Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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England und Wales1 England ... / 1. Praktischer Leitfaden für die Gründung und einzelne Zeitphasen der Gründung

a) Findung von Gründungsgesellschaftern, ersten Geschäftsführern und ersten Gesellschaftssekretären Rz. 46 Ltd.s müssen mindestens einen Gründungsgesellschafter (subscriber), einen Geschäftsführer (director) und können einen Gesellschaftssekretär (company secretary) haben, der nicht zugleich der alleinige Geschäftsführer sein kann. Ob ein company secretary vorhanden sein soll...mehr

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China / 7. Gründung vom Ausland aus

Rz. 25 Die Gründung eines FIE kann vom Ausland aus erfolgen, wenn z.B. ein in China ansässiger ausländischer Anwalt eingeschaltet wird, um das Gründungsverfahren zu koordinieren. Dies ist auch zur Klärung von Rechtsfragen hilfreich, die im Zusammenhang mit der Gründung auftreten.mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / IV. Kosten der Gründung

1. Allgemeines Rz. 23 Die prozentual bemessene Einlagegebühr (droit d‘apport) in Höhe von zuletzt 0,5 % des Gesellschaftskapitals wurde zum 1.1.2009 abgeschafft[10] und durch eine feste Gebühr von pauschal 75 EUR ersetzt. Die Einlagen von Immobilien unterliegen jedoch einer Gebühr von 1,1 %. Die Honorare des Notars schwanken zwischen 123,95 EUR bei einem Mindestkapital von 12...mehr

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Pakistan / B. Gründung der Gesellschaft

Rz. 6 Die Gründung einer Gesellschaft, sog. Company im pakistanischen Recht, kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen, sec. 26. Das Motiv selbst ist für die Gründung hingegen irrelevant.[5] I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Grundlagen Rz. 7 Die Gründung einer private limited company kann durch den Zusammenschluss von zwei oder mehr natürlichen oder juristisc...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 24 Die Kosten für die Gründung sind überschaubar. Die Notarkosten betragen zwischen 150 und 250 EUR, die Eintragungsgebühr beim Registerzentrum beträgt zurzeit ca. 50–60 EUR) und die Übersetzung von Dokumenten rd. 25 EUR pro Normseite. Die Kosten für einen offiziellen Firmenstempel (Rundstempel) beläuft sich auf ca. 15–50 EUR. Firmenstempel ist nicht Pflicht und dient al...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 2. Abschluss des Gesellschaftsvertrags, Gesellschaft in Gründung

Rz. 8 Die SARL wird durch Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags (contrat de société) durch die Gesellschafter (associés) gegründet, bei der Ein-Mann-Gründung handelt es sich dabei um eine einseitige Willenserklärung. Ab der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags bis zur Eintragung im Handelsregister besteht eine Gesellschaft in Gründung (société en formation); zur Haftu...mehr

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Deutschland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 27 Bei der Gründung einer GmbH entstehen grundsätzlich allein Notargebühren und Gerichtskosten nebst Veröffentlichungskosten. Sofern eine Sacheinlage vereinbart wurde, fallen ggf. zusätzlich Gebühren für eine Werthaltigkeitsprüfung und -bescheinigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer an. 1. Notargebühren Rz. 28 Die Kosten der Gründung einer GmbH sind abhängi...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / V. Kosten der Gründung

