Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Das Jahressteuergesetz 2020 sieht – um einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil durch den unbegrenzten Abzug von Schulden und Lasten zu vermeiden – folgende Änderungen für den Schuldenabzug vor. Es werden Schulden und Lasten anteilig gekürzt, die nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen stehen. Dies sind z. B. Pflichtteilsverbindlic...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 1.1.2 Nicht-Natürliche Personen

Neben den natürlichen Personen gibt es weitere "Zurechnungsendpunkte", die das Gesetz auch als Personen anerkennt, also als Stellen, denen Rechte und Pflichten zugeordnet werden können und sind. Dies sind "grob" betrachtet die Personengesellschaften und die Körperschaften. Diese Gebilde sind jeweils Verbände. Auch sie sind teilweise Personen, haben aber andere Eigenschaften und...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10.3 Aufgabe bzw. Veräußerung des begünstigten Vermögens (Zeilen 52 bis 54)

In den Zeilen 52 bis 54 ist anzugeben, ob das begünstigte Vermögen seit dem Erwerb entweder ganz oder teilweise veräußert oder aufgeben wurde. Ist dies der Fall, dann kommt es in Abhängigkeit davon, wann der schädliche Verstoß erfolgt zum – anteiligen – Wegfall der Entlastung. Dabei spielen die Gründe keine Rolle. Ein Verstoß liegt vor: wenn eine, mehrere oder alle im Besteuer...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 1.1 Begriff des Mietrechts

Unter dem Begriff "Mietrecht" versteht man die rechtlichen Bestimmungen und Beziehungen zwischen einem Vermieter und einem Mieter. Gesetzliche Regelung Die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht finden sich im 6. Titel von Abschnitt 8 ("Einzelne Schuldverhältnisse") im zweiten Buch des BGB in den §§ 535 bis 580a. Bei einer "Kostenmiete" (hier ist die Miete zu genehmigen; s. a...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 1.5 Auffassung der Verwaltung

Die Verwaltung hatte bereits die geänderte BFH-Rechtsprechung ab dem Jahr 1998 nur zum Teil angewendet.[1] Trotz der von der BFH-Rechtsprechung abweichenden Verwaltungsauffassung[2] kam es in den meisten Fällen zu einem identischen Ergebnis, nämlich dem Vorsteuerabzug des unternehmerisch tätigen Gemeinschafters (hier: Unternehmer-Ehegatten).[3] Auch der geänderten BFH-Rechtsp...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1 Vorbemerkung

Ein Erwerber braucht diese Anlage nur auszufüllen, wenn zu seinem Erwerb begünstigtes Vermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten i. S. v. § 13d ErbStG gehört. Dabei ist für jeden Erwerber und jede wirtschaftliche Einheit des begünstigten Vermögens jeweils eine Anlage auszufüllen. Der Verschonungsabschlag wird von Amts wegen gewährt, ein Antrag ist somit nicht nötig. Hinweis A...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 3.3.1 Überblick

Der Vermieter kann nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB ordentlich kündigen, wenn er ein "berechtigtes Interesse" an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist gem. § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt nach §§ 573 Abs. 2, 573a BGB insbesondere vor: O...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 1.3 EuGH-Rechtsprechung

Der EuGH hat die bisherige Rechtsprechung des BFH[1] ab dem Jahr 1998 überwiegend bestätigt.[2] Danach sind bei Beteiligten einer Ehegattengemeinschaft, die keine Rechtspersönlichkeit ­besitzt und selbst keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, beide Eheleute als Leistungsempfänger anzusehen. Dem Unternehmer-Ehegatten steht nach der Entscheidung des EuGH das Recht auf Vorsteu...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.1 Auftragsvergabe allein durch den Unternehmer-Ehegatten

Bauten auf unbebauten Grundstücken im Eigentum beider Ehegatten werden zivilrechtlich Eigentum beider Ehegatten. Gleichwohl kann einer der Ehegatten allein (ausschließlich in seinem Namen) die Aufträge zur Errichtung eines Bauwerks vergeben, Baumaterial einkaufen und Bestellungen vornehmen. Wenn dies derjenige Ehegatte ist, für dessen unternehmerische Tätigkeit das Bauvorhab...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 1.2.1 Erstmalige Änderung der BFH-Rechtsprechung im Jahr 1998

