Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Portugal von einem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar (vgl. Art. 1 CIVA, Art. 1 RITI). Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lieferungen sind definiert als Übertragung körperlicher Gegenstände oder unbeweglichen Vermögens. Dabei gelten Gas, Elek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ungeeignetheit des Beweismittels.

Rn 50 Bei der Qualifizierung eines Beweismittels als ungeeignet ist besondere Vorsicht geboten, weil die Gefahr einer vorweggenommenen Beweiswürdigung hier besonders groß ist (vgl BVerfG NJW-RR 01, 1006, 1007; BGH NJW 22, 2935 = MDR 22, 1299 = Bespr Laumen MDR 22, 1529 f [BGH 16.08.2022 - VI ZR 1151/20]). Weder die Unwahrscheinlichkeit einer Tatsache noch die Wahrnehmung dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsfälle.

Rn 46 Nach § 768 I 1 BGB kann sich der Bürge darauf berufen, dass die Forderung in dem zwischen dem Hauptschuldner und dem Gläubiger geführten Prozess rechtskräftig aberkannt worden ist (BGH NJW 70, 279; BGH NJW-RR 05, 338, 339 [BGH 08.11.2004 - II ZR 362/02]). Gleichermaßen verbindlich ist die im Prozess zwischen Gläubiger und Schuldner ergangene Entscheidung auch für den E...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2 Nachhaltigkeit

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vgl. Abschn. 2.3. Abs. 5–7 UStAE. Nachhaltig wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von entgeltlichen Einnahmen angelegt ist. Ob dies erfüllt ist, ist in jeden Einzelfall zu prüfen. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich (Abschn. 2.3. Abs. 8 UStAE)! Nach Abschn. 2.3. Abs. 5 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Geltendmachung als Nebenforderung.

Rn 12 Als Nebenforderung wird ein Anspruch geltend gemacht, wenn er als vom eingeklagten Hauptanspruch materiell-rechtlich abhängig neben demselben erhoben wird und die beteiligten Parteien identisch sind (BGH MDR 76, 649; NJW 98, 2060 [BGH 25.03.1998 - VIII ZR 298/97]; Stuttg NJW-RR 11, 714 [OLG Stuttgart 17.01.2011 - 13 W 76/10]). Auf den Ausgangssachverhalt kommt es nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Arresthypothek.

Rn 17 Die Vollziehung eines Arrestes erfolgt gem § 932 in ein Grundstück durch Eintragung einer Sicherungshypothek. Auch hierbei gilt, dass die Mindestsumme von 750 EUR erfüllt sein muss. Hier ist aber zu beachten, dass der Arrestbefehl unter 750 EUR lauten kann, wenn die Lösungssumme (§ 923) unter Einschluss von Kosten und Zinsen 750 EUR übersteigt. Zur Eintragung sind erfo...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der BFH hat mit Urteil vom 22.08.2013, Az: V R 37/10, BStBl II 2014, 128, die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt. Nach seiner Entscheidung sind die Regelungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Belgien von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 9 und Art. 10 Mehrwertsteuerge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatsachen.

Rn 10 Der Tatsachenstoff ist gleichartig, falls mehrere Bauherren aus einem gemeinsamen Bauvertrag verklagt werden (BayObLGZ 83, 64, 66) oder ein einheitliches Schadensereignis (Verkehrsunfall, ärztliche Fehlbehandlung auch bei zeitlich aufeinander folgender Versorgung: BayObLGR 02, 425) die Grundlage für Ansprüche von oder gegen mehrere Personen bildet (KG MDR 00, 1394). In...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.2.2 Mehrzweckgutscheine

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die entgeltliche Ausgabe von sog. Wertgutscheinen, die den Mehrzweck-Gutscheinen nach Art. 30a Nr. 3 MwStSystRL bzw. § 3 Abs. 15 UStG entsprechen, wurde in Deutschland einhellig als bloßer Austausch von Zahlungsmitteln (d. h. Geld gegen Gutschein als besondere Form des Zahlungsmittels) angesehen, der nicht der USt zu unterwerfen ist (BFH vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Allgemeine Staatenimmunität.

