Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.3 Vermögensübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch

Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, d. h. mit Eintritt der wirtschaftlichen Bereicherung.[1] Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung der Immobilie gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den Schenker an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Der bewährte Nießbrauch kann ein echtes "Steuerspa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 17 EStG: Keine Anwendung des KapErhStG auf Genossenschaftsanteile

Leitsatz 1. Die Kündigung des Geschäftsguthabens an einer Genossenschaft nach § 65 des Genossenschaftsgesetzes ist als Veräußerungstatbestand im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu werten. 2. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Kündigung von Genossenschaftsanteilen, die aus eigenen Mitteln der Genossenschaft geschaff...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung – Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Leitsatz Für eine Klage, mit der die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2020 geltend gemacht wird, fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Steuerfestsetzung wegen dieses Punktes vorläufig ist und beim Bundesverfassungsgericht bereits ein einschlägiges Musterverfahren (hier: 2 BvR 1505/20) anhängig ist. Normenkette Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 2 Verfassungsmäßigkeit

In der Literatur sind verschiedentlich Zweifel daran geäußert worden, ob die Gewinnermittlung nach § 5a EStG verfassungsgemäß ist.[1] Diese Zweifel resultieren aus der bereits oben dargestellten steuerlichen Besserstellung von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gegenüber sonstigen Berufsgruppen. Eine solche erhebliche steuerliche Besserstellung ist nach der Rechtspre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Elterliche Sorge / 6.1 Ehe für alle – Die Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Mit Beschluss des Bundestages vom 30.6.2017 und Zustimmung des Bundesrates vom 7.7.2017 ist der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung[1] für Personen gleichen Geschlechts verabschiedet worden. Es ist mit Wirkung vom 1.10.2017 in Kraft getreten.[2] Seit dem 1.10.2017 können daher nicht nur "Mann und Frau" die Ehe miteinander schließen. In § 1353 Ab...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.8.1 Die Grundsätze des Namensrechts

Das Gesetz sieht folgendes vor: Man soll einen Ehenamen bestimmen, muss aber nicht.[1] Zusammengesetzte Ehenamen gibt es nicht (zweigliedrig dürfen Ehenamen nur noch sein, wenn einer schon einen zweigliedrigen Geburtsnamen mitbringt).[2] In einer Vorehe erheiratete Namen können Ehenamen werden.[3] Jeder kann dem Ehenamen seinen abweichenden eigenen Namen (egal, ob Geburtsname od...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.1 Eingriffsvoraussetzung: Die Gefährdung des Kindeswohls

Gem. § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.[1] Dabei sind Maßnahmen, mit denen eine Trennung der Kinder von der elterlichen Familie verbu...mehr

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Elterliche Sorge / 1.1 Das Grundrecht der elterlichen Sorge

Die Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht; dies legt Art. 6 Abs. 2 GG fest. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Eltern, so führt es § 1626 Abs. 1 BGB aus, haben die Pflicht und das Recht, also die Verantwortung, für die Person und das Vermögen ihres minderjä...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.3 Verbleibensanordnung bei Familienpflege, § 1632 Abs. 4 BGB

Befindet sich ein Kind für längere Zeit oder auf Dauer in einer anderen Familie (auch Familienpflege), so fallen häufig tatsächliche Alltagsfürsorge der Pflegeeltern und elterliche Sorge auseinander. Bei einem länger andauernden Pflegeverhältnis zwischen Kind und Pflegeeltern entsteht eine gewachsene Bindung, die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt wird. Verlangt nun der Sorgebe...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.2.4 Grenzen des Auskunftsanspruchs

Der Ausschluss oder die Einschränkung des Auskunftsrechts nach § 1686 BGB stellt jedenfalls dann, wenn der betroffene Elternteil keine andere Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung des gemeinsamen Kindes zu informieren, einen schweren Eingriff in die grundgesetzlich garantierten Rechte des Kindes und in das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 1, 2 GG dar. Eine solche Maßnahme is...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.5 Übertragung von Teilen der eS

