Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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Roscher, GrStG § 14 Steuerm... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit den Steuermesszahlen kann der Gesetzgeber insbesondere auf die Belastungsverteilung und das Steuermessbetragsvolumen bei der Grundsteuer Einfluss nehmen (§ 13 GrStG Rz. 2). Insbesondere nach grundlegenden Reformen des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind die Steuermesszahlen ein wichtiges Instrument, um das gesamtstaatliche oder landesbezogene Steuermessbetragsvol...mehr

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Roscher, GrStG § 25 Festset... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer durch die Gemeinden bildet den Auftakt der dritten Stufe des grundsteuerrechtlichen Besteuerungsverfahrens, dem Steuerfestsetzungsverfahren nach §§ 25 ff. GrStG . Die Festsetzung der Hebesätze ist unerlässliche Voraussetzung für die Festsetzung der Grundsteuer i. S. d. § 27 GrStG . Zur Einordnung der Vorschrift in das grun...mehr

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Roscher, GrStG Kommentar , ... / 2 Steuerausgleich

Rz. 10 § 24 S. 1 GrStG ermächtigt die Landesregierungen durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, aus Vereinfachungsgründen an Stelle der Zerlegung i. S. d. § 22 Abs. 1 und 2 GrStG (§ 22 GrStG Rz. 10 f., 13) ein Steuerausgleich stattfindet. Diese Ermächtigungsgrundlage gilt ausschließlich...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.7 Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 81 Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GrStG sind Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden (Rz. 74, 76) von der Grundsteuer befreit. § 5 GrStG, nach dessen Absatz 2 Wohnungen stets steuerpflichtig sind, ist insoweit nicht anzuwenden. Die derzeit bestehenden Pr...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 4 Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (Abs. 3)

Rz. 17 Für diejenigen Steuerschuldnern, die für das jeweilige Kj. die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, gestattet § 27 Abs. 3 S. 1 GrStG die Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung i. S. d. § 122 Abs. 4 S. 1 AO. Ein schriftlicher Grundsteuerbescheid ist in diesen Fällen entbehrlich. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung trete...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.2.1 Berufsvertretungen und Berufsverbände

Rz. 30 Berufsvertretungen und Berufsverbände sind nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 GrStG ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Mithin liegen bei ihnen die subjektiven Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG nicht vor (Rz. 20). Die Befreiungsvorschrift soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch dann nicht für Berufsvertretunge...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 2 Fälligkeit in Vierteljahresbeträgen (Abs. 1)

Rz. 10 In § 28 GrStG wird i. S. d. § 220 Abs. 2 S. 2 AO die Fälligkeit der nach § 27 GrStG festgesetzten Grundsteuer bestimmt. Ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt können die Gemeinden als Steuergläubiger die Leistung der Grundsteuer vom Steuerschuldner verlangen. In § 28 Abs. 1 GrStG wird der Grundsatz normiert, dass der Jahresbetrag der Grundsteuer jeweils in Vierteljahre...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.2.1 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 66 I. S. d. § 52 Abs. 1 Satz 1 AO ist eine Tätigkeit gemeinnützig, wenn sie darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos (§ 55 AO) zu fördern. Der Begriff "Förderung der Allgemeinheit" in § 52 Abs. 1 Satz 1 AO wird wesentlich geprägt durch die objektive Wertordnung, wie sie insbesondere im Grundrechtskatalog der Art....mehr

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Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Vorschrift fasste im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] §§ 10, 11 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und §§ 26, 27 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung vom 29.1.1952[3] zusammen. In der Gesetzesbegründung aus dem Jahr 1972[4] wurde insbesondere die Einordnung und Bedeutung des Steuermessbetragsverfahrens innerhalb des dreistufigen...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit leitenden Angestellten gelten einige Besonderheiten. Grundsätzlich finden die Kündigungsfristen des § 622 BGB Anwendung, möglicherweise auch die tariflichen Kündigungsfristen, falls der leitende Angestellte nicht – wie häufig – außertariflicher Angestellter ist. Sollen einzelvertragliche Kündigungsfristen vereinbart werden, sin...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 9 Besonderheiten bei Kauf einer Freiberuflerpraxis

Der Mandanten- bzw. Patientenstamm ist für den Käufer einer Freiberuflerkanzlei/-praxis besonders wichtig, wie der Steuerberater regelmäßig aus eigener Erfahrung weiß. Bei Regelungen, die das Verhältnis zu den Mandanten betreffen, sind neben psychologischen Aspekten und Fingerspitzengefühl rechtliche Vorgaben zu beachten, insbesondere sind auch Vereinbarungen bez. der Informa...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / Zusammenfassung