Rn 4 Von der spezifischen diplomatischen Immunität der Mission eines ausländischen Staates ist die von § 18 GVG nicht umfasste sog allg Staatenimmunität zu unterscheiden (dazu § 20 Rn 3 ff). Staatenimmunität und diplomatische Immunität stellen unterschiedliche Institute des Völkerrechts mit jew eigenen Regeln dar, so dass von Beschränkungen in einem Bereich nicht auf den and...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das bulgarische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere (vgl. Art. 28 bis 36 Mehrwertsteuergesetz...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.1 Entschädigungen, Schadenersatz

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Fall von Entschädigungen oder Schadenersatzzahlungen ist danach zu unterscheiden, ob diesen ein Leistungsaustausch zugrunde liegt und die Zahlungen daher Entgeltcharakter haben (= "unechter" Schadenersatz) oder ob es an diesen Merkmalen mangelt (= "echter" Schadenersatz (Abschn. 1.3 Abs. 1 UStAE). Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Fall ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Willenserklärung.

Rn 3 Der Begriff der Willenserklärung umfasst zum einen alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Unerheblich ist, ob es sich beim Adressaten der Erklärung um den Gläubiger, einen Dritten (Brandbg NJW-RR 01, 1185, 1186) oder eine deutsche Behörde (BGHZ 120, 239, 248) handelt. Die rechtsgeschäftlichen Erklärungen können auf Abschluss eines Vertrages gerichtet sein, wie zB Angebo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Teileigentum (Abs. 6)

Rz. 143 [Autor/Stand] Jedes Teileigentum gehört gem. § 243 Abs. 1 Nr. 3 BewG zum Grundvermögen und gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 144 [Autor/Stand] Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z.B. Büroräume, Ladenlokale) in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftli...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Belcke/Westermann, Die Besteuerung öffentlicher Unternehmen – Die Umsatzsteuerreform und weitere aktuelle Praxishinweise zum Jahresbeginn 2016, BB 2/2016, 87 ff. Burret, Aktuelles zur Anwendung des § 2b UStG in der Praxis – Aussicht auf eine verlängerte Übergangsfrist und die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft, NWB 2020, 1411. Burret, Reform der Umsatzbesteuerung der öff...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 19 [Autor/Stand] Die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sind einzeln aber nur beispielhaft in § 175 Abs. 2 BewG aufgeführt. Danach fallen insbesondere 1. die Binnenfischerei, 2. die Teichwirtschaft, 3. die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft, 4. die Imkerei, 5. die Wanderschäferei, 6. die Saatzucht, 7. der Pilzanbau, 8. die Produktion von Nützlingen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Späterer Eintritt der Sicherungsvoraussetzungen.

Rn 1 Erfasst werden Änderungen der Voraussetzungen der Pflicht zur Sicherheitsleistung nach Rechtshängigkeit, § 261. Hierunter fällt etwa die Verlegung des Wohnsitzes bzw Sitzes in einen Nicht-EU/EWG-Staat; zum sog Brexit s § 110 Rn 4. Zudem der spätere Verlust des Grundbesitzes oder dessen Belastung in einer Größenordnung, welche keinen Raum mehr für eine adäquate Sicherung...mehr

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FoVo 04/2024, Einfache Sign... / 1 Der Fall

Auf Antrag der Beteiligten zu 1 hat das AG die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes des Schuldners angeordnet und den Beitritt der Beteiligten zu 2 zugelassen. Die Beteiligte zu 3, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Hauptzollamt (nachfolgend: Hauptzollamt), hat dann über das besondere elektronische Behördenpostfach (eBO) einen Antrag nach § 322 Abs. 3 AO au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Baulandsachen.