Nach den zu beachtenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringstmöglichen Eingriffs kommt häufig die Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge in Betracht. Streiten Parteien z. B. um den (künftigen) Lebensmittelpunkt des Kindes und ist im Übrigen das Verhältnis der Eltern zueinander nicht zerrüttet, so dass der Streit keine Gefährdung des Kindeswohls b...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.3 Sonderfall: Die Auskunft über den biologischen Vater (Scheinvaterregress)

Nach Schätzungen sollen 5 % aller Kinder nicht von demjenigen Vater abstammen, der glaubt, leiblicher Vater des Kindes zu sein. Stellt – auf welche Weise auch immer – der Betreffende dann fest, dass er nicht leiblicher Vater des Kindes ist, mag sich in ihm das Bedürfnis entwickeln, die von ihm für das Kind getätigten finanziellen Aufwendungen vom tatsächlichen Vater ersetzt z...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5 Elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters, § 1626a BGB

Ausgangsfall der Sorgerechtsregelung der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ist die elterliche (Allein)Sorge der Mutter (§ 1626a Abs. 2 BGB), die bisher gegen ihren Willen nicht in eine gemeinsame elterliche Sorge mit dem leiblichen Vater zu ändern war. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht [1] war dies verfassungsgemäß. Die gegen den Willen des betroffenen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2 Materieller Anwendungsbereich

Rz. 27 Nach § 376 AO muss ein benannter schwerer Fall der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Nr. 1–6 AO vorliegen. Auf sog. unbenannt schwere Fälle der Steuerhinterziehung findet die Vorschrift keine Anwendung.[1] Für die Frage der Verjährung ist dabei ausreichend, dass die Taten höchstwahrscheinlich i. S. d. dringenden Tatverdachts den Anforderungen von § 370 Abs. 3 S. 2...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.1.1 Der Prüfungsmaßstab des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht setzt die Prüfungsmaßstäbe sehr hoch an. In einem Beschluss vom 5.12.2008[1] hat es erklärt: (1) Der materiell-rechtliche Gehalt von Art. 6 Abs. 2 GG i. V. m. dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet es, vor Ausschluss des Umgangs eine Einschränkung des Umgangs (begleiteter Umgang oder Einrichtung einer Umgangspflegschaft) zu prüfen. (2)Der verfa...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 558 Abs. 3 – Kappungsgrenze

Rz. 49 Die sog. Kappungsgrenze ist mit Wirkung vom 1.1.1983 durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen (BGBl. 1982, I 1912) eingeführt worden und dient als weiteres (Preisbindungs-)Instrument zur Regulierung der Mietentwicklung, vor allem zum Schutz vor abrupten Mietsteigerungen. Sie gibt neben der Beschränkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete eine zusätz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2 § 376 Abs. 1 AO

Rz. 23 § 376 Abs. 1 AO [1] bestimmt, dass die Verjährungsfrist in den in § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1–6 AO genannten Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung 15 Jahre beträgt. Diese Verlängerung soll das Strafrisiko für den mit hoher krimineller Energie handelnden Steuerhinterzieher erhöhen und dadurch die Steuerhinterziehung wirkungsvoller bekämpfen.[2] Gegen diese Vorschrif...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2 Grundinformationen

§ 1666 BGB ist und bleibt die zentrale Norm, über die das sog. staatliche Wächteramt zur Sicherung des Kindeswohls realisiert wird.[1] Sie begrenzt die grundsätzlich umfassende elterliche Sorge. Schon vor Änderung des § 1666 BGB durch die Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge 1980 hatte das Bundesverfassungsgericht festgehalten: "Das Vormundschaftsgericht nimmt in all ...mehr

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Elterliche Sorge / 1.4 Elternrechte und Kindeswohl

Das Sorgerecht ist gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG den Eltern zugeordnet, also zwei Personen gemeinsam. Die gemeinsame Ausübung des Rechts auf Pflege und Erziehung des Kindes setzt allerdings ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern und eine soziale Beziehung jedes Elternteils zu dem Kind voraus. Fehlt es hieran, können die einzelnen elterlichen Befugnisse weitgehen...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.4.1 Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge ist ein dem Interesse des Kindes dienendes gesetzliches Schutzverhältnis, das als pflichtgebundenes, absolutes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB ausgestaltet ist.[1] In Ausgestaltung des Art. 6 Abs. 2 GG verpflichtet es die Eltern, ihr Kind zu pflegen und zu erziehen.[2] Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das Kind zu sorgen, § 1626 Abs. 1 S...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.2 Die Fallbereiche