Erstmals im Jahr 1998 änderte der BFH seine Rechtsprechung.[1] Er geht nunmehr davon aus, dass bei gemeinsamer Auftragsvergabe durch eine Bruchteilsgemeinschaft (z. B. eine Ehegattengemeinschaft) die Gemeinschafter anteilig Leistungsempfänger der der Bruchteilsgemeinschaft in Rechnung gestellten Leistungen geworden sind, wenn die Bruchteilsgemeinschaft selbst keine Umsätze a...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 2.3.1 Grundsatz

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG ist – unter bestimmten Voraussetzungen – der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland belegenen bebauten Grundstück i. S. des § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG durch den überlebenden Ehegatten oder den überlebenden Lebenspartner steuerbefreit.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 21 Jahressteuergesetz 2022

Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Durch das Jahressteuergesetz wurden auch Änderungen im Bewertungsgesetz vorgenommen. Mit diesen Änderungen werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden a...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 5 Formvorschriften

Die meisten Rechtsgeschäfte bedürfen keiner Form. Eine Person kann beispielsweise ein Buch, eine Zeitung oder ein Fahrzeug kaufen oder eine Reise buchen, ohne besondere Formen einhalten zu müssen. Es gibt aber auch Rechtsgeschäfte, bei denen das nicht so ist. Diese Rechtsgeschäfte verlangen eine besondere Form, um das Geschäft und seinen Inhalt später beweisen zu können. Oder...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 7 Verjährung

Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), beispielsweise die Forderung auf Zahlung von Vorschuss, unterliegt nach § 194 BGB der Verjährung. Gem. § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Dies gilt u. a. für sehr viele Ansprüche der GdWE gegen die Wohnungseigentümer, für die meisten Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Nachlassteilung bzw. Erbauseinandersetzung (Zeilen 6bis 11)

Der Erwerber kann die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen, soweit er das begünstigte Vermögen aufgrund einer letztwilligen (Testament) oder rechtsgeschäftlichen Verfügung (Erbvertrag) des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss (Weitergabeverpflichtung ). Hierunter zählen insbesondere folgende Anwendungsfälle:[1] Sachvermächtnisse, die auf begünstigtes...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Kernstück der Erbschaftsteuerreform 2016 war die Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.7.2016 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen zwei Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Er kann sich für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ige Besteuerung, wobei bei dieser noch ein Abzugsbetrag ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.1 Nachversteuerungsfälle

Auch nach der Erbschaftsteuerreform sind die Behaltensregelungen zu beachten. Diese finden sich in § 13a Abs. 6 ErbStG. Demnach fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb einer Behaltensfrist gegen bestimmte Tatbestände verstößt. Dabei gilt für den 85 %igen Verschonungsabschlag eine fünfjährige Beh...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 2.3.2 Voraussetzungen für die Befreiung

Im Folgenden sollen die Voraussetzungen, die für die Gewährung der Steuerbefreiung gegeben sein müssen, kurz erläutert werden. Erwerbe von Todes wegen Hierunter fallen u. a. der Erbanfall (§ 1922 BGB) das Vermächtnis (§ 2147 BGB) Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beim Erblasser Der Erblasser muss bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben oder er war aus zwinge...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.2.3 Betriebskostenarten

Die 17 Betriebskostenarten des § 2 Satz 1 BetrKV die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer; die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich de...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.4 Gleitender Abzugsbetrag

Auch der gleitende Abzugsbetrag gem. § 13a Abs. 2 ErbStG bleibt n.ach der Erbschaftsteuerreform unverändert bestehen. Hierbei entspricht die Vorschrift inhaltlich dem bisherigen § 13a Abs. 2 ErbStG. Der Abzugsbetrag findet nur Berücksichtigung bei der Inanspruchnahme der 85 %igen Steuerbefreiung. Er beträgt 150.000 EUR. Aber er verringert sich gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 ErbStG...mehr

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Rechte und Pflichten der Wo... / 6 Überwachungspflichten