Rn 64 Im Streit um Geldentschädigung ist die Höhe maßgebend, § 6, indes ist der unstr Teil abzuziehen; ein unbezifferter Leistungsantrag ist nach den Wertangaben des Kl zu bemessen (München NJW 68, 1937 [KG Berlin 25.04.1968 - 1 W 373/68]; Köln JurBüro 70, 606; Zulässigkeit der Enteignung nach § 6 mit dem Verkehrswert der betr Fläche anzusetzen (BGH NJW 68, 153 [BGH 28.09.19...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008

a) Bilanzierende Unternehmer Rz. 866 [Autor/Stand] Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern wurde für den Schuldenabzug, soweit die Schulden dem Grunde nach auch in der Vermögensaufstellung zu erfassen waren, grundsätzlich an die Steuerbilanzwerte angeknüpft. Entsprechendes galt für die passiven Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen Abzüge, soweit ihrer Berüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Historische Entwicklung

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einkünfte aus LuF stellen die erste der sieben Einkunftsarten des § 2 EStG dar. Sie zählen zusammen mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbstständiger Arbeit zu den sog Gewinneinkünften. Der Gewinn aus LuF wurde bereits bei der Einführung der ESt als Reichssteuer durch das G vom 20.03.1920 (Erzbergersche Finanzreform)...mehr

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ZErb 04/2024, Vermächtnisse... / I. Vermögensumschichtungen zugunsten des Erben

Verschaffungsvermächtnisse (§§ 2170 f. BGB) kommen als Lösung für Vermögensumschichtungen in das Vermögen eines Dritten in Betracht. In obigen Fällen gehören die Vermögensgegenstände aber nach wie zur Erbschaft, nur eben zu einer anderen Assetklasse. Die Vermögensumschichtung könnte daher schlicht zum Entfallen des Vermächtnisses führen, insbesondere im Fall von Immobilienver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 1 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens wurden bei der Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens Schulden und sonstige Abzüge, die mit dem Rohbetriebsvermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang standen, abgezogen. Der Wert des Betriebsvermögens stellte somit einen Nettowert dar. An diesem Grundsatz ha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Wohnungsbegriff (Abs. 10)

Rz. 180 [Autor/Stand] Der Begriff der Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne für Zwecke der Grundsteuer wird entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen durch § 249 Abs. 10 BewG erstmals gesetzlich definiert. und übernimmt die typologische Umschreibung des bewertungsrechtlichen Begriffs der Wohnung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs[2]. Rz. 181...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] § 152 BewG regelt die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter für das Verfahren der gesonderten Feststellung. Im Bedarfsfall haben die Erbschaft-/Schenkungsteuer- bzw. Grunderwerbsteuerfinanzämter (§ 151 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1, Abs. 5 BewG) die dort genannten Behörden zur Durchführung der notwendigen gesonderten Feststellungen zu veranlassen. Dies gilt auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verurteilung zur Abgabe der Willenserklärung.

Rn 5 S 1 setzt weiterhin voraus, dass der Schuldner zur Abgabe der Willenserklärung verurteilt wurde. Da die Fiktion nicht bereits aus dem Inhalt des Urt folgt, sondern einen Akt der Zwangsvollstreckung darstellt (BayObLG MDR 53, 561, 562 [OLG Hamm 09.03.1953 - 15 W 44/53]), handelt es sich bei den nach § 894 zu vollstreckenden Urt nicht um Gestaltungs-, sondern um Leistungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Keine gesonderte Feststellung ausländischen Vermögens (Abs. 4)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der Wert ausländischen Vermögens wird nicht gesondert festgestellt (§ 151 Abs. 4 BewG). Das für die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständige Finanzamt muss die Werte von Vermögensgegenständen im Ausland im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuerveranlagung als unselbständige Besteuerungsgrundlagen eigenständig ermitteln. Einwendungen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 3 Antragsbefugt sind der Ag und, solange der Ag nicht widerspricht (Karlsr NJW-RR 01, 214), sein Streithelfer (Hamm BauR 07, 2118; Frankf 16.6.15 – 13 W 32/15) u die Rechtsnachfolger. Auf Antrag eines nicht an einem zwischenzeitlichen Vergleichsabschluss des ASt mit anderen Ag beteiligten weiteren Ag ist eine Frist zur Klageerhebung zu setzen, wenn die behauptete Haftung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönliche Segmentierung

