Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4.1 Welche Einwirkungen meint das Gesetz?

§ 906 BGB betrifft Einwirkungen aus der Nachbarschaft durch von außen kommende aktive Einflüsse, sog. Imponderabilien. Die Einwirkungen aus der Nachbarschaft müssen dabei von einem anderen Grundstück kommen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Einwirkungen von einer Mietwohnung in eine andere oder im Fall von Wohnungseigentum vom Gemeinschaftseigentum auf ein Sondereigentum "z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.2.2.1 Veränderungsverbot zum Schutz des Oberliegers

Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 WHG darf der natürliche Ablauf des wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil des höher liegenden Grundstücks behindert werden. Dies betrifft hauptsächlich den Auf- oder Rückstau des Wassers mittels abflusshemmender Maßnahmen oder Vorkehrungen, wie etwa Aufschüttungen, Wälle, Dämme oder Mauern, die den Wasserabfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.2 Leinenpflicht

Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Bereich der Zuwege zu den Wohnanlagen, in ihren Treppenhäusern, Aufzügen, Fluren und gemeinschaftlich genutzten Räumen besteht in Berlin: § 3 Abs. 2 Nr. 1 HundeG, Brandenburg: § 3 Abs. 1 Nr. 5 HundehV, Hamburg: § 8 Abs. 1 HundeG und Schleswig-Holstein: § 2 Abs. 2 Nr. 4 GefHG. Andere Länder schreiben eine Leinenpflicht nur für sog. "g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt?

Eigentümer des Grundstücks Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Sie müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sein. Ist das Grundstück noch nicht erworben worden, ist nachzuweisen, dass der Erwerb eines Grundstücks oder Erbbaurechts gesichert ist oder durch die Gewährung der Zuwendung gesichert wird. Dabei ist § 11 Abs. 3 ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 1.4.6 Erklärung des Berechtigten

Verlangen des Eigentümers Die Duldungspflicht nach § 917 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks die Benutzung des Nachbargrundstücks (zunächst außergerichtlich) verlangt.[1] Der oder die Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks müssen also gegenüber dem oder den duldungspflichtigen Nachbarn – sei es Eigentümer, Erbbau- oder Dienstbark...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftpflichtversicherungssch... / Zusammenfassung

Überblick Eigentümer, Pächter oder Mieter von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen können nicht ausschließen, von Dritten wegen Schäden, die aus dem Gefahrenkreis der Immobilien herrühren, auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Das Risiko, dass fremde Personen (z. B. Besucher, Passanten, Lieferanten, Handwerker oder Mieter) auf einem nicht ordnungsgemäß gesiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hypothek als Sicherungsmittel / 1 Arten

Zwei Formen Das Gesetz kennt 2 Hauptformen der Hypothek, nämlich die sog. Verkehrshypothek und die Sicherungshypothek, die sich voneinander durch den Grad ihrer Abhängigkeit von der zugrunde liegenden Forderung unterscheiden. Warum "Verkehrshypothek"? Die Bezeichnung "Verkehrshypothek" (das Gesetz spricht von gewöhnlicher Hypothek, § 1168 BGB) hat sich herausgebildet, weil bei...mehr

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Grundpfandrechte: Grundschu... / 4 Rechtslage in den neuen Bundesländern

Auch DDR-Recht gilt Nach Art. 8 des Einigungsvertrags ist zwar in den neuen Bundesländern grundsätzlich das BGB in Kraft getreten. Dennoch gibt es für "Altfälle" einige Überleitungsbestimmungen, die auch den Bereich der Grundpfandrechte betreffen. Wer in der ehemaligen DDR ein mit Grundschulden oder Hypotheken belastetes Grundstück zu Eigentum besitzt oder erwerben will oder a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 1.1 Begriff und Inhalt

Worum geht es? Fehlt einem Grundstück die Verbindung mit einem öffentlichen Weg, ohne die es nicht ordnungsgemäß nutzbar ist, so hat der Eigentümer ein sog. Notwegrecht: Er kann von Nachbarn verlangen, dass sie die Benutzung ihrer Grundstücke zwecks Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden, bis der Mangel behoben ist.[1] Nicht im Grundbuch Das Notwegrecht ähnelt einer G...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 1.5.1 Beschränkung auf Schutz befugter Personen