Den Wohnungs- als Sondereigentümer treffen sämtliche Pflichten, die das Sondereigentum als Grundstück betreffen. Er muss z. B. die Verkehrssicherungspflichten erfüllen oder andere vor den Gefahren schützen, die ihnen wegen des Zustands des Sondereigentums drohen. Werden beispielsweise in einem im Sondereigentum stehenden Raum gefährliche Gegenstände und Materialien gelagert,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Der Inhalt des Betretensrechts

Rz. 31 Gemäß § 27b Abs. 1 S. 1 UStG haben die mit der Prüfung (Nachschau) beauftragten Amtsträger das Recht zum Betreten der Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben. Sie dürfen insbesondere in diese Räume eintreten und sich zwecks Durchführung der Prüfung in ihnen aufhalten, wobei hiermit aber vornehmlich Gesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Betriebsnahe Veranlagung und Sachverhaltsermittlung

Rz. 93 Prüfungshandlungen durch die sog. Betriebsnahe Veranlagung (BNV) oder die (seltenen) Sachverhaltsermittlungen durch einen Veranlagungsbeamten stellen Ermittlungen eines steuerlich relevanten Sachverhalts nach den §§ 85ff. der Abgabenordnung dar, sofern denn die BNV nicht durch Prüfungsanordnung angeordnet wurde.[1] Zu beachten ist, dass auch im Rahmen solcher Maßnahme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 § 27b Abs. 1 UStG räumt der Finanzbehörde die Befugnis ein, zur Aufklärung umsatzsteuerlicher Sachverhalte unangekündigt und ohne die Beachtung der Formalien einer steuerlichen Außenprüfung – also vor allem ohne vorhergehende Prüfungsanordnung – die betrieblichen Räume und Grundstücke eines Unternehmers zu betreten und sich die Buchführungs- und andere Geschäftsunterl...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.3 Außergewöhnlichkeit

Es muss sich um größere Aufwendungen handeln, als sie der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands entstehen. Durch das Tatbestandsmerkmal "größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen" soll nicht ausgedrückt werden, dass sehr hohe Beträge stets als außergewöhnlich a...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Grundstücke, Gebäude

Die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen richtet sich grds. nach dem Bewertungsrecht.[1] Das gilt auch für die Abgrenzung der Betriebsgrundstücke von den Betriebsvorrichtungen.[2] , [3] ., [4] Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" in Abgrenzung zur Betriebsvorrichtung richtet sich EU-einheitlich nach Artikel 13b MwStVO. Danach handelt es si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.3 Grunderwerbsteuer

Rz. 281 Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge, insbes. der lebzeitigen Übertragung von Gesellschaftsanteilen, steht i. d. R. die ertrag- und schenkungsteuerliche Beurteilung im Fokus, während die GrESt in den Hintergrund rückt. Die GrESt kann sich aber aufgrund der hohen GrESt-Sätze in den Bundesländern von bis zu 6,5 % (Nordrhein-Westfalen) ggf. erheblich auf die Nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.5 Sonderfall Betriebsaufspaltung

Rz. 273 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden. Die unentgeltliche Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen ist für den Übergeber einkommensteuerlich neutral möglich. Der Übernehmer führt die Anschaffungskosten des Übergebers fort (§ 20 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.1 Ausgangssituation

Rz. 260 Nicht nur die ErbSt bzw. SchenkSt, sondern auch die ESt kann bei Unternehmensnachfolgen eine erhebliche oder sogar existenzbedrohende Liquiditätsbelastung auslösen, wenn die steuerliche Situation vorab nicht bzw. nicht im ausreichenden Maße analysiert wird. Praxis-Beispiel Schenkung des Grundstücks aus Betriebsvermögen V betreibt ein Einzelunternehmen und ist zugleich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.3 Stille Reserven