Rz. 20 Die bei der Gründung an den secretary of state zu zahlende Gründungsgebühr (state filing fee) beträgt in Delaware ca. 90 USD und in New York ca. 125 USD (§ 104-A(d) NYBCL). Gegen eine zusätzliche Gebühr von zurzeit 100 USD erfolgt die Eintragung der Gesellschaft in Delaware am selben Tag. Hinzu kommen periodisch an den Gründungsstaat zu zahlende Gebühren in unterschie...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 34 Die Kosten der Registrierung einer proprietary company belaufen sich – ohne Beratungsgebühren – gegenwärtig auf A$ 506 für die Gründung einer Gesellschaft mit Grundkapital und auf etwa A$ 417 für die Gründung einer Gesellschaft ohne Grundkapital. Ob eine proprietary company mit oder ohne Gründungskapital gegründet wird, wirkt sich auf die Haftung der Gesellschafter au...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Der Gründungsakt Rz. 4 Der Gesellschaftsvertrag wird in Form eines Notariatsakts oder einer solemnisierten privaten Urkunde [5] errichtet. Im Falle einer Ein-Mann-d.o.o. tritt an die Stelle des Vertrags eine Errichtungserklärung, die vor einem Notar abzugeben ist. Ein Vertrag, der nicht in dieser Form geschlossen wird, ist nichtig. Dur...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Rechtsstatus und Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister Rz. 8 Die Private Limited entsteht durch Ausstellung der Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) durch das ROC. Rz. 9 Das Konzept einer "Vorgesellschaft" oder "Gesellschaft in Gründung" besteht generell nicht. Rechtshandlungen im Namen der Gesellschaft in der ...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 7 Der zeitliche Ablauf der Gründung hängt davon ab, ob sich der Gesellschafter bei der Firmierung mit einem vorreservierten Unternehmensnamen und einem mehr oder weniger standardtsierten GmbH-Vertrag begnügt oder ob er – und das wird häufig bei der Gründung mit ausländischen Gesellschaftern so sein – Wert legt auf die individuelle ...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / II. Gründung der GmbH

1. Inhaltliche Anforderungen an die Gründung Rz. 64 Mit der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft unterliegen konsequenterweise auch alle zum Erwerb der Rechtsfähigkeit erforderlichen Maßnahmen dem Gesellschaftsstatut. Dies gilt z.B. für die Anforderungen an die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und den notwendigen Inhalt des Vertrags. Rz. 65 Aus dem Gesellschaftsstatut ergeben ...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 5 Die Gründung einer Sp. z o.o. ist schnell und unkompliziert. Sie setzt die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags oder – im Falle einer Gründung über ein dafür bestimmtes amtliches Internetportal – die Verwendung eines dafür online zur Verfügung gestellten vereinfachten Mustergesellschaftsvertrags voraus. Die notarielle...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Rechtslage vor Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags Rz. 7 Das Gründungsverfahren[5] wird dadurch in Gang gesetzt, dass die potentiellen Gesellschafter Verhandlungen über die Gründung der Gesellschaft aufnehmen, deren Abbruch ohne Auswirkungen ist. Sie können – sofern über die wesentlichen Punkte des Gesellschaftsvertrags Einigung...mehr

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England und Wales1 England ... / B. Gründung der Ltd.

I. Überblick über das Gründungsverfahren nach dem CA 2006 1. Praktischer Leitfaden für die Gründung und einzelne Zeitphasen der Gründung a) Findung von Gründungsgesellschaftern, ersten Geschäftsführern und ersten Gesellschaftssekretären Rz. 46 Ltd.s müssen mindestens einen Gründungsgesellschafter (subscriber), einen Geschäftsführer (director) und können einen Gesellschaftssekre...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 4. Einzelne Zeitphasen der Gründung

Rz. 16 Die Gründung einer GmbH erfolgt durch notarielle Beurkundung (Art. 100–4 Abs. 2 LSC) auf Basis der eingereichten Bescheinigung durch die kontoführende Bank über die Einzahlung des Kapitals. Die Gründungsurkunde muss innerhalb von 15 Tagen nach Unterzeichnung vom Notar bei der "Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA" eingetragen werden. Anschließ...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 5. Gründung aus dem Ausland

Rz. 11 Nur ein kroatischer Notar darf die Übereinstimmung des Gründungsakts mit dem kroatischen Recht beurteilen und bestätigen. Daher müssen die Gründer bzw. deren gesetzliche Vertreter persönlich in Kroatien erscheinen oder eine Vollmacht erteilen. Üblicherweise wird die Gründung durch einen inländischen Rechtsanwalt betreut, der auf Grundlage einer Vollmacht auch die Grün...mehr

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Österreich / IV. Kosten der Gründung

1. Gerichtsgebühren für die Firmenbucheintragung Rz. 29 Für die Eintragung einer GmbH in das Firmenbuch fallen folgende Gebühren gem. Tarifpost 10 Gerichtsgebührengesetz (GGG) an:mehr

