Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Das Selbsthilferecht der Ge... / 8. Satzungsregelungen

Die Satzung kann die Minderheitenrechte des § 50 GmbHG nicht einschränken. Demgegenüber sind Erweiterungen zulässig, z.B. die Verringerung des erforderlichen Quorums (Wicke, 4. Aufl. 2020, § 50 Rz. 1; Schmidt / Nachtwey in Beck’sches Hdb der GmbH, 6. Aufl. 2021, § 4 Rz. 23).mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / V. Fazit und Ausblick

Für den Übergang auf das Einlagemodell stellt das BMF-Schreiben eine detailreiche und hilfreiche Beratungsgrundlage dar. Dabei ist auf folgende Punkte besonderes Augenmerk zur legen: Wegfall des Stundungseffektes eines passivischen Ausgleichspostens und mögliche Steuerpflicht organschaftlicher Mehrabführungen (vgl. Ausführungen unter I.4), Vermeidung eines steuerpflichtigen Er...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 5. Abgrenzung zu vororganschaftlich verursachten Abführungsdivergenzen

Nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung liegt eine vororganschaftlich verursachte Mehrabführung gem. § 14 Abs. 3 S. 1 KStG nur vor, wenn die Ursache der Mehrabführung zeitlich vor dem Wirksamwerden der Organschaft liegt. Insbesondere setzt eine vororganschaftliche Verursachung voraus, dass der konkrete Geschäftsvorfall, auf dem die Mehrabführung beruht, erstmalig vor der Begrü...mehr

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Das Selbsthilferecht der Ge... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Die in § 50 GmbHG geregelten Minderheitsrechte sind von erheblicher Bedeutung: Ist eine GmbH geschäftsführerlos oder bleibt der Geschäftsführer trotz entsprechender Aufforderung untätig, können Gesellschafter, deren Beteiligung mindestens 10 % des Stammkapitals beträgt, selbst die Versammlung einberufen (§ 50 Abs. 3 GmbHG). Als weiteres Selbsthilfere...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 4. Neuregelung (Einlagemodell)

Mit der ab VZ 2022 geltenden – durch das JStG 2022 nochmals modifizierten – Neufassung des § 14 Abs. 4 KStG wurde die bisherige Ausgleichspostenregelung durch eine "einfache Einlagelösung" ersetzt – und zwar dahingehend, dass Minderabführungen als Einlage und Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr zu behandeln sind. Zur Klarstellung: Das Einlagemodell betrifft ausschließlich in ...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / II. Auflösung der bisherigen Ausgleichsposten

Bestehende Ausgleichsposten sind in dem Wirtschaftsjahr aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet (vgl. § 34 Abs. 6e S. 5–7 KStG), d.h. zum 31.12.2022, wenn OG und OT keine abweichenden Wirtschaftsjahre haben. Zudem sind die Ausgleichsposten zum 31.12.2022 auch dann aufzulösen, wenn die Organschaft schon vor diesem Stichtag beendet wurde.[10] Soweit der passive Ausgleichspos...mehr

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Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 2.17 Öffentliche und nichtöffentliche Stellen

§ 2 Abs. 1 und 2 BDSG definiert die öffentlichen Stellen. Hierunter fallen z. B. Behörden und sonstige Stellen eines Landes oder des Bundes, die Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts. Öffentliche Stellen haben zusätzlich die von den Bundesländern erlassenen Landesdatenschutzgesetze zu beachten. Nichtöffentliche Stellen sind n...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.6.1 Angaben nach dem Telemediengesetz (TMG)

Die erforderlichen Inhalte nach TMG können § 5 TMG entnommen werden. Im Einzelnen sind anzugeben: Name und Anschrift des Anbieters, § 5 Nr. 1 TMG Der Anbieter ist verpflichtet, den Namen und die Anschrift, unter der er niedergelassen ist, anzugeben. Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) und juristische Personen (z. B. GmbH) müssen die Firmenbezeichnung, einschließlich de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer

Leitsatz 1. § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt. 2. Für Zwecke der zeitlichen Anwendungsbestimmung des § 36 Abs. 6a Satz 2 GewStG i.d.F. des JStG 2009 bzw. § 9 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1a Satz 2GewStG kommt es in den Fällen, in denen die Vergütungsvereinbarung vor Begründung...mehr

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Datenschutzbeauftragter nac... / 1.2.2 Form der Bestellung

Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten ist an keine besondere Form gebunden. Somit wäre auch eine mündliche Bestellung denkbar. Aus Gründen der Dokumentation und vor allem der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch die schriftliche Bestellung. Musterschreiben: Bestellung zum Datenschutzbeauftragten Die _____________ eG / GmbH _______________________ (Straße und Hausnummer) _...mehr

