Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 9 Gemischte Schenkung

Nachlassverbindlichkeiten können sich grundsätzlich nur bei einem Erwerb von Todes wegen ergeben. Keine gesetzliche Regelung gibt es für die Fälle, in denen sich bei Schenkungen unter Lebenden eine Belastung ergibt (z. B. Schenkung eines Grundstücks mit Übernahme einer auf dem Grundstück lastenden Restschuld). Da nach § 10 Abs. 5 ErbStG eine Berücksichtigung nur der Nachlass...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.4 Der Mindestwert

Unabhängig vom individuellen Bewertungsverfahren – soweit der Wert im vereinfachten Ertragswertverfahren oder einem anderen anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt worden ist – ist noch eine Untergrenze bei der Bewertung zu berücksichtigen: Mindestens ist die Summe der gemeinen Werte der Einzelwirtschaftsgüter und der sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der Schulden und so...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4 Umfang des Grundvermögens und Bewertung

Wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens – in § 70 Abs. 1 BewG unterschiedslos als "Grundstück" bezeichnet – sind nicht nur die Grundstücke im eigentlichen Sinn, also "der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör"[1], sondern auch das Erbbaurecht[2] sowie das Wohnungseigentum, das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurec...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1 Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts

Ist der Grundbesitzwert des Grundvermögens für erbschaft- oder schenkungsteuerrechtliche Zwecke zu ermitteln, wird dieser Wert gem. § 179 AO gesondert festgestellt.[1] In dem Feststellungsbescheid sind nach § 151 Abs. 2 BewG auch folgende Feststellungen zu treffen: Art der wirtschaftlichen Einheit (hier also darüber, ob es sich z. B. um ein bebautes oder ein unbebautes Grunds...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.3 Der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs besteht aus dem Wirtschaftsteil, dem Wert der Betriebswohnungen und dem Wert des Wohnteils. Schulden, die unmittelbar mit den Betriebswohnungen oder dem Wohnteil im Zusammenhang stehen, sind jeweils abzuziehen. Ermittlung des Grundbesitzwertsmehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 4. Die Bewertungsvorschriften nach § 12 ErbStG

Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist die Bereicherung des Erwerbers Grundlage der Besteuerung. Bei der Schenkung ist dies der Reinwert des Erwerbs. Beim Erwerb von Todes wegen ist der Wert des gesamten Vermögensanfalls abzüglich des Werts der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten zu ermitteln.[1] Beide Werte sind nach § 12 ErbStG zu bestimmen. Die Vorschrift des § 12 ErbS...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.2 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

In den Fällen von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden liegen nach § 195 BewG 2 wirtschaftliche Einheiten vor: wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden und wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks. Für diese beiden wirtschaftlichen Einheiten sind jeweils getrennt die Grundbesitzwerte zu ermitteln. Für die Bewertungsstichtage ab 2023 ist gesetzl...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.2 Wert der Betriebswohnungen und des Wohnteils

Neben dem Wert des Wirtschaftsteils gehören auch die Betriebswohnungen und der Wohnteil zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Bewertung sowohl der Betriebswohnungen als auch des Wohnteils erfolgt grundsätzlich nach den Vorschriften, die für Wohngrundstücke im Grundvermögen gelten.[1] Damit sind die §§ 182 bis 196 BewG anzuwenden. Allerdings ist eine flächenmäßige A...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.3 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Der Steuerpflichtige kann auch einen niedrigeren gemeinen Wert[1] für den Wirtschaftsteil nach § 165 Abs. 3 BewG nachweisen. Allerdings muss auch der sog. Liquidationswert [2] nach § 166 BewG beachtet werden, wenn der Betrieb oder wesentliche Wirtschaftsgüter veräußert werden. Hinweis Nachweis nur für Wirtschaftsteil als Ganzes möglich Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen We...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.2 Anlage im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes