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Tschechische Republik / II. Gründung der GmbH

1. Grundlagen Rz. 16 Die Gründung der GmbH durch mindestens zwei Personen erfolgt aufgrund eines Gesellschaftsvertrags. Bei der Gründung der Gesellschaft durch eine einzige Person wird der Gesellschaftsvertrag durch eine Gründungsurkunde ersetzt. Der Inhalt der Gründungsurkunde muss dieselben Erfordernisse wie der Gesellschaftsvertrag erfüllen. Rz. 17 Der Gesellschaftsvertrag ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Gründung vom Ausland aus

Rz. 23 Eine B.V. kann insofern bereits vom Ausland aus gegründet werden, als die ausländischen Gründer sich durch eine schriftliche Vollmacht in den Niederlanden vertreten lassen können. Es gilt aber, dass die notarielle Gründungsurkunde nur von einem niederländischen Notar in den Niederlanden beurkundet werden kann, wenn alle Voraussetzungen, die zur Gründung einer B.V. not...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 27 Die Handelsregistergebühren richten sich nach der Höhe des genehmigten Kapitals (siehe Rdn 39). Die Gebühren sind mit dem Gründungsantrag über das elektronische Portal des für den beantragten Firmensitz zuständigen Handelsregisters einzuzahlen. Die Registergebühren werden in den einzelnen Bundesstaaten individuell festgelegt. Sie liegen bei einer Gründung im Registerb...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 51 Bei einem Mindestkapital von 3.000 EUR und einer Urkunde mit ca. zwei Seiten Standard-Gesellschaftssatzung entstehen folgende Kosten (zzgl. MwSt.): Rz. 52 Wer sich...mehr

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Ukraine / II. Kosten der Gründung

1. Notargebühren Rz. 26 Bei der Beglaubigung der Satzung wird die Echtheit der Unterschrift des Gründers notariell beglaubigt und nicht die Satzung beurkundet (siehe Rdn 12). Aus diesem Grunde kommt es bei der Bestimmung der Notargebühren auf die Anzahl der Gründer an. Für jede Unterschrift des Gründers bzw. des Übersetzers wird vom Notar normalerweise eine Gebühr in Höhe von...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Gründung vom Ausland aus

Rz. 14 Es gibt eigentlich keine gesetzliche Bestimmung, die die Gründung einer luxemburgischen Gesellschaft durch einen im Ausland ansässigen Notar ausdrücklich verbietet. In der Vergangenheit haben Verwaltung und Handelsregister in Diekirch die Eintragung von Gesellschaften, die von Notaren aus früheren luxemburgischen, jetzt zu Belgien gehörenden Gebieten gegründet wurden,...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 13 Bei der Gründung einer Sp. z o.o. fallen zunächst Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags an. Diese sind gestaffelt, abhängig vom Stammkapital der Gesellschaft. Die Notarkosten betragen:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Gründung vom Ausland aus

Rz. 37 Die Gründung der spanischen GmbH kann vom Ausland aus aufgrund einer Vollmacht der künftigen Gesellschafter bzw. Geschäftsführer erfolgen. Die Vollmacht bedarf der notariellen Form und ist mit der Apostille zu versehen. Sie kann aber auch vor einem spanischen Konsul erfolgen. Theoretisch möglich ist auch die direkte Gründung einer spanischen S.L. im Ausland sowohl vor...mehr

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Deutschland / 3. Gründung vom Ausland

Rz. 14 Im Rahmen der Gründung einer GmbH durch im Ausland ansässige Beteiligte stellt sich häufig die Frage, ob eine Stellvertretung bei der Gründung vor einem deutschen Notar möglich ist (siehe Rdn 52 ff.). Vereinzelt wollen die Gründer auch wissen, ob eine Beurkundung der Gründung im Ausland möglich ist (siehe Rdn 50 f.).mehr

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Ukraine / 1. Vertrag über die Gründung der GmbH

