Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. GmbH & Co.KG, Abs. 2

Rn 10 Bei Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, an denen auch mittelbar keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist, kann die organisatorische und haftungsrechtliche Verzahnung zwischen der Gesellschaft und deren persönlich haftenden Gesellschaftern im Insolvenzfall ähnliche Probleme aufwerfen wie die Insolvenz einer Unternehmensgruppe i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Entlastung des Verwalters (... / Zusammenfassung

Überblick Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Im Aktienrecht ist in § 120 AktG die Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats geregelt. Auch das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kennt die Entlastung, wie in § 47 Abs. 4 GmbHG zum Ausdruck kommt. Aus dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung im Wohnungseigentumsrecht ergi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 51 Dahl, Der Eigenantrag des Schuldners nach dem ESUG, NJW-Spezial 2012, 661 ff.; Delhaes, Die Stellung, Rücknahme und Erledigung von das Insolvenzverfahren einleitender Anträge nach der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2009, S. 98; Fenski, Rücknahme des Konkursantrags durch ein anderes Organmitglied?, BB 1988, 2265 ff.; Frind, Gefährdun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Steuerliche Vergünstigungen können nach dem Abschn. "Steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51–68 AO (Anhang 1b) grundsätzlich nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die das KStG (§ 1 KStG, Anhang 3) erfasst, in Anspruch genommen werden. Eine steuerliche Vergünstigung wird für den Personenkrei...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 2. KG

Auch im Recht der KG bleiben die nachfolgerelevanten Änderungen überschaubar. Kommanditisten werden künftig nicht mehr nur im Handelsregister eingetragen. Da die Vorschrift des § 162 Abs. 2 HGB gestrichen wird, wonach bei öffentlichen Bekanntmachungen keine Angaben zu den Kommanditisten zu machen sind, beinhalten öffentliche Bekanntmachungen künftig auch Angaben zu den Komman...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nutzungsänderung des vorhandenen Objektes

Rn. 311 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zum einen fallen hierunter Gestaltungen, bei denen ein mit Darlehensmitteln angeschafftes Objekt im Rahmen einer anderen Einkunftsart eingesetzt wird, also eine "Nutzungsänderung des vorhandenen Objekts" eintritt. Dies liegt zB vor, wenn der StPfl ein Grundstück aus seinem BV entnimmt, um zukünftig Einkünfte aus VuV zu erzielen; die ursprüng...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rn. 114 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen, die als Folge eines fahrlässigen oder vorsätzlich fehlerhaften Verhaltens entstehen, können, müssen aber nicht notwendig der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Lebensführung angehören. Es kommt jeweils im Einzelfall darauf an, ob sich das Fehlverhalten noch iRd beruflichen Zielvorstellungen bewegt oder ob eine darüber hinaus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsveranstaltungen

Rn. 49d Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG auch Zuwendungen des ArbG an seine ArbN anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung); s § 19 Rn 236–244 (Barein) und BMF v 14.10.2015, BStBl I 2015, 832. Soweit die Zuwendungen des ArbG de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Beschwerdebefugnis

Rn 5 Ist der Schuldner eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, korrespondiert die Berechtigung zur Einlegung der sofortigen Beschwerde sowohl gegen den Eröffnungsbeschluss als auch gegen den Abweisungsbeschluss im Falle des Abs. 1 mit der Antragsberechtigung des § 15. Dies bedeutet, dass bei juristischen Personen jedes Mitglied des Vertretun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Unterbrechung der Einnahmeerzielung

Rn. 109 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Es ist für den WK-Abzug grundsätzlich unerheblich, ob der StPfl im konkreten VZ auch Einnahmen aus einer Überschusseinkunftsart erzielt. Solange die WK in der Absicht getätigt werden, künftig wieder Einnahmen zu erzielen, bleibt das Recht auf Abzug der WK erhalten; in diesem Falle liegen vorweggenommene WK vor. Nur wenn der StPfl endgültig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 275 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zwar enthält der Gesetzeswortlaut insoweit eine speziellere Regelung gegenüber § 9 Abs 1 S 1 EStG, weil er den Abzug von Schuldzinsen als WK nur zulässt, "soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen". Da jedoch auch für die Abzugsfähigkeit nach § 9 Abs 1 S 1 EStG vom BFH in st Rspr gefordert wird, dass ein wirt...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 5. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters