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DSGVO-Pflichten für Unterne... / 8.3.2 Muster: Dokumentation der Auftragsverarbeitungen

Stammdaten Name oder Firma der verantwortlichen Stelle ___________________________ Anschrift der verantwortlichen Stelle ___________________________ Datenschutzbeauftragter Externer Datenschutzbeauftragter bestellt über WTS Wohnungswirtschaftliche Treuhand Stuttgart GmbH Herdweg 52/54, 70174 Stuttgart Telefon: 0711/16345410 Mail: dsb-wts@wts-vbw.de Aufsichtsbehörde Der Landesbeauftrag...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer

Leitsatz § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a Satz 1 GewStG Sachverhalt Gesellschaftszweck der Klägerin, einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG, ist die Verwaltung von eigenen Grundstücken. Durch Stehenlassen entnahmefähiger Gewinn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur steuerlichen Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB

Leitsatz 1. Der Handelsbilanzwert für Nachsorgerückstellungen bildet auch nach Inkrafttreten des BilMoG gegenüber einem höheren steuerrechtlichen Rückstellungswert die Obergrenze (Anschluss an BFH-Urteil vom 20.11.2019 – XI R 46/17, BFHE 266, 241, BStBl II 2020, 195). 2. Der maßgebliche Handelsbilanzwert bestimmt sich unter Berücksichtigung der als GoB zu beurteilenden Bewert...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.4 Handelsregister

Aus dem Handelsregister können Unternehmer etc. erfahren, wer die persönlich haftenden Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft bzw. der Komplementär und die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft sind, aber auch Informationen über den Einzelkaufmann, insbesondere über den Zeitpunkt der Geschäftsgründung. Je länger eine Firma am Markt tätig ist, je weniger Gesells...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.3 Auskunftsdateien – Creditreform u. a.

Die Creditreform Boniversum GmbH z. B. liefert ihren Mitgliedern Informationen über die Bonität von Privatpersonen. Sie unterhält dazu einen Datenpool, in dem ca. 46 Millionen Datensätze über Privatpersonen erfasst sind. Jedes Unternehmen, das Warenkredite gewerbsmäßig an Privatpersonen vergibt, kann auf diesen Datenpool zugreifen. Mitglieder erhalten sämtliche relevanten In...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.1 Checkliste vor/bei Vertragsabschluss

Vor dem Vertragsabschluss müssen folgende Punkte beachtet werden: Bei natürlichen Personen: Es ist zu klären, wer Vertragspartner ist, ein Ehepartner oder beide, Vornamen, Adresse; bei Minderjährigen sind die Zustimmung und die Daten der Eltern erforderlich Bei Kaufleuten: Einzelkaufmann oder GmbH, OHG, KG, AG sollten Vertragsverhandlungen nur mit dem gesetzlichen Vertreter /I...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.1 Handelsregister

Bei Überschuldung (§ 19 InsO) oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit (§§ 18, 17 InsO) [1] des Schuldners kann möglicherweise schon ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden sein. Handelt es sich bei dem Schuldner um einen Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs (Einzelkaufmann, OHG, KG, GmbH, AG), wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in das Handelsregister ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.1 Umsatzsteuerliche Vorschriften

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. Die Vorschriften der § 14 und § 14 a UStG müssen pedantisch eingehalten werden, weil die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, ni...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3.2 Einsicht in die Insolvenzakte

Die Einsicht in die konkrete Insolvenzakte des Schuldners kann für den Gläubiger wichtig sein, um zu erkennen, ob es sinnvoll ist, einen Kostenvorschuss zu zahlen, um damit die Abweisung mangels Masse zu verhindern (§ 26 InsO), ob er als Gläubiger in einem eröffneten Insolvenzverfahren überhaupt mit der Befriedigung seiner Ansprüche rechnen kann etc., zur Überprüfung der Hin...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 5 Aufsichtspflichten des Arbeitgebers, Ordnungswidrigkeiten

Der Arbeitgeber ist gemäß §§ 22–23 ArbZG für die Einhaltung aller den Arbeitszeitschutz betreffenden Bestimmungen verantwortlich. Im Fall einer Verletzung ist der Arbeitgeber persönlich bußgeld- und strafrechtlich verantwortlich. Als Arbeitgeber ist gemäß §§ 9 OWiG, 14 StGB nicht nur der Betriebsinhaber anzusehen, sondern jede Person, die kraft organschaftlicher Stellung (z....mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 10 Haftung bei einer GmbH und Vor-GmbH