Begriff Infolge des BVerfG-Urteils vom 10.4.2018[1], durch welches verschiedene Regelungen der Einheitsbewertung letztlich auch für Zwecke der Grundsteuer für mit Art. 3 GG unvereinbar erklärt wurden, hat der Gesetzgeber die Grundsteuererhebung mit dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)[2] (wieder) auf eine verfassungskonforme Basis gestellt und damit neue Bewertungsverfahr...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 1 Das Bundesmodell

Der Bundesgesetzgeber hat allen 16 Ländern mit Einführung des Siebenten Abschnitts des Bewertungsgesetzes neue Bewertungsverfahren für das Grundvermögen und das land- und forstwirtschaftliche Vermögen vorgegeben, welche die vom BVerfG aufgezeigten Kriterien für eine rechtssichere und gleichmäßige Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer berücksichtigen. Die Bemühungen ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 Eingriffsnorm

Rz. 6 Auch im Anwendungsbereich des MiLoG richten sich die gegenseitigen Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nach den Vereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Dies können der Arbeitsvertrag, die maßgeblichen Tarifverträge oder andere kollektivrechtliche Regelungen wie z. B. Betriebsvereinbarungen sein. In Entsendefällen gilt dies auch f...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.1 Amtspflichtverletzung gegenüber Dritten

Rz. 2 Die Vorschrift stellt ausdrücklich klar, dass sich die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen bei einer ihnen gegenüber einem Dritten obliegenden Amtspflicht genau wie diejenige der Bediensteten des Versicherungsträgers nach den grundlegenden Haftungsvorschriften bei hoheitlicher Tätigkeit, nämlich § 839 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.2 Pflichtverletzung gegenüber dem Versicherungsträger

Rz. 3 Bei Schäden, die dem Versicherungsträger aus einer Pflichtverletzung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten oder Vertrauenspersonen entstehen, ist die Haftung des Amtsinhabers gegenüber dem Versicherungsträger auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Pflichten ergeben sich aus Gesetz, Satzung und Einzelanweisung. Über Art und Umfan...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die sozialpolitischen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ergeben sich sowohl aus Vorschriften des SGB I, III als auch nach dem SGB IX. Bereits in § 10 SGB I wird die umfassende Aufgabe der Rehabilitation im Kontext aller Sozialgesetzbücher beschrieben, der u. a. den Menschen mit Behinderungen ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.1 Verfassungsrecht

Rz. 104 Bedenken bestehen gegenüber der Verfassungsmäßigkeit von § 4j EStG. Die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4j EStG stellt eine Verletzung des objektiven Nettoprinzips als Ausprägung des Leistungsfähigkeitsprinzips dar und kann daher potenziell einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG begründen.[1] Nach dem objektiven Nettoprinzip darf nur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 32 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist eine Komplementärregelung zu § 3 Nr. 40 EStG (und § 3 Nr. 40a EStG). Die Vorschrift wurde im Rahmen des Systemwechsels vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[1] eingeführt. Rz. 33 Durch das Halbeinkünfteverfahren soll die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschüttet...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 12 bis 15)

In den Zeilen 12 bis 15 sind die Angaben zu den Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG zu machen. Die Zuordnung der Verluste zu Zeile 12 führt zur Berücksichtigung allgemeiner Verluste i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG und die Angaben zur Zeile 13 sind für die Ermittlung des gesonderten Verlustverrechnungskreises aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG notw...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.2 Rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts

Rz. 7 Körperschaften des öffentlichen Rechts sind mitgliedschaftlich organisierte, rechtsfähige Verbände, die staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnehmen (Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, § 84 Rz. 101 ff.). Als juristische Person hat eine Körperschaft allgemeine Rechtsfähigkeit; sie ist selbständige Trägerin von Rechten und Pfli...mehr

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Jansen, SGB IV § 34 Satzung / 2.1 Begriff

Rz. 2 Bei einer Satzung handelt es sich um einen Rechtsetzungsakt selbständiger staatlicher Verwaltungsträger zur hoheitlichen Regelung der eigenen Angelegenheiten. Verpflichtet werden dadurch nur diejenigen Personen, die dem mit Autonomie ausgestatteten Träger angehören (BVerfGE 10 S. 49). Obwohl die Satzung von der Vertreterversammlung bzw. dem Verwaltungsrat, also dem sog...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 2.2 Behördeneigenschaft

Rz. 11 Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 29 Selbstverwaltungskörperschaften und damit keine Organe. Zur Herstellung eines ordnungsgemäßen und praktikablen Verwaltungsablaufs war es jedoch erforderlich, den nach außen für den Versicherungsträger handelnden – also den vertretungsberechtigten – Organen die Eigenschaft einer Behörde zu verleihen. Das sind die Vertreterv...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Grundsatz – Abgrenzung