Die Inanspruchnahme der tariflichen Leistung setzt voraus, dass der Abschluss eines gemäß den Bestimmungen des 5. VermBG zugelassenen Anlagevertrags besteht und vom Beschäftigten erfüllt wird.[1] Dabei ist der Beschäftigte in seiner Entscheidung hinsichtlich der Anlageart und des Anlageinstituts oder -unternehmens frei (§ 12 Satz 1 5. VermBG). Allerdings darf der Beschäftigt...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Der Gesetzgeber hatte 2009 erstmalig ein vereinfachtes Ertragswertverfahren in § 199 bis § 203 BewG vorgesehen, auf das ausdrücklich in § 11 Abs. 2 BewG hingewiesen wird. Darüber hinaus wird auch noch einmal ausdrücklich in § 199 Abs. 1 und Abs. 2 BewG der Anwendungsbereich dieses vereinfachten Ertragswertverfahrens bestätigt. Danach kann dieses Verfahren in den folgenden Fä...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / Zusammenfassung

Überblick Bei einem Erwerb von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden muss für den Steuerpflichtigen der steuerpflichtige Erwerb nach § 10 Abs. 1 ErbStG ermittelt werden. Um diesen steuerpflichtigen Erwerb der Höhe nach zu bestimmen, ist das übergegangene Vermögen nach den Vorgaben des Erbschaftsteuergesetzes und den einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2 Verschonungsregelung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Zu Wohnzwecken vermietete Gebäude sind für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach den Vorschriften des BewG (§§ 157 ff. BewG) zu bewerten, im Regelfall erfolgt die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren. Der nach diesen Vorschriften ermittelte Wert – gegebenenfalls ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG – ist nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bew...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 5 Schulden im Zusammenhang mit Grundvermögen

Schulden im Zusammenhang mit einem Grundstück gehen grundsätzlich nicht in die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit mit ein. Sie sind dann aber als Nachlassverbindlichkeiten oder im Rahmen einer gemischten Schenkung nach den Vorschriften des § 10 ErbStG abzuziehen. Allerdings bestehen im Zusammenhang mit Vermögensteilen, die nach dem ErbStG nicht der Besteuerung unterliegen...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Allgemeines

Das BVerfG hatte in seinem richtungsweisenden Beschluss v. 7.11.2006[1] dem Gesetzgeber genaue Vorgaben über die Bewertung und Begünstigung von Vermögenspositionen gemacht. Danach müssen die Vermögenspositionen – also auch Grundstücke – für erbschaft- oder schenkungsteuerrechtliche Zwecke grundsätzlich mit dem Verkehrswert (gemeinen Wert) angesetzt werden. Aus bestimmten Gem...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3 Steuerbefreiung bei lebzeitiger Übertragung eines Familienheims

Schon seit Juni 1994 konnte die lebzeitige Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum unter Ehepartnern zu einer Steuerbefeiung führen. Es muss sich bei dem begünstigten Objekt um ein sog. Familienheim handeln. Dies bedeutet, dass das begünstigte Objekt von den Ehegatten zu Wohnzwecken tatsächlich genutzt werden muss. Eine Ferienwohnung, die nur unregelmäßig zu kurzen Urla...mehr

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Businessplan: So überzeugen... / 1.4 Basistabelle "Investitionsbedarf"

Innerhalb dieser Basistabelle wird der Fremdmittelbedarf errechnet, der sich aus dem Investitionsbedarf bei Gründung des Unternehmens bzw. beim Start des Projektes ergibt. Es gilt, die 3 wesentlichen Positionen bei der Neugründung zu berücksichtigen: Anlagevermögen (Investitionen vor Gründung) Das Anlagevermögen lässt sich in 2 größere Blöcke teilen. Zunächst in den Block Grun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Grundstück geschenkt oder vererbt, muss es mit dem Verkehrswert angesetzt werden. Soweit aber ausreichende Gemeinwohlgründe bestehen, kann eine Begünstigungsregelung getroffen werden. Für zu Mietwohnzwecken vermietete Gebäuden ergibt sich ein Abschlag auf den anzusetzenden Wert i. H. v. 10 %. Für eigene Wohnzwecke genutzte Gebäude (sog. Familienheim) kann ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.1 Ehepartner und Lebenspartner

