GmbH

Nachdem das überwiegende Schrifttum eine analoge Anwendung des § 179a AktG auf die GmbH bejaht hatte (Werner, GmbHR 2018, 888 [889]; Hüren, RNotZ 2014, 77 [86]; Leitzen, NZG 2012, 491 [493] jeweils m.w.N.), hat der BGH in der Entscheidung vom 8.1.2019 (BGH v. 8.1.2019 – II ZR 364/18, GmbH-StB 2019, 130 [Krämer] = GmbHR 2019, 528 m. Anm. Ulrich) die Analogie abgelehnt (zu die...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 51] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 3 Anmerkung

1. Rechtliche Einordnung. Das Besprechungsurteil betrifft einen besonderen Fall der gleitenden Unternehmensnachfolge. Verpachtet der Betriebsübergeber das Betriebsgrundstück zunächst an den Betriebsübernehmer und überträgt er dieses erst später in einem zweiten Schritt an den Erwerber, so weicht eine solche Gestaltung zwar von der einheitlichen Betriebsübergabe an den Nachfo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thiel, Die gGmbH – Wesensmerkmale und kstliche Struktur, GmbHR 1997, 10; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und Risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Wochner, Die Stiftungs-GmbH, DStR 1998, 1835; Priester, Nonprofit-GmbH – Satzungsgestaltung und Satzungsvollzug, GmbHR 1999, 149; Brinkmeier, VGA bei gGmbH? GmbH-StB 2000, 298; Wachter, Die Stiftungs-Gmb...mehr

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Eilrechtsschutz gegen Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste bei StartUps

Zusammenfassung GmbH-Gesellschafter können sich nach Einziehung ihrer Geschäftsanteile im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einreichung einer neuen Gesellschafterliste zur Wehr setzen. Sie müssen glaubhaft machen, dass die Einziehung unwirksam ist und durch die Hinterlegung der neuen Gesellschafterliste wesentliche Nachteile entstehen. Zum Sachverhalt In dem vom OLG München...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / i) Insolvenzrechtliche Sanktionen angeblich auch für Dritte

Rz. 309 Gem. § 32a Abs. 3 S. 1 GmbHG a.F. galten die Vorschriften zum Eigenkapitalersatz sinngemäß für "Rechtshandlungen … eines Dritten", die der Darlehensgewährung des Gesellschafters wirtschaftlich entsprechen. Das MoMiG verwendet die Worte "eines Dritten" nicht. Daran knüpft sich die Frage an, ob auch dessen Leistungen dem Gesellschafterdarlehen "wirtschaftlich entsprech...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

Rz. 33 Die Bürgschaft ist für den Bürgen ein sehr riskantes Geschäft, insb. weil er bei Eintritt des Sicherungsfalls mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeit des Kreditnehmers/Hauptschuldners haftet. Die Rechtsprechung hat deshalb Vorgaben für die Wirksamkeit von Bürgschaften formuliert, die einen vermögensschwachen und mit dem Kreditnehmer emotional verbundenen ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Gesellschaftereigenschaft

Rz. 21 (Gründungs-)Gesellschafter können sein: alle natürlichen[85] und juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften, sonstige Gesamthandgemeinschaften – u.a. auch die GbR[86] (zur zulässigen Umgehung des Beurkundungserfordernisses bei Verwendung einer GbR vgl. Rdn 171) – Partnerschaftsgesellschaften[87] sowie Erbengemeinschaften.[88] Bei einer GmbH in Trägerschaft e...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Sonstiger Inhalt

Rz. 34 Darüber hinaus können in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden z.B. Bestimmungen über die Dauer der Gesellschaft und ihr Geschäftsjahr, Abtretung (vgl. Rdn 170 ff.), Vererbung (vgl. Rdn 206 ff.) und Einziehung von Geschäftsanteilen sowie Ausschließung von Gesellschaftern (vgl. Rdn 84), Bekanntmachungen[138] und Gründungskosten[139] (Muster siehe Rdn 51, 83). Bes...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Fallgruppen

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorteile

Rz. 4 Die vorherrschenden Gründe für die Wahl der Rechtsform GmbH sind die relativ klar überschaubaren rechtlichen Verhältnisse, die vertraglich weitgehend frei gestaltbar sind. Wichtig ist die Haftungsbegrenzung.[5] Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt. Darüber hinausgehende persönliche Haftung von Gesellschaftern oder Geschäftsfüh...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[360] können die Bestellung befristen.[361] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [362] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[363] – unbeschadet eventueller vertraglicher Entschädigungsansprüche aus dem Anstellungsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag – nicht der Anstellungsvertrag (vgl. Rdn 119 ff.)[36...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Gesellschafter-Geschäftsführer insb. in der Einmann-GmbH

Rz. 122 Auch für den Alleingesellschafter-Geschäftsführer empfiehlt sich der Abschluss eines Geschäftsführervertrages.[436] Dieser setzt nach h.M.[437] die Befreiung des Gesellschafter-Geschäftsführers von § 181 BGB voraus. Aus dem Vertrag müssen sich einwandfrei Inhalt und Abschlusszeitpunkt ergeben.[438] Einer förmlichen Satzungsänderung, dass der konkret benannte oder der...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Nach MoMiG: Darlehenscharakter entscheidend – ggf. Kündigungsbeschränkung