Grundsätzlich besteht die Verkehrssicherungspflicht nur gegenüber denjenigen, die nach dem erkennbaren Willen des Verfügungsberechtigten zum Verkehr zugelassen sind, insbesondere Zugang zum Grundstück haben sollen. Gegenüber einem Interessenten obliegen dem Verkäufer eines Hausgrundstücks vorvertragliche Schutz- und Verkehrssicherungspflichten gem. §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2 Landesvorschriften im Einzelnen

In den Landesvorschriften ist das Hammerschlags- und Leiterrecht als gesetzliche Verpflichtung des Eigentümers und der Nutzungsberechtigten eines Grundstücks geregelt, unter bestimmten Voraussetzungen das Betreten und Benutzen des Grundstücks durch den Nachbarn zu dulden. Dabei unterscheiden sich die Landesregelungen sowohl hinsichtlich des Anlasses als auch des Umfangs der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reallast als Sicherungsmittel / 11.2 Vertragsgestaltung

Schutz des Berechtigten? In der Praxis steht die Reallast jedoch häufig an so schlechter Rangstelle, dass sie bei der Erlösverteilung ganz oder teilweise ausfällt. Ein weiteres Problem kann sich ergeben, wenn der Reallastberechtigte zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung noch sehr jung ist und eine hohe Lebenserwartung hat.[1] So hat es nicht an Versuchen gefehlt, dieses unerfr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hochwasserschäden und Ersat... / 7 Rückstauschäden durch Wurzeleinwuchs

Bei Starkregen kann mitunter die Regenwasserkanalisation die anfallenden Wassermassen nicht mehr ableiten, weil Baumwurzeln in den Kanal eingewachsen sind und dessen Leistungsfähigkeit stark einschränken. Deshalb kann es zu einem Rückstau im öffentlichen Kanalsystem kommen mit der Folge von Überschwemmungen auf anliegenden Grundstücken. In solchen Fällen können zwar Verkehrs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 2.2 Was bringt das neue TKG?

Wegerechte und Mitbenutzung Die Bestimmungen zur Benutzung von öffentlichen Verkehrswegen und privaten Grundstücken in §§ 68 ff. TKG a. F., die sich in der Rechtspraxis bewährt haben, sind mit einigen Anpassungen in §§ 125 ff. TKG n. F. übernommen worden.[1] Dabei finden sich die Regelungen über Pflichten zur Duldung einer Benutzung privater Grundstücke und damit korrespondi...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 7.1 Grunddienstbarkeit

Die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses können vereinbaren, dass die Nutzung des Grundstücks (als Lager, Verkaufsraum, Betriebsstätte etc.) durch den Mieter dinglich abgesichert wird. Zu diesem Zweck kann im Mietvertrag oder in einer besonderen Sicherungsabrede geregelt werden, dass sich der Vermieter verpflichtet, zugunsten des Mieters eine beschränkte persönliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentliche Grundstückslasten / 1 Worum geht es?

Rechte der ­öffentlichen Hand Auch der Staat, die Gemeinden und manche öffentlichen Körperschaften und Verbände sind häufig Inhaber von Rechten, die auf einem (Privat-)Grundstück dinglich lasten. Die Verpflichtung trifft den jeweiligen Grundeigentümer im Zeitpunkt der Inanspruchnahme – mitunter auch überraschend: Praxis-Beispiel Neuer Eigentümer haftet für rückständige Grundst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstückseigentum: Umfang... / 5.1.1 Fehlendes Ausschließungsinteresse

Ein Verbietungsrecht des Eigentümers besteht dann nicht, wenn es sich um Einwirkungen auf die "Körpergestalt" seines Grundstücks handelt, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an ihrer Ausschließung kein Interesse haben kann (§ 905 Satz 2 BGB). Das Fehlen dieses Interesses hat im Streitfall derjenige nachzuweisen, der sich darauf beruft. Die Rechtsprechun...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.1 Angemessenheit der wirtschaftlichen Verwertung