Erstmals zum 1.1.2009 wurde eine Steuerbefreiung für den Erwerb von Todes wegen bei selbstgenutztem Wohneigentum vom Ehepartner oder vom Lebenspartner eingeführt. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG ist der Erwerb von Todes wegen an einem im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umsatzsteuer bei Haus- und Grundbesitz

Überblick Mit der Umsatzsteuer werden Lieferungen und Leistungen besteuert, die von Unternehmern gegen Entgelt erbracht werden. Anders als die Einkommensteuer, die für die Besteuerung einen vom Steuerpflichtigen erwirtschafteten Überschuss bzw. Gewinn voraussetzt, wird bei der Umsatzsteuer der Verbrauch bzw. die Leistung besteuert. Für den Unternehmer ist die Umsatzsteuer g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 9. Ergänzung: Grunderwerbsteuer

Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 %der Anteile der Gesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Kapitalgesellschaft gerichtetes Rechtsgesc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / cc) Schädliche Überlassung an Gewerbebetrieb eines Genossen

Die Kürzung entfällt jedoch in Gänze, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen dient, § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG. Der Umfang der Beteiligung ist unerheblich, vgl. BFH v. 7.4.2005 – IV R 34/03, BStBl. II 2005, 576, so dass auch eine Bagatellbeteiligung von 1 % eines Gesellschafters oder Genossen schädlich ist, BFH v. 7.8.2008...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des Reverse-Charg... / 3 Optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen und Dienstleistungen eines nicht im Mitgliedstaat der Steuerbarkeit des Umsatzes ansässigen Unternehmers Nach Art. 194 Abs. 1 MwStSystRL können die EU-Mitgliedstaaten bei in ihrem Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen und Dienstleistungen, die von einem Unternehmer bewirkt werden, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem die MwSt gesch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / aa) Grundsätzliche Voraussetzungen

Soweit nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG und § 3 Nr. 15 GewStG nicht begünstigte Tätigkeiten vorliegen, kann dennoch auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder EFH/ZFH/ETW errichten und veräußern, die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 8. Vermögenstransfer in die Genossenschaft

Der sechste Teil des UmwStG (§§ 20–23 UmwStG) trägt explizit die Überschrift "Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft und Anteilstausch", so dass für Vermögensübertragungen in Genossenschaften insoweit grundsätzlich keine Besonderheiten gelten. Für etwaige Einbringungen von begünstigtem Betriebsvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 UmwStG in e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / c) Kein Fristanlauf bei Einräumung eines umfassenden Wohnungsrechts

Das dem Erblasser eingeräumte Wohnungsrecht hemmt den Beginn der Abschmelzungsfrist gem. § 2325 Abs. 3 BGB, wenn es an allen relevanten Räumen des verschenkten Hauses besteht, so dass der Erwerber insoweit keine eigene Nutzungsmöglichkeit hatte. OLG München v. 8.7.2022 – 33 U 5525/21 BGB § 2325 Beraterhinweis Eine Schenkung bleibt gem. § 2325 Abs. 3 Satz 2 BGB unberücksichtigt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 5.1.1 Form

Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Doch von nur mündlichen Vereinbarungen ist abzuraten. Für eine PartG ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 Abs. 1 PartGG). Wird bei Gesellschaftsgründung ein Grundstück eingebracht, ist unabhängig von der Rechtsform die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags zwingend (§ 311b BGB). Soweit minderjährig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des Reverse-Charg... / 2 Zwingende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz, von Elektrizität und von Wärme oder Kälte über Wärme- und Kältenetze an Wiederverkäufer Bei Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der EU oder jedes an ein solches Netz angeschlossene Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze an einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer gilt nach Art. 38 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) In-Sich-Geschäfte des Testamentsvollstreckers

Eine Befreiung des Testamentsvollstreckers vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) muss nicht zwingend ausdrücklich in der letztwilligen Verfügung angeordnet werden. In der Ernennung eines Miterben zum Testamentsvollstrecker liegt in der Regel die Gestattung derjenigen In-Sich-Geschäfte, die im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung des Nachlasses liegen; an die Ordnungsmäß...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / c) Herbeiziehung von tatsächlichen Verkaufspreisen?

