Fachbeiträge & Kommentare zu Grenzgänger

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufenthalt

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der gewöhnliche Aufenthalt (vgl § 9 AO [gewA]) im > Inland begründet die unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 1 EStG; > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 1 ff). Diese knüpft neben dem > Wohnsitz an den gewöhnlichen – gemeint ist der dauernde, nicht nur vorübergehende (vgl AEAO zu § 9 Nr 1) – Aufenthalt an. Beide Merkmale sind gleichwertig; erfül...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Reichweite des Insolvenzstatuts

Rz. 153 Der Gang des Insolvenzverfahrens, d.h. die Insolvenzverfahrensregeln, ist zentraler Bestandteil des Insolvenzstatuts. Gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 1 EuInsVO regelt das Recht des Eröffnungsstaates, unter welchen Voraussetzungen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wie es durchzuführen und zu beenden ist. Diese generalklauselartige Umschreibung wird flankiert durch die ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 42 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b EStG gilt für natürliche, unbeschränkt stpfl Personen. Die Regelung gilt grundsätzlich nicht für beschränkt StPfl (§ 50 Abs 1 S 3 EStG). Es sind jedoch folgende zwei Ausnahmefälle zu beachten: Rn. 43 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b EStG gilt für die fiktiv unbeschränkt stpfl Personen nach § 1 Abs 3 EStG. Somit können auch beschränkt St...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 330 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 3 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Rz. 381 [Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen → eZeile 43 und Zeile 44] Hier sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind und bleiben, sich aber auf die Berechnung der Steuer der steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG) und nicht in den Zeilen 22–24 und 28 der Anlage N einzutragen sind. Z...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 633 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten in Zusammenhang mit begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegün...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 137 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der LSt-Bescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 18) vorhanden ist. Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeile 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.8 Vergleichbare Leistungen aus dem Ausland (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 28 Rehabilitanden können Teilhabeleistungen auch im Ausland erhalten (vgl. § 31). Auf der anderen Seite können ausländische Rehabilitanden (z. B. Grenzgänger) Teilhabeleistungen einschließlich Übergangsgeld von einem deutschen Rehabilitationsträger und z. B. Rentenleistungen von einem ausländischen Versicherungsträger erhalten. Abs. 1 Nr. 8 bestimmt, dass die Leistungen ...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.1.3 Anrechnung von Nettoarbeitsentgelt (nicht Brutto-Arbeitsentgelt)

Rz. 12 Da die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Arbeitnehmern auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt ist (vgl. § 66), wird auf das Übergangsgeld auch nur das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt (Nettoarbeitsentgelt) angerechnet. Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohn- und Kirchensteuer, die Arbeitnehmeranteile aufgrund von Pflichtbeiträgen z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Belgien

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der westlich Deutschlands gelegene (mittlere "BeNeLux"-)Nachbarstaat Königreich Belgien (Hauptstadt Brüssel; Amtssprachen: Niederländisch, Französisch, Deutsch) ist Mitgliedstaat der > Europäischen Union und gehört von Beginn an seit 1999 zur Eurozone (> Euro Rz 1). Es gilt das DBA nebst Schlussprotokoll vom 11.04.1967, welches am 30.07.1969 i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Berechnung der LSt ergibt sich aus den §§ 38, 39b–40b EStG; > R 39b.1–R 40b.2 LStR. Zur Berechnung der LSt benötigt der > Arbeitgeber zunächst die persönlichen LSt-Abzugsmerkmale der > Arbeitnehmer, vor allem die jeweilige Steuerklasse (dazu allgemein > Steuerklassen) und etwa vom FA gesondert festgestellte weitere > Lohnsteuerabzugsmerkma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allg Voraussetzungen des Härteausgleichs

Rn. 82 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Es muss einer der Veranlagungstatbestände des § 46 Abs 2 EStG vorliegen. Ob eine Veranlagung nach diesen Vorschriften in Betracht kommt, ist ohne Anwendung der Härteausgleichsvorschriften zu prüfen (s BFH BStBl II 1972, 278). Die Vorschrift ist – ebenso wie § 46 Abs 5 EStG – aus Gleichbehandlungsgrundsätzen analog anzuwenden, wenn eine Veran...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Veranlagung im Falle der Behandlung als unbeschränkt EStPfl (§ 46 Abs 2 Nr 7 EStG)