Die wirtschaftliche Verwertung kann eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn sie "angemessen" ist. Eine Angemessenheit ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Verwertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vernünftig und sinnvoll und nicht lediglich spekulativ ist. Praxis-Beispiel Angemessene Verwertungsmöglichkeiten Die Geldmittel aus dem Verkauf sollen für die Unterhaltung,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentliche Grundstückslasten / 2.5.2 Haftungsumfang

Abgrenzung Der Haftungsumfang ist im Übrigen unterschiedlich: Der persönlich Beitragspflichtige haftet für die Beitragsforderung mit seinem gesamten Vermögen einschließlich des Grundstücks – solange er Eigentümer ist. Dagegen haftet der spätere, nicht persönlich beitragspflichtige Eigentümer nur mit dem Grundstück, wobei daneben die Haftung des persönlich Beitragspflichtigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.3 Nicht zu vertretende Umstände

Nach der Begründung zu § 37 WHG im Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts[1] regelt § 37 Abs. 2 Satz 1 WHG für die Fälle, in denen es entgegen Abs. 1 zu unverschuldeten Veränderungen des Wasserabflusses kommt, Duldungspflichten der Eigentümer der sogenannten Störergrundstücke (veränderten Grundstücke) zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch u...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.1 Ausgangslage

Soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, kann jeder Grundstückseigentümer nach § 903 BGB mit seinem Grundstück nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Diese Eigentümerbefugnisse beschränken sich nicht auf die Grundstücksfläche allein, sondern erstrecken sich nach § 905 Satz 1 BGB sowohl auf den Luftraum über als auch den Erdkö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.5 Sonderfall öffentlicher Straßenbau

Beim öffentlichen Straßenbau ging der BGH in seiner Rechtsprechung zum früheren Landesrecht davon aus, dass die Träger der Straßenbaulast bei der Planung und dem Bau von Straßen die anerkannten Regeln der Straßenbautechnik und der Wasserwirtschaft zu beachten haben und dass zu diesen Regeln auch die landesrechtlichen Vorschriften des Wasser- und Nachbarrechts über Veränderun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 5 Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze (Nr. 3b)

Rz. 29 Nach § 4 Nr. 3b GrStG sind auf Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeflächen (Rz. 30) alle Flächen, die unmittelbar zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes notwendig sind und von Hochbauten und sonstigen Luftfahrthindernissen freigehalten werden müssen (Rz. 31), Grundflächen mit den Bauwerken und Einrichtungen, die unmittelbar diesem Betrieb dienen (Rz. 32),...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 6 Fließende Gewässer, Sammelbecken (Nr. 3c)

Rz. 36 Nach § 4 Nr. 3c GrStG sind die fließenden Gewässer (Rz. 37) und die ihren Abfluss regelnden Sammelbecken (Rz. 38) befreit, soweit sie nicht bereits zu den unter § 4 Nr. 3a GrStG befreiten Wasserstraßen und Häfen (Rz. 23) gehören. Unerheblich ist nach dieser Vorschrift, ob die fließenden Gewässer und die Sammelbecken dem öffentlichen Verkehr dienen und wie sich die Eige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftpflichtversicherungssch... / 4.3 Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren für Rechtsgüter Dritter, die z. B. durch Baugruben, provisorische Treppen oder herumliegendes Baumaterial hervorgerufen werden. Der Bauherr als Veranlasser der Baumaßnahmen trägt hierfür grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. Organisations- und Überwachungspflichten Selbst wenn der Bauherr sachverständige Personen (z. B. Architekten, B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftpflichtversicherungssch... / 4.2 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt oder ein Einfamilienhaus vermietet – und für den deshalb der durch die Privathaftpflichtversicherung gebotene Versicherungsschutz nicht ausreicht – sollte eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Letztere wäre grundsätzlich auch für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, die rec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift vervollständigt den Steuerbefreiungskatalog nach den §§ 3 und 4 GrStG, in dem sie in subsidiärer Art und Weise zu § 3 GrStG weitere sachliche Steuerbefreiungen für den inländischen Grundbesitz (§ 2 GrStG) normiert. Durch § 4 GrStG wird insbesondere von der Grundsteuer befreit: Grundbesitz, der dem Gottesdienst gewidmet ist (§ 4 Nr. 1 GrStG), Bestattungsplä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reallast als Sicherungsmittel / 1.1 Grundstücksbelastung