Die ertragsteuerliche Rspr. zeigt, dass sie nicht unumstößlich am Nennwert bei der Bewertung von Genossenschaftsanteilen festhalten will, zusätzlich behält sich der Gesetzgeber offen, dass ertragsteuerliche Wertgewinne von Genossenschaftsanteilen zu versteuern sind, und zwar nicht nur bei Verkauf, sondern auch bei veräußerungsgleichen Vorgängen i.S.d. § 17 EStG. Es wäre daher...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / bb) Erfassung von Veräußerungsgewinnen

Die sog. erweiterte Grundstückskürzung i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG -welche grundsätzlich sogar über die reine Vermietung hinaus Veräußerungsgewinne erfasst- erfordert jedoch in zeitlicher Hinsicht, dass die Grundstücksgenossenschaft ihrer ausschließlichen Begünstigungstätigkeit durchgängig während des gesamten Erhebungszeitraums nachgeht, vgl. Gosch in Brandis/Heuermann, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / dd) Zusammenfassung im Kontext

Im Gesamtzusammenhang dieses Beitrags betrachtet ist festzuhalten, dass die erweiterte Grundstückskürzung i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch bei als Vehikel von Grundbesitz angedachten (insb. Familien-)Genossenschaften für den nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG befreiten maximalen 10 %-Anteil zumindest bei der Gewerbesteuer greifen kann. Sollte eine Überschreitung dieses Ant...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 6. Vermietungsgenossenschaften, § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG und § 3 Nr. 15 GewStG

Durch die gezielte Errichtung von Vermietungsgenossenschaften können grundsätzlich auch zur dauerhaften generationenübergreifenden Grundbesitzerhaltung und -übertragung errichtete Familiengenossenschaften von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit werden. Diese Typenwahl steht jedoch, wie sich zeigen wird, nur zur Verfügung, wenn eine mindestens 90%ige Überlassung an (F...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlichkeit der Leistung bei Vermietung eines Gebäudes mit Betriebsvorrichtungen

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um den Ausschluss der Steuerbefreiung bei der Vermietung von Grundstücken bezogen auf Betriebsvorrichtungen/Maschinen gem. Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL. Der BFH fragte den EuGH: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gem. Art. 135 Abs. 2 Buchst. c ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Aufwand ... / 4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung at-Equity-bewerteter und anteilmäßig einbezogener Unternehmen

Rz. 75 Die Zwischenergebniseliminierung ist nicht nur notwendig im Rahmen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Gemeinschaftsunternehmen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von mehreren untereinander unabhängigen Muttergesellschaften einheitlich gesteuert werden, können nach § 310 HGB entweder quotal konsolidiert oder at Equity bewertet werden. Nach IFRS 11 ist e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunddienstbarkeit: Klage a... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, dass K gegen die Wohnungseigentümer klagen muss! Werde die Löschung einer Grunddienstbarkeit begehrt, die zugunsten eines (hier zwischenzeitlich) in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks bestehe, so sei die auf § 894 BGB gestützte Klage gegen die Wohnungseigentümer als (gemeinschaftlich) Berechtigte zu richten; nur wenn es sich um Gemeinschaftsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunddienstbarkeit: Klage a... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall soll nach dem Willen der klagenden Partei über das in Wohnungseigentum aufgeteilte Grundstück sachenrechtlich verfügt werden. Man muss daher fragen, wer Eigentümer des Grundstücks ist und ob es gegebenenfalls eine Bestimmung gibt, die es einem anderem erlaubt, für den Eigentümer zu handeln. Eigentümer des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks (§...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einsichtnahme in Verwaltung... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, Erfüllungsort für die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen sei nach der Natur des Schuldverhältnisses, § 269 Abs. 1 BGB, immer der Geschäftsraum des Verwalters als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, also nicht nur dann, wenn sich dessen Geschäftsräume in zumutbarer Entfernung zum gemeinschaftlichen Grundstück befänden (Hinweis auf a. A. Lehmann-Ric...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunddienstbarkeit: Klage a... / 3 Das Problem