Entführungsgefahr Im Einzelfall kann es geboten sein, den Umgang auf bestimmte Orte oder Gebiete zu beschränken. Strittig ist, ob zur Vermeidung eines völligen Ausschlusses des Umgangsrechts verlangt werden kann, dass der Reisepass eines ausländischen Elternteils hinterlegt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Entführungsgefahr entschieden, dass die nur abstrakte Möglichk...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist eine wichtige Möglichkeit für Mieterhöhungen des Vermieters im Rahmen des Vergleichsmietensystems. Sie ist § 2 MHG a. F. nachgebildet, der allerdings "entzerrt" worden ist, so dass sich Teile der bisherigen Bestimmung in den §§ 558a–e wiederfinden. Das dient sicher der Übersichtlichkeit. § 2 MHG war bisher die wichtigste Regelung zur Mieterhöhung. Da ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.4 Nachname bei Verzicht auf Ehenamen

Die folgende Lösung wurde schließlich ins Gesetz eingefügt (zunächst § 1616 Abs. 2 BGB, mittlerweile § 1617 Abs. I BGB): "Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes." Haben sich die Elter...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.8 Der Ehename (Familienname)

Der (Nach-)Name ist für viele Menschen Teil ihrer Identität. Es ist daher schon immer über die Veränderbarkeit und die Möglichkeit der Beibehaltung des Nachnamens, wenn er einmal angenommen wurde, diskutiert worden.[1] In der Ursprungsfassung des § 1355 BGB v. 18.8.1896[2] wurde der Name des Mannes zum Familiennamen bestimmt. Der Name der Frau konnte nicht Ehename werden. Dur...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 3. Wechselwirkung zwischen Straf- und Disziplinarverfahren

Kein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot: Die o.g. Mitteilungspflichten zeigen, dass Straf- und Disziplinarverfahren eng miteinander verbunden sind. Gleichwohl kommen den Verfahren unterschiedliche Zwecke zu. Das Disziplinarrecht sichert die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Beamtentums, während die strafrechtliche Sanktion general- und spezialpräventiven Zwecken ...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.1 Gemeinsame Sorge – das Verfahren

Die Bundesregierung hat sich mit § 1626a BGB für eine vereinfachte Lösung entschieden. Danach gilt: Der Vater kann wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt oder sich (zunächst) an das Jugendamt wendet. Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter eine Frist zur Stellungnahme von ca. 4 Wochen, (die nicht vor Ablauf von ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.1 Der Vorname des Kindes

Den Vornamen bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei nichtehelichen Kindern ist die Mutter sorgeberechtigt[1], bei Verheirateten sind es die Eltern. Vier bis fünf Vornamen reichen nach Ansicht der Rspr. aus, 12 sind jedenfalls unzulässig.[2] Die einschlägige Entscheidung des OLG Düsseldorf w...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.2.1 Grundsätze zum begleiteten Umgang

Begleiteter Umgang gem. § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB stellt eine erhebliche Belastung und Beeinträchtigung für den umgangsberechtigten Elternteil ebenso wie, in geringerem Maße, auch für das Kind dar und ist deshalb bereits auf "schwerwiegende Fälle" zu beschränken. Die folgenden Fallgestaltungen sind zu unterscheiden: Belastungen zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil: Zu...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.3 Das Kindeswohl als Prüfstein

Prüfstein für eine Aussetzung oder einen Ausschluss des Umgangsrechts bleibt das Kindeswohl. Kontakt zu dem mit dem Kind nicht zusammen lebenden Elternteil dient grundsätzlich dem Kindeswohl. Ein völliger Ausschluss – auch auf Zeit – ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Kind infolge des Umgangs körperlich oder seelisch konkret gefährdet ist und der Gefährdung nicht durch ei...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.4 Die gerichtliche Entscheidung

Liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor, so hat das Familiengericht nach § 1666 BGB d"ie zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen". Damit wird dem Familiengericht ein breiter Handlungsspielraum eingeräumt. § 1666 BGB ist nicht mit "Wegnahme des Kindes" gleichzusetzen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der in § 1666a BGB enthaltenen Subsidiari...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.3.1 Übernachtungen

Die Häufigkeit des Kontakts des Kindes mit dem nicht mit ihm zusammen lebenden Elternteil ist eine notwendige, aber nicht ausreichende Bedingung für eine bleibend enge Beziehung zwischen dem Kind und dem betreffenden Elternteil. Von großer Bedeutung für die Beziehung und damit für das Wohl des Kindes ist, was inhaltlich geschieht, was also der Elternteil und das Kind miteina...mehr

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Elterliche Sorge / 10.2 Alleinige elterliche Sorge des verstorbenen Elternteils

Bei alleiniger elterlicher Sorge des verstorbenen Elternteils richtet sich das Verfahren nach dem Anlass, auf den sich die Alleinsorge gründet. Beruht die Übertragung der Alleinsorge auf einer Entscheidung nach § 1671 I BGB, also darauf, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entsprach, ist die Übertragung auf den Überlebenden vorzunehmen, wenn dies dem Kindeswohl nich...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6 Beschränkungen des Umgangs

Soweit es das Wohl des Kindes gem. § 1697 a BGB erfordert, sind Beschränkungen des Umgangs zu prüfen. Umgang dient grundsätzlich dem Wohl des Kindes. Er kann deshalb nur bei ernsthaften Gefahren für das Kindeswohl ausgesetzt bzw. ausgeschlossen werden. Als geringerer Eingriff nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zuvor der Umgang mit Hilfe eines "mitwirkungsbereiten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG ist verfassungskonform

Leitsatz Der Gewinnzuschlag, der bei Auflösung einer § 6b-Rücklage wegen Nichtdurchführung der Reinvestition entsteht, ist nicht mit den durch das Bundesverfassungsgericht für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 als verfassungswidrig eingestuften Nachzahlungszinsen zu vergleichen. Die Entstehung des Gewinnzuschlags ist im Gegensatz zu den Nachzahlungszinsen auf eine bewusst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.4 Nachträgliches Erkennen

Rz. 28 Der Korrekturpflichtige muss nachträglich erkannt haben, dass die Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist.[1] Damit entfällt die Korrekturpflicht, wenn die Erklärung von ihm schon bewusst unrichtig oder unvollständig abgegeben worden ist.[2] Dies gilt auch bei bedingtem Vorsatz[3] des Korrekturpflichtigen.[4] In diesem Fall stellt das Verhalten von vornherein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.1 Abgabe einer Steuererklärung

Rz. 18 Zentraler Anknüpfungspunkt der Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO ist die eigene abgegebene Steuererklärung. Die Abgabe einer Erklärung ist demnach begrifflich Voraussetzung für die Korrekturpflicht (Rz. 4). Ist die Erklärung noch nicht abgegeben, besteht die Steuererklärungspflicht unverändert fort[1], nicht aber die Pflicht nach § 153 AO.[2] Eine Erklärung gi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Bundesrecht

Rz. 6 Die verletzte Rechtsnorm muss zum Bundesrecht gehören; das sind das Grundgesetz ; insbes. der Gleichheitssatz[1], das Rechtsstaatsprinzip[2] sowie die daraus abgeleiteten Prinzipien des Vertrauensschutzes[3], des Rechts auf ein faires Verfahren[4], der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung[5], der Verhältnismäßigkeit[6] usw. die vom Bundesgesetzgeber aufgrund seiner Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Rechtsnormen