Abgrenzung Die Reallast als solche (das sog. Stammrecht) ist von den auf ihr beruhenden Einzelleistungen (§ 1107 BGB) abzugrenzen. Diese Unterscheidung ähnelt dem Verhältnis von Hypothek zu Hypothekenzinsen: Wirtschaftlich stehen die Einzelleistungen im Vordergrund, die rechtliche Grundlage ("Quelle") bildet jedoch das Stammrecht. Sowohl die Reallast als Ganzes wie auch der An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerwechsel – Vorauss... / 5.5 Vermietung durch Zwangsverwalter

Die Vermietung eines Grundstücks durch einen Zwangsverwalter steht der Vermietung durch den Eigentümer gleich.[1] Wird das Grundstück anschließend veräußert, tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem vom Zwangsverwalter begründeten Mietverhältnis ein. Gleiches gilt für den Ersteher in der Zwangsversteigerung. Diesem steht ein Sonderkündigungsrecht zu.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerwechsel – Vorauss... / 5.3 BGB-Außengesellschaft/Personenhandelsgesellschaft als Vermieter

Sind die Gesellschafter einer GbR mit dem Zusatz "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" im Grundbuch eingetragen, dann ist ein solcher Eintrag dahingehend zu verstehen, dass die GbR als Eigentümerin eingetragen ist.[1] Wechsel der Gesellschafter ohne Einfluss auf den Mietvertrag Wird die Mietsache durch eine Außen-GbR oder eine Personenhandelsgesellschaft vermietet, hat ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reallast als Sicherungsmittel / 11.3 Haftung aus Reallast

Übergang der Reallast auf Erwerber Wird die Zwangsversteigerung von nachrangigen Gläubigern betrieben, geht die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen gebliebene Reallast mit dem Zuschlag auf den Ersteher über, der nunmehr für die entsprechenden Leistungen dinglich haftet. Geht es im Rahmen eines Leibgedings (Altenteils) um Pflegeleistungen zugunsten der pflegebedürftige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hochwasserschäden und Ersat... / 6 Haftung bei verrohrten Gewässern

Besondere Unterhaltungspflichten bestehen bei einer Verrohrung eines Gewässers. Praxis-Beispiel Vergitterte Bachrohre Unter dem Grundstück der Klägerin verläuft in eigens hierfür verlegten Rohren ein Bach, für den die beklagte Verbandsgemeinde unterhaltungspflichtig ist. Unmittelbar am Eingang der Verrohrung brachte die Beklagte in den 60er-Jahren ein Metallgitter an. Im Somme...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (Miete) / 7 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter gilt hinsichtlich der Verwaltung der Immobilie als Vermögensverwalter i. S. v. § 34 Abs. 3 AO. Als solcher hat er neben dem Grundstückseigentümer die steuerlichen Pflichten[1] zu erfüllen. Wichtig Auf Miet- und Pachteinnahmen des zwangsverwalteten Grundstücks begrenzt Die steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters sind in gegenständlicher und zeitlicher Hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungsversteigerung / 2.1 Antragsberechtigte

Antrag Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines entsprechenden Antrags an das Amtsgericht, in dessen Bezirk das betreffende Grundstück liegt. Es besteht kein Anwaltszwang. Kein Titel nötig Der Versteigerungsantrag setzt keinen vollstreckbaren Titel voraus.[1] Denn in diesem Verfahren fehlt es an einem Gläubiger-Schuldner-Verhältnis. Wer nicht Antragsteller ist, ist Antrags...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentliche Grundstückslasten / 2.1.1 Abgabenpflicht