Das MoPeG sieht eine Kodifikation des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters gem. § 712a Abs. 1 BGB n.F. vor: Zitat § 712a BGB n.F. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 281 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der notwendige wirtschaftliche Zusammenhang von Schuldzinsen mit einer Einkunftsart ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und (jedenfalls regelmäßig) subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden (zB BFH v 01.07.2003, VIII R ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.1.3 Verein

Rn 9 Auch beim Verein liegt die Vertretungs- und folglich die Widerspruchsbefugnis allein beim Vorstand (§ 26 Abs. 2 BGB). Dessen Bestellung kann, sofern § 27 Abs. 1 BGB nicht durch die Vereinssatzung abbedungen wurde, jederzeit von der Mitgliederversammlung widerrufen werden, so dass die Mitglieder hier ähnlich wie bei der GmbH mittelbar einen Widerspruch des Vorstands erre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann, Bewirtungsaufwendungen eines leitenden ArbN für Arbeitskollegen und Mitarbeiter als WK, StBp 2008, 327; Krüger, WK bei gemischt veranlassten Feiern – Anmerkung zu BFH v 08.07.2015, VI R 46/14, DStR 2015, 2820; Geserich, Feste feiern mit dem FA? Zum WK-Abzug bei beruflich und/oder privat veranlassten Feiern, NWB 2016, 2500; Renner, Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 14. Aufsatzliteratur

Rn 32 Bauer, Sanierung im Insolvenzverfahren, § 12, in: Die GmbH in der Krise, 5. Aufl. 2016; Blankenburg, Leitfaden für die Insolvenzgerichte durch das Konzerninsolvenzrecht, ZInsO 2018, 897 ff.; Brünkmans, Die Koordinierung von Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht, 2009; Eidenmüller, Verfahrenskoordination bei Kon...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 159 Abgrenzung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen

Schrifttum: Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Abgrenzungs- und Einzelfragen zur Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, StW 1998, 20; Eisele, Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 11/2008, 895; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlich...mehr

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ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 12 Andres/Möhlenkamp, Konzerne in der Insolvenz – Chance auf Sanierung?, BB 2013, 579 ff.; Bauer, Sanierung im Insolvenzverfahren, § 12, in: Die GmbH in der Krise, 5. Aufl. 2016; Brünkmans, Die Koordinierung von Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht, 2009; Eidenmüller, Verfahrenskoordination bei Konzerninsolvenzen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Beurteilungszeitpunkt für die Zahlungsunfähigkeit

Rn 34 Die Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes, zu dem Zahlungsunfähigkeit vorliegt bzw. eingetreten ist, hängt davon ab, in welchem Regelungszusammenhang die eingetretene Zahlungsunfähigkeit relevant ist. Für die Entscheidung über einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit muss diese im Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Überzeugung des...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.8 Ausnahmen für Finanzsicherheiten (Abs. 2 Satz 2, Satz 3)

Rn 97 Die durch das Insolvenzgericht angeordneten vorläufigen Maßnahmen haben keine Auswirkung auf Verfügungen über sogenannte Finanzsicherheiten im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der europäischen Richtlinie 2002/47/EG[261] (im Weiteren: Finanzsicherheitenrichtlinie). Dabei kommen hauptsächlich Verfügungsbeschränkungen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder ähnliche Maßnahmen nach Abs. 2 Sa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 13a wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde lag. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung. Rn 2 Das Insolvenzrecht in der Ausprägung der InsO ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 99 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nachträgliche WK sind Ausgaben, die zwar erst nach Aufgabe der auf die Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, die jedoch durch die ursprünglich zur Erzielung von Einkünften begonnene und unverändert fortgeführte Tätigkeit wirtschaftlich veranlasst sind (BFH v 07.11.1995, IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; BFH v 31.03.1998, IX R 26/96, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4 Beschwerdebefugnis bei Eigenantrag