Rz. 265 Stille Reserven resultieren aus der Differenz zwischen dem Buchwert von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und dem Verkehrswert. Sie entstehen z. B. durch Abschreibungen und Wertsteigerungen von Aktiva oder durch Unterbewertung von Passiva. Rz. 266 Die Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachfolgeplanung, da diese bei A...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Außenanlagen

gehören regelmäßig zum Grundstück. Die Abgrenzung einer Betriebsvorrichtung von einer Außenanlage hängt davon ab, ob das Bauwerk der Benutzung des Grundstücks dient oder ob es in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb steht.[1] S. auch "Bodenbefestigungen", "Hof-, Wege- und Platzbefestigungen", "Schutzgitter", "Teststrecken".mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.4 Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 267 Das Beispiel in Rz. 266 zeigt, dass einzelne Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften steuerneutral übertragen werden können. Dadurch wird die Besteuerung von stillen Reserven zwar nicht endgültig vermieden, jedoch kann diese zumindest in die Zukunft verschoben werden. Praxis-Beispiel Aufgabe des Mitunternehmeranteils mit Gewinnrealisierung V ist an einer KG beteili...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 278 Die GewSt beträgt unter Berücksichtigung der Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) und dem gesetzlich Mindesthebesatz von 200 % (16 Abs. 4 S. 2 GewStG) 7 % des Gewerbeertrags. Da der durchschnittliche Hebesatz der Gemeinden zwischen 400 % und 500 % liegt, ist die tatsächliche Belastung im Regelfall mehr als doppelt so hoch. Die GewSt knüpft über die §§ 2, 7 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.4.3.4 Anschaffungskosten bei vorzeitiger Erbauseinandersetzung

Rz. 139 Bei Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft ergeben sich Probleme hinsichtlich der Frage, ob Anschaffungskosten bei vorzeitiger Auflösung der Erbengemeinschaft entstehen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Erbe vorzeitig wegen Streitigkeiten ausscheiden möchte und dafür Abfindungszahlungen erhält. Bei einer Erbengemeinschaft können Aufwendungen eines Miterben An...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Beleuchtungsanlagen

im Allgemeinen: nein[1] , [2]; s. a. "Bauten im Inneren von größeren Werkhallen". Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen des Grundstücks gehören zu den Außenanlagen und sind damit Teil des Grundstücks. S. aber "Spezialbeleuchtungsanlagen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Be- und Entwässerungsanlagen

gehören im Allgemeinen zum Gebäude; nur wenn sie überwiegend dem Betriebsvorgang dienen, wie z. B. bei Färbereien, Zellstoff-Fabriken, Brauereien, Molkereien, Tankstellen und Autowaschhallen, sind sie Betriebsvorrichtungen.[1] Die Anlage eines Systems von (Erd-)Gräben zur Be- oder Entwässerung (Drainagen) kann keine Betriebsvorrichtung sein; es fehlen die für den "Maschinenc...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Gebäudebestandteile

s. "Grundstücke, Gebäude". Dienen bestimmte Konstruktionselemente sowohl dem Gebäude als auch dem Betrieb, geht die Funktion für das Gebäude der betrieblichen Funktion vor.[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Golfplätze

nicht unmittelbar als Schutzvorrichtung dienende Einfriedungen, allgemeine Wege- und Platzbefestigungen, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, Klub-, Aufenthalts-, Umkleide- und Wirtschaftsräume, Büros und Caddy-Räume, Bäder und Toilettenräume, Verkaufsräume, Lager- und Werkstatträume: nein; besonders hergerichtete Abschläge, Spielbahnen, Roughs und Greens, Spielbefest...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Mobilhallen und -heime

bei fester Verbindung mit dem Boden oder bei auf Dauer angelegter Nutzung: nein. Bei einem Mobilheim gilt das selbst dann, wenn es zur Dauernutzung auf einem Fahrgestell ohne Straßenzulassung steht, die Nutzungsfunktion des Fahrgestells wegen der Verankerung des Mobilheims auf dem Grundstück jedoch faktisch aufgehoben ist.[1] S. auch "Versorgungseinrichtungen für Camping- und...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Garagen