Die Gesellschafter einer GmbH haften dem Finanzamt gegenüber grundsätzlich nicht für Steuerschulden der Gesellschaft (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann nur in den Ausnahmefällen einer Durchgriffshaftung in Betracht kommen. Die Haftung nach dem Rechtsinstitut des sog. "existenzvernichtenden Eingriffs", der die Haftung im qualifiziert faktischen Konze...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / IV. GmbH-Anteil

1. Geschäftsanteil Rz. 29 Ist der Schuldner Gesellschafter einer GmbH, kann der Geschäftsanteil gepfändet werden. Der Geschäftsanteil ist der verdinglichte Inbegriff der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis, wobei Gegenstand der Zwangsvollstreckung nur die vermögensrechtlichen Bestandteile des Geschäftsanteils sein können.[20] Der Geschäf...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Verwertung

Rz. 39 Der gepfändete Geschäftsanteil ist regelmäßig anderweitig zu verwerten (§ 844 ZPO), meistens wird die Versteigerung angeordnet.[31] Die Versteigerung kann auch dann erfolgen, wenn der Anteil inzwischen aufgrund einer nach der Pfändung beschlossenen Satzungsänderung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung eingezogen worden ist.[32] Rz. 40 Erfolgt die öffentliche V...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Geschäftsanteil

Rz. 29 Ist der Schuldner Gesellschafter einer GmbH, kann der Geschäftsanteil gepfändet werden. Der Geschäftsanteil ist der verdinglichte Inbegriff der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis, wobei Gegenstand der Zwangsvollstreckung nur die vermögensrechtlichen Bestandteile des Geschäftsanteils sein können.[20] Der Geschäftsanteil ist veräu...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / IV. Rechtsbehelf

Rz. 125 Gem. § 11 Abs. 1 RPflG ist gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) der Rechtsbehelf gegeben, der nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist ("Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers soll [...] das Rechtsmittel gegeben sein, das zulässig wäre, falls der Richter entschieden hätte", so die Begründung der Bundesre...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Einziehung des Geschäftsanteils

Rz. 32 Vielfach findet sich in Gesellschaftsverträgen die Bestimmung, dass der Geschäftsanteil eingezogen wird, wenn er gepfändet ist (§ 34 GmbHG).[24] Dieses Einziehungsrecht muss der Gläubiger gegen sich gelten lassen, da er mit der Pfändung nicht mehr Rechte erwirbt, als sie der Schuldner selbst innerhalb der Gesellschaft hat. Der Gläubiger muss daher auch eine Satzungsbe...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 11 Haftung bei der Aktiengesellschaft

Bei der Aktiengesellschaft haftet wie bei der GmbH nur das Gesellschaftsvermögen. Eine Haftung von Aktionären kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht, etwa im Fall des Empfangs verbotener Leistungen nach § 62 AktG. Der Vorstand haftet für die Verletzung steuerlicher Pflichten der Gesellschaft nur nach den allgemeinen Bestimmungen der AO (Vgl. §§ 69 ff. AO). Für den F...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 20 Der für die Lohnpfändung maßgebende Begriff "Arbeitseinkommen" ist grds. weit auszulegen, auch wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner dies oftmals anders sehen wird. Die Pfändung des Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart (§ 850 Abs. ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Pfändungsrechte

Rz. 35 Mit wirksamer Pfändung hat der Gläubiger Anspruch aufmehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1 Haftung des Komplementärs

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine besondere Ausprägung der OHG. Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) ist hierbei wie der Gesellschafter einer OHG zu behandeln (§ 161 Abs. 2 HGB) und haftet auch wie dieser. Die Ausführungen zur Haftung des OHG-Gesellschafters (siehe oben) gelten somit für den Komplementär entsprechend. Komplementär kann auch eine Kapita...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.2 Haftung des Kommanditisten

Der Kommanditist haftet den Gläubigern der KG bis zur Höhe seiner Einlage unmittelbar (§ 171 HGB). Das gilt auch gegenüber dem Finanzamt. Wenn und soweit der Kommanditist seine Einlage geleistet hat, ist die Haftung des Kommanditisten ausgeschlossen.[1] Die Haftung des Kommanditisten lebt aber in einigen Fällen wieder auf. Dies sind: soweit die Einlage zurückgezahlt wird; das...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / A. Überblick

Rz. 1 Hinweis Im nachfolgenden Abschnitt werden einige ausgewählte in der Praxis entweder häufiger oder nur wenig genutzte Pfändungsmöglichkeiten dargestellt. Damit keine Doppelerläuterungen entstehen, wird, soweit einige Ansprüche bereits in den vorherigen Abschnitten oder in dem Werk "Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch" besprochen wurden, hierauf nur verwiesen. Altente...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 9. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 106 Grundsätzlich ist jeder Anspruch, der übertragbar ist, auch pfändbar, § 851 ZPO. Ist der Anspruch nicht übertragbar, ist auch grundsätzlich keine Pfändungsmöglichkeit gegeben. Beispiele: Rz. 107mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Zuständigkeiten und Modalitäten für die Erteilung der Bescheinigung