K ist Eigentümer des Grundstücks 1, die Wohnungseigentümer sind Eigentümer des Grundstücks 2. Zugunsten der Wohnungseigentümer ist im Grundbuch des Grundstücks des K bereits seit dem Jahr 1889 ein Bauverbot als Grunddienstbarkeit eingetragen. Mit ihrer Klage verlangt K von den Wohnungseigentümern primär die Bewilligung der Löschung dieser Grunddienstbarkeit. Fraglich ist u. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einheitliche Rechtsverfolgu... / 3 Das Problem

Zu einer Wohnungseigentumsanlage gehören Tiefgaragenstellplätze. Die Tiefgarage erstreckt sich auf ein weiteres Grundstück. Die Tiefgarage ist auf der Grundlage einer notariellen Urkunde aus dem Jahr 1995 errichtet worden. Dort bewilligten die Eigentümer der Grundstücke, auf der die Tiefgarage errichtet werden sollte, wechselseitige Grunddienstbarkeiten. Zu den Kosten der Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufteilungsplan: Anforderungen / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Eintragungsbewilligung des aufteilenden Eigentümers ist nach § 7 Abs. 4 Satz 1 WEG ein Aufteilungsplan beizufügen. Dies ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum st...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint die Frage! Die "Rezeption" stehe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Sie sei damit Gemeinschaftsvermögen, auf das § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG nicht anwendbar sei. Die Wohnungseigentümer hätten keinen Anspruch auf einen Mitgebrauch. Zum Gemeinschaftsvermögen zählten alle durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erworbenen Sachen und Rechte. Das Gemeinsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einheitliche Rechtsverfolgu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt nach § 9a Abs. 2 WEG die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern und nimmt die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahr. Im Fall geht es nicht um die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Gebrauch des Gemeinschaftsvermögens. Es wird gefragt, ob ein Wohnungseigentümer dieses von Gesetzes wegen mitgebrauchen darf. Mitgebrauch Den Mitgebrauch regelt § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG. Danach ist jeder Wohnungseigentümer zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe des § 14 WEG berechtigt. Das Gemeinschaftsvermögen wird d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.1 Notare und Patentanwälte

Bei Notaren ist zu unterscheiden zwischen Notaren und Anwaltsnotaren, d. h. Notaren, die zugleich Rechtsanwälte sind. Letztere sind ohnehin nach § 3 Nr. 1 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt, sodass die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung allein die "Nur-Notare" betrifft.[1] Das Aufgabenfeld der Notare umfasst auch die Betreuung und damit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 3.3 Gewinn, Einlagen und Entnahmen bei Mitunternehmerschaften

Bei Personengesellschaften ist zur Ermittlung des steuerbegünstigten nicht entnommenen Gewinns auf das Gesamtergebnis jedes einzelnen Mitunternehmers aus Gesamthands-, Ergänzungs- und Sonderbilanz unter Berücksichtigung der individuellen Sondervergütungen sowie Einlagen und Entnahmen abzustellen.[1] Im Hinblick auf die gesellschafterbezogene Abgrenzung von Einlagen und Entnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmacht / 2.2.1 Grundstücksgeschäfte/Zwangsvollstreckung

Eine Vollmacht für Geschäfte, die nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB notariell beurkundet werden müssen, unterliegt der Beurkundungspflicht, wenn die Vollmacht unwiderruflich ist. Denn die unwiderrufliche Vollmacht begründet bereits eine bindende Verpflichtung zur Vornahme des Grundstücksgeschäfts. Gleiches gilt, wenn für den Fall des Widerrufs eine Vertragsstrafe vereinbart ist od...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 2 Gründe

B. Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO). I. Gegenstand des Verfahrens sind neben den in den angefochtenen Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen zur Höhe eines laufenden Gesamthandsgewinns 2008 bei den Einkünften aus Gewer...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 1 Tatbestand

A. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Einnahmen (2008) bzw. Aufwendungen (2009 bis 2012) aus einem Swap-Geschäft in den Streitjahren (2008 bis 2012). Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die X und Y GbR Grundstücksgemeinschaft. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) soll diese aus einer Erbengemeinschaft hervorgegangen sein. Die Gese...mehr