Rz. 6 Die Gründung einer GmbH kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen vorgenommen werden. Wird die GmbH durch mehrere Personen gegründet, können diese Personen einen Vertrag über die Gründung der GmbH in schriftlicher Form abschließen. Der Gründungsvertrag wird insbesondere abgeschlossen, um die Beziehungen zwischen den Gründern festzulegen. Im Vert...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 23 Hinsichtlich der Gründungskosten ist zwischen der "Turbo"-GmbH und der "normalen" GmbH zu unterscheiden. Bei Ersterer liegen die Kosten für Beantragung der Steuernummer, Gründung der Gesellschaft und Veröffentlichung folgendermaßen:mehr

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Schweiz / 3. Gründung aufgrund einer im Ausland errichteten öffentlichen Urkunde

Rz. 18 Auch ausländische Urkunden sind zulässig, wenn sie mit einer Bescheinigung der für den Errichtungsort zuständigen Behörden, die bestätigt, dass sie von der zuständigen Urkundsperson errichtet worden ist, sowie einer Apostille versehen sind.mehr

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England und Wales1 England ... / a) Bestellung bei der Gründung

Rz. 407 Personen, die in den Gründungspapieren als Geschäftsführer benannt werden und in diesem zugestimmt haben, gelten kraft gesetzlicher Fiktion als bestelltes Organ der Gesellschaft ab der Gründung (Sec. 9, 12 CA 2006).mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Gründung vom Ausland aus

Rz. 63 Eine Ltd. kann auch vom Ausland aus gegründet werden, insbesondere wenn sich die Gründer des elektronischen Zugangs zum Companies House oder spezialisierter Dienstleister in England oder im Ausland bedienen, die ihre Dienste auch im Internet anbieten. Das Companies House ist eines der technisch am weitesten fortgeschrittenen Gesellschaftsregister der Welt.mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / IV. Kosten der Gründung

Rz. 52 Mit folgenden Kosten ist bei einer Registrierung in Dubai zu rechnen. Die Reihenfolge entspricht in etwa der Reihenfolge der Fälligkeit der Kosten. 1. Kostentabelle Rz. 53mehr

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Bulgarien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 16 Die Handelsregistergebühren für die Eintragung einer OOD betragen 110 BGN (ca. 56 EUR) oder 55 BGN (ca. 28 EUR), wenn die Anmeldung elektronisch erfolgt. Die Gebühren sind per Banküberweisung im Vorab zu entrichten. Ein automatischer Gebührenabzug ist nicht vorgesehen.mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Praktischer Leitfaden für die Gründung

Rz. 21 Die B.V. kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Der Gründungsakt muss notariell beurkundet werden. Die Gründungsurkunde (akte van oprichting), die in niederländischer Sprache abgefasst ist, besteht aus drei Teilen: Der erste Teil enthält die Identifikation der Gründer und ersten Gesellschafter durch den Notar und die Erklärung ihrer Absicht, eine B.V....mehr

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Schweiz / 2. Die einzelnen Schritte zur Gründung einer GmbH

Rz. 7 Im Hinblick auf die Gründung der GmbH sind gewisse Abklärungen und Vorarbeiten nötig, damit alle erforderlichen Informationen und Unterlagen im Zeitpunkt der Gründung vorliegen. Für diese Vorabklärungen empfiehlt es sich, eine juristische Fachperson beizuziehen. a) Gründungsdokumente und Belege Rz. 8 Der öffentlich zu beurkundende Errichtungsakt muss die Erklärung der Gr...mehr

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Griechenland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 41 Seit Abschaffung der Mindestkapitalanforderungen sowie der Abschaffung der Kapitalakkumulationssteuer für die Gründung der EPE und seit der Umsetzung des digitalen One-stop-Shops ab Februar 2020 sind die Kosten für Unternehmensgründungen erheblich gesunken. Die Gebühren für die Gründung einer EPE (sowie für die der anderen Kapitalgesellschaften AE und IKE) über das di...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Praktischer Leitfaden für die Gründung