Tiefgaragen: nein.Transportable und nicht fundamentierte Wellblechgaragen, die lediglich auf dem Erdboden aufliegen, sind im Allgemeinen keine Gebäude[1]; es handelt sich um Bauwerke ohne Fundamente. Gleichwohl sind es keine Betriebsvorrichtungen. Fertiggaragen mit fabrikmäßig vorgefertigter Bodenplatte sind nach Auffassung der Finanzverwaltung als Gebäude zu behandeln. Fert...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Hof-, Wege- und Platzbefestigungen

im Allgemeinen: nein; sie dienen grundsätzlich der Erschließung des Grundstücks.[1]; Platzbefestigungen von Tankstellen, Start- und Landebahnen von Flughäfen, Teststrecken von Automobilfabriken: ja; s. a. "Eissportstadien", "Golfplätze", "Schwimmbäder". Auf das Verhältnis der befestigten Flächen zur gesamten Grundstücksfläche kommt es nicht an. Platzbefestigungen, die bei ei...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Uferbefestigungen

Bei den Uferbefestigungen der Hafengrundstücke ist zu unterscheiden zwischen Kaimauern und den anderen Uferbefestigungen. Kaimauern sind Ufermauern, die hauptsächlich dem Hafenbetrieb dienen (Beladung und Entladung von Schiffen). Sie sind Betriebsvorrichtungen. Die anderen Uferbefestigungen (Böschungen, Ufereinfassungen), die ausschließlich zur Stützung der Erdreiche und zur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.3.3 Gleichverteilung unter den Erben

Rz. 125 Bei allen Gestaltungsmodellen sollte die wertmäßige Verteilung des Vermögens unter den Erben beachtet werden, um nachträgliche Belastungen durch mögliche Ausgleichsansprüche zu vermeiden. Praxis-Beispiel Unternehmensnachfolge bei 4 Erbberechtigten U ist Inhaber eines mittelständischen Bauunternehmens. Er verwaltet zudem Immobilien für seine Kunden, weil er sämtliche Ba...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.4.2.4 Verwaltungsvermögen

Rz. 293 In welchem Umfang ein Unternehmen unter Nutzung der Begünstigungsregeln der §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG ohne eine Erbschaft- und Schenkungsteuerbelastung auf die nächste Generation übertragen werden kann, hängt letztlich vor allem davon ab, ob und inwieweit im Unternehmen nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen existiert. Zum Verwaltungsvermögen gehören nach § 1...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmittelbar durch sie betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Ertra...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Grundstück

Die Mehrkosten, die für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows erforderlich wurden, hat der BFH nicht anerkannt. Sie sind nicht durch die Krankheit oder Behinderung verursacht, sondern Folge des frei gewählten Wohnflächenbedarfs.[1]mehr

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Grundsteuer 2025: Erste Transparenzregister veröffentlicht

Die neue Grundsteuer wird ab 2025 erhoben – gerade Haus- und Wohnungseigentümer fürchten, dann mehr zahlen zu müssen. Die Bundesländer wollen den Effekt mit verschiedenen Maßnahmen dämpfen. Nun wurden die ersten Hebesatz-Transparenzregister veröffentlicht. Ein Überblick. Ab dem 1.1.2025 kommen mit der neuen Grundsteuer neue Berechnungsmodelle und Hebesätze zur Anwendung. Die ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Entschädigungen

Entschädigungen sind nicht steuerbare Vermögenszuflüsse, wenn sie als Vermögensentschädigung gezahlt werden. So stellt z. B. eine Entschädigung, die der Eigentümer eines Mietshauses vom Straßenbauamt für eine durch eine Straßenbaumaßnahme infolge der erhöhten Verkehrslärmbeeinträchtigung bedingte Wertminderung der Nutzungsmöglichkeit der Außenwohnbereiche (z. B. Loggia, Balk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten (§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG [1] genannten Fällen auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet wird. In diesen Fällen legt das Gesetz dem Leistenden eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung auf, deren Verletzung kann durch einen speziellen Bußgeldtatbestand sanktioniert werden. D...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.7 Abschreibungsfähige Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Die abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die im Rahmen der Anschaffung oder der Herstellung einer begünstigten Wohnung entstehen und für die Prüfung der Baukostenobergrenze und die Ermittlung der Bemessungsgrundlage heranzuziehen sind, werden gem. § 255 HGB und den für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen ermittelt. Danach sind Anschaffungs...mehr