Rz. 3 Die Rechtsverletzung muss sich auf eine Rechtsnorm beziehen. Rechtsnormen sind Gesetze, Rechtsverordnungen[1], autonome Satzungen (juristischer Personen des öffentlichen Rechts), Gewohnheitsrecht, Völkerrecht, die allgemeinen Regeln gem. Art. 25 S. 1 GG sowie die nach Art. 59 Abs. 2 GG transformierten völkerrechtlichen Verträge, insbesondere die Doppelbesteuerungsabkommen, G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Entwicklung des Revisionsrechts ist durch eine zunehmende Beschränkung des Zugangs zum BFH gekennzeichnet. Nach der FGO v. 6.10.1965[1] war die Revision zulässig, wenn sie vom FG zugelassen wurde (Zulassungsrevision) sowie bei einem Streitwert von 1.000 DM (Streitwertrevision).[2] § 115 Abs. 2 FGO a. F. zählte die Gründe für die Zulassung der Revison auf: grundsätzl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2.1.3 Klärungsfähige Rechtsfrage

Rz. 11 Klärbarkeit ist nur dann gegeben, wenn das angefochtene Urteil auf der aufgeworfenen Frage beruht, d. h. wenn diese nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass das Urteil entfiele.[1] Die Rechtsfrage muss entscheidungserheblich sein.[2] Das ist der Fall, wenn eine Aussage zu der Rechtsfrage erforderlich war, um die vom FG getroffene Entscheidung zu begründen.[3] Daran ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.2 Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

Rz. 26 Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Voraussetzung des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO muss "dargelegt" werden (Abs. 3 S. 3). Fehlt es bei ausreichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung an der Klärungsfähigkeit oder Klärungsbedürftigkeit, ist die Nichtzulassungsbeschwerde nicht unzulässig, sondern unbegründet.[1] Zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung s. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2.1.4 Klärungsbedürftige Rechtsfrage

Rz. 19 Eine Rechtsfrage ist klärungsbedürftig, wenn sie die Rechtssicherheit, die Rechtseinheitlichkeit oder die Fortentwicklung des Rechts berührt. Dies ist der Fall, wenn es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handelt, deren Bedeutung sich nicht in der Entscheidung des konkreten (individuelle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 118 FGO regelt die Voraussetzungen, unter denen der Revisionskläger eine gegenüber dem FG-Urteil für ihn günstigere Entscheidung erreichen kann. Die Revision muss zuvor vom FG oder auf eine Nichtzulassungsbeschwerde vom BFH zugelassen worden sein (Zulassungsrevision).[1] Es handelt sich um eine Parallelvorschrift zu § 137 VwGO. Abs. 1 legt den Revisionsgrund fest. Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die Werbungskosten-Pauschbeträge beruhen auf der Überlegung, dass jede berufliche Tätigkeit eine Vielzahl von kleineren Aufwendungen verursacht, die Werbungskosten sind. Soweit diese Werbungskosten insgesamt eine bestimmte Höhe nicht erreichen, werden sie unter Verzicht auf Einzelnachweis und Einzelprüfung zum Abzug zugelassen. Dies gilt auch dann, wenn Werbungskosten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.7 Zeitpunkt

Rz. 41 Ausschlaggebend für das Vorliegen einer Divergenz ist der Zeitpunkt der Entscheidung über die Revisionszulassung durch das FG bzw. nach Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH. Entscheidend ist somit der aktuelle Stand der Rspr. des BFH[1], und zwar unabhängig davon, ob die betreffende Entscheidung (schon) veröffentlicht ist. Eine frühere, inzwischen aufgegebene (über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 11 Rechtsbehelfe

Rz. 61 Gegen den Beschluss des BFH, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde, stehen als Rechtsbehelfsmöglichkeiten zur Verfügung: Anhörungsrüge, § 133a FGO Mit der Anhörungsrüge kann lediglich die Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht werden, nicht auch sonstige fehlerhafte Rechtsanwendung durch den BFH.[1] Bei Einwendungen gegen die Rechtsauffa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2.2 Zeitpunkt

Rz. 22 Die Zulassungsvoraussetzungen müssen grundsätzlich in dem Zeitpunkt gegeben sein, zu dem das FG oder der BFH über die Zulassung entscheidet.[1] Nicht entscheidend ist der Zeitpunkt der Einlegung der Klage oder der Nichtzulassungsbeschwerde. Hat das FG die Revision nicht zugelassen und muss der BFH über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheiden, ist der Zeitpunkt der E...mehr