Rz. 12 Die Gründung einer GmbH könnte in kürzester Zeit abgewickelt werden, vorausgesetzt es existiert bereits ein Bankkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft (die Verfügbarkeit des gewählten Gesellschaftsnamens sollte vorab beim RCS überprüft werden). Grund für die Existenz eines Bankkontos ist die notwendige Einzahlung des Stammkapitals (in bar, respektive durch...mehr

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Mexiko / IV. Kosten der Gründung

Rz. 26 Für die Gründung ist mit Anwaltskosten in Höhe von 3.000 bis 5.000 EUR zu rechnen; hinzu kommen die Gebühren für Handelsregister und Notar in Höhe von weiteren 2.000 bis 3.000 EUR. Bei Gründungen mit sehr hohem Gesellschaftskapital im Millionen Euro-Bereich können sich die Gebühren deutlich, auf über 20.000 EUR, erhöhen, da die Register nach einer Gebührentabelle abre...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 25 Die Kosten der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister belaufen sich auf ca. 50 EUR einschließlich der Veröffentlichung im BODACC.[16] Die Kosten für die Veröffentlichung der Gründungsanzeige belaufen sich auf ca. 150 EUR. Hinzu kommen die Kosten einer ggf. erforderlichen (oder freiwilligen) Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Bei Einschaltung einer prof...mehr

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Norwegen / IV. Kosten der Gründung

Rz. 9 Die Kosten der Gründung bestehen aus den Kosten, die bei der Erstellung der Gründungsdokumentation anfallen mögen, und aus einer Gebühr, die durch die Eintragung der AS im Handelsregister anfällt. Die Eintragungsgebühr beträgt bei einer elektronischen Handelsregisteranmeldung ca. 6.000 NOK und bei einer schriftlichen Anmeldung ca. 7.000 NOK. Im Falle von Sacheinlagen i...mehr

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Estland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 24 Bei der Gründung der OÜ (Stammkapital 2.500 EUR) fallen folgende Kosten an:mehr

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Ungarn / IV. Kosten der Gründung

Rz. 34 Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist seit dem 16.3.2017 gerichtsgebührenfrei. Im Zusammenhang mit der Gründung und Eintragung der GmbH fallen Kosten für die obligatorische Beauftragung eines Rechtsanwalts an, welcher neben dem Verfahren vor dem Registergericht auch die notwendigen Urkundenentwürfe erstellen muss. Die Kosten notarieller Firmenzeichnungser...mehr

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Lettland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 20 Zusammengefasst erfordert die Gründung einer SIA folgende Gebühren bzw. Zahlungen:mehr

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Russland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 21 Die Aufwendungen für die Gründung einer GmbH (ohne Einzahlung des Gesellschaftskapitals) setzen sich ungefähr aus folgenden Positionen zusammen:mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 18 Für eine Gesellschaftsgründung fallen neben Kosten eines allenfalls beauftragten Anwalts folgende Kosten an: Die Kosten ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 40 Es ist schwierig, die Kosten für die Gründung einer B.V. zu benennen. Es gibt einige Kosten, die stets anfallen. Kosten für den Entwurf einer Gründungsurkunde aber differieren beispielsweise je nach Notar. Auch der Inhalt des Gesellschaftsvertrags – ob der Gesellschaftsvertrag dem Standard entspricht oder aber ausführlich und spezifisch ist – spielt eine Rolle. Laut d...mehr

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Brasilien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 19 Die Kosten der Gründung einer Limitada belaufen sich im Regelfall auf ca. 4.000 bis 6.000 EUR; dies schließt die Kosten anwaltlicher Berater und die Kosten der Erstellung einer Eröffnungsbilanz ein. Dieser Betrag gilt für "Standardfälle"; er kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad bzw. besonderen Genehmigungserfordernissen auch (deutlich) höher liegen.mehr

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Finnland / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 11 Die Gründung der Aktiengesellschaft wurde durch die Reform im Jahr 2006 erheblich vereinfacht. Sie hat folgende drei Voraussetzungen: 1. Abschluss des Gründungsvertrags Rz. 12 Das zentrale Gründungsdokument ist der Gründungsvertrag, der datiert und von allen Gründungsaktionären unterschrieben werden muss. Die Schriftform genügt, e...mehr