Rn. 53 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für ArbN, die nach § 1 Abs 3 o § 1a EStG als unbeschränkt estpfl behandelt werden, sind durch das JStG 1996 die Veranlagungstatbestände des § 46 Abs 2 Nr 7 EStG geschaffen worden. Die Pflichtveranlagung für Grenzpendler, die außerhalb von § 46 EStG in § 50 Abs 5 Nr 3b EStG 1994 geregelt war, ist nunmehr rechtssystematisch richtig in § 46 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zuständigkeiten für die LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 2 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 Abs 2 S 1 u 2 EStG regeln, in welchen Fällen das Wohnsitz-FA des ArbN und in welchen Fällen das Betriebsstätten-FA des ArbG für die Bildung bzw Änderung einzelner ELStAM zuständig ist. Die Regelung ist allerdings nur von Relevanz, soweit die LSt-Abzugsmerkmale nicht schon durch das BZSt automatisiert oder von der FinVerw gemäß § 39 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. LSt-Abzug ohne LSt-Abzugsbescheinigung (§ 39c Abs 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Solange das BZSt dem ArbN noch keine Steuer-ID-Nr zugeteilt hat, kann der ArbG keine ELStAM für diesen ArbN abrufen. § 39 Abs 3 S 1 EStG sieht daher für nach § 1 Abs 2 EStG unbeschränkt stpfl ArbN (sog Auslandsbedienstete) und für nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt stpfl zu behandelnde ArbN (sog Grenzpendler) vor, dass diese sich auf Antra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 22 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In welchem Umfang § 32a EStG auf StPfl anzuwenden ist, hängt von der StPfl der betreffenden Person ab. Diese hat insb Auswirkungen auf die Anwendung des Grundtarifs (§ 32a Abs 1 EStG) bzw Splittingtarifs (§ 32a Abs 5 EStG). Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden:mehr

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§ 22 Internationales Privat... / (2) Staatsangehörigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 103 Die Kollisionsnormen können auch folgende Rechtsprüfungen voraussetzen: Die Staatsangehörigkeit einer Person wird ausschließlich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des betreffenden Staates,[221] in Deutschland nach dem StAG [222] bestimmt. Soweit der Erwerb oder der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift stellt Sachbezüge des Arbeitnehmers aus der Überlassung von Kapitalbeteiligungen am Unternehmen seines Arbeitgebers seit Vz 2009 bis zur Höhe von 360 EUR[1] und ab Vz 2021 bis zur Höhe von 1.440 EUR[2] steuerfrei. Dadurch soll die Attraktivität der Vermögensbeteiligung erhöht werden.[3] In Bezug auf die Vorgängervorschrift des § 19a EStG a. F.[4] galt fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Steuerfreiheit wurde durch das Corona-Steuerhilfegesetz eingeführt.[1] Der gleichlautenden Verwaltungsregelung[2] fehlte die Rechtsgrundlage.[3] Es handelt sich um eine Sonderregelung, die den begünstigten Arbeitnehmern die Corona-Krise finanziell erleichtern soll. Die Vorschrift ist "lex specialis" gegenüber § 3 Nr. 11 EStG; andere Steuerbefreiungen bleiben jedoch...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 1.1.2 Besonderer Fall Grenzgänger

Das Austrittsabkommen erkennt an, dass nicht jeder deutsche Arbeitnehmer auch in Deutschland einen Wohnsitz haben muss. Daher können auch sog. Grenzgänger in den Genuss besonderer Rechte kommen. Das Austrittsabkommen stützt die Definition dieses Begriffs auf die Definition des EuGH. Demnach sind Grenzgänger Personen, die in einem Staat oder mehreren Staaten, in dem bzw. in d...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 1.1.4 Anzeigeverfahren bei der Ausländerbehörde

Nach dem Austrittsabkommen berechtigte britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen erhalten gem. den Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU ein spezielles Dokument zur Bescheinigung ihres Rechts. Für dieses "Aufenthaltsdokument-GB" müssen britische Staatsangehörige zwar keinen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen, aber der Aufenthalt des britischen Staatsbür...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 1.1.1 Ausübung eines Freizügigkeitsrechts

Etwas verkürzt gesprochen fallen britische Staatsbürger nur dann unter das Austrittsabkommen, wenn sie von ihrem Freizügigkeitsrecht vor Ablauf des Übergangszeitraums (also vor dem 31.12.2020) Gebrauch gemacht haben. Unter dem Freizügigkeitsrecht versteht man, dass der britische Staatsbürger in Deutschland wohnt und hier selbstständig oder unselbstständig tätig ist. Ein Frei...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 1.1.3 Familienangehörige