Rn 34 Fraglich ist, ob der Schuldner gegen den Eröffnungsbeschluss auch dann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde hat, wenn der Beschluss aufgrund eines Eigenantrags des Schuldners ergangen ist. Da mit dem Eröffnungsbeschluss dem Antrag des Schuldners entsprochen worden ist, fehlt es grundsätzlich an der Beschwer des Schuldners, sodass in diesen Fällen die Zulässigkeit ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Gerichtliche Hinweispflicht bei erkannter Unzulässigkeit des Antrags, Abs. 3

Rn 41 Abs. 3 wurde neu eingeführt durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren vom 05.06.2017.[77] Das Gesetz ist am 26.06.2017 in Kraft getreten. Eine Abänderung des § 13 war schon im entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 11.01.2017 vorgesehen.[78] Danach sollte § 13 Abs. 3 wie folgt neu gefasst werden: "Ist der Erö...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Antragsrecht des Schuldners

Rn 13 Antragsberechtigt ist auch derjenige, der in einem eröffneten Insolvenzverfahren Schuldner ist oder als solcher angesehen wird. Rn 14 Sofern eine natürliche Person einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, ist Prozessfähigkeit erforderlich. Für die Zulässigkeit des Eigenantrages ist es notwendig, dass dieser ernsthaft auf Eröffnung gerichtet ist, un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.3 Leistender

Rz. 20 Besondere Anforderungen an den Erbringer der Bauleistung (Leistender) stellt das Gesetz nicht. Der Begriff ist offenbar bewusst sehr weit gefasst um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. Es wird einzig darauf abgestellt, dass jemand eine Bauleistung erbringt oder über eine solche abrechnet (fiktiver Leistender). Weder die Ansässigkeit, die Rechtsform, die umsatzsteuerlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.2 Berechtigte

Rz. 6 Das Recht auf Gehör wird nur Beteiligten [1] eingeräumt (zum Begriff des Beteiligten vgl. § 78 Rz. 10ff.). Andere Personen (Dritte) können in einem fremden Verfahren keinen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs geltend machen. Es steht der Finanzbehörde allerdings frei, im Rahmen des Besteuerungsverfahrens auch Nichtbeteiligte anzuhören. Die Ausübung des Anhörungsre...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung bei gewerblichem Grundstückshandel

Leitsatz Nach Veräußerung des letzten Grundstücks kann eine nur noch vermögensverwaltende Tätigkeit unschädlich für die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG sein. Sachverhalt Eine in der Immobilienbranche tätige GmbH hatte drei Immobilienprojekte veräußert. Der Übergang des Besitzes, der Nutzungen und der Gefahr für das letzte noch vorhandene Grundstück sollte mit der Kau...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mieterhöhung infolge behindertengerechter Baumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Um- oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Sie sind weder durch den Grund- oder Kinderfreibetrag noch durch den Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag abgegolten. Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer Mieterhöhung infolge behindert...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Angemessenheit der Verzinsung einer Versorgungszusage

Leitsatz Eine angemessene Verzinsung des Versorgungskapitals kann weder am Garantiezins von Lebensversicherungen noch an langfristigen Zinssätzen des Kapitalmarkts bemessen werden. Weder sind arbeitgeberfinanzierte mit arbeitnehmerfinanzierten Versorgungszusagen, noch sind unterschiedliche beruflichen Stellungen miteinander vergleichbar. Bei einer Beitragszeit von über 40 Jah...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.4.2 Best Practice Entwicklungsstufe 4