Rz. 302 §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO, §§ 6, 6a AnfG (vgl. Rdn 296) gelten für alle Arten von Darlehen von Gesellschaftern, auch z.B. Sachdarlehen, kurz- und langfristige oder stehengelassene Darlehen sowie grundsätzlich auch Sanierungskredite, für die gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 S. 2 InsO Sonderregeln bestehen (vgl. Rdn 307, zur Haftung Dritter vgl. Rdn 307 f., 309). Ents...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 160 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 159). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 172 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[638] Sie hab...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG (Satz 1 Buchst. d)

Rz. 40 Die Steuerfreiheit betrifft Aktionäre, GmbH-Gesellschafter und Genossenschaftsmitglieder. Sie gilt auch für Genussrechtsinhaber, denen das Recht zur Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös eingeräumt ist. Erfasst sind sowohl inländische als auch ausl. Beteiligungen (Rz. 2). Rz. 41 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge und Einnahmen zu den Einkün...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / III. Vertragsparteien

Rz. 139 Beim Share Deal treten als Verkäufer regelmäßig die Anteilseigner auf, also die Aktionäre, GmbH-Gesellschafter, Komplementäre und Kommanditisten bzw. die OHG- bzw. GbR-Gesellschafter. Beim Asset Deal ist das Unternehmen selbst Verkäufer, beim Einzelunternehmen dessen Inhaber. Daneben kommen jedoch auch Vollstreckungs- bzw. Pfandgläubiger, die ihnen gestellte Sicherheit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung bei sogenannten Parallelimporten

Leitsatz Es ist nicht branchenüblich, dass Umsätze aus Parallelimporten stets gesondert in die Provision bzw. Marge der nationalen Vertriebsgesellschaft einfließen, sodass keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt. Sachverhalt Eine GmbH hat mehrere inländische Beteiligungsgesellschaften im Bereich der Pharmabranche und ist Organträgerin der A3-GmbH. Gesellschafter der...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.1 Unmittelbare Sachwaltung

Eigenes Halten von Gesellschaftsanteilen Aufgrund der dargelegten Gründe kommt ein Treuhandvertrag aus Sicht des Steuerberaters für ihn nur in Betracht, wenn er einen Kommanditanteil übernehmen oder einen GmbH-Anteil halten soll, ohne gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH zu sein. GmbH-Anteil Dem Steuerberater kann von Berufs wegen unterstellt werden, dass er weiß, welchen Risi...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Gesellschafter und Geschäftsführer können für die GmbH auf schuld- oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage tätig werden. Bei einer schuldrechtlichen Tätigkeit schließen sie mit der GmbH z. B. einen Anstellungs-, Darlehens- oder Mietvertrag. Zahlungen, die auf solchen Verträgen beruhen, mindern den Gewinn der GmbH als Betriebsausgabe. Wenn sich herausstellt, dass eine Zahl...mehr

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Probleme bei der Anfechtung von (bestätigten) Gesellschafterbeschlüssen

Zusammenfassung Ein nicht in die Gesellschafterliste eingetragener GmbH-Gesellschafter kann im Regelfall Gesellschafterbeschlüsse nicht anfechten oder auf positive Beschlussfeststellung klagen. Zum Sachverhalt An einer GmbH waren drei Gesellschafter beteiligt, die zugleich Geschäftsführer waren. Nach einiger Zeit kam es zum Streit und einem der Gesellschafter, dem späteren Klä...mehr

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Einsichtnahme in die Bücher und Schriften einer GmbH während der Corona-Pandemie

Zusammenfassung Nimmt ein Gesellschafter seine Rechte auf Einsicht in die Bücher und Schriften der GmbH wahr, hat die Gesellschaft die Einsicht unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Gesundheitsvorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu gewähren. Hintergrund Der Unternehmensgegenstand der beklagten GmbH ist die Verwaltung eigenen Vermögens. An ihr sind zwei Gesells...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.7 Bürgschaft und Schuldübernahme

Wird der Betrieb als Einzelunternehmen beispielsweise von der Ehefrau geführt und übernimmt der Ehegatte der Bank gegenüber eine Bürgschaft für Betriebsschulden dieses Betriebs, stellt sich die Frage, wie sich in diesem Zusammenhang etwaige Zahlungen des Ehemanns ertragsteuerlich bei der Gewinnermittlung der Frau auswirken. Sofern der Ehemann Verbindlichkeiten der Ehefrau beg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vermögensartbezogene Interessen (Nr. 1)

„... wenn 1. sie zu Beginn des Veranlagungszeitraums Unternehmer oder Mitunternehmer eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegenen Gewerbebetriebs ist ...” Rz. 261 [Autor/Stand] Maßgeblicher Zeitpunkt der (Mit-)Unternehmerstellung. Jeder Unternehmer oder Mitunternehmer eines inländischen Gewerbebetriebs hat hier wesentliche wirtschaftliche Interessen i.S. des Gesetzes. Ma...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.3 Verträge bleiben bestehen

Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass die GmbH als Schuldnerin auch die Möglichkeit haben soll, Verträge mit Geschäftspartnern, zu denen auch Geschäftsführer und Gesellschafter gehören können, durch das Restrukturierungsgericht beenden zu lassen, sofern dies der Sanierung zuträglich wäre. Gegen diesen massiven Eingriff in Gläubigerrechte wurden im Vorfeld massive Protest...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.5 Ablauf im normalen Geschäft: Finanzierungsprüfung einmal im Jahr durchführen

Die "goldene Finanzierungsregel" ist relativ einfach: 50 % Eigen- zu 50 % Fremdkapital. Dieser Traum aller kreditvergebenden Banker wird in der Regel kaum eingehalten. Die Eigenkapitalquote von gut finanzierten deutschen Unternehmen liegt bei ca. 30 %. Erschreckend aber ist, dass es eine recht erkleckliche Anzahl von Unternehmen in Deutschland gibt, deren Eigenkapitalquote n...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.2 Der Restrukturierungsplan

Der Restrukturierungsrahmen ist ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren. Es steht nur den GmbHs offen, deren Liquidität bedroht ist (siehe Kap. 1.5). Ist die GmbH erst einmal zahlungsunfähig, muss Insolvenzantrag gestellt werden. Der Restrukturierungsplan, das wichtigste Sanierungsinstrument des StaRUG, stellt eine Art "Vergleich" dar. Der Restrukturierungsplan besteht aus...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 3.2.3 Nicht zu berücksichtigen: Eigenkapital und "spezielles" Fremdkapital

Auf der Passivseite des Überschuldungsstatus tauchen nur die Positionen auf, die von der Gesellschaft auch bezahlt werden müssen. Dazu gehört nicht das Eigenkapital, da dieses im Insolvenzfall nicht befriedigt wird. Damit verschwinden das Stammkapital, die freien Rücklagen, Gewinnvorträge, der Jahresüberschuss und die Sonderposten aus der Bilanz. Zu beachten ist auch Folgende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einsichtnahme in die Bücher und Schriften einer GmbH während der Corona-Pandemie

Zusammenfassung Nimmt ein Gesellschafter seine Rechte auf Einsicht in die Bücher und Schriften der GmbH wahr, hat die Gesellschaft die Einsicht unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Gesundheitsvorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu gewähren. Hintergrund Der Unternehmensgegenstand der beklagten GmbH ist die Verwaltung eigenen Vermögens. An ihr sind zwei Gesells...mehr

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Auskunftsansprüche der Kommanditisten und Treugeber in der (Publikums-)KG

Zusammenfassung Gewährt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG den jeweiligen Treugebern von Treuhandkommanditisten dieselben mitgliedschaftlichen Rechte wie unmittelbaren Kommanditisten, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch über Identität und Anschrift der Mitgesellschafter gleichermaßen auf die unmittelbar beteiligten Treuhandkommanditisten und die mittelbar beteil...mehr

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Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters – was passiert mit dem Geschäftsanteil?

Zusammenfassung Dem Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters steht es nicht entgegen, dass seine Geschäftsanteile nicht voll eingezahlt sind. Über die Verwertung des Geschäftsanteils kann später entschieden werden. Zum Sachverhalt Die Klägerin war mit 49 % der Geschäftsanteile an einer GmbH beteiligt. Das Stammkapital auf die Geschäftsanteile war zum Teil sofort und im Übrigen au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kaduzierung eines Geschäftsanteils wegen Nichterbringung der Stammeinlage

Zusammenfassung Erbringt ein GmbH-Gesellschafter die Stammeinlage auf seine Geschäftsanteile nicht, kann er die Anteile verlieren (sog. Kaduzierung). Beim Kaduzierungsverfahren sind strenge Voraussetzungen, insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz, zu berücksichtigen. Zum Sachverhalt Im Jahr 2014 hatte der Kläger als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer eine GmbH, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Regelung über Auflösungsgrund im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist nur wirksam, wenn der Eintritt des Auflösungsgrunds eindeutig feststellbar ist

Zusammenfassung Ein Auflösungsgrund muss im Gesellschaftsvertrag so klar und eindeutig beschrieben sein, dass insb. das Registergericht den Eintritt des Auflösungsgrundes eindeutig feststellen kann. Hintergrund: Auflösungsgründe im GmbH-Gesellschaftsvertrag Nachdem ein GmbH-Gesellschafter seinen Geschäftsanteil wirksam gekündigt hat, meldet der Geschäftsführer die Auflösung de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 3.2 Investorenseite (Darlehensgeber)

Demnach ist die Darlehenssumme beim Darlehensgeber, der diese im Rahmen seines Unternehmens überlässt, in der Steuerbilanz als Forderung (sonstiger Vermögensgegestand) mit den Anschaffungskosten (Nennbetrag) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen. Der Nennbetrag muss auch dann angesetzt werden, wenn der Auszahlungsbetrag aufgrund eines Disagios darunter liegt. In Höhe der Dif...mehr