Das Austrittsabkommen regelt darüber hinaus den Status von Familienangehörigen von "Alt-Briten". Der Begriff des Familienangehörigen richtet sich dabei nach den Regelungen des Art. 10 Abs. 1–4 des Austrittsabkommens. Geschützt werden folgende Gruppen: Familienangehörige i. S. d. Freizügigkeitsrichtlinie, nahestehende Personen i. S. d. Freizügigkeitsrichtlinie Familienangehörige...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 87 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die unbeschränkte StPfl im Inland kann auch durch den gewöhnlichen Aufenthalt begründet werden. Die Formulierung "gewöhnlich" ist hier gleichbedeutend mit "dauernd", wobei jedoch keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich ist (BFH v 30.08.1989, I R 215/85, BStBl II 1989, 956). Der gewöhnliche Aufenthalt ist dann für die Begründung der unb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Personenkreis

Rn. 124 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Personenkreis des § 1 Abs 3 EStG umfasst alle natürlichen Personen mit Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69ff) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87ff) im Ausland, die im Inland steuerbare Einkünfte nach § 49 EStG erzielen. Demnach erstreckt sich die fiktive unbeschränkte StPfl nicht nur auf Grenzpendler, sondern auf alle StPfl, die die Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 118 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Gemäß § 1 Abs 3 S 1 u 2 EStG werden auf Antrag natürliche Personen als unbeschränkt StPfl behandelt, die die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 EStG (Vorhandensein von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, s Rn 69 ff und s Rn 87ff) nicht erfüllen, aber nahezu ihr gesamtes Einkommen im Inland erzielen. Ohne Antrag verbleibt es bei der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einfluss der Rspr des EuGH

Rn. 46 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der EuGH hat mit seiner Rspr mittlerweile entscheidenden Einfluss auf die Regelungen der §§ 1 u 1a EStG genommen. Das wird insb bei der Frage der Vereinbarkeit der nationalen Bestimmungen mit dem Gemeinschaftsrecht in Bezug auf die ArbN-Freizügigkeit (Art 45 AEUV, ex Art 39 EG), die Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV, ex Art 43 EG) sowie Di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Personen

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Begünstigt sind im Wesentlichen Stpfl, die von der Absenkung des Versorgungsniveaus betroffen sind (> Rz 2). Für den SA-Abzug nach § 10a EStG kommen nur Stpfl in Betracht, die der > Unbeschränkte Steuerpflicht unterliegen. Anspruch auf Altersvorsorgezulage (§§ 79ff EStG) haben hingegen auch beschränkt Stpfl (> Rz 5/2), wenn der Stpfl seine Al...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Zum Umfang der Einbehaltungspflicht (Besonderheiten)

Rz. 38 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG haftet nach Nr 1 des § 42d Abs 1 EStG grundsätzlich nur, soweit seine Verpflichtung zur Einbehaltung von LSt reicht. Entsprechendes gilt, wenn ein Dritter, der nicht selbst ArbG ist, die Pflichten des ArbG wahrzunehmen hat; zu solchen Sachverhalten > Rz 3 sowie > Rz 44, 47, 53 ff. Deshalb haftet ein ArbG ua nicht, soweit er von der V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nicht in den Progressionsvorbehalt einzubeziehende Leistungen

Rn. 78 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Daher sind in den Progressionsvorbehalt zB nicht einzubeziehen: Arbeitslosenbeihilfen nach § 13 EntwicklungshelferG v 18.06.1969 (BGBl I 1969, 549). Dass diese nicht einbezogen werden, hält BFH BStBl II 1988, 674 für verfassungsmäßig. Ausländische Leistungen bei Arbeitslosigkeit: Sie unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Die einzelnen Fallgruppen der unbeschränkten StPfl

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prokurist einer Schweizer AG als Grenzgänger im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz

Leitsatz Ein in Deutschland ansässiger Prokurist einer Schweizer AG, der für die AG gemäß Arbeitsvertrag "3 Arbeitstage pro Monat" arbeiten muss und die Grenze zur Schweiz zur Ausübung seiner Arbeit für die AG monatlich an 1-2 Tagen und damit zumindest an einem Drittel der vereinbarten Arbeitstage überquert hat, ist ein Grenzgänger im Sinne des Art.15a DBA-Schweiz. Sachverha...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.1.4.2 Definition des Begriffs "Nettoarbeitsentgelt"

Rz. 12 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Regelentgeltes maßgeblichen Bemessungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die Arbeitnehmeranteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Krank...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.1 Allgemeines