Rn. 282a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Von nicht geringerer Bedeutung als die Frage, inwieweit einzelne Betätigungen innerhalb eines Gesamtbetriebs isoliert betrachtet u demzufolge als Liebhaberei behandelt werden können, ist das Problem, auf welchen zeitlichen Horizont abzustellen ist. Für die Beantwortung dieser Frage ist von entscheidender Bedeutung, ob maßgeblich auf die vor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 53 [Autor/Stand] § 103 BewG geht auf § 28 RBewG 1925, § 47 RBewG 1931 und § 62 RBewG 1934 zurück. Rz. 54 [Autor/Stand] Für Stichtage bis zum 1.1.1992 galt die folgende, seit dem VStRG 1974 maßgebende Fassung: „(1) Schulden werden nur insoweit abgezogen, als sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des gewerblichen Betriebes in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. (2) V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Die steuerlich Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Jachmann, Die Einkommensbesteuerung aus LuF und ihre Zukunft, Agrarrecht 1999, 1; Geckle, § 13a EStG – Erwartungen und Wirklichkeit, HLBS-Report 2004, 81; Wiegand, Vorschläge der FinVerw zur Neustrukturierung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG, HLBS-Report 2014, 112...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b UStG trat zum 01.01.2002 die Nachfolge des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. m. §§ 51ff. UStDV 1999) an. Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das StÄndG 2003 (BStBl I 2003, 710) hat seit 01.01.2004 die Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuld auf grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen ausgedehnt. Rz. 4 Sta...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Backes, Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle – ein Problem für die Mülltonne?, MwStR 2017, 222. Beiser, Leasing in der Umsatzsteuer, UVR 2007, 182. Bonertz, Sicherungsübereignung und Verwertung durch Insolvenzverwalter, Sicherungsnehmer oder Sicherungsgeber aus umsatzsteuerlicher Sicht, UR 2007, 241. Bosche, Umsatzsteuerlicher Lieferort bei Warentra...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 3.1.1 Grundbesitz

Grundstücke Verfügungen über Grundstücke oder Grundstücksrechte, die zum Nachlass gehören, sind dem Nacherben gegenüber unwirksam, soweit sie sein Recht beeinträchtigen würden (§ 2113 Abs. 1 BGB).[1] Dies gilt z. B. für die Bestellung eines Erbbaurechts oder die Bewilligung einer Vormerkung. Stimmt der Nacherbe zu, ist die Verfügung wirksam. Verweigert er hingegen die Zustimm...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 2.3.1 Ordnungsgemäße Verwaltung

Ordnung muss sein! Im Übrigen ist der Vorerbe zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Wann eine solche Verwaltungsmaßnahme "ordnungsgemäß" ist, kann oft streitig sein. So muss bei der Aufnahme eines Baukredits sichergestellt sein, dass die fortlaufenden Zinsen und Tilgungen nicht zu einer Auszehrung der Substanz des Grundstücks führen.[1]mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 6.1.1 Schutz des Nacherben

Von Amts wegen Fällt dem Vorerben mit dem Erbfall auch ein Grundstück an, so wird das Nacherbenrecht im Grundbuch eingetragen (sog. Nacherbenvermerk, § 51 GBO). Die Eintragung erfolgt von Amts wegen als Verfügungsbeschränkung des Vorerben in Abt. II, z. B. anlässlich der Eigentumsumschreibung auf den Vorerben. Der Vermerk schützt den Nacherben vor gutgläubigem Erwerb eines Dr...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 2.3.2 Zustimmung des Nacherben