Rz. 21 Das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze vom 6. August 1998 (BGBl S. 2030) hat mit Wirkung seit dem 1. Oktober 1998 im Wesentlichen das System der Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers durchgreifend verändert. Zunächst aber ist die Überschrift des Gesetzes einschließlich der amtlichen Abkürzung geändert worden. D...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hamburg

Schrifttum: Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228; Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern – Der Flickenteppich kommt!, ErbStB 2021, 80; Hey, Stellu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Art. 3 GG

Rz. 55 [Autor/Stand] Art. 3 Abs. 1 GG. Wird einem Steuerpflichtigen ein Entlastungsanspruch bei Erfüllen der Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG versagt, während einem anderen Steuerpflichtigen, der unter sonst vergleichbaren Umständen die Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG nicht erfüllt, der Entlastungsanspruch gewährt wird, gerät dies in Konflikt mit dem in Art. 3 Abs...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 18.4.2018[2] hat das BVerfG die Regelungen zur Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke jedenfalls seit dem 1.1.2002 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Die Entscheidung bezog sich mit Blick auf die vorgelegten Fälle ausschließlich auf bebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft und außerhalb...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / III. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 67 [Autor/Stand] Ob für eine Neuregelung der Grundsteuer und der Bestimmung der für sie nötigen Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen eine Gesetzgebungskompetenz der Länder oder des Bundes besteht, war nicht erst im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform umstritten, sondern bereits zuvor in der finanz- und steuerwissenschaftlichen Literatur. Rz. 68 [Autor/Stand] Offen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 9 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpun...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Rückgriff auf Bundesrecht (Abs. 1)

Rz. 303 [Autor/Stand] Das HmbGrStG wird auf die neue[2] Abweichungsgesetzgebungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG gestützt. Von dieser wird für den Bereich der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens weitreichend, und für den Bereich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft punktuell Gebrauch gemacht. Das HmbGrStG ist kein i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Historische Entwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Wie die Besteuerung bzw. Begünstigung von Betriebsvermögens in verfassungskonformer Art und Weise zu bewerkstelligen ist, dies beschäftigt den Gesetzgeber, das Bundesverfassungsgericht, den Bundesfinanzhof, die nachgeordneten Finanzgerichte, die Finanzverwaltung und natürlich die Beraterschaft, seit es eine Erbschaftsteuer gibt. Rz. 8 [Autor/Stand] Das heu...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / c) Begründungserfordernisse

Zur hinreichenden Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung gehört die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis sich die Berechtigung der geltend gemachten Rügen nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, da das BVerfG nur so in die Lage versetzt w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

Tz. 35 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gelegentlich werden gegen die Entstrickungsbesteuerung verfassungsrechtliche Bedenken hervorgebracht (s ausführlich, die Verfassungskonformität begründend Müller, Die Besteuerung stiller Reserven bei Ausl-Bezug im Spannungsfeld zwischen Verfassung, Abkommens- und Europarecht, (Diss), Baden-Baden 2012; hierzu s auch Oppel, ISR 2016, 298, 302;...mehr

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zfs 03/2022, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Kl. begehrt die Feststellung, dass die ihr gegenüber ergangene Anordnung, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen, rechtswidrig gewesen ist. [2] Mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid vom 28.10.2019 setzte die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Verwaltungsamt, gestützt u.a. auf § 24 StVG, § 3 Abs. 1 StVO, Lfd. Nr. 8.1 BKat, eine Geldbuße in Höhe von 75,...mehr

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zfs 03/2022, Fahrerlaubnis ... / 2 Hinweis:

Nach § 2a Abs. 2 S. 2 StVG sind die Fahrerlaubnisbehörden bei der Anordnung eines Aufbauseminars für den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, der eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, an rechtskräftige Entscheidungen über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. In der vorstehenden Entscheidung befasst sich der BayVGH mi...mehr

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zfs 03/2022, Der Öffentlich... / II. Problemlage

Es stellt sich die Frage, wie streng der Maßstab an das Öffentlichkeitsprinzip angelegt werden muss. Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist weder im Grundgesetz[1] noch in der StPO explizit erwähnt.[2] Er ergibt sich aus § 169, S. 1 GVG mit dem folgenden Wortlaut: "Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentli...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 1. Überforderung des Kindes

Das BVerfG[1] billigte den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge der allein sorgeberechtigten Mutter für die inzwischen 16jährige Tochter. Gegen den Rat der Fachkräfte bestand die Mutter nach Beendigung der Grundschule durch die sonderpädagogisch förderungsbedürftige Tochter auf einer inklusiven Beschulung und meldete sie zunächst auf dem Gymnasium an, von wo sie kurze Zei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 22 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, FR 2007, 717, 726; s Töben/Fischer, U...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 5.2.4.4 Rechtmäßigkeit der Startgutschrift