Rz. 39 § 1 Abs. 3 EStG, eingeführt durch G. v. 11.10.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996, bringt eine allgemeine Regelung zur Besteuerung von Stpfl., die ihre Einkünfte überwiegend aus dem Inland beziehen. Betroffen sind damit die sog. Grenzpendler; die Vorschrift löst insoweit den für Vz 1995 geltenden § 50 Abs. 4 EStG ab. Grenzpendler sind Personen, die in dem einen Staat ihren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die wesentlichen Rechtsänderungen des § 1 EStG haben die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betroffen. Mit G. v. 19.12.1985[1] wurde durch Einfügung des Abs. 3 die unbeschränkte Steuerpflicht auf deutsche Staatsangehörige ausgedehnt, die die Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 1 und 2 erfüllen ("Beamtenprivileg"); vgl. Rz. 34ff. Durch G. v. 24.6.1994[2] wurde diese Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 19 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist in § 9 AO geregelt. Danach hat eine Person den gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort oder in dem Gebiet, an dem sie sich u. U. aufhält, die erkennen lassen, dass sie dort nicht nur vorübergehend verweilt. Definitionsgemäß kann eine Person, anders als beim Wohnsitz, nur einen einzigen gewöhnlichen Aufenthalt haben.[1] Entscheide...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.1 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 12 § 1a Abs. 1 EStG beseitigt Einschränkungen von Steuervergünstigungen für unbeschränkt Stpfl., die sonst bei nicht im Inland lebenden Familienangehörigen (Nrn. 1 und 2) gelten.[1] Auf den Abzug von Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1a EStG wird verwiesen (§ 10 EStG, Rz. 170ff.). Bis zum 31.12.2014 galten § 1a Abs. 1 Nrn. 1a und 1b EStG insoweit. Sie wurden mit Wirkung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 1a EStG steht im Zusammenhang mit der Regelung der unbeschränkten Steuerpflicht in § 1 EStG und ergänzt sie. Die Regelung der unbeschränkten Steuerpflicht geht grundsätzlich davon aus, dass der Stpfl. sowie seine unmittelbaren Familienangehörigen im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Steuerentlastende Regelungen sind daher in erheblichem Umfang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerschuldner der Einkommensteuer sind natürliche Personen. Das gesetzliche Einkommensteuerschuldverhältnis beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Die Frage der Einkommensteuerpflicht unterscheidet danach, ob der Steuerschuldner der deutschen Einkommensbesteuerung unterliegt. Dabei wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden: Unbeschränk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 34 [Gesundheitsförderung]

Rz. 1 § 3 Nr. 34 EStG stellt gesundheitsförderliche Maßnahmen in den Betrieben, die den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 20 Abs. 2 S. 1 SGB V festgelegten Kriterien entsprechen, und Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention bis zur Höhe von 500 EUR bzw. ab 2020 in Höhe von 600 EUR[1] jährlich steuerfrei. Dabei geht es um Leistungen des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Leistungen von Rechtsträgern in der EU/EWR und der Schweiz (3 Nr. 2 Buchst. e EStG)

Rz. 15 Ab Vz 2015 sind mit den in § 3 Nr. 1 EStG und § 3 Nr. Nr. 2 Buchst. a – d EStG genannten Leistungen vergleichbare Leistungen ausl. Rechtsträger gem. § 3 Nr. 2 Buchst. e EStG steuerfrei, wenn der Rechtsträger seinen Sitz in der EU/EWR oder der Schweiz hat. Zu den einzelnen Leistungen des § 3 Nr. 1 EStG s. § 3 Nr. 1 Rz. 18, 21 und den Leistungen gem. § 3 Nr. 2 Buchst. a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Nr. 2 EStG wurde mit Wirkung ab Vz 2015 neu gefasst. Die Neufassung dient der Klarstellung und die Änderungen sind nur redaktioneller Art.[1] § 3 Nr. 2 Buchst. a und b EStG entspricht dem bis Vz 2014 geltenden § 3 Nr. 2 EStG, während § 3 Nr. 2 Buchst. c EStG dem bis Vz 2014 geltenden § 3 Nr. 2a EStG und § 3 Nr. 2 Buchst. d EStG dem bis Vz 2014 geltenden § 3 Nr. 2b E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerfreiheit der von einem österreichischen Arbeitgeber geleisteten Beiträge nach dem BMSVG AUT gem. § 3 Nr. 62 EStG

Leitsatz Beiträge, die der österreichische Arbeitgeber eines Grenzgängers gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 des österreichischen betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG AUT) an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse leistet, sind nicht gem. § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Sachverhalt Die Kläger haben ihren Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.4 Ausländische Renten

Rz. 157h Grundsätzlich sind ausl. Renten von unbeschränkt Stpfl. im Inland zu versteuern. Ob die Rente nach § 19 EStG oder nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu versteuern ist, richtet sich nach den allg. Regeln.[1] Der BFH hat bei der Qualifikation der ausl. Renten darauf abgestellt, ob die ausgezahlte Leistung in ihrem Kerngehalt den gemeinsamen und typis...mehr