Unternehmungen der 4. Entwicklungsstufe mit einer ganzheitlichen Verankerung von Nachhaltigkeit in der Organisation können gemäß der Typologie unternehmerischer Nachhaltigkeit als Unternehmen 2.0 oder 3.0 verstanden werden. Dabei ist bei Unternehmen 3.0 oder Teilbereichen von Unternehmen Nachhaltigkeit fest in dem Lösungsportfolio mit den spezifischen Geschäftsmodellen und d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung

Leitsatz 1. Der Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens i.S. des § 37 Abs. 5 KStG ist eine sonstige Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. 2. Die Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG zu besteuern und nicht in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen. 3. Die Anschaffungsk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die für den Investitionsabz... / 7. Überlassung von WG an "eigene" Kapitalgesellschaft

Es ist ebenfalls begünstigt, wenn ein WG an eine Kapitalgesellschaft entgeltlich überlassen (vermietet) wird, an dem der Unternehmer beteiligt ist. Unerheblich ist hierbei, ob die vereinbarte Miete angemessen ist. Entscheidend ist vielmehr, dass überhaupt ein Entgelt vereinbart und dieses als Betriebseinnahme erfasst wird. Beispiel Die EasyDrive-GmbH betreibt eine Fahrschule....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die für den Investitionsabz... / 8. Betriebsaufspaltung

Wenn ein WG im Rahmen einer Betriebsaufspaltung überlassen wird, ist ausnahmsweise auch eine unentgeltliche Überlassung unschädlich.[29] Beispiel Frau P ist Alleingesellschafterin der Q-GmbH (Getränkemarkt) und überlässt dieser ein funktional wesentliches Betriebsgrundstück. Es besteht eine Betriebsaufspaltung. P hat ein Besitzunternehmen (Gewerbebetrieb). Am 11.2.2022 schaff...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.8 Upcycling – Abfall und Nebenprodukte verwerten

Mehr Nachhaltigkeit bedeutet, die Lebensgrundlagen langfristig lebenswert zu erhalten, die Unternehmungen zukunftssicher zu gestalten und das menschliche Wohlergehen langfristig zu sichern und zu stärken. Es bedeutet, vermehrt Produkte aus Materialien zu fertigen, die aus Abfall-, Neben- oder recycelten Produkten stammen. Es bedeutet, die Umwelt mit weniger Abfällen zu belas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die für den Investitionsabz... / 10. Fazit

Die wesentlichen Nutzungs- und Verbleibensvoraussetzungen können wie folgt zusammengefasst werden: Begünstigt: Eigenbetriebliche Nutzung Außerbetriebliche Nutzung bis zu 10 % für (1) private Zwecke, (2) andere betriebliche Zwecke (anderer Betrieb) oder (3) zur anderen Einkünfteerzielung (z.B. Vermietungseinkünfte). Vermietung an fremde Dritte oder an "eigene" GmbH (Verwendung durch...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 4.1 CrossNachhaltigkeits-Check

Ob diese Aspekte von Nachhaltigkeit als Unternehmensstrategie tatsächlich umgesetzt werden, kann im Einzelfall nur empirisch nachvollzogen werden. Für eine Selbsteinschätzung dient der vom Autor gemeinsam mit der Firma moraleda GmbH entwickelte CrossNachhaltigkeits-Check. Darin wird in 10 Abschnitten mit jeweils 4 Fragen ein breites Spektrum eines nachhaltigeren Wirtschaften...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Auswirkungen der Einbringung des Betriebs einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft auf den Verlustabzug

Bringt eine Kapitalgesellschaft ihren Betrieb in eine GmbH & Co. KG ein und beschränkt sie ihre Tätigkeit in der Folge auf die Verwaltung ihrer Mitunternehmerstellung in dieser Personengesellschaft, geht der vortragsfähige Gewerbeverlust der Kapitalgesellschaft auf die Personengesellschaft über, wenn diese den Betrieb der Kapitalgesellschaft identitätswahrend fortführt. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Fortführung des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags einer gewerblichen Personengesellschaft bei Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft

Wächst der Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft an (im Streitfall: infolge der Verschmelzung der Kommanditistin mit der Komplementär-GmbH einer KG), lebt der Gewerbebetrieb nicht unter dem Dach der Kapitalgesellschaft fort: weder als steuerrechtliches noch als zivilrechtliches Subjekt. Der Gewerbetrieb lebt auch nicht wieder auf, wenn der von...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die für den Investitionsabz... / 6. Begünstigte Vermietung

Die Vermietung ist wie die eigenbetriebliche Nutzung begünstigt. Beachten Sie: Daher entfällt für die Praxis die Unterscheidung, ob eine Vermietung als originär betriebliche Tätigkeit anzusehen ist.[24] Beispiel 1 Frau B betreibt einen Baumaschinen- und Werkzeugverleih und vermietet u.a. einen Bagger an den Kunden K. Lösung: Die Nutzungsüberlassung des Baggers führt zu einer b...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.9 Bioplastics – Biologisch abbaubare Kunststoffe verwenden

Mehr Nachhaltigkeit bedeutet, die Lebensgrundlagen langfristig lebenswert zu erhalten, die Unternehmungen zukunftssicher zu gestalten und das menschliche Wohlergehen langfristig zu sichern und zu stärken. Es bedeutet, Produkte, Leistungen, Lösungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, die weniger Ressourcen und Energie verbrauchen und Anreize schaffen, insgesamt weniger Waren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Gewerbetreibende, die der GewSt-Pflicht unterliegen, haben neben der ESt-Erklärung bzw. der Steuererklärung nach § 181 Abs. 2 AO oder der KSt-Erklärung eigenständig eine GewSt-Erklärung i. S. einer Erklärung zur Festsetzung des GewSt-Messbetrags und, soweit erforderlich, eine Zerlegungserklärung abzugeben.[1] Auf die Abgabe dieser Steuererklärungen kann nicht verzichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Erklärungspflichtiger

Rz. 11 Nach § 14a S. 1 GewStG ist zur Abgabe der GewSt- und der Zerlegungserklärung der Steuerschuldner verpflichtet. Die Steuerschuldnerschaft bestimmt sich nach § 5 GewStG. Als Unternehmer gilt danach der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Ist die Tätigkeit einer Personengesellschaft Gewerbebetrieb, ist Steuerschuldner die Gesellschaft. Ist der Steuerschuldne...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.1.1 Greenwashing: Grünes Image ohne hinreichende Grundlage

Unternehmungen, die ihre geplanten Nachhaltigkeitsleistungen gegenüber ihren Stakeholdern werbewirksam kommuniziert haben, bleiben nicht selten plausible Belege für ihr avisiertes Engagement schuldig. Sie verharren in dem Entwicklungsstadium des "Greenwashing" und müssen sich vermehrt mit einer kritischen Berichterstattung auseinander setzen. Der Begriff Greenwashing spielt ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung aus Vereinbarungen zur Gewährung von Altersteilzeit in der Handelsbilanz

Die X-GmbH gewährt ihren Mitarbeitern Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Nach den getroffenen Vereinbarungen müssen die Mitarbeiter in der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Beschäftigungsphase) im bisherigen Umfang weiter arbeiten. Dafür werden sie in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) von der Arbeit frei gestellt (sog. Blockmodell...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.8 Auflösung mit Beginn der Freistellungsphase

Mit Beginn der Freistellungsphase muss der angesammelte Rückstellungsbetrag seinem Verbrauch entsprechend aufgelöst werden. Die Auflösungsbeträge sind sowohl für die (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände als auch die (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge nach IDW RS HFA 3, Rn. 29 unter der Position "4. Sonstige betriebliche Erträge" in der Gewinn- und Verlustrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Angebote einholen! / 3 Das Problem

Das im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Flachdach ist undicht und komplett zu erneuern. Die Kosten für eine einmalige und komplette Gesamterneuerung des Flachdachs sind hoch und von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B nicht auf einmal tragbar. Deswegen entscheiden sich die Wohnungseigentümer, nach einem mehrjährigen Plan stufenweise vorzugehen und jährlich einzelne...mehr