Gegen die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften wurden zahlreiche Widersprüche und Klagen erhoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 14.11.2007 die Umstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Versorgungspunktemodell grundsätzlich gebilligt, aber einzelne Satzungsregelungen für die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften für unwirksam erklär...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 3. Auswahl von Pflegern und Vormündern

Erfolgreich war die Verfassungsbeschwerde einer Mutter gegen deren Auswechslung als Betreuerin für ihre Tochter, wobei das BVerfG[25] dies mit Grundsätzen begründet, die auch für minderjährige Kinder gelten. Art. 6 Abs. 1 und 2 GG würden eine bevorzugte Berücksichtigung der Familienangehörigen bei der Auswahl von Pflegern und Vormündern für das (minderjährige) Kind gebieten,...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 10 Mitunternehmerische Sondervergütungen bei Auslandsbeziehungen (§ 7 S. 6 GewStG)

Rz. 126 Nach § 7 S. 6 GewStG ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags § 50d Abs. 10 EStG entsprechend anzuwenden. Sie betrifft Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 und Nr. 3 Halbs. 2 EStG, die eine Mitunternehmerschaft an einen Gesellschafter zahlt. Betroffen von der Regelung sind nach § 7 S. 6 GewStG i. V. m. § 50 d Abs. 10 S. 4 EStG auch die Fälle d...mehr

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AGS 03/2022, Erhöhung der Verfahrensgebühr in Schulstreitigkeiten

Nrn. 1008, 3100 VV RVG; §§ 62 Abs. 1 Nr. 1, 165, 151 VwGO; Art. 6 Abs. 2 GG Leitsatz Der Prozessbevollmächtigte in einem Verfahren über einen schulrechtlichen Anspruch auf ermessensfehlerfreier Auswahlentscheidung für die Aufnahme eines minderjährigen Kindes in eine bestimmte Schule hat neben dem Kind dann mit dessen Eltern zwei weitere Auftraggeber, wenn diese nicht nur als g...mehr

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zfs 03/2022, Fahrerlaubnis ... / Leitsatz

Die Fahrerlaubnisbehörden sind bei Maßnahmen gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gemäß § 2a Abs. 2 S. 2 StVG an rechtskräftige Entscheidungen über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Hierzu bedarf es auch im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) keines ausdrücklichen Hinweises im Bußgeld- oder Strafverfahren. BayVGH, Be...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 1. Keine Prozessstandschaft des Jugendamtes im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Erfolglos blieb die Verfassungsbeschwerde eines Jugendamtes. Dieses hatte 2018 das 2007 geborene Kind in Obhut genommen, weil die Mutter mit dem Kind in den Haushalt ihres wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilten neuen Lebensgefährten gezogen war. Das Familiengericht lehnte kinderschutzrechtliche Maßnahmen ab, das OLG[19] en...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Die GewSt knüpft nach § 6 GewStG an den Gewerbeertrag an. Er ist die einzige Bemessungsgrundlage der GewSt. § 7 S. 1 GewStG definiert den Gewerbeertrag als den nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnden Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag setzt sic...mehr

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zfs 03/2022, Der Öffentlich... / VI. Das nichteinvernehmliche Vorziehen der Hauptverhandlung

An dieser Stelle muss wiederholt betont werden, dass die obigen Ausführungen nur für die zwischen dem Gericht, der Verteidigung und dem Betroffenen einvernehmlich verabredete Vorziehung der Verhandlung gelten. Für die nicht einvernehmliche Vorziehung einer Hauptverhandlung gelten ganz andere Prozessgrundsätze. Insbesondere Ladungsvorschriften dienen nicht in erster Linie dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 6. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit bei Überschreiten der Landesgrenzen (Abs. 5)

Rz. 103 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 5 Satz 1 HmbGrStG ist die Grundsteuer nur für das im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegende Grundvermögen nach den Vorschriften des HmbGrStG zu ermitteln und zu erheben ist. Erstreckt sich der Steuergegenstand auch auf ein anderes Land oder das Ausland, bildet der in der Freien und Hansestadt Hamburg liegende Teil des Grundstück...mehr

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AGS 03/2022, Anhörungspflic... / III. Anmerkungen zur Anhörungsrüge und zum rechtlichen Gehör

Das BVerfG merkt aber an, dass es ihm im Hinblick auf die den Beschwerdeführer belastende Auslagenentscheidung verfassungsrechtlich bedenklich erscheine, die hiergegen gerichtete Anhörungsrüge des Beschwerdeführers, mit der er insbesondere die Nichtberücksichtigung seines äußerst zeitnah an das LG übersandten Schriftsatzes vom 2.6.2021 rügte, allein deswegen zu verwerfen, we...mehr