Prüfrecht Absicherung des Vorerben Entsprechenden Maßnahmen muss der Nacherbe zustimmen, falls dies zur Wirksamkeit erforderlich ist (§ 2120 BGB). Durch die Einholung dieser Einwilligung sichert sich der Vorerbe gegen etwaige Schadensersatzansprüche des Nacherben ab.[1] Allerdings muss dem Nacherben die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst zu prüfen, dass die fragliche Verfüg...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 6.2.2 Verfahren

Anhörung der Nacherben Soll der Nacherbenvermerk gelöscht werden, muss dem Nacherben zuvor rechtliches Gehör gewährt werden.[1] Besonderheiten sind bei der Anhörung eines minderjährigen Nacherben zu beachten.[2] Scheidet das zum Nachlass gehörende Grundstück durch wirksame Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass aus, bedarf es bei Löschung des Nacherbenvermerks regelmäßig nic...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / Zusammenfassung

Überblick Die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft ist bei Erblassern durchaus beliebt, allerdings rechtlich kompliziert. Gehört Grundbesitz zum Nachlass, ist besondere Vorsicht geboten. Häufig lässt sich bereits der letztwilligen Verfügung nicht hinreichend klar entnehmen, was der Erblasser genau wollte. Bei auslegungsbedürftigen letztwilligen Verfügungen stellt sich das Pr...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 3.2 Unentgeltliche Verfügungen

3.2.1 Grundsatz In der Regel unwirksam Unentgeltliche Verfügungen über Nachlassgegenstände sind ohne Zustimmung des Nacherben ebenfalls grundsätzlich unwirksam (§ 2113 Abs. 2 BGB).[1] Vom Verbot unentgeltlicher Verfügungen kann der Erblasser den Vorerben nicht befreien (§ 2136 BGB). Damit eine unentgeltliche Verfügung des Vorerben wirksam wird, müssen auch etwaige Nach-Nacherb...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 4 Rechte des Nacherben

4.1 Übertragung des Anwartschaftsrechts Übertragung auf Dritte Überträgt der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht auf einen Dritten, tritt der Erwerber nach einhelliger Auffassung in vollem Umfang in die rechtliche Position des Nacherben ein. Der Erwerber wird mit dem Nacherbfall ohne Durchgangserwerb Gesamtrechtsnachfolger, nicht aber "Nacherbe" im Sinne des BGB. Daher wird nach ...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 1 Was bedeutet Vor- und Nacherbschaft?

1.1 Gestaltung der Erbfolge 1.1.1 Sinn und Zweck Über den Tod hinaus ... Der Erblasser möchte mitunter sicherstellen, dass sein Vermögen über mehrere Generationen hinweg in bestimmter Weise verwaltet wird. Oder er möchte einen unliebsamen Dritten, z. B. den geschiedenen Ehegatten, als Pflichtteilsberechtigten vom ererbten Nachlass fernhalten.[1] Für derartige Fälle bietet das G...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 2 Bestand und Verwaltung des Nachlasses

2.1 Sicherung des Bestands Schutz des Nachlasses Sinn und Zweck der Nacherbschaft ist es, die Substanz des Nachlasses für einen oder mehrere Nacherben zu erhalten. Daher gehört nach § 2111 BGB insbesondere auch dasjenige zur Erbschaft, was der Vorerbe mit Mitteln der Erbschaft rechtsgeschäftlich erwirbt (sog. Surrogation). Wenn also der Vorerbe einen Nachlassgegenstand veräuße...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 4.5 Weitere Rechte

4.5.1 Herausgabeanspruch Unklarer Nachlassbestand Nach Eintritt des Nacherbfalls kann der Nacherbe vom "nicht befreiten" Vorerben bzw. dessen Erben die Herausgabe des Nachlasses verlangen (§ 2130 BGB).[1] Der "befreite" Vorerbe braucht nur die im Nacherbfall noch vorhandenen Erbschaftsgegenstände herauszugeben (§ 2138 BGB). In jedem Fall muss der Vorerbe die Surrogate aushändig...mehr