Was sind ­öffentliche Lasten? Wenn von "öffentlichen Lasten" die Rede ist, sind damit in der Regel nur die abgaberechtlichen Belastungen gemeint. Sie sind im Gesetz zwar verschiedentlich erwähnt (z. B. §§ 436, 1047 BGB, §§ 10 Abs. 1 Nr. 3, 156 Abs. 1 ZVG), jedoch nur vereinzelt[1] definiert. Nach allgemeiner Auffassung versteht man unter einer öffentlichen Grundstückslast ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / Zusammenfassung

Überblick Wer nicht über eine eigene Zuwegung zu seinem Grundstück verfügt, ist auf das Entgegenkommen seiner Nachbarn angewiesen. Wenn es daran jedoch fehlt, sind Kontroversen über etwaige Duldungspflichten und ein Gang zum Gericht vorprogrammiert. Zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen aus jüngerer Zeit zeugen von dem erheblichen Streitpotenzial. Besonderheiten sind au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstückseigentum: Umfang... / 5.2.3 Straßenbeleuchtung, Hinweisschilder

Eine gesetzliche Eigentumsbeschränkung normiert hier § 126 Baugesetzbuch, wonach sich Grundeigentümer gegen das Anbringen von Haltevorrichtungen und Leitungen für die Straßenbeleuchtung einschließlich der Beleuchtungskörper und ihres Zubehörs auf ihren Grundstücken nicht zur Wehr setzen können. Nach dem Wortlaut der Vorschrift erstreckt sich die gesetzliche Duldungspflicht n...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 2.4.2 Regress des Sicherungspflichtigen

Wer seine Verkehrssicherungspflicht nicht im Blick hat, läuft Gefahr, mit seinem Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger (teilweise) zu scheitern. Praxis-Beispiel Mitverschulden Weil die Eigentümerin Haus und Grundstück über Jahre verwahrlosen ließ, bleibt sie auf einem Teil des Schadens sitzen, der durch einen von 4 Kindern im Alter von 8 bis 12 Jahren verursachten Brand e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzungsentgeltverordnung (... / 1.2 Garagenflächen (§ 5 NutzEV)

Garagengrundstücke im Sinne dieser Verordnung sind entsprechend der Legaldefinition in § 5 Abs. 2 NutzEV Grundstücke oder Teile von Grundstücken, die mit einer oder mehreren Garagen oder ähnlichen Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge bebaut sind und deren wesentlicher Nutzungszweck das Einstellen von Kraftfahrzeugen ist. Unter ähnlichen Einstellplätzen sind z. B. Carports zu v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerwechsel – Vorauss... / 1 Wohnraum muss vermietet sein

Die Regelung setzt voraus, dass "Wohnraum" vermietet ist. Wegen § 578 BGB gilt die Vorschrift aber auch für Mietverhältnisse über Geschäftsräume und Grundstücke. Hierzu gehören Mietverhältnisse über bebaute und unbebaute Grundstücke und Grundstücksteile, z. B. Wandflächen für Reklamezwecke[1] und dergleichen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentliche Grundstückslasten / 3.2 Anwendungsbereich

Nachbarschaftshilfe Der Baulast kommt erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu: Hintergrund für die Bestellung einer Baulast ist meist, dass der Bauherr bei seinem Vorhaben bestimmte baurechtliche Anforderungen nicht erfüllen kann. Die Baulast soll ihm helfen, die Hindernisse zu beseitigen und den Vorschriften unter Ausnutzung des Nachbargrundstücks Genüge zu tun. Das begünsti...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsteuer (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsteuer zählt zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks i. S. d. § 2 Nr. 1 BetrKV. Die Grundsteuer kann deshalb anteilig auf die Mieter umgelegt werden, falls im Mietvertrag eine wirksame Umlagevereinbarung getroffen worden ist. Nicht umlagefähig sind diejenigen Steuern, Gebühren und Beiträge, die den Vermieter persönlich betreffen, wie z. B. die Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 8.1 Entstehung