Rz. 39 Die Modalitäten über die Ausstellung der Bescheinigungen und die Zuständigkeit hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. I. d. R. ist für jeden Einrichtungsbereich eine zuständige Landesbehörde bestimmt. Über die Zuständigkeit ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden. Das bedeutet, dass i. d. R. die Behörde zuständig ist, welche ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 322 Das Vollstreckungsgericht prüft in keinem Fall das Bestehen und die Höhe des angeblichen Anspruchs. Den Streit über die Höhe des von dem Drittschuldner berechneten fiktiven Arbeitseinkommens muss der Gläubiger im Prozessweg austragen.[459] Für Klagen des Gläubigers gegen den Drittschuldner aus verschleiertem Arbeitseinkommen sind die Arbeitsgerichte zuständig, wenn d...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 15 Örtlich ist grds. das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, d.h. das Gericht am Wohnort des Schuldners (§§ 13–19 ZPO). Bei einem Soldaten ist § 9 BGB zu beachten.[21] Rz. 16 Hilfsweise ist das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann (Geric...mehr

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Gleich lautende Ländererlas... / aa) Übersicht über die von der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstellen

Der Übersicht sind die von der DAkkS für den Bereich der Wertermittlung von Grundstücken akkreditierten Stellen zzgl. der Zertifizierungstitel der akkreditierten Zertifizierungsprogramme zu entnehmen:mehr

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Das erbschaftsteuerliche Fa... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Justus Dedden, M.A. (Taxation) / StB Philipp Glatz, M.A. (Taxation)[*] In der Praxis existieren immer noch zahlreiche Anwendungsfragen i.R.d. sog. Familienheims, welche erst durch die Rspr. gelöst werden können. Die erfolgreiche Inanspruchnahme der vorgenannten Steuerbefreiungen für das erbschaftsteuerliche Familienheim gewinnt durch die i.R.d. JStG 2022 erfol...mehr

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Gleich lautende Ländererlas... / b) Von einer akkreditierten Stelle zertifizierte Sachverständige

Die Grundlagen für das Akkreditierungswesen finden sich insb. in der VO (EG) 765/2008, dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) und der DIN EN ISO/IEC 17011 (Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren). Durch eine Akkreditierung wird die Kompetenz u.a. von Zertifizierungsstellen (= Konformitätsbewertungsstellen) von dritter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.4 Unterbeteiligung bzw stille Beteiligung an einem GmbH-Anteil

Tz. 241 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Besteht eine Unterbeteiligung an einer Kap-Beteiligung, erzielt der Unterbeteiligte originär Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG , wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wes Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (s Urt des BFH v 06.10.2009,...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtliteraturverzeichnis

Albach, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden 2001; Bächle/Knies/Ott/Rupp, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Stuttgart 2010; Baranowski, Besteuerung von Auslandsbeziehungen, 2. Aufl., Herne/Berlin 2000; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Wien 2019; Bellstedt, Außensteuergesetz und Verwaltungsgrundsätze zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Verhältnis zum Umwandlungssteuerrecht

Tz. 114 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch Umwandlungen sind regelmäßig Vorgänge, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Häufig wird dabei einer Kö ein Vermögensvorteil zugewendet, den sie von einem fremden Dritten nicht ohne angemessene Gegenleistung erhalten hätte. Die Zuwendung erfolgt dabei oftmals – allerdings nicht immer – gegen Ausgabe neuer Gesellschaftsrech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Voraussetzung für die Versagung der Steuerbefreiung

Tz. 153 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Rechtsfolge des § 8 Abs 3 S 4 KStG tritt ein, "soweit eine verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat". Der Sachverhalt, welcher der verdeckten Einlage zugrunde liegt, muss sich also mindernd auf die Eink des AE ausgewirkt haben. Dies kann sowohl durch eine Berücksichtigung als stlich abzb Aufwand (BA oder WK) als...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Weitere Einzelfragen

Tz. 172 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Für den Begriff der nahe stehenden Pers gelten die für die vGA entwickelten Grundsätze (dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff), da § 8 Abs 3 S 5 KStG nicht auf § 1 Abs 2 AStG verweist; ebenso s Rengers (in Brandis/Heuermann, KStG, § 8 Rn 187); s Watermeyer (in H/H/R, KStG, § 8 Rn 351); und s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8 KStG Rn 749); o...mehr