Recht am eigenen Grundstück Während im Schuldrecht der unumstößliche Grundsatz gilt, dass niemand gegen sich selbst eine Forderung haben kann, gilt dies nach § 889 BGB im Immobiliarsachenrecht nicht. Es erlaubt deshalb sowohl die erstmalige Bestellung als auch den nachträglichen Erwerb einer Grundschuld an dem eigenen Grundstück (Eigentümergrundschuld, §§ 1177 Abs. 1, 1196 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 3 Fälligkeit

Kündigung nötig Das Kapital der Grundschuld wird grundsätzlich erst nach vorgängiger Kündigung fällig. Die Kündigung steht sowohl dem Eigentümer als dem Gläubiger zu. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.[1] Zwar sind abweichende Bestimmungen zulässig. Doch gilt dies nicht für den häufigsten Fall, die Sicherungsgrundschuld (Abs. 2). Dementsprechend besteht ein Eintragungshinde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentliche Grundstückslasten / 3.7 Durchsetzung der Baulast

Verwaltungszwang Die Baulast beinhaltet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Deshalb ist sie bei Zuwiderhandlungen mit den Zwangsmitteln der Verwaltung durchsetzbar. Praxis-Beispiel Zwangsmittel Blockiert der Baulastübernehmer die durch Baulast gesicherte Zufahrt, so kann die Bauaufsichtsbehörde mittels Ordnungsverfügung und etwa der Verhängung eines Zwangsgelds darauf hin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hochwasserschäden und Ersat... / 4 Entschädigungsansprüche

Scheiden Schadensersatzansprüche aus, können Ansprüche wegen enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriffs in Betracht kommen. Sie gewähren allerdings lediglich eine Entschädigung, die in der Regel geringer als Schadensersatz ausfällt. Enteignender Eingriff Der enteignende Eingriff betrifft rechtmäßige administrative Maßnahmen, die bei dem oder den Betroffenen (ungewollt) un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzungsentgeltverordnung (... / 1.1 Erholungsgrundstücke nach § 312 ZGB (§ 1 NutzEV)

Nach § 312 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik (ZGB) konnten land- und forstwirtschaftlich nicht genutzte Bodenflächen den Bürgern zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung, Erholung und Freizeitgestaltung überlassen werden. Der Nutzer war berechtigt, auf dem Grundstück ein Wochenendhaus oder eine ähnliche Baulichkeit zu errichten.[1] Die Errichtung ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wasserzufluss von Nachbargr... / 2.3 Zum Begriff "Traufwasser"

Traufwasser im Sinne der nachbarrechtlichen Vorschriften sind Regen-, Hagel- oder Schneewasser, soweit es nicht unmittelbar auf den Boden auftritt, sondern zunächst auf einer baulichen Anlage auf dem Grundstück niedergeht und von dort aus seinen weiteren Weg nimmt. Unerheblich ist, ob das Niederschlagswasser unmittelbar von der baulichen Anlage auf das Nachbargrundstück tropf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentliche Grundstückslasten / 3.3.5 Anspruch auf Abgabe der Erklärung

Grundsätzlich besteht keine Nachbarpflicht zur Einräumung einer Zuwegungsbaulast – auch nicht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben. Praxis-Beispiel Der Eigentümer eines Grundstücks mit schlechter Straßenanbindung möchte gerne bauen und zur Erlangung einer Baugenehmigung über ein Nachbargrundstück zu einer Privatstraße und von dort zu einer öffentlichen Straße fahren dürfen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerwechsel – Vorauss... / 4.1 Begriff

Ein Grundstück wird veräußert, wenn das Eigentum auf einen Dritten übertragen wird. Die Übertragung muss durch Rechtsgeschäft erfolgen. Für den Fall des Eigentumsübergangs kraft Gesetzes ist die Vorschrift entsprechend anzuwenden.[1] Im Fall des Eigentumsübergangs im Wege der Erbfolge gehen die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis nahtlos auf den Erben über (Universals...mehr